93-303
Verwaltungsbehörden 05.10.1995 93.303
5. Oktober 1995Deutsch16 min
Source admin.ch
Initiative du canton de Soleure 2130 N 5 octobre 1995 lieh falsch, die ausgewiesene Reduktion der Luftschadstoffe um 10 Prozent bei Tempo 80 km/h als vernachlässigbar einzustufen. Wir beurteilen diesen kleinen Schritt zu sauberer Luft und Reduktion des quälenden Lärms als wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der bundesrätlichen Luftreinhalte-Verordnung. Der Verzicht auf kleine Schritte macht keinen Sinn angesichts der Tatsache, dass grosse Schritte politisch ohnehin chancenlos sind! Aus staatspolitischer Sicht und aus Gründen der Rechtssicherheit fordern wir den Bundesrat zu einem klaren Bekenntnis zu «seiner Luftreinhalte-Verordnung» auf. Nur so kann das erschütterte Vertrauen der Kantone und Gemeinden, die mit lufthygienischen Massnahmenplänen für saubere Luft und weniger Lärm kämpfen, zurückgewonnen werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1995 Der Bundesrat hat im «Luzerner Tempofall» einen endgültigen und inzwischen rechtskräftig gewordenen Entscheid getroffen. Auf diesen kann nur zurückgekommen werden, wenn eine der Parteien des Verfahrens ein förmliches Revisionsgesuch stellt. Dies ist bisher nicht geschehen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich der Bundesrat der Bedeutung des getroffenen Entscheides bewusst ist. Er ist bereit, im Gespräch mit den betroffenen Stellen nach flexiblen Lösungen zu suchen. Diesbezüglich sind die mittlerweile angelaufenen Aktivitäten einer neu gebildeten Projektgruppe von Vertretern kantonaler und eidgenössischer Stellen zu erwähnen, die sich mit der konkreten Situation im Raum Luzern befasst. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Jöri Werner (S, LU): Es ist natürlich klar, dass der Bundesrat mein Postulat ablehnen muss, weil ja ein rechtskräftiger Entscheid gefällt worden ist. Er kann darauf nicht zurückkommen, sofern nicht eine der Parteien des Verfahrens ein förmliches Revisionsgesuch stellt. Ich möchte aber gleichwohl noch betonen, dass die betroffene Bevölkerung an dieser Autobahn in Luzern von der Haltung des Bundesrates sehr enttäuscht ist. Nicht nur die Bevölkerung ist vom Bundesrat enttäuscht, sondern auch die Behörden, die Stadtregierung und die Regierung des Kantons Luzern sind es. Was mich an der Stellungnahme des Bundesrates freut: Wenn diese von vielen Beteiligten erarbeiteten flexiblen Lösungen zur Behebung dieses Umweltproblems an der Autobahn eingereicht werden, dann bieten Sie eher- als bei der vorherigen Übung - Hand dazu, die Angelegenheit flexibel zu beurteilen und das Problem einer Lösung zuzuführen. Couchepin François, chancelier de la Confédération: Le Conseil fédéral l'a dit, la décision, formellement et juridiquement, ne peut pas être l'objet d'un réexamen par quelqu'un qui n'est pas partie à la procédure et, pour le moment, les parties à la procédure n'ont pas fait cette demande. Par conséquent, il n'est pas question de revenir là-dessus. Du point de vue politique, actuellement le groupe de travail, composé de représentants des autorités lucernoises et des autorités fédérales, est en train d'examiner, dans un esprit tout à fait coopératif, la possibilité de trouver des solutions objectivement acceptables, proportionnées et efficaces. Il serait politiquement faux, alors que cette démarche est en cours, qu'une bonne collaboration est instaurée, qu'on vienne maintenant modifier de nouveau la position prise et qu'on jette le trouble dans les esprits. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral, aussi bien pour les raisons juridiques évoquées dans sa réponse écrite que pour ces raisons politiques d'efficacité et de recherche de bonnes solutions adaptées aux besoins, vous propose de rejeter le postulat Jori. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
Erwägungen
46.
