93-3021
Verwaltungsbehörden 03.06.1993 93.3021
3. Juni 1993Deutsch25 min
Source admin.ch
Motion du Conseil national. Activités administratives 362 3 juin 1993 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 18 Stimmen Dagegen 1 Stimme #ST# 93.3020 Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich auszuarbeiten, damit in Perioden angespannter Bundesfinanzen und schwacher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom automatischen Ausgleich der Teuerung abgewichen werden kann. Texfe de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une modification de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral, de façon qu'il soit possible, en tenant compte des facteurs sociaux, de s'écarter du principe de la compensation automatique du renchérissement durant les périodes où la situation financière est tendue et où la conjoncture économique est mauvaise. Ruesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 haben die Finanzkommissionen beider Räte Ihrem Plenum die Ueberweisung einer Motion zur Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich vorgeschlagen. Der Text der beiden Motionen war aber verschieden. Beide Motionen gehen davon aus, dass die Möglichkeit geschaffenwerden soll, aufgrund derfinanziellen und konjunkturellen Lage vom automatischen Teuerungsausgleich abzuweichen; die Möglichkeitsoll geschaffen werden. Im Gegensatz zur ständerätlichen Motion spricht die nationalrätliche Motion expressis verbis davon, das solle man «unter Wahrung sozialer Aspekte» tun. Man denkt hier offenbar an einen degressiven Teuerungsausgleich. Als die Fassung gemäss ständerätlicher Kommission in unserem Rate diskutiert wurde, hatte der Nationalrat seine Motion bereits überwiesen. Herr Onken machte damals den Vorschlag, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliessen solle; er unterlag jedoch mit seinem Vorschlag. Der Ständerat überwies die Motion seiner Kommission daraufhin mit 22 zu 9 Stimmen. Wir machten damals darauf aufmerksam, dass die nationalrätliche Motion, welche mit der ständerätlichen nicht deckungsgleich ist, ohnehin noch von uns behandelt werden müsse, was heute nun zu geschehen hat Umgekehrt muss unsere Motion im Nationalrat behandelt werden. Heute hätten wir nun also die nationalrätliche Motion zu behandeln. Nachdem Herr Onken dieser schon damals, im Dezember, zugestimmt hat, liegt meines Erachtens heute überhaupt kein Hinderungsgrund mehr vor, diese nicht zu überweisen. Anders wird es mit unserer Motion sein. Ich denke, im Nationalrat hat sie nur die Chance, als Postulat überwiesen zu werden. Aber wenn Sie jetzt die nationalrätliche Motion überweisen, ist wenigstens eine der beiden Motionen - und zwar die aus Ihrer Warte herausgesehen harmlosere, Herr Onkenüberwiesen. Ich empfehle Ihnen hiermit, so zu beschliessen. Bundesrat Stich: Ich möchte darauf hinweisen, dass man natürlich nicht gleichzeitig beide Motionen überweisen kann, weil sie nicht identisch sind. Man kann nicht unterschiedliche Dinge in Form der Motion als obligatorisch erklären. Deshalb haben wir beantragt, alles als Postulat zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3021 Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Activités administratives. Plan de renonciation Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationalisierung) vorzunehmen und die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten. Texfe de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est invité à procéder à un réexamen systématique des activités de l'administration (plan de renonciation et rationalisation) et de proposer ensuite les modifications légales nécessaires. Ruesch, Berichterstatter: Sie werden mich heute vormittag nun zum letzten Mal hören, es sei denn, ich werde von irgend jemandem noch provoziert. (Teilweise Heiterkeit) Der Nationalrat hat die hier zur Diskussion stehende Motion im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 überwiesen. Der Berichterstatter im Plenum des Nationalrates hat die Motion damals wie folgt begründet: «Ich habe Ihnen bereits im Rahmen der letztwöchigen Budgetdebatte dargelegt, dass wir feststellen, dass Sie dem Bund immer wieder neue Aufgaben übertragen, aber selten oder praktisch nie können wir feststellen, dass bisherige Aufgaben als beendet oder erfüllt erklärt werden, was sich dann auch im Stellenabbau oder in Ausgabeneinsparungen niederschlagen müsste. Verzichtplanung, Rationalisierung müssten aus unserer Sicht eine Daueraufgabe der Verwaltung sein, wobei wir hier nicht unbedingt an aussenstehende Experten denken, die einzelne Teile der Verwaltung untersuchen und dann mit mehr oder weniger Erfolg ihre Ergebnisse präsentieren und auch durchsetzen können; sondern wir denken vielmehr daran, dass es Aufgabe aller Führungsverantwortlichen innerhalb der Verwaltung ist, ihre Aufgaben immer wieder in Frage zu stellen und dort, wo eine Aufgabe unter Berücksichtigung aller notwendigen Prioritäten als erfüllt betrachtet werden kann, diese dann auch einzustellen.» (AB 1992 N 2404) Aus den Materialien geht hervor: Man erwartet hier nicht einen neuen Super-McKinsey, sondern primär eine verwaltungsinterne Ueberprüfung der Arbeiten. Im Rahmen der Diskussion wurde dies dann auch unterstrichen, indem der Sprecher der CVP-Fraktion beispielsweise ausführte, die vom Bundesrat angesprochenen, bereits laufenden Abklärungen und Ueberprüfungen seien in den Gesamtzusammenhang zu stellen und könnten ohne weiteres in das Ueberprüfungskonzept integriert werden. Das gleiche gilt für die Umsetzung der Massnahmen auch im Effi-QM-Projekt usw. Der Bundesrat wollte die Motion lediglich als Postulat entgegennehmen, und er verwies auf den hohen Arbeitsaufwand in -- 1 of 4 -3. Juni 1993 363 Motion des Nationalrates. Verwaltungstätigkeit der folgenden Ueberprüfung. Im Plenum des Nationalrates wurde denn auch geltend gemacht, dass die Motion keineswegs eine neu aufgezogene grosse Untersuchung zur Folge haben solle - wie ich Ihnen das aufgrund der Aussagen des Sprechers der CVP-Fraktion dargestellt habe. Der Nationalrat überwies dann die Motion gegen den Willen des Bundesrates mitgrossem Mehr, nämlich mit 81 zu 44 Stimmen. Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und die Motion «Verzichtplanung» zu überweisen. Der Entscheid erfolgte in der Finanzkommission mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Herr Ziegler Oswald wird nun den Antrag vertreten, wonach die Motion nicht zu überweisen ist Damit ich nachher nicht nochmals sprechen muss - was ich hier ja bereits versprochen habe -, möchte ich einfach sagen: Wenn Sie nun Herrn Zieglerfolgen und die Motion nicht überweisen, dann werden Sie falsche Signale setzen. Im Grunde genommen rennt die Motion bis zu einem gewissen Grade offene Türen ein, denn wir verlangen ja von der Verwaltung, dass sie laufend Selbstkontrolle macht und gerade im Rahmen des Sparprogramms II diese Selbstkontrolle durchführt. Wenn wir aber der Motion jetzt nicht zustimmen, dann wird man den Eindruck erwecken, der Ständerat weiche von der Sparlinie ab und gebe dem Bundesrat diesen Auftrag nicht Wir haben aber unsererseits keine solche Motion formuliert Nachdem sie formuliert und von einem Rat überwiesen ist, sollte der andere Rat kein falsches Signal geben. Damit gebe ich Ihnen die Empfehlung, die Motion zu überweisen. Ziegler Oswald: Mit dieser Motion soll der Bundesrat verpflich-tet werden - ich wiederhole absichtlich: mit dieser Motion -, eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationalisierung) vorzunehmen sowie die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten. Ich beantrage Ihnen, auf diese Auftragserteilung in Form einer Motion zu verzichten. Ich bin nicht gegen Planung, ich bin auch nicht gegen Verzichtplanung, ich bin schon gar nicht gegen Rationalisierung, aber ich bin gegen die Erteilung von Aufträgen, die bereits wiederholt festgehalten sind und mit denen offene Türen eingerennt werden. Eine Motion ist für mich mehr als Zeichensetzen. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit hat erst stattgefunden - McKinsey, Effi-Programm, um Stichworte zu nennen. Man ist immer noch an der Auswertung und am Vollzug. Im Nationalrat hat Herr Bundesrat Stich kurz und bündig - wahrscheinlich auch mit der entsprechenden Betonung und Mimik - erklärt: «Wir haben.... alle Bereiche untersucht, in Teilprojekte aufgeteilt »Und-das ist der wesentliche Satz-: «Das Ergebnis kennen Sie.» (AB 1992 N 2405) Ich kann mir die Reaktion im Nationalrat vorstellen. 