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Entscheid

93-3070

Verwaltungsbehörden 18.06.1993 93.3070

18. Juni 1993Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Der Antrag für die Aufteilung der zusätzlich zur Verfügung stehenden 100 Millionen Franken liegt im Entwurf vor, und die Schwerpunkte liegen auf folgenden Abschnitten: N 1 Yverdon-Morat (VD/FR); N 1a Evitement Plan-lés Ouates (GÈ); N 2 Gellertdreieck (BS); N 3 Frick-Bözbergtunnel (AG); N 4 Stadtdurchfahrt Schaffhausen (SH); N 5 Zuchwil-Nennigkofen (SO) und Neuchâtel Est-St-Blaise (NE); N 8 Ewil-Sarnen Süd (OW); N 9 Sion-Sierre (VS); N 16 Glovelier-Delémont Ouest (JU) und Tavannes-La Heutte (BE).

3.

Der Bundesrat informiert die Oeffentlichkeit alljährlich über das von ihm genehmigte Bauprogramm für das laufende Jahr. In diesem Jahr erfolgt diese Information wegen der Volksabstimmung vom 7. März 1993 über die Treibstoffzollerhöhung verzögert.

4. Wie der Antwort auf die Frage 2 zu entnehmen ist, werden auch für die Stadtdurchfahrt Schaffhausen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 93.3070 Interpellation Vollmer Sicherheitswahn oder Bürgernähe? Bâtiments administratifs surprotégés ou administration à l'écoute du citoyen? Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1993 Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: - Ist der Bundesrat bereit, die überbordenden Absichten für eine «Umzäunung» derTaubenstrasse 16 auf ein vernünftiges Mass zurückzustutzen? -Wie weit sind die Absichten an der Taubenstrasse 16 mit städtischen Behörden (auch unter den Aspekten der Stadtgestaltung und der Bauvorschriften) abgesprochen? - Bestehen Absichten, auch in anderen Verwaltungsgebäuden grössere «Sicherheitsinvestitionen» vorzunehmen? Wenn ja, in welchen und mit welchen vorgesehenen Kosten? - Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine bürgerfreundliche und offene Verwaltung nicht nur der beste «Schutz» vor unliebsamen Demonstranten ist, sondern dass die von einem isolierten Sicherheitsdenken geprägten Konzepte die Verwirklichung dieser neuen Verwaltung vielmehr behindern? fexfe de l'interpellation du 3 mars 1993 Je prie le Conseil fédéral de répondre à ce sujet aux questions suivantes: - Est-il prêt à abandonner son projet initial - démesuré d'isolement total par une clôture de l'immeuble de la Taubenstrasse 16 et à en adopter un autre, plus raisonnable? - A-t-il pris sa première décision après avoir consulté les autorités de la Ville de Berne, notamment sur les questions d'aménagement urbain et de police des constructions? - Envisage-t-il de faire d'autres gros investissements pour garantir la sécurité d'autres immeubles? Si oui, où et pour quelle somme? - N'est-il pas, comme moi, d'avis qu'une administration à l'écoute des citoyens offre la meilleure garantie contre les débordements d'éventuels manifestants et qu'une telle conception de la sécurité est bien plus de nature à entraver sa bonne marche? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Bodenmann, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Mauch Ursula, Rechsteiner, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander (22) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das kürzlich bekannt gewordene Projekt einer «Umzäunung» des Verwaltungsgebäudes Taubenstrasse 16 in Bern hat in der Oeffentlichkeit Unverständnis hervorgerufen. Bereits im Vorprojekt wird mit direkten Kosten für eine «Umzäunung» von gut fünf Millionen Franken gerechnet, dazu kämen jährliche Folgekosten von gegen einer Million Franken (für die Wartung der Videoüberwachungen, Zutrittskontrollen usw.). Das von der Bundesanwaltschaft entwickelte Anforderungsprofil und Pflichtenheft für eine sichere Umzäunung des Verwaltungsgebäudes enthält Bedrohungsszenarien und Abschirmungsstrategien (mit vielen verschiedenen Sicherheitszonen, «Kontrollpunkten an