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Entscheid

93-3092

Verwaltungsbehörden 03.06.1993 93.3092

3. Juni 1993Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

100.

Prozent des effektiven Gewinns ausmachen. Der Tod einer solchen Wohnbaugenossenschaft tritt allerdings schon vorher ein. Im «Schweizerischen Archiv für Abgaberecht» schreibt der Steuerfachmann Prof. Dr. Peter Gurtner von der Universität Bern folgendes: «Sie wird in vielen Fällen zu einer Besteuerung von fiktiven Gewinnen und fiktivem Eigenkapital führen, was klarerweise gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstösst Fälle, in denen die von einer Immobiliengesellschaft zu bezahlenden Gewinnund Kapitalsteuern dauernd und in grossem Umfang aus der Substanz bezahlt werden müssen, sind vorprogrammiert. Es wird wohl Sache der Steuerjustizbehörden sein, zu entscheiden, welchem Verfassungsgebot Vorrang gebührt, dem Verbot der konfiskatorischen Besteuerung nach Artikel 22ter BV (Eigentumsgarantie) oder dem Harmonisierungsgebot nach Artikel 42quinquies BV.» Thomas von Aquin hat einmal gesagt, Steuern seien ein erlaubter Fall von Raub. Konfiskatorische Besteuerung lässt aber auch Thomas von Aquin nicht zu. Die St Galler Regierung hat kürzlich in der Beantwortung einer Interpellation ausgeführt, im Falle von Immobiliengesellschaften und Genossenschaften sei das Gesetz geradezu undurchführbar. Aufgrund dieser Tatsache hat Nationalrat Engler im letzten Dezember eine Motion eingereicht (92.3530 Wohnbau- und Immobiliengesellschaften. Besteueurng), man solle das Gesetz ändern und den Entscheid nicht dem Bundesgericht im Anwendungsfall überlassen. Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte ihre Sitzung vom 12. Februar ebenfalls diesem Problem gewidmet. Es wurde dann beschlossen, die Antwort des Bundesrates auf die Motion Engler abzuwarten. Diese ist nun am 26. April erschienen. Auf Seite 2 der bundesrätlichen Antwort heisst es: «Es ist aber dennoch zuzugeben, dass die Bestimmungen von Artikel 75 Absatz 2 DBG und Artikel 29 Absatz 3 Satz 2 StHG sehr kategorisch formuliert sind und insbesondere bei Wohnbaugenossenschaften zu Härten führen können. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, ob diese Sondervorschriften für Immobiliengesellschaften und Genossenschaften abgeändert oder aufgehoben werden sollen.» Trotzdem ist der Bundesrat nicht bereit, die Motion entgegenzunehmen und beantragt, sie in ein Postulat umzuwandeln. Wir sehen nun wirklich nicht ein, dass der Bundesrat das Problem anerkennt, aber die Motion nicht entgegennehmen will. Wir haben darauf das Problem in der WAK nochmals diskutiert, und ich habe es dann übernommen, diese Motion einzureichen, die gleich lautet wie die Motion Engler. Herr Engler wird im Nationalrat an seiner Motion festhalten. Ich empfehle Ihnen im Namen aller WAK-Mitglieder, die hier unterschrieben haben - es ist die gesamte WAK mit einer Ausnahme, de facto ist es also eine Kommissionsmotion -, unserem Anliegen zuzustimmen. Sie legen damit den Grundstein, um unsere Wohnbaugenossenschaften retten zu können. Es wäre wohl wirklich sinnlos, auf der einen Seite in diesem Staate von Eigentumsförderung zu sprechen und auf der anderen Seite unsere Wohnbaugenossenschaften konfiskatorisch zu zerstören, ihnen in den Rücken zu fallen. Ich bitte Sie, in diesem Sinne der Motion zuzustimmen. Bundesrat Stich: In der heutigen Zeit bekommen wir immer relativ viele Postulate, Motionen und Einfache Anfragen. Wir haben kürzlich an einer Sitzung des Bundesrates 93 persönliche Vorstösse behandelt Wenn wir nachher Vorstösse haben, die auf Einsparungen zielen, dann sollten Sie einmal an Ihre persönlichen Vorstösse denken. Was hier besonders auffällt, ist, dass wir je länger, je mehr Vorstösse haben, die sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat eingereicht werden. Ich verzichte hier darauf, die Antwort des Bundesrates noch zu verlesen, denn sie ist bereits vom Herrn Referenten wiedergegeben worden; die Antwort auf die Motion Engler ist im Prinzip dieselbe. Der Bundesrat ist bereit, die Frage zu prüfen, und bittet Sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ruesch: Der Motionär hält an der Motion fest Sie hätten sich diesen Vorstoss ersparen können, Herr Bundesrat, wenn Sie der Motion Engler zugestimmt hätten. Wenn Sie sie entgegengenommen hätten, wäre dieser Vorstoss gar nicht nötig gewesen.

