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Entscheid

93-3210

Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3210

8. Oktober 1993Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Welche Lebensdauer haben die Bauwerke, die mit dem einbetonierten Sprengstoff ausgerüstet sind?

2.

Mit welchen Langzeittests wurde erprobt, dass der Sprengstoff über die Lebensdauer der Bauwerke schadlos hält?

3.

Wie wird sichergestellt, dass bei Reparatur- oder Abbrucharbeiten der Sprengstoff nicht versehentlich verpuffen oder explodieren kann?

4.

Ist es in der heutigen sicherheitspolitischen Lage noch angebracht, zivile Objekte für die Sprengung vorzubereiten und dabei den Sprengstoff bereits jetzt einzubauen? Wie begründet der Bundesrat diese Notwendigkeit? fexte de l'interpellation du 28 avril 1993 JeprieleConseilfédéral de répondreauxquestionssuivantes:

1.

Combien de temps les ouvrages minés, c'est-à-dire ceux dans lesquels des explosifs ont été coulés dans le béton, sont-ils utilisables?

2.

Par quels tests à long terme a-t-on pu déterminer que les explosifs ne constituent pas une menace pour ces ouvrages?

3.

Comment fait-on pour s'assurer que les explosifs ne s'échappent ni n'explosent accidentellement lors de réparations ou de travaux de démolition?

4.

Est-il encore opportun, dans la situation politique actuelle en matière de sécurité, de prendre des dispositions pour faire sauter des ouvrages civils en les minant d'avance? Comment le Conseil fédéral justifie-t-il une telle mesure? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bühlmann, Diener, Fankhauser, Gardiol, Goll, Gross Andreas, Haering Binder, Hollenstein, Misteli, Steiger Hans, Thür, Vollmer, Weder Hansjürg (16)

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Interpellation Scherrer Jürg 1992 N 8 octobre 1993 Schrittliche Begründung - Développement par écrit Verschiedenen Presseberichten war in der letzten Zeit zu entnehmen, dass das EMD dazu übergegangen ist, Sprengstoff in einzelnen zur Vernichtung vorgesehenen Objekten fest einzubauen. Dabei wurde von der bisherigen Praxis abgewichen, bei welcher zwar die nötigen Sprengkammern in die Konstruktion integriert wurden, der brisante Sprengstoff aber separat gelagert wurde. In der Schweiz fanden in angeblich sicheren Munitionslagern seit Ende des Zweiten Weltkrieges wiederholt Explosionsunglücke statt. So zum Beispiel in Fort Dailly (1946), Blausee-Mitholz (1947) und erst im letzten Jahr auf dem Sustenpass. Die Explosionsursachen konnten bei all diesen Fällen nicht restlos geklärt werden. Es ist allgemein bekannt, dass der in zivilen Sprengobjekten zur Verwendung gelangende Sprengstoff TNT relativ stossunempfindlich ist. Trotzdem vertreten Sprengstoffexperten die Ansicht, dass selbst bei TNT spontane Verpuffungen möglich sind. Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 juin 1993 Zur Unterstützung der Bodentruppen im Verteidigungsfall verfügt die Armee seit Jahrzehnten über ein Zerstörungskonzept, das vorsieht, wichtige Verkehrsträger zur Zerstörung vorzubereiten. Im Bericht über die Sicherheitspolitik in den neunziger Jahren und im Armeeleitbild 95 haben wir auf den hohen Stellenwert dieser Vorbereitungen hingewiesen. Die entsprechenden baulichen Vorkehrungen werden bereits im Frieden getroffen, und zwar im Zusammenhang mit dem Neubau oder der Sanierung eines Objekts. Zu den Fragen der Interpellation nehmen wir wie folgt Stellung:

1.

Die Lebensdauer eines Bauwerks, in das Sprengstoff eingebaut ist, hängt von seinem Zustand ab; sie steht in keinem Zusammenhang mit dem eingebauten Sprengstoff. Der Sprengstoff ist funktionell nicht Bestandteil des Bauwerks und kann jederzeit gefahrlos ausgebaut werden.

2.

Die ältesten in der Schweiz noch verwendeten Sprengbüchsen, die mit verfestigtem und gepresstem Trotyl gefüllt sind und zur Zerstörung von Objekten verwendet werden, stammen aus dem Jahr 1946; sie sind in einwandfreiem Zustand. Wo dies bautechnisch möglich ist, wird der Sprengstoff seit 16 Jahren in die Objekte eingebaut Der Sprengstoff ist sicher; er ist gegen Sabotage geschützt und wird von der Gruppe für Rüstungsdienste mit besonderen Instrumenten laufend überwacht Seine Lager- und Funktionsfähigkeit ist praktisch unbeschränkt Die Gefahr einer unbeabsichtigten Explosion oder einer Selbstentzündung des eingebauten Sicherheitssprengstoffs besteht nicht Es sind bis heute keine Fälle bekanntgeworden, bei denen derartige Bauwerke durch unfreiwillige Explosion des darin enthaltenen Sicherheitssprengstoffs zerstört oder beschädigt worden wären. Bei den von der Interpellantin erwähnten Explosionsunglücken ist nicht Sicherheitssprengstoff, sondern alte und teilweise delaborierte Munition detoniert.

3.

An Sprengobjekten wie Brücken und Strassen werden immer wieder Umbau- oder Abbrucharbeiten durchgeführt In solchen Fällen wird der Sprengstoff vorher gefahrlos ausgebaut

4.

Das Zerstörungskonzept der Armee erhöht den Abhaltewert unseres Geländes und steigert die Kampfkraft der Truppe. Der vorsorgliche Einbau des Sprengstoffs in den Sprengobjekten ermöglicht in kurzer Zeit eine hohe Bereitschaft; er ist wesentlich sicherer als die Einlagerung des Sprengstoffs in der Nähe der Sprengobjekte. Das Zerstörungswesen gehört zur statischen Komponente der dynamischen Raumverteidigung. Diese neue Konzeption, die wir im Armeeleitbild 95 beschrieben haben, ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Armee ihren Hauptauftrag (Kriegsverhinderung durch Verteidigungsbereitschaft) auch in Zukunft erfüllen kann. Die Zahl der Sprengobjekte wird im Zug der Verwirklichung der «Armee 95» erheblich reduziert Es werden aber auch in Zukunft vereinzelte neue Sprengobjekte gebaut werden müssen - sei es zur Schliessung bestehender Lücken oder sei es, um neue Verkehrsträger einzubeziehen. Das Zerstörungskonzept bleibt jedenfalls auf Jahre hinaus ein bedeutender Teil der Kampfinfrastruktur unserer Armee. Erklärung der Interpellantin: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellatrice: partiellement satisfaite #ST# 93.3211 Interpellation Scherrer Jürg Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch Luftschutztruppen Concurrence entre les troupes de protection aérienne et des entreprises privées Wortlaut der Interpellation vom 28. April 1993 Zu Uebungszwecken werden durch die Luftschutztruppen Immobilien abgebrochen oder gesprengt. Die dabei anfallenden Kosten werden nur zu einem Teil den Auftraggebern überbunden. Dadurch entsteht eine Wettbewerbsverzerrung, welche es den privaten Abbruchfirmen von vornherein verunmöglicht, die Arbeiten zu kostendeckenden Preisen auszuführen. In Zeiten der Vollbeschäftigung bleibt die Konkurrenzierung der Privatfirmen ohne negative Folgen; in der heutigen Zeit der wirtschaftlichen Rezession hat sie jedoch einen negativen Einfluss auf die Beschäftigungslage. Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.

Werden auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin Immobilien durch Luftschutztruppen abgebrochen beziehungsweise gesprengt?

2.

Falls ja, werden die ausgeführten Arbeiten in Zukunft zu marktgerechten Preisen ausgeführt, um den privaten Anbietern einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen?

3.

Werden die Luftschutztruppen in Zukunft nach Abbruchbeziehungsweise Sprengarbeiten das Wegräumen des Schuttes privaten Anbietern überlassen, um einer weiteren Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft vorzubeugen? Texte de l'interpellation du 28 avril 1993 A des fins d'exercice, les troupes de protection aérienne se livrent à des démolitions ou à des dynamitages d'immeubles. Or, les coûts occasionnés par de telles opérations ne sont que partiellement imputés aux donneurs d'ouvrage. Il en résulte une distorsion de la concurrence, qui empêche d'entrée de jeu les entreprises privées de démolition d'exécuter les travaux à des prix couvrant leurs frais. En période de plein emploi, cette concurrence exercée à rencontre des entreprises privées n'a pas de conséquences négatives; en ces temps de récession économique, elle a en revanche des effets négatifs sur l'emploi. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Les troupes de protection aérienne continuent-elles de démolir ou de dynamiter des immeubles, en ces temps de crise économique?

2.

Si oui, les travaux seront-ils désormais exécutés à des prix conformes au marché, afin que la concurrence puisse s'exercer pleinement entre les entreprises privées et les troupes de protection aérienne?

3.

Les troupes de protection aérienne laisseront-elles désormais à des entreprises privées la tâche de déblayer les gravats après une démolition ou un dynamitage, afin de ne pas mettre en péril de nouveaux emplois dans l'économie privée?

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Gonseth Festeingelagerte Sprengstoffe in zivilen Objekten Interpellation Gonseth Ouvrages civils minés In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3210 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 1991-1992 Page Pagina Ref. No 20 023 268 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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