93-3093
Verwaltungsbehörden 08.06.1993 93.3093
8. Juni 1993Deutsch10 min
Source admin.ch
8. Juni 1993 413 Postulat Morniroli #ST# 93.023 PTT. Voranschlag 1993. Nachtrag l PTT. Budget 1993. Supplement! Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. April 1993 Message et projet d'arrêté du 21 avril 1993 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Berne Schule, Berichterstatter: Es ist kein grosser Brocken, den wir hier zu behandeln haben: Der Nachtrag l zum Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1993 umfasst Zusatzkredite von 11,4 Millionen Franken bzw. einen neuen Verpflich-tungskredit für Bauten, also weniger als ein Promille des Gesamtaufwandes der PTT-Betriebe. Weil es aber Bauten sind, kommt dieses besondere Kreditverfahren zum Zuge. Es geht einmal um Zusatzkredite zu Verpflichtungskrediten von 8,6 Millionen Franken, insbesondere für das 1986 bewilligte Betriebsgebäude, Zürich Sihlpost, wo ein zweiter und letzterteuerungsbedingter Zusatzkredit nötig ist. Dann geht es um einen neuen Verpflichtungskredit von 2,8 Millionen Franken für die Erweiterung der Post in Le Mont-sur-Lausanne. Pikant ist, dass die PTT da als Staatsbetrieb das Los der privaten Bauwilligen teilen. Es wird begründet, dass mit dem Bau unbedingt 1 993 begonnen werden müsse, weil sonst die Baubewilligung ablaufen würde. Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen, diesen Kreditpositionen zuzustimmen und den Bundesbeschluss zu genehmigen. Es sei vielleicht an dieser Stelle erwähnt, dass die PTT-Betriebe im Nachtrag l zum Ausdruck bringen, dass sie in diesem Jahr den budgetierten Unternehmungsgewinn von
Erwägungen
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Millionen Franken aus heutiger Sicht mit grosser Wahrscheinlichkeit erreichen werden. Dafür sind wir natürlich dankbar. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 18 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.3093 Postulat Morniroli Gewaltschulung im Fernsehen Incitation à la violence par la télévision Wortlaut des Postulates vom 10. März 1993 Die Ermordung des zweijährigen James durch zwei Zehnjährige hat nicht nur in England die Gemüter bewegt Man fragt sich, wie es dazu kommen konnte. Vier bekannte schweizerische Experten der Universitäten Bern und Basel und der Klinik Königsfelden sehen vier Ursachen, die zusammen zu solchen Verhaltensmustern führen können:
1.
schlechte Familienverhältnisse als bester Nährboden für Gewalt;
2.
schlechtes soziales Umfeld als zusätzlicher gewaltfördernder Faktor;
3.
Langeweile und Hoffnungslosigkeit, die dazu führen, «etwas unternehmen zu wollen»;
4.
das Fernsehen, welches eine regelrechte Schulung für Gewaltanwendung vermittelt Die vier Experten sind sich völlig einig: Gewalt in den Medien fördert Gewalt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Gewaltdarstellungen, ob real oder fiktiv, besonders stark auf acht-bis elfjährige Knaben wirken und zur Nachahmung animieren. Die Tat, die die beiden Buben von Liverpool begangen haben, kam nicht aus ihnen heraus; dazu sind Zehnjährige gar nicht in der Lage. Obwohl in der Schweiz, soweit mir bekannt, erst zwei Fälle von Mord durch Minderjährige abgeurteilt werden mussten, bitte ich den Bundesrat, die nötigen gesetzlichen Massnahmen auszuarbeiten, um die Gewaltschulung durch Fernsehen, Video usw. zu verbieten oder zumindest vernünftig einzuschränken. Texte du postulat du 10 mars 1993 Le meurtre du petit James, âgé de deux ans, par deux enfants âgés, eux, de dix ans a agité les esprits en Angleterre comme ailleurs. On se demande comment les choses en sont arrivées là Quatre experts suisses connus, des universités de Berne et de Baie ainsi que de la clinique de Königsfelden, voient quatre motifs qui, lorsqu'ils sont conjugués, peuvent aboutir à de tels comportements:
1.
des mauvais rapports au sein de la famille, terrain par excellence de la violence;
2.
un milieu social défavorisé, facteur supplémentaire d'incitation à la violence;
3.
l'ennui et le désespoir, qui poussent les individus à «vouloir faire quelque chose»;
4.
