93-3160
Verwaltungsbehörden 30.09.1993 93.3160
30. September 1993Deutsch11 min
Source admin.ch
30. September 1993 S 729 Postulat Gadient Nachdem der Nationalrat auf eine restriktivere Umschreibung der Verweigerungsgründe in Artikel 47quater Absatz 2 GVG verzichtet hat - obwohl er es war, der dies ursprünglich wollte -, liegt es wohl kaum an unserem Rat, nun die vom Nationalrat aufgegebene Position wieder aufzunehmen. Gestatten Sie mir noch eine abschliessende Bemerkung als Mitglied der GPK und als Präsident der Horizontalen Sektion 2 der GPK Der Vorgang der Geschäftsprüfung sollte ein Zusammenspiel zwischen Parlament einerseits sowie Bundesrat und Verwaltung andererseits sein und nicht in erster Linie ein Gegeneinander. Massgeblich für die Qualität der Geschäftsprüfungsarbeit und deren Ergebnisse sind nicht nur Gesetzesbestimmungen, sondern in einem weiten Ausmass der Geist, in dem diese Tätigkeit vollbracht wird. Wenn der Bundesrat in übertriebener Aengstlichkeit und Vorsicht alles zurückhält, was nach dem Geschäftsverkehrsgesetz auch nuransatzweise zurückbehalten werden kann, dann wird die GPK zum «institutionalisierten Misstrauen». Umgekehrt ist die GPK gehalten, gegenüber dem Bundesrat und der Verwaltung nach dem Prinzip der Fairness zu handeln. Auf einer solchen Grundlage müsste die Tätigkeit der Geschäftsprüfung Früchte tragen, auch wenn wir auf eine weiter gehende Regelung im Geschäftsverkehrsgesetz heute verzichten. Sollte indessen auf der Basis von Vertrauen und Fairness längerfristig keine einträgliche Geschäftsprüfungstätigkeit möglich sein, so werden unweigerlich weitere Vorstösse zur Stärkung der Stellung der Geschäftsprüfungskommissionen erfolgen. Ich wünsche mir indessen in erster Linie keine zusätzlichen Regelungen auf Gesetzesstufe, sondern eine verstärkte Berücksichtigung jener Prinzipien der Geschäftsprüfungstätigkeit, die unser Kollege Andreas Iten in seinen Ausführungen als GPK-Präsident zum Geschäftsbericht 1990 in unserem Rat seinerzeit dargelegt hat. Nicht Kontrolle anstelle von Vertrauen, sondern Kontrolle auf der Grundlage von Vertrauen: das muss die Losung für die künftige Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen sein. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. M. Couchepin, chancelier delà Confédération: Je crois effectivement que le rapporteur a dit tout ce qu'il fallait. Il y a eu une très longue gestation pour arriver à rejoindre des opinions qui n'étaient pas forcément toujours convergentes entre les Commissions de gestion et le Conseil fédéral. Nous avons trouvé une entente. J'espère qu'elle portera les fruits que souhaitent aussi bien le Parlement que le Conseil fédéral et je vous prie donc de suivre la proposition de la commission. Schiesser, Berichterstatter: Ich habe nur eine kurze Bemerkung zu Ziffer II Absatz 2 anzubringen, zur Bestimmung über das Inkrafttreten: Es sind von seilen der Redaktionskommission gewisse Vorbehalte angebracht worden. Wir werden sie allenfalls noch überprüfen. Die Vorlage geht ja an den Nationalrat zurück, weil wir eine zusätzliche Bestimmung eingefügt haben. Die Vorbehalte können in diesem Verfahren noch geklärt werden. B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen B. Droits des Commissions de gestion Titel und Ingress, Ziff. l, II Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. I, II al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Ziff. Il Abs. 2 Antrag der Kommission Es tritt in Kraft am ersten Tag des zweiten Monats nach dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung. Ch. Hai. 2 Proposition de la commission Elle entre en vigueur le premier jour du deuxième mois après l'expiration du délai de référendum non utilisé ou après son acceptation par le peuple. Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.3160 Postulat Gadient Zusammensetzung des Büros Composition du Bureau Wortlaut des Postulates vom 18. März 1993 Das Büro wird zu prüfen ersucht, ob den im Ständerat vertretenen Regierungsparteien nicht auch dann ein Sitz im Büro einzuräumen ist, wenn sie im Rahmen des üblichen Turnus über keinen solchen verfügen, eventuell ob ihnen unter solchen Voraussetzungen nicht mindestens Beobachterstatus zu gewähren ist. Texte du postulat du 18 mars 1993 Le Bureau est prié d'examiner s'il ne convient pas de faire bénéficier d'un siège au sein du Bureau les partis gouvernementaux représentés au Conseil des Etats, même lorsqu'ils n'en disposent pas dans le cadre du système de rotation; éventuellement, s'il ne convient pas dans ces conditions de leur réserver au moins un statut d'observateur. Mitunterzeichner-Cosignataires: Onken, Plattner, Seiler Bernhard, Uhlmann, Zimmerli (5) Jagmetti, Berichterstatter: Das Büro hat die Fragen, die Herr Gadient aufgeworfen hat, beraten und ist zu folgenden Schlüssen gelangt:
Erwägungen
1.
Der Wunsch nach Orientierung der parlamentarischen Gruppen ist nicht nur verständlich, sondern absolut gerechtfertigt. Gute Information und transparente Arbeit bei der Organisation der Ratstätigkeit liegen im Interesse aller. Das gilt für die wesentlichen organisatorischen Entscheide und für die Behandlung grundsätzlicher Fragen, während laufende Tagesgeschäfte durchaus auch im kleineren Kreis erledigt werden können. Das Büro möchte über den Wunsch von Herrn Gadient hinausgehen und in diese Orientierung nicht nur die im Bundesrat vertretenen parlamentarischen Gruppen einbeziehen, sondern angesichts der Zusammensetzung unseres Rates alle Gruppen, zu denen mehrere Parlamentarier gehören. Die beiden Ratsmitglieder, die damit nicht erfasst würden, könnten auf andere Weise, insbesondere durch ihre Mitstandesvertreter, angemessen informiert werden.
2.
Das Büro besteht heute aus fünf Mitgliedern. Das sind mehr als 10 Prozent der Ratsmitglieder. Nach Auffassung des Büros sollte seine Mitgliederzahl nicht wesentlich erhöht werden. Zwei Gründe sprechen gegen eine starke Ausweitung: Das Büro wird nämlich weniger flexibel, und rasch zu treffende Entscheide können nicht mehr so beschlossen werden, wie das heute üblich ist Darf ich Ihnen zur Illustration sagen, dass wir gestern das Postulat von Herrn Gadient im heutigen Tagesprogramm völlig formlos um drei Stellen vorplaziert haben, weil Herr Gadient diesen Wunsch geäussert hatte. Solche -- 1 of 3 -Postulat Gadient 730 30 septembre 1993 Dinge müssen einfach formlos entschieden werden können. Wenn zudem bis zu einem Viertel der Ratsmitglieder Büromitglieder werden, ergibt sich eine Zweiteilung des Rates in Eingeweihte und weniger gut Informierte, und diese Zweiteilung möchten wir vermeiden. Deshalb hält das Büro an der Zusammensetzung aus fünf Mitgliedern fest.
3.
Die Gleichstellung der Parteien bei der Bestellung des Büros ergäbe eine Ungleichstellung der Ratsmitglieder. Die Mitglieder einer dreiköpfigen Gruppe hätten einen ungleich leichteren Zugang zur Ratsleitung als solche grösserer Gruppen. Es geht also nicht nur um die Gleichstellung der Gruppen, sondern auch um die Gleichstellung der Ratsmitglieder. Deshalb möchte das Büro an der proportionalen Zusammensetzung des Büros festhalten.
4.
Um nun diese Haltung mit der ersten Feststellung, nämlich mit der guten Information, zu verbinden, möchte das Büro dem Postulat von Herrn Gadient insofern Folge leisten, als zu den Sitzungen, in denen wesentliche organisatorische Fragen oder grundsätzliche Probleme beraten werden, ausser den Büromitgliedern die nicht im Büro vertretenen parlamentarischen Gruppen eingeladen werden. Die Einladung würde sich an den Chef dieser Gruppe richten. Damit könnte gewährleistet werden, dass alle Gruppen über die wesentlichen Probleme richtig und umfassend informiert sind. Das wird an der nächsten Bürositzung schon in diesem Sinne verwirklicht: Für die Sitzung vom 12. November 1993 möchten wir die Chefs der nicht im Büro vertretenen Gruppen zur Bürositzung einladen, weil dann die Frage der Zusammensetzung der Kommissionen und der Präsidien für die nächsten zwei Jahre erörtert wird. Genau das ist jetzt eine Frage, bei der alle parlamentarischen Gruppen mitwirken könnten. Natürlich würde es sich dann um eine beratende Stimme handeln. Aber ich muss Ihnen sagen, dass das keine grosse Rolle spielt, denn ich mag mich nur an ganz seltene Entscheide des Büros erinnern, über die Abstimmungen stattgefunden haben. Zusammenfassend: Wir möchten an der reglementarischen Ordnung nichts ändern, aber wir möchten die Orientierung und die Transparenz im Sinne des Postulates von Herrn Gadient dadurch verbessern, dass die Vertreter der Gruppen als Gäste zu den Sitzungen mit wichtigen Geschäften - nicht zu Sitzungen mit laufenden Tagesfragen - eingeladen würden. Gadient: Wir haben seinerzeit über die Erweiterung des Büros im Zusammenhang mit der Parlamentsreform diskutiert und diese dann in der Folge nicht beschlossen. Das heisst aber nicht, dass diese damals als akut bezeichnete Frage nun vom Tische sein darf. Das Büro ist die Schalt- und in verschiedenen Bereichen die Lenkstelle des Ständerates. Es übt in der Gestaltung des Parlamentsbetriebes, aber auch darüber hinaus wichtige Funktionen aus. So werden auch Delegationen vom Büro in eigener Zuständigkeit bestimmt Das Plenum wird selten mit solchen Fragen konfrontiert. Das mag zweckmässig sein; manchmal ist die soeben gepriesene Flexibilität aber auch mit einem Fragezeichen zu versehen. Es sind also auch eminent politische Funktionen, die das Büro auszuüben hat. Die Forderungen nach Revision, nach Neugestaltung des Ständerates sind unüberhörbar; sie reichen von der Systemänderung bis hin zur Aufhebung. Die angekündigte Konferenz der Kantone soll geschaffen werden, weil sich die Kantonsregierungen offenbar nicht mehr hinreichend vertreten fühlen. Das kann uns in der Tat, gemessen an der Arbeit, die wir kennen, und am Bemühen, das in diesem Rat stets manifest ist, kaum gross erschüttern. Aber ich meine, dass wir doch vermehrtes Verständnis schaffen und die Chance, dieses etwas auszuweiten, nutzen sollten, wo das ohne grossen Aufwand möglich ist. Unsere ständerätliche Aufgabe ist es, über solche Fragen zu beraten. Es ist die vorrangige Pflicht des Büros, die dafür nötige Führungsarbeit zu leisten. Dass vorweg die Regierungsparteien, aber auch die Liberalen, sofern sie die heutige Stärke - was wir aufgrund der in der Romandie nun gewonnenen Eindrücke nicht bezweifeln - behalten sollten, im Büro mindestens ein Einsichts- und ein Mithörrecht haben sollten, scheint eigentlich naheliegend. Das Postulat zielt keineswegs auf funktionale Ansprüche, das heisst auf Eingliederung in die obligate Wegereise zum Präsidentenstuhl ab; da unser heutiges System vor allem auf die Big Brothers des Ständerates ausgerichtet ist, dürfte sich sein langfristiger Bestand ohnehin als gesichert erweisen. Die Absicht meines Vorstosses liegt vielmehr darin, die Information und den Kontakt zu verbessern. Da liegt der Ansatzpunkt, der jetzt gerade und in Optima forma von Kollege Jagmetti in seinem Votum zum Ausdruck gebracht wurde. Er sagte, es würden mit diesem Vorgehen zwei Kategorien von Parlamentariern geschaffen. Ja, was haben wir denn heute anderes, Herr Jagmetti, wenn das Ihre These ist? Noch a fortiori selbstverständlich! Dass man auch für die Einzelmitglieder unseres Rates bestmöglich zu sorgen hat, ist für mich eine Selbstverständlichkeit; daran fehlt es heute ganz offensichtlich, das nehmen wir alle entsprechend wahr. Ich meine, dass dieses Informationsbedürfnis aus Sicht des Rates höher einzustufen ist als das Bedürfnis des Büros, weiterhin möglichst im Fünferkreise zu tagen. Ich weise auf ein besonders auf der Hand liegendes Beispiel hin: Unser Ratspräsident, Herr Piller, wird Ende dieses Jahres aus dem Büro ausscheiden, und die SP als bedeutende Regierungspartei wird sich für zehn Jahre im Büro «abzumelden» haben, wird im Büro nicht mehr präsentsein. Sie hat zwar den Trost, dass sie - wenn es nach der üblichen Regel geht - vermutlich in den ersten fünf Jahren durch die SVP vertreten sein wird. Aber in der zweiten Periode ist das nicht mehr der Fall. Dann sind weder SP noch SVP im Büro vertreten. Das sind Tatbestände, die man fairerweise überdenken müsste. Da ist die Ueberweisung eines Postulates doch wirklich ein Minimum dessen, was man eigentlich verlangen dürfte. Es handelt sich um einen bescheidenen Vorschlag. Mit einem Quentchen Grossmut und Einsicht in die aufgezeigten Zusammenhänge sollte er annehmbar sein. Als ich hörte, dass das Büro selbst dieses Postulat ablehnen will, überlegte ich mir, ob ich es zurückziehen will; denn ich bitte hier um Verständnis, um nichts anderes als ein bisschen Verständnis für diese Zusammenhänge. Schliesslich ist es aber ein Postulat, und die Parlamentsreform ist nach wie vor im Gange; also darf erwartet werden, dass auch dieses Anliegen weiterhin aktuell bleibt Es ist verhältnismässig, diesen Vorschlag als Postulat zu überweisen, was ich Ihnen hiermit beantrage. Jagmetti, Berichterstatter: Der Wunsch von Herrn Gadient würde zweierlei bedeuten: Erstens müsste Ihnen das Büro offenbar noch einen schriftlichen und fundierteren Bericht vorlegen als die Stellungnahme, die ich Ihnen heute mündlich vorgetragen habe. Das Büro glaubte allerdings, milden Feststellungen, die heute gemacht worden sind, seine Aufgabe einigermassen wahrgenommen zu haben, und es ist deshalb der Meinung, das Postulat sei nicht zu überweisen, sondern als erledigt zu betrachten. Materiell möchte ich Herrn Gadient zweierlei zu bedenken geben: Alle Ratsmitglieder miteinander können diese laufenden und vielfältigen Geschäfte des Büros nicht behandeln. Es wird also immer Ratsmitglieder geben, die an diesen Entscheiden beteiligt sind, und solche, die an diesen Entscheiden nicht beteiligt sind. Wenn wir versuchen, bei den organisatorischen Grundsatzfragen die Gruppen einzuladen, auch ihre Meinung zu äussern, so tun wir dies im Glauben, damit diesem absolut legitimen Bedürfnis nach Transparenz und Information Rechnung getragen zu haben. Das veranlasst das Büro, Ihnen den Antrag zu stellen, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
7.
Stimmen
20.
Stimmen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Gadient Zusammensetzung des Büros Postulat Gadient Composition du Bureau In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3160 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 729-730 Page Pagina Ref. No 20 023 386 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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