93-3239
Verwaltungsbehörden 14.06.1993 93.3239
14. Juni 1993Deutsch47 min
Source admin.ch
Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029) 452 14 juin 1993 #ST# Neunte Sitzung - Neuvième séance Montag, 14. Juni 1993, Nachmittag Lundi 14 juin 1993, après-midi 18.15h Vorsitz - Présidence: Herr Piller Präsident: Ich begrüsse Sie zur letzten Woche unserer Sommersession und möchte Ihnen noch zwei Mitteilungen machen:
Erwägungen
1.
Am vergangenen Samstag durfte Kollege Ernst Ruesch seinen Geburtstag feiern. Wir möchten ihm etwas verspätet ganz herzlich gratulieren und ihm alles Gute wünschen. (Beifall)
2.
Sie haben der Presse entnehmen können, dass gegenwärtig die Idee entwickelt wird, die Herbstsession eventuell nach Genf zu verlegen. Ich kann Sie beruhigen: Die Büromitglieder Ihres Rates haben davon nicht früher Kenntnis erhalten als Sie. Sie wurden am Donnerstag etwas vage informiert. Die Koordinationskonferenz wird morgen früh darüber zu befinden haben, und wir werden sicher im Rat darüber diskutieren. Es ist also nicht so, dass wir Sie nicht informieren wollten. Wir haben davon ebenso spät erfahren wie Sie selbst #ST# 92.029 Rassendiskriminierung. Uebereinkommen und Strafrechtsrevision Discrimination raciale. Convention et révision du droit pénal Differenzen - Divergences Siehe Seite 90 hiervor - Voir page 90 ci- devant Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 1993 Décision du Conseil national du 8 juin 1993 B. Schweizerisches Strafgesetzbuch. Militärstrafgesetz B. Code pénal suisse. Code pénal militaire Art. 1 Art. 261 bis Abschnitt 4, Art. 2 Art. 171 c Abs. 1 Abschnitt 4 Antrag der Kommission Festhalten Art. 1 art. 261 bis paragraphe 4, art. 2 art. 171 e al. 1 paragraphe 4 Proposition de la commission Maintenir Zimmerli, Berichterstatter: Nach der Behandlung der Revision des Strafgesetzbuches beziehungsweise des Militärstrafgesetzes - es geht um den Beschlussentwurf B - im Nationalrat am 8. Juni 1993 sind zwei Differenzen übriggeblieben. Sie sehen das auf der Fahne: eine Differenz im - ich möchte sagen repressiven Teil der Vorlage, nämlich bei der Umschreibung des Straftatbestandes der Rassendiskriminierung, und eine zweite im präventiven Teil der Vorlage, bei der Frage nämlich, ob die Schaffung der Ombudsstelle gegen Rassismus zum Gegenstand eines Postulates, wie vom Ständerat beschlossen, oder einer Motion gemacht werden soll, wie dies der Nationalrat letzte Woche beschlossen hat Ihre Kommission hat am 10. Juni 1993 getagt und beantragt Ihnen, der Ueberweisung der vom Nationalrat beschlossenen Motion zuzustimmen, dagegen am Beschluss zur Formulierung des umstrittenen Straftatbestandes festzuhalten. Ich aussere mich zuerst zum Straftatbestand. Zu Artikel 261 bis Abschnitt 4: Die beiden Kammern sind sich der Sache nach durchaus einig, dass Angriffe auf die Menschenwürde verwerflich sind und unter Strafe gestellt gehören. Unbestritten ist auch, dass nicht jedes unbedachte Wort sogleich zu einem Verfahren vor dem Strafrichter führen soll, weil damit die Strafnorm ihre wohlverstandene Legitimation verlieren könnte. Uneinig ist man sich bloss bei der Beantwortung der Frage, ob die Formulierung des Nationalrates oder die von uns beschlossene, etwas differenziertere Fassung die klarere sei. Darüber wurde in diesem Haus im Februar dieses Jahres eine intensive Debatte geführt Ich will nicht alles wiederholen, was dabei gesagt wurde. Wir fanden einfach, die Norm gewinne an Transparenz, Klarheit und Ueberzeugungskraft, wenn man die Begriffe «herabsetzen» - französisch «abaisser» - und «diskriminieren»-«discriminer»-zur Präzisierung verwendet und im Zusammenhang mit der Menschenwürde nicht einfach generell von «Angriffen» - oder «porter atteinte» - spricht Wir legten seinerzeit grosses Gewicht auf einen möglichst hohen Grad der Bestimmtheit der ausgesprochen heiklen Strafnorm. Daran hat sich an der Debatte in unserer Kommission nichts geändert Wir fanden selbst bei intensivster Durchsicht der Protokolle der nationalrätlichen Kommission und der Plenardebatte nichts, was diesen Befund hätte erschüttern können. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb ohne Gegenstimme, an unserem Beschluss hier festzuhalten. M. Cotti, conseiller fédéral: Sans vouloir entrer dans une discussion de détail au sujet des différences entre les arguments, je tiens à souligner que, au Conseil national, j'ai déclaré que le Conseil fédéral se ralliait à votre proposition. Les raisons sont celles qui ont été indiquées ici par M. Zimmerli et que M. Küchler avait annoncées au moment où il avait fait sa proposition. Le Conseil fédéral se rallie donc à la position du Conseil des Etats. Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 93.3239 Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029) Ombudsstelle gegen Rassismus Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029) Office de médiation contre le racisme Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ombudsstelle gegen Rassismus einzusetzen und sich dabei insbesondere auf das schwedische System abzustützen. Texte de la motion du 8 juin 1993 Le Conseil fédéral est invité à créer un office de médiation contre le racisme en s'inspirant notamment du système suédois. Antrag der Kommission Mehrheit Ueberweisung der Motion -- 1 of 6 -14. Juni 1993 453 Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029) Minderheit (Ziegler Oswald, Küchler) Ablehnung der Motion Proposition de la commission Majorité Transmettre la motion Minorité (Ziegler Oswald, Küchler) Rejeter la motion Zimmerli, Berichterstatter: Ich komme zur zweiten Differenz, nämlich zur Frage, ob die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus zum Gegenstand einer Motion oder bloss eines Postulates gemacht werden solle. Im Februar - Sie erinnern sich - konnten wir dem Nationalrat nicht folgen, als dieser aus dem Stand ein den Anforderungen eines rechtsstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens nicht entsprechendes «Bundesgesetz über die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus» (Entwürfe) verabschiedet hatte. Wir fanden, die Schaffung einer solchen Ombudsstelle müsse im Zusammenhang mit der Umsetzung der überwiesenen Motion Gadient geprüft und beschlossen werden. Bei der Motion Gadient geht es ja um die gesetzliche Verankerung einer allgemeinen eidgenössischen Ombudsstelle. Ein Postulat war dann dem Nationalrat zu wenig. Er befürchtet, dass damit die Chance verpasst würde, rechtzeitig ein griffiges Instrument der Prävention zu schaffen. Deshalb beschloss der Nationalrat mit 92 zu 62 Stimmen, dem Bundesrat den verbindlichen Auftrag zu erteilen, dem Parlament eine separate Vorlage hinsichtlich einer Ombudsstelle für den hier interessierenden Problembereich Rassismus vorzulegen. Die Debatte in der Grossen Kammer war durch die jüngsten Ereignisse im nahen Ausland geprägt Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass möglichst frühzeitig, unbürokratisch und präventiv eingegriffen werden müsse, wenn Anhaltspunkte für rassistische Umtriebe ersichtlich seien und wenn sich einzelne Personen durch solche, oft im verborgenen praktizierten Machenschaften bedroht fühlten. Angesichts der teilweise veränderten Umstände - die beschäftigen uns alle - konnte sich die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen der politischen Stringenz der nationalrätlichen Argumentation nicht entziehen. Mit 4 zu 2 Stimmen bei einigen Enthaltungen beantragt Ihnen deshalb die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, der nationalrätlichen Motion zuzustimmen. Die Kommission für Rechtsfragen hätte es freilich vorgezogen, wenn in dieser Motion nicht explizit auf das schwedische System hingewiesen worden wäre. Die Mehrheit der Kommission geht allerdings davon