la télévision, véritable instrument d'incitation à la violence. Les quatre experts s'accordent à dire que la violence diffusée par les médias suscite la violence. Des études scientifiques ont prouvé que les scènes de violence, qu'elles soient réelles ou fictives, impressionnent tout particulièrement les enfants de huit à onze ans et les poussent parfois à imiter ces comportements violents. L'acte commis par les deux garçons de Liverpool n'est pas venu d'eux-mêmes; à dix ans, on ne peut pas agir de la sorte. Bien que, à ma connaissance, seuls deux cas de meurtres commis par des mineurs aient été jugés en Suisse à ce jour, je prie le Conseil fédéral d'élaborer des dispositions légales permettant d'interdire les scènes de violence diffusées notamment par la télévision et les films vidéo, ou tout du moins d'imposer des limites raisonnables en la matière. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun On. Morniroli: Ho inoltrato questo postulato durante la sessione di marzo. In quei giorni i massmedia riferivano con tutti i dettagli e a ripetizione di un caso di delinquenza sconcertante.
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Interpellation Büttiker 414 8 juin 1993 Questo caso oggi, a tre mesi di distanza, è superato da altre notizie non meno sconcertanti. Se ne parli a qualcuno di questo caso ti risponde: «Ja, dieser Fall, ich erinnere mich noch daran, aber wie war es schon?» Die Ermordung des zweijährigen James durch zwei Zehnjährige hat nicht nur in England die Gemüter bewegt. Man fragt sich, wie es dazu kommen konnte. Wir dürfen es aber nicht bei dieser Frage bewenden lassen. In unserer Zeit, in welcher der Begriff «Prévention» gerne in den Mund genommen und herumgereicht wird, muss Prävention auch aktiv angestrebt werden. «Praevenire» heisst vorbeugen. Vier bekannte schweizerische Experten der Universitäten Bern und Basel und der Klinik Königsfelden sehen vier Ursachen, die zusammen zu solchen Verhaltensmustern führen können:
1.
schlechte Familienverhältnisse als bester Nährboden für Gewalt;
2.
schlechtes soziales Umfeld als zusätzlicher gewaltfördernder Faktor;
3.
Langeweile und Hoffnungslosigkeit, die dazu führen, «etwas unternehmen zu wollen»;
4.
das Fernsehen, welches eine regelrechte Schulung für Gewaltanwendung vermittelt Die vier Experten sind sich völlig einig: Gewalt in den Medien fördert Gewalt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Gewaltdarstellungen, ob real oder fiktiv, besonders stark auf acht- bis elfjährige Knaben wirken und zur Nachahmung animieren. Die Tat, die die beiden Buben von Liverpool begangen haben, kam nicht aus ihnen heraus; dazu sind Zehnjährige nach übereinstimmender Ansicht der genannten Experten gar nicht in der Lage. Ich bin mir bewusst, dass positive Nachrichten nicht attraktiv sind. Die Nachricht im «Telegiornale», dass der Crossairflug nach Bern mit Ständerat Morniroli als Passagier pünktlich gelandet ist, interessiert niemanden. Anders liegen die Dinge, wenn ebendiese Maschine kurz vor der Landung abstürzt Der Mensch ist eben auf solche negativen Nachrichten erpicht, besonders wenn diese bildlich dargestellt werden. So sollen auch Filme Greueltaten, Morde und Verbrechen aller Art möglichst in allen Einzelheiten zur Darstellung bringen. Es geht aber auch ohne! Ich selber bin ein Liebhaber von Krimis, ich ziehe aber Filme aus der Serie «Derrick» vor, die sehr spannend sind, obwohl das Verbrechen selber nie zur Darstellung kommt Obwohl in der Schweiz - soweit mir bekannt ist - «nur» zwei Fälle von Mord durch Minderjährige abgeurteilt werden mussten, bitte ich den Bundesrat, die nötigen gesetzlichen Massnahmen auszuarbeiten, um die Gewaltschulung durch das Fernsehen, durch Videos usw. zu verbieten oder zumindest vernünftig einzuschränken. Bundespräsident Ogi: Wie der Postulant, Herr Morniroli, und weitere Kreise der Oeffentlichkeit ist auch der Bundesrat bestürzt über die Bluttat in Liverpool. Unabhängig davon muss die unnötige Darstellung von Gewalt am Bildschirm soweit wie möglich verhindert oder eingeschränkt werden. Darin dürften wir uns einig sein. Soweit aber dieses Ziel überhaupt mit Gesetzen erreicht werden kann, sind die nötigen Bestimmungen