Zonenübergängen», Infrarotbewegungsmelder, «Krawallrolladen», Flutlichtanlagen usw.), wie man sie in unserer Verwaltung bisher glücklicherweise noch nie gekannt hat Auslöser für diese millionenteuren Bundesanwaltschaftsprojekte ist die seinerzeitige «Demonstration gegen den Schnüffelstaat» vom 3. März 1990. Damals wurde das Gebäude Taubenstrasse 16 tatsächlich von militanten Demonstranten beschädigt Es ist leider sichtbar, dass eine neue - von einer im Rekordtempo wachsenden Sicherheitstechnik-Industrie geförderte-Gebäude-Sicherheitsdoktrin mehr und mehr die gesamte Bundesverwaltung infiltriert Es ist aus verschiedenen Untersuchungen heute bekannt, dass die Zuspitzung derartiger Sicherheitsvorkehren zur endlosen Spirale und zum Wettlauf mit immer raffinierteren Systemen zu deren Ueberwindung wird, welche letztendlich alles andere als den ursprünglich angestrebten Effekt erzielen. Die Verwirklichung solcher Vorstellungen wird in den nächsten Jahren übrigens Dutzende von Millionen Franken an Investition auslösen und zudem immense Folgekosten nach sich ziehen. Ohne die legitimen und differenzierten Sicherheitsbedürfnisse zu missachten, gilt es meines Erachtens, die Eigendynamik dieser Entwicklung rechtzeitig zu stoppen! Einer Entwicklung notabene, welche der immer wieder gepriesenen Bürgerfreundlichkeit unserer Verwaltung zusätzlichen Schaden zufügt, wenn Bürgerinnen und Bürger als Besucher der Bundesverwaltung sich zunehmend und immer neuen Sicherheitsprozeduren unterziehen müssen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 juin 1993 Für das knapp 20jährige Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16 müssen, nicht zuletzt wegen der geplanten Konzentration der Polizeiämter des Bundes ab 1997 an einem Standort, eine neue, generelle Sicherheitsbeurteilung vorgenommen und verschiedene Schutzkonzepte geprüft werden. Mit dem Projekt soll die Sicherheit von Personen, des Gebäudes und der Daten gewährleistet werden. Der Entscheid, welches Konzept in welchem Umfang realisiert werden soll, ist noch offen. Die Neubelegung erfordert verschiedene bauliche Massnahmen. So müssen die im Eingangsbereich bestehenden Provisorien entfernt, die fehlenden Räume für die Schutzorganisa-- 1 of 3 -Interpellation Carobblo 1428 N 18 juin 1993 tion der Bundesverwaltung und für technische Anlagen geschaffen sowie die Frage des Zugangs externer Kantinebenützer geregelt werden. Das Projekt befindet sich zurzeit in der Vorabklärungsphase. Bevor es dem Parlament im Rahmen einer zivilen Baubotschaft unterbreitet werden wird, muss das Vorhaben dem Vorsteher des EJPD und anschliessend dem Bundesrat vorgelegt werden. Für die Sicherung des Gebäudes werden verschiedene Varianten geprüft und zwar mit und ohne Zaun. Je nach Wahl liegen die Kosten für eine Umzäunung zwischen 800 000 Franken und 1,3 Millionen Franken. Die restlichen Gesamtprojektkosten werden für die erwähnten baulichen Anpassungen aufgewendet und betragen, je nach Ausführungsstandard, 5 Millionen bis 6,5 Millionen Franken. Sowohl das Amt für Bundesbauten und der Sicherheitsdienst der Bundesverwaltung als auch das mit dem Projekt beauftragte Architekturbüro haben das Vorhaben mit den zuständigen städtischen Behörden besprochen. Grundsätzlich liegt die Sicherheitsverantwortung bei den Departementen und Bundesanstalten. Zurzeit erarbeitet eine interdépartementale Arbeitsgruppe minimale Sicherheits-Standardmassnahmen für die Gebäude der allgemeinen Bundesverwaltung. Konkrete Aussagen über die dafür notwendigen Kosten können noch nicht gemacht werden. Für jedes Gebäude der zivilen Bundesverwaltung wird durch die zuständige Fachinstanz vor der Realisierung von Massnahmen eine Risikoanalyse und gestützt darauf ein Schutzkonzept, beinhaltend bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, erarbeitet Der Bund ist wie jedes Unternehmen für die Sicherheit seiner Mitarbeiter(-innen) und der der Bundesverwaltung anvertrauten Daten verantwortlich. Es ist offensichtlich, dass ein Gebäude, in welchem alle Polizeiämter des Bundes untergebracht werden, sicherheitsmässig nicht gleich behandelt werden kann wie die übrigen Gebäude der allgemeinen Bundesverwaltung. Neben der Bundesanwaltschaft werden an der Taubenstrasse 16 inskünftig u. a die Zentralstellen für die Bekämpfung des Drogenhandels und des organisierten Verbrechens tätig sein. Dass dieser Bereich eines höheren Sicherheitsstandards bedarf, liegt auf der Hand. Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait #ST# 93.3052 Interpellation Carobbio Cargo Domizil. Standort der Regionalzentren im Tessin Interpellanza Carobbio Cargo Domicilio. Ubicazioni centri regionali ticinesi Interpellation Carobbio Cargo Domicile. Emplacements des centres régionaux au Tessin Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1993 Der Plan zur Umstrukturierung und Informatisierung des Cargo-Domizil-Dienstes der SBB sieht unter anderem vor, die Zahl der Regionalzentren von heute 90 auf nur noch 21 zu reduzieren und als Folge davon 600 Arbeitsplätze abzubauen. Für den Kanton Tessin ist ein einziges Regionalzentrum geplant und als sein möglicher Standort Chiasso vorgesehen. Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: a Nach welchen Gesichtspunkten wurden die 21 Regionalzentren ausgewählt? b. Welche Kriterien führten dazu, im Kanton Tessin ein einziges Zentrum beizubehalten und dafür einen Standort ganz im Süden des Kantons vorzusehen? c. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, die Erfordernisse eines effizienten Kundendienstes rechtfertigten im Tessin mindestens zwei Zentren, wovon eines einen zentraleren Standort erhalten müsste? d. Rechtfertigt es sich nicht auch angesichts der besorgniserregenden Beschäftigungslage im Kanton Tessin, zur Förderung der Wirtschaft in bedrohten Randregionen zwei Zentren beizubehalten? Testo dell'interpellanza del 1° marzo 1993 II progetto di ristrutturazione e informatizzazione del servizio Cargo Domicilio delle FFS prevede, tra l'altro, la riduzione degli attuali 90 centri regionali a solo 21, con conseguente eliminazione di 600 posti di lavoro. Per il Ticino si progetta un unico centro regionale. E' ventilata come possibile ubicazione dello stesso Chiasso. I sottoscritti interpellano il Consiglio federale per sapere: a Quali sono i criteri che sono stati adottati per la scelta dei 21 centri regionali? b. Quali sono i criteri che portano a mantenere nel Canton Ticino un solo centro, eventualmente ubicato al sud del cantone? c. Non ritiene che le esigenze di un efficace servizio per la clientela giustificherebbero in Ticino almeno due centri, di cui uno ubicato in zona meno periferica? d. Tenuto conto della grave situazione dell'occupazione nel Canton Ticino, il mantenimento di due centri non si giustifica nel quadro di una politica di sostegno alle economie delle regioni periferiche minacciate? Texte de l'interpellation du 1er mars 1993 Le projet de restructuration et d'informatisation du service Cargo Domicile des CFF prévoit, entre autres, la réduction des

4. Wie der Antwort auf die Frage 2 zu entnehmen ist, werden auch für die Stadtdurchfahrt Schaffhausen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 93.3070 Interpellation Vollmer Sicherheitswahn oder Bürgernähe? Bâtiments administratifs surprotégés ou administration à l'écoute du citoyen? Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1993 Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: - Ist der Bundesrat bereit, die überbordenden Absichten für eine «Umzäunung» derTaubenstrasse 16 auf ein vernünftiges Mass zurückzustutzen? -Wie weit sind die Absichten an der Taubenstrasse 16 mit städtischen Behörden (auch unter den Aspekten der Stadtgestaltung und der Bauvorschriften) abgesprochen? - Bestehen Absichten, auch in anderen Verwaltungsgebäuden grössere «Sicherheitsinvestitionen» vorzunehmen? Wenn ja, in welchen und mit welchen vorgesehenen Kosten? - Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine bürgerfreundliche und offene Verwaltung nicht nur der beste «Schutz» vor unliebsamen Demonstranten ist, sondern dass die von einem isolierten Sicherheitsdenken geprägten Konzepte die Verwirklichung dieser neuen Verwaltung vielmehr behindern? fexfe de l'interpellation du 3 mars 1993 Je prie le Conseil fédéral de répondre à ce sujet aux questions suivantes: - Est-il prêt à abandonner son projet initial - démesuré d'isolement total par une clôture de l'immeuble de la Taubenstrasse 16 et à en adopter un autre, plus raisonnable? - A-t-il pris sa première décision après avoir consulté les autorités de la Ville de Berne, notamment sur les questions d'aménagement urbain et de police des constructions? - Envisage-t-il de faire d'autres gros investissements pour garantir la sécurité d'autres immeubles? Si oui, où et pour quelle somme? - N'est-il pas, comme moi, d'avis qu'une administration à l'écoute des citoyens offre la meilleure garantie contre les débordements d'éventuels manifestants et qu'une telle conception de la sécurité est bien plus de nature à entraver sa bonne marche? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Bodenmann, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Mauch Ursula, Rechsteiner, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander (22) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das kürzlich bekannt gewordene Projekt einer «Umzäunung» des Verwaltungsgebäudes Taubenstrasse 16 in Bern hat in der Oeffentlichkeit Unverständnis hervorgerufen. Bereits im Vorprojekt wird mit direkten Kosten für eine «Umzäunung» von gut fünf Millionen Franken gerechnet, dazu kämen jährliche Folgekosten von gegen einer Million Franken (für die Wartung der Videoüberwachungen, Zutrittskontrollen usw.). Das von der Bundesanwaltschaft entwickelte Anforderungsprofil und Pflichtenheft für eine sichere Umzäunung des Verwaltungsgebäudes enthält Bedrohungsszenarien und Abschirmungsstrategien (mit vielen verschiedenen Sicherheitszonen, «Kontrollpunkten an Zonenübergängen», Infrarotbewegungsmelder, «Krawallrolladen», Flutlichtanlagen usw.), wie man sie in unserer Verwaltung bisher glücklicherweise noch nie gekannt hat Auslöser für diese millionenteuren Bundesanwaltschaftsprojekte ist die seinerzeitige «Demonstration gegen den Schnüffelstaat» vom 3. März 1990. Damals wurde das Gebäude Taubenstrasse 16 tatsächlich von militanten Demonstranten beschädigt Es ist leider sichtbar, dass eine neue - von einer im Rekordtempo wachsenden Sicherheitstechnik-Industrie geförderte-Gebäude-Sicherheitsdoktrin mehr und mehr die gesamte Bundesverwaltung infiltriert Es ist aus verschiedenen Untersuchungen heute bekannt, dass die Zuspitzung derartiger Sicherheitsvorkehren zur endlosen Spirale und zum Wettlauf mit immer raffinierteren Systemen zu deren Ueberwindung wird, welche letztendlich alles andere als den ursprünglich angestrebten Effekt erzielen. Die Verwirklichung solcher Vorstellungen wird in den nächsten Jahren übrigens Dutzende von Millionen Franken an Investition auslösen und zudem immense Folgekosten nach sich ziehen. Ohne die legitimen und differenzierten Sicherheitsbedürfnisse zu missachten, gilt es meines Erachtens, die Eigendynamik dieser Entwicklung rechtzeitig zu stoppen! Einer Entwicklung notabene, welche der immer wieder gepriesenen Bürgerfreundlichkeit unserer Verwaltung zusätzlichen Schaden zufügt, wenn Bürgerinnen und Bürger als Besucher der Bundesverwaltung sich zunehmend und immer neuen Sicherheitsprozeduren unterziehen müssen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 juin 1993 Für das knapp 20jährige Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16 müssen, nicht zuletzt