93-3105
Verwaltungsbehörden 18.06.1993 93.3105
18. Juni 1993Deutsch9 min
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18. Juni 1993 N 1387 Motion Baumann Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mail 992 Der Bundesrat hat in jüngster Vergangenheit stets die Bedeutung einer umfassenden und kohärenten Politik zur Bewältigung der Migrationsphänomene unterstrichen. Dies ist auch Gegenstand seiner Legislaturziele. Aus diesem Grund hat er in seinem von den eidgenössischen Räten in der Sommerund Herbstsession 1991 zur Kenntnis genommenen Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik unter anderem die Schaffung neuer Koordinationsorgane in Aussicht gestellt und sich am 6. November 1991 zur Entgegennahme des Postulates Seiler Hanspeter vom 6. Juni 1991 (Koordinationsstellefür Ausländerpolitik; N 91.3158) bereit erklärt. Die im Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik dargelegten übergeordneten staatspolitischen Leitlinien werden sinngemäss auch für eine schweizerische Wanderungspolitik Gültigkeit haben. Die politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in Osteuropa, das Wohlstandsgefälle zwischen Industrie- und Entwicklungsländern auf der Nord-Süd-Achse und nicht zuletzt ein allfälliger Beitritt der Schweiz zum EWR oder zur EG werden eine schweizerische Wanderungspolitik massgeblich beeinflussen. Ob sich diese Politik auf gesetzestechnischer Ebene am besten mit der Revision des bestehenden Ausländer- und Asylrechts, in Form eines neuen Migrationsgesetzes oder in Form eines Gesetzes für eine schweizerische Bevölkerungspolitik umsetzen lässt, kann ohne eingehende Prüfung nicht beurteilt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 92.3595 Motion der christlichdemokratischen Fraktion Neue Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik Motion du groupe démocrate-chrétien Nouvelle orientation de la politique du marché du travail Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die gesetzlichen Anpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen,
Erwägungen
1.
die eine Flexibilisierung und Neustrukturierung der Arbeitsund Aufenthaltsbewilligungen für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte aus aller Welt ermöglichen, dies im Rahmen der bestehenden Zulassungsbegrenzungen;
2.
die eine schrittweise Abschaffung des Saisonnierstatuts ermöglichen und zu einer Integration der seit langem hier ansässigen ausländischen Bevölkerung führen. Texte de la motion du 18 décembre 1992 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres des modifications de loi permettant:
1.
de restructurer et de faciliter l'octroi d'autorisations de travail et de séjour aux travailleurs qualifiés du monde entier, dans le cadre des limitations actuelles;
2.
de supprimer progressivement le statut de saisonnier et de favoriser l'intégration des immigrés de longue date. Sprecher-Porte-parole: Hess Peter Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3105 Motion Baumann Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen Protection des animaux durant leur transport et dans les abattoirs Wortlaut der Motion vom 15. März 1993 Im Hinblick auf die kommende Revision der Tierschutzverordnung und nach der Unterzeichnung des europäischen Uebereinkommens über den Schutz von Schlachttieren wird der Bundesrat gebeten, folgende Grundsätze und Anforderungen zum Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen rechtlich zu verankern oder auf geeignete Art umzusetzen:
1.
Die Art und Anzahl der im Fahrzeug zu transportierenden Tiere sind im Fahrzeugausweis sowie von aussen gut sichtbar am Fahrzeug anzugeben.
2.
Es dürfen nur Betäubungsapparate und -einrichtungen verwendet werden, die geprüft und zugelassen sind.
3.
Die Behörden sorgen dafür, dass für das Ausladen, Betreuen, Treiben und Betäuben der Tiere geeignete Personen vorhanden sind, die regelmässig über die Ziele des Tierschutzes instruiert werden.
4.
Ein Tierarzt respektive Tierschutzbeauftragter kontrolliert in grossen Schlachtanlagen die Schlachttiere beim Ausladen und überwacht die Tätigkeit der mit Ausladen, Betreuen, Treiben und Betäuben beauftragten Personen.
5.
In Zusammenarbeit mit der Praxis ist ein umfassendes Konzept für tierschutzkonforme Schlachthöfe zu erstellen. Die Beurteilung und Gestaltung von Schlachthöfen soll inskünftig primär nach ethologischen Grundsätzen ausgerichtet werden, das heisst, dass die Prozesse im Schlachthof dem Verhalten und den Bedürfnissen der Tiere Rechnung tragen müssen. Texte de la motion du 15 mars 1993 Dans la perspective de la révision de l'ordonnance sur la protection des animaux et au lendemain de la signature de la Convention européenne sur la protection des animaux d'abattage, le Conseil fédéral est chargé d'inscrire dans la législation les principes ci-après visant à protéger les animaux durant leur -- 1 of 3 -Motion Dünki 1388 N 18 juin 1993 transport et dans les abattoirs ou de concrétiser ces exigences de façon appropriée:
1.
L'espèce et le nombre d'animaux à transporter dans un véhicule doivent figurer dans le permis de circulation de même que, bien lisiblement, à l'extérieur du véhicule.
2.
Pour ce qui est de l'étourdissement des animaux, seuls seront autorisés les appareils et équipements contrôlés et approuvés.
3.
Les autorités veillent à ce que des personnes qualifiées, qui recevront régulièrement des instructions sur la protection des animaux, soient présentes lorsque les animaux sont déchargés du véhicule, pris en charge, conduits au lieu d'abattage et étourdis.
4.
Un vétérinaire ou un responsable de la protection des animaux contrôlera, dans les grands abattoirs, les animaux de boucherie lors du déchargement et supervisera les personnes chargées de faire descendre les animaux du véhicule, de les prendre en charge, de les conduire au lieu d'abattage et de les étourdir.
5.
Il convient d'élaborer, de concert avec des praticiens, des lignes directrices détaillées pour des abattoirs conformes aux exigences de la protection des animaux. Dorénavant, l'appréciation et l'aménagement des abattoirs devront dépendre essentiellement de critères éthologiques; en d'autres termes, les procédés appliqués dans les abattoirs devront tenir compte du comportement et des besoins des animaux. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bühlmann, Danuser, Gardiol, Gonseth, Hämmerle, Hollenstein, Meier Hans, Misteli, Rebeaud, Robert, Steiger, Thür, Tschäppät Alexander, Zwygart (15) Schriftliche Begründung-Développement par écrit In den letzten dreissig Jahren stieg der Fleischkonsum ständig an. Da zudem aus agrarpolitischen Gründen der Fleischimport durch eine vermehrte Inlandproduktion ersetzt wurde, nahm die Zahl der jährlichen Schlachtungen wesentlich zu. Demgegenüber wurden zwischen 1960 und 1990 aus wirtschaftlichen Gründen viele Schlachthöfe stillgelegt Dies betraf insbesondere kleinere und mittlere Betriebe und Privatmetzgereien. Dieser Konzentrationsprozess ist heute noch in vollem Gange. Nach Meinung von Experten verschwinden in den nächsten Jahren die kleinen und mittleren Schlachthöfe fast vollständig, so dass im Jahre 2000 kaum noch ein Dutzend Grossbetriebe existieren werden. Die hohe Zahl an Tierschlachtungen und deren Konzentration auf immer weniger, dafür grosse und leistungsfähige Schlachthöfe haben tierschutzrelevante Folgen: - Die Tiertransporte nehmen notwendigerweise zu, die Transportstrecken und -zeiten werden länger, und - in den Schlachthöfen müssen pro Zeiteinheit sehr viele Tiere angeliefert, getrieben, eingestallt, betäubt und getötet werden. Mit dieser Kapazitätssteigerung haben indessen die Abläufe und Anlagen, aber auch das Personal nur bedingt Schritt halten können, wie der Bundesrat in Antworten auf parlamentarische Vorstösse (Wiederkehr, Meier Hans, Weder Hansjürg) selber festhält Der Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen kann wirkungsvoll durch zwei Massnahmen angegangen werden: kurzfristig durch die Verankerung von klaren und strikten Vorschriften für die Bereiche Schlachtung und Transport in der Tierschutzverordnung sowie durch straffen und einheitlichen Vollzug dieser Vorschriften; mittel- und langfristig durch die Erarbeitung eines umfassenden Konzepts für humane Schlachthöfe (human: fürTiere und die dort arbeitenden Menschen sollen Verbesserungen resultieren). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 mai 1993 Der Bundesrat hat bereits bei früherer Gelegenheit festgestellt, dass bei der Schlachtung von Tieren in der Praxis Missstände bestehen. Er steht den Anliegen der Motion grundsätzlich positiv gegenüber und beabsichtigt, diese im Zusammenhang mit der nächsten Revision der Tierschutzverordnung zu prüfen. Er erachtet es jedoch als angezeigt, dass die Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen gesetzlicher und anderer Art im Rahmen von Expertengruppen näher untersucht und allfällige Massnahmen in einer Vernehmlassung den interessierten Fachkreisen unterbreitet werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.3134 Motion Dünki Solidarität in der Arbeitslosenversicherung Solidarité dans l'assurance-chômage Wortlaut der Motion vom 17. März 1993 Der Bundesrat wird ersucht, in der Botschaft für die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzusehen, dass die Beiträge vom ganzen massgebenden Lohn gemäss AHV-Gesetzgebung zu erheben sind. Dagegen sind die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach wie vor gegen oben zu plafonieren. Texte de la motion du 17 mars 1993 Le Conseil fédéral est chargé de prévoir, dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-chômage, que les cotisations soient prélevées sur la totalité du salaire déterminant selon la législation sur l'AVS. En revanche, les prestations de l'assurance-chômage continueront d'être plafonnées. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Bischof, Darbellay, Diener, Eggenberger, Engler, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Hubacher, Jaeger, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Rychen, Schmid Peter, Seiler Rolf, Thür, Weder Hansjürg, Züger, Zwygart (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Die Aufhebung der Beitragsplafonierung kann entgegen der Meinung des Motionärs nicht auf dem Weg einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) eingeführt werden. Artikel 34novies Absatz 4 der Bundesverfassung schreibt vor, dass die Höhe des beitragspflichtigen Lohnes durch Gesetz zu begrenzen ist Die Konkretisierung des vom Motionär angestrebten Ziels könnte daher nur mittels einer Revision der Bundesverfassung eingeführt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine solche Revision in der gegenwärtigen Situation nicht zweckmässig ist Hingegen ist der Bundesrat bereit, die Frage der Höhe des gesetzlichen Plafonds (gegenwärtig 8100 Franken pro Monat) anlässlich der bevorstehenden ordentlichen Gesetzesrevision (voraussichtliche Inkraftsetzung Mitte 1994) zu prüfen. Diese Prüfung wird im Rahmen der allgemeinen Ueberlegungen in bezug auf die Finanzierungsfrage der Arbeitslosenversicherung stattfinden. Um eine gewisse Flexibilität in diesem Bereich zu ermöglichen, schlägt der Bundesrat vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Baumann Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen Motion Baumann Protection des animaux durant leur transport et dans les abattoirs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3105 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1387-1388 Page Pagina Ref. No 20 022 882 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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