Stimmen
49 Stimmen Le président: Vous me permettrez de faire une observation. Il y a 500 interventions personnelles en attente. J'observe que dès qu'on aborde les interventions personnelles, on est chaque fois juste à la limite du quorum. Je souhaiterais que pour les interventions personnelles aussi le Parlement soit plus présent. Cette remarque est faite pour le Bulletin officiel. Elle ne s'adresse pas aux parlementaires présents. #ST# 93.303 Standesinitiative Solothurn Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen Initiative du canton de Soleure Nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires Differenzen - Divergences Siehe Seite 539 hiervor- Voir page 539 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1995 Décision du Conseil des Etats du 14 juin 1995 Antrag der Kommission Festhalten (keine Folge geben) Antrag Steiner Rudolf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (Folge geben) Proposition de la commission Maintenir (ne pas donner suite) Proposition Steiner Rudolf Adhérer à la décision du Conseil des Etats (donner suite) Fritschi Oscar (R, ZH), Berichterstatter: Ihre Staatspolitische Kommission bleibt bei ihrem Standpunkt und beantragt Ihnen auch im Differenzbereinigungsverfahren, der Standesinitiative Solothurn auf Erhöhung der Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen keine Folge zu geben. Sie setzt aber bei der Begründung ihres Antrages einen neuen Akzent. Ich rekapituliere kurz die Vorgeschichte: Die Standesinitiative Solothurn wurde im März 1993 eingereicht. Im Juni 1993, also nur ein Vierteljahr später, entschied sich unser Rat, zwar nicht aufgrund der Standesinitiative Solothurn, sondern aufgrund zweier parlamentarischer Initiativen, gegen eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen. Deshalb schien es auch vielen Befürwortern einer Erhöhung - ich selber gehöre zu ihnen -, dieser Entscheid könne nicht ein Vierteljahr später gleich wieder in Frage gestellt werden; er sei zu respektieren. Die Kommission beantragte Ihnen daher, der Standesinitiative Solothurn keine Folge zu geben, was Sie in der Frühjahrssession dieses Jahres mit einem Stimmenverhältnis von fast 3 zu 1 auch taten. Der Ständerat hingegen, der sich vorher noch nie mit der Frage der Erhöhung der Unterschriftenzahlen konfrontiert sah, weil ihm die vorhin erwähnten parlamentarischen Initia-- 1 of 3 -5. Oktober 1995 N 2131 Standesinitiative Solothurn tiven eben gar nie zugeleitet worden waren, und der demzufolge nicht in der Situation stand, einem kurz zuvor gefällten Entscheid die Reverenz zu erweisen, stimmte dem Folgegeben der Standesinitiative Inder Sommersession 1995 im Verhältnis von 2 zu 1 zu, so dass wir eine Differenz ausräumen müssen. Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit einem noch deutlicheren Stimmenverhältnis als beim ersten Mal, nämlich mit 15 zu 2 Stimmen, an unserem Beschluss, der Initiative sei keine Folge zu geben, festzuhalten. Dabei geht es weniger um das Präjudiz vom Sommer 1993, das ja mittlerweile etwas älter geworden ist, als mehr darum, dass seit dem Entscheid des Ständerates etwas passiert ist: Der Entwurf für die Totalrevision der Bundesverfassung ist nämlich mittlerweile vorgelegt worden. Dieser Entwurf beantragt eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen: bei der ausformulierten Initiative von 100 000 auf 200 000 Stimmen und beim Referendum von 50 000 auf 100 000 Stimmen. In dieser Situation schien es der Staatspolitischen Kommission wenig rationell zu sein, parallel einen eigenen Entwurf für eine Vorlage zur Erhöhung der Unterschriftenzahlen erarbeiten zu lassen, der gerade etwa gleichzeitig wie die definitive Botschaft zur Verfassungsrevision behandlungsreif wäre. Diese Botschaft hat Bundesrat Koller gestern in unserem Rat auf Herbst 1996 angekündigt. Nun will ich nicht verschweigen, dass ein Teil der Kommissionsmitglieder im tiefsten Herzensgrund aus sachlichen Gründen und nicht allein aus Verfahrensgründen - weil sie eben eine Erhöhung an sich ablehnen - gegen die Standesinitiative votiert hat. Dennoch würde ich nicht von einer unheiligen Allianz sprechen. Sowohl Befürworter als auch Gegner einer Erhöhung sind sich weitgehend einig, dass das Verfahrensargument, das ich angeführt habe, stichhaltig ist. «Keine Folge geben» bedeutet also nicht, irgendein Signal gegen die Erhöhung der Unterschriftenzahlen auszusenden, sondern «keine Folge geben» bedeutet ein Bekenntnis zu einem effizienten Ratsbetrieb. Das vom Kanton Solothurn gestellte Begehren liegt bereits in einem Vernehmlassungsentwurf als Antrag vor. Was noch fehlt, ist der Entscheid. Wir werden nicht besser entscheiden, wenn wir noch einen zweiten Entwurf in gleicher Richtung ausarbeiten lassen. Die Staatspolitische Kommission ersucht Sie deshalb, der Standesinitiative Solothurn keine Folge zu geben. Borei François (S, NE), rapporteur: Au nom de la commission, je vous invite à ne pas donner suite à l'initiative du canton de Soleure. Depuis notre dernière décision, un élément nouveau est apparu: le Conseil fédéral a mis en consultation toute une série de projets de révision concernant les droits démocratiques dans le cadre de son projet de révision totale de la Constitution fédérale. Parmi ces projets figure l'élévation du nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires. Dès lors, il n'y a pas de raisons fondamentales pour que, même si la majorité du Parlement voulait qu'à terme on élève le nombre de signatures requis, on vote dans ce sens maintenant. Si nous votons dans ce sens maintenant, dans la pratique, cela signifie que la Commission des institutions politiques reçoit le mandat d'élaborer un projet concret. Soucieuse de respecter la volonté du Parlement, elle fera ce qu'on lui demande. Mais un tel projet ne peut être traité par le plénum sans avoir été soumis à une procédure de consultation, parce qu'il touche aux droits populaires fondamentaux. La commission va donc demander au Conseil fédéral de procéder à une telle consultation. Je comprendrais à ce moment-là qu'il rie au nez de la commission en disant: «Ecoutez, nous sommes en train de faire le bilan des réponses à notre propre procédure de consultation. Nous n'allons pas relancer une procédure de consultation.» Certains membres du Conseil national sont opposés à l'élévation du nombre de signatures requis: ils vont voter contre. Mais ceux qui sont en faveur de l'élévation du nombre de signatures requis n'ont qu'une chose à faire: attendre le résultat de la procédure de consultation, en tirer les conséquences et, si cela s'avérait nécessaire, faire pression sur le Conseil fédéral pour qu'il présente un projet correspondant aux réponses obtenues dans le cadre de la procédure de consultation. Alors, ne faisons pas un «Leerlauf», comme on dit en allemand. Pour l'instant, même vous qui seriez d'accord avec les termes de l'initiative du canton de Soleure, soyez patients et n'y donnez pas suite. Steiner Rudolf (R, SO): Ich beantrage Ihnen, dem Ständerat zuzustimmen, also der Initiative des Standes Solothurn Folge zu geben. Wenn ich diesen Antrag als Solothurner stelle, dann ist das nicht Zwängerei. Ich halte nochmals fest: Der Solothurner Kantonsrat hat diese Standesinitiative nicht leichtfertig und ohne Not, sondern aus Besorgnis und aufgrund einer Volksmotion eingereicht. Ich zähle kurz vier Gründe dafür auf:
49 Stimmen Le président: Vous me permettrez de faire une observation. Il y a 500 interventions personnelles en attente. J'observe que dès qu'on aborde les interventions personnelles, on est chaque fois juste à la limite du quorum. Je souhaiterais que pour les interventions personnelles aussi le Parlement soit plus présent. Cette remarque est faite pour le Bulletin officiel. Elle ne s'adresse pas aux parlementaires présents. #ST# 93.303 Standesinitiative Solothurn Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen Initiative du canton de Soleure Nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires Differenzen - Divergences Siehe Seite 539 hiervor- Voir page 539 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1995 Décision du Conseil des Etats du 14 juin 1995 Antrag der Kommission Festhalten (keine Folge geben) Antrag Steiner Rudolf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (Folge geben) Proposition de la commission Maintenir (ne pas donner suite) Proposition Steiner Rudolf Adhérer à la décision du Conseil des Etats (donner suite) Fritschi Oscar (R, ZH), Berichterstatter: Ihre Staatspolitische Kommission bleibt bei ihrem Standpunkt und beantragt Ihnen auch im Differenzbereinigungsverfahren, der Standesinitiative Solothurn auf Erhöhung der Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen keine Folge zu geben. Sie setzt aber bei der Begründung ihres Antrages einen neuen Akzent. Ich