1985 hat McKinsey begonnen; 1990 war er mit seinem Expertenauftrag fertig. Die Kosten betrugen ungefähr 7 Millionen Franken. Von 40 Teilprojekten laufen heute noch 21 Projekte. Man rechnet damit, dass dieses Projekt 1995, eventuell 1996, abgeschlossen werden kann. Ich habe gesagt, dass Bundesrat Stich gesagt hat: «Das Ergebnis kennen Sie.» Das Ergebnis - oder der Erfolg - kann wohl auch daran beurteilt werden, dass man bereits wieder eine solche Ueberprüfung durchführen will; dies, obwohl Auswertung und Vollzug überhaupt noch nicht abgeschlossen sind. Von 40 Teilprojekten sind 21 noch in Bearbeitung. Unsere Finanzlage erlaubt uns ja solche Aufwendungen! Ich wiederhole auch das: Die letzte Ueberprüfung hat 7 Millionen Franken gekostet Das sind aber nur die Kosten, die man für den aussenstehenden Experten bezahlt hat Die Aufwendungen verwaltungsintern, wo Hunderte von Beamten im Einsatz waren, sind nicht gerechnet Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat die Daueraufgabe hat, die Verwaltungstätigkeit systematisch zu überprüfen, Stichwort: Verwaltungskontrolle des Bundesrates. Ich verweise auf das Finanzhaushaltgesetz, aber auch auf die Ueberprüfungen im Rahmen der jährlichen Budgetierungen. Wenn wir die heutige Finanzlage des Bundes berücksichtigen, drängen sich solche Ueberprüfungen laufend auf, und zwar in der ganzen Verwaltung. Es können keine Sanierungspakete ausgearbeitet werden, ohne dass solche Ueberprüfungen vorgenommen werden. Wir sind ja beim zweiten Sanierungspaket. Im Sinne der verlangten Ueberprüfung, Verzichtplanung und Rationalisierung, nur einige Hinweise darauf, was schon geschieht: das Armeeleitbild 95, «EMD 95», aber auch die Regierungsreform, die ständige Verwaltungskontrolle, das zweite Sanierungspaket. Gerade das zweite Sanierungspaket verlangt doch, dass die ganze Verwaltung durchleuchtet, überprüft und abgeklopft wird. Jetzt meine Frage: Was soll denn diese Motion, diese Auftragserteilung noch? Will man erneut aussenstehende Experten beauftragen? Der Nationalrat will dies nicht, aber Bundesrat Stich hat im Nationalrat erklärt, etwas anderes ausser den Beizug eines aussenstehenden Experten könne sich der Bundesrat überhaupt nicht vorstellen. Dazu kommt, dass wir, das Parlament, auch Ueberprüfungsbefugnisse- nicht nur Befugnisse, sondern auch Pflichten - haben, nämlich im Rahmen der Budgetierung und der Rechnungsgenehmigung. Die Nullbasis-Budgetmethode kann doch jederzeit zur Anwendung gelangen, sei es durch die Finanzkommission, die Geschäftsprüfungskommission oder auch durch eine andere Kommission. Wir sind im Begriffe, einen Auftrag zu erteilen, der längst besteht, ja mehrmals erteilt worden und in Rechtsvorschriften festgenagelt ist Haben denn gesetzliche Aufträge weniger Gewicht als solche Motionen? Natürlich, Motionen sollen Signale setzen, sie sollen Zeichen geben. Wäre es nicht viel besser, wirwürden uns wieder einmal an diedrei Kerinnern: kommandieren, kontrollieren und korrigieren? Ich meine, als Parlament sollten wir vor allem kontrollieren, ob unsere bereits bestehenden und immer wiederholten Aufträge ausgeführt werden, und nicht neue Aufträge erteilen, d. h. alte, bereits bestehende Aufträge stets wiederholen. Aus meinen Ausführungen ist unschwer ersichtlich, dass ich auch ein Postulat nicht für notwendig erachte. Wenn aber der Bundesrat für sich oder die Verwaltung ein solches braucht, ja selber will, soll er es haben; ich habe nichts dagegen. Uebrigens meinte man in der Finanzkommission - das wurde vom Präsidenten der Finanzkommission auch wiedergesagt-, es gehe darum, Zeichen zu setzen. Mit einem Nein zur Motion würde man, nachdem ihr der Nationalrat zugestimmt habe, falsche Zeichen setzen. Für mich ist eine Motion ein verbindlicher Auftrag und nicht ein Signal. Mit einer Motion Zeichen setzen, Signale geben, ist falsch; dadurch entwerten wir die Motion noch mehr, als wir sie bereits entwertet haben. Ich beantrage Ihnen, diesen Auftrag nicht in Form einer Motion zu erteilen. Bundesrat Stich: Ich möchte Herrn Ziegler Oswald für seine Stellungnahme danken, insbesondere in bezug auf das, was er grundsätzlich zur Motion gesagt hat Wenn eine Motion eingereicht wird und wir im Prinzip mit der Zielsetzung einverstanden sind, auch wenn man sie nicht im Sinn des Wortlauts erfüllen kann, möchten wir sie als Postulat entgegennehmen. Diese Motion kann man nicht im genauen Sinn des Wortlauts erfüllen; sonst müssten wir einen Auftrag nach aussen vergeben. Das andere machen wir im Rahmen der Spar- und Sanierungsmassnahmen. Wir suchen überall. Wir haben vielleicht nicht überall Erfolg; das ist klar. Aber Sie sagen uns auch nicht konkret, wo und was wir tun sollen. Wenn wir also mit der Zielsetzung einverstanden sind, sind wir bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Das ist immerhin eine Erklärung des guten Willens. Wenn das aber dazu führt, dass man den Vorstosstrotzdem als Motion überweist-wie das der Nationalrat trotzdem getan hat-, entwertet man die Motion. Wenn man in der Folge der Motion aus Solidarität zustimmt, entwertet man sie erst recht. Der Bundesrat muss sich dann fragen, ob es einen Sinn hat, lange Diskussionen zu führen, wenn Motionen eingereicht werden. Wenn es allenfalls nur Signale sind, kann er sagen: Machen wir es einfach und nehmen wir an; der Ständerat stimmt ohnehin zu. Das wäre die Konsequenz. Deshalb bitte ich Sie, hier diese Motion als Postulat zu überweisen.
Motion du Conseil national. Activités administratives 362 3 juin 1993 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 18 Stimmen Dagegen 1 Stimme #ST# 93.3020 Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich auszuarbeiten, damit in Perioden angespannter Bundesfinanzen und schwacher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom automatischen Ausgleich der Teuerung abgewichen werden kann. Texfe de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une modification de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral, de façon qu'il soit possible, en tenant compte des facteurs sociaux, de s'écarter du principe de la compensation automatique du renchérissement durant les périodes où la situation financière est tendue et où la conjoncture économique est mauvaise. Ruesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 haben die Finanzkommissionen beider Räte Ihrem Plenum die Ueberweisung einer Motion zur Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich vorgeschlagen. Der Text der beiden Motionen war aber verschieden. Beide Motionen gehen davon aus, dass die Möglichkeit geschaffenwerden soll, aufgrund derfinanziellen und konjunkturellen Lage vom automatischen Teuerungsausgleich abzuweichen; die Möglichkeitsoll geschaffen werden. Im Gegensatz zur ständerätlichen Motion spricht die nationalrätliche Motion expressis verbis davon, das solle man «unter Wahrung sozialer Aspekte» tun. Man denkt hier offenbar an einen degressiven Teuerungsausgleich. Als die Fassung gemäss ständerätlicher Kommission in unserem Rate diskutiert wurde, hatte der Nationalrat seine Motion bereits überwiesen. Herr Onken machte damals den Vorschlag, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliessen solle; er unterlag jedoch mit seinem Vorschlag. Der Ständerat überwies die Motion seiner Kommission daraufhin mit 22 zu 9 Stimmen. Wir machten damals darauf aufmerksam, dass die nationalrätliche Motion, welche mit der ständerätlichen nicht deckungsgleich ist, ohnehin noch von uns behandelt werden müsse, was heute nun zu geschehen hat Umgekehrt muss unsere Motion im Nationalrat behandelt werden. Heute hätten wir nun also die nationalrätliche Motion zu behandeln. Nachdem Herr Onken dieser schon damals, im Dezember, zugestimmt hat, liegt meines Erachtens heute überhaupt kein Hinderungsgrund mehr vor, diese nicht zu überweisen. Anders wird es mit unserer Motion sein. Ich denke, im Nationalrat hat sie nur die Chance, als Postulat überwiesen zu werden. Aber wenn Sie jetzt die nationalrätliche Motion überweisen, ist wenigstens eine der beiden Motionen - und zwar die aus Ihrer Warte herausgesehen harmlosere, Herr Onkenüberwiesen. Ich empfehle Ihnen hiermit, so zu beschliessen. Bundesrat Stich: Ich möchte darauf hinweisen, dass man natürlich nicht gleichzeitig beide Motionen überweisen kann, weil sie nicht identisch sind. Man kann nicht unterschiedliche Dinge in Form der Motion als obligatorisch erklären. Deshalb haben wir beantragt, alles als Postulat zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3021 Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Activités administratives. Plan de renonciation Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationalisierung) vorzunehmen und die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten. Texfe de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est invité à procéder à un réexamen systématique des activités de l'administration (plan de renonciation et rationalisation) et de proposer ensuite les modifications légales nécessaires. Ruesch, Berichterstatter: Sie werden mich heute vormittag nun zum letzten Mal hören, es sei denn, ich werde von irgend jemandem noch provoziert. (Teilweise Heiterkeit) Der Nationalrat hat die hier zur Diskussion stehende Motion im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 überwiesen. Der Berichterstatter im Plenum des Nationalrates hat die Motion damals wie folgt begründet: «Ich habe Ihnen bereits im Rahmen der letztwöchigen Budgetdebatte dargelegt, dass wir feststellen, dass Sie dem Bund immer wieder neue Aufgaben übertragen, aber selten oder praktisch nie können wir feststellen, dass bisherige Aufgaben als beendet oder erfüllt erklärt werden, was sich dann auch im Stellenabbau oder in Ausgabeneinsparungen niederschlagen müsste. Verzichtplanung, Rationalisierung müssten aus unserer Sicht eine Daueraufgabe der Verwaltung sein, wobei wir hier nicht unbedingt an aussenstehende Experten denken, die einzelne Teile der Verwaltung untersuchen und dann mit mehr oder weniger Erfolg ihre Ergebnisse präsentieren und auch durchsetzen können; sondern wir denken vielmehr daran, dass es Aufgabe aller Führungsverantwortlichen innerhalb der Verwaltung ist, ihre Aufgaben immer wieder in Frage zu stellen und dort, wo eine Aufgabe unter Berücksichtigung aller notwendigen Prioritäten als erfüllt betrachtet werden kann, diese dann auch einzustellen.» (AB 1992 N 2404) Aus den Materialien geht hervor: Man erwartet hier nicht einen neuen Super-McKinsey, sondern primär eine verwaltungsinterne Ueberprüfung der Arbeiten. Im Rahmen der Diskussion wurde dies dann auch unterstrichen, indem der Sprecher der CVP-Fraktion beispielsweise ausführte, die vom Bundesrat angesprochenen, bereits laufenden Abklärungen und Ueberprüfungen seien in den Gesamtzusammenhang zu stellen und könnten ohne weiteres in das Ueberprüfungskonzept integriert werden. Das gleiche gilt für die Umsetzung der Massnahmen auch im Effi-QM-Projekt usw. Der Bundesrat wollte die Motion lediglich als Postulat entgegennehmen, und er verwies auf den hohen Arbeitsaufwand in -- 1 of 4 -3. Juni 1993 363 Motion des Nationalrates. Verwaltungstätigkeit der folgenden Ueberprüfung. Im Plenum des Nationalrates wurde denn auch geltend gemacht, dass die Motion keineswegs eine neu aufgezogene grosse Untersuchung zur Folge haben solle - wie ich Ihnen das aufgrund der Aussagen des Sprechers der CVP-Fraktion dargestellt habe. Der Nationalrat überwies dann die Motion gegen den Willen des Bundesrates mitgrossem Mehr, nämlich mit 81 zu 44 Stimmen. Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und die Motion «Verzichtplanung» zu überweisen. Der Entscheid erfolgte in der Finanzkommission mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Herr Ziegler Oswald wird nun den Antrag vertreten, wonach die Motion nicht zu überweisen ist Damit ich nachher nicht nochmals sprechen muss - was ich hier ja bereits versprochen habe -, möchte ich einfach sagen: Wenn Sie nun Herrn Zieglerfolgen und die Motion nicht überweisen, dann werden Sie falsche Signale setzen. Im Grunde genommen rennt die Motion bis zu einem gewissen Grade offene Türen ein, denn wir verlangen ja von der Verwaltung, dass sie laufend Selbstkontrolle macht und gerade im Rahmen des Sparprogramms II diese Selbstkontrolle durchführt. Wenn wir aber der Motion jetzt nicht zustimmen, dann wird man den Eindruck erwecken, der Ständerat weiche von der Sparlinie ab und gebe dem Bundesrat diesen Auftrag nicht Wir haben aber unsererseits keine solche Motion formuliert Nachdem sie formuliert und von einem Rat überwiesen ist, sollte der andere Rat kein falsches Signal geben. Damit gebe ich Ihnen die Empfehlung, die Motion zu überweisen. Ziegler Oswald: Mit dieser Motion soll der Bundesrat verpflich-tet werden - ich wiederhole absichtlich: mit dieser Motion -, eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationalisierung) vorzunehmen sowie die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten. Ich beantrage Ihnen, auf diese Auftragserteilung in Form einer Motion zu verzichten. Ich bin nicht gegen Planung, ich bin auch nicht gegen Verzichtplanung, ich bin schon gar nicht gegen Rationalisierung, aber ich bin gegen die Erteilung von Aufträgen, die bereits wiederholt festgehalten sind und mit denen offene Türen eingerennt werden. Eine Motion ist für mich mehr als Zeichensetzen. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit hat erst stattgefunden - McKinsey, Effi-Programm, um Stichworte zu nennen. Man ist immer noch an der Auswertung und am Vollzug. Im Nationalrat hat Herr Bundesrat Stich kurz und bündig - wahrscheinlich auch mit der entsprechenden Betonung und Mimik - erklärt: «Wir haben.... alle Bereiche untersucht, in Teilprojekte aufgeteilt »Und-das ist der wesentliche Satz-: «Das Ergebnis kennen Sie.» (AB 1992 N 2405) Ich kann mir die Reaktion im Nationalrat vorstellen. 1985 hat McKinsey begonnen; 1990 war er mit seinem Expertenauftrag fertig. Die Kosten betrugen ungefähr 7 Millionen Franken. Von 40 Teilprojekten laufen heute noch 21 Projekte. Man rechnet damit, dass dieses Projekt 1995, eventuell 1996, abgeschlossen werden kann. Ich habe gesagt, dass Bundesrat Stich gesagt hat: «Das Ergebnis kennen Sie.» Das Ergebnis - oder der Erfolg - kann wohl auch daran beurteilt werden, dass man bereits wieder eine solche Ueberprüfung durchführen will; dies, obwohl Auswertung und Vollzug überhaupt noch nicht abgeschlossen sind. Von 40 Teilprojekten sind 21 noch in Bearbeitung. Unsere Finanzlage erlaubt uns ja solche Aufwendungen! Ich wiederhole auch das: Die letzte Ueberprüfung hat 7 Millionen Franken gekostet Das sind aber nur die Kosten, die man für den aussenstehenden Experten bezahlt hat Die Aufwendungen verwaltungsintern, wo Hunderte von Beamten im Einsatz waren, sind nicht gerechnet Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat die Daueraufgabe hat, die Verwaltungstätigkeit systematisch zu überprüfen, Stichwort: Verwaltungskontrolle des Bundesrates. Ich verweise auf das Finanzhaushaltgesetz, aber auch auf die Ueberprüfungen im Rahmen der jährlichen Budgetierungen. Wenn wir die heutige Finanzlage des Bundes berücksichtigen, drängen sich solche Ueberprüfungen laufend auf, und zwar in der ganzen Verwaltung. Es können keine Sanierungspakete ausgearbeitet werden, ohne dass solche Ueberprüfungen vorgenommen werden. Wir sind ja beim zweiten Sanierungspaket. Im Sinne der verlangten Ueberprüfung, Verzichtplanung und Rationalisierung, nur einige Hinweise darauf, was schon geschieht: das Armeeleitbild 95, «EMD 95», aber auch die Regierungsreform, die ständige Verwaltungskontrolle, das zweite Sanierungspaket. Gerade das zweite Sanierungspaket verlangt doch, dass die ganze Verwaltung durchleuchtet, überprüft und abgeklopft wird. Jetzt meine Frage: Was soll denn diese Motion, diese Auftragserteilung noch? Will man erneut aussenstehende Experten beauftragen? Der Nationalrat will dies nicht, aber Bundesrat Stich hat im Nationalrat erklärt, etwas anderes ausser den Beizug eines aussenstehenden Experten könne sich der Bundesrat überhaupt nicht vorstellen. Dazu kommt, dass wir, das Parlament, auch Ueberprüfungsbefugnisse- nicht nur Befugnisse, sondern auch Pflichten - haben, nämlich im Rahmen der Budgetierung und der Rechnungsgenehmigung. Die Nullbasis-Budgetmethode kann doch jederzeit zur Anwendung gelangen, sei es durch die Finanzkommission, die Geschäftsprüfungskommission oder auch durch eine andere Kommission. Wir sind im Begriffe, einen Auftrag zu erteilen, der längst besteht, ja mehrmals erteilt worden und in Rechtsvorschriften festgenagelt ist Haben denn gesetzliche Aufträge weniger Gewicht als solche Motionen? Natürlich, Motionen sollen Signale setzen, sie sollen Zeichen geben. Wäre es nicht viel besser, wirwürden uns wieder einmal an diedrei Kerinnern: kommandieren, kontrollieren und korrigieren? Ich meine, als Parlament sollten wir vor allem kontrollieren, ob unsere bereits bestehenden und immer wiederholten Aufträge ausgeführt werden, und nicht neue Aufträge erteilen, d. h. alte, bereits bestehende Aufträge stets wiederholen. Aus meinen Ausführungen ist unschwer ersichtlich, dass ich auch ein Postulat nicht für notwendig erachte. Wenn aber der Bundesrat für sich oder die Verwaltung ein solches braucht, ja selber will, soll er es haben; ich habe nichts dagegen. Uebrigens meinte man in der Finanzkommission - das wurde vom Präsidenten der Finanzkommission auch wiedergesagt-, es gehe darum, Zeichen zu setzen. Mit einem Nein zur Motion würde man, nachdem ihr der Nationalrat zugestimmt habe, falsche Zeichen setzen. Für mich ist eine Motion ein verbindlicher Auftrag und nicht ein Signal. Mit einer Motion Zeichen setzen, Signale geben, ist falsch; dadurch entwerten wir die Motion noch mehr, als wir sie bereits entwertet haben. Ich beantrage Ihnen, diesen Auftrag nicht in Form einer Motion zu erteilen. Bundesrat Stich: Ich möchte Herrn Ziegler Oswald für seine Stellungnahme danken, insbesondere in bezug auf das, was er grundsätzlich zur Motion gesagt hat Wenn eine Motion eingereicht wird und wir im Prinzip mit der Zielsetzung einverstanden sind, auch wenn man sie nicht im Sinn des Wortlauts erfüllen kann, möchten wir sie als Postulat entgegennehmen. Diese Motion kann man nicht im genauen Sinn des Wortlauts erfüllen; sonst müssten wir einen Auftrag nach aussen vergeben. Das andere machen wir im Rahmen der Spar- und Sanierungsmassnahmen. Wir suchen überall. Wir haben vielleicht nicht überall Erfolg; das ist klar. Aber Sie sagen uns auch nicht konkret, wo und was wir tun sollen. Wenn wir also mit der Zielsetzung einverstanden sind, sind wir bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Das ist immerhin eine Erklärung des guten Willens. Wenn das aber dazu führt, dass man den Vorstosstrotzdem als Motion überweist-wie das der Nationalrat trotzdem getan hat-, entwertet man die Motion. Wenn man in der Folge der Motion aus Solidarität zustimmt, entwertet man sie erst recht. Der Bundesrat muss sich dann fragen, ob es einen Sinn hat, lange Diskussionen zu führen, wenn Motionen eingereicht werden. Wenn es allenfalls nur Signale sind, kann er sagen: Machen wir es einfach und nehmen wir an; der Ständerat stimmt ohnehin zu. Das wäre die Konsequenz. Deshalb bitte ich Sie, hier diese Motion als Postulat zu überweisen.
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Motion du conseil national. Sociétés holdings en Suisse 364 3 juin 1993 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 20 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 5 Stimmen Präsident: Damit ist der Vorstoss zu einem Postulat beider Räte geworden. #ST# 92.3327 Motion des Nationalrates (Etique) Finanzströme zwischen Staat und Wirtschaft Motion du Conseil national (Etique) Flux financiers entre l'Etat et l'économie générale du pays Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Der Bundesrat wird gebeten, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten (öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Militär, Landwirtschaft, öffentliche Werke, Post- und Fernmeldeverkehr) ausgelösten Finanzströme auszuarbeiten, damit deren Einfluss auf die Volkswirtschaft, im besonderen auf Ebene der Verwendung von Produktions- und Beschäftigungsfaktoren, ermittelt werden kann. Texte de la motion du 14 décembre 1992 Le Conseil fédéral est prié de préparer un tableau des flux financiers provoqués par certaines activités publiques ou semi-publiques - transports publics, santé publique, armée, agriculture, travaux publics, postes et télécommunications, etc. - afin d'en déterminer l'effet sur l'économie nationale, notamment au niveau de l'utilisation des facteurs de production et des emplois. Gemperli, Berichterstatter: Inhaltlich geht es bei dieser Motion darum, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten verursachten Geldströme auszuarbeiten und deren Einfluss auf die Volkswirtschaft zu ermitteln, insbesondere auf die Produktions- und die Beschäftigungsfaktoren. Es geht vor allem um Ausgaben auf den Gebieten des Gesundheitswesens, des Militärs, der Landwirtschaft, der öffentlichen Beschaffung. Die WAK hat sich mit dieser Motion befasst Sie hat sie allerdings nicht weiter diskutiert, sondern hat stillschweigend beschlossen, zu beantragen, den Vorstoss auch als Motion zu