aus, dass der Bundesrat bei der Erfüllung der Motion in aller Freiheit eine Koordination mit der Vorlage gemäss Motion Gadient anstreben soll und auch kann. Wie «schwedisch» die Ombudsstelle gegen Rassismus sein wird, hat letztlich das Parlament zu entscheiden. Im Vordergrund steht für die Mehrheit der Kommission, dass man die Diskussion über die Details der Ombudsstelle nun nicht im Rahmen der Differenzbereinigung zur Antirassismusvorlage, sondern zu gegebener Zeit gestützt auf einen entsprechenden Gesetzentwurf führt - einen Entwurf, den wir ja alle wünschen, hier besteht überhaupt keine Differenz. Alles andere hiesse nach Meinung der Kommissionsmehrheit, das Ergebnis der Gesetzgebungsarbeit, die abzuschliessen wir im Begriffe sind, ohne Not zu gefährden. Das möchte die Mehrheit nicht Die Kommissionsmehrheit bittet Sie deshalb, dem Nationalrat zuzustimmen. Ziegler Oswald, Sprecher der Minderheit: Obwohl in dieser Sache ein gewisser Handlungsbedarf besteht, obwohl auch die Minderheit diese Vorlage nicht zur Antirassismusvorlage stempeln will und obwohl feststeht, dass sich zurzeit in Deutschland fremdenfeindliche und rassendiskriminierende Vorfälle in erschreckender Weise häufen, beantragt Ihnen die Minderheit - 2 Kommissionsmitglieder, aber der Mehrheit gehören auch nur 4 an -, diese Motion abzulehnen. Sie haben es vom Präsidenten der Kommission gehört: Vor drei Monaten hat sich der Ständerat mit dieser Sache befasst Was uns damals vom Nationalrat in Form eines «Bundesgesetzes über die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus» (Entwurf C) vorgelegt worden ist, wird uns heute unter dem Deckmäntelchen einer Motion nochmals vorgelegt Das Gesetz war im National rat im Schnellschussverfahren entstanden. Der Präsident unserer Kommission hat am 9. März 1993 auf diese Tatsache hingewiesen, und ich meine, er hat auch heute diesbezügliche Andeutungen gemacht Der Ständerat hat damals einstimmig Nichteintreten auf dieses Gesetz beschlossen, hat aber mit einem Postulat (93.3041) den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob sich die Schaffung einer separaten Ombudsstelle gegen Rassismus rechtfertige. Der Ständerat hat dies getan, in Kenntnis der von beiden Räten überwiesenen Motion Gadient bezüglich einer allgemeinen eidgenössischen Ombudsstelle und unter Hinweis auf diese - lesen Sie den Text des Postulates -, aber auch in Kenntnis des vom Nationalrat überwiesenen Postulates bezüglich Einsetzung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (Ad 92.029). Ich meine, mit der Motion sei der bereits erwähnte «Schnellschuss» sogar verschlechtert worden: Die Treffsicherheit wird kleiner. Wurde mit dem Gesetz (Entwurf C), wie es damals vorlag - es wurde damals dargetan, dass das Gesetz nicht genüge -, festgeschrieben, es werde eine Ombudsstelle gegen Rassismus eingesetzt (Art. 1 ), so geht die Motion heute weiter. Sie legt gleich auch das System fest, also viele Einzelheiten, während das Gesetz (Entwurf C) sie dem Bundesrat zur Regelung überlassen hatte. Wird die Motion überwiesen, ist somit nicht nur eine separate Ombudsstelle einzusetzen, sondern sozusagen das schwedische System zu übernehmen. Ich meine, das ist schlimmer als das Gesetz (Entwurf C), auf das einzutreten wir uns einstimmig geweigert haben. Einmal mehr stapeln wir in der gleichen Sache Auftrag um Auftrag, ohne die Erfüllung der bereits erteilten Aufträge abzuwarten und deren Auswirkungen zu kennen. Was läuft bereits?
1.
Beide Räte haben die Motion Gadient überwiesen. Mit dieser Motion wird die Schaffung einer allgemeinen Ombudsstelle für die gesamte Bundesverwaltung verlangt. Noch in diesem Jahr - ich nehme an, Herr Bundesrat Cotti wird dies bestätigen können - soll uns der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten.
2.
Im letzten Dezember hat der Nationalrat die Einsetzung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus verlangt und das entsprechende Postulat überwiesen (AB 1992 N 2673).
3. Am 9. März 1993 hat unser Rat das bereits erwähnte Postulat93.3041 überwiesen. Gerade mit dem Postulat haben wir klar bekundet, dass die Sache eingehend geprüft werden muss. Die Motion nimmt aber vieles ohne jede Prüfung vorweg. Auf diese Weise kann und darf man eine so wichtige Sache nicht behandeln. Für dieses Problem ist die bestmögliche Lösung zu suchen. Es ist doch nicht einmal geklärt, welches die Aufgaben dieser Ombudsstelle sein sollten, wie sie organisiert werden sollte, wie sie arbeiten sollte, wie viele Personen beschäftigt werden sollten und welches die zur Verfügung zu stellenden Mittel wären. Von der Regelung des Verhältnisses zu den Kantonen hat man offenbar überhaupt noch nicht gesprochen. Was den Auftrag anbelangt, verweise ich auf die Verhandlungen im Nationalrat Sie werden sofort sehen wenn Sie die Verhandlungen nachlesen -, dass hier die Meinungen auseinandergehen. Aber offenbar will man den Auftrag dieser Ombudsstelle gegenüber dem der allgemeinen eidgenössischen Ombudsstelle abgrenzen. Sie soll nicht nur vermitteln, sondern Streitfälle schlichten. Was heisst das? Ich meine, dass die Ombudsstelle auf jeden Fall nicht selber ihren Auftrag festlegen kann. Bei der Behandlung des Gesetzes (Entwurf C) am 9. März 1993 wurde dies klar gesagt Wichtig ist doch, in dieser Situation eine genaue Klärung der Ausgangslage vorzunehmen, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie Aufgaben, Organisation usw. zu prüfen. Wenn von verschiedenen Möglichkeiten gesprochen wird, muss auch die Frage der Kosten geklärt werden. Die Ombuds-- 2 of 6 -Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029) 454 14 juin 1993 stelle ist keine Arbeitsbeschaffungsmöglichkeit, sondern wir wollen prüfen, ob wir mit ihr etwas gegen den Rassismus ausrichten können. Es ist auch nicht geklärt, ob die Ombudsstelle wirklich für die geforderte Oeffentlichkeitsarbeit geeignet ist, die offenbar im schwedischen System eine ganz wesentliche Rolle spielt Anscheinend geht man davon aus, dass es genügt, diese Ombudsstelle zu schaffen, um die Probleme zu lösen. Ich glaube, dass das nicht möglich ist Die Motion ablehnen heisst im übrigen nicht nichts tun. Das beweisen die Aufträge, die bereits erteilt worden sind. Wir sollten das zu Ende führen, was wir eingeleitet haben. Lassen Sie mich abschliessend noch ein Wort sagen zum schwedischen Modell. Diese Auflage allein muss uns veranlassen, die Motion abzulehnen. Wir können doch dieser Motion nicht zustimmen, ohne das schwedische Modell genau zu kennen. Jeder muss sich die Gewissensfrage stellen, ob er dieses Modell kennt Es ist hier auch nicht berechtigt, taktische Ueberlegungen in dem Sinne zu machen: «Wir haben jetzt nein gesagt zu den Gesetzesbestimmungen (Rassendiskriminierung. Strafrechtsrevision), die Differenz dort aufrechterhalten, also sollten wir mindestens zur Motion ja sagen.» Ich habe Ihnen erklärt, weshalb die Motion abzulehnen ist Die beiden Vorlagen sind doch viel zu wichtig, als dass nur taktische Ueberlegungen zum Entscheid führen dürften. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Küchler: Aus der Fahne ersehen Sie, dass ich ebenfalls bei der Minderheit figuriere. Ich habe den Ausführungen von Herrn Ziegler Oswald höchstens noch beizufügen, dass im Nationalrat davon gesprochen wurde, es seien eben hier Zeichen gegen die Rassendiskriminierung zu setzen. Mit dieser Zielsetzung bin ich voll und ganz einverstanden, aber es ist doch nicht so, dass bis heute vom Parlament keine Zeichen gesetzt worden sind! Ich erinnere daran, dass ja der sogenannte Extremismusbericht (92.033 «Bericht über den Extremismus in der Schweiz»; BB11992III 201) vom Bundesral auf Geheiss des Parlamentes, aufgrund mehrerer parlamentarischer Vorstösse, erarbeitet wurde. Und diesen Extremismusbericht haben wir ja in der Frühjahrssession ausführlich diskutiert. Der Bericht wurde in beiden Kammern zur Kenntnis genommen. Die politischen Behörden des Bundes und der Kantone sind, gestützt auf diesen Bericht, sensibilisiert worden. Zudem haben wir in der Zwischenzeit - gestützt auf die erlangten Erkenntnisse - eben die neue Strafrechtsnorm geschaffen, die jetzt noch im Differenzbereinigungsverfahren ist Diese Strafrechtsnorm, diejadie Rassendiskriminierung eben unterdrücken will - die Ergänzung des Strafgesetzbuches mit einem neuen Artikel 261 bis -, setzt ebenfalls ein klares Zeichen. Schliesslich gilt es eben, in der heutigen Situation auch die finanziellen Aspekte zu betrachten. Da wird Herr Kollege Ruesch in die gleiche Kerbe schlagen, wenn es darum geht, neue Stellen zu schaffen. Da müssen wir doch vorerst sorgfältig abklären, ob es dieser Stellen bedarf! Ich meine, mit dem Postulat unseres Rates haben wir ein weiteres klares Zeichen gesetzt, dass vorerst der Bedarf dieser Ombudsstelle genau abgeklärt werden muss. Wenn wir die Motion des Nationalrates ablehnen, dann bleibt sie immerhin in der Form eines Postulates des Nationalrates bestehen. Also muss der Bundesrat das Anliegen, das in der Form eines Postulates vorliegt, ohnehin prüfen, und gleichzeitig besteht das Postulat des Ständerates. Sie sehen also: es sind weitere Zeichen gesetzt, und es bedarf nicht der verbindlichen Motion. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Frau Meier Josi: Noch vor einigen Monaten habe ich mich ebenfalls mit einem Postulat begnügt. Inzwischen haben sich aber die rassistischen Uebergriffe in bedrohlichem Masse gehäuft Im benachbarten Ausland gab es wiederholt Tote bei Brandstiftungen, und bei uns gibt es Feuer über Feuer, unverantwortliche Nachahmungstaten. Wir können von Glück reden, dass in letzter Zeit angesichts dieser Handlungen nicht noch Tote zu beklagen waren, wie das schon in früheren Jahren bei uns geschah. Praktisch täglich sehen wir neue Schlagzeilen über rassistische Uebergriffe in unseren Zeitungen. Natürlich bewirkt die Ueberweisung einer Motion an sich noch nichts. Auch eine Ombudsstelle kann für sich allein Verbrechen nicht verhindern. Aber eine solche Stelle wäre ein fester Pflock in einem Ganzen von verschiedenen Massnahmen gegen diese Uebergriffe. Ich meine, wir können gegenwärtig nicht genug solche Pflöcke einschlagen und Dispositive bereitstellen. Diesen Schritt jetzt zu verhindern hiesse jenen Recht geben, welche blind sind und gehörlos für das, was dieser Tage rund um uns herum geschieht Heute geht es darum, diesen Anfängen deutlicher als bisher zu wehren. Ein Postulat verlangt nur Prüfung. Bisher haben wir nur Papiere oder Berichte gefordert Das ist mir heute nicht mehr genug! Heute möchte ich eine Vorlage haben, die jemandem den Auftrag gibt zu handeln. Die Motion verlangt eine solche Vorlage. Wenn sie kommt, ist zu entscheiden, ob sie taugt und was an ihr allenfalls noch zu teuer ist. Uebrigens à propos «zu teuer»: Ist eine Ombudsstelle teurer, oder sind die Befriedung von chaotischen Verhältnissen und der Wiederaufbau von zerstörten Werten materieller und immaterieller Art teurer, von Menschenleben nicht zu sprechen? Es geht also heute weniger um den richtigen, endgültigen Entscheid darüber, wie die Handelnden einzusetzen sind, als um die richtige und in der heutigen Situation notwendige Weichenstellung. Deshalb empfehle ich Zustimmung zum Nationalrat M. Petitpierre: II n'y a plus grand-chose à dire, sinon pour insister sur ceci: la prévention, dans cette matière comme dans d'autres, vaut naturellement beaucoup mieux que la répression. On a maintenant un arsenal répressif. Si on peut lui associer des moyens de prévention, de discussion, avant de faire jouer la répression, on a raison. C'est vrai pour l'environnement, mais aussi pour les phénomènes à caractère raciste. Et puis, s'agissant des coûts - Mme Meier Josi vient de le dire, mais je tiens à le souligner en français -, c'est beaucoup moins cher de faire de la prévention que de réparer ensuite d'énormes dégâts, que ce soit par la voie pénale ou que ce soit après des émeutes ou des incendies. De sorte que je crois vraiment que - en toute conscience -, si on est d'accord sur le fond, que ce n'est cependant pas tout à fait la même chose de transmettre une motion ou un postulat Aujourd'hui, la situation appelle une motion. Je vous invite à suivre le Conseil national. Gadient: Wie schwer es Anliegen auf diesem Gebiete haben, beweist gerade das Schicksal der auf die allgemeine Ombudsstelle abzielenden Motion, die in beiden Räten überwiesen worden ist und für die seit mehreren Jahren eine fertige Gesetzesvorlage in den Schubladen des Bundesrates liegt Trotz Motionsform sind wir bis heute noch nicht in deren Besitz gelangt Das soll nun endlich geschehen. Es ist im Rahmen der Legislaturplanung und durch den Bundesrat in Aussicht gestellt worden, dass wir noch dieses Jahr darüber beraten werden. Ich hätte es begrüsst, wenn dies vorher der Fall gewesen wäre. Das hätte uns manche Diskussion erspart, die sich heute sektoriell immer wieder ergibt, indem entsprechende Begehren zur Schaffung von Ombudsstellen in allen möglichen Bereichen gestellt werden. Hier ist das Anliegen natürlich von ganz besonderer Aktualität und Priorität, und ich teile die Auffassung, die in bezug auf Prävention und Handlungsbedarf dargelegt worden ist, durchaus. Ich meine auch, dass es doch möglich sein muss, diese Anliegen nun - auch wenn wir den Vorstoss in Motionsform überweisen - zu koordinieren, und dass man in der Folge abschätzen kann, inwieweit sich das Anliegen dieser Motion in das allgemeine Ombudssystem integrieren lässt Damit wäre dann auch die gesamtheitliche Diskussion noch im Verlaufe dieses Jahres gewährleistet, wenn wir entsprechend vorgehen. Ich wäre an sich durchaus mit der Minderheit einverstanden gewesen, die aktuellen Fragen einer Prüfung zuzuführen, aber es scheint mir doch, dass die Zeichen der Zeit ein mehreres verlangen. Wie festgestellt, wird selbst die Motionsform keineswegs einer gemeinsamen, einheitlichen Lösung entge-- 3 of 6 -14. Juni 1993 455 Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029) genstehen; es bleibt also durchaus denkbar, eine einzige Ombudsstelle zu scharfen, eventuell mit einer entsprechenden Sektion, die dann für das Spezialgebiet zuständig wäre. Frau Simmen: Ich möchte Ihnen ebenfalls empfehlen, der Motion zuzustimmen. Meine Argumentation ist nicht formaljuristischer, sondern politischer Natur. Eine Ombudsstelle ist keine Riesensache. Das zeigen die verschiedenen Ombudsstellen, die bereits existieren, sei es in der öffentlichen Verwaltung, sei es in der Privatwirtschaft. Aber die Motion verlangt verbindlich, dass eine solche Stelle eingerichtet wird, und das ist - wir haben es bereits gehört - nicht dasselbe wie ein Postulat, das nur einen Bericht verlangt. Die Ausgestaltung ist in erster Linie Sache des Bundesrates, der den Vorschlag zuhanden des Parlamentes ausarbeitet. Ich bin mit den Skeptikern soweit einverstanden, dass eine Ombudsstelle kein Wundermittel ist, das alle Probleme aus der Welt schafft oder sie auf einen Schlag löst. Ombudsstellen sind aber - auch das zeigen die Erfahrungen, die wir in anderen Bereichen gemacht haben - ein geeignetes Mittel, um einen Teil der Spannungen soweit abzubauen, dass nichts geschieht Wenn der Strafrichter einmal in Aktion treten muss, ist es eben zu spät. Ich habe allerdings auch Verständnis für jene Kollegen - es haben sich zu diesem Thema nur Kollegen gemeldet -, die keine Freude daran haben, dass sich der Bundesrat insbesondere auf das schwedische System abzustützen hätte. Wenn es der Sache dienlich wäre, die Motion gemäss Artikel 30 Absatz 4 unseres Geschäftsreglementes soweit zu modifizieren, dass man auf die Erwähnung dieses schwedischen Systems verzichtete, möchte ich in diesem Sinne einen Eventualantrag stellen. Im übrigen bitte ich Sie aber, den Vorstoss als Motion zu überweisen. M. Cotti, conseiller fédéral: J'ai déjà demandé, sans succès, au Conseil national la transformation en postulat Je maintiens tout de même la proposition du Conseil fédéral qui me lie, mais qui me paraît tout à fait convaincante si vous voulez suivre les quelques arguments que j'ai déjà développés au Conseil national. Avant tout, je signale qu'il s'agit ici d'un acte parlementaire qui, en soi, serait de la compétence du Département fédéral de justice et police. C'est simplement un dernier élément du travail qui a été fait par le Parlement dans le cadre de l'adhésion à la Convention internationale sur l'élimination de toutes formes de discrimination raciale, qui était de la compétence de mon département, mais je défends ici une thèse qui concerne le Département fédéral de justice et police, qui - et remarquez combien on suit le problème - est en train de réexaminer, dans le cadre d'une évaluation générale qui me paraît très importante, avant tout la fonction de toute une série de commissions. Il y a la Commission fédérale pour les problèmes des étrangers, la Commission fédérale pour les questions des réfugiés, on envisage même la création d'une Commission fédérale de lutte contre le racisme. On envisage peut-être aussi une combinaison et une fusion entre l'une et l'autre de ces commissions suivant les finalités qui leur seront attribuées. En même temps - vous l'avez rappelé ici - que le Département fédéral de justice et police est en train de préparer un message à l'intention du Parlement sur la création d'une fonction de médiateur général de la Confédération, «eine allgemeine Ombudsstelle»; ce même département est aussi en train d'étudier s'il faudrait créer une fonction spécifique de médiateur d'«ombudsman»-en matière de racisme. C'est toute une révision des structures qui est en cours. On ne sait pas encore exactement quelles seront les propositions finales qui seront faites, mais le sujet du racisme sera certainement contenu dans l'une ou l'autre des propositions qui seront faites par le Département fédéral de justice et police. Or, le Conseil national propose maintenant, de manière soudaine, une vision spécifique - contraignante pour le Conseil fédéral - fondée sur le modèle suédois. Je comprends Mme Meier Josi qui a dit en substance, de manière convaincante et pertinemment, à propos des événements dramatiques qui ont eu lieu ces derniers temps pas loin de nos frontières qu'il y a un mois elle se satisfaisait d'un postulat, mais suite à la recrudescence des actes racistes, il faut maintenant agir avec une motion. Mais le Conseil fédéral, qui est tout aussi sensible que vous, Madame Meier, aces problèmes-je voudrais bien que l'on sache clairement, dans ce Parlement, que ceux qui demandent la transformation en postulat ne sont pas moins sensibles que les autres -, voudrait se donner le temps d'étudier à fond ce problème, laisser au Département fédéral de justice et police la possibilité de choisir la meilleure parmi les différentes options, et surtout ne pas se lier par un modèle suédois qui pourrait, en partie du moins, trouver son application ailleurs que dans une structure de ce type. C'est la raison pour laquelle, si le modèle suédois suppose, par exemple, que le médiateur soit toujours consulté lors de la préparation de lois en vertu d'une consultation obligatoire, le Département fédéral de justice et police me dit qu'on pourrait aussi bien confier cette fonction à une commission qui s'occuperait des questions en rapport avec le racisme. Si le modèle suédois prévoit éventuellement, comme autre possibilité, qu'il faille faire un travail face à l'opinion publique, une «Oeffentlich-keitsarbeit», qui soit vraiment percutante, cela pourrait aussi être le fait d'une commission -je rappelle le rôle que joue la Commission fédérale sur les questions féminines, par exemple, qui a une activité très importante face à l'opinion publique; et si le modèle suédois prévoit, par exemple aussi, la possibilité pour le médiateur d'intervenir dans les relations entre l'individu et l'administration, cela pourrait être fait par le médiateur général tel que prévu par la Confédération. Reste encore le domaine des relations entre individus, cela n'est pas encore réglé. Il se pourrait donc que, dans ce cas-là, on doive créer effectivement un nouveau poste, celui de médiateur spécifique, mais, de grâce, attendez que l'examen soit terminé plutôt que d'anticiper le tout en proposant un modèle contraignant, dont on ignore encore exactement le contenu. Cela dit -je le répète encore une fois -, nous sommes tous fort sensibilisés aux drames qui se produisent de plus en plus dans ce secteur. Nous sommes donc tous engagés dans ce secteur, et ne serait-il pas mieux de laisser le Conseil fédéral trouver la meilleure structure dans un cadre qui est tout aussi important pour lui que pour vous? Je m'en remets naturellement à la décision du Conseil des Etats, mais si je déclare la volonté politique du Conseil fédéral, cela devrait suffire en tant que manifestation de volonté de la part du Parlement Comme le disait M. Ziegler Oswald, pour le reste, il convient de laisser à l'autorité politique executive le soin de trouver la voie la meilleure. Zimmerli, Berichterstatter: Ich möchte mich nur noch ganz kurz zum Antrag von Frau Simmen äussern, die Ihnen beliebt machen möchte, gestützt auf Artikel 30 Absatz 4 des Geschäftsreglementes unseres Rates die Motion teilweise als Motion und teilweise als Postulat zu überweisen. Natürlich hat das etwas Verlockendes an sich, und es ist bei dieser Materie sicher nicht der Ort für formaljuristische Höhenflüge. Aber ich habe schon Probleme mit diesem Antrag: Wir konnten ihn in der Kommission zwar nicht besprechen, aber er steht im Widerspruch zu Artikel 29 Absatz 1 des Réglementes, wonach am Wortlaut einer Motion nichts geändert werden darf. Artikel 29 Absatz 3 sieht lediglich vor, dass ein Vorstoss, wenn er inhaltlich teilbar ist, in verschiedene Punkte aufgeteilt werden kann. Darauf nimmt sinngemäss auch Artikel 30 Bezug, wenn dort von teilweiser Ueberweisung als Motion und teilweiser Ueberweisung als Postulat die Rede ist (Absatz 4). Aber so, wie das hier formuliert ist, können wir diese Formulierung nicht in zwei Punkte aufteilen, weil inhaltlich ein Junktim besteht, das man nicht auseinanderreissen kann. Aber ich möchte doch im Anschluss an das Votum von Herrn Bundesrat Cotti noch darauf hinweisen, dass niemand vom Bundesrat verlangt, dass er einfach strikte das schwedische Modell übernimmt, sondern die Formulierung ist immer noch verhältnismässig offen. Der Bundesrat soll sich vom schwedischen Modell inspirieren lassen und das übernehmen, was für unsere Verhältnisse brauchbar ist. Ich habe es bereits in mei-- 4 of 6 -Swisslex. Transport des voyageurs 456 14 juin 1993 nem ersten Votum gesagt: Wie «schwedisch» die Vorlage dann sein wird, das sagen letztlich wir. Präsident: Frau Simmen hat gewünscht, die erste Zeile des Vorstosses als Motion und die zweite als Postulat zu überweisen. Ich teile aber die Auffassung von Herrn Zimmerli, dass es sich um ein einziges Begehren handelt, das wir gesamthaft nur entweder als Motion oder als Postulat beider Räte überweisen können. Frau Simmen: Wenn Herr Zimmerli mir die Zusammensetzung eines Arzneimittels erklären möchte, dann würde ich ihm sagen, er sei hierfür nicht zuständig. Hier spricht er aber in seiner eigenen Materie. Ich akzeptiere seinen Bescheid. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 12 Stimmen Dagegen 23 Stimmen #ST# 93.108 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Personenbeförderung und Zugang zu den Berufen desStrassentransportunternehmers. Bundesgesetz Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Transport de voyageurs et accès aux professions de transporteur par route. Loi fédérale Differenzen-Divergences Siehe Seite 192 hiervor - Voir page 192 ci-devant Beschluss des Nationalstes vom 28. April 1993 Décision du Conseil national du 28 avril 1993 Art.9Abs. 1 Bst. b.Art. 11 Antrag der Kommission Festhalten Art.9al. 1let. b.art 11 Proposition de la commission Maintenir Art. 24 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 24 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Danioth, Berichterstatter: Der Ständerat hatte als Erstrat die Vorlage ohne nennenswerte Veränderung verabschiedet Er tat dies ohne grosse Lust und Begeisterung, einerseits weil es sich um eine fast unveränderte Zweitauflage der entsprechenden früheren Eurolex-Vorlage handelte, andererseits weil sich die Einsicht rasch durchsetzte, dass die Uebernahme der entsprechenden EG-Richtlinie den eigentlichen Schlüssel darstellt, damit sich für Schweizer Transporteure das Tor für Personen- und Gütertransporte im EG-Raum öffnet Im Nationalrat hatten sich kritischere Stimmen bemerkbar gemacht Man hat es als Einbruch in unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung angesehen, dass die Ausübung einer Unternehmertätigkeit von einer amtlichen Berufsausübungsbewilligung abhängig gemacht und insbesondere dass ein finanzieller Leistungsausweis erbracht werden soll. Der Nationalrat hat den auf breiter Ablehnungsstrategie beruhenden Einwänden seines Mitgliedes Bezzola einiges Verständnis entgegengebracht Während diverse Anträge mit hauchdünnen Mehrheiten unterlagen, hat der Nationalrat mit knappem Mehr, nämlich mit 62 zu 59 Stimmen, der von der Kommissionsminderheit Bezzola beantragten Streichung von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b zugestimmt, womit auch Artikel 11 aus der Vorlage herausfallen würde. Damit würden nur noch die persönliche Zuverlässigkeit (Art. 10) und die fachliche Eignung (Art. 12) als Bewilligungsvoraussetzungen akzeptiert, nicht jedoch das finanzielle Kriterium. Ob eine solche Bewilligungsvoraussetzung sachgerecht und vor allem in der Praxis kontrollierbar ist, kann in guten Treuen bezweifelt werden. Doch ein langes Räsonieren ist hier müssig. Denn ohne Uebernahme aller drei Bedingungen würde die EG den schweizerischen Strassentransportunternehmern den Zugang klar verweigern. Diese Aussage hat uns die Verwaltung wiederum eindeutig bestätigt Es geht also schlicht darum - ich möchte es so umschreiben -, die fremdartige Kröte zu schlucken, dies in der Hoffnung, der Bundesrat werde im Vollzug zu einer besseren Verdaulichkeit beitragen, sprich: in der Verordnung auf unsere eigenen, schweizerischen Gegebenheiten gebührend Rücksicht nehmen. Das kann er, wenn er will. In diesem Sinne schlägt Ihnen die Kommission - der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe - vor, am Beschluss des Ständerates festzuhalten und so die Voraussetzung zur Marktöffnung zu schaffen, was bedeutet, dass auch der Nationalrat auf diese Linie einschwenken sollte. Andererseits beantragt Ihnen die Kommission -wenn ich diese Differenz auch gerade erwähnen darf -, beim Inkrafttreten (Art. 24 Abs. 2) der differenzierten Lösung des Nationalrates zuzustimmen. Für den umstrittenen Abschnitt betreffend die Strassentransportunternehmer soll der Bundesrat das Inkrafttreten erst vornehmen können, wenn tatsächlich eine befriedigende Vereinbarung mit der EG auf dem Gebiete des Strassenverkehrs vorliegt Noch ein Post scriptum: Das nennt man also den sogenannten autonomen Nachvollzug des für die Schweiz wichtigen EG-Rechtes. «Autonom» beschränkt sich vorliegend offensichtlich auf den Titel des Erlasses und vor allem auf die Arbeit der Redaktionskommission, die die Ehre hat, das Amtsdeutsch aus Brüssel in eine verständliche Sprache umzuformulieren. Bundespräsident Ogi: Wollen wir überhaupt den Marktzugang zur EG für schweizerische Transporteure? Das ist die zentrale Frage, die Sie beantworten müssen. Das Transportgewerbe in der Schweiz kennt heute bereits Zahlen von 6000 Arbeitslosen. Der Zugang zum Güterverkehrsmarkt der EG ist deshalb für dieses Gewerbe ein MUSS. Nur wenn wir dem zustimmen, haben unsere Transporteure im internationalen Konkurrenzkampf gleich lange Spiesse. Gerade auch die direkt betroffenen Kreise - und darüber waren sich verschiedene Damen und Herren im Nationalrat nicht klar-, namentlich die Astag, haben erkannt, dass dies der einzige Weg darstellt Deshalb hat der Bundesrat schon im Januar ein Verhandlungsmandat verabschiedet und der EG notifiziert. Allerdings zeigt die EG nach dem EWR-Nein der Schweiz natürlich wenig Begeisterung für den raschen Abschluss eines Vertrages. Und gerade weil die Schweiz zum Gesamtpaket EWR nein gesagt hat, ist die EG vorsichtiger geworden. Nun hat der Bundesrat von sich aus die Initiative ergriffen und dieses Gesetz vorgelegt Das Gesetz ist nötig, weil die EG von uns die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen verlangt, damit Verhandlungen überhaupt nur aufgenommen werden. Der EG-Kommissar Matutes, meine Kollegen aus Deutschland und Frankreich, die Herren Wissmann und Bosson, und anlässlich der CEMTauch die Verkehrsminister von Belgien, Luxemburg, Griechenland, Portugal, dem -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029) Ombudsstelle gegen Rassismus Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029) Office de médiation contre le racisme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3239 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1993 - 18:15 Date Data Seite 452-456 Page Pagina Ref. No 20 023 059 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
3. Am 9. März 1993 hat unser Rat das bereits erwähnte Postulat93.3041 überwiesen. Gerade mit dem Postulat haben wir klar bekundet, dass die Sache eingehend geprüft werden muss. Die Motion nimmt aber vieles ohne jede Prüfung vorweg. Auf diese Weise kann und darf man eine so wichtige Sache nicht behandeln. Für dieses Problem ist die bestmögliche Lösung zu suchen. Es ist doch nicht einmal geklärt, welches die Aufgaben dieser Ombudsstelle sein sollten, wie sie organisiert werden sollte, wie sie arbeiten sollte, wie viele Personen beschäftigt werden sollten und welches die zur Verfügung zu stellenden Mittel wären. Von der Regelung des Verhältnisses zu den Kantonen hat man offenbar überhaupt noch nicht gesprochen. Was den Auftrag anbelangt, verweise ich auf die Verhandlungen im Nationalrat Sie werden sofort sehen wenn Sie die Verhandlungen nachlesen -, dass hier die Meinungen auseinandergehen. Aber offenbar will man den Auftrag dieser Ombudsstelle gegenüber dem der allgemeinen eidgenössischen Ombudsstelle abgrenzen. Sie soll nicht nur vermitteln, sondern Streitfälle schlichten. Was heisst das? Ich meine, dass die Ombudsstelle auf jeden Fall nicht selber ihren Auftrag festlegen kann. Bei der Behandlung des Gesetzes (Entwurf C) am 9. März 1993 wurde dies klar gesagt Wichtig ist doch, in dieser Situation eine genaue Klärung der Ausgangslage vorzunehmen, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie Aufgaben, Organisation usw. zu prüfen. Wenn von verschiedenen Möglichkeiten gesprochen wird, muss auch die Frage der Kosten geklärt werden. Die Ombuds-- 2 of 6 -Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029) 454 14 juin 1993 stelle ist keine Arbeitsbeschaffungsmöglichkeit, sondern wir wollen prüfen, ob wir mit ihr etwas gegen den Rassismus ausrichten können. Es ist auch nicht geklärt, ob die Ombudsstelle wirklich für die geforderte Oeffentlichkeitsarbeit geeignet ist, die offenbar im schwedischen System eine ganz wesentliche Rolle spielt Anscheinend geht man davon aus, dass es genügt, diese Ombudsstelle zu schaffen, um die Probleme zu lösen. Ich glaube, dass das nicht möglich ist Die Motion ablehnen heisst im übrigen nicht nichts tun. Das beweisen die Aufträge, die bereits erteilt worden sind. Wir sollten das zu Ende führen, was wir eingeleitet haben. Lassen Sie mich abschliessend noch ein Wort sagen zum schwedischen Modell. Diese Auflage allein muss uns veranlassen, die Motion abzulehnen. Wir können doch dieser Motion nicht zustimmen, ohne das schwedische Modell genau zu kennen. Jeder muss sich die Gewissensfrage stellen, ob er dieses Modell kennt Es ist hier auch nicht berechtigt, taktische Ueberlegungen in dem Sinne zu machen: «Wir haben jetzt nein gesagt zu den Gesetzesbestimmungen (Rassendiskriminierung. Strafrechtsrevision), die Differenz dort aufrechterhalten, also sollten wir mindestens zur Motion ja sagen.» Ich habe Ihnen erklärt, weshalb die Motion abzulehnen ist Die beiden Vorlagen sind doch viel zu wichtig, als dass nur taktische Ueberlegungen zum Entscheid führen dürften. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Küchler: Aus der Fahne ersehen Sie, dass ich ebenfalls bei der Minderheit figuriere. Ich habe den Ausführungen von Herrn Ziegler Oswald höchstens noch beizufügen, dass im Nationalrat davon gesprochen wurde, es seien eben hier Zeichen gegen die Rassendiskriminierung zu setzen. Mit dieser Zielsetzung bin ich voll und ganz einverstanden, aber es ist doch nicht so, dass bis heute vom Parlament keine Zeichen gesetzt worden sind! Ich erinnere daran, dass ja der sogenannte Extremismusbericht (92.033 «Bericht über den Extremismus in der Schweiz»; BB11992III 201) vom Bundesral auf Geheiss des Parlamentes, aufgrund mehrerer parlamentarischer Vorstösse, erarbeitet wurde. Und diesen Extremismusbericht haben wir ja in der Frühjahrssession ausführlich diskutiert. Der Bericht wurde in beiden Kammern zur Kenntnis genommen. Die politischen Behörden des Bundes und der Kantone sind, gestützt auf diesen Bericht, sensibilisiert worden. Zudem haben wir in der Zwischenzeit - gestützt auf die erlangten Erkenntnisse - eben die neue Strafrechtsnorm geschaffen, die jetzt noch im Differenzbereinigungsverfahren ist Diese Strafrechtsnorm, diejadie Rassendiskriminierung eben unterdrücken will - die Ergänzung des Strafgesetzbuches mit einem neuen Artikel 261 bis -, setzt ebenfalls ein klares Zeichen. Schliesslich gilt es eben, in der heutigen Situation auch die finanziellen Aspekte zu betrachten. Da wird Herr Kollege Ruesch in die gleiche Kerbe schlagen, wenn es darum geht, neue Stellen zu schaffen. Da müssen wir doch vorerst sorgfältig abklären, ob es dieser Stellen bedarf! Ich meine, mit dem Postulat unseres Rates haben wir ein weiteres klares Zeichen gesetzt, dass vorerst der Bedarf dieser Ombudsstelle genau abgeklärt werden muss. Wenn wir die Motion des Nationalrates ablehnen, dann bleibt sie immerhin in der Form eines Postulates des Nationalrates bestehen. Also muss der Bundesrat das Anliegen, das in der Form eines Postulates vorliegt, ohnehin prüfen, und gleichzeitig besteht das Postulat des Ständerates. Sie sehen also: es sind weitere Zeichen gesetzt, und es bedarf nicht der verbindlichen Motion. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Frau Meier Josi: Noch vor einigen Monaten habe ich mich ebenfalls mit einem Postulat begnügt. Inzwischen haben sich aber die rassistischen Uebergriffe in bedrohlichem Masse gehäuft Im benachbarten Ausland gab es wiederholt Tote bei Brandstiftungen, und bei uns gibt es Feuer über Feuer, unverantwortliche Nachahmungstaten. Wir können von Glück reden, dass in letzter Zeit angesichts dieser Handlungen nicht noch Tote zu beklagen waren, wie das schon in früheren Jahren bei uns geschah. Praktisch täglich sehen wir neue Schlagzeilen über rassistische Uebergriffe in unseren Zeitungen. Natürlich bewirkt die Ueberweisung einer Motion an sich noch nichts. Auch eine Ombudsstelle kann für sich allein Verbrechen nicht verhindern. Aber eine solche Stelle wäre ein fester Pflock in einem Ganzen von verschiedenen Massnahmen gegen diese Uebergriffe. Ich meine, wir können gegenwärtig nicht genug solche Pflöcke einschlagen und Dispositive bereitstellen. Diesen Schritt jetzt zu verhindern hiesse jenen Recht geben, welche blind sind und gehörlos für das, was dieser Tage rund um uns herum geschieht Heute geht es darum, diesen Anfängen deutlicher als bisher zu wehren. Ein Postulat verlangt nur Prüfung. Bisher haben wir nur Papiere oder Berichte gefordert Das ist mir heute nicht mehr genug! Heute möchte ich eine Vorlage haben, die jemandem den Auftrag gibt zu handeln. Die Motion verlangt eine solche Vorlage. Wenn sie kommt, ist zu entscheiden, ob sie taugt und was an ihr allenfalls noch zu teuer ist. Uebrigens à propos «zu teuer»: Ist eine Ombudsstelle teurer, oder sind die Befriedung von chaotischen Verhältnissen und der Wiederaufbau von zerstörten Werten materieller und immaterieller Art teurer, von Menschenleben nicht zu sprechen? Es geht also heute weniger um den richtigen, endgültigen Entscheid darüber, wie die Handelnden einzusetzen sind, als um die richtige und in der heutigen Situation notwendige Weichenstellung. Deshalb empfehle ich Zustimmung zum Nationalrat M. Petitpierre: II n'y a plus grand-chose à dire, sinon pour insister sur ceci: la prévention, dans cette matière comme dans d'autres, vaut naturellement beaucoup mieux que la répression. On a maintenant un arsenal répressif. Si on peut lui associer des moyens de prévention, de discussion, avant de faire jouer la répression, on a raison. C'est vrai pour l'environnement, mais aussi pour les phénomènes à caractère raciste. Et puis, s'agissant des coûts - Mme Meier Josi vient de le dire, mais je tiens à le souligner en français -, c'est beaucoup moins cher de faire de la prévention que de réparer ensuite d'énormes dégâts, que ce soit par la voie pénale ou que ce soit après des émeutes ou des incendies. De sorte que je crois vraiment que - en toute conscience -, si on est d'accord sur le fond, que ce n'est cependant pas tout à fait la même chose de transmettre une motion ou un postulat Aujourd'hui, la situation appelle une motion. Je vous invite à suivre le Conseil national. Gadient: Wie schwer es Anliegen auf diesem Gebiete haben, beweist gerade das Schicksal der auf die allgemeine Ombudsstelle abzielenden Motion, die in beiden Räten überwiesen worden ist und für die seit mehreren Jahren eine fertige Gesetzesvorlage in den Schubladen des Bundesrates liegt Trotz Motionsform sind wir bis heute noch nicht in deren Besitz gelangt Das soll nun endlich geschehen. Es ist im Rahmen der Legislaturplanung und durch den Bundesrat in Aussicht gestellt worden, dass wir noch dieses Jahr darüber beraten werden. Ich hätte es begrüsst, wenn dies vorher der Fall gewesen wäre. Das hätte uns manche Diskussion erspart, die sich heute sektoriell immer wieder ergibt, indem entsprechende Begehren zur Schaffung von Ombudsstellen in allen möglichen Bereichen gestellt werden. Hier ist das Anliegen natürlich von ganz besonderer Aktualität und Priorität, und ich teile die Auffassung, die in bezug auf Prävention und Handlungsbedarf dargelegt worden ist, durchaus. Ich meine auch, dass es doch möglich sein muss, diese Anliegen nun - auch wenn wir den Vorstoss in Motionsform überweisen - zu koordinieren, und dass man in der Folge abschätzen kann, inwieweit sich das Anliegen dieser Motion in das allgemeine Ombudssystem integrieren lässt Damit wäre dann auch die gesamtheitliche Diskussion noch im Verlaufe dieses Jahres gewährleistet, wenn wir entsprechend vorgehen. Ich wäre an sich durchaus mit der Minderheit einverstanden gewesen, die aktuellen Fragen einer Prüfung zuzuführen, aber es scheint mir doch, dass die Zeichen der Zeit ein mehreres verlangen. Wie festgestellt, wird selbst die Motionsform keineswegs einer gemeinsamen, einheitlichen Lösung entge-- 3 of 6 -14. Juni 1993 455 Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029) genstehen; es bleibt also durchaus denkbar, eine einzige Ombudsstelle zu scharfen, eventuell mit einer entsprechenden Sektion, die dann für das Spezialgebiet zuständig wäre. Frau Simmen: Ich möchte Ihnen ebenfalls empfehlen, der Motion zuzustimmen. Meine Argumentation ist nicht formaljuristischer, sondern politischer Natur. Eine Ombudsstelle ist keine Riesensache. Das zeigen die verschiedenen Ombudsstellen, die bereits existieren, sei es in der öffentlichen Verwaltung, sei es in der Privatwirtschaft. Aber die Motion verlangt verbindlich, dass eine solche Stelle eingerichtet wird, und das ist - wir haben es bereits gehört - nicht dasselbe wie ein Postulat, das nur einen Bericht verlangt. Die Ausgestaltung ist in erster Linie Sache des Bundesrates, der den Vorschlag zuhanden des Parlamentes ausarbeitet. Ich bin mit den Skeptikern soweit einverstanden, dass eine Ombudsstelle kein Wundermittel ist, das alle Probleme aus der Welt schafft oder sie auf einen Schlag löst. Ombudsstellen sind aber - auch das zeigen die Erfahrungen, die wir in anderen Bereichen gemacht haben - ein geeignetes Mittel, um einen Teil der Spannungen soweit abzubauen, dass nichts geschieht Wenn der Strafrichter einmal in Aktion treten muss, ist es eben zu spät. Ich habe allerdings auch Verständnis für jene Kollegen - es haben sich zu diesem Thema nur Kollegen gemeldet -, die keine Freude daran haben, dass sich der Bundesrat insbesondere auf das schwedische System abzustützen hätte. Wenn es der Sache dienlich wäre, die Motion gemäss Artikel 30 Absatz 4 unseres Geschäftsreglementes soweit zu modifizieren, dass man auf die Erwähnung dieses schwedischen Systems verzichtete, möchte ich in diesem Sinne einen Eventualantrag stellen. Im übrigen bitte ich Sie aber, den Vorstoss als Motion zu überweisen. M. Cotti, conseiller fédéral: J'ai déjà demandé, sans succès, au Conseil national la transformation en postulat Je maintiens tout de même la proposition du Conseil fédéral qui me lie, mais qui me paraît tout à fait convaincante si vous voulez suivre les quelques arguments que j'ai déjà développés au Conseil national. Avant tout, je signale qu'il s'agit ici d'un acte parlementaire qui, en soi, serait de la compétence du Département fédéral de justice et police. C'est simplement un dernier élément du travail qui a été fait par le Parlement dans le cadre de l'adhésion à la Convention internationale sur l'élimination de toutes formes de discrimination raciale, qui était de la compétence de mon département, mais je défends ici une thèse qui concerne le Département fédéral de justice et police, qui - et remarquez combien on suit le problème - est en train de réexaminer, dans le cadre d'une évaluation générale qui me paraît très importante, avant tout la fonction de toute une série de commissions. Il y a la Commission fédérale pour les problèmes des étrangers, la Commission fédérale pour les questions des réfugiés, on envisage même la création d'une Commission fédérale de lutte contre le racisme. On envisage peut-être aussi une combinaison et une fusion entre l'une et l'autre de ces commissions suivant les finalités qui leur seront attribuées. En même temps - vous l'avez rappelé ici - que le Département fédéral de justice et police est en train de préparer un message à l'intention du Parlement sur la création d'une fonction de médiateur général de la Confédération, «eine allgemeine Ombudsstelle»; ce même département est aussi en train d'étudier s'il faudrait créer une fonction spécifique de médiateur d'«ombudsman»-en matière de racisme. C'est toute une révision des structures qui est en cours. On ne sait pas encore exactement quelles seront les propositions finales qui seront faites, mais le sujet du racisme sera certainement contenu dans l'une ou l'autre des propositions qui seront faites par le Département fédéral de justice et police. Or, le Conseil national propose maintenant, de manière soudaine, une vision spécifique - contraignante pour le Conseil fédéral - fondée sur le modèle suédois. Je comprends Mme Meier Josi qui a dit en substance, de manière convaincante et pertinemment, à propos des événements dramatiques qui ont eu lieu ces derniers temps pas loin de nos frontières qu'il y a un mois elle se satisfaisait d'un postulat, mais suite à la recrudescence des actes racistes, il faut maintenant agir avec une motion. Mais le Conseil fédéral, qui est tout aussi sensible que vous, Madame Meier, aces problèmes-je voudrais bien que l'on sache clairement, dans ce Parlement, que ceux qui demandent la transformation en postulat ne sont pas moins sensibles que les autres -, voudrait se donner le temps d'étudier à fond ce problème, laisser au Département fédéral de justice et police la possibilité de choisir la meilleure parmi les différentes options, et surtout ne pas se lier par un modèle suédois qui pourrait, en partie du moins, trouver son application ailleurs que dans une structure de ce type. C'est la raison pour laquelle, si le modèle suédois suppose, par exemple, que le médiateur soit toujours consulté lors de la préparation de lois en vertu d'une consultation obligatoire, le Département fédéral de justice et police me dit qu'on pourrait aussi bien confier cette fonction à une commission qui s'occuperait des questions en rapport avec le racisme. Si le modèle suédois prévoit éventuellement, comme autre possibilité, qu'il faille faire un travail face à l'opinion publique, une «Oeffentlich-keitsarbeit», qui soit vraiment percutante, cela pourrait aussi être le fait d'une commission -je rappelle le rôle que joue la Commission fédérale sur les questions féminines, par exemple, qui a une activité très importante face à l'opinion publique; et si le modèle suédois prévoit, par exemple aussi, la possibilité pour le médiateur d'intervenir dans les relations entre l'individu et l'administration, cela pourrait être fait par le médiateur général tel que prévu par la Confédération. Reste encore le domaine des relations entre individus, cela n'est pas encore réglé. Il se pourrait donc que, dans ce cas-là, on doive créer effectivement un nouveau poste, celui de médiateur spécifique, mais, de grâce, attendez que l'examen soit terminé plutôt que d'anticiper le tout en proposant un modèle contraignant, dont on ignore encore exactement le contenu. Cela dit -je le répète encore une fois -, nous sommes tous fort sensibilisés aux drames qui se produisent de plus en plus dans ce secteur. Nous sommes donc tous engagés dans ce secteur, et ne serait-il pas mieux de laisser le Conseil fédéral trouver la meilleure structure dans un cadre qui est tout aussi important pour lui que pour vous? Je m'en remets naturellement à la décision du Conseil des Etats, mais si je déclare la volonté politique du Conseil fédéral, cela devrait suffire en tant que manifestation de volonté de la part du Parlement Comme le disait M. Ziegler Oswald, pour le reste, il convient de laisser à l'autorité politique executive le soin de trouver la voie la meilleure. Zimmerli, Berichterstatter: Ich möchte mich nur noch ganz kurz zum Antrag von Frau Simmen äussern, die Ihnen beliebt machen möchte, gestützt auf Artikel 30 Absatz 4 des Geschäftsreglementes unseres Rates die Motion teilweise als Motion und teilweise als Postulat zu überweisen. Natürlich hat das etwas Verlockendes an sich, und es ist bei dieser Materie sicher nicht der Ort für formaljuristische Höhenflüge. Aber ich habe schon Probleme mit diesem Antrag: Wir konnten ihn in der Kommission zwar nicht besprechen, aber er steht im Widerspruch zu Artikel 29 Absatz 1 des Réglementes, wonach am Wortlaut einer Motion nichts geändert werden darf. Artikel 29 Absatz 3 sieht lediglich vor, dass ein Vorstoss, wenn er inhaltlich teilbar ist, in verschiedene Punkte aufgeteilt werden kann. Darauf nimmt sinngemäss auch Artikel 30 Bezug, wenn dort von teilweiser Ueberweisung als Motion und teilweiser Ueberweisung als Postulat die Rede ist (Absatz 4). Aber so, wie das hier formuliert ist, können wir diese Formulierung nicht in zwei Punkte aufteilen, weil inhaltlich ein Junktim besteht, das man nicht auseinanderreissen kann. Aber ich möchte doch im Anschluss an das Votum von Herrn Bundesrat Cotti noch darauf hinweisen, dass niemand vom Bundesrat verlangt, dass er einfach strikte das schwedische Modell übernimmt, sondern die Formulierung ist immer noch verhältnismässig offen. Der Bundesrat soll sich vom schwedischen Modell inspirieren lassen und das übernehmen, was für unsere Verhältnisse brauchbar ist. Ich habe es bereits in mei-- 4 of 6 -Swisslex. Transport des voyageurs 456 14 juin 1993 nem ersten Votum gesagt: Wie «schwedisch» die Vorlage dann sein wird, das sagen letztlich wir. Präsident: Frau Simmen hat gewünscht, die erste Zeile des Vorstosses als Motion und die zweite als Postulat zu überweisen. Ich teile aber die Auffassung von Herrn Zimmerli, dass es sich um ein einziges Begehren handelt, das wir gesamthaft nur entweder als Motion oder als Postulat beider Räte überweisen können. Frau Simmen: Wenn Herr Zimmerli mir die Zusammensetzung eines Arzneimittels erklären möchte, dann würde ich ihm sagen, er sei hierfür nicht zuständig. Hier spricht er aber in seiner eigenen Materie. Ich akzeptiere seinen Bescheid. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 12 Stimmen Dagegen 23 Stimmen #ST# 93.108 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Personenbeförderung und Zugang zu den Berufen desStrassentransportunternehmers. Bundesgesetz Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Transport de voyageurs et accès aux professions de transporteur par route. Loi fédérale Differenzen-Divergences Siehe Seite 192 hiervor - Voir page 192 ci-devant Beschluss des Nationalstes vom 28. April 1993 Décision du Conseil national du 28 avril 1993 Art.9Abs. 1 Bst. b.Art. 11 Antrag der Kommission Festhalten Art.9al. 1let. b.art 11 Proposition de la commission Maintenir Art. 24 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 24 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Danioth, Berichterstatter: Der Ständerat hatte als Erstrat die Vorlage ohne nennenswerte Veränderung verabschiedet Er tat dies ohne grosse Lust und Begeisterung, einerseits weil es sich um eine fast unveränderte Zweitauflage der entsprechenden früheren Eurolex-Vorlage handelte, andererseits weil sich die Einsicht rasch durchsetzte, dass die Uebernahme der entsprechenden EG-Richtlinie den eigentlichen Schlüssel darstellt, damit sich für Schweizer Transporteure das Tor für Personen- und Gütertransporte im EG-Raum öffnet Im Nationalrat hatten sich kritischere Stimmen bemerkbar gemacht Man hat es als Einbruch in unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung angesehen, dass die Ausübung einer Unternehmertätigkeit von einer amtlichen Berufsausübungsbewilligung abhängig gemacht und insbesondere dass ein finanzieller Leistungsausweis erbracht werden soll. Der Nationalrat hat den auf breiter Ablehnungsstrategie beruhenden Einwänden seines Mitgliedes Bezzola einiges Verständnis entgegengebracht Während diverse Anträge mit hauchdünnen Mehrheiten unterlagen, hat der Nationalrat mit knappem Mehr, nämlich mit 62 zu 59 Stimmen, der von der Kommissionsminderheit Bezzola beantragten Streichung von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b zugestimmt, womit auch Artikel 11 aus der Vorlage herausfallen würde. Damit würden nur noch die persönliche Zuverlässigkeit (Art. 10) und die fachliche Eignung (Art. 12) als Bewilligungsvoraussetzungen akzeptiert, nicht jedoch das finanzielle Kriterium. Ob eine solche Bewilligungsvoraussetzung sachgerecht und vor allem in der Praxis kontrollierbar ist, kann in guten Treuen bezweifelt werden. Doch ein langes Räsonieren ist hier müssig. Denn ohne Uebernahme aller drei Bedingungen würde die EG den schweizerischen Strassentransportunternehmern den Zugang klar verweigern. Diese Aussage hat uns die Verwaltung wiederum eindeutig bestätigt Es geht also schlicht darum - ich möchte es so umschreiben -, die fremdartige Kröte zu schlucken, dies in der Hoffnung, der Bundesrat werde im Vollzug zu einer besseren Verdaulichkeit beitragen, sprich: in der Verordnung auf unsere eigenen, schweizerischen Gegebenheiten gebührend Rücksicht nehmen. Das kann er, wenn er will. In diesem Sinne schlägt Ihnen die Kommission - der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe - vor, am Beschluss des Ständerates festzuhalten und so die Voraussetzung zur Marktöffnung zu schaffen, was bedeutet, dass auch der Nationalrat auf diese Linie einschwenken sollte. Andererseits beantragt Ihnen die Kommission -wenn ich diese Differenz auch gerade erwähnen darf -, beim Inkrafttreten (Art. 24 Abs. 2) der differenzierten Lösung des Nationalrates zuzustimmen. Für den umstrittenen Abschnitt betreffend die Strassentransportunternehmer soll der Bundesrat das Inkrafttreten erst vornehmen können, wenn tatsächlich eine befriedigende Vereinbarung mit der EG auf dem Gebiete des Strassenverkehrs vorliegt Noch ein Post scriptum: Das nennt man also den sogenannten autonomen Nachvollzug des für die Schweiz wichtigen EG-Rechtes. «Autonom» beschränkt sich vorliegend offensichtlich auf den Titel des Erlasses und vor allem auf die Arbeit der Redaktionskommission, die die Ehre hat, das Amtsdeutsch aus Brüssel in eine verständliche Sprache umzuformulieren. Bundespräsident Ogi: Wollen wir überhaupt den Marktzugang zur EG für schweizerische Transporteure? Das ist die zentrale Frage, die Sie beantworten müssen. Das Transportgewerbe in der Schweiz kennt heute bereits Zahlen von 6000 Arbeitslosen. Der Zugang zum Güterverkehrsmarkt der EG ist deshalb für dieses Gewerbe ein MUSS. Nur wenn wir dem zustimmen, haben unsere Transporteure im internationalen Konkurrenzkampf gleich lange Spiesse. Gerade auch die direkt betroffenen Kreise - und darüber waren sich verschiedene Damen und Herren im Nationalrat nicht klar-, namentlich die Astag, haben erkannt, dass dies der einzige Weg darstellt Deshalb hat der Bundesrat schon im Januar ein Verhandlungsmandat verabschiedet und der EG notifiziert. Allerdings zeigt die EG nach dem EWR-Nein der Schweiz natürlich wenig Begeisterung für den raschen Abschluss eines Vertrages. Und gerade weil die Schweiz zum Gesamtpaket EWR nein gesagt hat, ist die EG vorsichtiger geworden. Nun hat der Bundesrat von sich aus die Initiative ergriffen und dieses Gesetz vorgelegt Das Gesetz ist nötig, weil die EG von uns die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen verlangt, damit Verhandlungen überhaupt nur aufgenommen werden. Der EG-Kommissar Matutes, meine Kollegen aus Deutschland und Frankreich, die Herren Wissmann und Bosson, und anlässlich der CEMTauch die Verkehrsminister von Belgien, Luxemburg, Griechenland, Portugal, dem -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029) Ombudsstelle gegen Rassismus Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029) Office de médiation contre le racisme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3239 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1993 - 18:15 Date Data Seite 452-456 Page Pagina Ref. No 20 023 059 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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