93-3237
Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3237
8. Oktober 1993Deutsch16 min
Source admin.ch
Postulat Mistel i 1976 N 8 octobre 1993 werden können (z. B. Zollvorschriften, Importbeschränkungen, agrarpolitische Vorschriften usw.). Es gibt auch Firmen, die vom Nichtbeitritt der Schweiz zum EWR profitieren. Obwohl in solchen Fällen kaum Handlungsbedarf gegeben sein wird, gilt es, auch diese Erfahrungen auszuwerten, um eine objektive Lagebeurteilung durchführen zu können. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, ob Schweizer Firmen negativ oder positiv betroffen sind, wie gross das Ausmass der Betroffenheit ist, ob Gegenmassnahmen im eigenen Handlungsspielraum nötig und möglich sind, die über Swisslex hinausgehen. Wohl beschäftigen sich grössere Firmen selbst oder deren Branchenorganisationen mit dieser Thematik. Sicher gibt es auch Unternehmen, die sich in diesem Zusammenhang bereits bei den Behörden gemeldet haben. Dennoch ist es wichtig, als Massnahme zur Bestandespflege offensiv zu werden und zu versuchen, die genauen Probleme in Erfahrung zu bringen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du lerseptembre 1993 Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten über die Auswirkungen des EWR-Entscheids auf die Wirtschaft im gegenwärtigen Zeitpunkt. Einzelne Unternehmen spüren schon erste Wirkungen; umfassender und zuverlässiger lässt sich die Lage jedoch erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens beurteilen. Der Bundesrat und verschiedene Amtsstellen erhalten seit dem EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 vermehrt Meldungen von Firmen und einzelnen Personen, in denen diese hauptsächlich Erschwernisse im grenzüberschreitenden Warenverkehr schildern und Abhilfe fordern. Die so gewonnenen Informationen bilden nicht Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, sondern werden von den fachlich zuständigen Stellen problemlösungsorientiert bearbeitet Der Bundesrat ist damit bereits heute mit den aktuellen Problemen der Schweizer Unternehmer bestens vertraut. Mit dem Postulanten ist der Bundesrat aber der Ansicht, dass eine zusätzliche, systematische Sammlung und Analyse solcher Informationen wertvoll ist Darüber hinaus hält es der Bundesrat für angebracht, diese Aufgabe einer verwaltungsexternen Stelle anzuvertrauen. Er hat deshalb eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, welche ebenfalls Umfragen bei und Beobachtungen von Unternehmen umfassen wird. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung dürften nicht vor 1995 vorliegen. Im Rahmen der Integrationspolitik ist es das erklärte Ziel des Bundesrates, eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen zur Europäischen Gemeinschaft zu verhindern. Das «Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens» (Botschaft vom 24. Februar 1993) schafft dafür grundlegende Voraussetzungen. Die obgenannten eingeleiteten Untersuchungen werden zeigen, wo weitere Massnahmen zu treffen sind, um den negativen Wirkungen des EWR-Neins auf Schweizer Unternehmen wirksam zu begegnen. Im weiteren steht das Integrationsbüro EDA/ EVD als interdepartementaler Dienstleistungs- und Koordinationsbetrieb für sämtliche Fragen betreffend die Beziehungen der Schweiz zur EG und zur Efta zur Verfügung und funktioniert somit als die vom Postulanten geforderte.Anlaufstelle. Aus den vorausgehenden Darlegungen ergibt sich, dass die Anliegen des Postulanten vom Bundesrat anerkannt und bereits weitgehend erfüllt werden, weshalb das Postulat abgeschrieben werden kann. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 93.3237 Postulat Mistel! Weltbankreformen nach dem Wapenhans-Bericht Banque mondiale. Réformes suite au rapport Wapenhans Wortlaut des Postulates vom 29. April 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, die schweizerische Vertretung bei der Weltbank anzuweisen, im Exekutivrat folgende Massnahmen zu vertreten:
Erwägungen
1.
