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Entscheid

93-302-6

Verwaltungsbehörden 02.03.1993 93.302 6

2. März 1993Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

9.

mars 1992, il a rejeté le principe de l'attribution d'un pourcentage de l'imposition. En conclusion, il me semble que l'adoption d'une telle fiscalité nouvelle, d'un caractère punitif, ouvre la voie à l'imposition d'autres produits ou d'autres habitudes liés eux aussi, prétendument ou non, à certaines maladies. Enfin, en matière de prévention contre l'abus du tabac et avant de donner l'ordre, comme le veulent les motionnaires, au Conseil fédéral de prélever un impôt supplémentaire pour cela, il conviendrait d'abord de recenser tous les moyens, toutes les actions déjà engagées par l'Etat et par les autres milieux, d'évaluer leur justification, leur efficacité et leurs éventuelles insuffisances. Ce n'est qu'à ce moment-là, qu'après l'appréciation de ces éléments, qu'on pourrait éventuellement transmettre la motion qui nous est proposée. Pour l'heure, je crois donc que le Conseil fédéral a raison de souhaiter la transformation de la motion de notre commission en un postulat C'est pourquoi je vous recommande de suivre l'avis du Conseil fédéral. Huber, Berichterstatter: Ich kann gemäss Artikel 30 unseres Ratsreglementes diese Erklärung nicht abgeben. Wir haben die vorliegende Motion mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung im Gesamtkontext der Behandlung beschlossen. Ich muss darauf aufmerksam machen, dass Sie die Motion an die Kommission zurückweisen müssten, dort eine Sachdiskussion stattfinden würde und neu entschieden werden müsste und wir dann wieder hier sagen müssten, ob wir einverstanden sind oder nicht Ich empfehle Ihnen, diesen schwierigen Weg nicht zu gehen, sondern über Motion und Postulat abzustimmen respektive darüber, ob Motion oder nicht Motion - so muss ich es sagen! Ich empfehle Ihnen nachhaltig, die Motion zu überweisen. Entgegen dem, was Herr Bundesrat Cotti festgehalten hat, geht es bei dieser Motion nicht darum, von AHV und IV etwas wegzunehmen, sondern die Motion enthält ausdrücklich die Forderung: zusätzlich zu den Leistungen für AHV und IV für das Mittel der Prävention Steuern zur Verfügung zu stellen. Damit ist auch angezeigt, dass Sie bei einer Annahme der Motion im Zweitrat nicht darum herumkommen, das System der Besteuerung des Tabaks auf der Stufe der Verfassung im Sinne unserer Motion anzuschauen. Das ist gewollt und gezielt und unserer Meinung nach auch richtig. Ich bitte daher, dass Sie der Ueberweisung des Vorstosses in Motionsform zustimmen. Bühler Robert: Ich bitte Sie, folgenden Antrag zu unterstützen: Diese Motion soll heute nicht behandelt, sondern an die Kommission zurückgegeben werden, damit sie sie nochmals beraten kann. Wenn wir jetzt den Beschluss fassen, die Motion sei erheblich zu erklären, bedingt dies eine Verfassungsänderung. Dann werden Sie aber für lange Zeit überhaupt nichts haben. Wenn ein Postulat überwiesen werden könnte, gäben wir dem Bundesrat den Auftrag, hier Studien anzustellen. Kurz: Vorgehen und Auswirkungen sollten uns besser dargestellt werden können. Ich stelle Ihnen den Antrag, dass wir die Motion jetzt nicht behandeln, sondern dass die Kommission sie noch einmal berät Bundesrat Cotti: Die Ergänzung von Herrn Huber geht, wenn wir eine rein mathematische Uebung machen wollen, darauf hinaus, dass er zusätzliche Bundesmittel für die Prävention wünscht Wenn es keine Kompensation der heutigen Zuwendungen an die AHV und IV geben darf - natürlich über eine Verfassungsänderung, Herr Bühler Robert-, dann können die Mittel, wie Sie das gesagt haben, nur zusätzlich zu Lasten der Bundeskasse gehen. Ich muss Sie ein weiteres Mal vor dieser Entwicklung warnen: Wir sind systematisch unter Druck bei finanziellen Fragen, und jetzt möchten Sie - gleichsam als Ersatz für die andere Lösung - die Finanzierung dieser Prävention, die hauptsächlich den Kantonen obliegt Wir müssen uns darüber im klaren sein, dass das zusätzliche Bundesmittel erfordert Ich überlasse den Entscheid Ihnen, aber ich glaube, dass das finanziell absolut nicht zu verantworten ist M. Coutau: J'ai entendu avec intérêt la proposition de M. Bühler Robert Je suis prêt à la suivre, mais je me demande dans quelle mesure, notamment après ce que vient de dire M. Cotti, conseiller fédéral, il ne faudrait pas renvoyer également cette motion à la Commission de l'économie et des redevances. C'est en effet une question de politique fiscale finalement, et je me demande si l'on ne devrait pas également demander l'avis de la Commission de l'économie et des redevances afin d'avoir une opinion tout à fait fondée quant à l'opportunité d'introduire cet impôt nouveau. Frau Meier Josi: Das Reglement ist formell. Es sagt: Wenn eine Motion vom Bundesrat abgelehnt wird, dann muss darüber abgestimmt werden, ob sie überwiesen werden solle oder nicht Wir haben davor gewarnt Es ist ganz klar, wie sich das jetzt hier entwickelt: Wenn Sie die Motion ablehnen, dann ist die Sache vom Tisch. Mit diesem Risiko müssen wir leben. Aber nachdem die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung die Motion beschlossen hat, ist über diese Motion so zu entscheiden: ja oder nein. Huber, Berichterstatter: Ich darf die Differenz im Verständnis des Departementsvorstehers und der Kommission akzentuieren. Wir haben im zweiten Abschnitt klar gesagt: «Die Leistung darf nicht zu Lasten der Ablieferung an die AHV/IV ausgestaltet werden.» Wir haben volles Verständnis dafür, dass gerade in der jetzigen Situation der Beitrag der Tabaksteuer an die AHV nicht geschmälert werden darf. Aber wir wollen nicht eine Mehrbelastung des Bundes, sondern wir wollen eine Mehrbelastung des Konsumenten. Das ist die entscheidende Differenz, die sich hier zwischen uns ergeben hat Ich lege Wert darauf, diesen zweiten Abschnitt zuhanden der Materialien in diesem Sinn zu interpretieren und klarzustellen.

