93-3192
Verwaltungsbehörden 02.12.1993 93.3192
2. Dezember 1993Deutsch17 min
Source admin.ch
2. Dezember 1993 2163 Motion Hafner Rudolf Noch eine weitere grundsätzliche Feststellung: Wenn Sie sich in den europäischen Ländern etwas umsehen, stellen Sie fest, dass in Zeiten grosser Arbeitslosigkeit immer mehr Länder dazu übergehen, dafür zu sorgen, dass zuerst die eigenen Leute Arbeit haben, bevor man allenfalls noch anderen Menschen Arbeitsplätze und Arbeit zur Verfügung stellt. Ich glaube, das ist ein elementares Menschenrecht, das jedes Volk für sich in Anspruch nehmen kann. In unserem Volk wird nicht verstanden, dass bei einer Arbeitslosigkeit von rund 200 000 Leuten die Einwanderungsschleusen immer noch offengehalten werden. Das ist ein Widerspruch in sich. Deshalb die Feststellung, dass wir heute einen Einwanderungsstopp brauchten, der den optimalen Schutz unserer eigenen Arbeitskräfte einigermassen garantieren könnte. Diese wenigen Aussagen zu dieser Interpellation wollte ich im Namen der Schweizer Demokraten doch noch machen. Fasel: Natürlich muss ich aus gewerkschaftlicher Sicht zwei, drei Bemerkungen machen, weil ich eine ziemliche Verwirrung in dieser Frage feststelle. Als ich den Vorstoss der freisinnigdemokratischen Fraktion sah, fragte ich mich, ob man eigentlich schon einmal die tatsächliche Entwicklung angeschaut habe. Wenn ich jetzt von seiten der Schweizer Demokraten diese Ausführungen noch einmal gehört habe, muss ich mir diese Frage erst recht stellen. Wenn man schon Vorstösse macht und sie hier am Rednerpult vertritt, sollte man auch schauen, wie die Realität draussen tatsächlich aussieht. Wir haben die Zahlen jeweils von August zu August verfügbar. Von 1991 bis 1992 hatten wir eine Reduktion im Bereich der Saisonniers und der Grenzgänger in der Grössenordnung von 30 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wir hatten im nachfolgenden Jahr (1992/93) wiederum eine gleiche Reduktion der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Segment Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Saisonniers. Das heisst: Was hier verlangt wird, ist längstens Realität geworden, und zwar, wenn die Zahlen einigermassen stimmen, in der Grössenordnung von 60 000. Wir wissen damit noch nicht, was überhaupt im Bereich der Kurzaufenthalter geschehen ist, weil hier nicht genügend verlässliches statistisches Material vorliegt, weil hier die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt; hier hat tatsächlich eine gleichgerichtete Entwicklung stattgefunden. Es ist beängstigend, wenn man hier sagt, Herr Keller Rudolf, es sei ein Menschenrecht, in schwierigen Zeiten die Leute nach Hause zu schicken. Das kann in diesem Saal nicht unwidersprochen bleiben! Ein Menschenrecht besteht darin, dass Arbeitslose - oder sozial Schwache auch - in einer Zeit der Arbeitslosigkeit sozial behandelt werden. Es ist kein Menschenrecht, Leute, die wir vor Jahren noch gebraucht haben, jetzt einfach nach Hause zu schicken. Das verstehe ich nicht unter Menschenrechtspolitik! M. Delamuraz, conseillerfédéral: Après cet échange d'aménités pluripartite, mon rôle est simplement de rappeler le droit et les faits et non pas de me lancer dans un débat général sur cette question importante. Premièrement, je confirme ce que nous disons dans la réponse à cette interpellation, à savoir que le Conseil fédéral