Die Empfehlungen des Wapenhans-Berichtes und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Restrukturierung der Weltbank sollen rasch umgesetzt und nicht durch weitere Gutachten auf die lange Bank geschoben werden. Insbesondere soll die Weltbank in der Projekterarbeitung neben den lokalen Regierungen die ausführenden Institutionen und Bevölkerungsgruppen mit einbeziehen und die lokalen Voraussetzungen und den institutionellen Rahmen für die Ausführung der Projekte gemeinsam mit ihnen erstellen und abstimmen.
2.
Alle von Bevölkerungsgruppen oder ihren Vertretern angefochtenen und für diese und die Umwelt risikoreichen Projekte der Weltbank sollen zukünftig von weltbankunabhängigen Gremien in Zusammenarbeit mit den Betroffenen vor der Kreditvergabe beurteilt und anschliessend evaluiert werden.
3.
Die Mitglieder der Weltbank sollen eine unabhängige Instanz scharfen, bei welcher betroffene Bevölkerungsgruppen oder ihre Vertreter Rekurs gegen Projekt- und Programmentscheide der Weltbank einreichen können. Dies bedingt eine entsprechende Informationspolitik mit Zugang der betroffenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Vertreter zu allen Projektdokumenten der Weltbank. Ein erster Schritt zu einer Rekursinstanz könnte die Schaffung einer gut ausgebauten und unabhängig finanzierten Ombudsstelle bei der Weltbank im Sinn einer permanenten Morse-Kommission bilden. 7exfe du postulat du 29 avril 1993 J'invite le Conseil fédéral à donner l'ordre à la représentation suisse auprès de la Banque mondiale de défendre la position suivante devant le conseil d'administration:
1.
Les recommandations du rapport Wapenhans doivent être rapidement appliquées, avec les conséquences qu'elles entraînent pour la restructuration de la Banque mondiale, et non pas reportées à un lointain avenir par des expertises supplémentaires. Notamment, la Banque mondiale doit associer à l'élaboration des projets, outre les gouvernements, les institutions chargées de l'exécution et les populations concernées; elle doit également déterminer avec eux le cadre institutionnel et les conditions particulières qui présideront à l'exécution des projets.
2.
Tous les projets de la Banque mondiale présentant un risque pour l'environnement et la population, du moment qu'ils sont contestés par celle-ci ou par ses représentants, devront être évalués, avant l'attribution du crédit, par des organes qui ne dépendent pas de la Banque mondiale, en collaboration avec les intéressés.
3.
Les membres de la Banque mondiale doivent créer une instance indépendante auprès de laquelle les populations concernées ou leurs représentants pourront recourir contre les projets et les programmes lancés par la Banque mondiale. Ces mesures requièrent une politique d'information assurant l'accès des populations concernées et de leurs représentants à tous les documents de la Banque mondiale concernant les projets. Afin de faire un premier pas vers la création d'une instance de recours, on pourrait instaurer un organe de médiation perma-- 1 of 4 -8. Oktober 1993 1977 Postulat Misteli nent auprès de la Banque mondiale, financièrement indépendant et d'une certaine importance, du type de la commission Morse. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bär, Baumann, Bäumlin, Béguelin, Bischof, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bühlmann, Carobbio, Comby, Daepp, Danuser, Darbellay, de Dardel, Diener, Dormann, Fankhauser, Fasel, von Feiten, Gardiol, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Guinand, Haering Binder, Hafner Rudolf, Haller, Hämmerle, Jeanneret, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Nabholz, Rebeaud, Robert, Scheidegger, Schmid Peter, Seiler Rolf, Spielmann, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Suter, Thür, Tschopp, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Wyss Paul, Zisyadis, Zwahlen (57) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Ende 1992 veröffentlichte Wapenhans-Report hat aufgezeigt, dass sich die Qualität der Weltbankprojekte in den letzten zehn Jahren stark verschlechtert hat. 37,5 Prozent aller Projekte, die 1991 zu einem Abschluss geführt wurden, müssen als gescheitert betrachtet werden. 43 Prozent der Projekte im Wassersektor und 42 Prozent der Landwirtschaftsprojekte haben in ihrem vierten oder fünften Projektjahr grosse Probleme; Afrika als ärmster Kontinent ist am stärksten davon betroffen. Auch der Bericht der unabhängigen Morse-Kommission im Juni 1992 zeigte im Fall des Narmada-Staudammprojektes in
39.
Punkten zusammengefasst auf, dass die Weltbank bei der Planung und beim Bau des Dammes unzählige bankinterne Vorschriften verletzt und die Bedürfnisse der betroffenen Menschen und der Umwelt hinter die technischen «Sachzwänge» zurückgestellt hatte. Der Wapenhans-Report wie auch der Bericht der Morse-Kommission sind nicht die ersten kritischen Analysen der durch die Weltbank finanzierten Projekte im Süden. Diese Kritiken wurden bis heute aber kaum umgesetzt. Diese Tatsache ist auf den institutionellen Widerspruch der Weltbank zurückzuführen, als Bank gleichzeitig eine Institution der Entwicklungszusammenarbeit sein zu müssen. Als Bank interessiert sie ein möglichst schneller Kapitalabfluss; die Projektbeurteilungen werden dementsprechend (gemäss dem Bericht) zu «Marketingmanövern» der Projektverantwortlichen der Weltbank, um Kreditzusagen zu sichern. Von den Kreditnehmern wird die Projektbeurteilung deshalb «als Propaganda - und nicht als objektiver Ansatz» wahrgenommen; die Höhe der Kreditsumme und die Quantität der Projekte werden wichtiger als die Qualität. Umweltverträgliche und kleine dezentrale Projekte haben, weil zu arbeitsaufwendig, keine Chance. Die Konsequenzen, die der Wapenhans-Report zieht, sind zu wenig grundsätzlich. Er kommt zwar zur Schlussfolgerung, dass der Erfolg der Weltbank sich am Nutzen an Ort - an einer nachhaltigen Entwicklungswirkung - und nicht an Anleihenbewilligungen, guten Berichten oder Auszahlungen zu orientieren hätte. Seine konkreten Empfehlungen bleiben aber auf bankinterne Verbesserungen wie länderweises Ueberprüfen der Projektportfolios, besseres Arbeitsklima usw. beschränkt, welche die Grundursachen ausklammern. Die Projekterarbeitung wird in entscheidendem Ausmass von den Experten der Weltbank bestimmt. Die Projektanträgewerden meistens nur formal von den kreditnehmenden Behörden gestellt Für die Projektausführung ist dann aber das Land verantwortlich, obwohl die Weltbank in der grossen Mehrheit der Projekte sich nicht mit den institutionellen Kapazitäten und den lokalen Ausführungsbedingungen vor Ort auseinandergesetzt hat. Für fehlgeschlagene Projekte tragen die Länder alleine die Verantwortung. Die Leidtragenden sind in den meisten Fällen die von den Projekten betroffenen Menschen, welche die Zinsen der fehlgeschlagenen Kredite mit einer weiteren Verschlechterung ihres Lebensstandards bezahlen. Die schweizerische Vertretung in der Weltbank ist verpflichtet, sich an den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit zu orientieren; sie sollte sich daher im Exekutivdirektorium dafür einsetzen, dass bei der Ausarbeitung von Projekten zukünftig statt der Eigeninteressen der Weltbank die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt zu den bestimmenden Faktoren werden. Eine unabhängige Rekursinstanz, externe Projektbeurteilungen und Evaluationen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bevölkerungsgruppen sowie der Informationszugang für diese oder ihre Vertreter und eine grössere Verantwortung der Weltbank in der Kreditvergabe sind konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Projektarbeit Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993 Kurz nach der Uebernahme des Präsidiums der Weltbank hat Herr Preston im Februar 1992 eine interne Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Wapenhans beauftragt, die Probleme bezüglich der Qualität der Durchführung und der Weiterentwicklung der Projekte und Programme der Weltbank zu evaluieren. Während den letzten Jahren ergaben sich nämlich Probleme bei einem Teil dieser Projekte und Programme in deren Vorbereitung und Ausführung. Anstrengungen sind schon 1992 gemacht worden, besonders durch die Erkennung des Problemkreises, bevor sogar die Resultate des Wapenhans-Berichtes bekanntwurden. Ein Teil der Probleme, welche die Leistungen der Weltbank betreffen, bezieht sich auf die Portfolioverwaltung und insbesondere auf eine ungenügende Betonung der Weiterentwicklung der Ausführung der laufenden Projekte und Programme. Zu den verbesserungswürdigen Faktoren zählen: die Frage der Projektqualität im Zeitpunkt ihrer Planung und insbesondere die Risikoanalysen sowie die Bekennung der Kreditnehmer zum Projekt und ihr Einsatz in der Projektausführung oder, anders gesagt, die Notion des «ownership», welche für den Erfolg eines Projektes fundamental ist. Die im Wapenhans-Bericht erwähnten Probleme bezüglich der Projektausführung und -Weiterentwicklung sind nicht weltbankspezifische Probleme. Sie beziehen sich nämlich auch auf die anderen Entwicklungs- und Zusammenarbeitsorganisationen. Da es sich aber um die Weltbank, einen der wichtigsten Partner für die Entwicklungsländer, handelt, muss das Problem mit einer speziellen Aufmerksamkeit betrachtet werden. Entgegen der im Postulat ausgesprochenen Meinung ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Analyse und die Schlussfolgerungen des Wapenhans-Reports fundamentaler Natur sind. Es geht jetzt darum, seine Empfehlungen in konkrete Schritte umzuwandeln. Antworten auf die einzelnen Fragen des Postulates:
1.
Der Wapenhans-Bericht war schon verschiedentlich Gegenstand von Diskussionen im Exekutivrat der Weltbank, welche zur Erstellung eines ersten Dokumentes zur Inangriffnahme der Empfehlungen des Wapenhans-Berichtes dienten. Dieses Dokument war Gegenstand einer ersten Diskussion des Exekutivrates im Mai 1993. Die Schweiz teilt die Ansicht der Weltbank, dass dieses Dokument nicht als starrer Aktionsplan betrachtet werden sollte, sondern als Basis zu einem laufenden Verbesserungsprozess. In ihrer Stellungnahme zum Wapenhans-Bericht hat die Schweiz insbesondere auf die notwendige Verbesserung der Projektüberwachung und -ausführung und auf die vermehrte Benützung der Resultate der gemachten Erfahrungen im Rahmen der Vorbereitung und Ausarbeitung von neuen Projekten gedrängt, um somit eine Erhöhung ihres Entwicklungseinflusses zu bewirken. Der Exekutivrat hat vom Management der Weltbank ein neues, spezifischeres Dokument verlangt, das einen eingehenderen Aktionsplan bezüglich konkreten, Ausführungsdaten der vorgesehenen Aktionen und der Verantwortlichkeiten gegenüber der Institution stellt. Der Bundesrat wird weiterhin dafür sorgen, dass alle Lehren des Wapenhans-Reports im Sinne einer schnellen Anwendung gezogen werden. Was die Projekterarbeitung anbelangt, ist sich die Weltbank bewusst, dass sie den staatlichen Instanzen, die mit den Projekten und Programmen beauftragt sind, welche sie finanziert, beistehen muss, indem sie die betroffenen Gruppierungen und Bevölkerungen eng beizieht. Dies wird noch zu-- 2 of 4 -Interpellation de Dardel 1978 N 8 octobre 1993 wenig gemacht, und es ist notwendig, diesen Prozess zu verstärken.
2.
Die Bank und die Kreditnehmerländer untersuchen zusammen jedes Projekt und entscheiden über den Inhalt und die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsstudie. Wenn eine solche Studie erforderlich ist, müssen die Kreditnehmerländer die Teilnahme der betroffenen Bevölkerungsgruppen garantieren und ihre Ansichten in Betracht ziehen. Im allgemeinen ist die Bank darauf bedacht, dass eine besondere Anstrengung gemacht werden muss, um der betroffenen Bevölkerung die nötigen Informationen bezüglich der Projektfragen zu geben und um ihre Reaktionen und Vorschläge während des Vorbereitungs- und Realisationsprozesses zu erbitten, damit das Projekt akzeptabler gestaltet wird und deswegen mehr Chancen hat, auch unterstützt zu werden. Neue Prozeduren, die eine bessere Information ab Projektbeginn aller Interessenten erlauben würden, sind kürzlich von der Bank dem Exekutivrat vorgeschlagen worden. Nach diesem Plan wird die dem Publikum zugängliche Information wesentlich erweitert, insbesondere im Falle von Projekten mit einem wichtigen Einfluss auf die Umwelt Diese Vorschläge werden demnächst besprochen werden.
3.
Die Aufgabe der Weltbank ist es, ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stehen und die Regierungen in der Erstellung ihrer Entwicklungspolitik und der Vorbereitung der Projekte zu unterstützen. Die Hauptverantwortung der Ausführung liegt jedoch nach wie vor bei den Regierungen der Entwicklungsländer, welche um eine Unterstützung der Weltbank gebeten haben. Was die unabhängige Kontrolle über die Zustimmung und Ausführung von Projekten betrifft, sieht die Bank die Erstellung einer unabhängigen Ueberwachungsstelle vor, die gegenüber dem «staff» unabhängig sein soll. Dieser Stelle könnten die Bemerkungen und die Einwände von Einzelpersonen und Gruppierungen, welche ein direktes Interesse an von der Bank finanzierten Projekten haben, übertragen werden. Eine Studie über dieses Thema ist in Vorbereitung und dürfte bald dem Exekutivrat unterbreitet werden. Wie die Weltbank ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine gänzlich unabhängige Instanz mit praktisch einem Vetorecht die Tätigkeiten der Institution lahmlegen könnte, was sich auch negativ auf die Interessen der Entwicklungsländer auswirken könnte. Man darf jedoch auch nicht das Recht auf Souveränität der Mitgliedländer sowie die grundsätzliche, vom Wapenhans-Bericht vorgesehene Wichtigkeit der Verantwortung der Akteure bei der Ausführung ihrer Projekte aus den Augen verlieren. Die Reformen der Weltbank müssen mehr Verantwortung den Entwicklungsbeauftragten geben, welche für die von der Weltbank finanzierten Projekte verantwortlich sind, und verhindern, dass die Verantwortung der Entwicklungsländer vermindert und diejenige der Weltbank laufend grösser wird. Diese Reformen müssen auch zusätzlich zu den Regierungen selbst die Beteiligung der betroffenen Bevölkerungen begünstigen. Wenn dies tatsächlich gemacht würde, wäre eine solche unabhängige Ueberwachungsstelle überflüssig. Schliesslich sollte darauf geachtet werden, dass die Gründung einer Ueberwachungsstelle nicht zur Verdoppelung der schon existierenden internen Instanzen führen sollte. Es ist jedoch notwendig, dass die Weltbank genaue Aenderungsvorschläge erstellt, welche einer unabhängigen Ueberwachungsstelle erlauben, ihre Aufgaben nützlich auszuführen. Dies jedoch wird die Bank nicht davon befreien, ebenfalls ihre interne Kontrolle zu verstärken, da die Teilnahme einer Ueberwachungsstelle auf allen Ebenen der Vorbereitung und Durchführung der Projekte sowie der Programme der Bank beträchtliche Ressourcen erfordert, um überhaupt wirksam sein zu können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat unter Berücksichtigung der obgenannten Bemerkungen entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3139 Interpellation de Dardel Schweiz-Eritrea. Rückkehrhilfe Suisse-Erythrée. Aide au retour Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1993
1.
Beabsichtigt der Bundesrat, mit der Republik Eritrea freundschaftliche Beziehungen aufzunehmen, wenn diese im April 1993 unabhängig wird?
2.
Will der Bundesrat dem Gesuch der eritreischen Behörden nach Aufschiebung und Staffelung der Rückführung eritreischer Flüchtlinge aus der Schweiz stattgeben? Will er die Rückkehr dieser Personen in ihre Heimat mit einem substantiellen Beitrag unterstützen?
3.
Wäre es nicht vorteilhaft, sich am deutschen Modell der Rückkehrhilfe zu orientieren?
4.
Könnte man eine solche Hilfe für Eritrea und seine Bürger nicht mindestens im Rahmen eines Pilotprojektes gewähren? Texte de l'interpellation du 18 mars 1993
1.
Le Conseil fédéral entend-il nouer des relations cordiales avec la République d'Erythrée, lorsque cette dernière deviendra indépendante en avril 1993?
2.
Est-il d'accord de donner une suite positive à la demande des autorités érythréennes d'un rapatriement retardé et échelonné des ressortissants érythréens réfugiés en Suisse et d'une aide substantielle au retour de ces personnes dans leur pays d'origine?
3.
Ne pense-t-il pas judicieux de s'inspirer du modèle allemand d'aide au retour?
4.
Une telle aide en faveur de l'Erythrée et de ses ressortissants ne pourrait-elle pas être mise sur pied au moins à titre de première expérience? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Béguelin, Brügger Cyrill, Carobbio, Caspar-Hutter, Darbellay, Eggenberger, Engler, Fankhauser, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Rebeaud, Ruffy, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Zisyadis(27) Schriftliche Begründung-Développement par écrit L'Erythrée, dans la Corne de l'Afrique, va selon toute vraisemblance accédera l'indépendance, les 24 et25 avril prochains, à l'occasion d'un référendum, dont le déroulement sera supervisé par des observateurs désignés par l'ONU, d'autres organisations internationales et plusieurs gouvernements. Le pays sort d'une guerre d'indépendance de 30 ans dans un état de dévastation et de pauvreté extrêmes.
3.
500 000 d'Erythréens environ habitent actuellement leur pays. Des centaines de milliers sont encore réfugiés à l'étranger, notamment en Afrique (surtout au Soudan) et en Europe (Allemagne en particulier). La Suisse accueille actuellement environ un millier de réfugiés érythréens. Le gouvernement provisoire d'Erythrée considère à juste titre n'être pas en mesure d'assurer le retour immédiat de l'ensemble de ses compatriotes à l'étranger, compte tenu de la destruction des installations productives, de l'absence d'emplois disponibles, de logements et d'équipements collectifs élémentaires, ainsi que de la pauvreté générale du pays. Par ailleurs, le rapatriement des réfugiés au Soudan, qui sont
500.
000 privés de tout dans ce pays, est évidemment prioritaire par rapport aux réfugiés en Europe. Le gouvernement provisoire d'Erythrée est intervenu auprès de tous les Etats qui accueillent des ressortissants érythréens pour leur demander d'échelonner le retour de ceux-ci et de contribuer économiquement à leur réinsertion dans leur pays d'origine.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Misteli Weltbankreformen nach dem Wapenhans-Bericht Postulat Misteli Banque mondiale. Réformes suite au rapport Wapenhans In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3237 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 1976-1978 Page Pagina Ref. No 20 023 254 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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