93-3154
Verwaltungsbehörden 21.09.1993 93.3154
21. September 1993Deutsch10 min
Source admin.ch
21. September 1993 609 Landwirtschaftliche Produkte. Motionen #ST# 93.113 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Arbeitsgesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi sur le travail. Modification Differenzen-Divergences Siehe Seite 258 hiervor-Voir page 258 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1993 Décision du Conseil national du 17 juin 1993 Antrag der Kommission Festhalten Proposition de la commission Maintenir Gemperli, Berichterstatter: Die vorliegende Revision des Arbeitsgesetzes ist ebenfalls ein Relikt aus dem Eurolex-Paket, es wurde ins Swisslex-Paket übernommen. Der Ständerat hat die Vorlage bereits beraten und in der Aprilsession dieses Jahres gutgeheissen. Der Nationalrat hat aber mit 49 zu 29 Stimmen Nichteintreten auf diese Vorlage beschlossen. Für den Ständerat stellt sich daher die Frage, ob er an seinem ursprünglichen Beschluss festhalten will. Vorweg sei festgehalten, dass das Ganze kaum eine weltbewegende Sache ist Vor allem besteht kein Grund, über eine negative Uebung an diesem Gesetz ein Exempel statuieren zu wollen und die Grundsatzfrage nach Sinn und Zweck von Swisslex an diesem Gesetz durchzuspielen. Diese Vorlage beinhaltet, wenn man sie auf ihren materiellen Gehalt hin prüft, lediglich eine Ausweitung des Anwendungsbereichs. Einerseits werden die Vorschriften über die Gesundheitsvorsorge auf die Verwaltung des Bundes anwendbar erklärt, und andererseits sollen bestimmte Arbeitnehmerkategorien, Kader und Assistenten beispielsweise, die bisher nicht eingeschlossen waren, neu den Schutzvorschriften des Gesetzes unterstellt werden. Ich glaube, das Ganze ist sehr unproblematisch. Das wurde auch anlässlich des Hearings vom 1. April 1993 mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer festgestellt. Geltend gemacht wurde im Nationalrat beim Nichteintretensantrag vor allem, dass das Arbeitsgesetz ohnehin revidiert werde. Es läuft zurzeit tatsächlich eine entsprechende Vernehmlassung. Wichtigste Punkte der Revision sind die Gleichstellung von Mann und Frau in den Bereichen Ruhezeit und Arbeitszeit, die Verbesserung des Schutzes der in der Nacht beschäftigten Arbeitnehmer und die Flexibilisierung der Arbeitszeitvorschrift. Die Vernehmlassungsfrist sollte am 24. September 1993 abgelaufen sein. Es wurde aber noch eine Verlängerung beantragt. Das Departement hofft, bis Ende Jahr den Gesetzentwurf ausgearbeitet zu haben. Wir müssen aber bedenken, dass hier wesentliche Probleme vorhanden sind, deren Beratung Zeit beansprucht. Die Revision des Arbeitsgesetzes kann angesichts der schwierigen Fragen, die diskutiert werden müssen, somit nicht in kürzester Zeit bewerkstelligt werden. In Nachachtung des Grundsatzes «Verschiebe nicht auf morgen, was du heute kannst besorgen» beantragt Ihnen daher die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit 9 zu 2 Stimmen Festhalten am Beschluss des Ständerates. Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.3153 Motion Beerli Schutz einheimischer Qualitätsprodukte Protection des labels de qualité Wortlaut der Motion vom 18. März 1993 Die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen landwirtschaftlichen Produktion muss verbessert werden, indem die Landwirtschaftsprodukte und Nahrungsmittel auf dem Markt optimal positioniert werden. Das Ziel ist, den Marktanteil der einheimischen Nahrungsmittel zu halten und zu steigern, um das landwirtschaftliche Einkommen zu sichern; um dies zu erreichen, soll der Verkauf von Produkten, die im Vergleich mit Vorteilen aufwarten können, gefördert und die qualitative Unterscheidung gegenüber Konkurrenzprodukten herausgearbeitet werden. Wir ersuchen den Bundesrat, eine Ergänzung zum Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes auszuarbeiten, die den Schutz der Qualitätsprodukte gewährleisten soll. Texte de la motion du 18 mars 1993 II faut améliorer la compétitivité de la production agricole suisse par le positionnement optimal des produits agricoles et alimentaires. L'objectif est de maintenir et améliorer la part du marché pour les produits alimentaires d'origine indigène par la promotion de produits avec un avantage comparatif et en recherchant la distinction qualitative par rapport aux produits concurrents, dans le but de maintenir le revenu agricole. Le Conseil fédéral est invité à élaborer un manuel à l'article 18 de la loi sur l'agriculture, visant à garantir une protection des labels de qualité. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Flückiger, Loretan, Martin Jacques, Petitpierre, Rhinow, Rhyner, Salvioni, Schiesser, Schoch (12) #ST# 93.3154 Motion Beerli Abbau von Vorschriften in vorgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion Production agricole. Abrogation des dispositions portant sur les secteurs situés en amont Wortlaut der Motion vom 18. März 1993 Unsere Landwirtschaft weist gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz erhebliche Wettbewerbsnachteile auf. Im Lichte der heutigen und kommenden Entwicklungen ist alles daranzusetzen, um die Produktionskosten zu senken. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, in folgendem Bereich Massnahmen einzuleiten: - Abbau von Vorschriften im Bereich landwirtschaftlicher Hilfsstoffe, soweit diese eine kostensteigernde Wirkung haben; - Ueberprüfen der Zulassungsvorschriften für landwirtschaftliche Maschinen und Traktoren im Sinne eines Verzichtes auf Vorschriften, die ausschliesslich für unser Land gültig sind; - Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses im Sinne vermehrten Spielraumes für die Produzenten, soweit dies nicht bereits eingeleitet ist; - Beseitigung kartellähnlicher Voraussetzungen im Bereich landwirtschaftlicher Produktionsmittel.
-- 1 of 3 --
Produits agricoles. Motions 610 21 septembre 1993 Texte de la motion du 18 mars 1993 Notre agriculture subit des inconvénients majeurs sur le plan de la concurrence par rapport aux agricultures étrangères. Etant donné ce qui se passe aujourd'hui et ce qui va se passer demain, il faut tout faire pour abaisser les coûts de production. Nous demandons donc au Conseil fédéral: - d'abroger les prescriptions qui régissent le secteur des matières auxiliaires de l'agriculture qui font monter les prix; - de réexaminer les prescriptions qui régissent l'homologation des tracteurs et des machines agricoles en abrogeant celles qui ne sont valables que pour notre pays; - de réviser l'arrêté sur l'économie laitière en donnant une plus grande marge de manoeuvre aux producteurs, si cela n'est déjà fait; - d'éliminer les conditions qui ouvrent la porte aux ententes de type cartellaire dans le secteur des moyens de production agricoles. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Flückiger, Loretan, Martin Jacques, Petitpierre, Rhinow, Rhyner, Salvioni, Schiesser, Schoch (12) #ST# 93.3155 Motion Beerli Abbau von Vorschriften in nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion Production agricole. Abrogation des dispositions portant sur les secteurs situés en aval Wortlaut der Motion vom 18. März 1993 Mit den Bundesausgaben für die schweizerische Landwirtschaft soll primär eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft gefördert werden. Die der landwirtschaftlichen Produktion vor- und nachgelagerten Bereiche gilt es möglichst marktnah zu gestalten und von Regulierungen und Subventionen auszunehmen. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert:
Erwägungen
1.
Massnahmen zu ergreifen, welche ein marktgerechtes Verhalten der Landwirte ermöglichen und fordern.
2.
Dazu sind die auf den Verwertungsbereich bezogenen Regulierungen und Subventionen systematisch und nach vorzugebendem Zeitplan abzubauen.
3.
Da die landwirtschaftliche Wertschöpfung schwergewichtig im Milchbereich erfolgt, ist die bestehende Käsemarktordnung nach folgenden Kriterien neu zu gestalten: a Beschränkung der Bundesaufgaben auf die Ordnungs- und Aufsichtsfunktion; b. Wiederherstellung der vollen Verantwortlichkeit und Kompetenz der Milchverwertungsunternehmen, marktgerechte Produkte zu erstellen; c. Wiederherstellung der marktwirtschaftlichen Eigenständigkeit von Käseherstellung und -Vermarktung durch schrittweisen Abbau von Regulierungen und Subventionen gemäss einem zu erstellenden Terminplan bis 1998. Texte de la motion du 18 mars 1993 Les dépenses auxquelles la Confédération consent en faveur de l'agriculture doivent servir au premier chef à promouvoir cette dernière afin qu'elle devienne durablement performante. Il faut, pour qu'il en soit ainsi, que les secteurs situés en amont et en aval de la production agricole soient plus proches des conditions du marché et qu'ils ne soient plus ni réglementés ni subventionnés. Nous demandons donc au Conseil fédéral:
1.