bereits in Kraft Einerseits verbietet das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über Radio und Fernsehen (SR 784.40) in Artikel 6 Absatz 1 Sendungen, «in denen Gewalt verharmlost oder verherrlicht wird». Zuständig für die Einhaltung dieser Bestimmung ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Die UBI hat bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes eine Praxis entwickelt, die die Gewaltdarstellung nur unter sehr eingeschränkten Umständen zulässt Andererseits gilt der Artikel 135 StGB. Er stellt die Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Mensch und Tier unter Strafe. Dieser Artikel bietet insbesondere eine gesetzliche Handhabe gegen Videofilme, die Sie soeben auch erwähnt haben. Das Anliegen des Postulanten ist somit erfüllt Noch schärfere Gesetzesbestimmungen anstreben hiesse so meint der Bundesrat- das Kind mit dem Bade ausschütten. Denn Gewalt zwischen Menschen ist leider eine Tatsache. Denken Sie nur an die Kriege und an die Gewaltverbrechen. Zwingt man die Medien, diese Gewalt aus ihren Berichten auszublenden, zwingt man sie geradezu zur Manipulation. Derartige Eingriffe in die Informationsfreiheit sind eines demokratischen Staates weder würdig, noch sind sie möglich. Aufgrund dieser Ueberlegungen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Morniroli: Ich möchte für die Ausführungen danken. Ich hoffe nur, dass die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen auch irgendwann durchgezogen wird. Ich glaube, dass man in diesem Bereich doch ein bisschen Einfluss nehmen kann. Wir sehen ja wirklich nur noch Greueltaten; man ist mit der Zeit so immun dagegen, dass man diesen Darstellungen kein allzu grosses Gewicht mehr beimisst Aber, wie gesagt, bei Jugendlichen ist die Wirkung eben anders und kann zu Erscheinungen der Nachahmung dieser Greueltaten führen. Da sollte man doch überdenken, ob man bei den Medien nicht ein Zeichen setzen könnte. Abgeschrieben - Classé #ST# 93.3122 Interpellation Büttiker Transitabkommen EG Accord de transit avec la CE Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1993 Das Transitabkommen zwischen der EG und der Schweiz ist seit dem 22. Januar 1993 in Kraft. Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit den Nachverhandlungen eingeladen, folgende Fragen zu beantworten. Allgemeine Fragen:
1.
Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Ueberlaufmodell gemacht?
2.
Wie beurteilt man in Oesterreich aufgrund der gemachten Erfahrungen das Oekopunktesystem?
3.
Wie werden die Verhandlungspositionen innerhalb der Departemente der Bundesverwaltung koordiniert? Landverkehr:
1.
Wie steht es mit dem Marktzugang für unsere Schweizer Transporteure?
2.
Wann wird das Kabotageverbot auf Verordnungsstufe aufgehoben?
3.
Wird unseren Transporteuren im EWR Gegenrecht eingeräumt, wenn wir in der Schweiz das Kabotageverbot aufheben? Luftverkehr:
1.
Wieweit sind die Verhandlungen zur Liberalisierung des Luftverkehrs innerhalb der EG gediehen?
2.
Welche Auswirkungen wird die Liberalisierung auf unsere eigene Luftverkehrsgesellschaft haben?
3.
Welche Auswirkungen sind für unsere Flughäfen zu erwarten? Texte de l'interpellation du 17 mars 1993 L'Accord de transit entre la CE et la Suisse est en vigueur depuis le 22 janvier 1993. Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes en rapport avec les négociations consécutives à cet accord. Questions générales:
1.
Quelles expériences a-t-on faites jusqu'ici avec le modèle basé sur le principe du surplus?
2.
Comment juge-t-on le système des «écopoints» en Autriche, sur la base des expériences faites dans ce pays?
3.
Comment sont coordonnées les positions relatives aux négociations dans les départements fédéraux? Trafic terrestre:
1.
Où en est l'accès des transporteurs suisses au marché?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Morniroli Gewaltschulung im Fernsehen Postulat Morniroli Incitation à la violence par la télévision In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3093 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 413-414 Page Pagina Ref. No 20 023 045 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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