93-3164
Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3164
8. Oktober 1993Deutsch5 min
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8. Oktober 1993 N 2015 Interpellation Leuba blicité; cette conséquence découle de la séparation des pouvoirs. Dans un cas d'espèce, il incombe aux autorités judiciaires de se prononcer sur l'existence ou non de ces exceptions et aux personnes concernées d'intenter les voies de recours nationales à disposition pour contester la décision prise par l'autorité judiciaire. En cas de décision interne définitive, le recours à la Commission européenne des droits de l'homme leur est ouvert. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 43 Stimmen Dagegen 57 Stimmen #ST# 93.3164 Interpellation Bühlmann Veröffentlichung des Berichtes der Kosovo-Mission Mission au Kosovo. Publication du rapport Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1993 Warum wurden die Ergebnisse der Reise von Vertretern des EJPD und des Koordinators für internationale Flüchtlingspolitik vom 31. Januar bis 11. Februar 1993 nicht veröffentlicht? Warum wird der Bericht nur der Verwaltung und auf Anfrage Parlamentariern und Parlamentarierinnen zugestellt, nicht aber weiteren an Flüchtlings- und Asylfragen Interessierten? Texte de l'interpellation du 18 mars 1993 Pourquoi les conclusions du voyage effectué du 31 janvier au 11 février au Kosovo par des représentants du DFJP et le coordinateur en matière de politique internationale des réfugiés n'ont-elles pas été publiées? Pourquoi le rapport de cette mission n'est-il communiqué qu'à l'administration et aux parlementaires qui en ont fait la demande, mais non à d'autres personnes qui s'intéressent aux questions touchant l'asile et les réfugiés? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Diener, Dormann, von Feiten, Gardiol, Goll, Gonseth, Haering Binder, Hafner Ursula, Hollenstein, Misteli, Rebeaud, Robert, Segmüller, Thür (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Anfang Februar weilte eine aus drei Personen bestehende Delegation (der Koordinator für internationale Flüchtlingspolitik, Herr Markus-Alexander Antonietti, die Sektionschefin der Hauptabteilung Asylverfahren des Bundesamtes für Flüchtlinge, Frau Suzanne Liliane Auer, und der stellvertretende Sektionschef Länderinformation und Lageanalysen des Bundesamtes für Flüchtlinge, Herr Toni Bühler) in Serbien, im Sandschak, in Kosovo, in der Wojwodina und in Ungarn. Das erste Ziel der Reise war, die gegenwärtige Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundesamtes für Flüchtlinge angesichts der Menschenrechtslage in Kosovo zu überprüfen. Warum werden die Ergebnisse dieser Reise nicht veröffentlicht? Viele in der Flüchtlingsarbeit Tätige und an der Asylpolitik Interessierte möchten gerne wissen, ob die restriktive Haltung gegenüber Asylsuchenden aus Kosovo weiter bestehen bleibt oder ob die Reise eine neue Lagebeurteilung ergeben hat. Da der Bericht ja die Grundlage für die künftige Haltung des Bundesamtes für Flüchtlinge in der Frage der Behandlung Asylsuchender aus Kosovo bildet und diese zurzeit die grösste Gruppe der Asylsuchenden in der Schweiz ausmachen, ist es völlig unverständlich, den Bericht nicht einer breiten Oeffentlichkeit zugänglich zu machen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 juin 1993 Reisen in Herkunftsländer von Asylbewerbern und Flüchtlingen dienen dazu, vorliegende Informationen zu überprüfen, neue Erkenntnisse über die tatsächlichen Verhältnisse zu gewinnen und näheren Aufschluss über die zu erwartende Entwicklung zu erhalten. Die entsprechenden Reiseberichte stellen - neben anderen Informationen - ein wichtiges Element in der Gesamtlagebeurteilung dar. Ihnen kommt der Charakter eines verwaltungsinternen Hilfsmittels zur Aufgabenerfüllung der betroffenen Bundesstellen zu. Als Bestandteil der Länderdokumentation sind sie grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich. Eine Abgabe des Berichtes an Mitglieder des Parlamentes ist in der Regel nicht vorgesehen, es sei denn, die Weiterleitung der Information erweise sich zu deren Aufgabenerfüllung, beispielsweise im Rahmen der Geschäftsprüfung oder besonderer Kommissionsarbeiten, als notwendig. Die zurückhaltende Publikation steht in direktem Zusammenhang mit der schwierigen Aufgabe der Asylbehörden. Auf Abklärungsmissionen kommt es regelmässig zu Gesprächen mit den verschiedensten Exponenten innerhalb des Herkunftsstaates. Damit die Berichte als taugliches Arbeitsinstrument verwendet werden können, müssen sie klar und deutlich abgefasst sein und gewisse Wertungen und Schlussfolgerungen enthalten. Wären solche Berichte für die Oeffentlichkeit bestimmt, müsste bei der Redaktion vermehrt auf aussenpolitische Auswirkungen Rücksicht genommen werden. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 49 Stimmen Dagegen 57 Stimmen #ST# 93.3168 Interpellation Leuba Strafverfolgung wegen Aufforderung zur Dienstverweigerung Poursuite pénale pour incitation au refus de servir Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1993 Im Widerspruch zu seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Jeanneret vom 5. Oktober 1990 (90.1168) hat der Bundesrat die Strafverfolgung gegen die Autoren und Unterzeichner des Aufrufs der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA), der zur Dienstverweigerung auffordert, offenbar nicht bewilligt Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1.
Stimmt es, dass er mit Beschluss vom 14. Dezember 1992 entschieden hat, die Bewilligung zur Strafverfolgung gegen die Autoren und Unterzeichner des GSoA-Aufrufs nicht zu erteilen?
2. Ist er nicht der Auffassung, dass dieser Entscheid im Widerspruch zu den Zusicherungen steht, die er in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Jeanneret (90.1168) abgegeben hat?
2. Ist er nicht der Auffassung, dass dieser Entscheid im Widerspruch zu den Zusicherungen steht, die er in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Jeanneret (90.1168) abgegeben hat?
3. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass er mit seiner ständigen Zurückhaltung, die bis zur Abdankung geht, immer aggressivere Aktionen der GSoA gegen unsere Armee und unsere Landesverteidigung hervorruft?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bühlmann Veröffentlichung des Berichtes der Kosovo-Mission Interpellation Bühlmann Mission au Kosovo. Publication du rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3164 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 2015-2015 Page Pagina Ref. No 20 023 289 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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