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Entscheid

93-3155

Verwaltungsbehörden 21.09.1993 93.3155

21. September 1993Deutsch29 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Massnahmen zu ergreifen, welche ein marktgerechtes Verhalten der Landwirte ermöglichen und fordern.

2.

Dazu sind die auf den Verwertungsbereich bezogenen Regulierungen und Subventionen systematisch und nach vorzugebendem Zeitplan abzubauen.

3.

Da die landwirtschaftliche Wertschöpfung schwergewichtig im Milchbereich erfolgt, ist die bestehende Käsemarktordnung nach folgenden Kriterien neu zu gestalten: a Beschränkung der Bundesaufgaben auf die Ordnungs- und Aufsichtsfunktion; b. Wiederherstellung der vollen Verantwortlichkeit und Kompetenz der Milchverwertungsunternehmen, marktgerechte Produkte zu erstellen; c. Wiederherstellung der marktwirtschaftlichen Eigenständigkeit von Käseherstellung und -Vermarktung durch schrittweisen Abbau von Regulierungen und Subventionen gemäss einem zu erstellenden Terminplan bis 1998. Texte de la motion du 18 mars 1993 Les dépenses auxquelles la Confédération consent en faveur de l'agriculture doivent servir au premier chef à promouvoir cette dernière afin qu'elle devienne durablement performante. Il faut, pour qu'il en soit ainsi, que les secteurs situés en amont et en aval de la production agricole soient plus proches des conditions du marché et qu'ils ne soient plus ni réglementés ni subventionnés. Nous demandons donc au Conseil fédéral:

1.

de prendre les mesures nécessaires pour que les agriculteurs puissent se conformer aux lois du marché et maintenir ce cap;

2.

dans ce but, de démanteler systématiquement, selon un calendrier qui sera annoncé à l'avance, les réglementations et les subventions qui touchent le secteur de la transformation et de l'utilisation des produits agricoles;

3.

sachant que le secteur laitier est celui qui crée le plus de valeur ajoutée, de revoir la réglementation du marché du fromage en: a. limitant les tâches de la Confédération à la réglementation et à la surveillance; b. redonnant aux entreprises de transformation du lait la totale compétence et l'entière responsabilité de produire aux conditions du marché; c. redonnant aux fabricants et aux vendeurs de fromage leur indépendance par rapport au marché, et ce, en supprimant progressivement les réglementations et les subventions, selon un échéancier qui sera fixé jusqu'en 1998. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Flückiger, Iten Andreas, Loretan, Martin Jacques, Petitpierre, Rhinow, Rhyner, Salvioni, Schiesser, Schoch (13) Frau Beerli: Ich erlaube mir, zu den drei Motionen gemeinsam Stellung zu beziehen, da sie einen sehr starken inneren Zusammenhang aufweisen. Wurden in der vorindustriellen Landwirtschaft beinahe alle Produktionsmittel, wie Saatgut, Futtermittel oder Arbeitsgeräte, im Agrarsektor respektive in den Betrieben selbst hergestellt, so haben die Spezialisierung und die Arbeitsteilung der modernen Wirtschaft dazu geführt, dass die meisten Produktionsmittel der Landwirtschaftsbetriebe heute von ausserlandwirtschaftlichen Lieferanten, von sogenannten vorgelagerten Bereichen, bezogen werden. Trafen sich in der vorindustriellen Landwirtschaft Endverbraucher und Produzenten häufig direkt am Markt, so stehen heute zwischen den Produzenten auf dem Bauernhof und dem Konsumenten mehrere Verarbeitungs-, Vertriebs- und Dienstleistungsstufen, eben die nachgelagerten Bereiche. Der Landwirtschaftssektor im weiteren Sinne ist damit in eine umfassende Kette vertikaler Aktivitäten vor-und nachgelagerter Wirtschaftszweige integriert Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Agrarprodukte wird zu einem erheblichen Teil durch diese vertikale Einbettung der Landwirtschaft in vor- und nachgelagerte Bereiche mitbestimmt. Die Markt- und Wettbewerbsbedingungen vorgelagerter Bereiche bestimmen Niveau und Entwicklung der Produktions- und Beschaffungskosten der landwirtschaftlichen Herstellung pflanzlicher und tierischer Produktion. Die Wettbewerbsverhältnisse auf nachgelagerter Ebene - im Verwertungsbereich - beeinflussen zu einem ebenso erheblichen Teil Niveau und Entwicklung der Endpreise der Agrarprodukte oder der verarbeiteten Agrargüter. Produzentenpreise und Endpreise der Agrargüter können deshalb nicht gleichgesetzt werden. Der Preis pro Liter Milch, den beispielsweise ein Milchbauer erzielt, entspricht nicht dem Verkaufspreis, den der Konsument im Milchladen bezahlt Zwischen den Produzenten pflanzlicher oder tierischer Produkte und dem Detailhandel sind je nach Agrargütern verschiedene Vertriebsstufen eingeschaltet, welche zum Teil für die hohen Schweizer Agrarpreise mitverantwortlich sind. Die Bundesausgaben für Landwirtschaft und Ernährung beliefen sich im Jahre 1990 auf 2,675 Milliarden Franken. 1,2 Milliarden Franken werden allein für die Verwertung landwirtschaftlicher Produkte - vorwiegend für die Verwertung von Milch und Milchprodukten - eingesetzt Der hohe Anteil für Verwertungsmassnahmen widerspiegelt die hohe Dichte staatlicher Regelung bei der Verwertung landwirtschaftlicher Produkte. Diese Bundesgeldersollten statt füreine Finanzierungder staatlichen Marktsteuerung nachgelagerter Bereiche zur Förderung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft eingesetzt werden. Damit die Landwirte als Produzenten landwirtschaftlicher Produkte marktgerecht produzieren können, müssen im wesentlichen folgende drei Bedingungen erfüllt sein:

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21.