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2.

März 1993 35 Postulat Frick Erste Abstimmung - Premier vote Für den Antrag Bühler Robert 16 Stimmen Dagegen 19 Stimmen Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für Ueberweisung der Motion 19 Stimmen Dagegen 17 Stimmen #ST# 92.3553 Postulat Frick Sicherstellung der IV-Renten für Suchtkranke Versement des rentes AI aux personnes toxicodépendantes Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1992 Im Rahmen der Invalidenversicherung sind auch Suchtkranke - unter anderem Alkohol- und Drogenkranke - rentenberechtigt. Die Auszahlung der Renten erfolgt in der Regel in bar an die Berechtigten. Vor allem Drogenabhängige verwenden diese Renten nicht für den Lebensunterhalt, sondern setzen sie aus naheliegenden Gründen umgehend auf dem Drogenmarkt um. Es ist angezeigt, dieser Problematik nachzugehen und sicherzustellen, dass in solchen Fällen die Renten nicht an die Suchtkranken direkt ausbezahlt, sondern zweckentsprechend verwendet werden. Der Bundesrat wird daher eingeladen: - abzuklären, wie viele Renten an Suchtkranke - insbesondere Drogenabhängige - direkt ausbezahlt werden; - geeignete Massnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Renten zum Unterhalt der Berechtigten und ihrer Familien verwendet werden und insbesondere verhindert wird, dassdie Renten umgehend in den Drogenmarktfliessen; -darüber Bericht zu erstatten, die geeigneten Massnahmen zu treffen und dem Parlament gegebenenfalls die nötigen gesetzlichen Aenderungen vorzulegen. Texte du postulat du 17 décembre 1992 Les personnes souffrant d'alcoomanie ou de toxicomanie ont droit à une rente de l'assurance invalidité, rente qui leur est, en général, versée en espèces. Or, en particulier les toxicomanes, au lieu d'utiliser cet argent pour vivre, l'investissent dans l'achat de stupéfiants. A nous d'examiner le problème et de faire en sorte que cet argent ne leur soit plus versé directement et qu'il serve à ce à quoi il doit servir. Je demande au Conseil fédéral: - de nous dire combien de rentes sont versées directement à des personnes réputées dépendantes, notammment à des toxicomanes; - d'examiner les mesures à prendre pour que les rentes qui leur sont versées servent à leur entretien et à celui des membres de leur famille, et non à alimenter ipso facto le marché de la drogue; - de rendre compte au Parlement des mesures qu'il envisage prendre et de lui soumettre des propositions pour modifier la loi en conséquence. Mitunterzeichner- Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Robert, Flückiger, Meier Josi, Rhyner, Salvioni, Uhlmann, Weber Monika (9) Frick: Es geht mir mit meinem Postulat darum, sicherzustellen, dass IV-Renten, welche der Bund für Suchtkranke ausbezahlt, zweckentsprechend verwendet werden und nicht direkt in den Markt der Suchtmittel, insbesondere nicht in den Drogenmarkt, fliessen. Die heutige Situation ist folgende: Suchtkranke sind bei der Invalidenversicherung rentenberechtigt, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben den Konsumenten der früher in der Schweiz klassischen Suchtmittel Alkohol und Nikotin sind es zunehmend drogensüchtige Opiatkonsumenten, welche die IV-Rente beanspruchen müssen. Ihnen wird die Rente in aller Regel direkt und bar ausbezahlt. Naheliegend ist darum, dass der Süchtige diesen Geldsegen für sein nächstliegendes Bedürfnis verwendet und ihn auf dem Alkohol- oder Drogenmarkt umsetzt Es fehlt an einer gesetzlichen Auflage oder an einer gesetzlichen Sicherung, dass die Rente für den Lebensunterhalt des Süchtigen gebraucht wird, für die individuelle Hilfe zum Ueberleben, wofür sie ja gedacht ist. Die heutige Rentenpraxis der Direktauszahlung an die Suchtkranken führt zu zwei höchst negativen Konsequenzen: Erstens wird der soziale Zweck der IV-Rente nicht mehr erreicht, und zweitens unterstützt der Bund damit indirekt die Drogensucht, statt ihre Folgen zu lindern; er finanziert den Drogenkonsum und alimentiert damit auch den Drogenhandel, ohne es zu wollen. Im Rahmen meiner Abklärungen, die dem Postulat vorangegangen sind, habe ich feststellen müssen, dass diese Problematik ernsthaft besteht, aber vom Bundesamt für Sozialversicherung noch kaum erkannt ist und dass keine Massnahmen getroffen worden sind, um diesen Missstand zu beheben. Lassen Sie mich das aufgrund einiger Zahlen belegen: Noch vor zehn Jahren, Anfang der achtziger Jahre, wurde jährlich eine grosse Zahl von IV-Renten an Alkoholkranke, aber kaum je an Drogenkranke neu gesprochen. In den letzten Jahren stagnierten die wegen Folgen der Alkoholsucht neu gesprochenen IV-Renten bei rund 2000 Neurenten im Jahr. Hingegen waren die IV-Renten wegen den sogenannten übrigen Süchten steigend. Von 670 im Jahre 1986 stiegen sie auf fast 1000 im Jahre 1991: eine Zunahme von rund 50 Prozent in fünf Jahren! Die Zahl 1992 liegt noch nicht definitiv vor, dürfte aber 1000 überschreiten, 1000 Neurenten an «übrige Süchtige». Auf welche Süchtigen, ob auf Nikotin-, Medikamenten- oder Opiatsüchtige, diese Renten entfallen, lässtsich nicht feststellen. Das weiss auch das Bundesamt für Sozialversicherung nicht, weil die diesbezügliche Statistik rudimentär ist. Die Angaben, die vorliegen, weisen aber klar darauf hin, dass die Zahl der IV-Renten an Drogensüchtige recht hoch ist. So weiss ich von einer IV-Kommission in einem städtischen Kanton, dass allein in diesem Einzelkanton wöchentlich mehrere IV-Renten für Drogensüchtige neu gesprochen werden müssen. Wenn es in einem einzigen städtischen Kanton pro Jahr weit über 100 neue IV-Renten an Drogensüchtige sind, so müsste es gesamtschweizerisch doch ein erheblicher Teil dieser 1000 Neurenten sein; denn auch die Praxis in den ländlichen Kantonen zeigt, dass zunehmend IV-Renten an Drogensüchtige ausgerichtet werden müssen. Gesamtschweizerisch müssen wir heute davon ausgehen, dass es mittlerweile eine erhebliche Zahl drogensüchtiger IV-Rentner gibt. Ob es 1000, 2000 oder 3000 sind, wissen wir nicht, weil die statistische Erfassung nicht stattfindet Wenn die Süchtigen aber auch nur einen Teil ihrer IV-Renten wieder auf dem Drogenmarkt umsetzen, sind es jährlich Millionen von Franken, die aus der IV-Kasse des Bundes mehr oder weniger direkt in den Drogenmarkt fliessen. Aehnlich gestaltet sich die Situation bei alkoholkranken IV-Rentnern, wo der Handel legal ist, aber das Problem der missbräuchlichen Rentenverwendung ebenfalls besteht Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass der Drogen-, Alkohol- oder aus anderen Gründen Süchtige als Kranker behandelt werden muss und dass ihm eine IV-Rente ausgerichtet wird, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Es geht mir aber darum, sicherzustellen, dass die Rente zweckentsprechend verwendet wird. Welche Massnahmen sind möglich? Ich habe in meinem Postulat einen Weg aufgezeigt und mögliche Massnahmen aufgelistet: Erstens geht es ja darum, abzuklären, wie viele Renten überhaupt an Suchtkranke direkt ausbezahlt werden. Die statistischen Erhebungen fehlen. Das Bundesamt für Sozial-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion SGK-SR 92.031 Förderung von Prävention und Gesundheitserziehung Motion CSSS-CE 92.031 Encouragement de la prévention et de l'éducation pour la santé In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3026 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.03.1993 - 08:00 Date Data Seite 33-35 Page Pagina Ref. No 20 022 557 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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