93-3048
Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3048
8. Oktober 1993Deutsch10 min
Source admin.ch
Interpellation Diener 2032 N 8 octobre 1993 nistrativen Auflagen in der Schweiz», Bamberg 1985, die auf Anregung und zusammen mit dem Vorort des SHIV entstanden ist). 1b. Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen: Ziel der Wirtschaftspolitik des Bundes ist es, die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten generell in unserem Lande und damit auch für Firmengründungen günstig zu gestalten. Bestehende Auflagen sind in diesem Lichte zu prüfen und sofern nötig abzubauen. Dazu gehören Verbesserungen im Bereiche des Fiskalrechts. Wegen unserer starren Finanzordnung mit in der Verfassung verankerten Höchstsätzen sowie mit Blick auf die Verschlechterung der Haushaltslage besteht für Steuerreformen jedoch wenig Handlungsspielraum. Der Bundesrat hat deshalb die Aufkommensneutralität als Grundbedingung einer Unternehmenssteuerreform bezeichnet Mit Botschaft vom 25. Mai 1983 über die Steuerharmonisierung wurde der Uebergang zu einem proportionalen Tarif bei der direkten Steuer für juristische Personen beantragt und vom Parlament beschlossen. In der Volksabstimmung vom 2. Juni 1991 wurde dieser Vorschlag im Gesamtpaket zusammen mit der Mehrwertsteuer abgelehnt Im Rahmen der Arbeiten am 2. Revitalisierungspaket wird der ganze Komplex der Unternehmensbesteuerung geprüft Dabei wird die Frage des Ueberganges zum Proportionaltarif erneut aufgegriffen werden müssen. In der Antwort auf die Motion Cavadini Adriano «Steuerpolitisches Programm für den Unternehmensstandort Schweiz» (92.3212) hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er zurzeit für weitere Reduktionen bei der Emissionsabgabe keine Möglichkeiten sehe. Weitere Ertragsausfälle sind im Lichte der Haushaltperspektiven nicht zu verantworten. Die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen des ersten Paketes zur marktwirtschaftlichen Erneuerung werden die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und damit die Bedingungen für die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten in unserem Lande verbessern, wenn sie einmal in allen ihren Teilen verwirklicht sind. Zu erwähnen sind u. a die Flexibilisierung am Arbeitsmarkt, die Verbesserung des Marktzuganges durch den Abbau von technischen Handelshemmnissen sowie die Verringerung des administrativen Aufwandes im Zuge der Straffung und Beschleunigung von Verfahren auf verschiedenen Ebenen. Besonders auch vom erweiterten Leistungsauftrag (Aus- und Weiterbildung, anwendungsorientierte F&E sowie Erbringung von Dienstleistungen wie Technologietransfer) der kommenden Fachhochschulen werden Jungunternehmen profitieren können. Im Zusammenhang mit einem vermehrten Einsatz des staatlichen Nachfragepotentials zur Innovationsförderung, insbesondere auch zur Förderung von Jungunternehmen, möchten wir auf die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Mai 1986 im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement erlassene «Empfehlung über die Berücksichtigung innovationspolitischer Aspekte bei Beschaffungen des Bundes und der Regiebetriebe (innovationsorientierte Beschaffungspolitik)» verweisen. Möglichkeiten der Erleichterung von Neugründungen und zur Entlastung von jungen Unternehmen im Rahmen des Gesellschaftsrechtes werden zurzeit vom Eidgenössischen Justizund Polizeidepartement geprüft.
Erwägungen
2.
Statistik und Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg technologieorientierter innovativer Unternehmen 2a/2b. Statistische Erfassung technologieorientierter, innovativer Unternehmen: Eine Kategorie technologieorientierter und innovativer Unternehmen wird in den amtlichen Statistiken nicht geführt. Insofern bestehen darüber keine Angaben. 2c. Wesentliche Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg sind u. a: - Die systematische Orientierung am Markt und der Zugang zu den relevanten Marktinformationen respektive die Fähigkeit zu deren systematischen Auswertung fehlen bei Jungunternehmen oft oder sind ungenügend. -Jungunternehmer haben oft eine ingenieurtechnische Herkunft. Es fehlt ihnen an unternehmerischem Grundwissen. - Jungunternehmer sind vielfach überlastet Dies leistet einer Orientierung an kurzfristigen Aspekten Vorschub.
3.