September 1993 611 Landwirtschaftliche Produkte. Motionen

1.

Die Landwirte müssen ihre Produktionsmittel-Saatgut, Futtermittel, Dünger, Maschinen usw. - zu freien Preisen des europäischen Marktes einkaufen können. Dazu benötigt es einen Abbau von Vorschriften in vorgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion; dies ist das Begehren der ersten Motion.

2.

Die Landwirte müssen Agrargüter bereitstellen, die durch die Konsumenten oder durch schweizerische verarbeitende Unternehmungen in gewünschter Qualität und Quantität nachgefragt werden. Hier ist durch die Einführung eines Oekolabels die Funktionsfähigkeit des Marktes zu erhöhen. Die Einführung eines Oekolabels steht nicht mit der Forderung nach Deregulierung in den übrigen Bereichen in Widerspruch, stellt sie doch eine ökonomisch sinnvolle Regulierung dar. Bei der Vermittlung von Informationen zwischen Produzenten und Konsumenten kann der Marktmechanismus versagen und muss durch staatliche Massnahmen korrigiert werden. In diese Richtung zielen Oekolabels. Sie haben die Aufgabe, den ungleichen Informationsstand von Produzenten und Konsumenten auszugleichen, damit einzelne Marktteilnehmer nicht übervorteilt werden. Ohne klare Deklarationspflicht der Produktionsmethode beispielsweise können Konsumentinnen und Konsumenten nicht beurteilen, ob das gekaufte Gemüse aus konventionellem, aus biologischem oder aus Hors-sol-Anbau stammt, obwohl sie für diese Produktionsweisen eindeutig unterschiedliche Präferenzen und damit eine unterschiedliche Zahlungsbereitschaft haben. Der Markt liefert einzig Informationen über den Preis der gekauften Ware. Ohne staatlich eingeführtes Oekolabel besteht die Gefahr, dass die Produzenten ihren Konsumenten unklare Informationen über die Produktionsmethoden liefern, wenn sie Begriffe wie «naturnah», «biologisch» oder «tierfreundlich» unterschiedlich auslegen. Der Konsument hat keine Möglichkeit, Vergleiche und entsprechende Qualitätskontrollen anzustellen. Ein staatlich gewährleistetes Label muss eindeutig definieren, was «naturnah», «biologisch», «tierfreundlich» usw. genau bedeuten. Eine Aufgabe, die der Markt alleine nicht zu erfüllen vermag.

3.

Beim Verkauf der Agrargüter soll der Landwirt die für ihn günstigsten Vertriebskanäle frei wählen können. Dies setzt voraus, dass er auf nachgelagerter Handelsstufe bei der Suche nach alternativen, direkten Vertriebsmethoden ohne Behinderung durch staatliche Vorschriften operieren kann. Landwirtschaftliche Produzenten sollen die Gelegenheit erhalten, sich von starren und einengenden vertikalen Vertriebsverpflichtungen zu lösen und unternehmerische, innovative Absatzwege zu entdecken. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen bei der Entwicklung neuer Absatzwege, neuer Vermarktungsformen, und auch bei der Suche danach nicht nur durch Deregulierung nachgelagerter Bereiche gefördert werden, sondern auch durch Schulung und Beratung unterstützt werden. Nun wirft das geschilderte Konzept immer wieder kritische Fragen auf. Ich möchte einige davon vorwegnehmen und versuchen, sie gleich zu beantworten:

1.

Wird ein Abbau der Unterstützungsmassnahmen nicht die Exportfähigkeit z. B. des Unionskäses gefährden? Nein, die Milchverwertung kostet den Bund heute rund 1,2 Milliarden Franken. Durch eine weitgehende Deregulierung der Milchverwertungsbereiche können diese finanziellen Mittel eingespart und anderweitig eingesetzt werden. Mit diesen Mitteln könnte zum Beispiel eine Milchpreissenkung um 40 Rappen pro Liter auf das EG-Preisniveau finanziert werden. Damit würden die Herstellungskosten im Verwertungsbereich, das Rohstoffhandicap, analog zur Schokoladenindustrie reduziert und würde die Exportfähigkeit der Milchprodukte, zusätzlich unterstützt durch professionelle Vermarktungsstrategien, aufrechterhalten. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen staatlichen Subventionierung zur Verbilligung schweizerischer Milchprodukte fiele weg.

2.

Hätten diese Deregulierung und diese Milchpreissenkung nicht Zwingendermassen auch die Senkung der Einkommen der Milchbauern zur Folge? Nein. Mit den finanziellen Mitteln von rund 1,2 Milliarden Franken, die dank der Deregulierung freigesetzt werden, kann der Rückgang des Einkommens der Milchbauern kompensiert werden. Mit 1,2 Milliarden Franken stehen dem Bund Mittel für die Finanzierung von Direktzahlungen zur Verfügung, die eine Milchpreissenkung bis zu rund

40.

Rappen pro Liter zuliessen. Die Rechnung: In der Schweiz werden jährlich rund 3 Millionen Tonnen Verkehrsmilch produziert; 1,2 Milliarden Franken im Verhältnis zu 3 Millionen Tonnen Milch gesetzt ergäben rund 0,4 Franken Bundesgelder, die pro Liter Milch eingesetzt werden könnten.

3.

Was geschieht bei einer Deregulierung der Verwertungsbereiche mit den kleinen Käsereien? Die Deregulierung der Verwertungsbereiche wird notwendige Strukturanpassungen auslösen. Käsereien werden sich regional zusammenschliessen. Klein- und Kleinstkäsereibetriebe werden ihre Produktion aufgeben müssen, falls es ihnen nicht gelingt, mit der Herstellung von Spezialitäten Vermarktungsnischen im Hochpreissegment zu belegen. Dieser Prozess ist unumgänglich, um die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Käsebranche langfristig erhalten zu können. Da die Deregulierung der Verwertungsbereiche Jahr für Jahr finanzielle Mittel in Milliardenhöhe freisetzt, werden Mittel frei, die für ein mehrjähriges, grosszügiges soziales Massnahmenpaket zur Abfederung sozialer Härtefälle eingesetzt werden können.

4.

Gefährdet diese Deregulierung der Milchverwertungsbereiche das agrarpolitische Ziel einer dezentralen Besiedlung des ländlichen Raumes? Nein! Diese Aufgabe kommt den rund

100.

000 Betrieben der landwirtschaftlichen Produktion zu und nicht den wenigen Käsereien, die bei einer Deregulierung ihren Betrieb allenfalls umstrukturieren müssen. Die Deregulierung der Verwertungsbereiche führt nicht zu Betriebsschliessungen und Stillegungen von Bauernhöfen. Das in der Verwebung der drei Motionen enthaltene Konzept entspricht der konsequenten Weiterführung des mit der Genehmigung des 7. Landwirtschaftsberichtes eingeschlagenen Weges. Die in den Motionen enthaltenen Forderungen werden zudem, dies konnte ich Pressemitteilungen vom 11. September 1993 entnehmen, auch vom Bauernverband unterstützt. Selbst der Direktor des Verbandes der Milchproduzenten fordert mehr Wettbewerb im nachgelagerten Bereich. Ich bitte Sie daher, alle drei Motionen zu überweisen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est d'accord d'accepter ces trois motions. En effet, elles sont animées les unes et les autres d'une volonté de dérégulation, de revitalisation de l'économie agricole et d'un rapprochement des produits agricoles du marché. En ce sens, certains d'entre vous qui sont intervenus lors du débat précédent verront véritablement que la revitalisation, aussi dans le secteur agricole, est en marche et qu'il ne s'agit pas de déclaration d'intention ni de discours. Avec la première motion, concernant les dispositions protégeant les labels de qualité, nous sommes en présence d'une volonté d'information du consommateur, de transparence du marché et d'authenticité des produits. Nous avons, dans le 7e rapport sur l'agriculture, insisté sur la nécessité d'aller très résolument dans cette direction. Nous constatons que le 7e rapport, sur ce point, a été accueilli très favorablement par votre Parlement, et qu'en la matière nous pourrons, d'une manière assez simple et pas du tout bureaucratique ni tatillonne, parvenir à nos fins. Cela réclamera naturellement une participation particulièrement confiante et claire du côté de la production et de celui du commerce. Dans ces conditions, il devrait être possible d'aller dans le sens de la motion sans mettre sur pied un appareil disproportionné. Avec la deuxième motion qui demande l'abrogation des dispositions portant sur les secteurs situés en amont de l'agriculture, on touche sans doute un des domaines les plus essentiels, qui doit être touché si nous voulons parvenir à cette dérégulation graduelle et à cette revitalisation de l'agriculture. Il ne suffit pas, en effet, de vouloir toucher au seul secteur de la production ou à celui de la commercialisation dont nous parlerons tout à l'heure, il faut bien entendu que les produits et les machines agricoles dont a besoin l'agriculture puissent lui être fournis dans les mêmes conditions libéralisées que celles-là mêmes dans lesquelles elle travaille. Dans ce sens, la motion -- 2 of 6 -Produits agricoles. Motions 612 21 septembre 1993 est particulièrement bienvenue. Elle soutient le Conseil fédéral dans l'effort qu'il accomplit, effort qui, en particulier cet été, s'est marqué par le lancement d'un projet de loi fédérale sur l'élimination des obstacles techniques au commerce. C'est-àdire, d'une manière générale, mais tout particulièrement pour les fournisseurs de l'agriculture, la recherche en Suisse d'un marché ouvert, non entravé par toutes sortes de protections et de limitations de ses possibilités. Ce secteur en amont de l'agriculture est sans doute, par sa cartellisation excessive, par les méthodes peu libérales qui le marquent actuellement, une des causes - ce n'est pas la seule - de la cherté des prix agricoles à la production. Et il serait donc parfaitement incomplet pour la Confédération de ne porter son effort que sur la production, voire la commercialisation ultérieure des produits agricoles. Il faut s'en prendre aussi aux racines du mal, c'est-à-dire aux sources et aux conditionnements d'approvisionnement de l'agriculture, et les ouvrir à davantage de concurrence et de compétition. Tel est le sens de cette deuxième motion que nous acceptons, non pas avec l'audace de prétendre qu'elle est déjà accomplie, mais qu'elle est en très bonne voie d'accomplissement La nouvelle loi en consultation sur le marché intérieur est la démonstration concrète, et non pas discursive, de la volonté du Conseil fédéral. Dans la troisième motion, on s'en prend aux secteurs situés en aval de l'agriculture. Il y a là également des entraves, des cloisonnements et des rigidités qui contribuent à compliquer et à renchérir sans doute la distribution et la commercialisation des produits agricoles. Songeons à l'organisation hypercompliquée du secteur du lait. Songeons à l'existence de prix administrés dans ce domaine et rendons-nous bien compte que ce sont autant de contradictions, de part et d'autre de l'agriculture, en amont comme en aval, à la politique d'ouverture aux marchés que préconise le 7e rapport sur l'agriculture. Là encore, nous pouvons accepter parfaitement la motion, et je dirai que l'un des premiers points de sa réalisation c'est l'arrêté laitier et l'arrêté sur l'économie laitière, «Milchbeschluss» et «Milchwirtschaftsbeschluss», qui seront à l'ordre du jour du Conseil national la semaine prochaine et qui ont passé le cap de la commission du Conseil national avec une nette majorité. Ces deux projets témoignent également d'une volonté déterminée du Conseil fédéral d'aller vers une libéralisation, un assouplissement du marché du lait et des dérivés du lait, et s'inscrivent dans la perspective de cette motion. Il me reste à vous dire que la tâche est considérable et que je ne peux pas promettre devant le Parlement, ni devant l'Eternel, que les délais que propose M™ Beerli seront tenus de manière absolue. Il y a tant de transformations à opérer, tant d'inertie à vaincre, que nous devrons tous nous y mettre pour parvenir à cette révolution. Dans le domaine laitier, il est bien évident que les deux arrêtés proposés actuellement au Parlement ne font qu'un pas, qui devra être suivi d'un deuxième et d'un troisième pas dans les années qui viennent. Est-ce que le cap de 1998 pourra être tenu? Je l'espère, nous mettons tout en oeuvre pour y parvenir, mais s'il ne devait pas être tenu dans tous les secteurs, du moins pouvons-nous dire que la direction générale est bonne, que cette volonté de libéralisation et de transparence est réelle et que cela correspond à l'intérêt de l'économie tout entière, à commencer par l'intérêt des paysans suisses. Küchler: In dieser agrarpolitischen Deregulierungsdiskussion möchte ich Ihnen vorerst meine Interessenbindungen offenlegen. Als Präsident der Schweizerischen Käseunion bin ich direkt in diesen Deregulierungsprozess involviert Doch glauben Sie nun ja nicht, dass ich mich gegen die Vorstösse von Frau Kollegin Beerli zur Wehr setzen werde. Im Gegenteil, ich danke Frau Kollegin Beerli für ihren parlamentarischen Sukkurs, den sie der Schweizerischen Käseunion in den Bestrebungen, nun die bereits eingeleiteten Revisionsmassnahmen voranzutreiben, erteilt. Ich meine, dies dient nicht nur der schweizerischen Milch-, sondern ebensosehr der schweizerischen Käsewirtschaft. Dennoch müssen wir mit dem Erfordernis der Deregulierung vorsichtig sein. Wir dürfen nicht die Schleusen der Deregulierung auf einmal voll und ganz öffnen, sonst riskieren wir eine Katastrophe. Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, sondern wir müssen eine kontrollierte Deregulierung anstreben. «Deregulierung» ist nämlich ein Modebegriff mit hoher Konsensfähigkeit geworden, weil jeder das darunter versteht, was ihm passt, aber vermutlich jeder etwas anderes. Dort, wo Frau Beerli mehr Wettbewerb, mehr Wohlstand und mehr unternehmerischen Spielraum verlangt, wird ihr jedermann zustimmen. Wo aber Abbau des regionalen und sozialen Ausgleichs die Folge sein wird, ist Zurückhaltung geboten. Wir müssen uns auch von der Vorstellung trennen, der Markt allein löse alle Probleme. Die Erhaltung der Lebensgrundlagen - z. B. sauberes Wasser oder saubere Luft -, die Riege der Kulturlandschaft, die Besiedlung der Randgebiete, die Versorgungssicherheit, die Unabhängigkeit, der soziale Friede und die soziale Sicherheit, das sind alles Güter von hohem Wert, die uns aber nicht der Markt beschert. Sie sind das Resultat des Zusammenwirkens verschiedenster Politikbereiche. Wir müssen auch immer wieder zur Kenntnis nehmen, dass die Erwartungen der Bevölkerung an die Landwirtschaft sehr widersprüchlich sind; die Landwirtschaft soll nämlich ökologisch und gerecht, aber dennoch billig sein. Wir müssen ferner zur Kenntnis nehmen, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage agrarpolitischer Machbarkeit enge Grenzen setzt. Es macht doch bei bald 200 000 Arbeitslosen keinen grossen Sinn, den Strukturwandel noch aktiv zu fördern und so die Anpassungskosten einfach von der Landwirtschaft auf die Arbeitslosenversicherung zu verschieben! Fehlende Steuereinnahmen und hohe Defizite im Bundeshaushalt erschweren die angestrebte Umlagerung der Agrarstützung von den Konsumenten auf die Steuerzahler. Wirtschaftliche Schwierigkeiten und währungsbedingte Verschlechterungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den Absatz. Das spüren wir vor allem im Käseexport. Wir dürfen nicht übersehen, dass die Aussenhandelspolitik unsere Agrarpolitik zunehmend beeinflusst Gerade via Aussenhandelspolitik müssen wir baldmöglichst besseren Marktzutritt für unsere Agrarprodukte im Ausland, vor allem aber im EG-Raum erreichen. Mit einer blossen Deregulierung im Inland ist es nicht getan. Auch die internationalen Vereinbarungen müssen dringend unseren neuen agrarpolitischen Bedürfnissen angepasst werden können. Verluste von Marktanteilen sind unter allen Umständen zu vermeiden. Hier sind, u. a im Zusammenhang mit dem Abschluss der Gatt-Verhandlungen, unsere Landesregierung und unsere Unterhändler sehr, sehr gefordert Was nun aber die Deregulierung im gesamten schweizerischen Milch- und Käsewirtschaftsbereich betrifft, sind bereits wesentlich mehr Massnahmen getroffen oder eingeleitet worden als in vielen anderen Bereichen und Branchen, die der Revitalisierung bedürfen und auch heute noch einen kartellistischen Schutz besitzen. So ist z. B. der Milchpreis per 1. September 1993 gesenkt worden. Bei den Magermilchpulver-Exporten hat sich der Bund zurückgezogen. Die Milchproduzenten und -verwerter müssen allein dafür aufkommen. Die Butterübernahmepreise und die Margen im Buttersektor sind gesenkt worden. In der Schweizerischen Käseunion ist ein ganzes Massnahmenpaket von rund 20 Massnahmen zur Wertschöpfungssteigerung bereits beschlossen und in die Wege geleitet worden. Die Massnahmen reichen von der Qualitätsverbesserung bis zum effizienteren Marketing. Den sogenannten Expertenbericht der Kommission Arnold aus dem Jahre 1989 haben wir bereits in die Tat umgesetzt. Wir haben die entsprechenden Massnahmen getroffen. Eine Task force der Schweizerischen Käseunion ist damit beschäftigt, nun weitere Vorbereitungsarbeiten für künftige Gesetzesrevisionen zu forcieren und voranzutreiben. Aber auch die Milchproduzenten haben eine saisonale Staffelung des Milchpreises beschlossen, die die Milchrechnung über eine ausgeglichenere Jahresmilchproduktion um mehrere Dutzend Millionen Franken entlasten wird. Im gesamten Milchsektor wird gegenwärtig die Qualitätssicherung den europäischen Normen angepasst, um in den Märkten zu bleiben und Marktanteilsverluste zu vermeiden. Sie sehen also: Sehr vieles ist im Fluss und im Umbruch in Richtung Deregulierung, Flexibilisierung, in Richtung mehr -- 3 of 6 -21. September 1993 613 Landwirtschaftliche Produkte. Motionen Wettbewerb, mehr Konkurrenz - und vor allem auch: Alles stimmt mit den Intentionen von Frau Kollegin Beerli überein. Aufgrund des Gesagten stellt man also fest, dass die Anliegen der Motion Beerli, 93.3155 «Abbau von Vorschriften in nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion», bereits erkannt sind und in Bearbeitung stehen. Gestatten Sie mir dennoch zwei, drei Bemerkungen zu dieser Motion: Zu Ziffer 1: Hier müssen wir, wie Herr Bundesrat Delamuraz ausgeführt hat, zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat daran ist, die Landwirte vermehrt und verstärkt den Marktkräften auszusetzen. Aber wir müssen aufpassen, dass das Fuder nicht überladen wird und plötzlich die unbestrittenen Ziele der Agrarpolitik nicht mehr erreicht werden können. Zu Ziffer 2 darf ich festhalten, dass auch im Verwertungsbereich Abbauschritte eingeleitet wurden. Es wird aber nicht möglich sein, den Konsumenten ganz vom Agrarschutz zu entlasten; denn in der Bundeskasse fehlt schlicht und einfach das Geld, um das Einkommen der Bauern praktisch nur über Direktzahlungen sicherzustellen. Zu Ziffer 3 nur noch folgendes: Eine Beschränkung der Bundesaufgaben auf die Ordnungs- und Aufsichtsfunktion, wie Sie das in Buchstabe a postulieren, würde praktisch eine Halbierung des Milchpreises bedeuten und damit in der Landwirtschaft einen Einkommensausfall von 1,5 Milliarden Franken bewirken. Hingegen bin ich der Meinung, dass den nachgelagerten Bereichen wieder mehr Marktnähe und Verantwortung Überbunden werden sollen. Das steht ausser Diskussion. Die Vermarktung beim Hartkäse, insbesondere im Export, ist zweifelsohne verbesserungsfähig. Wir sind bereits daran, aufgrund von Studien, aufgrund von gemachten Marktforschungen die nötigen Schlüsse zu ziehen und die Arbeiten umzusetzen. Ein grosses Handicap stellen die Aussenhandelsbedingungen dar, welche nur einigen wenigen ausgewählten Milchprodukten erleichterten Zugang zum europäischen Markt gewähren. Hier sind dieaussenpolitischen Instanzen gefordert In diesem Sinne bin ich der gleichen Meinung wie Herr Bundesrat Delamuraz, der bereit ist, die Motionen entgegenzunehmen. Sie entsprechen den bereits eingeleiteten Massnahmen. Sie unterstützen diese in wohltuenderweise. Frau Weber Monika: Ich spreche zur Motion 93.3153 von Frau Beerli. Eigentlich könnte ich diese Motion akzeptieren. Wenn sie als Postulat eingereicht worden wäre, könnte ich die Stossrichtung wahrscheinlich unterstützen. Ich denke, Frau Beerli, wir sind uns in einem Punkt einig, nämlich dass die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft sicher in der Qualität liegt. Wir haben eine gute Qualität, unsere Landwirtschaftspolitik geht in diese Richtung, und ich denke, dass im internationalen Bereich und insbesondere im europäischen Bereich diese Qualitätsfrage auch in Zukunft eine ganz grosse Rolle spielt. Wenn ich Ihre Motion anschaue, dann ist es eine Frage der Haltung, ob man zustimmen kann oder nicht. Sie gehen von einem Schutzgedanken aus, von einem Schutz der Qualität, und ich gehe vom Gedanken der Marktnähe und des Wettbewerbes aus, und dieser Unterschied scheint mir ganz entscheidend zu sein. Qualität ist an sich nicht zu schützen, weil sich Qualität selber schützt. Wenn Sie aber hier einen Qualitätsschutz verlangen, dann bedeutet das, dass wir wiederum Gefahr laufen, unsere Produkte und unsere Strukturen zu zementieren. Ich bin also der Meinung, dass sich Qualität selber schützt, und was wir brauchen, ist Wettbewerb im Land selber - Wettbewerb, der es letztlich schafft, dass Qualität geschaffen wird. Wenn wir von Qualitätsschutz reden und dabei an die EG-Mindestanforderungen in bezug auf Fleisch und Milch denken, dann können wir das akzeptieren. Aber ich bin der Meinung, dass man natürlich von schweizerischer Qualität spricht, wenn man von Qualitätsschutz spricht, und dass das nichts mit den EG-Mindestanforderungen in Sachen Fleisch und Milch zu tun hat, denen wir uns einfach anschliessen müssen. Wir haben mit dem Emmentaler Käse über 50 Jahre lang in der Illusion gelebt, dass wir ein Qualitätsprodukt vor uns hätten, das gut geschützt sei. Es war nicht geschützt, das wissen wir heute; aber wir haben damit erreicht, dass wir 50 Jahre lang ein Produkt hergestellt haben, das heute nur mit grossen Verbilligungsmassnahmen absetzbar ist. So bin ich der Meinung, dass Qualität nur mit Wettbewerb aufrechterhalten werden kann und nicht durch einen neuen Schutz zementiert werden soll. Sie sprechen in allen drei Motionen von Marktnähe: Ich glaube, wenn man von Marktnähe spricht, dann muss man den Wettbewerb spielen lassen und nicht die Qualität unter Schutz stellen. Es gibt in Ihrer Motion 93.3153 eine zweite Formulierung, die ich bemängeln möchte. Es heisst da: «Das Ziel ist, den Marktanteil der einheimischen Nahrungsmittel zu halten und zu steigern....» Wenn man von Marktnähe sprechen will, dann ist es falsch, wenn man eine Garantie und Sicherung der Marktanteile fordert. Es ist sehr wichtig, dass wir in den nächsten Jahren flexibel bleiben, dass wir nicht Strukturen aufbauen, wie ich das beim Hors-sol-Gemüse befürchte, von denen wir eigentlich wissen, dass wir mit ihnen international nicht konkurrenzfähig sind, mit denen wir aber Hoffnungen wecken, die wir im Grunde genommen dann nicht erfüllen können. Sicherung wollen wir also nicht durch den Staat, sondern durch private Anstrengungen, d. h.: Marktanteile zu halten bedeutet, sich anzustrengen und nicht einfach vom Staat eine Garantie zu bekommen. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Motion 93.3153 nicht zu akzeptieren, sie dem Bundesrat nicht zu überweisen. Ich möchte ganz kurz etwas zu den Motionen 93.3154 und

93.3155

sagen. Die Titel von beiden Motionen tönen sehr weitreichend und versprechen etwas; eigentlich sind die Motionstexte dann wieder sehr gemildert, ich würde sagen, sie sind sehr sanft ausgeführt. Den besten Beweis hat Herr Küchler geliefert, der uns gesagt hat, dass wir im Grunde genommen mit diesen beiden Motionen offene Türen einrennen. Mir scheint es aber vor allem, dass Sie den Pelz waschen wollen, ohne ihn nass zu machen. Ich weiss nicht, ob das eine neue Art freisinniger «Trockenreinigungspolitik» ist; aber jedenfalls denke ich, dass das Ganze nur sektoriell ausgerichtet ist. Im Grunde genommen müsste man viel weiter gehen, man müsste bis zur Landwirtschaft vordringen, man müsste sagen: Preise frei, Grenzen auf! Nur dann kann man das erreichen, was Sie letztlich mit diesen Motionen erreichen wollen. Ich denke, dass sich in den nächsten Jahren der Druck des internationalen Wettbewerbs sehr auf die Lebensmittelbranche und damit auch auf die landwirtschaftliche Produktion auswirken wird, dass wir Evolutionen, wenn nicht Revolutionen erleben werden. Es ist wichtig, dass man eine offene Sprache spricht, dann werden wir auch die Landwirtschaft in unserem Lande erhalten können. Uhlmann: Nur ganz kurz eine Bemerkung zur Auslegung der Motion 93.3153 durch Frau Weber Monika. Wenn ich Frau Beerli richtig verstanden habe, sagte sie, dass es nicht um den Schutz der Qualität gehe. Ich bin absolut einverstanden, dass die Qualität am Markt spielen muss. Da sind wir genau gleicher Meinung. Aber ich glaube, Frau Beerli will den Schutz der Qualitätsbezeichnung hervorheben. Und das scheint mir eben doch wichtig zu sein. Denn es kann nicht angehen, dass Produkte auf den Markt gelangen, von denen angenommen wird, die Qualität sei hoch, wo aber eine Bezeichnung fehlt. Ich könnte Ihnen ein Beispiel eines Betriebes aus allernächster Nähe von Frau Weber Monika geben. Ich kann schon verstehen, wenn ein solcher Betrieb diese Qualitätsbezeichnung nicht schützen will. Dann ist natürlich ein Importeur oder ein Grossverteiler oder auch ein anderes Handelsunternehmen freier in der Anbietung seiner Ware. Aber wenn die Qualitätsbezeichnung einen Schutz hat, kann man nicht irgendwelche Produkte auf den Markt bringen, die dann ausgenommen sind. Und deshalb, glaube ich, kann man auch der Motion Beerli (93.3153) durchaus zustimmen. Im übrigen stimme ich mit Frau Weber Monika durchaus überein. Der Markt spielt nämlich schon, und wir müssen aufpassen, dass wir nicht zusätzliche Vorschriften aufbauen, um die Landwirtschaft noch mehr einzuengen.

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Interpellation Weber Monika 614 21 septembre 1993 M. Delamuraz, conseiller fédéral: Deux mots sur ce qui vient d'être présenté par les préopinants, car je crois que ces deux opinions portent sur des raisons de principe que nous devons tirer au clair d'entrée de jeu et avant même que le Conseil fédéral ne se mette à répondre fondamentalement à ces trois motions. La première intervention, celle de M. Küchler, me conduit à dire que naturellement il y a des limites, pour les produits agricoles et pour leur commerce, aux lois de l'économie de marché pure et dure. En effet, nous avons une première limite à observer, c'est celle d'un taux d'autoapprovisionnement suffisant pour un certain nombre de denrées de base. Il est bien clair que si ce taux était menacé - ce qui n'est le cas dans aucun secteur actuellement, au contraire-, une stricte loi du marché ne permettrait pas de rétablir des taux d'autoapprovisionnement suffisants. Une seconde limite à une politique de marché pure et dure est liée très profondément à la multifonctionnalité de l'agriculture. Cette multifonctionnalité, que la Suisse a demandée à cor et à cri dans les négociations de l'Uruguay Round et qu'elle a obtenue, devra encore être soulignée dans les actes finals de cette discussion. Qu'est-ce que cela veut dire? Cela veut dire que l'agriculture, pour opérer en dehors de sa seule fonction nutritionnelle, pour maintenir des paysages, des sols, des eaux et des forêts, doit pouvoir, en certaines circonstances où elle n'est pas compétitive commercialement, disposer de ressources, hors des ressources normales de l'économie de marché, c'est en l'espèce le plus souvent des paiements directs non liés à la production. Il est évident que toutes ces fonctions relevant de la multifonctionnalité de l'agriculture échappent en quelque sorte aux lois du marché et constituent autant de limites, autant de gardefous à la politique que nous voulons instituer. Mais pour le reste et pour l'essentiel, c'est bel et bien dans les secteurs où il faut de l'économie de marché et où il n'y en a pas, en tout cas pas assez, que nous devrons porter notre effort et notre imagination. L'intervention de Mme Weber Monika me pousse à dire très clairement que si le Conseil fédéral vous propose d'accepter cette motion, ce n'est pas du tout dans l'idée qu'elle lui permettrait de créer des secteurs ultraprotégés dans la production agricole et d'aller ainsi à contresens de cet assouplissement des conditions de marché. Ce n'est pas au moment où nous voulons faire tomber des cloisons que nous allons réinventer en même temps de nouvelles féodalités. Nous disons économie de marché, mais nous disons aussi information du consommateur, clarté et transparence de la décision qu'il prend en achetant ou en n'achetant pas tel ou tel produit. Actuellement, seule la marque peut être protégée par la loi sur la protection des marques. C'est le cas, par exemple, pour le label Bourgeon pour des produits biologiques. Par contre, nous ne disposons jusqu'ici d'aucune base légale pour reconnaître la désignation en provenance de cultures biologiques garantissant ce mode de production. C'est uniquement cette recherche d'une base légale qui nous est chère, car elle devrait permettre, sans faux-fuyant et sans mensonge de la part du vendeur, de renseigner d'une manière claire et nette le client. Ensuite, souverainement, celui-ci prend sa décision, mais il sait exactement de quoi il s'agit et il ne peut pas être trompé sur l'origine de la marchandise, alors qu'actuellement il peut l'être et il n'a aucun moyen de défense à ce sujet. C'est tout et ce n'est rien d'autre. Je crois qu'à cet égard cette précision était nécessaire pour que vous voyiez bien que nous voulons simplement protéger par des labels l'indication de la qualité qu'ils constituent, mais que nous ne voulons pas nous mettre à promouvoir, nous, telle ou telle production au détriment ou à la concurrence de telle ou telle autre production. Motion 93.3153 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen

28.

Stimmen

1.

Stimme Motionen 93.3154,93.3155 Motions 93.3154, 93.3155 Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3313 Interpellation Weber Monika Preiszuschläge auf pflanzlichen Fetten und Oelen Surtaxes sur les graisses et huiles végétales Wortlaut der Interpellation vom 16. Juni 1993 Zur bösen Ueberraschung der Konsumenten verzichtet der Bundesrat auf eine Senkung der Preiszuschläge auf pflanzlichen Fetten und Oelen. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1.

Wie begründet der Bundesrat sein Festhalten an der bisherigen Höhe der Preiszuschläge von brutto 230 Franken pro

100.

Kilogramm, obschon: - seit 1990 der Preis für Kochbutter in mehreren Etappen bis zumi September 1993 um 260 bis 300 Franken pro 100 Kilogramm oder 18,6-21,4 Prozent gesenkt worden ist; - der Uebernahmepreis für Raps auf den 1. September 1993 um 9,76 Prozent gesenkt wird; - der Weltmarktpreis zum Beispiel für Sonnenblumenöl seit 1986 aber um 15,4 Prozent gestiegen ist?

2.

Wie kann der Bundesrat das Festhalten an einer derart hohen Gesamtbelastung durch Abgaben (z. B. auf Sonnenblumenöl von 295,7 Prozent) mit den Grundsätzen seiner neuen Agrarpolitik, die Preise jenen im grenznahen Ausland anzugleichen, rechtfertigen, wird doch zum Beispiel der Liter Sonnenblumenöl jenseits der Grenzen ab Fr. 1.50 angeboten? Texte de l'interpellation du 16 juin 1993 Le Conseil fédéral a renoncé à abaisser les surtaxes sur les graisses et les huiles végétales, ce qui constitue une amère surprise pour les consommateurs. C'est pourquoi, je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Comment justifie-t-il sa décision de maintenir les surtaxes à leur niveau actuel de 230 francs brut pour 100 kilos, alors que - depuis 1990 le prix du beurre de cuisine a été abaissé en plusieurs étapes jusqu'au 1er septembre 1993 d'un montant allant de 260 à 300 francs par 100 kilos, soit de 18,6 à 21,4 pour cent; - le prix de prise en charge du colza est réduit de 9,76 pour cent à partir du 1 er septembre 1993; - le prix sur le marché mondial de l'huile de tournesol par exemple a augmenté de 15,4 pour cent?

2.

Comment parvient-il à concilier sa décision de maintenir à un niveau aussi élevé la charge totale découlant des taxes (de 295,7 pour cent sur l'huile de tournesol p. ex.) avec les principes de sa nouvelle politique agricole, qui vise à rapprocher les prix de ceux qui sont pratiqués à l'étranger dans les régions proches de nos frontières, où le litre d'huile de tournesol par exemple est vendu à fr. 1.50? Mitunterzeichner - Cosignataires:Keine-Aucun Frau Weber Monika: Seit einem Jahr merken wir, dass man es in der schweizerischen Landwirtschaftspolitik mit einer Wende zu tun hat Man ist vorsichtig, aber der Kurs ist klar und meines Erachtens auch richtig. Er lautet: Weg von der Ueberschussproduktion. Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat auch seine agrarpolitischen Beschlüsse gefasst. Im Zentrum stehen einerseits die Senkung des Produzentenmilchpreises um 10 Rappen auf -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Beerli Abbau von Vorschriften in nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion Motion Beerli Production agricole. Abrogation des dispositions portant sur les secteurs situés en aval In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3155 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 610-614 Page Pagina Ref. No 20 023 348 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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