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Motion du Conseil national. Activités administratives 362 3 juin 1993 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 18 Stimmen Dagegen 1 Stimme #ST# 93.3020 Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich auszuarbeiten, damit in Perioden angespannter Bundesfinanzen und schwacher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom automatischen Ausgleich der Teuerung abgewichen werden kann. Texfe de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une modification de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral, de façon qu'il soit possible, en tenant compte des facteurs sociaux, de s'écarter du principe de la compensation automatique du renchérissement durant les périodes où la situation financière est tendue et où la conjoncture économique est mauvaise. Ruesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 haben die Finanzkommissionen beider Räte Ihrem Plenum die Ueberweisung einer Motion zur Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich vorgeschlagen. Der Text der beiden Motionen war aber verschieden. Beide Motionen gehen davon aus, dass die Möglichkeit geschaffenwerden soll, aufgrund derfinanziellen und konjunkturellen Lage vom automatischen Teuerungsausgleich abzuweichen; die Möglichkeitsoll geschaffen werden. Im Gegensatz zur ständerätlichen Motion spricht die nationalrätliche Motion expressis verbis davon, das solle man «unter Wahrung sozialer Aspekte» tun. Man denkt hier offenbar an einen degressiven Teuerungsausgleich. Als die Fassung gemäss ständerätlicher Kommission in unserem Rate diskutiert wurde, hatte der Nationalrat seine Motion bereits überwiesen. Herr Onken machte damals den Vorschlag, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliessen solle; er unterlag jedoch mit seinem Vorschlag. Der Ständerat überwies die Motion seiner Kommission daraufhin mit 22 zu 9 Stimmen. Wir machten damals darauf aufmerksam, dass die nationalrätliche Motion, welche mit der ständerätlichen nicht deckungsgleich ist, ohnehin noch von uns behandelt werden müsse, was heute nun zu geschehen hat Umgekehrt muss unsere Motion im Nationalrat behandelt werden. Heute hätten wir nun also die nationalrätliche Motion zu behandeln. Nachdem Herr Onken dieser schon damals, im Dezember, zugestimmt hat, liegt meines Erachtens heute überhaupt kein Hinderungsgrund mehr vor, diese nicht zu überweisen. Anders wird es mit unserer Motion sein. Ich denke, im Nationalrat hat sie nur die Chance, als Postulat überwiesen zu werden. Aber wenn Sie jetzt die nationalrätliche Motion überweisen, ist wenigstens eine der beiden Motionen - und zwar die aus Ihrer Warte herausgesehen harmlosere, Herr Onkenüberwiesen. Ich empfehle Ihnen hiermit, so zu beschliessen. Bundesrat Stich: Ich möchte darauf hinweisen, dass man natürlich nicht gleichzeitig beide Motionen überweisen kann, weil sie nicht identisch sind. Man kann nicht unterschiedliche Dinge in Form der Motion als obligatorisch erklären. Deshalb haben wir beantragt, alles als Postulat zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3021 Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Activités administratives. Plan de renonciation Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationalisierung) vorzunehmen und die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten. Texfe de la motion du 7 décembre 1992 Le Conseil fédéral est invité à procéder à un réexamen systématique des activités de l'administration (plan de renonciation et rationalisation) et de proposer ensuite les modifications légales nécessaires. Ruesch, Berichterstatter: Sie werden mich heute vormittag nun zum letzten Mal hören, es sei denn, ich werde von irgend jemandem noch provoziert. (Teilweise Heiterkeit) Der Nationalrat hat die hier zur Diskussion stehende Motion im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 überwiesen. Der Berichterstatter im Plenum des Nationalrates hat die Motion damals wie folgt begründet: «Ich habe Ihnen bereits im Rahmen der letztwöchigen Budgetdebatte dargelegt, dass wir feststellen, dass Sie dem Bund immer wieder neue Aufgaben übertragen, aber selten oder praktisch nie können wir feststellen, dass bisherige Aufgaben als beendet oder erfüllt erklärt werden, was sich dann auch im Stellenabbau oder in Ausgabeneinsparungen niederschlagen müsste. Verzichtplanung, Rationalisierung müssten aus unserer Sicht eine Daueraufgabe der Verwaltung sein, wobei wir hier nicht unbedingt an aussenstehende Experten denken, die einzelne Teile der Verwaltung untersuchen und dann mit mehr oder weniger Erfolg ihre Ergebnisse präsentieren und auch durchsetzen können; sondern wir denken vielmehr daran, dass es Aufgabe aller Führungsverantwortlichen innerhalb der Verwaltung ist, ihre Aufgaben immer wieder in Frage zu stellen und dort, wo eine Aufgabe unter Berücksichtigung aller notwendigen Prioritäten als erfüllt betrachtet werden kann, diese dann auch einzustellen.» (AB 1992 N 2404) Aus den Materialien geht hervor: Man erwartet hier nicht einen neuen Super-McKinsey, sondern primär eine verwaltungsinterne Ueberprüfung der Arbeiten. Im Rahmen der Diskussion wurde dies dann auch unterstrichen, indem der Sprecher der CVP-Fraktion beispielsweise ausführte, die vom Bundesrat angesprochenen, bereits laufenden Abklärungen und Ueberprüfungen seien in den Gesamtzusammenhang zu stellen und könnten ohne weiteres in das Ueberprüfungskonzept integriert werden. Das gleiche gilt für die Umsetzung der Massnahmen auch im Effi-QM-Projekt usw. Der Bundesrat wollte die Motion lediglich als Postulat entgegennehmen, und er verwies auf den hohen Arbeitsaufwand in -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rüesch Wohnbau- und Immobiliengesellschaften. Besteuerung Motion Rüesch Imposition des sociétés immobilières et de construction de logements In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3092 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 361-362 Page Pagina Ref. No 20 023 023 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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