überweisen. Man ist ohne Widerspruch davon ausgegangen, dass das Anliegen berechtigt sei. Es ist allerdings zuzugeben, dass wir bereits eine grosse Anzahl von Statistiken haben: SpezialStatistiken wie Verkehrsstatistik, Gesundheitsstatistik, Kulturstatistik, Bildungsstatistik. Alle diese Statistiken geben auch Geldströme wieder. Was hier aber der Motionär will - und das ist offensichtlich das gewesen, was letztlich zu diesem Entscheid geführt hat-, ist dieTatsache, dass hier eine Globalbilanz verlangt wird und dass diese Globalbilanz mit Bezug auf die Wirkungen dieser entsprechenden Geldströme gewisse Vorteile bringen würde. Die Kommission hat die Ueberweisung als Motion mit einem Stimmenverhältnis von 6 zu 3 Stimmen beschlossen - drei Mitglieder der Kommission waren für eine Ueberweisung als Postulat Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch diese Motion als Postulat zu überweisen und nicht als verbindlichen Auftrag. Wenn aus diesem Vorstoss ein verbindlicher Auftrag gemacht wird, müssen wir eine wissenschaftliche Gruppe einsetzen, die ihn erfüllt Sie können dann von vornherein einige hunderttausend Franken ausgeben und uns zusätzliche Leute bewilligen. Wenn Sie dazu Lust haben, können Sie den Vorstoss als Motion überweisen, sonst sollten Sie ihn als Postulat überweisen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Motion 11 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 7 Stimmen #ST# 91.3326 Motion des Nationalrates (Hess Peter) Holdingstandort Schweiz. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen Motion du Conseil national (Hess Peter) Sociétés holdings en Suisse. Amélioration du climat fiscal Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass dem Standort Schweiz für international ausgerichtete schweizerische Unternehmen und insbesondere Holdinggesellschaften angesichts der von der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der direkten Steuern geschaffenen Erleichterungen keine schwerwiegenden Wettbewerbsnachteile erwachsen. Texte de la motion du 14 décembre 1992 Compte tenu du fait que la Communauté européenne a instauré des allégements en matière de fiscalité directe, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessaires pour éviter que les entreprises suisses à vocation internationale ainsi que les sociétés holdings établies en Suisse ne subissent des désavantages concurrentiels trop graves. Gemperli, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen, den Vorstoss in Uebereinstimmung mit dem Beschluss des Nationalrates als Motion zu überweisen. Die Gründe sind die folgenden: Art und Höhe der Unternehmensbesteuerung stellen für jedes Unternehmen einen sehr gewichtigen Kosten- und damit Standortfaktor dar. Für die Betriebsgesellschaften ist dies aber nicht das einzige Kriterium, das über die Qualität eines Standortes entscheidet; anders für die Holdinggesellschaften, das heisst für die sogenannten Ober- und Muttergesellschaften, die Beteiligungen an Produktionsgesellschaften zusammenfassen: Für diese Gesellschaften sind es effektiv einzig die steuerlichen Rahmenbedingungen, die einen Standort als geeignet oder ungeeignet erscheinen lassen. Die Schweiz war früher ein begehrter Standort für in- und ausländisch beherrschte Holdinggesellschaften mit international zusammengesetzten Beteiligungsportefeuilles. In den letzten Jahren hat die Schweiz in dieser Beziehung an Attraktivität verloren. Dies gilt namentlich für Holdinggesellschaften, die Beteiligungen in EG-Staaten halten. Dem Vernehmen nach sind denn auch Neugründungen von international tätigen Holdinggesellschaften stark rückläufig, und es soll bereits zu Verlegungen des Sitzes von Holdinggesellschaften aus der Schweiz gekommen sein. Im Vergleich mit anderen Holdinggesellschaften und angesichts der steuerlichen Entwicklungen in der EG fallen für unsere Holdinggesellschaften vor allem folgende Nachteile in Betracht: Quellensteuerbelastung auf ausländischen Erträ-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Activités administratives. Plan de renonciation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 362-364 Page Pagina Ref. No 20 023 025 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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