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Entscheid

93-3229

Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3229

8. Oktober 1993Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Luftschutztruppen der Armee sind für ihre realistische Ausbildung auch in Zukunft auf zivile Uebungsobjekte angewiesen. Das Bundesamt für Luftschutztruppen (Balst) wird deshalb weiterhin Abbruchobjekte, die ihm von Kantonen, Gemeinden und Privaten angeboten werden, für die Aus- und Weiterbildung seiner Formationen benützen.

2.

Bei der Uebernahme von Abbruchobjekten durch das Balst werden die Rechte und Auflagen vertraglich geregelt. Die Parteien haben dabei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitgehend freie Hand für die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses. Dem Bund dürfen einzig keine Kosten erwachsen. Bei der Bewertung der Leistungen und Gegenleistungen gilt es zu berücksichtigen, dass die Uebungsobjekte der Truppe für längere Zeit, mindestens für die Dauer eines ganzen Wiederholungskurses, zur Verfügung stehen müssen. Die Spreng- und Abbrucharbeiten stellen aus Truppensicht keine eigenständige Leistung dar, für die Preise ausgehandelt werden; sie sind Teil der militärischen Fachausbildung. Das Wegräumen des Schuttes erfolgt mit truppeneigenen Baumaschinen und Fahrzeugen. Der Gebäudeeigentümer übernimmt die Kosten für den Treibstoff und stellt zusätzliche Maschinen, Lastwagen und Mulden für Sonderabfälle zur Verfügung; er bezahlt auch die Deponiegebühren. Bei Sprengungen gehen die Kosten für Schutz- und Absperrmassnahmen zu seinen Lasten. Die Auswahl der Privatfirmen, die diese Mittel und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, ist ebenfalls Sache des Eigentümers.

3.

Wenn in Zukunft das Wegräumen des Schuttes privaten Firmen überlassen werden müsste, würde die praktische Ausbildung der Luftschutztruppen an Maschinen und Geräten in unbekannten Trümmerlagen in einem Ausmass beeinträchtigt, das nicht verantwortet werden kann. Wir sind uns anderseits der Gefahr der Konkurrenzierung der Privatwirtschaft bewusst. Um in Zukunft den wirtschaftlichen Interessen in den einzelnen Regionen noch besser Rechnung tragen zu können, wird das Balst im Verlaufe dieses Jahres Gespräche mit dem Schweizerischen Baumeisterverband und mit der Gewerkschaft Bau und Industrie führen, um für die Zukunft eine für alle Parteien annehmbare Lösung zu finden. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 93.3229 Interpellation Keller Rudolf Offenere Grenzen und Kriminalität Ouverture des frontières et criminalité Wortlaut der Interpellation vom 29. April 1993 Ich stelle folgende Fragen an den Bundesrat:

1.

Wie stellt er sich zur Problematik des «kleinen wirtschaftlichen Grenzverkehrs»?

2.

Tritt er dafür ein, dass dieser wie bisher locker gehandhabt werden kann?

3.

Warum hat er den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern über die sicherheitspolitische Problematik der offenen Grenzen vor der EWR-Abstimmung nichts gesagt?

4.

Was gedenkt er zur besseren Grenzsicherung gegen das Eindringen solcher Diebesbanden zu tun? Texte de l'interpellation du 29 avril 1993 Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:

1.

Quelle est sa position face aux problèmes posés par le «petit trafic économique frontalier»?

2.

Pense-t-il que ce trafic peut continuer à être aussi souple que par le passé?

3.

Pourquoi, au cours de la campagne sur l'EEE, a-t-il caché aux électeurs les problèmes de sécurité posés par l'ouverture des frontières?

4.

Qu'entend-il faire pour renforcer la sécurité aux frontières afin d'empêcher des bandes de voleurs de pénétrer dans notre pays? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit dem 1. Januar 1993 werden zwischen den EG-Staaten keine oder nur noch wenige Zollkontrollen an den zwischenstaatlichen Grenzen durchgeführt. Die Schlagbäume bleiben oben. Ersatzweise werden dafür die wirtschaftlichen Zollkontrollen flächendeckend auf die ganzen Länder ausgedehnt, insbesondere in Deutschland, welches bisher den 15-Kilometer-Zollkreis kannte. Die vermeintliche «freie Fahrt» wird nun durch einen noch grösseren Bürokratismus gebremst. Ein weiterer negativer Aspekt macht sich seit den Lockerungen an den Grenzen besonders im süddeutschen Raum bemerkbar. Ganze Diebesbanden ziehen nun quer durch Europa ungehindert über die offenen Grenzen und «klauen», was nicht niet- und nagelfest ist. Erste Anzeichen machen sich in der Nordwestschweiz im grenznahen Raum bemerkbar. Unsere Polizei kann oft mangels Kapazität nicht einmal mehr Rapporte aufnehmen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993 1./2. Der Grenzverkehr zwischen der Schweiz und unseren Nachbarstaaten wird durch zahlreiche Abkommen geregelt Als Beispiel sei hier das Schweizerisch-deutsche Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr (SR 0.631.256.913.61) erwähnt. Der grenzüberschreitende Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den jeweiligen Zollgrenzzonen ist für diese Regionen oft gleichbedeutend wie die gemeinde- und kantonsüberschreitenden Beziehungen im Landesinnern. Diese Abkommen sind daher für beide Seiten von politischer, wirtschaftlicher und kultureller Tragweite. Der Bundesrat tritt deshalb auch künftig dafür ein, dass der traditionelle und in seinem Ganzen unproblematische Grenzverkehr nicht durch einschränkende Massnahmen gehemmt wird, sondern weiterhin im freiheitlichen Sinne der abgeschlossenen Regelungen gehandhabt wird.

3.

In der Botschaft vom 18. Mai 1992 zur Genehmigung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum legte der Bundesrat die Auswirkungen des freien Personenverkehrs für unser Land dar. Zentral war seine Aussage, wonach es der freie Personenverkehr den EWR-Angehörigen ermöglicht, sich in allen Staaten der Europäischen Freihandelszone zu gleichen Bedingungen wirtschaftlich zu betätigen oder sich niederzulassen. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass der gesamte Bereich der inneren Sicherheit zu keiner Zeit in den Anwendungsbereich des EWR-Vertragswerkes gefallen ist und dass von einer Aufhebung grenz-oder sicherheitspolizeilicher Massnahmen deshalb nie die Rede war. Ein Ja des Souveräns zum EWR-Vertrag hätte daher auf die Grenzkontrollen grundsätzlich keinen Einfluss gehabt.

4.

Die zunehmenden Meldungen des eidgenössischen Grenzwachtkorps über Diebesgut, Einbrecherwerkzeug, fai-

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Interpellation Camponovo 1994 N 8 octobre 1993 sehe Ausweise usw. können auf eine zunehmende Tendenz von verbrecherischen Handlungen unter missbräuchlicher Ausnützung der Landesgrenze schliessen lassen. Gesicherte Angaben, die auf eine bedeutende qualitative und quantitative Steigerung besonders an der Grenze zu Deutschland hinweisen würden, liegen den Fachstellen des Bundes jedoch zurzeit nicht vor. Grenzkontrollen gehören in den grossen Bereich der inneren Sicherheit. Sie stellen dabei nur eine - wenn auch eine wichtige - Massnahme unter zahlreichen anderen dar. Einen personellen Ausbau des ausschliesslich an der Landesgrenze einsetzbaren Grenzwachtkorps zieht der Bundesrat mit Rücksicht auf die heutigen Rahmenbedingungen nicht in Erwägung. Sollten zur Verbesserung der inneren Sicherheit weitere Vorkehrungen nötig sein, so wären sie bei den anderen Instrumenten, beispielsweise aus dem Zuständigkeitsbereich der Kantone, zu treffen. Nur ein gutes Zusammenwirken von aufeinander abgestimmten Massnahmen auf internationaler Ebene, im Inland und an der Grenze vermag die innere Sicherheit unseres Landes in genügender Weise zu gewährleisten. Die vom Chef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes eingesetzte Expertenkommission «Grenzpolizeiliche Personenkontrollen» (EGPK) schlägt in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht denn auch verschiedene Massnahmen vor, damit unser Land nicht zu einer «Insel der Unsicherheit» in Europa wird. Viele der von der EGPK aufgelisteten Massnahmen stehen zurzeit in Prüfung oder sind bereits verwirklicht Der Bundesrat hat zu diesem Bericht in seiner Antwort auf die Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion vom 18. Juni 1993 gegen eine Schweiz als «Insel der Unsicherheit» Stellung bezogen. Schliesslich befindet sich zurzeit bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein Projekt zur Steigerung der Einsatzwirksamkeit des Grenzwachtkorps mitten in der Realisierung. Es sieht unter anderem vor, kleine Dienststellen mit wenig Verkehr aufzuheben beziehungsweise feste Besetzungszeiten einzuschränken, um das dadurch gewonnene Personal vollumfänglich im beweglichen Einsatz dort wirken zu lassen, wo besondere Risiken erkannt oder vermutet werden. Die bereits vorliegenden Resultate zeigen ermutigende Ergebnisse. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 93.3251 Interpellation Camponovo Transferzahlungen zwischen Bund und Kantonen Interpellanza Camponovo Rapporti finanziari fra Confederazione e Cantoni Interpellation Camponovo Transferts financiers entre la Confédération et les cantons Wortlaut der Interpellation vom 1. Juni 1993 Am Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften, der am 13. und 14. Mai dieses Jahres in Lugano stattfand, hat Regierungsrat Dick Marty, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, u. a folgendes erklärt: «Das System der Transferzahlungen des Bundes an die Kantone und das geltende System des Finanzausgleichs unter den Kantonen haben sich als kompliziert, kostspielig und verhältnismässig unwirksam erwiesen. Die Finanzdirektorenkonferenz hat vorgeschlagen, ein Modell zu prüfen, das eine neue Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie ein Finanzausgleichssystem vorsieht, das auf pauschalen Transferzahlungen beruht. Ein solches System wäre einfacher und transparenter. Man würde sich dadurch wieder mehr dem Grundsatz 'Wer entscheidet, zahlt' nähern und damit dem Sinn für Verantwortung wieder einen höheren Stellenwert beimessen.» Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

1.

Gedenkt er, die von der Finanzdirektorenkonferenz formulierten Vorschläge so bald als möglich zu prüfen?

2.

Gedenkt er, wie die Konferenz es vorschlägt, bald eine Expertenkommission mit der näheren Erörterung der Frage zu betrauen?

3.

Wenn ja, welchen Zeitplan sieht er vor? Testo dell'interpellanza del 1° giugno 1993 In occasione del Congresso annuale della Società svizzera delle scienze amministrative tenutosi a Lugano il 13 e 14 maggio ultimo scorso, il Presidente della Conferenza dei direttori cantonali delle finanze, on. Dick Marty, ha detto, tra altro: «Le système de transferts financiers de la Confédération aux cantons et le modèle actuellement en vigueur de péréquation financière entre les cantons se sont révélés compliqués, coûteux et relativement inefficaces. La Conférence des directeurs cantonaux des finances a proposé l'étude d'un modèle qui prévoit une nouvelle répartition des compétences entre Confédération et cantons, ainsi qu'un système de péréquation basé sur des transferts forfaitaires. Ce système aurait l'avantage de la simplicité et de la transparence. En s'approchant un peu plus du sain principe de 'qui décide paie', on revalorise ainsi le sens de la responsabilité.» Chiedo al Consiglio federale:

1.

se intende esaminare sollecitamente le proposte formulate dalla Conferenza;

2.

se intende accogliere la proposta della Conferenza di istituire presto una commissione di esperti per l'approfondimento del tema;

3.

in caso affermativo, con quali tempi intende procedere. Texte de l'interpellation du 1er juin 1993 A l'occasion du congrès annuel de la Société suisse des sciences administratives, qui s'est tenu à Lugano les 13 et 14 mai derniers, le président de la Conférence des directeurs cantonaux des finances, M. Dick Marty, le conseiller d'Etat a notamment déclaré ce qui suit: «Le système de transferts financiers de la Confédération aux cantons et le modèle actuellement en vigueur de péréquation financière entre les cantons se sont révélés compliqués, coûteux et relativement inefficaces. La Conférence des directeurs cantonaux des finances a proposé l'étude d'un modèle qui prévoit une nouvelle répartition des compétences entre Confédération et cantons, ainsi qu'un système de péréquation basé sur des transferts forfaitaires. Ce système aurait l'avantage de la simplicité et de la transparence. En s'approchant un peu plus du sain principe de 'qui décide paie', on revalorise ainsi le sens de la responsabilité.» Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes:

1.

A-t-il l'intention d'examiner avec attention les propositions formulées par la Conférence?

2.

Entend-il accueillir favorablement la proposition de la Conférence d'instituer prochainement une commission d'experts chargée d'approfondir cette question?

3.

Dans l'affirmative, quel calendrier compte-t-il suivre? Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Keine - Nessuno-Aucun Schrittliche Begründung - Motivazione scritta Développement par écrit L'autore rinuncia alla motivazione e desidera una risposta scritta

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Keller Rudolf Offenere Grenzen und Kriminalität Interpellation Keller Rudolf Ouverture des frontières et criminalité In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3229 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 1993-1994 Page Pagina Ref. No 20 023 270 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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