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Entscheid

93-3030

Verwaltungsbehörden 07.06.1993 93.3030

7. Juni 1993Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

die Grenzkontrollen zu verstärken, um die illegale Einreise von Asylbewerbern zu erschweren und die Tätigkeit von Schlepperorganisationen zu unterbinden;

2.

eine Quotenregelung für Asylanten einzuführen. Texfe de l'initiative du 3 juillet 1992 La Confédération est invitée à:

1.

intensifier les contrôles afin de rendre plus difficile l'entrée illégale des requérants d'asile et d'enrayer l'activité des filières de passeurs;

2.

établir un système de quotas pour les personnes cherchant asile. Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Der Grosse Rat des Kantons Thurgau beschloss am 17. Juni 1992, der Bundesversammlung eine Standesinitiative gegen den Missbrauch des Asylrechts zu überweisen. Initiiert wurde dieses Begehren durch eine Volksinitiative, die am 26. Juni 1991 bei der Staatskanzlei des Kantons Thurgau eingereicht wurde. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten forderte die Volksinitiative die Ausschaffung aller illegal eingereisten Asylbewerber. Der Grosse Rat beschloss, die Standesinitiative ohne diesen Punkt zu überweisen, da diese Forderung gegen das Völkerrecht verstösst. Der Ständerat hat am 10. Dezember 1992 beschlossen, Ziffer 1 der Standesinitiative Folge zu geben, ihn aber als erfüllt abzuschreiben und Ziffer 2 keine Folge zu geben. Die Staatspolitische Kommission, welcher dieses Geschäft zur Vorberatung zugewiesen wurde, prüfte die Standesinitiative am 22. Januar 1993 in Anwesenheit von Vertretern des Bundesamtes für Flüchtlinge. Grundsätzlich hielt die Kommission fest, dass sich die Lage im Asylbereich seit der Einreichung der Volksinitiative am 26. Juni 1991 entspannt hat. Die Zahl der Asylgesuche ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Kommission ist sich bewusst, dass sich die Situation jederzeit wiederverschärfen kann und die Forderung nach Verstärkung der Grenzkontrollen wieder an Aktualität gewinnen könnte. Die Kommission kam zu folgenden Schlüssen: Zu Ziffer 1: Der Bundesrat setzte am 13. Februar 1991 eine interdépartementale Arbeitsgruppe «für ausserordentliche Lagen im Flüchtlingsbereich» ein und gab ihr unter anderem den Auftrag, die rechtlichen, personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um für den Fall ausserordentlicher Lagen im Flüchtlingsbereich so rasch als möglich das Grenzwachtkorps und die Grenzpolizeiorgane durch Formationen der Armee verstärken oder Truppen für die Betreuung einsetzen zu können. Der Bundesrat behandelte den Bericht der Arbeitsgruppe und liess die notwendigen rechtlichen Grundlagen ausarbeiten. So sollen unter anderem im Rahmen des neuen Militärorganisationsgesetzes die rechtlichen Grundlagen für einen subsidiären Einsatz von Truppen zugunsten des Grenzwachtkorps oder zur Betreuung schutzsuchender Ausländer geschaffen werden. Für den Fall, dass sich die Lage im Asylbereich kurzfristig verschärft, besteht bereits auf Verordnungsebene ein ausgearbeiteter Entwurf, der vom Bundesrat zur Kenntnis genommen, aber noch nicht verabschiedet worden ist Die aktuelle Lage erfordert keine Verstärkung der Grenzkontrollen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, dieser Forderung Folge zu geben, sie aber als erfüllt abzuschreiben, da der Bundesrat die notwendigen Massnahmen bereits getroffen hat, um innert kürzester Frist auf einen Zustrom von Asylsuchenden reagieren zu können. Zudem weist sie darauf hin, dass der Nationalrat bereits am 2. Juni 1992 beschlossen hat, ein Postulat zu überweisen, das den Bundesrat auffordert, zur besseren Sicherung unserer Grenzen folgende Möglichkeiten zu prüfen:

1.

die Verstärkung des Grenzwachtkorps;

2.

die Verstärkung der Grenzwacht durch Einsatz von Truppen als Notmassnahme;

3.

technische Ueberwachungseinrichtungen gegen illegalen GrenzübertritL Die Minderheit der Kommission beantragt, der Forderung nach Verstärkung der Grenzkontrollen ebenfalls Folge zu geben und gleichzeitig ein Postulat zu überweisen, denn mit den bereits getroffenen Massnahmen werde die Forderung des Kantons Thurgau noch nicht erfüllt Vor allem fordert die Minderheit Massnahmen gegen die Tätigkeit der Schlepperorganisationen und zudem eine entsprechende Vorbereitung im Hinblick auf einen Zustrom von Asylsuchenden. Zu Ziffer 2: Die Kommission beantragt, die Einführung einer Quotenregelung abzulehnen. Die Quotenregelung hätte zur Folge, dass die erste Person, die nach Erschöpfung der Quote um Asyl nachsucht, sofort und ohne Verfahren ausgeschafft werden müsste. Diese Person könnte ja tatsächlich politisch verfolgt und bei einer Rückschaffung an Leib und Leben gefährdet sein. Ihre Ausweisung würde gegen das völkerrechtliche Prinzip des Non-refoulement verstossen, das sowohl in der Flucht-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion SPK-NR 91.310 (Minderheit Borer Roland) Schaffung von wirkungsvollen Massnahmen gegen die Verhinderung des Vollzugs der Wegweisung Motion CIP-CN 91.310 (minorité Borer Roland) Mise en oeuvre de mesures efficaces contre les obstacles à l'exécution du renvoi In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3030 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.06.1993 - 14:30 Date Data Seite 1039-1041 Page Pagina Ref. No 20 022 789 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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