93-3067
Verwaltungsbehörden 18.06.1993 93.3067
18. Juni 1993Deutsch10 min
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18. Juni 1993 N 1389 Motion Keller Rudolf Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 93.3067 Motion Keller Rudolf Bessere Sicherheit für SBB-Fahrgäste und -Angestellte CFF. Sécurité accrue pour les voyageurs et le personnel Wortlaut der Motion vom 3. März 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen in die Wege zu leiten, um wieder mehr Sicherheit und Ordnung in den Zügen der SBB zu erreichen. Texfe de la motion du 3 mars 1993 Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessaires pour rétablir l'ordre et la sécurité dans les trains des CFF. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss verschiedener Reaktionen aus der Bevölkerung, persönlicher Feststellungen als jahrzehntelanger, reger Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel und diverser Berichte in den Medien haben in Bahn, Tram und Bus Sachbeschädigungen, Belästigungen und Anpöbeleien von Fahrgästen und Angestellten zugenommen, immer öfters passiert es in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere in den Zügen der SBB, dass dort gar offen Drogen konsumiert werden. Bei der Bahn hat dies schlimme Ausmasse angenommen. Das ist mit ein Grund, weshalb sich immer mehr Frauen und Männer- nicht nur nachts - nicht mehr auf die Strassen wagen und zum Teil Angst haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Es ist deshalb dringend geboten, diesen Problemen mit konkreten Gegenmassnahmen zu Leibe zu rücken. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. April 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 avril 1993 Die Zahl der strafbaren Handlungen auf dem Schweizer Schienennetz hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Gemäss Artikel 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101 ) sind die Kantone souverän und üben alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Nach schweizerischer Verfassungsordnung fallen die sicherheitspolizeilichen Aufgaben primär den Kantonen zu. Für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf ihrem Gebiet sind demnach grundsätzlich die Kantone zuständig. Dem Bund fallen solche Aufgaben nur zu, wenn und soweit die Kantone überfordert sind. Der Bund hat sich aber z. B. im Zusammenhang mit den Bahnen im Rahmen einer abschliessenden Anzahl von bahnbezogenen Tatbeständen (sehr beschränkte) polizeiliche Kompetenzen vorbehalten, welche im Bundesgesetz betreffend Handhabung der Bahnpolizei vom 18. Februar 1878 (Bahnpolizeigesetz; S R 742.147.1) umschrieben sind. Bestimmte Sicherheitsmassnahmen sind auch im Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr vom 4. Oktober 1985 (TG; SR 742.40) und in der entsprechenden Verordnung vorgesehen. Im Bereich der Personensicherheit, insbesondere auf der Gotthardachse und auf dem S-Bahn-Netz Zürich, haben die SBB bereits Sofortmassnahmen ergriffen (z. B. Funkwache im Raum Zürich, Diebstahlbekämpfungsgruppe der Kreisdirektion II, organisatorische Massnahmen in den Zügen wie Reihung der Schlafwagen oder Auswechseln der Schlösser), wobei die Aufteilung der Kosten für diese Massnahmen zwischen den SBB und den betroffenen Kantonen noch nicht geregelt ist. Das Problem Personensicherheit in den Zügen wurde Ende 1991 von der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr (IKSt) - ein Organ der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren - aufgenommen, welche eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der SBB eingesetzt hat. Diese Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass im Bereich «Sicherheit in den Zügen» ein Handlungsbedarf besteht, der aber nach Regionen unterschiedlich ist. Eine im letzten Jahr durchgeführte Untersuchung des BAV bei allen Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) hat ergeben, dass die Lösung des Problems nicht auf die SBB beschränkt werden sollte. Die Arbeitsgruppe hat zudem erkannt, dass das geltende Bundesgesetz über die Handhabung der Bahnpolizei nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Sie kam schliesslich zum Schluss, dass hinsichtlich Zuweisung der Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit zwischen fahrenden Zügen einerseits und Bahnhöfen und Bahnanlagen anderseits unterschieden werden muss. Unbestritten ist die Zuständigkeit der örtlichen Polizei für Bahnhöfe und Bahnanlagen. Für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Zügen wurden von der Arbeitsgruppe zwei Lösungen in den Vordergrund gestellt: - Föderatives Bahnpolizeikorps (Konkordatzwischen den betroffenen Kantonen über den Einsatz der Polizei in den Zügen); - Zentralisierte Lösung (neu zu schaffende Organisation, die von Bund, Kantonen und Transportunternehmungen nach einem noch zu bestimmenden Schlüssel finanziell getragen wird). Die IKSt hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 22. März 1993 für die Variante «Zentralisierte Lösung» ausgesprochen, wobei der föderalistische Aspekt besonders gewichtet werden soll. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Stellungnahme abgeben. Das Bundesamt für Verkehr hat seine Bereitschaft erklärt, an der Erarbeitung einer Lösung mitzuwirken, sobald die Meinungsbildung bei den Kantonen, insbesondere auch in bezug auf die Finanzierung, abgeschlossen ist Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Problem global angegangen und einer definitiven und beständigen Lösung zugeführt werden sollte. Da primär die Kantone für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf ihrem Gebiet zuständig sind, ist für die Ausarbeitung einer Lösung im Bereich der fahrenden Zügen eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmungen notwendig. Wir beantragen aus diesen Gründen die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Keller Rudolf Bessere Sicherheit für SBB-Fahrgäste und -Angestellte Motion Keller Rudolf CFF. Sécurité accrue pour les voyageurs et le personnel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3067 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1389-1389 Page Pagina Ref. No 20 022 884 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
18. Juni 1993 N 1389 Motion Keller Rudolf Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 93.3067 Motion Keller Rudolf Bessere Sicherheit für SBB-Fahrgäste und -Angestellte CFF. Sécurité accrue pour les voyageurs et le personnel Wortlaut der Motion vom 3. März 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen in die Wege zu leiten, um wieder mehr Sicherheit und Ordnung in den Zügen der SBB zu erreichen. Texfe de la motion du 3 mars 1993 Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessaires pour rétablir l'ordre et la sécurité dans les trains des CFF. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, Ruf, Stalder, Steffen (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss verschiedener Reaktionen aus der Bevölkerung, persönlicher Feststellungen als jahrzehntelanger, reger Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel und diverser Berichte in den Medien haben in Bahn, Tram und Bus Sachbeschädigungen, Belästigungen und Anpöbeleien von Fahrgästen und Angestellten zugenommen, immer öfters passiert es in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere in den Zügen der SBB, dass dort gar offen Drogen konsumiert werden. Bei der Bahn hat dies schlimme Ausmasse angenommen. Das ist mit ein Grund, weshalb sich immer mehr Frauen und Männer- nicht nur nachts - nicht mehr auf die Strassen wagen und zum Teil Angst haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Es ist deshalb dringend geboten, diesen Problemen mit konkreten Gegenmassnahmen zu Leibe zu rücken. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. April 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 avril 1993 Die Zahl der strafbaren Handlungen auf dem Schweizer Schienennetz hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Gemäss Artikel 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101 ) sind die Kantone souverän und üben alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Nach schweizerischer Verfassungsordnung fallen die sicherheitspolizeilichen Aufgaben primär den Kantonen zu. Für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf ihrem Gebiet sind demnach grundsätzlich die Kantone zuständig. Dem Bund fallen solche Aufgaben nur zu, wenn und soweit die Kantone überfordert sind. Der Bund hat sich aber z. B. im Zusammenhang mit den Bahnen im Rahmen einer abschliessenden Anzahl von bahnbezogenen Tatbeständen (sehr beschränkte) polizeiliche Kompetenzen vorbehalten, welche im Bundesgesetz betreffend Handhabung der Bahnpolizei vom 18. Februar 1878 (Bahnpolizeigesetz; S R 742.147.1) umschrieben sind. Bestimmte Sicherheitsmassnahmen sind auch im Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr vom 4. Oktober 1985 (TG; SR 742.40) und in der entsprechenden Verordnung vorgesehen. Im Bereich der Personensicherheit, insbesondere auf der Gotthardachse und auf dem S-Bahn-Netz Zürich, haben die SBB bereits Sofortmassnahmen ergriffen (z. B. Funkwache im Raum Zürich, Diebstahlbekämpfungsgruppe der Kreisdirektion II, organisatorische Massnahmen in den Zügen wie Reihung der Schlafwagen oder Auswechseln der Schlösser), wobei die Aufteilung der Kosten für diese Massnahmen zwischen den SBB und den betroffenen Kantonen noch nicht geregelt ist. Das Problem Personensicherheit in den Zügen wurde Ende 1991 von der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr (IKSt) - ein Organ der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren - aufgenommen, welche eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der SBB eingesetzt hat. Diese Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass im Bereich «Sicherheit in den Zügen» ein Handlungsbedarf besteht, der aber nach Regionen unterschiedlich ist. Eine im letzten Jahr durchgeführte Untersuchung des BAV bei allen Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) hat ergeben, dass die Lösung des Problems nicht auf die SBB beschränkt werden sollte. Die Arbeitsgruppe hat zudem erkannt, dass das geltende Bundesgesetz über die Handhabung der Bahnpolizei nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Sie kam schliesslich zum Schluss, dass hinsichtlich Zuweisung der Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit zwischen fahrenden Zügen einerseits und Bahnhöfen und Bahnanlagen anderseits unterschieden werden muss. Unbestritten ist die Zuständigkeit der örtlichen Polizei für Bahnhöfe und Bahnanlagen. Für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Zügen wurden von der Arbeitsgruppe zwei Lösungen in den Vordergrund gestellt: - Föderatives Bahnpolizeikorps (Konkordatzwischen den betroffenen Kantonen über den Einsatz der Polizei in den Zügen); - Zentralisierte Lösung (neu zu schaffende Organisation, die von Bund, Kantonen und Transportunternehmungen nach einem noch zu bestimmenden Schlüssel finanziell getragen wird). Die IKSt hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 22. März 1993 für die Variante «Zentralisierte Lösung» ausgesprochen, wobei der föderalistische Aspekt besonders gewichtet werden soll. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Stellungnahme abgeben. Das Bundesamt für Verkehr hat seine Bereitschaft erklärt, an der Erarbeitung einer Lösung mitzuwirken, sobald die Meinungsbildung bei den Kantonen, insbesondere auch in bezug auf die Finanzierung, abgeschlossen ist Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Problem global angegangen und einer definitiven und beständigen Lösung zugeführt werden sollte. Da primär die Kantone für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf ihrem Gebiet zuständig sind, ist für die Ausarbeitung einer Lösung im Bereich der fahrenden Zügen eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmungen notwendig. Wir beantragen aus diesen Gründen die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Keller Rudolf Bessere Sicherheit für SBB-Fahrgäste und -Angestellte Motion Keller Rudolf CFF. Sécurité accrue pour les voyageurs et le personnel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3067 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1389-1389 Page Pagina Ref. No 20 022 884 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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