93-3091
Verwaltungsbehörden 03.06.1993 93.3091
3. Juni 1993Deutsch12 min
Source admin.ch
Postulat Gemperli 366 3 juin 1993 welche staatliche Ebene welche Einnahmenquelle für sich beanspruchen darf. Dieses schweizerische System der Verteilung der Einnahmen auf die verschiedenen Staatsebenen wird allgemein als beispielhaft für eine Finanzzuteilung im Bereich der Einnahmen in einem Bundesstaat angesehen. In dieser Richtung haben wir nichts zu verbessern. Bei den Ausgaben sind hingegen die Verhältnisse unübersichtlich. An vielen Staatsaufgaben sind heute der Bund, die Kantone und allenfalls auch noch die Gemeinden beteiligt Es sind also zwei oder drei Staatsebenen, die sich in die Finanzierung der gleichen Aufgabe teilen müssen und teilen. Diese intensive bundesstaatliche Verflechtung hat jedoch auch gewisse Nachteile, insbesondere mit Bezug auf die Verantwortlichkeiten, aber natürlich auch auf die Uebersichtlichkeit der Regelungen, indem jede Ebene ihre Bedingungen für eine Unterstützung umschreibt Vor allem kann aber die finanzielle Belastung der nachgeordneten Gemeinwesen vom Bundesgesetzgeber einseitig festgelegt werden. Der Bundesgesetzgeber kann durch ein Bundesgesetz grundsätzlich die nachgeordneten Gemeinwesen belasten, ohne dass sie eine Besitzstandgarantie haben, wie das auf der Einnahmenseite der Fall ist Die Einnahmen sind fest zugeteilt, sie sind aber damit auch beschränkt Hingegen liegt auf der Ausgabenseite keine Begrenzung vor. Der Bund kann durch seine Gesetzgebung den Kantonen neue Aufgaben übertragen oder bestehende Finanzierungen an Aufgaben einseitig ändern. Die Folgewirkungen von solchen Aenderungen fallen dann schliesslich bei den Kantonen an. Die Kantone müssen aus den ihnen zugeteilten Finanzquellen dann die entsprechend höheren Mittel aufbringen. Das ist grundsätzlich unbefriedigend und führt zweifellos zu einer Belastung des bundesstaatlichen Verhältnisses und zudem zu einer zunehmenden Finanzierung von Staatsaufgaben durch die Kantone und damit auch wieder zu einer klandestinen Verlagerung der Belastung von den indirekten zu den direkten Steuern. Die Kantone müssen ihre Aufgaben durch die direkten Steuern finanzieren, durch die Finanzquellen, die ihnen zustehen. Ich habe hier einen ganzen Katalog von Gesetzesänderungen, die in letzter Zeit neue Belastungen auf die Kantone verlagert haben. Ich erspare Ihnen das; ich weise Sie einfach auf wenige Beispiele hin: Die Krankenversicherung ist eines der Themata, mit dem wir uns vor kurzem befasst haben, dann auch die Treibstoffzölle, das Tierschutzgesetz. Da haben wir eine ganze Reihe von Verlagerungen, die in letzter Zeit die Kantone zusätzlich belastet haben. Es ist dringend notwendig, die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen. Ich habe keinen Vorstoss mit dem Ziel gemacht, dass man jetzt sofort gesetzgeberisch tätig werden soll, aber es geht mir darum, die Transparenz in der Praxis zu erhöhen. Das ist eine Massnahme, die meines Erachtens kurzfristig in die Wege geleitet werden kann. Ich möchte den Bundesrat auffordern zu prüfen, ob im Rahmen der Botschaften zur Bundesgesetzgebung in Zukunft die finanziellen Folgewirkungen für die Kantone besser dargestellt werden könnten, um eine erhöhte Uebersichtlichkeit mit Bezug auf allfällige Lastenverschiebungen zu erzielen, wobei ich unter Lastenverschiebungen auch die Uebertragung von Vollzugsaufgaben auf die Kantone verstehe. Wenn die Kantone beispielsweise im Bereich der Luftreinhaltung alle Vollzugsaufgaben übernehmen müssen, bedingt das zusätzliche Stellen bei den kantonalen Verwaltungen, und es treten entsprechende Folgewirkungen auf. Es ist dringend notwendig, hier vermehrte Uebersichtlichkeit zu schaffen. Meines Erachtens liegt das auch durchaus im Interesse unseres Finanzministers, weil dann die Verteilung zwischen Bund und Kantonen auf eine objektivere Basis gestellt werden kann. Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. Bundesrat Stich: Nach den verschiedenen Uebungen betreffend die Verteilung der Ausgaben zwischen Bund und Kantonen, die schon hinter uns liegen, nachdem wir auch mit den kantonalen Finanzdirektoren ein sehr gutes Verhältnis haben und uns eigentlich geeinigt haben, zu versuchen, diese Probleme gemeinsam anzugehen, und nachdem es sich hier doch um etwas völlig Neues handelt, sind wir bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3091 Postulat Gemperli Bessere Uebersicht in der Finanzpolitik Pour un meilleur contrôle de la politique financière Wortlaut des Postulates vom 9. März 1993 Der Bundeshaushalt weist zurzeit erhebliche Defizite auf. Eine Ursache für diese Entwicklung liegt in der Tatsache, dass in der Vergangenheit neue Staatsaufgaben übernommen und bestehende Staatsaufgaben ausgeweitet wurden, ohne die Frage der Finanzierung detailliert anzusprechen. Die entscheidenden Instanzen haben damit oftmals die sich in der Zukunft ergebenden Engpässe übersehen. Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, ob und wie den finanziellen Belangen im Zusammenhang mit Vorlagen, die Ausgaben oder Kreditgewährungen beinhalten, grösseres Gewicht beigemessen werden kann. Insbesondere sollten die Auswirkungen auf den Finanzplan und die Entwicklung der Staatsquote jeweils dargelegt werden. Das Parlament sollte in der Lage sein, die Auswirkungen von Beschlüssen auf die künftige finanzielle Situation zuverlässig einschätzen zu können. Sofern die Finanzierung nicht gesichert ist, ist auch darzulegen, wo und wie allenfalls zusätzliche Einnahmen beschafft werden oder bestehende Aufgaben abgebaut und damit Einsparungen erzielt werden können. Texte du postulat du 9 mars 1993 Le budget de la Confédération est aujourd'hui fortement déficitaire. Cette évolution est due notamment au fait que l'Etat a d'une part endossé de nouvelles tâches, d'autre part développé des tâches qu'il assumait déjà, sans s'interroger réellement sur la question du financement détaillé de ces charges. Les organes décisionnels n'ont souvent pas prévu les problèmes que cette évolution engendrerait En conséquence, le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas possible d'accorder une plus grande importance aux questions financières lors de l'élaboration de projets prévoyant des dépenses ou l'octroi de crédits, et comment cela pourrait se faire. Il faudrait en particulier analyser dans chaque cas de figure les effets qu'auraient de tels projets sur le plan financier et sur révolution de la part de l'Etat Le Parlement doit être en mesure d'évaluer le plus sûrement possible l'influence de certaines décisions sur la situation financière. Chaque fois que le financement ne sera pas garanti, il faudra présenter des solutions indiquant où et comment des recettes supplémentaires pourront être dégagées, des tâches supprimées ou des économies réalisées. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Robert, Büttiker, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay, Flückiger, Frick, Huber, Iten Andreas, Kündig, Loretan, Martin Jacques, Meier Josi, Morniroli, Petitpierre, Reymond, Rhinow, Rhyner, Roth, Ruesch, Salvioni, Schallberger, Schmid Carlo, Schule, Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (34) Gemperli: Zurzeit ist in der Finanzpolitik das Schwarzpeterspiel besonders beliebt Die Defizite steigen progressiv, und bei der Erforschung der Ursachen besteht beileibe keine ein-- 1 of 3 -3. Juni 1993 367 Postulat Delalay heitliche Meinung. Die Regierung weist dem Parlament die Schuld zu, aber auch die gegenteilige Meinung wird nicht selten vertreten. Eine Tatsache lässt sich jedoch nicht bestreiten: In der Vergangenheit wurden Staatsaufgaben zusätzlich übernommen und bestehende Aufgaben ausgeweitet, ohne die Frage der Finanzierung detailliert anzusprechen. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung und der steigenden Einnahmen haben sich immer wieder kleine finanzpolitische Wunder eingestellt, und die Engpässe, die eigentlich hätten entstehen müssen, sind so überwunden worden. Diese glückliche Entwicklung erzeugte aber eine eigentliche Eigendynamik. Die negativen Konsequenzen zeigen sich dann später, wenn ein konjunktureller Abschwung eintritt, um so klarer. Dann wird der Haushalt bis an die Grenzen des wirtschaftlich Möglichen strapaziert. Aber auch dann scheint es gelegentlich fast unmöglich zu sein, die Situation zu ändern. Immer noch werden Ausgabenausweitungen vorgenommen, ohne die Folgen zu bedenken. Die Botschaften des Bundesrates enthalten zwar jeweils bezüglich der zu erwartenden Ausgaben Zahlen, aber sie machen in der Regel auf den Rat wenig Eindruck, insbesondere deshalb nicht, weil man sie nicht in einen Gesamtzusammenhang einordnen kann. Beispiel aus jüngster Vergangenheit: Wir haben über Direktzahlungen in der Landwirtschaft gesprochen. Man hat diesen Direktzahlungen zugestimmt, aber über die Finanzierung der Direktzahlungen hat man sich grundsätzlich keine Gedanken gemacht, und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat dann auch einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss unternommen. Ein weiteres Beispiel: Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung. Auch hier hat man grosszügig Bundesleistungen zugesichert. Ob aber die Finanzierung in der Folge tatsächlich gesichert werden kann, steht in keiner Art und Weise fest Häufig ist es so, dass wir Ausgaben beschliessen, aber nicht wissen, wie wir sie finanzieren sollen. Wir wissen nicht, ob sie im Finanzplan enthalten sind und welches die konkreten Auswirkungen für die Zukunft sind. Und das ist meines Erachtens mangelhaft. Wir geben ein Leistungsversprechen ab, ohne garantieren zu können, dass wir dieses Versprechen dann letztlich auch einzuhalten in der Lage sind. Ich möchte den Bundesrat daher einladen zu prüfen, ob und wie den finanziellen Belangen im Zusammenhang mit Vorlagen, die Ausgaben oder Kreditgewährungen beinhalten, grösseres Gewicht beigemessen werden kann. Insbesondere sollten bei solchen Vorlagen die Auswirkungen auf den Finanzplan und auf die Entwicklung der Staatsquote dargelegt werden. Das Parlament sollte so in die Lage versetzt werden, die Auswirkungen von Beschlüssen auf die künftige finanzielle Situation zuverlässiger einschätzen zu können. Sofern die Finanzierung nicht gesichert ist, ist darzulegen, wo und wie allenfalls zusätzliche Einnahmen beschafft werden oder bestehende Aufgaben abgebaut und damit Einsparungen für die Neufinanzierungen erzielt werden können. Ich weiss: Der Vorstoss ist nicht spektakulär. Ausgabenbremsen oder gar eine verfassungsmässige Beschränkung des Wachstums der Staatsquote wären wesentlich spektakulärer. Ich glaube jedoch, dass wir zurzeit und in dieser Situation auch kleine Schritte machen müssen, um zu einer besseren Transparenzzu kommen und damit auch dazu, unsere Ausgaben zuverlässiger im Griff zu halten. Ich möchte Sie bitten, das Postulat zu überweisen. Bundesrat Stich: Ich denke, dass mindestens der Finanzminister Ihnen jedes Jahr etwa zweimal darlegt, wie die Situation im Bundeshaushalt steht, was finanziert ist und was nicht finanziert ist Sie können jetzt einfach davon ausgehen, dass etwa 7 bis 8 Milliarden Franken der Ausgaben nicht finanziert sind. Von mir aus gesehen hätte ich nach Ihren gestrigen Entscheiden jetzt gerne von Ihnen gehört, was Ihre konkreten Vorstellungen sind, ob man sagen soll, dass die Direktzahlungen nicht finanziert sind. Aber auch dieser Vorstoss hat zu nichts geführt Es gibt keine direkte Finanzierung. Das sind die Probleme. Aber ersparen Sie es uns, in der Botschaft jeweils auch noch die Staatsquote zu erwähnen. Das andere sagen wir ja, wir erwähnen, ob etwas finanziert ist oder nicht, ob es im Finanzplan enthalten ist oder nicht. Das machen wir auch bei jedem Geschäft im Bundesrat. Es ist ganz selbstverständlich, dass wir das feststellen. Ist es darin enthalten? Ist es nicht darin enthalten? Welches sind die Konsequenzen? Aber man kann nicht bei jedem Geschäft von 5 oder 10 Millionen Franken auch noch eine neue Finanzierungsmethode vorschlagen. Das kann man nicht tun. Und ich denke auch nicht, dass es sinnvoll ist, sich auf die Staatsquote zu beziehen. Wer weiss schon, wie gross die Staatsquote nächstes Jahr sein wird? Und wer weiss, wie gross die Staatsc]uote ist, wenn das Geschäft tatsächlich einmal verwirklicht wird? Aber es ist ein Postulat; wir nehmen es entgegen. Wir sind ja für die Transparenz. Aber wir glauben, wir haben eigentlich genügend Instrumente geschaffen, die vor allem den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen, beispielsweise mit Richtlinien zum Budget, mit dem Budget, mit der Staatsrechnung, mit den Finanzplänen, so dass Sie eigentlich genügend Instrumente und Uebersichten über die finanzielle Situation zur Verfügung haben. Ich weiss jedenfalls, dass sie «hundsmiserabel» ist. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.3526 Postulat Delalay Verordnung über das Einkaufswesen des Bundes Ordonnance sur les achats de la Confédération Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1992 Der Bund und seine Regiebetriebe tätigen ihre Einkäufe wegen der unterschiedlichen Industriekapazitäten und vor allem wegen der Gewohnheiten der Verwaltung noch immer nur in bestimmten Regionen. Die Statistik nach Art der Güter und Zahlungsort bestätigt dies Jahr für Jahr. Der Bundesrat wird ersucht, die Verordnung über das Einkaufswesen des Bundes folgendermassen zu revidieren:
Erwägungen
1.
Er soll für eine gerechtere Verteilung der Lieferaufträge sorgen und dabei den Wettbewerb dennoch in vernünftigen Grenzen spielen lassen.
2.
Er soll die Dezentralisierung der Dienstleistungen sicherstellen, zumal es in allen Regionen des Landes gleich ausgebildete und qualifizierte Lieferanten gibt und die Kommunikationsmittel den Austausch in diesem Bereich erleichtern.
3.
Er soll die Kompetenzen der Einkaufskommission für Dienstleistungen erweitern und neben der aktuellen Einkaufsstatistik Statistiken in folgenden Bereichen vorlegen: Abgeltungen für Forschungsaufträge, für Gutachten, für Revisionsaufträge, für Software, Honorare für Ingenieure, Architekten, Auditoren, wie auch Statistiken über Versicherungsprämien, Mietpreise und über die anderen Dienstleistungen, je nach Art und Zahlungsort Texte du postulat du 16 décembre 1992 Les achats de la Confédération et des régies fédérales sont toujours aussi concentrés dans des régions précises du pays en raison de la disparité des capacités industrielles et surtout des habitudes de l'administration. La statistique selon la nature des biens et le lieu de paiement le confirme année après année. Le Conseil fédéral est invité à réviser l'ordonnance sur les achats de la Confédération dans le sens suivant:
1.
Promouvoir une répartition plus équitable de la livraison des biens et des fournitures tout en faisant jouer la concurrence dans les limites raisonnables.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Gemperli Bessere Uebersicht in der Finanzpolitik Postulat Gemperli Pour un meilleur contrôle de la politique financière In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3091 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 366-367 Page Pagina Ref. No 20 023 029 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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