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Entscheid

93-3171

Verwaltungsbehörden 05.12.1994 93.3171

5. Dezember 1994Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

12.

Stunden, vier weitere mehr als 12 Stunden, was bei lebenden Tieren absolut inakzeptabel ist. Ich habe mein Postulat vor bald zwei Jahren eingereicht. Seitherführten die Tierschutzorganisationen konstruktive Gespräche mit den PTT. Es zeigte sich, dass die Vorschriften der PTT zwar noch verbesserungsfähig, aber doch mehr oder weniger in Ordnung sind. Allerdings greifen sie zuwenig. Die Durchsetzung der Vorschriften ist ungenügend. Nötig ist unbedingt eine bessere Instruktion des Personals. Ein Verbot des Postversands von Tieren wäre zwar wünschenswert, doch könnten daraus auch Nachteile für Tiere erwachsen. Viele würden ihre Tiere einfach «fortwerfen», weil sie sie nicht mehr leicht und problemlos irgendwohin schicken, verschenken, verkaufen könnten. Wir von den Tierschutzorganisationen verlangen deshalb für den Postversand von Tieren das Einhalten von vier Punkten:

1.

Die Pakete müssen besser gekennzeichnet werden, nicht mit diesem kleinen Zeichen, sondern auf allen sechs Seiten deutlich markiert mit Klebeetiketten «Lebende Tiere» und mit markanten Illustrationen.

2.

Der Absender muss am Postschalter bestätigen, dass der Adressat benachrichtigt wurde und 4 bis 6 Stunden nach der Postaufgabe anwesend sein wird. Diese Bestätigung muss schriftlich - auf einem dafür zu schaffenden Formular - verlangt werden. Unwahre Angaben oder des Empfängers Abwesenheit sollten mit hohen Strafporti oder ähnlichem belegt werden. Der Absender muss bei der Paketaufgabe ausdrücklich auf diese Konsequenzen aufmerksam gemacht werden.

3.

Wir verlangen eine Deklarationspflicht. Die Anzahl der Tiere und die Tierart müssen aufgeschrieben werden. Die Tierart muss bezeichnet sein, damit das Paketim Notfall geöffnet werden kann und das Tier oder die Tiere mit Wasser und Nahrung versorgt werden können.

4.

Tierpakete dürfen keinesfalls mehr als 6 Stunden unterwegs sein. Die Tierschutzorganisationen werden im nächsten Frühjahr wieder mit Vertretern der PTT zusammenkommen und die erreichten Verbesserungen besprechen. Ich bin deshalb bereit, mein Postulatzurückzuziehen. Jetzt möchte ich noch etwas zu den SBB und den Tiertransporten sagen. Auch mit den SBB wurden Gespräche geführt, und es ist bemerkenswert, wie sorgfältig die SBB bei ihren Tiertransporten vorgehen. Ich möchte das absichtlich erwähnen, und ich danke den SBB und Herrn Bundesrat Ogi dafür. Zurückgezogen - Retiré #ST# 93.3171 Interpellation von Feiten «Briefpost 2000» und Frauendiskriminierung «Poste aux lettres 2000». Discrimination des femmes Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1993, Seite 1445-Voir année 1993, page 1445 Von Feiten Margrith (S, BS): Die PTT haben rationalisiert und automatisiert. Dass dabei vor allem unqualifizierte Arbeitnehmende und damit vor allem Frauen vom Stellenabbau betroffen sind, bestreitet wohl niemand. Der Bundesrat weigert sich -- 1 of 4 -5. Dezember 1994 2139 Interpellation von Feiten jedoch in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation vom 19. März 1993 konsequent, die Folgen der Rationalisierung unter einer geschlechterdifferenzierenden Sicht zu untersuchen. Dies ist unhaltbar. Als öffentlich-rechtliche Anstalt sind auch die PTT verpflichtet, ihr Handeln unter dem Aspekt von Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung zu überprüfen und geeignete Massnahmen zu treffen, damit sich die Rationalisierungsmassnahmen nicht einseitig zu Lasten der weiblichen Angestellten auswirken. Dies tut der Bundesrat nicht Ich bin mit der Stellungnahme zu meiner Interpellation nicht zufrieden. Meine Interpellation betrifft den Briefsortierdienst. Soweit Stellen abgebaut wurden, wurden hierausschliesslich Frauen auf die Strasse gestellt. So weit, so ungut Die Rationalisierung geht weiter. Die Folgen sind unabschätzbar. Der Lohn der Teilzeit-Briefsortiererinnen ist inzwischen reduziert worden. Nun ist es nicht so, dass die PTT ganz ohne Briefsortiererinnen auskommen. Wie der Bundesrat ausführt, sind die PTT nach wie vor, gerade bei der Briefsortierung, existentiell auf flexible Teilzeitarbeitskräfte angewiesen. Ohne sie geht nichts. Und es sind wiederum Frauen, die einspringen und damit einen massgebenden Beitrag zu dem leisten, was die PTT zu einem rentablen und effizient arbeitenden Unternehmen macht. Dieser Einsatz wird von den PTT jedoch nicht gewürdigt. Die Teilzeitarbeitenden sind dem Personalreglement C 6 unterstellt Entgegen der Zusicherung des Bundesrates ist dieses Reglement nicht überarbeitet worden. Nach wie vor gelten also Vorschriften, die hinter die Mindestbestimmungen des Obligationenrechts zurückgehen. Mir ist mitgeteilt worden, dass die dreimonatigen, befristeten Verträge sehr oft systematisch aneinandergereiht werden. Viele Frauen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen jahrelang. Ich habe von Frauen gehört, die 10 bis 20 Jahre lang unter diesen Bedingungen arbeiten. Noch schlimmer sind die Arbeitsbedingungen. Hier die gravierendsten Mängel der Vertragsbestimmungen:

1.

Die Arbeitnehmerinnen bekommen keinen schriftlichen Vertrag. Schriftliche Vereinbarungen über Rechte und Pflichten existieren meines Wissens nicht.

2.

Das Krankentaggeld wird im Lohn abgegolten, d. h. keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, kein Schutz bei längerdauernder Krankheit, z. B. bei Operationen, kein Schutz bei Mutterschaft. Nach OR ist diese Art, Krankengeld abzugelten, nicht möglich.

3.

Für Ferien gilt ebenfalls ein Lohnzuschlag. Offenbar ist das im OR geltende Abgeltungsverbot für Ferien bei Teilzeitarbeitenden bei den PTT nicht massgebend.

4.

Es bestehen keine Kündigungsfristen, auch nicht bei langjährigen Anstellungen. Hier besteht eine Form von Arbeit auf Abruf ohne Lohngarantie. Selbst bei Vertragsänderungen, z. B. bei Lohnreduktionen, gilt keine Kündigungsfrist. Klarzustellen ist, dass für viele Frauen die Arbeit bei den PTT nicht als Zu-Verdienst geleistet wird. Viele sind auf den Verdienst angewiesen, z. B. Alleinerziehende. Wer die PTT für eine soziale und fortschrittliche Arbeitgeberin gehalten hat, sieht sich massiv getäuscht. Da wird die extrem schwache Position gerade der flexibel einsetzbaren Arbeitskräfte krass ausgenützt, indem man nach Belieben über sie verfügt. Grundlage ist das C-6-Reglement, das endlich revidiert werden m u ss. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, dies unverzüglich zu veranlassen - nicht im Sinne einer weiteren Verschlechterung, sondern im Sinne einer dringend notwendigen Verbesserung. «Fitness im Wettbewerb» - oder wie auch immer das heisst ist offenbar angesagt, aber nicht auf Kosten der Frauen! Eggenberger Georges (S, BE): Die Antwort des Bundesrates respektive natürlich der PTT geht zum Teil an der Realität vorbei. Tatsache ist, dass in der Vergangenheit, aber auch in Zukunft Frauen - im Verhältnis zum Personalbestand der PTT-Betriebe - viel stärker von Rationalisierungsmassnahmen betroffen wurden respektive betroffen sein werden. Ich denke dabei an die Einführung der Automatisierung der Sortierung in den Briefversand- und Briefausgabeämtern. Ich denke aber auch vor allem an die Automatisierung der Postcheckdienste und Aufhebung der Postcheckämter, wo vor allem - oder fast ausschliesslich - Frauen betroffen waren. Kommt dazu, dass für diese aufgehobenen Stellen zum Teil Hilfspersonal neu angestellt wurde - zu viel schlechteren Arbeitsbedingungen und mit weniger Lohn. Es erstaunt deshalb nicht, wenn die Frauenkommission der PTT-Union - das ist die Gewerkschaft, die dieses Personal vertritt - anlässlich des kürzlich stattgefundenen Kongresses in Interlaken genau zu diesen Fragen eine Resolution eingereicht hat, die vom Kongress einstimmig angenommen wurde. Unter dem Titel «Teilzeitkräfte-Anstellung nach den Personalvorschriften C6-als Manipuliermasse bei den PTT-Betrieben» wird festgestellt: «Die Sparwut bei den PTT-Betrieben kennt keine Grenzen. Einmal mehr wird bei den untersten Einkommen gespart. So werden teilzeitbeschäftigten Frauen und Männern Arbeitsstunden reduziert oder Entlassungen ausgesprochen, um später Neuanstellungen von Personal mit wesentlich weniger Lohn vorzunehmen. Wir protestieren energisch gegen solche Machenschaften unseres Arbeitgebers PTT. Dieses Vorgehen benachteiligt und diskriminiert einmal mehr die Frauen.» Die Fragen 4 und 5 von Frau von Feiten betreffen eben diesen Problemkreis. Die Antworten auf diese beiden Fragen sind nur zum Teil richtig oder - andersherum gesagt - zum Teil falsch. Der Föderatiwerband, die Spitzenorganisation des öffentlichen Personals, hat durch ein Gutachten die Frage der Umwandlung von C6-zu C5-Personal-d. h. zu Personal mit besser geregeltem Dienstverhältnis - prüfen lassen. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass nach längerer Beschäftigung der unregelmässige Beschäftigungsgrad kein Grund sein kann, eine Anstellung - gemäss den Personalvorschriften C 5 - als nichtständige oder als ständige Angestellte vorzunehmen. Ich bin deshalb der Meinung, dass die PTT-Betriebe in diesem Punkt neu über die Bücher gehen müssen. Ogi Adolf, Bundesrat: Frau von Feiten ist von der Stellungnahme des Bundesrates nicht befriedigt. Ich möchte jetzt versuchen, ihr eine befriedigende Antwort zu geben. Ihre Interpellation datiert vom 19. März 1993. Der Bundesrat hat Ihnen am 5. Mai 1993 eine schriftliche Antwort gegeben. Ich versuche jetzt, diese schriftliche Stellungnahme noch zu ergänzen und hoffe auf Ihr Verständnis. Das Konzept «Briefpost 2000» sieht eine zentralisierte Verarbeitung der Briefpost in 13 Haupt- und Regionalzentren vor. Herr Eggenberger weiss das als ehemaliger Verwaltungsrat der PTT. Er weiss auch, dass die neueste Technik hier zum Einsatz kommen soll, also die maschinelle Trennung von Aund B-Post beispielsweise, das maschinelle Lesen der Adressen und das maschinelle Zuteilen der Briefe auf die Botenbezirke. Ich muss Ihnen schon sagen: Sie verlangen von den PTT immer wieder, dass sie modern sind, dass sie mit der Zeit gehen und sich anpassen. Das, was Sie hier sagen, wird ernst genommen und wird umgesetzt. Deshalb müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass diese Anpassungen natürlich auch nicht ohne Auswirkungen durchgezogen werden können. Die mechanische Briefsortierung ist ein sehr wirksames Rationalisierungsprojekt, etwas das Sie hier bei jeder Rechnung und bei jedem Budget immer wieder verlangen. Le voilà- und dann ist es nicht in Ordnung! Die Investitionen in die Anlagen fliessen in Form von Einsparungen bei den Personalkosten zurück. Es stimmt, Frau von Feiten, dass Rationalisierungen auf dem Gebiet der Briefsortierung eher die Frauen betreffen. Insgesamt kann aber nicht von einer einseitigen Rationalisierung auf Kosten der Frauen gesprochen werden. Im Rahmen des Projektes «Maîtrise des Coûts» sind alle Personalkategorien etwa im gleichen Umfang betroffen. Alle in einem festen Anstellungsverhältnis stehenden Mitarbeiterinnen und M itarbeiter haben aber den Arbeitsplatz - Frau von Feiten, Herr Eggenberger - zugesichert erhalten. Nun vielleicht noch einige Worte zum Einsatz von PTT-Aushilfen. Sehen Sie, die Post ist auf den Beizug von Aushilfskräften zur Bewältigung des Spitzenbedarfs angewiesen. Es handelt sich dabei um einige Tausend Aushilfen. In der Regel streben diese Leute einen Zusatzverdienst an. Wer regelmässig und -- 2 of 4 -Interpellation Moser 2140 N 5 décembre 1994 längerfristig beschäftigt werden möchte, wird als Angestellter übernommen, soweit dies den betrieblichen Bedürfnissen entspricht. Zum Vergleich des PTT-Aushelferstatuts mit dem OR, das auch Sie jetzt erwähnt haben, möchte ich grundsätzlich folgendes festhalten: Die PTT-Personalvorschriften C 6, die Sie erwähnt haben, gehören zum öffentlichen Recht. Ein Vergleich mit den Mindestanforderungen des privatrechtlichen Obligationenrechts, des OR, ist deshalb eben nur bedingt möglich. Im einzelnen ergibt eine Gegenüberstellung bei den Kündigungsfristen und Kündigungsformen, dem Ferien- und dem Krankenlohn jedoch kaum Differenzen. Die Personalvorschriften sind also nicht so schlecht, wie hier nun der Eindruck erweckt wurde. Die Form der Auflösung ist beidenorts die Schriftlichkeit. Dabei muss die Kündigung durch den Arbeitgeber im öffentlichen Recht als anfechtbare Verfügung erfolgen. In letzter Instanz würde bei einer Anfechtung sogar das Bundesgericht entscheiden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die C-6-Vorschriften der PTT insgesamt den Vorschriften des OR nicht nachstehen. Nun habe ich zur Kenntnis genommen, Herr Eggenberger, dass Ihres Erachtens die Fragen 4 und 5 nicht richtig beantwortet sind. Ich werde dem nachgehen und Sie und Frau von Feiten dann schriftlich benachrichtigen. #ST# 93.3263 Interpellation Moser PTT. Illegale Telefonabhörung PTT. Ecoutes téléphoniques illégales Diskussion -Discussion Siehe Jahrgang 1993, Seite 2041 -Voir année 1993, page 2041 Moser René (A, AG): Ich bin von der Stellungnahme des Bundesrates absolut nicht begeistert und in vielen Punkten damit auch nicht einverstanden. Nach der Antwort sind meine Bedenken keinesfalls aus dem Weg geräumt. Lassen Sie mich deshalb einige Erklärungen und Berichtigungen anbringen: In Punkt 1 haben Sie meine Frage geschickt verdreht. Ich habe in meiner Interpellation nirgends behauptet, es seien 40 neue Stellen geschaffen worden. Ich erkenne einzig, dass beim Bakom das Lesen einer Frage nicht zu den Stärken gehört, das Lauschen aber sehr wohl. Ich habe klar gefragt, ob es wahr sei, dass die PTT 40 Stellen für das Lauschen geschaffen hätten - nicht neue Stellen! Das mache ich auch in der Begründung klar. Herr Bundesrat, es ist ja schon interessant, wie im Fall der Abhörung illegaler Telefone argumentiert wird, derweilen im Fall der Einführung des Pornokiosks mit den 156er Nummern nicht genug betont werden konnte, dass wegen des Postgeheimnisses keine Abhörungen möglich seien. Ich ziehe deshalb meine Schlüsse wie folgt: Die PTT verdienen mit den Anlagen, die illegal in Betrieb genommen wurden, nichts, mit Bussen jedoch viel. Bei den Pornoangeboten spielen die PTT immerhin rund 40 Millionen Franken ein, und da hört das Lauschen natürlich sofort auf. Zu Punkt 2: Sie antworten mir, dass gemäss Artikel 48 Verwaltungsstrafrecht eine Durchsuchung nur auf schriftlichen Befehl des Direktors oder des Chefs der beteiligten Verwaltung erfolge und dass es nur in Ausnahmefällen erlaubt sei, dass der Untersuchungsbeamte von sich aus eine Durchsuchung vornehme. Tatsache ist aber, dass dies nun ständige Praxis geworden ist - und das ist nicht statthaft. Zu Punkt 3: Sie sagen, dass es sich bei der Abhörung um die Ermittlung der Quelle einer Störung im Rahmen der Frequenzüberwachung handle. Das ist ein Witz! Es geht nicht um Störungen, sondern gezielt um das Kassieren von Bussen. Das gleiche gilt für die Antwort auf Punkt 4. Zu Punkt 5 haben Sie im Kern gar nicht geantwortet Es ist nicht das mögliche Kurzverfahren, das ich anspreche, sondern die Feststellung, dass im Strafbescheid des Bakom steht: «Der Beschuldigte verzichtet ausdrücklich auf jedes Rechtsmittel.» Das, Herr Bundesrat, kommt einer Nötigung nahe das ist keinesfalls haltbar! Zu Punkt 6 präzisiere ich eines: Sowohl die illegalen als auch die legalen Telefone oder Modems arbeiten auf der genau gleichen Frequenz. Es ist an den Haaren herbeigezogen, zu sagen, es seien massive Störungen des Polizei- und Flugfunks vorgekommen. Weder Telefone noch Modems können Polizei- oder Flugfunk stören. Dieses Märchen können Sie einem technischen Laien erzählen. Zu den Punkten 7 und 8: Es ist richtig, dass Verstösse gegen das FMG geahndet werden sollen. Ich meine aber, dass die Lauschmannschaft am Ziel vorbeischiesst. Die Massnahmen sind absolut nicht verhältnismässig, sondern eindeutig auf «Bussenjägerei» ausgerichtet. Wir von der Freiheits-Partei haben nichts dagegen, wenn sich das Bakom bei tatsächlichen Störungen einschaltet. Das ist notwendig und richtig. Aufgrund der gegebenen Antworten aber ist anzunehmen, dass es sich nur um fiktive Störungen handelt Ogi Adolf, Bundesrat: Wenn ich die Buchhaltung mache, stelle ich fest, dass Sie bei zwei von den sieben Fragen, die Sie gestellt haben, mit der Antwort einverstanden sind. Bei den anderen haben Sie eine andere Antwort erwartet. Ich kann vielleicht jetzt noch eine Ergänzung geben und dem Rat sagen, weshalb Sie diese Interpellation am 2. Juni 1993 gestartet haben. Es ist so, dass in der «SonntagsZeitung» ein Artikel über die Verfolgung von Widerhandlungen gegen das Fernmeldegesetz (FMG) erschienen war. Es ging um die Frequenzüberwachung zum Aufspüren illegaler Telefonapparate. Die Überschrift, das ist richtig, Hess die Vermutung zu, dass dafür Telefonüberwachungen gemacht würden. Dann haben Sie, Herr Moser, aufgrund dieses Artikels die Interpellation gestartet, über die wir jetzt diskutieren. Die Interpellation wirft verschiedene schwierige Fragen zur Praxis und Verfolgung von Widerhandlungen gegen das Fernmeldegesetz auf. Diese Fragen werden alle in der vorliegenden Stellungnahme behandelt. Aber Sie sind, wie ich zur Kenntnis genommen habe, nicht überall einverstanden. Sie können aber durch eine klare Darlegung oder Richtigstellung der Fakten beantwortet werden. Der grösste Teil der Fragen von Herrn Moser betrifft das Verwaltungsstrafverfahren. Dieses ist im entsprechenden Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht geregelt Leider nahm der besagte Artikel nicht von der Bundesgerichtspraxis zur Überwachung des Telefonverkehrs Kenntnis. Zu dieser Frage hat sich nämlich das Bundesgericht klar geäussert Es unterscheidet in seiner Rechtsprechung zwischen Frequenzüberwachung, wo es um die Ermittlung eines Störers geht, und Telefonüberwachung, wo der Inhalt des Gespräches wesentlich ist Im angesprochenen Fall geht es nur um die Frequenzüberwachung. Bei der Überwachung von illegalen Telefonaten geht es einzig um die Ermittlung und die Beseitigung der Störung, also überhaupt nicht um den Inhalt. Die illegalen Apparate können den Fernmeldeverkehr, also den Funk von Polizei, von Feuerwehr, von Rettungungsdiensten, von Eisenbahn, von Flugüberwachung und viele weitere Funkdienste stören. Das ist unter Umständen sehr gefährlich. So hat man mich informiert. Aber Sie behaupten, meine Experten seien Laien. Ich werde dem noch nachgehen. Das Bundesgericht erachtet auch die Praxis bei den Frequenzkontrollen ausdrücklich als rechtmässig. Sie richtet sich voll nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafgesetz und nach dem Fernmeldegesetz. Können die Kontrollen nicht mehr erfolgen, so hat dies einen Wildwuchs von illegalen Tele-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation von Felten "Briefpost 2000" und Frauendiskriminierung Interpellation von Felten "Poste aux lettres 2000". Discrimination des femmes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3171 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.12.1994 - 14:30 Date Data Seite 2138-2140 Page Pagina Ref. No 20 024 849 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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