est là pour appliquer le droit existant et que celui-ci trouve sa base législative dans l'actuelle loi fédérale sur le séjour et l'établissement des étrangers. Par conséquent, l'ordonnance annuelle que le Conseil fédéral prend au début de novembre ne peut être que l'émanation et l'application des principes énoncés par cette loi qui comporte bel et bien des dispositions préférentielles pour la main-d'oeuvre indigène. Deuxièmement, des assouplissements ont été apportés dans la limite étroite où le Conseil fédéral le pouvait au statut des travailleurs étrangers. Lors de la révision partielle que nous avons apportée à l'ordonnance 1992/93 le 1er mai dernier, des assouplissements ont été apportés au statut des cadres, des dirigeants ou des spécialistes très qualifiés de l'étranger. De même, il y aura à l'avenir des assouplissements du statut des frontaliers en zones frontalières et des renouvellements de permis à l'année facilités en cas d'absence temporaire à l'étranger. Mais, en attendant que cela soit réalisé à l'avenir, pour l'heure ce ne sont pas des dispositions qui constituent du droit positif. Par conséquent, confirmant encore la réponse du Conseil fédéral, je répète que nous avons la responsabilité dans mon département - plus particulièrement à l'Ofiamt - de vérifier l'application de ces dispositions. Je dirai à M. Marti Werner, à l'éminent conseiller d'Etat que vous êtes à Glaris, que je partage votre appréciation et votre jugement. Pour la plupart des travailleurs étrangers, sinon la totalité, il y a des offices du travail cantonaux parfaitement responsables et prêts à défendre et à appliquer la loi. Il peut arriver en effet qu'à l'intérieur du monde du travail, les fautifs ne soient pas du côté des responsables de ces offices, mais bien du côté des acteurs actifs de la vie économique. Enfin, troisième et dernière remarque. Nous considérons que ce débat reprendra actualité, car il garde actualité dans les discussions de très grands projets que nous aurons, comme la révision de la loi sur l'assurance-chômage entre autres. Mais, nous devons bien constater, et cela confirme ce que disait à cette tribune M. Fasel, que dans l'évolution économicosociale de la Suisse de ces deux dernières années proportionnellement le nombre de travailleurs étrangers en Suisse qui ont perdu emploi est beaucoup plus important - proportionnellement toujours - que le nombre de travailleurs suisses indigènes ayant perdu emploi. Ces phénomènes de relative protection, tels qu'ils sont inscrits dans la loi, ont bel et bien fonctionné. Erklärung der Interpellanten: befriedigt Déclaration des interpellateurs: satisfaits #ST# 93.3192 Motion Hafner Rudolf Mehr Kuhhalterbeiträge an Klein- anstatt Grossbauern Contributions aux détenteurs de vaches. Favoriser les petits paysans par rapport aux grands Wortlaut der Motion vom 19. März 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung der Kuhbeitragsverordnung vom 20. Dezember 1989 wie folgt vorzunehmen: Zukünftig soll auch für die erste Kuh ein Beitrag wie für die zweite bis zehnte Kuh ausbezahlt werden. Bei den Kuhhaltern ab zwanzig Kühen soll jedoch der Beitrag gesamthaft so gekürzt werden, dass die totale jährliche Subventionssumme unverändert bleibt. Texte de la motion du 19 mars 1993 Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'ordonnance du
Erwägungen
20.
décembre 1989 sur les contributions aux détenteurs de vaches de la manière suivante: A l'avenir, la première vache doit donner droit à la même contribution que celle allouée pour la deuxième à la dixième vache. Pour les détenteurs de vingt vaches et plus, le total des contributions doit toutefois être réduit de sorte que la somme des subventions versées par la Confédération pour une année reste identique. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bühlmann, Diener, Dünki, Gardiol, Hollenstein, Maeder, Meier Hans, Schmid Peter, Thür, Weder Hansjürg, Wyss William, Zwygart (14)
-- 1 of 4 --
Motion Hafner Rudolf 2164 N 2 décembre 1993 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Kleinere Landwirtschaftsbetriebe haben generell höhere Kosten pro Tier als Grossbetriebe. Dieser Faktor muss bei den Kuhhalterbeiträgen gebührend berücksichtigt werden, wenn die Arbeit der kleinen und mittleren Bauern gerecht bewertet werden soll. Dies kann mit einer Aenderung der Kuhbeitragsverordnung erreicht werden, womit zukünftig auch für die erste Kuh ein Beitrag ausgerichtet wird. Der Ausschluss der jeweils ersten Kuh von den Kuhhalterbeiträgen beruht auf der Annahme, diese sei eine sogenannte Haushaltskuh bzw. deren Milch diene ausschliesslich für die Bedürfnisse des Kuhhalters. Diese Annahme bedarf der Ueberprüfung. Tatsächlich wären wohl selbst mehrköpfige Familien kaum in der Lage, die ganze Milch einer Kuh zu verwenden. Zudem ist es ja gerade der Zweck der Kuhbeitragsverordnung, möglichst viel Milch aus dem Markt zu nehmen. Wenn die Bauernfamilie selber Milch verwendet, anstatt diese in den Verkehr zu bringen, so ist damit ein Vorteil für die Bundeskasse verbunden. Es macht auch in dieser Hinsicht heute keinen Sinn mehr, auf der Annahme voll zu beharren, die ganze Milch der ersten Kuh betreffe eine sogenannte Haushaltskuh und sei damit nicht beitragsberechtigt Mit der Bestimmung, wonach bei Kuhhaltern mit mehr als zwanzig Kühen der Beitrag entsprechend gekürzt wird, entsteht eine vermehrte Solidarität von den grossen mit den kleinen und mittleren Betrieben. Damit wird die Bundeskasse mit dieser Massnahme nicht belastet. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Mai 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 mai 1993 Zur Entlastung des Milchmarktes und zur extensiven Nutzung von Grünlandflächen fördert der Bund die Verwendung von Vollmilch zur Aufzucht und zur Mast von Kälbern sowie die Ammen- und Mutterkuhhaltung mit Beiträgen an Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion. Die Beiträge gleichen grundsätzlich die Einkommensnachteile der Kuhhalter ohne Milchablieferung gegenüber den Verkehrsmilchproduzenten aus. Die Ausrichtung der Beiträge stützt sich auf den Milchwirtschaftsbeschluss 1988 (SR 916.350.1) und auf die Verordnung vom 20. Dezember 1989 über Beiträge an Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion (SR 916.350.132.1 ). Das ganze Beitragskonzept ist grundsätzlich auf dem Prinzip der Vergleichbarkeit bzw. der Parität zwischen Verkehrsmilchproduzent und Kuhhalter ohne Verkehrsmilchablieferung aufgebaut Im Milchsektor ergibt sich durch die Kontingentierung und die Rückbehaltsregelungen eine gewisse Erlösdifferenzierung zugunsten der Kleineren und des Berggebietes. Deshalb sind auch die Kuhbeiträge nach Bestandesgrösse abgestuft Zudem werden in den Bergzonen II bis IV für die zweite bis zehnte Kuh höhere Beiträge ausgerichtet Den mit zunehmender Kuhzahl abnehmenden Produktionskosten stehen somit, wie es der Motionär verlangt, abnehmende Beiträge gegenüber, so dass kleinere Betriebe höhere Beiträge je gehaltene Kuh erhalten und die höheren Kosten abgegolten werden. Es besteht damit bereits eine relativ starke Differenzierung zugunsten der kleineren Kuhhalter. Für kleinere bäuerliche Kälbermäster werden zudem zusätzlich noch Mastkälberbeiträge (200 Franken pro Kalb) gewährt, was letztlich zu einer weiteren Differenzierung in Richtung Kleinbetrieb führt. Es ist richtig, dass die sogenannte Haushaltkuh etwas von ihrer früheren Bedeutung eingebüsst hat Das ursprüngliche Argument des Eigenverbrauchs von Milch im bäuerlichen Haushalt, der die Milchrechnung nicht belastet, ist aber nach wie vor gültig. Das Anliegen des Motionärs, für die erste Kuh eines Betriebes ebenfalls einen Beitrag zu gewähren, wurde bereits mehrmals im Zusammenhang mit Verordnungsänderungen geprüft Dabei musste festgestellt werden, dass der Einbezug der ersten Kuh unter Wahrung der Kostenneutralität und der Zielkonformität der Massnahme nicht möglich ist Die Ausdehnung der Beitragsberechtigung auf die erste Kuh, ohne Kürzung der Beitragsansätze für die übrigen Kühe, würde die Milchrechnung mit zusätzlich rund 15 Millionen Franken belasten. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes steht eine solche Lösung derzeit nicht zur Diskussion. Durch eine allzu starke Differenzierung zugunsten der Kleineren, wie sie der Motionär vorsieht, würde die Zementierung bestehender Betriebsstrukturen noch verstärkt und ein sinnvoller Strukturwandel beeinträchtigt Gleichzeitig musste, da die Kuhbeiträge betriebsbezogen abgestuft sind, mit einer zunehmenden Zahl von unerwünschten Betriebsteilungen gerechnet werden. In diesem Sinne zielt der Vorstoss nicht in die von Bundesrat und Parlament im 7. Landwirtschaftsbericht festgelegte Richtung. Die vom Motionär vorgeschlagene Umlagerung der finanziellen Mittel würde zudem dazu führen, dass Hobby- und Nebenerwerbsbetriebe, die in diesem Produktionszweig weitverbreitet sind, höhere Kuhbeiträge erhielten. Demgegenüber müssten sich bäuerliche Familienbetriebe, insbesondere die Vollerwerbsbetriebe, mit niedrigeren Beiträgen begnügen. Der Anreiz für mittlere und grössere Betriebe, auf Kuhhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion umzustellen und die Produktion zu extensivieren, würde damit weitgehend entfallen. Die eigentliche Zielsetzung der Massnahme, nämlich die Entlastung des Milchmarktes, wäre dadurch ernsthaft gefährdet Eine Umlagerung bzw. Umverteilung hätte somit Auswirkungen, die den Zielsetzungen der neuen Agrarpolitik eindeutig widersprechen würden. Der Bundesrat lehnt aufgrund der dargelegten Gründe den Einbezug der ersten Kuh in die Beitragsberechtigung ab. Er erachtet, gestützt auf die neue Agrarpolitik, die bisherige Beitragsausgestaltung für richtig. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Hafner Rudolf: An diesem Vorstoss könnte Herr Bundesrat Delamuraz eigentlich Freude haben, weil damit die Landwirtschaftsrechnung mit keinem einzigen Franken mehr belastet würde. Das ist im Bereich der Landwirtschaftspolitik nicht selbstverständlich. Bei diesem Vorstoss geht es mehr um eine sozialpolitische Massnahme. Worum geht es konkret? Die bisherige Verordnung über Beiträge an Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion hat zum Ziel, die Vermehrung der Verkehrsmilch zu verhindern. Landwirtschaftspolitisch ist das angesichts der Milchschwemme eine vernünftige Massnahme. Man hat bisher ab der zweiten Kuh Beiträge ausgerichtet. Ich bewundere die «sagesse» der Beamtenschaft des Bundesamtes für Landwirtschaft, die realisiert hat, dass eine einzelne Familie oder ein einzelner Bauer nicht in der Lage ist, täglich die Milch einer Kuh zu verwerten. Eine Familie mit 30 oder 40 Kindern ist ja heute nicht mehr unbedingt das Normale. Dass das Bundesamt so etwas festgestellt hat, ist schon fortschrittlich. Allerdings wurden leider die Konsequenzen daraus nicht gezogen; es wurde trotzdem beschlossen, mit dieser Landwirtschaftspolitik weiterzufahren. Man versuchte, die Angst vor Hobbybauern zu schüren. Mit meinem Vorstoss wird nicht verunmöglicht, dass das Problem der Hobbybauern geregelt würde. Es geht jedoch um jene Bauernbetriebe, welche für unser Land einen sehr grossen Stellenwert haben, Stichwort Selbstversorgung. Wenn schon eine landwirtschaftlich vernünftige Lösung vorgeschlagen wird, sollten wir dem nicht im Wege stehen. Im Sinne dieser sozialpolitischen Massnahme möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass es darum geht, dass die kleinen und mittleren Bauernbetriebe 1500 Franken mehr erhalten können. Das ist für diese Bauern ein sehr wichtiger Beitrag. Bei der sogenannten Kuhbeitragsverordnung ist es so, dass die Zahl der beitragsberechtigten Kühe nicht limitiert ist, ein Besitzer von beispielsweise 200 Kühen kann immer noch für jede Kuh 450 Franken beziehen. Ich denke, dass mein Vorstoss für eine gerechte Sozialpolitik vielleicht nicht das Herz des Landwirtschaftsministers, aber doch dasjenige eines freisinnigen Bundesrates höher schlagen lässt Es war in der Vergangenheit ja so, dass es freisinnige Bundesräte gegeben hat - ich erinnere an Bundesrat -- 2 of 4 -2. Dezember 1993 2165 Zivile Baubotschaft 1993 Stampfli mitderAHV-Schaffung-, die ein Herz für sozialpolitische Massnahmen hatten. Nachdem also dieser Vorstoss die Bundeskasse keinen Franken kostet, möchte ich Sie doch ermuntern, meinen Vorstoss zu überweisen. In diesem Sinne bitte ich Sie, mindestens der Ueberweisung als Postulat zuzustimmen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Vous illustrez, mon cher Monsieur Hafner Rudolf, la vieille définition de la politique agricole suisse: «Eine Kuh macht muh, viele Kühe machen Mühe.» (Hilarité) Nous devons en effet considérer qu'avec la mesure d'exception de la première unité, mesure que vous aimeriez lever, nous avons voulu soutenir ceux qui, dans ce pays, détiennent du bétail, mais ne contribuent pas à charger ou à surcharger le marché du lait, puisqu'ils consacrent le lait de ce bétail à d'autres fins. A cet égard, l'aide, qui est importante et que nous apportons à quelque 10 000 exploitations - ce qui représente quelque chose comme 70 000 vaches -, est un allégement bienvenu au compte laitier, même si elle coûte chaque année quelque 100 millions de francs à la caisse fédérale. D'autant plus bienvenus sont ces 100 millions de francs qu'ils se répartissent pour les trois quarts en régions de montagne. Si nous avons excepté la première vache, c'était dans l'idée qu'elle servait essentiellement à l'approvisionnement domestique de la famille du détenteur de ce bétail, et c'était aussi pour donner un côté plus décisif à notre politique. En effet, si nous nous mettons à soutenir tout de suite, pour ces raisons de non-livraison de lait, la première vache, il est bien évident que vous aurez - car cela se répétera entre gens malins, et c'est légitime - une abondance de familles qui, actuellement, ne détiennent aucune pièce de bétail et s'empresseront d'acquérir cette première pièce unique pour pouvoir bénéficier de l'aide bienvenue de la Confédération. Je pense que la charge supplémentaire que cela représenterait pourrait être de l'ordre de 20 millions de francs. Vous proposez d'adopter quand même ce système, mais de sortir ces
20.
millions de la répartition, pour que le total reste le même. Je crains que nous ne soyons alors, avec les prestations pour les autres, trop en-dessous de ce qu'il est convenu de compenser et que, par conséquent, très rapidement, ce montant de
20.
millions de francs n'apparaisse finalement que comme un supplément. C'est la raison pour laquelle, comme nous ne voulons pas inciter indûment et économiquement par erreur les paysans à augmenter encore le cheptel, ce qui serait inévitablement l'effet d'une aide apportée déjà à la première vache, nous proposons de renoncer à votre motion. Son acceptation sous la forme indolore du postulat n'a pas grand sens, parce que je ne vois pas que ce soit là une direction moderne que nous puissions choisir pour notre agriculture. Vous avez fait vibrer la corde sensible en moi - et vous savez que ce n'est pas difficile avec moi - en évoquant les mânes de M. Walter Stampfli, ancien conseiller fédéral, et de l'AVS qui porte sa marque. Je suis très sensible à cette évocation historique, pleine d'enseignement. Cependant, comme je ne suis pas en train d'établir l'AVS des vaches, mais au contraire des règles de diminution du cheptel, ce n'est pas l'exemple de M. Stampfli qui va me guider sur ce chemin délicat, si prestigieux puisse-t-il être. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulâtes Dagegen
37.
Stimmen
54.
Stimmen #ST# 93.052 Zivile Baubotschaft 1993 Constructions civiles 1993 Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Mai 1993 (BBII11297) Message et projet d'arrêté du 26 mai 1993 (FF II 1197) Beschluss des Ständerates vom 6. Oktober 1993 Décision du Conseil des Etats du 6 octobre 1993 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Frau Misteli, Berichterstatterin: Die Zivile Baubotschaft 1993 umfasst Verpflichtungskredite in der Höhe von 819,95 Millionen Franken. Davon werden knapp 810 Millionen Franken für Bauvorhaben und Liegenschaftserwerb und 10 Millionen Franken als Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten anbegehrt. Zur letztgenannten Position, Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten, finden Sie auf der Fahne einen Minderheitsantrag. Die Zivile Baubotschaft 1993 wurde im Ständerat schon behandelt. Der Ständerat hat die beantragten Verpflich-tungskredite ohne Abstriche einstimmig genehmigt. Ich werde zuerst zu einer Gesamteinschätzung der Zivilen Baubotschaft kommen und nachher auf die wichtigeren Einzelprojekte eingehen. Die Zivile Baubotschaft 1993 weist eine Rekordsumme auf. Die Baubotschaft vom letzten Jahr betrug 311 Millionen Franken unddiejenigevon1991 566 Millionen Franken. Es wird aberfür die Zukunft, für die nächsten drei, vier Jahre, die letzte Zivile Baubotschaft mitdieserSummesein. Dienächsten Zivilen Baubotschaften werden sich um 200 Millionen Franken bewegen. Wenn Sie sich das «Verzeichnis der neuen Objektkredite» im Anhang 1 zum Bundesbeschluss (Botschaft, Seite 117) anschauen, sticht Ihnen sofort der hohe Betrag für die dritte Ausbauetappe der ETH Zürich auf dem Hönggerberg, erste Phase, ins Auge. Ich nehme an, Sie erinnern sich noch an die Diskussion in diesem Rat um die Bewilligung von 19,7 Millionen Franken für Vorbereitungsmassnahmen und Infrastrukturanpassungen für diese dritte Ausbauetappe der ETH Zürich in diesem Rat; das war in der Herbstsession 1992. Seitens der Kommission haben wir damals klar gesagt - und die Diskussion im Rat war dementsprechend -, dass die Bewilligung dieses Verpflichtungskredites auch eine Zustimmung zum eigentlichen Projekt bedeute. Heute vertreten wir hier den Verpflichtungskredit für die dritte Ausbauetappe der ETH Zürich auf dem Hönggerberg, erste Phase. Die hohe Summe verliert ebenfalls ein wenig von ihrem Gewicht, wenn die Budgetwirksamkeit dieser Verpflichtungskredite für die nächsten Jahre mit den insgesamt ausgewiesenen Objektkrediten des Investitionsplanes für zivile Bauten verglichen wird. Im nächsten und übernächsten Jahr werden von dieser Baubotschaft weniger als 40 Millionen Franken - in einer Gesamtobjektkreditsumme von 315 respektive 386 Millionen Franken - budgetwirksam. Ab 1996 erhöht sich die Objektkreditsumme dieser Baubotschaft von 76 Millionen bis auf
172.
Millionen Franken im Jahre 1998. Die gesamte Objektkreditsumme des Investitionsplanes steigt damit auf über 430 Millionen Franken. Sie sehen also: Die Zivile Baubotschaft 1993 wird in den nächsten zwei Jahren keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ausgaben des Bundes haben. Auch hier ist das Projekt, welches die erhöhten Objektkredite verursacht, die dritte Ausbauetappe der ETH Zürich, über deren Notwendigkeit wir letztes Jahr in diesem Rat abgestimmt haben. Dieses Projekt kommt eben erst ab 1997 zur Ausführung, d. h. frühestens 1997, es könnte auch später werden.
-- 3 of 4 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Hafner Rudolf Mehr Kuhhalterbeiträge an Klein- anstatt Grossbauern Motion Hafner Rudolf Contributions aux détenteurs de vaches. Favoriser les petits paysans par rapport aux grands In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3192 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2163-2165 Page Pagina Ref. No 20 023 444 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 4 of 4 --