Lexipedia

Entscheid

93-3242

Verwaltungsbehörden 07.06.1993 93.3242

7. Juni 1993Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

7.

Juni1993 389 Postulat GPK-SR. Ersatzrichter Zum Projekt einer Konferenz der Kantonsregierungen: Der Bundesrat hat immer gesagt, die Einrichtung einer solchen Konferenz der Kantonsregierungen falle grundsätzlich in die Organisationsautonomie der Kantone. Das ist daher in ihrem Belieben, und darüber hat der Bundesrat grundsätzlich nicht zu befinden. Hingegen haben wir im Kontaktgremium Bund/ Kantone andererseits immer klar festgehalten, dass der Bundesrat an diesem Kontaktgremium, im Interesse der vertikalen Kooperation, unbedingt festhalten möchte, weil wir überzeugt sind, dass gerade auf dem Gebiet der europäischen Integration eine solche rasch einberufbare Organisation unbedingt vorhanden sein müsste. Die Gespräche im Kontaktgremium gehen unterdessen weiter. Der letzte Stand der Dinge ist, dass eine Subkommission des Kontaktgremiums zum Schluss gekommen ist, sie möchte dem Kontaktgremium, also den Kantonsregierungen, nun doch vorschlagen, eine solche Regierungskonferenz zu bestellen, aber diese solle sich rein auf die horizontale Kooperation beschränken, also dort handeln, wo es um die Zusammenarbeit mit dem Bund geht, vor allem um die Vorbereitung einheitlicher Stellungnahmen gegenüber dem Bund. Der Bundesrat ist aufgefordert worden, mit einer Delegation dieses Ausschusses des Kontaktgremiums noch vor den Sommerferien zusammenzukommen. Die Eurodelegation des Bundesrates, die «Delegation für Fragen der europäischen Integration», wird das tun, und es wird sich voraussichtlich anlässlich des nächsten Treffens des Kontaktgremiums zeigen, in welcher Richtung das nun weitergehen wird. Von seilen des Bundesrates würden wir eigentlich immer noch eine einzige Institution vorziehen, und wir wären sogar einverstanden, wenn das gleiche Gremium unter verschiedenem Vorsitz tagen würde, je nachdem, ob es um ein Anliegen vor allem des Bundes oder um eines vor allem der Kantone geht Das letzte Wort ist hiermit noch nicht gesprochen. Ich glaube aber, wir haben keinen Anlass, auf weiter gehende Ideen einzugehen, die dann natürlich den Status des Ständerates in unserem Bundesstaat betreffen würden. Solche Ideen werden zurzeit auch im Kontaktgremium nicht mehr weiterverfolgt. Das war in wenigen Worten die vorläufige Stellungnahme des Bundesrates. Danioth: Zu einem anderen Thema: Vor Jahresfrist hat das Parlament nach langem Seilziehen zwischen den beiden Kammern bzw. zwischen dem Bundesrat und dem Ständerat einen Bundesbeschluss verabschiedet, der das Einsichtsverfahren bei den früheren Akten der Bundesanwaltschaft regelt. Inzwischen ist einige Zeit ins Land gezogen, und wir haben andere Probleme. Immerhin hat uns dieses Thema sehr lange und intensiv beschäftigt Zwischen den konkurrierenden Interessen einer speditiven und kostengünstigen Erledigung einerseits und der Einlösung gegebener Versprechungen andererseits fand unser Rat nach meinem Dafürhalten eine ausgewogene Lösung. Inzwischen soll dem Vernehmen nach dieses Einsichtsverfahren durchgeführt worden sein. Es fällt natürlich ins neue Jahr, aber der Beschluss datiert von 1992. Dem Vernehmen nach ist vom Einsichtsverfahren in weit geringerem Mass Gebrauch gemacht worden, als der Bundesrat annahm, so dass also die Skepsis unseres geschätzten Herrn Departementsvorstehers unbegründet war. Nicht wegen der mit Ihnen abgeschlossenen Wette, sondern im Interesse der interessierten Oeffentlichkeit wäre es sicher wertvoll, wenn Herr Bundesrat Koller sagen könnte, ob nun er mit seiner Annahme recht hatte, dass weit über 50 Prozent dieser 39 000 Akteneinsichtsgesuche vollzogen werden müssten, oder ob sich einige Betroffene wegen des Beschlusses - und sicher auch wegen des menschlich einfühlsamen und kompetenten Vorgehens des Sonderbeauftragten - damit einverstanden erklärten zu verzichten, dass also die Mehrheit auf ein Akteneinsichtsrecht verzichtete. Ich wäre dankbar, wenn hier über die neueste Situation informiert werden könnte. Bundesrat Koller: Zunächst möchte ich Herrn Danioth tatsächlich zum Gewinn seiner Wette beglückwünschen. Wenigstens einmal habe ich in dieser leidigen Sache eine positive Ueberraschung erlebt. Es ist tatsächlich so, dass von den verzeichneten Gesuchstellern, den Fichierten, deren Zahl total

39.