rekapituliere kurz die Vorgeschichte: Die Standesinitiative Solothurn wurde im März 1993 eingereicht. Im Juni 1993, also nur ein Vierteljahr später, entschied sich unser Rat, zwar nicht aufgrund der Standesinitiative Solothurn, sondern aufgrund zweier parlamentarischer Initiativen, gegen eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen. Deshalb schien es auch vielen Befürwortern einer Erhöhung - ich selber gehöre zu ihnen -, dieser Entscheid könne nicht ein Vierteljahr später gleich wieder in Frage gestellt werden; er sei zu respektieren. Die Kommission beantragte Ihnen daher, der Standesinitiative Solothurn keine Folge zu geben, was Sie in der Frühjahrssession dieses Jahres mit einem Stimmenverhältnis von fast 3 zu 1 auch taten. Der Ständerat hingegen, der sich vorher noch nie mit der Frage der Erhöhung der Unterschriftenzahlen konfrontiert sah, weil ihm die vorhin erwähnten parlamentarischen Initia-- 1 of 3 -5. Oktober 1995 N 2131 Standesinitiative Solothurn tiven eben gar nie zugeleitet worden waren, und der demzufolge nicht in der Situation stand, einem kurz zuvor gefällten Entscheid die Reverenz zu erweisen, stimmte dem Folgegeben der Standesinitiative Inder Sommersession 1995 im Verhältnis von 2 zu 1 zu, so dass wir eine Differenz ausräumen müssen. Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit einem noch deutlicheren Stimmenverhältnis als beim ersten Mal, nämlich mit 15 zu 2 Stimmen, an unserem Beschluss, der Initiative sei keine Folge zu geben, festzuhalten. Dabei geht es weniger um das Präjudiz vom Sommer 1993, das ja mittlerweile etwas älter geworden ist, als mehr darum, dass seit dem Entscheid des Ständerates etwas passiert ist: Der Entwurf für die Totalrevision der Bundesverfassung ist nämlich mittlerweile vorgelegt worden. Dieser Entwurf beantragt eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen: bei der ausformulierten Initiative von 100 000 auf 200 000 Stimmen und beim Referendum von 50 000 auf 100 000 Stimmen. In dieser Situation schien es der Staatspolitischen Kommission wenig rationell zu sein, parallel einen eigenen Entwurf für eine Vorlage zur Erhöhung der Unterschriftenzahlen erarbeiten zu lassen, der gerade etwa gleichzeitig wie die definitive Botschaft zur Verfassungsrevision behandlungsreif wäre. Diese Botschaft hat Bundesrat Koller gestern in unserem Rat auf Herbst 1996 angekündigt. Nun will ich nicht verschweigen, dass ein Teil der Kommissionsmitglieder im tiefsten Herzensgrund aus sachlichen Gründen und nicht allein aus Verfahrensgründen - weil sie eben eine Erhöhung an sich ablehnen - gegen die Standesinitiative votiert hat. Dennoch würde ich nicht von einer unheiligen Allianz sprechen. Sowohl Befürworter als auch Gegner einer Erhöhung sind sich weitgehend einig, dass das Verfahrensargument, das ich angeführt habe, stichhaltig ist. «Keine Folge geben» bedeutet also nicht, irgendein Signal gegen die Erhöhung der Unterschriftenzahlen auszusenden, sondern «keine Folge geben» bedeutet ein Bekenntnis zu einem effizienten Ratsbetrieb. Das vom Kanton Solothurn gestellte Begehren liegt bereits in einem Vernehmlassungsentwurf als Antrag vor. Was noch fehlt, ist der Entscheid. Wir werden nicht besser entscheiden, wenn wir noch einen zweiten Entwurf in gleicher Richtung ausarbeiten lassen. Die Staatspolitische Kommission ersucht Sie deshalb, der Standesinitiative Solothurn keine Folge zu geben. Borei François (S, NE), rapporteur: Au nom de la commission, je vous invite à ne pas donner suite à l'initiative du canton de Soleure. Depuis notre dernière décision, un élément nouveau est apparu: le Conseil fédéral a mis en consultation toute une série de projets de révision concernant les droits démocratiques dans le cadre de son projet de révision totale de la Constitution fédérale. Parmi ces projets figure l'élévation du nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires. Dès lors, il n'y a pas de raisons fondamentales pour que, même si la majorité du Parlement voulait qu'à terme on élève le nombre de signatures requis, on vote dans ce sens maintenant. Si nous votons dans ce sens maintenant, dans la pratique, cela signifie que la Commission des institutions politiques reçoit le mandat d'élaborer un projet concret. Soucieuse de respecter la volonté du Parlement, elle fera ce qu'on lui demande. Mais un tel projet ne peut être traité par le plénum sans avoir été soumis à une