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Entscheid

93-3219

Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3219

8. Oktober 1993Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

In welchem Rhythmus beabsichtigt der Bundesrat, die ökologischen Direktzahlungen aufzustocken?

2.

Wann gedenkt der Bundesrat die Einführungsperiode abzuschliessen und den gesetzlich vorgesehenen Zustand des Gleichgewichts herzustellen?

3.

Besteht im Rahmen der laufenden Finanzplanperiode (5 Jahre) ein konkretes Konzept, wie sich die Direktzahlungen nach Artikel 31 a und diejenigen nach Artikel 31 b entwickeln und einander annähern? Wie sehen die entsprechenden Zahlen aus? Texte de l'interpellation du 28 avril 1993 L'article 31 b de la loi sur l'agriculture mentionne expressément que les contributions qu'il vise devront, après une période d'introduction, avoir atteint le même ordre de grandeur que les paiements visés à l'article 31 a Cette formulation a été arrêtée au terme de longues délibérations, souvent controversées, dans les deux Chambres. Elle est capitale pour la nouvelle orientation de la politique agricole. D'après les arrêtés du Conseil fédéral du 26 avril 1993, les paiements directs versés cette année atteindront au total la somme de 320 millions de francs, dont 55 millions - soit bien moins de 20 pour cent - pour les seules contributions pour des prestations écologiques (art 31 b). Le mandat légal est donc loin d'avoir été rempli. Dans ces conditions, je pose au Conseil fédéral les trois questions suivantes:

1.

A quel rythme entend-il augmenter les contributions pour des prestations écologiques?

2.

Quand pense-t-il que la période de transition sera achevée et quand entend-il rétablir l'équilibre prévu par la loi?

3.

Existe-t-il dans le cadre du plan financier en cours (qui est de 5 ans) un projet concret selon lequel les paiements directs visés à l'article 31 a et à l'article 31 b devraient évoluer pour se rapprocher les uns des autres? Quels sont les chiffres correspondants? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann, Bäumlin, Béguelin, Bircher Peter, Bodenmann, Borei François, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, David, Diener, Eggenberger, Fankhauser, Fasel, Gardiol, Goll, Gross Andreas, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jori, Ledergerber, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Misteli, Rechsteiner, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Züger (43) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993 Der Interpellant weist zu Recht darauf hin, dass um diese Formulierung in den Räten gerungen wurde. Der zur Debatte stehende Passus (Art. 31 b Abs. 4 LwG) lautet mit dem genauen Wortlaut: «Diese Zahlungen sollen nach einer Einführungsperiode annähernd die gleiche Grössenordnung erreichen wie diejenigen nach Artikel 31 a»

1.

Es ist die Absicht des Bundesrates, möglichst rasch «annähernd gleiche Grössenordnungen» zu erreichen. In diesem Sinne hat der Bundesrat in der Verordnung zu Artikel 31 b die folgenden Programme beschlossen: Beiträge für ökologischen Ausgleich, integrierte Produktion, biologischen Landbau und kontrollierte Freilandhaltung. Bei der Durchführung sind allerdings folgende Aspekte zu berücksichtigen: a Zwischen den ergänzenden Direktzahlungen und den Oekobeiträgen bestehen grundsätzliche konzeptionelle Unterschiede. Letztere basieren im Unterschied zu den ergänzenden Direktzahlungen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit Die Beteiligung der Landwirtschaft ist daher offen und schwierig abzuschätzen. Insbesondere bedingt sie eine entsprechende Weiterbildung der Landwirte und betriebswirtschaftliche Umstellungen, was mehrere Jahre erfordern kann. b. Die oben erwähnten Programme müssen nun anlaufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bestehenden Regeln für die integrierte Produktion und die kontrollierte Freilandhaltung zum Teil noch ergänzt beziehungsweise konkretisiert und vor allem anerkannt werden müssen, was eine gewisse Zeit beansprucht c. Auch verwaltungstechnisch setzen die Programme hohe Anforderungen an die Vollzugsorgane, d. h. die Kantone und Fachorganisationen. Dies betrifft insbesondere die Kontrolle der produktionstechnischen Anforderungen auf den Betrieben. Bei knappen finanziellen und personellen Ressourcen in den für den Vollzug zuständigen Behörden ist mit Engpässen zu rechnen, welche die Dauer der Einführungsphase beeinflussen. d. Die Beiträge können nicht beliebig hoch angesetzt werden. Die finanzpolitischen Grundsätze zwingen uns zu einem sparsamen Umgang milden verfügbaren Mitteln.

2.

Die Dauer der Einführungsphase hängt von obigen Faktoren ab und auch von den allgemeinen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Kostenentwicklung, der Preispolitik, der Finanzpolitik usw. Unter Würdigung all dieser Einflussfaktoren ist es das Bestreben des Bundesrates, möglichst schnell annähernd gleiche Grössenordnungen zu erreichen. Im konkreten verweisen wir auf die Antwort zur Frage 3.

3.

In der Finanzplanung sind nachfolgende Beiträge (in Millionen Franken) vorgesehen; dabei ist zu beachten, dass die vom Bundesrat am 26. April 1993 beschlossenen Zusatzkredite in den ergänzenden Direktzahlungen respektive in den Oekobeiträgen eingerechnet sind:

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8.

Oktober 1993 N 2031 Interpellation Loeb François Jahr 1994 1995 1996 1997 Total ergänzende Direktzahlungen 707 773 798 798 (Art. 31 a), wovon -ehemalige Tierhalterbeiträge 335 335 335 335 - neue Mittel 372 438 463 463 Total Oekobeiträge (Art. 31 b) 114 197 322 472 Die Zusammenstellung zeigt, dass ab 1996 die ergänzenden Direktzahlungen stabil bleiben. Neue Mittel werden ab 1996 ausschliesslich für Oekobeiträge geplant Diese Daten sind mit einer Reihe von Vorbehalten versehen: Es wird erwartet, dass die Massnahmen nach Artikel 31 b auf breite Beteiligung bei den Landwirten stossen. Die Zahlen gehen von einer mittleren Geldentwertung von 2,5 Prozent je Jahr aus. Es werden stabile Preise unterstellt; im weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Im Zuge der Vereinfachungsbemühungen ist es nicht ausgeschlossen, dass beispielsweise Flächenbeiträge, Sömmerungsbeiträge usw. mit zusätzlichen Oekoleistungen verbunden werden und derart als Massnahmen nach Artikel 31 b Landwirtschaftsgesetz geführt werden können. Konkrete Ergebnisse dieser Arbeiten werden erst gegen Ende Jahr vorliegen. Ein solcher Einbau würde die Angleichung dieser Zahlungen an diejenigen nach Artikel 31 a beschleunigen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 38 Stimmen Dagegen 42 Stimmen #ST# 93.3346 Interpellation Loeb François Jungunternehmerförderung Promotion de nouvelles entreprises Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1993 Ich frage den Bundesrat an:

1.

a Welchen Auflagen seitens des Staates haben Unternehmen in der Startphase nach der Gründung zu genügen? 1b. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, diese allfälligen Hemmnisse abzubauen? 2a Ist dem Bundesrat bekannt, wie viele technologieorientierte, innovative Unternehmen seit 1980 gegründet worden sind? 2b. Wieviele dieser Unternehmen existieren noch? 2c. Welches sind die wichtigsten Erklärungsfaktoren für Erfolg und Misserfolg?

3.

Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, künftig die Gründung von Unternehmen zu fördern: 3a in Zusammenarbeit mit den Kantonen, durch ausgebaute Informationstätigkeit, zeitliche Verlagerung von Abgaben oder weitere Instrumente; 3b. durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für «venture capital», indem - wie in anderen Staaten üblich - in Zusammenarbeit mit Banken jungen Unternehmen in grösserem Ausmass als bisher in einem einfacheren Verfahren günstigere Kredite vermittelt werden? Texfe de l'interpellation du 18 juin 1993 Je pose au Conseil fédéral les questions suivantes: 1a. Quelles conditions l'Etat impose-t-il aux entreprises récemment fondées dans leur phase de démarrage? 1b. Le Conseil fédéral voit-il la possibilité de supprimer ces conditions si elles constituent un obstacle? 2a Sait-il combien d'entreprises novatrices, à vocation technologique, ont été fondées depuis 1980? 2b. Combien d'entre elles existent encore? 2c. Quels sont les principaux facteurs qui permettent d'expliquer leur réussite ou leur échec?

3.

Le Conseil fédéral voit-il la possibilité de promouvoir à l'avenir la création d'entreprises: 3a. en pratiquant, avec les cantons, une meilleure politique d'information, en échelonnant les redevances dont les jeunes entrepreneurs doivent s'acquitter, en créant encore d'autres possibilités; 3b. en améliorant les conditions générales de l'obtention de capital-risque («venture capital»), autrement dit, comme le font les autres pays, de collaborer avec les banques pour que soient accordés, dans le cadre d'une procédure simplifiée, davantage de crédits aux jeunes entrepreneurs, des crédits qui soient aussi pour eux moins onéreux? Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Cincera, Eymann Christoph, Friderici Charles, Giger, Gros Jean-Michel, Wyss Paul (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993 Der Bundesrat hat die Problematik der Jungunternehmerförderung in mehreren Berichten behandelt und dazu Stellung bezogen: Bericht des Bundesrates über die Klein- und Mittelbetriebe von 1983, Studie Nr. 7 des Bundesamtes für Konjunkturfragen «Risikokapital» 1983, Bericht «Technologiepolitik des Bundes» 1992. Eine Vielzahl von Aktivitäten mit dieser Zielrichtung sind auf verschiedenen Ebenen im Gange. Zu erinnern ist etwa an die Anstrengungen im Rahmen kantonaler respektive kommunaler Wirtschaftsförderungen. Ganz besonders zu begrüssen sind auch die verschiedenen Initiativen, die von privater Seite unternommen werden. Beispiele sind u. a die Swiss Venture Capital Association (SVCA),dieVigier-Stiftung, die Technoparks, das Schweizerische Institut für Unternehmungsschulung des Gewerbeverbandes und die Jungunternehmerschulung u. a durch die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen der Kantone Aargau und Solothurn sowie Technopark Zürich. Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1.

Auflagen und deren Abbau 1a. Von den für Jungunternehmen bestehenden Hemmnissen und Auflagen sind besonders zu erwähnen: - Fiskalrecht: Bei Gründung einer Aktiengesellschaft oder Erhöhung des Aktienkapitals wird eine Emissionsabgabe von 3 Prozent auf dem Nominalkapital erhoben. Diese Belastung ist im Vergleich mit der EG grösser. Dort gilt in der Regel ein Satz von 1 Prozent In einigen Ländern (z. B. UK) besteht sogar Abgabefreiheit. Junge Unternehmen, deren Eigenkapitalausstattung in der Regel gering ist, sind aufgrund des progressiven Tarifs bei der direkten Steuer für juristische Personen bei wachsenden Gewinnen rasch einer hohen steuerlichen Belastung ausgesetzt. - Beschränkte Rekrutierungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt und ein sozioökonomisches Umfeld, das eine geringe Fehlertoleranz aufweist und Jungunternehmern bei Misserfolg kaum wieder eine zweite Chance gibt. -Administrative Auflagen, die überproportional stark auf jungen oder kleinen Unternehmen lasten, bestehen in den Bereichen Sozialversicherung, Steuern, statistische Datenerhebungen und sonstige administrative Arbeiten (vgl. dazu die Dissertation Hunkeler, U., «Zur Belastung der Klein- und Mittelbetriebe durch staatliche Regelungen - Untersuchung deradmi-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hämmerle Gleichgewicht zwischen den Artikeln 31a und 31b Landwirtschaftsgesetz Interpellation Hämmerle Loi sur l'agriculture. Equilibre dans l'application des articles 31a et 31b In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3219 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 2030-2031 Page Pagina Ref. No 20 023 300 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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