Möglichkeiten, künftig die Gründung von Unternehmen zu fördern 3a Zusammenarbeit mit den Kantonen: Der Bundesrat hat im «Bundesbeschluss zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität» (zurzeit in der Vernehmlassung) in bezug auf die künftige Zusammenarbeit mit den Kantonen folgende konkreten Massnahmen vorgeschlagen: -gemeinsame Finanzierung regionaler Innovationsberatungsstellen (in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Kantone und Dritte); - Beteiligung an europäischen Aktionen zugunsten von KMU und jungen Unternehmen, z. B. Anschluss ans Netzwerk der Euro Info Centers oder ans Business Coopération Network (BC-Net); - in wirtschaftlich bedrohten Regionen u. a Förderung von neuen Unternehmen (inkl. Neugründungen) und Innovationsvorhaben durch Bürgschaften und fiskalische Erleichterungen. Für die in der Interpellation angesprochene zeitliche Verlagerung von Abgaben bestehen bei der direkten Bundessteuer keine Möglichkeiten. 3b. Verbesserung der Rahmenbedingungen für «venture capital», Zusammenarbeit mit Banken: Während die Lösung von Finanzierungsproblemen für Jungunternehmen nach Auskunft von kantonalen Wirtschaftsförderern in der Hochkonjunkturperiode der achtziger Jahre keine besonderen Schwierigkeiten bereitete, sind die Probleme in der Rezession der frühen neunziger Jahre verbunden mit einem konsequenteren rentabilitätsorientierten Verhalten der Banken offenkundig geworden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Finanzierungsentscheide grundsätzlich durch private Kapitalgeber nach privatwirtschaftlichen Ueberlegungen zu erfolgen haben. Wir sehen auch weiterhin keine steuerliche Begünstigung von Risikokapital vor (vgl. unsere Antwort auf die Motion der christlichdemokratischen Fraktion «Risikokapital», 92.3600). Im Zuge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (zurzeit in der Vernehmlassung) haben wir vorgeschlagen, Arbeitslosen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu geben, aus der Arbeitslosenversicherung Startkapital für Neugründungen zu beziehen (Art 71, Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit). Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben -Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 93.3048 Interpellation Diener Unterschiedliche Ertragserwartungen bei der Neat NLFA. Prévisions divergentes quant aux produits Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1993 Stimmt es, dass SBB und BLS der Auffassung sind, dass sie die ihnen im Bundesbeschluss betreffend den Bau und Betrieb der Neat zugedachten Belastungen und Risiken höchstens teilweise tragen können?
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8.
Oktober 1993 N 2033 Interpellation Diener Wie lautet die Ertragsschätzung der SBB? Wie lautet die Ertragsschätzung der BIS? Stimmt es, dass die entsprechenden Einwände, speziell von selten der BIS, seit 1989 laufend vorgebracht wurden und dass intensive Auseinandersetzungen darüber stattgefunden haben? Warum wurden die nationalrätliche Neat-Kommission und das Ratsplenum nicht darüber informiert? Wie gedenkt der Bundesrat eine entstehende finanzielle Differenz zu bezahlen? Texte de l'interpellation du 1er mars 1993 Est-il vrai que les CFF et le BLS pensent ne pouvoir supporter tout au plus que partiellement les charges et les risques qu'ils sont censés endosser en vertu de l'arrêté fédéral relatif à la construction de la ligne ferroviaire suisse à travers les Alpes? A combien les CFF estiment-ils les produits de la NLFA? A combien le BLS estime-t-il ces produits? Est il vrai que les objections avancées à cet égard, notamment de la part du BLS, ne sont pas nouvelles puisqu'elles n'ont cessé d'être soulevées depuis 1989 et qu'elles ont donné lieu à d'intenses discussions? Pourquoi la commission du Conseil national chargée du dossier et le plénum du conseil n'ont-ils pas été informés? Comment le Conseil fédéral entend-il financer la différence éventuelle? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du lerseptembre 1993 Die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Botschaft vom 23. Mai 1990 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale beruht auf Baukosten von 10,1 Milliarden Franken (Preisstand 1989). Basierend darauf wäre ein Gesamtverkehrsaufkommen von 498 Zügen nötig gewesen, damit sich die geplanten Neubaustrecken über eine Betriebsdauer von rund 60 Jahren hätten verzinsen und amortisieren lassen. Durch die Zusätze des Nationalrates und durch die Teuerung erhöhten sich die Baukosten für die Neat (ohne Anschluss Ostschweiz) auf 14 Milliarden Franken (Preise 1991). Die Projekterweiterungen haben zur Folge, dass die Schwelle der betrieblichen Wirtschaftlichkeit nunmehr bei rund 550 Zügen und damit praktisch bei der Kapazitätsgrenze des Konzepts liegt. (Die Details und Annahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung finden sich in der Botschaft, Ziff. 222.) Kostenüberschreitungen würden die Wirtschaftlichkeit der Neat gefährden. Wie in der Botschaft (Ziff. 221) dargelegt, könnten geologische und bautechnische Unwägbarkeiten dazu führen, dass die Baukosten um 30 bis 40 Prozent ansteigen. Offensichtlich läge dann die Schwelle der betrieblichen Wirtschaftlichkeit des Konzepts jenseits der Kapazitätsgrenze. Um die Wirtschaftlichkeitsgrenze wieder zu erreichen, müsste die Amortisationsdauer auf über 60 Jahre erstreckt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf die Linienführung, welche sich ebenfalls in Kostenüberschreitungen und damit in einer verminderten Ertragskraft der Neat niederschlagen könnte. Diese Risiken werden von keiner Seite bestritten. Dass sich die Bahnen weigern, sie alleine tragen zu müssen, ist verständlich. Deshalb wird in der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Bahnen vorerst nur die Finanzierung des Baus detailliert geregelt, während die Finanzierung der Betriebsphase auf gesonderte Vereinbarungen verschoben wird, deren Details jeweils vor Inbetriebnahme einzelner Bauabschnitte zu regeln sind. Dieses pragmatische Vorgehen ist durchaus mit den finanzierungsrelevanten Bestimmungen des Alpentransitbeschlusses vom 4. Oktober 1991 (4. Abschnitt) vereinbar. Aufgrund dieser Bestimmungen - und durch eine Studie des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung derHSG (Professoren Jaeger, Schips und Caluori) erhärtet - ist auch gesichert, dass der Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale die Sanierung der Bundesfinanzen in keiner Weise gefährdet. Es stimmt nicht, dass die BLS laufend Einwände gegen die bundesrätliche Rentabilitätsberechnung vorgebracht hat Vielmehr war sie an deren Erarbeitung selbst massgeblich beteiligt gewesen. Die BLS hat mit einer nominalen Modellrechnung nur nachzuweisen versucht, dass sie in den ersten Betriebsjahren des Lötschberg-Basistunnels in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte. Die eher pessimistische Haltung der BLS und teilweise auch der SBB beruht auf Sensitivitätsanalysen (d. h. auf Berechnungen für Fälle, in denen die Nachfrage oder die Zahlungswilligkeit hinter den Annahmen zurückbleiben oder die Kosten die Erwartungen übersteigen würden). Aus methodischen Gründen ist es zum heutigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch möglich, separate und detaillierte Neat-Betriebsabrechnungen für die SBB und für die BLS zu präsentieren. Es gibt indessen keine Hinweise dafür, dass die Aussagen der Botschaft über das langfristige betriebswirtschaftliche Ergebnis revidiert werden müssten. Insbesondere darf aufgrund des aktuellen konjunkturbedingten Rückgangs im Güterverkehr nicht auf einen gebremsten langfristigen Wachstumstrend geschlossen werden. Aufgrund der heutigen Kenntnisse bleibt somit nach wie vor gültig, dass nur für den Autoverlad Betriebsbeiträge zu Lasten der Treibstoffzollkasse zu entrichten sind, während der übrige Neat-Verkehr insgesamt kostendeckend geführt werden kann. Dementsprechend stellt der Bundesrat auch keine Ueberlegungen an, wie allfällige Neat-Betriebsdefizite zu finanzieren wären. Diese Ausführungen zeigen, dass es zwar stimmt, dass in den Finanzierungsvereinbarungen vorerst nur die Finanzierung der Bauphase detailliert geregelt wird (diese Vereinbarungen werden demnächst unterzeichnet). Es trifft indessen nicht zu, dass damit die volle Zinszahlung und die Amortisation ausgeklammert werden. Die Kosten der Neat-Abschnitte SZ, UR, TI kommen in der billigsten Variante nicht teurer zu stehen, als im Alpentransitbeschluss festgelegt. Die Planer haben den Auftrag, Varianten auszuarbeiten, die sowohl dem Alpentransitbeschluss als auch der geltenden Umweltschutzgesetzgebung gerecht werden, ohne den vorgegebenen Finanzrahmen zu sprengen. Aufgrund der bisher vom zuständigen Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement vorgelegten Planungsergebnisse deutet nichts darauf hin, dass dieser Auftrag nicht erfüllt werden kann. Daneben gibt es bekanntlich teurere Kantonsvarianten. Da die Planung derzeit aber noch im Gang ist, können keine konkreten Kostenangaben gemacht werden. Der Bundesrat wird Ende 1994/Anfang 1995 die ersten Vorprojektentscheide fällen können. Ergänzend weist der Bundesrat darauf hin, dass die Neat nicht allein anhand der betriebswirtschaftlichen Rentabilität zu beurteilen ist. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist weitaus höher einzustufen. Mit der Neat wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, den Transitverkehr durch unser Land dereinst umweltschonend zu bewältigen. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass ohne Neat der 40-Tonnen-Strassenkorridor durch unser Land kaum hätte verhindert werden können. Mit der Neat wird zudem die über hundertjährige Bahninfrastruktur modernisiert und werden die Schweizer Bahnen ins europäische Hochleistungsnetz integriert. Ueberdies wird der Bau der Neat unserer Wirtschaft ganz wesentliche, heute dringend benötigte Impulse verleihen. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Diener Unterschiedliche Ertragserwartungen bei der Neat Interpellation Diener NLFA. Prévisions divergentes quant aux produits In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3048 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 2032-2033 Page Pagina Ref. No 20 023 302 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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