de prendre les mesures nécessaires pour que les agriculteurs puissent se conformer aux lois du marché et maintenir ce cap;
2.
dans ce but, de démanteler systématiquement, selon un calendrier qui sera annoncé à l'avance, les réglementations et les subventions qui touchent le secteur de la transformation et de l'utilisation des produits agricoles;
3.
sachant que le secteur laitier est celui qui crée le plus de valeur ajoutée, de revoir la réglementation du marché du fromage en: a. limitant les tâches de la Confédération à la réglementation et à la surveillance; b. redonnant aux entreprises de transformation du lait la totale compétence et l'entière responsabilité de produire aux conditions du marché; c. redonnant aux fabricants et aux vendeurs de fromage leur indépendance par rapport au marché, et ce, en supprimant progressivement les réglementations et les subventions, selon un échéancier qui sera fixé jusqu'en 1998. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Flückiger, Iten Andreas, Loretan, Martin Jacques, Petitpierre, Rhinow, Rhyner, Salvioni, Schiesser, Schoch (13) Frau Beerli: Ich erlaube mir, zu den drei Motionen gemeinsam Stellung zu beziehen, da sie einen sehr starken inneren Zusammenhang aufweisen. Wurden in der vorindustriellen Landwirtschaft beinahe alle Produktionsmittel, wie Saatgut, Futtermittel oder Arbeitsgeräte, im Agrarsektor respektive in den Betrieben selbst hergestellt, so haben die Spezialisierung und die Arbeitsteilung der modernen Wirtschaft dazu geführt, dass die meisten Produktionsmittel der Landwirtschaftsbetriebe heute von ausserlandwirtschaftlichen Lieferanten, von sogenannten vorgelagerten Bereichen, bezogen werden. Trafen sich in der vorindustriellen Landwirtschaft Endverbraucher und Produzenten häufig direkt am Markt, so stehen heute zwischen den Produzenten auf dem Bauernhof und dem Konsumenten mehrere Verarbeitungs-, Vertriebs- und Dienstleistungsstufen, eben die nachgelagerten Bereiche. Der Landwirtschaftssektor im weiteren Sinne ist damit in eine umfassende Kette vertikaler Aktivitäten vor-und nachgelagerter Wirtschaftszweige integriert Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Agrarprodukte wird zu einem erheblichen Teil durch diese vertikale Einbettung der Landwirtschaft in vor- und nachgelagerte Bereiche mitbestimmt. Die Markt- und Wettbewerbsbedingungen vorgelagerter Bereiche bestimmen Niveau und Entwicklung der Produktions- und Beschaffungskosten der landwirtschaftlichen Herstellung pflanzlicher und tierischer Produktion. Die Wettbewerbsverhältnisse auf nachgelagerter Ebene - im Verwertungsbereich - beeinflussen zu einem ebenso erheblichen Teil Niveau und Entwicklung der Endpreise der Agrarprodukte oder der verarbeiteten Agrargüter. Produzentenpreise und Endpreise der Agrargüter können deshalb nicht gleichgesetzt werden. Der Preis pro Liter Milch, den beispielsweise ein Milchbauer erzielt, entspricht nicht dem Verkaufspreis, den der Konsument im Milchladen bezahlt Zwischen den Produzenten pflanzlicher oder tierischer Produkte und dem Detailhandel sind je nach Agrargütern verschiedene Vertriebsstufen eingeschaltet, welche zum Teil für die hohen Schweizer Agrarpreise mitverantwortlich sind. Die Bundesausgaben für Landwirtschaft und Ernährung beliefen sich im Jahre 1990 auf 2,675 Milliarden Franken. 1,2 Milliarden Franken werden allein für die Verwertung landwirtschaftlicher Produkte - vorwiegend für die Verwertung von Milch und Milchprodukten - eingesetzt Der hohe Anteil für Verwertungsmassnahmen widerspiegelt die hohe Dichte staatlicher Regelung bei der Verwertung landwirtschaftlicher Produkte. Diese Bundesgeldersollten statt füreine Finanzierungder staatlichen Marktsteuerung nachgelagerter Bereiche zur Förderung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft eingesetzt werden. Damit die Landwirte als Produzenten landwirtschaftlicher Produkte marktgerecht produzieren können, müssen im wesentlichen folgende drei Bedingungen erfüllt sein:
-- 2 of 3 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Beerli Abbau von Vorschriften in vorgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion Motion Beerli Production agricole. Abrogation des dispositions portant sur les secteurs situés en amont In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3154 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 609-610 Page Pagina Ref. No 20 023 347 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --