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Verwaltungsbehörden 28.04.1993 93.106
28. April 1993Deutsch10 min
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28. April 1993 N 777 Swisslex. Eisenbahngesetz #ST# 93.106 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Eisenbahngesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur les chemins de fer. Modification Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805) Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757) Beschluss des Ständerates vom 18. März 1993 Décision du Conseil des Etats du 18 mars 1993 Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Wanner, Berichterstatter: Die Aenderung des Eisenbahngesetzes wurde durch unsere Kommission vorberaten. Es liegt zu Artikel 13 ein Minderheitsantrag Stalder vor. Er lag der Kommission zur Diskussion vor, wurde diskutiert und abgelehnt. Wir bitten Sie, die Vorlage des Bundesrates integral zu übernehmen, keine Abänderungen vorzusehen und in diesem Sinne den Minderheitsantrag Stalder abzulehnen. M. Béguelin, rapporteur: La modification de la loi fédérale sur les chemins de fer résulte de la reprise intégrale de l'adaptation que nous avions déjà adoptée le 6 octobre 1992 dans le cadre d'Eurolex. M. Stalder a déposé une proposition de minorité, qu'il développera tout à l'heure, à propos de la discrimination selon la nationalité. Cette discrimination, qui est prévue à l'article 13, est une survivance du XIXe siècle. La majorité de la commission a rejeté cette proposition par
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voix contre 4 et elle vous invite à accepter la modification de la loi fédérale sur les chemins de fer telle que présentée. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, eh. l introduction Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Art. 13 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Stalder, Binder, Etique, Schmied Walter) Unverändert Art. 13 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Stalder, Binder, Etique, Schmied Walter) Inchangé Stalder, Sprecher der Minderheit: Es ist alles andere als klar, warum gerade dieses Geschäft in das Swisslex-Paket aufgenommen wurde. Die heutige Arbeitsmarktlage und der Entscheid des Schweizer Souveräns vom 6. Dezember 1992 vermögen dies niemals zu rechtfertigen. Die schweizerischen Eisenbahnen stehen vor grossen Personalproblemen - nicht wegen Personalmangel, nein, wegen Personalabbau. Entlassungen sollen zwar keine vorgenommen werden; trotzdem wird es Härtefälle geben. Jeder Härtefall trifft einen Menschen, vielleicht sogar einen Familienvater, der seinen angestammten Arbeitsplatz verliert, der ihm bisher Lebensinhalt war. Kaum jemand identifiziert sich so stark mit seinem Betrieb und seiner Dienstaufgabe wie der Eisenbahner. Dies wage ich als einer, der 35 Dienstjahre bei den SBB absolviert hat, zu behaupten. Bahnpersonal soll in der Regel im Lehrbetrieb weiterbeschäftigt werden; das ist gut so. Leider kam es vor, dass ausgebildeten Beamtinnen und Beamten nach Beendigung der Ausbildung gekündigt wurde. Der Arbeitsplatzverlust generell, also neuerdings auch bei den Bahnunternehmungen, hat ein wirklich gravierendes Ausmass angenommen. Allein die SBB bauen 2000 Stellen ab - Stellen, die unseren jungen Leuten, die doch ins Erwerbsleben einzutreten wünschen, fehlen. Der Anteil der jungen Leute, die keine Arbeit finden, ist sowieso unverhältnismässig hoch. Ist sich der Bundesrat der Gefahren wirklich voll bewusst, welche den jungen Schweizerinnen und Schweizern lauern, die keine Stelle finden? Die Drogenszene lässtgrüssen! Bei dieser Arbeitsmarktlage lässt sich die Aufhebung von Artikel 13 des Eisenbahngesetzes nicht rechtfertigen. Besonders deshalb nicht, weil dadurch die vom Bundesrat immer wiederholten Versprechen einer Stabilisierung und eines späteren Abbaus des Ausländerbestandes überhaupt nicht mehr eingehalten werden können. Oder passt etwa auch diese Massnahme ins Klischee einer neuen Ausländerpolitik der schrankenlosen Einwanderung? Wie der Bundesrat, wie besonders die Gewerkschaftsvertreter all diese Neuerungen vor den arbeitslosen Schweizerinnen und Schweizern zu vertreten gedenken, ist mir ein Rätsel. Eines ist sicher: Von den Eisenbahnern kann für die Aufhebung dieses Artikels kein Verständnis erwartet werden. Die Bahnen haben mit Artikel 13 bis heute ganz gut leben können. Trotz dieses Artikels wurden Hunderte von Ausländern ins Beamtenrecht aufgenommen. Wenn Not am Mann war, also wenn in bestimmten Betriebszweigen Personalmangel herrschte, wurde, über Ausnahmebewilligungen des Bundes, der zu wenig hohe Personalbestand mit Ausländern ergänzt Warum dies nicht auch in Zukunft so geregelt werden kann, ist wirklich nicht einzusehen. Ich möchte noch die Frage aufwerfen: Welche Staaten werden für die Schweizerinnen und Schweizer auf ihrem Arbeitsmarkt Gegenrecht halten? Eine Erwartungshaltung ist hier fehl am Platz. Eine Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen und die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi lehnen die Aufhebung von Artikel 13 ab. Ich möchte Sie bitten, dasselbe zu tun. Wir sind es unserem Heer von 151 000 Arbeitslosen schuldig, dass wir auf die komplette Oeffnung auch dieses Arbeitsmarktes für ausländische Arbeitskräfte verzichten. Mit wirklich nötiger Gesetzesanpassung im Rahmen von Swisslex hat diese Vorlage nichts zu tun. Binder: Wir haben gestern und vorgestern immer wieder festgehalten, dass nur Gesetze zu ändern seien, die prioritär zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft nötig sind. Das Eisenbahngesetz mit dieser Aenderung gehört nach meiner Meinung nicht dazu. Diese Meinung ist zudem identisch mit der Meinung der SVP-Fraktion.
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Swisslex. Loi fédérale sur la navigation aérienne 778 N 28 avril 1993 Ich erachte den Text des geltenden Rechtes keineswegs als diskriminierend. In Artikel 13 Absatz 2 heisst es gleich zu Beginn: «in der Regel»; mit dieser Formulierung ist und war es den SBB möglich, ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Auf Seite 32ff. der Botschaft 93.100 werden unter Ziffer 144.2 grundsätzliche Bemerkungen aus völkerrechtlicher Sicht zum Reziprozitätsvorbehalt - also zur Gegenrechtsklausel - gemacht. Es wird dann ausgeführt, dass es zwei Möglichkeiten gebe: die eine, in der die Gegenrechtsklausel nicht verankert ist, und die andere, wo die Gegenrechtsklausel spielt, wie z. B. im Luftfahrtgesetz oder im Zollgesetz, dessen Aenderung wir soeben verabschiedet haben. Zur ersten Möglichkeit heisst es ganz klar: «Die vorgesehenen Verbesserungen des Marktzugangs erfolgen in diesem Fall 'ergaomnes', d. h. gegenüber allen Ländern in gleichem Umfang, unabhängig davon, ob diese Länder Gegenrecht gewähren oder nicht.» Im letzten Satz des Absates zu dieser ersten Möglichkeit wird dann gesagt: «Diese Möglichkeit haben wir z. B. bei den Aenderungen des Strassenverkehrsgesetzes und des Eisenbahngesetzes gewählt.» In der Botschaft 93.100 wird im Zusammenhang mit der Aenderung des Eisenbahngesetzes nichts darüber ausgesagt, warum man hier diese Möglichkeit und nicht die Möglichkeit des Gegenrechtes gewählt hat Weil wir der Meinung sind, dass dieses Gesetz nicht diskriminierend ist und demzufolge nicht abgeändert werden muss, empfehlen Ihnen die Minderheit der Kommission und auch die SVP-Fraktion, dieser Aenderung nicht zuzustimmen und den Minderheitsantrag zu unterstützen. Bundespräsident Ogi: Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass Sie zugestimmt haben, als es beim Projekt Eurolex darum ging, diesen Artikel 13 aufzuheben. Heute legt Ihnen der Bundesrat im Rahmen des Reformprogrammes nach dem Nein zum EWR wieder den gleichen Antrag vor. Nach dem Recht der EG ist jede Diskriminierung von Personen aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Absatz 1 von Artikel 13 verlangt jedoch für die Verwaltung einer Eisenbahnunternehmung, dass die Mehrheit aus Schweizer Bürgern bestehen muss. Absatz 2 schreibt vor, dass sich das ständige Personal in der Regel nur aus Schweizer Bürgern rekrutieren darf. Deswegen ist der aus heutiger Sicht ohnehin völlig veraltete Artikel mit dem EG-Recht nicht mehr vereinbar. Ein Verzicht auf den Artikel 13 fällt einerseits um so leichter, als es den Aktionären der verschiedenen Gesellschaften freisteht, auch in Zukunft mehrheitlich oder gar ausschliesslich Schweizer Bürgerinnen und Bürger in den Verwaltungsrat zu wählen und dadurch eine gewisse Kontrolle auf die Rekrutierung des Personals auszuüben. Mindestens die öffentlichen Gemeinwesen Bund, Kantone oder Gemeinden, die vielerorts die Aktienmehrheit innehaben, werden dies auch weiterhin tun. Andererseits wird mit der Aufhebung dieser Pflichten der unternehmerische Handlungsspielraum erhöht, dieser Handlungsspielraum, den Sie in den letzten Tagen immer wiedergefordert haben, und Eigenständigkeit und Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens werden gestärkt Die bei der Begründung des Minderheitsantrages ausgedrückten Bedenken gegenüber der Aufhebung dieses Artikels, welche auf der steigenden Arbeitslosigkeit beruhen, sind nach Meinung des Bundesrates unbegründet Es handelt sich hauptsächlich um Arbeiten, für die keine Schweizer mehr zu finden sind - leider, muss ich sagen -, wie zum Beispiel Putzarbeiten, Geleisebau und ähnliches. So besteht bereits heute die Möglichkeit, ausländische Mitarbeiter einzustellen; es bedarf hierzu lediglich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Sowohl die SBB als auch die Konzessionierten Transportunternehmungen sind aufgrund der Tatsache, dass in diesen Bereichen keine Schweizer mehr zu finden sind, gezwungen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. So beträgt der Ausländeranteil im Verkehrssektor auch mitder heutigen Regelung rund 15 Prozent Durch ein Aufheben der Bewilligungspraxis wird also einzig unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden. Der Ständerat und Ihre Kommission waren im übrigen mit dieser Vorlage einverstanden. Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Stalder auf Beibehaltung der jetzigen Bestimmung abzulehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit offensichtliche Mehrheit Minderheit Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Ch.ll Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 71 Stimmen Dagegen 7 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 93.107 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Luftfahrtgesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur la navigation aérienne. Modification Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805) Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757) Beschluss des Ständerates vom 18. März 1993 Décision du Conseil des Etats du 18 mars 1993 Kategorie V, Art 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Herr Wanner unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Das Luftfahrtgesetz soll in bezug auf die Voraussetzungen für die Eintragung von Luftfahrzeugen im schweizerischen Luftfahrzeugregister geändert werden. Die Aenderung zielt darauf ab, die detaillierten Vorschriften, die sich bisher in den Artikeln 52 bis 54 des Luftfahrtgesetzes fanden, von der Gesetzes- auf die Verordnungsebene zu verlagern. Die neue Bestimmung soll es dem Bundesrat erlauben, auf künftige Aenderungen der internationalen Rechtslage, aber auch auf Veränderungen des politischen und wirtschaftlichen Umfeldes angemessen reagieren zu können. Zu denken ist dabei insbesondere an eine vermehrte Zulassung ausländischer Staatsangehöriger als Eigentümer schweizerischer Luftfahrzeuge. Dabei ist der Bundesrat ermächtigt, die Anforderungen bezüglich Eigentumsverhältnisse entsprechend dem von den betreffenden Staaten zugunsten schweizerischer Staatsangehöriger tatsächlich eingeräumten Gegenrecht festzulegen. Die vorgeschlagene Aenderung des Luftfahrtgesetzes ermöglicht eine angemessene und flexible Reaktion auf die verschiedenartigen Anforderungen und Probleme, mit denen sich die schweizerische Luftverkehrspolitik in nächster Zeit konfrontiert sehen wird.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Eisenbahngesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur les chemins de fer. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band II Volume Volume Session Aprilsession Session Session d'avril Sessione Sessione di aprile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.106 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 28.04.1993 - 08:00 Date Data Seite 777-778 Page Pagina Ref. No 20 022 666 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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