943 ausmachte, jetzt lediglich 5233 Gesuche um Einsicht in die Dossiers gestellt haben. Diese Phase der Dossiereinsicht ist jetzt natürlich noch am Anfang. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass pro Gesuch im Schnitt etwa zehn Dossierbestandteile betroffen sind, und wir können davon ausgehen, dass hoffentlich auch diese zweite Phase der Dossiereinsicht in zwei, spätestens in drei Jahren abgeschlossen sein wird. Dann haben wir diese leidige Fichengeschichte, die sich hoffentlich nie mehr wiederholt, endgültig hinter uns. Präsident: Da das Geheimnis der Wette nicht Gegenstand des Geschäftsberichtes ist, werden wir es auch nicht lüften. Genehmigt - Approuvé Abschreibung - Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon l'annexe du rapport Angenommen -Adopté Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 93.3242 Postulat GPK-SR Ersatzrichter Postulat CdG-CE Juges suppléants Wortlaut des Postulates vom 7. Mai 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob das Provisorium der 30 nebenamtlichen Richter (früher: Ersatzrichter) am Bundesgericht noch vor der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege durch die Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richter abgelöst werden kann. Texte du postulat du 7 mai 1993 Le Conseil fédéral est invité à examiner si le statut provisoire des 30 juges suppléants au Tribunal fédéral peut être levé par l'augmentation du nombre des juges ordinaires et ce, encore avant la révision totale de la loi fédérale d'organisation judiciaire. Frick, Berichterstatter: Bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesgerichtes in diesem Rat hat die Geschäftsprüfungskommission vor einem Jahr gerügt, dass die quantitativen Leistungen der 33 Ersatzrichter am Bundesgericht nicht genügten. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers sollte jeder von ihnen 25 Referate als Urteilsgrundlage abliefern; das ist rund ein Viertel bis ein Drittel einer Arbeitskraft Wir hatten damals festgestellt, dass in Lausanne nur 8 von 17 ausserordentlichen und nur 2 von 16 ordentlichen Ersatzrichtern das Plansoll erfüllen; am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern waren es 4 von 9 Ersatzrichtern. Im April 1993 hat die zuständige Sektion der GPK am Bundesgericht in Lausanne festgestellt, dass sich die Situation leicht, aber nicht wesentlich gebessert hat. Sie befriedigt bei weitem noch nicht Hingegen wurden am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern die nötigen Verbesserungen beschlossen und wirksam eingeleitet. Im laufenden Jahr dürfte in Luzern das Plansoll im Durchschnitt bei allen Ersatzrichtern erreicht werden.

-- 1 of 4 --

Postulat CdG-CE. Juges suppléants 390 7 juin 1993 Wir haben vor einem Jahr in diesem Rat auf eine rasche Lösung des Problèmes gedrängt und eigene Vorschläge bzw. Massnahmen in Aussicht gestellt Nachdem in Lausanne nicht wesentliche Verbesserungen erzielt worden sind, sieht sich die Geschäftsprüfungskommission veranlasst zu handeln und legt Ihnen ein Postulat vor. Wir laden darin den Bundesrat ein, «zu prüfen, ob das Provisorium der 30 nebenamtlichen Richter.... am Bundesgericht noch vor der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege durch die Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richter abgelöst werden kann.» Es geht also darum, anstelle der langen «Ersatzbank» der Ersatzrichter allenfalls eine zusätzliche Kammer einzuführen. Ich begründe Ihnen dieses Postulat in fünf Punkten:

1.

Wir stellen fest, dass das gesetzliche Ziel seit bald zehn Jahren verfehlt wurde und das Institut der Ersatzrichter nicht befriedigend funktioniert.

2.

Das Bundesgericht scheint nicht in der Lage, diese nebenamtlichen Richter genügend auszulasten beziehungsweise von allen oder mindestens dem grössten Teil das gesetzliche Arbeitssoll zu verlangen.

3.

Die Zahl von 33 Ersatzrichtern ist hoch, insbesondere wenn sie ins Verhältnis zu den 30 ordentlichen Richtern gesetzt wird. Wirfragen uns darum ernsthaft, ob nicht eine zusätzliche Kammer von 5 ordentlichen Richtern das Gericht mehr entlastet In der Tat scheint in der grossen Zahl der nebenamtlichen Richterauch ein strukturelles Problem zu liegen.

4.

Im nächsten Jahr sollen die Vorarbeiten für eine Totalrevision des Organisationsgesetzes an die Hand genommen werden. Es fragt sich deshalb, ob mit einer Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richter bis dahin zuzuwarten ist Mit dem vorliegenden Postulat will die GPK die Problematik zunächst sofort gründlich abklären lassen; sie erwartet die Stellungnahme des Bundesrates. Dann wird sie sich für das weitere Vorgehen entscheiden. Heute ist lediglich festzuhalten, dass eine Aenderung der Richterzahl die Totalrevision des OG nicht präjudizieren wird, indem sie keine Tatsachen schafft, die später nur schwer zu ändern wären. Zudem ist aus heutiger Sicht nicht damit zu rechnen, dass diese Revision schon in einigen Jahren abgeschlossen sein wird.

5.

ist festzuhalten, dass die sogenannte kleine OG-Revision, die vor einem Jahr in Kraft getreten ist, für diese Frage der Leistung der Ersatzrichter nichts hergibt Es geht hier lediglich um die Frage, ob die Zahl der Ersatzrichter nicht durch eine erhöhte Zahl der ordentlichen Richter reduziert werden kann. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, das Postulat entgegenzunehmen. Bundesrat Koller: Leider bin ich noch nicht in der Lage, Ihnen eine endgültige Antwort zu geben. Das Postulat ist zurzeit beim Bundesgericht zur Stellungnahme. Das müssen wir bei solchen Postulaten tun. Hingegen möchte ich Ihnen gerne generell bekanntgeben, wie wir aus der Sicht des Bundesrates bei der OG-Revision weiter vorgehen wollen. Natürlich hat diese kleine OG-Revision nicht ganz das gebracht, was wir erhofft haben. Andererseits möchte ich Ihnen aber auch zu bedenken geben, dass diese Mini-Revision, die nach dem erfolgreichen Referendum realisiert worden ist, jetzt auch noch nicht ganz zum Tragen kommen konnte, weil wichtige Teile dieser Mini-Revision noch nicht in Kraft sind, vor allem die Rekurskommissionen. Sie treten erst auf den 1. Januar 1994 in Kraft Wir werden erst nächstes Jahr genauer sehen, welche Entlastung diese Mini-Revision des OG tatsächlich gebracht hat Im übrigen habe ich jetzt eine Expertenkommission für die Totalrevision des OG eingesetzt, mit einem Zeitplan bis 1995, wobei es eindeutig das Ziel ist, ein einfaches, rasches, wirksames und den Anforderungen des internationalen Rechts genügendes Verfahren zu gewährleisten. Der Auftrag legt zudem fest, dass ein Zwischenbericht bis spätestens Ende 1994 einzureichen ist, wenn die Expertenkommission der Meinung ist, dass eine Verfassungsrevision nötig würde, damit wir die Bearbeitung allenfalls noch mit der Totalrevision der Bundesverfassung koordinieren könnten. Wenn keine grösseren Probleme auftreten, können Sie damit rechnen, dass wir Ihnen im Jahre 1995, wie von Ihnen gewünscht, ein totalrevidiertes OG unterbreiten werden. Das zum heutigen Stand der Dinge. Ich bitte Sie, das normale Verfahren noch abzuwarten, damit wir Ihnen in Kenntnis der Stellungnahme des Bundesgerichtes bekanntgeben können, ob wir das Postulat entgegennehmen oder nicht Sie sehen daraus: Personelle Ausdehnung hat für uns nicht Priorität, aber wenn die Entlastung auch nächstes Jahr, nach Einsetzung der Rekurskommissionen, nicht das bringt, was unbedingt nötig ist, dann schliessen wir diese Möglichkeit nicht aus. Jagmetti: Ich kannte die Stellungnahme des Bundesrates nicht, möchte aber meiner Meinung Ausdruck geben, dass ich darüber sehr erfreut bin. Denn das Problem scheint mir nicht einfach ein solches personeller Art zu sein und die Anzahl der Richter zu betreffen. Das Problem scheint mir tiefer zu liegen, weshalb ich es begrüsse, dass der Bundesrat jetzt nicht einfach aufstocken will, sondern die Frage einer Revision des OG tatkräftig an die Hand nimmt Meine Bemerkungen betreffen nicht das Zivilrecht und das Strafrecht, wo ich mir nicht ein vollständiges Bild machen kann; aber wenn ich das öffentliche Recht betrachte, stelle ich drei Entwicklungen fest, die mir zu denken geben.

1. Es kommt immer häufiger vor, dass über ein gleiches Objekt mehrere Bundesgerichtsentscheide gefällt werden, zum Teil sogar mehrere publizierte Bundesgerichtsentscheide. Die Rebbergmelioration in Salgesch, die Kiesgrube in Lommiswil und die Deponie in Chrüzlen sind jedem Oeffentlich-Rechtler bekannt als Fälle, über die mehrmals entschieden worden ist Bei der Deponie Chrüzlen ist das Verfahren mit dem zweiten publizierten Entscheid offenbar noch nicht abgeschlossen. Mit anderen Worten: Wir müssen das Verfahren so gestalten, dass über solche Objekte in einem Verfahren ein Entscheid getroffen und nicht über mehrere Wege und mehrmals das Bundesgericht angerufen werden kann.

1. Es kommt immer häufiger vor, dass über ein gleiches Objekt mehrere Bundesgerichtsentscheide gefällt werden, zum Teil sogar mehrere publizierte Bundesgerichtsentscheide. Die Rebbergmelioration in Salgesch, die Kiesgrube in Lommiswil und die Deponie in Chrüzlen sind jedem Oeffentlich-Rechtler bekannt als Fälle, über die mehrmals entschieden worden ist Bei der Deponie Chrüzlen ist das Verfahren mit dem zweiten publizierten Entscheid offenbar noch nicht abgeschlossen. Mit anderen Worten: Wir müssen das Verfahren so gestalten, dass über solche Objekte in einem Verfahren ein Entscheid getroffen und nicht über mehrere Wege und mehrmals das Bundesgericht angerufen werden kann.

2. Das Bundesgericht hat die Tendenz, seine Prüfung sehr weit auszudehnen. Ich bin mir bewusst, dass das Bundesgericht einer Leistungserwartung untersteht, dass man von ihm solche Prüfungen erwartet. Aber wir hätten bei der Revision des OG doch Gelegenheit, noch einmal zu prüfen, ob es richtig sei, dass das Bundesgericht sich zum Beispiel mit der Stellung eines Hochspannungsmastes und dessen Anstrich befasst, oder ob es sich nicht auf grundsätzlichere Fragen konzentrieren sollte.

3. Ich hätte noch einen Wunsch an das Bundesgericht: Es wird immer schwieriger, seine Entscheide zu lesen. Wer einen Entscheid im Bereich des öffentlichen Rechts liest, der vor dreissig Jahren gefällt worden ist, der liest ihn mit Leichtigkeit, und wer einen heutigen Entscheid liest, der muss schon sehr gut in die Materie eingeführt sein, um die Ueberlegungen von A bis Z verfolgen zu können. Es wäre also mein Wunsch, dass die Rechtsprechung einfacher, d. h. auch dem Bürger zugänglicher, wird. Wir haben in unserer Rechtstradition immer wieder gesucht, unsere Rechtsordnung sowohl bei der Gesetzgebung wie bei ihrer Anwendung so zu gestalten, dass der Bürger sie versteht Das müssen wir wieder lernen. Ich bin also froh, wenn der Bundesrat das Problem in der Gesamtsicht der Revision des OG prüfen will und sich nicht nur mit der Anzahl der Richter befasst Frick, Berichterstatter: Es scheint mir ein Missverständnis über den Inhalt und die Tragweite unseres Vorstosses vorzuliegen. Wir haben im Rahmen der Geschäftsprüfung festgestellt, dass

33 Ersatzrichter im Amt sind, diese aber ihr Plansoll an Arbeit nicht erfüllen. Es geht uns nicht darum, generell die Zahl der Bundesrichter aufzustocken, sondern darum, zu prüfen, ob die Zahl der Ersatzrichter zu verkleinern und allenfalls durch eine zusätzliche Kammer mit ordentlichen Richtern zu reduzieren sei. Es geht uns nicht darum, zusätzliche Kapazität zu schaffen, sondern darum, die bestehende zu verlagern, weil das Bundesgericht offenbar nicht in der Lage ist, diese Ersatz-- 2 of 4 --

7. Juni1993 391 Geschäftsprüfungsdelegation. Leitbild Hehler effizient einzusetzen, von ihnen die gesetzliche Leistung zu verlangen und dies durchzusetzen. Unser Vorstoss ist inhaltlich ein Postulat Wir verlangen nur eine Prüfung und nicht bereits heute, dass der Bundesrat eine Gesetzesvorlage vorlegt. Deshalb bitte ich Sie, Herr Bundesrat, dieses Postulat entgegenzunehmen. Bundesrat Koller: Prüfen können wir natürlich alles. Ich wollte eigentlich nur das normale Verfahren einhalten und die Stellungnahme des Bundesgerichtes abwarten, aber ich lege mich in keiner Weise fest Wenn ich das Postulat in diesem Sinne annehme, haben wir ein Geschäft weniger. Ueberwiesen - Transmis #ST# 92.081 Geschäftsprüfungsdelegation. Leitbild Délégation des Commissions de gestion. Lignes directrices Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 12. August 1992 (BB11993II297) Rapport des Commissions de gestion du 12 août 1992 (FF 1993II285) Danioth, Berichterstatter: Das Leitbild der neuen Geschäftsprüfungsdelegation (GPD), die bekanntlich aus je drei Mitgliedern des Nationalrates und des Ständerates zusammengesetzt ist - aus Ihrem Rat sind die Herren Bühler Robert, Seiler Bernhard und der Sprechende delegiert -, wurde vor wenigen Tagen der Oeffentlichkeit vorgestellt Die Erläuterungen galten dabei den vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement erlassenen Staatsschutzweisungen, die aus der Sicht der GPD eine dezidierte Stellungnahme erfuhren. Ich kann mich daher auf einige Akzente konzentrieren.

1. Zum Leitbild: Die Geschäftsprüfungsdelegation hat den Auftrag, die Tätigkeit des Bundes im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste regelmässig näher zu prüfen (Art. 47quinquies Abs. 2 GVG). Ausserdem kann sie auf qualifizierten Beschluss beider Geschäftsprüfungskommissionen hin mit der Abklärung anderer konkreter Fragen in irgendeinem Bereich der Bundesverwaltung beauftragt werden (Art. 47quinquiesAbs. 3). Die GPD hat vorerst ein Leitbild erarbeitet und nach Konsultierung des Bundesrates bzw. der beiden unmittelbar betroffenen Departementsvorsteher (des EJPD und des EMD) verabschiedet. Diese enge Kontaktnahme hatte bei aller Respektierung der eigenen Verantwortung - ich möchte das betonen den grossen Vorzug, dass die Bereiche und Grenzen, aber auch die Berührungslinien zwischen dem neuen Aufsichtsorgan des Parlamentes und der Exekutive geklärt werden konnten. Das Bedürfnis nach vermehrter Transparenz in diesem Geheimbereich des Staates war ja nicht nur beim Parlament spürbar, sondern ergab sich auch, wie es die Enthüllungen der Fichenaffäre bewiesen haben, beim Bundesrat und bei den entsprechenden Departementen gegenüber der Verwaltung. Die nun vorliegenden Weisungen werden - das scheint mir sehr wertvoll-auch vom Bundesrat mitgetragen. Die relativ kleine Geschäftsprüfungsdelegation wurde nicht zuletzt deshalb ins Leben gerufen, um ein Bindeglied zwischen Parlament und Regierung in Bereichen herzustellen, die nicht öffentlich diskutiert werden können. Durch eine lückenlose Auskunftserteilung in den inneren Staatsschutzbereichen durch Bundesrat und Verwaltung kann diese unerlässliche Kontrollaufgabe wahrgenommen werden, welche einerseits in präventiverweise neue, grobe Fehlentwicklungen verhindern, andererseits aber auch die unerlässliche Vertrauensgrundlage zwischen Parlament und Bundesrat auf dem Gebiete des Staatsschutzes schaffen soll. Die Herstellung von Vertrauen steht sogar an oberster Stelle. Dabei sind die Kompetenzen beider Gewalten zu respektieren. Es ist eine klare Trennung zwischen Verwaltungsführung einerseits und parlamentarischer Oberaufsicht andererseits zu beachten. