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Entscheid

93-3190

Verwaltungsbehörden 16.12.1994 93.3190

16. Dezember 1994Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

121.

Länder haben ihren nationalen Aktionsplan in Vorbereitung oder bereits vorgelegt (Stand Januar 1993). Bis zum Jahr 2000 soll der Generalsekretär der Uno der Generalversammlung jährlich über den Fortschritt der an der Weltgipfelkonferenzfür Kinder beschlossenen Programme Bericht erstatten. Es wäre wünschenswert, wenn die Vertretung der Schweiz an der Tagung des Unicef-Verwaltungsrates Ende April 1993 signalisieren könnte, dassauch unser Land die Vorbereitungen ihres nationalen Aktionsplanes an die Hand genommen hat und somit ihrer Unterschrift Nachachtung verschaffen wird. - Was gedenkt der Bundesrat in dieser Sache zu tun? Hat der Bundesrat die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplanes bereits an die Hand genommen? - Wie und in welchem Zeitraum möchte der Bundesrat der eingegangenen Verpflichtung nachkommen? Texte de l'interpellation du 19 mars 1993 Dans le cadre du Sommet mondial pour l'enfance, la Suisse a signé la Convention sur les droits de l'enfant et la Déclaration mondiale en faveur de la survie, de la protection et du développement de l'enfant ainsi qu'un plan d'action pour l'application de la déclaration mondiale dans les années 90. Notre pays s'est ainsi engagé à élaborer un plan d'action national et à le soumettre à l'ONU. Il convient d'une part de définir des programmes d'action pour les domaines cités dans la convention, à savoir, la famille, la santé, les enfants dans des conditions de vie difficiles, les enfants et les médias ainsi que la formation. D'autre part, il importe de revoir la part des programmes d'aide au développement axés sur le développement humain, qui sont financés et soutenus par la Confédération.

121.

pays sont en train de préparer leur plan d'action national ou l'ont déjà soumis à l'ONU (état janvier 1993). D'ici à l'an 2000, le Secrétaire général de l'ONU adressera chaque année à l'Assemblée générale un rapport indiquant les progrès réalisés s'agissant des programmes arrêtés au Sommet mondial pour l'enfance. Il serait souhaitable que la représentation suisse puisse, fin avril 1993, lorsque siégera le Conseil d'administration de l'Unicef, annoncer que notre pays a, lui aussi, commencé à préparer son plan d'action, ce qui donnerait plus de poids à sa signature. - Que pense faire le Conseil fédéral dans cette affaire? A-t-il déjà commencé à élaborer un plan d'action national? - Comment et à quelle date le Conseil fédéral souhaite-t-il donner suite à l'engagement qu'il a pris? Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bühler Simeon, Couchepin, Daepp, Dünki, Fischer-Hägglingen, Grendelmeier, Hess Peter, Mauch Ursula, Maurer, Mühlemann, Rutishauser, Seiler Hanspeter, Wyss William (14) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 septembre 1993 Die Welterklärung zugunsten des Überlebens, des Schutzes und der Entwicklung des Kindes sowie ein entsprechender Aktionsplan für die neunziger Jahre wurden am 30. September 1990 an der Weltgipfelkonferenz für Kinder in New York verabschiedet. Auch die Schweiz unterzeichnete die Dokumente, die den Willen der Staaten zum Ausdruck bringen, dem Wohl des Kindes in ihrer nationalen und internationalen Politik Priorität einzuräumen. Hauptziele von Erklärung und Aktionsplan sind die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, die Senkung der Kindersterblichkeit, die Bekämpfung der Unterernährung, die Sicherung der Trinkwasserversorgung und die Bekämpfung des Analphabetismus. Diese Dokumente sind politische Absichtserklärungen, die völkerrechtlich nicht verbindlich sind. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten führte im Anschluss an die Weltgipfelkonferenz für Kinder eine breitangelegte Umfrage innerhalb der Bundesverwaltung zur Umsetzung des Aktionsplans auf nationaler Ebene durch. Das Echo zeigte, dass die Erarbeitung konkreter Massnahmenpläne in der Schweiz auf besondere Schwierigkeiten stösst, da für das Kind wichtige Bereiche wie Erziehung, Bildung und Fürsorge hauptsächlich in die Kompetenz der Kantone fallen. Dazu kommt, dass die Bundesverwaltung über keine Instanz verfügt, die sich allgemein mit den Bedürfnissen des Kindes befasst Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat sich deshalb auf die Vorarbeiten für den Beitritt zum Uno-Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes - eines der zentralen Anliegen der Welterklärung wie des Aktionsplanes - konzentriert. Die Schweiz hat die «Kinderkonvention» 1991 unterzeichnet. Nachdem das Vernehmlassungsverfahren zum Beitritt der Schweiz zur «Kinderkonvention» ein sehr positives Resultat ergeben hat, erteilte der Bundesrat am 5. Mai 1993 dem Eidgenössischen Departement fürauswärtige Angelegenheiten den Auftrag, eine Botschaft zum Beitritt der Schweiz auszuarbeiten. Diese wird zur praktischen Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der «Kinderkonvention» in der Schweiz Stellung nehmen und darauf hinweisen, was aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenzausscheidung in die Zuständigkeit des Bundes bzw. der Kantone fällt. Die «Kinderkonvention» konkretisiert auf völkerrechtlich verbindliche Art in einem gewissen Sinne die Anliegen von Erklärung und Aktionsplan. Die Botschaft ist Anfang 1994 zu erwarten. Sie wird erst im Moment unterbreitet, wo die Kompetenzen für die Einhaltung der Verpflichtungen von Konvention und Aktionsplan klar geregelt sind. Der Aktionsplan sieht auch Massnahmen auf internationaler Ebene vor. Bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit hat die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) schon seit mehreren Jahren Massnahmen für eine verbesserte Gesundheit, Ernährung und Schulung der Kinder in ihre Strategien und Aktionen integriert. Zu diesem Zweck unterstützt sie die Anstrengungen der entsprechenden internationalen Organisationen wie der Unicef (Kinderhilfs-- 1 of 3 -Interpellation Sieber 2484 N 16 décembre 1994 fonds der Vereinten Nationen), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie schweizerischer Nichtregierungsorganisationen (Pestalozzi-Stiftung/Hilfe für die Kinder in der Dritten Welt, Kinder der Welt, Fondation Terre des hommes). In Bangladesch unterstützt sie beispielsweise das «Bangladesh Rural Advancement Committee» (Brac), eine Nichtregierungsorganisation, welche sich der Arbeit auf den Gebieten der Schulung, der Gesundheit von Mutter und Kind, der Impfkampagnen und der Achtung der Rechte von Minderjährigen widmet Brac ist zum Vorbild für viele ähnliche Organisationen in zahlreichen Entwicklungsländern geworden. Im Rahmen ihrer multilateralen Entwicklungszusammenarbeit leistet die DEH einen gewichtigen Beitrag an Unicef (1991:18 Millionen Schweizerfranken). Der Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen bezweckt, die Gesundheit von Müttern und Kindern durch eine Reihe von Massnahmen zu verbessern: Impfprogramme, verbesserte Ernährung, Trinkwasserzugang, Grundschulung, günstigere RahmenbedingungenfürStadtkinder, bessere gesundheitliche Voraussetzungen für die Mütter. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3276 Interpellation Sieber Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention Prévention de la tabagie et de l'alcoolisme Wortlaut der Interpellation vom 17. Juni 1994 Im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 1993 über die Volksinitiative zur Verminderung der Alkoholprobleme und die Volksinitiative zur Verminderung der Tabakprobleme (Zwillings-lnitiativen) wurde von Gegnern - zu denen auch der Bundesrat gehörte - erklärt, dass Präventionsmassnahmen zur Verminderung der in diesen Vorlagen aufgeworfenen Probleme unbestritten und notwendig seien. Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:

1.

Welche Massnahmen hat der Bundesrat seit der Volksabstimmung über die Zwillings-lnitiativen zur Unterstützung von Massnahmen gegen den Alkohol- und Tabakmissbrauch ergriffen?

2.

Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachorganisationen eine umfassende Kampagne zu starten, welche sich in ihrer Breitenwirkung an die Kampagne gegen die Immunschwächekrankheit Aids anlehnt? Falls ja, wann ist mit einer solchen Kampagne zu rechnen?

3.

Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Null-Promille-Grenze eine der wirksamsten Massnahmen gegen Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss darstellt? Texte ote l'interpellation du 17 juin 1994 Durant la campagne précédant la votation populaire du

28.

novembre 1993 sur l'initiative populaire pour la prévention des problèmes liés à l'alcool et l'initiative populaire pour la prévention des problèmes liés au tabac (initiatives jumelles), les opposants, dont le Conseil fédéral faisait partie, ont déclaré que nul ne contestait la nécessité de prendre des mesures préventives afin d'atténuer les problèmes évoqués dans ces deux initiatives.

1.

Quelles mesures le Conseil fédéral a-t-il prises depuis la votation populaire pour lutter contre l'abus de tabac et d'alcool?

2.

Est-il prêt à lancer, en association avec les organisations spécialisées, une vaste campagne, d'une aussi grande portée que la campagne contre le Sida? Si oui, quand compte-t-il le faire?

3.

Ne pense-t-il pas qu'un taux d'alcoolémie limité à 0 pour mille au volant est la mesure la plus efficace contre les accidents dus à l'alcool? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Daepp, Gross Andreas, Maeder, Meier Samuel, Scherrer Werner, Stalder, Steffen, Steiger Hans, Weder Hansjürg, Zwygart (11) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. September 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 septembre 1994 Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum gehören für den Bundesrat zu den wichtigsten aktuellen Gesundheitsproblemen (siehe Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995, S. 11 Off.), vor allem wegen deren gesundheitsschädigenden Wirkung und der damit verbundenen Sterblichkeit In der Schweiz sind jährlich mehr als 13 000 Todesfälle darauf zurückzuführen (10000 allein auf das Rauchen, die wichtigste vermeidbare Todesursache). Die Gesamtzahl der Todesfälle durch illegale Drogen, Aids, Suizid und Verkehrsunfälle wird damit überstiegen.

1.

Im Zusammenhang mit der Prävention des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme bereitet das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) - es ist auf nationaler Ebene für diese Probleme verantwortlich - zurzeit einen Massnahmenkatalogvor, der auf den Empfehlungen internationaler Organisationen (Weltgesundheitsorganisation, Europarat, Europäische Union) und nationaler Organisationen (Eidgenössische Expertenkommissionen für Alkohol- und Tabakfragen) basiert. Bei der Prävention der alkoholbedingten Probleme sollten sich die Massnahmen grundsätzlich auf die Herabsetzung des problematischen Konsums, insbesondere auf die Verminderung des chronischen und unangemessenen Alkoholgenusses, ausrichten (z. B. am Steuer oder am Arbeitsplatz). Bei der Prävention des Tabakkonsums sollten die Massnahmen bezwecken, dass die Anzahl neuer Raucherinnen und Raucher gesenkt und die Nichtraucher und Nichtraucherinnen vor unfreiwilliger Beeinträchtigung geschützt werden. Ferner sollte die Zahl der Raucherinnen und Raucher, die das Rauchen aufgeben, erhöht werden. Zudem hat der Bundesrat mit Beschluss vom 27. April 1994 entschieden, die Revision von Artikel 32bis der Bundesverfassung sowie aller anderen Bestimmungen der Bundesverfassung, bei denen Suchtmittel betroffen sind, an die Hand zu nehmen (Absinthverbot, Kleinhandelsbeschränkungen durch die Kantone, Verteilung des Reinertrages der Eidgenössischen Alkoholverwaltung usw.). Ziel dieser Revision ist es, eine auf die Zukunft gerichtete Verfassungsgrundlage im Suchtmittelbereich zu erarbeiten.

2.

Der Bund hat für die Aidsprävention eine ganze Reihe von Massnahmen eingeleitet, darunter eine breitangelegte nationale Medienkampagne, budgetiert mit jährlich 4,5 Millionen Franken. Heute verfügt das BAG zur Prävention von Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum über einen jährlichen Budgetbetrag von rund einer Million Franken (alle Massnahmen eingeschlossen: primäre, sekundäre und tertiäre Prävention sowie Kampagnen). Infolge dieser sehr knapp bemessenen Finanzen und des zu geringen Personalbestandes in den Bereichen Alkohol und Tabak, ist es derzeit nicht möglich, gegen Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum eine ähnliche nationale Medienkampagne wie diejenige gegen Aids durchzuführen. Medienkampagnen sind auch nur Teil der Prävention; sie genügen allein noch keinesfalls. Trotz seines bescheidenen Handlungsspielraumes hat der Bundesrat bereits heute verschiedene Massnahmen (Finanzierungsbeiträge) zur Prävention des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme getroffen. Diese Massnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern entwickelt, um so die be-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Rychen Unicef. Aktionsplan zum Schutz der Kinder Interpellation Rychen Unicef. Plan d'action pour protéger l'enfance In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3190 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1994 - 08:00 Date Data Seite 2483-2484 Page Pagina Ref. No 20 024 978 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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