wegen der geplanten Konzentration der Polizeiämter des Bundes ab 1997 an einem Standort, eine neue, generelle Sicherheitsbeurteilung vorgenommen und verschiedene Schutzkonzepte geprüft werden. Mit dem Projekt soll die Sicherheit von Personen, des Gebäudes und der Daten gewährleistet werden. Der Entscheid, welches Konzept in welchem Umfang realisiert werden soll, ist noch offen. Die Neubelegung erfordert verschiedene bauliche Massnahmen. So müssen die im Eingangsbereich bestehenden Provisorien entfernt, die fehlenden Räume für die Schutzorganisa-- 1 of 3 -Interpellation Carobblo 1428 N 18 juin 1993 tion der Bundesverwaltung und für technische Anlagen geschaffen sowie die Frage des Zugangs externer Kantinebenützer geregelt werden. Das Projekt befindet sich zurzeit in der Vorabklärungsphase. Bevor es dem Parlament im Rahmen einer zivilen Baubotschaft unterbreitet werden wird, muss das Vorhaben dem Vorsteher des EJPD und anschliessend dem Bundesrat vorgelegt werden. Für die Sicherung des Gebäudes werden verschiedene Varianten geprüft und zwar mit und ohne Zaun. Je nach Wahl liegen die Kosten für eine Umzäunung zwischen 800 000 Franken und 1,3 Millionen Franken. Die restlichen Gesamtprojektkosten werden für die erwähnten baulichen Anpassungen aufgewendet und betragen, je nach Ausführungsstandard, 5 Millionen bis 6,5 Millionen Franken. Sowohl das Amt für Bundesbauten und der Sicherheitsdienst der Bundesverwaltung als auch das mit dem Projekt beauftragte Architekturbüro haben das Vorhaben mit den zuständigen städtischen Behörden besprochen. Grundsätzlich liegt die Sicherheitsverantwortung bei den Departementen und Bundesanstalten. Zurzeit erarbeitet eine interdépartementale Arbeitsgruppe minimale Sicherheits-Standardmassnahmen für die Gebäude der allgemeinen Bundesverwaltung. Konkrete Aussagen über die dafür notwendigen Kosten können noch nicht gemacht werden. Für jedes Gebäude der zivilen Bundesverwaltung wird durch die zuständige Fachinstanz vor der Realisierung von Massnahmen eine Risikoanalyse und gestützt darauf ein Schutzkonzept, beinhaltend bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, erarbeitet Der Bund ist wie jedes Unternehmen für die Sicherheit seiner Mitarbeiter(-innen) und der der Bundesverwaltung anvertrauten Daten verantwortlich. Es ist offensichtlich, dass ein Gebäude, in welchem alle Polizeiämter des Bundes untergebracht werden, sicherheitsmässig nicht gleich behandelt werden kann wie die übrigen Gebäude der allgemeinen Bundesverwaltung. Neben der Bundesanwaltschaft werden an der Taubenstrasse 16 inskünftig u. a die Zentralstellen für die Bekämpfung des Drogenhandels und des organisierten Verbrechens tätig sein. Dass dieser Bereich eines höheren Sicherheitsstandards bedarf, liegt auf der Hand. Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait #ST# 93.3052 Interpellation Carobbio Cargo Domizil. Standort der Regionalzentren im Tessin Interpellanza Carobbio Cargo Domicilio. Ubicazioni centri regionali ticinesi Interpellation Carobbio Cargo Domicile. Emplacements des centres régionaux au Tessin Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1993 Der Plan zur Umstrukturierung und Informatisierung des Cargo-Domizil-Dienstes der SBB sieht unter anderem vor, die Zahl der Regionalzentren von heute 90 auf nur noch 21 zu reduzieren und als Folge davon 600 Arbeitsplätze abzubauen. Für den Kanton Tessin ist ein einziges Regionalzentrum geplant und als sein möglicher Standort Chiasso vorgesehen. Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: a Nach welchen Gesichtspunkten wurden die 21 Regionalzentren ausgewählt? b. Welche Kriterien führten dazu, im Kanton Tessin ein einziges Zentrum beizubehalten und dafür einen Standort ganz im Süden des Kantons vorzusehen? c. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, die Erfordernisse eines effizienten Kundendienstes rechtfertigten im Tessin mindestens zwei Zentren, wovon eines einen zentraleren Standort erhalten müsste? d. Rechtfertigt es sich nicht auch angesichts der besorgniserregenden Beschäftigungslage im Kanton Tessin, zur Förderung der Wirtschaft in bedrohten Randregionen zwei Zentren beizubehalten? Testo dell'interpellanza del 1° marzo 1993 II progetto di ristrutturazione e informatizzazione del servizio Cargo Domicilio delle FFS prevede, tra l'altro, la riduzione degli attuali 90 centri regionali a solo 21, con conseguente eliminazione di 600 posti di lavoro. Per il Ticino si progetta un unico centro regionale. E' ventilata come possibile ubicazione dello stesso Chiasso. I sottoscritti interpellano il Consiglio federale per sapere: a Quali sono i criteri che sono stati adottati per la scelta dei 21 centri regionali? b. Quali sono i criteri che portano a mantenere nel Canton Ticino un solo centro, eventualmente ubicato al sud del cantone? c. Non ritiene che le esigenze di un efficace servizio per la clientela giustificherebbero in Ticino almeno due centri, di cui uno ubicato in zona meno periferica? d. Tenuto conto della grave situazione dell'occupazione nel Canton Ticino, il mantenimento di due centri non si giustifica nel quadro di una politica di sostegno alle economie delle regioni periferiche minacciate? Texte de l'interpellation du 1er mars 1993 Le projet de restructuration et d'informatisation du service Cargo Domicile des CFF prévoit, entre autres, la réduction des

90 centres régionaux actuels à 21 seulement, ce qui entraînera la suppression de 600 postes de travail. Un seul centre est projeté au Tessin, Chiasso étant le seul emplacement envisagé. Les soussignés demandent au Conseil fédéral: a Quels sont les critères qui ont été adoptés pour le choix des

21 centres régionaux? b. Quels sont les motifs conduisant à ne maintenir qu'un seul centre au Tessin, lequel serait situé au sud du canton? c. Est-ce qu'il estime aussi que les exigences d'un service efficace et rapide nécessiteraient au moins deux centres au Tessin, l'un d'eux devant être situé dans une zone moins périphérique? d. Est-ce qu'il admet que, compte tenu du chômage élevé qui frappe le Tessin, il serait justifié de maintenir deux centres, à titre de soutien à une région périphérique dont l'économie est menacée? Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Aguet, Bèguelin, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, de Dardel, Jeanprêtre, Matthey, Pini, Rechsteiner, Ruffy, Spielmann, Strahm Rudolf, Zisyadis (13) Schriftliche Begründung-Motivazione scritta Développement par écrit Nel quadro del progetto di razionalizzazione e informatizzazione del servizio Cargo Domicilio delle FFS è prevista la riduzione dei centri regionali dagli attuali 90 a 21 con conseguente perdita di 600 posti di lavoro. Per il Canton Ticino si prevede un solo centro. Per quanto riguarda l'ubicazione dello stesso si valuta la possibilità di situarlo a Chiasso. Da quanto fin qui comunicato non è ben chiaro, in particolare per il caso del Canton Ticino, quali sono i criteri adottati per definire il numero di centri e la loro ubicazione. Questo sia dal punto di vista della perdita di posti di lavoro, in un momento di particolari difficoltà come l'attuale. Ma anche dal punto di vista dell'efficacia del servizio e quindi degli interessi delle FFS. Cosi per quanto riguarda il Canton Ticino la scelta di un solo -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Vollmer Sicherheitswahn oder Bürgernähe? Interpellation Vollmer Bâtiments administratifs surprotégés ou administration à l'écoute du citoyen? In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3070 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1427-1428 Page Pagina Ref. No 20 022 928 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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