93-3110
Verwaltungsbehörden 17.06.1994 93.3110
17. Juni 1994Deutsch9 min
Source admin.ch
Motion Gonseth 1188 N 17 juin 1994 fédéral, de manière à ce que la Chambre puisse donner une appréciation quant au fond et indiquer ainsi dans quelle mesure elle approuve un rapport Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Bühlmann, Bührer Gerald, Fischer-Seengen, Heberlein, Thür, Tschuppert Karl (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Soweit ersichtlich sind die Stellungnahme und die Beschlussfassung des Nationalrates zu den vom Bundesrat unterbreiteten Berichten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Gesetzgebung oder mit der Genehmigung von Rechnung und Budget bzw. Geschäftsbericht stehen, nicht geregelt Dieser Zustand ist sehr unbefriedigend, weil es dem Rat damit weitgehend verwehrt ist, seiner materiellen Beurteilung von Gehalt und Akzeptanz eines bundesrätlichen Berichtes nach aussen Ausdruck zu geben. Statt dessen werden Parlamentarier, die mit dem unterbreiteten Bericht nicht einverstanden sind, zu einem zumindest aus formaler Sicht höchst fragwürdigen Rückweisungsantrag veranlasst (siehe jüngstes Beispiel «Integrationsbericht»). Und nicht selten wird vorab in der Öffentlichkeit «Kenntnisnahme» mit «Zustimmung» gleichgesetzt Aufgrund dieser Überlegungen ist das Geschäftsreglement des Nationalrates in dem Sinne zu ändern, dass bundesrätliche Berichte inskünftig einer wertenden Beurteilung durch das Parlament unterzogen werden können. Wie in den Geschäftsreglementen mehrerer kantonaler Parlamente vorgesehen, soll daher inskünftig auch der Nationalrat verschiedene Möglichkeiten haben, einen unterbreiteten bundesrätlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Als Möglichkeiten könnten die nachfolgenden Kriterien in Betracht gezogen werden: - Kenntnisnahme mit Zustimmung; - Kenntnisnahme; - Kenntnisnahme ohne Zustimmung. Ich bitte daher das Büro des Nationalrates, baldmöglichst eine entsprechende Änderung des Geschäftsreglementes auszuarbeiten und dem Rat vorzulegen. Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 1. Juni 1994 Rapport écrit du Bureau du 1er juin 1994 Die Frage der Art und Weise, wie Berichte des Bundesrates von den beiden Räten behandelt werden sollen und welche Beschlüsse dazu gefasst werden können, hat in der jüngsten Zeit wiederholt zu Diskussionen, auch im Büro, Anlass gegeben. Das Büro wird sich noch in diesem Jahr in bezug auf eine andere Frage mit einer allfälligen Reglementsrevision zu befassen haben. Es ist bereit, bei dieser Gelegenheit auch zu prüfen, wie die Genehmigung von Berichten des Bundesrates im Geschäftsreglement zu regeln ist. Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.3110 Motion Gonseth Umweltverträglichkeitsprüfung für Gentech-Anlagen Etudes d'impact sur l'environnement pour les installations de technologie génétique Wortlaut der Motion vom 16. März 1993 Der Bundesrat wird ersucht, gestütztauf Artikel 9 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG) in Verbindung mit Artikel 1 der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verordnung (UVPV) Anlagen, in denen mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet wird, der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterstellen. Texte de la motion du 16 mars 1993 Le Conseil fédéral est chargé, en vertu de l'article 9 alinéa 1er de la loi sur la protection de l'environnement (LPE), ainsi que de l'article 1er de l'ordonnance relative à l'étude de l'impact sur l'environnement (OEIE), de soumettre obligatoirement à l'étude de l'impact sur l'environnement les installations utilisant des organismes génétiquement modifiés. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bühlmann, Bundi, Danuser, Diener, Gardiol, Hafner Rudolf, Hämmerle, Hollenstein, Jori, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Rebeaud, Seiler Rolf, Strahm Rudolf, Thür (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die heutige Situation vermag nicht zu befriedigen. Anlagen für chemische Prozesse unterstehen der Pflicht zur UVP (z. B.
Erwägungen
70.5
und 70.6, Anhang zur UVPV), nicht aber Anlagen für biotechnische Prozesse. Für eine ungleiche Behandlung solcher Anlagen sind keine objektiven Gründe ersichtlich. Es ist deshalb angezeigt, diesen systematischen Fehler zu korrigieren. Dass der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen Auswirkungen auf die Umwelt und mittelbar auf den Menschen hat, ist heute allgemein anerkannt, wenn auch das Ausmass der Gefährdung umstritten ist Die Unterstellung unter die Störfallverordnung von Betrieben, in denen gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwendet werden, kann keinesfalls als Ersatz für eine UVP angesehen werden. Die Störfallverordnung erfasst den Bereich des Betriebes einer Anlage. Mit der UVP soll dagegen die Anlage selbst einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Das drängt sich um so mehr auf, als unterdessen auch die Bundesverfassung Grundsätze über die Gentechnologie enthält Zudem soll im Rahmen der hängigen Revision des Umweltschutzgesetzes der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen geregelt werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Der Inhalt der Motion Gonseth entspricht demjenigen der Motion Baerlocher vom 3. Oktober 1990, UVP für biotechnische und gentechnologische Anlagen. Seit der Antwort des Bundesrates vom 21. November 1990 auf die Motion Baerlocher ist keine Entwicklung eingetreten, welche den Bundesrat heute zu einer inhaltlichen Änderung dieser Antwort veranlassen würde.
1.
Die Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) ist eine Verfahrensverordnung und enthält keine materiellen Vorschriften. Mit der UVP soll festgestellt werden, ob ein UVP-pflichtiges Projekt den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht (Art 3 Abs. 1UVPV).
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17.
Juni 1994 1189 Postulat Grendelmeier
2.
Da Organismen, soweit sie aus dem Normalbetrieb einer Anlage resultieren, nicht in den Anwendungsbereich des geltenden Umweltschutzgesetzes (USG) und anderer bundesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Umwelt fallen, bestehen über den Betrieb gentechnischer Anlagen im Bereich Umweltschutz auch keine materiellen Vorschriften. Die Aufnahme solcher Anlagen in den Anhang UVPV allein würde an dieser Situation nichts ändern. Ein Projekt einer gentechnischen Anlage könnte also nicht auf seine Konformität mit konkreten materiellen Vorschriften über den Schutz der Umwelt überprüft werden.
3.
Anlagen, in denen gewisse Mikroorganismen verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung (StFV). Diese Verordnung betrifft indessen nur potentielle Schädigungen durch «ausserordentliche Ereignisse» (Art 1 USG). Potentielle Schädigungen, die aus dem Normalbetrieb resultieren, sind also auch nach Inkrafttreten der StFV nicht erfasst. Eine Überprüfung der Vorschriften der StFV im Rahmen einer UVP ergäbe somit gegenüber dem durch die StFV vorgeschriebenen Verfahren (Kurzbericht, Risikoermittlung, Kontrollbericht) keine materiellen Verbesserungen.
4.
Die Botschaft zu einer Änderung des USG sieht die Einführung neuer Bestimmungen vor, die den Bundesrat zum Erlass von Vorschriften in diesem Bereich ermächtigen. Sinnvollerweise wird der Bundesrat deshalb das Begehren der Motion erst dann prüfen, wenn die Änderung des USG vom Parlament beschlossen ist. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 94.3094 Postulat Gross Andreas Schaffung eines internationalen Konfliktlösungszentrums Création d'un centre international de résolution des conflits Wortlaut des Postulates vom 9. März 1994 Der Bundesrat wird gebeten, die Einrichtung eines internationalen Zentrums für Konfliktlösung und Verständigung zu prüfen - beispielsweise an einem Ort wie dem Schloss Gerzensee-, wo sich Vertreterinnen und Vertreter von Konfliktparteien aus aller Welt informell zu Gesprächen und Verständigungsbemühungen treffen und aussprechen können und bei Bedarf Fachleute im Bereich von Konfliktlösungsmethoden beigezogen werden können. Texte du postulat du 9 mars 1994 Le Conseil fédéral est prié d'envisager l'institution d'un centre international de règlement des conflits et de conciliation, dans un endroit comme le château de Gerzensee, où les représentants de parties à des conflits pourraient mener des discussions informelles et tenter de concilier leurs positions, en associant, au besoin, à leurs travaux des experts en matière de règlement des confi ils. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bundi, Carobbio, Caspar-Mutter, de Dardel, David, Duvoisin, Eggenberger, Eggly, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Gonseth, Gros Jean-Michel, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Herczog, Hollenstein, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuba, Maeder, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Rebeaud, Robert, Scheurer Rémy, Seiler Rolf, Sieber, Steiger Hans, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Weder Hansjürg.Zbinden, Züger (42) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Sommer 1992 fand auf dem Schloss Gerzensee eine Begegnung zwischen vier Vertretern der rumänischen Regierung und vier Vertretern der ungarischen und deutschsprachigen Minderheiten in Rumänien statt Initiiert wurde diese Begegnung vom «Project on Ethnie Relations» der US-Universität Princeton. Ein Jahr später gelang es diesen Menschen, ein Abkommen zu vereinbaren, das den Minderheiten kulturelle Autonomierechte sichert, einschliesslich des Schulunterrichts in ihrer eigenen Sprache; gleichzeitig sicherten die Vertreter der Minderheiten der rumänischen Regierung zu, keine Sezession anzustreben. Beide Seiten waren mit diesem Ausgang der Verständigungsanstrengungen sehr zufrieden («New York Times» vom 20. Juli 1993). Ungarn und Rumänien waren in beiden Weltkriegen Gegner, ja Feinde, eroberten voneinander Gebiete und begingen aneinander Grausamkeiten. Es gab Spannungen, die ebenso zum offenen Krieg hätten führen können wie im ehemaligen Jugoslawien. Drei Leute vermochten in zwei einwöchigen Sitzungen und durch geschickte Vermittlung einen Krieg zu verhindern. Das illustriert, was rechtzeitige Verständigungsanstrengungen und Vermittlung erreichen können. Der Bund soll in einem ruhig gelegenen Gebäude wie dem Schloss Gerzensee ein ständiges Zentrum für Konfliktlösung und Verständigungsanstrengungen einrichten, das allen interessierten Gruppen und Parteien offensteht, Vertretern von Staaten wie auch Vertreterinnen und Vertretern nichtstaatlicher, zivilgesellschaftlicher Gruppen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3137 Postulat Grendelmeier Ergänzender Bericht zurAussenpolitik Politique extérieure. Rapport complémentaire Wortlaut des Postulates vom 17. März 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten einen Ergänzungsbericht zum aussenpolitischen Bericht vorzulegen. Dieser Ergänzungsbericht soll die aussereuropäischen Elemente der schweizerischen Aussenpolitik darstellen. Texfe du postulat du 17 mars 1994 Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres un rapport complétant le rapport sur la politique extérieure. Ce nouveau rapport devra brosser un tableau de la politique extraeuropéenne de notre pays. Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Jaeger, Lepori Bonetti, Maeder, Meier Samuel, Nabholz, Wanner, Weder Hansjürg, Zwygart (9)
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Gonseth Umweltverträglichkeitsprüfung für Gentech-Anlagen Motion Gonseth Etudes d'impact sur l'environnement pour les installations de technologie génétique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3110 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1188-1189 Page Pagina Ref. No 20 024 180 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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