procédure de consultation, parce qu'il touche aux droits populaires fondamentaux. La commission va donc demander au Conseil fédéral de procéder à une telle consultation. Je comprendrais à ce moment-là qu'il rie au nez de la commission en disant: «Ecoutez, nous sommes en train de faire le bilan des réponses à notre propre procédure de consultation. Nous n'allons pas relancer une procédure de consultation.» Certains membres du Conseil national sont opposés à l'élévation du nombre de signatures requis: ils vont voter contre. Mais ceux qui sont en faveur de l'élévation du nombre de signatures requis n'ont qu'une chose à faire: attendre le résultat de la procédure de consultation, en tirer les conséquences et, si cela s'avérait nécessaire, faire pression sur le Conseil fédéral pour qu'il présente un projet correspondant aux réponses obtenues dans le cadre de la procédure de consultation. Alors, ne faisons pas un «Leerlauf», comme on dit en allemand. Pour l'instant, même vous qui seriez d'accord avec les termes de l'initiative du canton de Soleure, soyez patients et n'y donnez pas suite. Steiner Rudolf (R, SO): Ich beantrage Ihnen, dem Ständerat zuzustimmen, also der Initiative des Standes Solothurn Folge zu geben. Wenn ich diesen Antrag als Solothurner stelle, dann ist das nicht Zwängerei. Ich halte nochmals fest: Der Solothurner Kantonsrat hat diese Standesinitiative nicht leichtfertig und ohne Not, sondern aus Besorgnis und aufgrund einer Volksmotion eingereicht. Ich zähle kurz vier Gründe dafür auf:
1. Das fakultative Gesetzesreferendum erschwert und verzögert eine den sich rasch wechselnden Gegebenheiten massgerechte Gesetzgebung. Auch die Initiativenflut wirkt sich hinderlich auf die Effizienz von Regierung und Parlament aus. Ich verweise darauf, dass in den Jahren 1990 bis 1994 bei jeder eidgenössischen Abstimmung rund vier Vorlagen behandelt werden mussten. Der Informations-, Zeit- und Arbeitsaufwand lässt sich bei den einzelnen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, aber auch bei den milizmässig organisierten Parteien nicht ins unermessliche steigern. Insofern ist auch die These falsch, die Demokratie funktioniere um so besser, je mehr Volksabstimmungen durchgeführt werden.
2. Es handelt sich nicht um eine Beschneidung der Volksrechte. Ich weise nochmals darauf hin: Bei der Einführung des Referendums im Jahre 1874 waren mindestens 30 000 Unterschriften erforderlich. Das entsprach 4,7 Prozent der Stimmberechtigten. Bei der Einführung der Volksinitiative 1891 waren es 50 000 Unterschriften oder 7,6 Prozent der Stimmberechtigten. Heute sind das beim Referendum noch 1,1 Prozent, bei der Initiative noch 2,2 Prozent. Um die ursprünglichen 4,7 bzw. 7,6 Prozent wiederherzustellen, müsste die Unterschriftenzahl bei den Referenden auf 200 000 und bei den Initiativen auf 350 000 erhöht werden.
3. Erlauben Sie mir auch den Hinweis auf die Kosten. Wir wissen, dass eine eidgenössische Abstimmung zwischen
5 Millionen und 7 Millionen Franken kostet. Heute sind rund
28 Volksinitiativen hängig oder befinden sich im Stadium der Unterschriftensammlung.
4. Wie von den Kommissionsmitgliedern bereits ausgeführt wurde, schlägt auch der Bundesrat in seinem Entwurf zur Reform der Bundesverfassung eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen vor. Der Bundesrat ist in diesen Bestrebungen um eine zeitgemässe Verfassung zu unterstützen, weshalb der Standesinitiative Solothurn Folge zu geben ist. Der Ständerat hat dies richtigerweise getan, weil er damit zuhanden der Revision der Bundesverfassung den unbestrittenen Handlungsbedarf in einem zentralen Bereich der Volksrechte zum Ausdruck gebracht hat. Aus diesen Gründen bitte ich Sie eindringlich: Geben Sie der Standesinitiative Solothurn Folge! Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) Für den Antrag Steiner Rudolf (Folge geben)
79 Stimmen
22 Stimmen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Standesinitiative Solothurn Unterschriftenzahlen für eidgenössische Referenden und Volksinitiativen Initiative du canton de Soleure Nombre de signatures requis pour les référendums et les initiatives populaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.303 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 2130-2131 Page Pagina Ref. No 20 026 152 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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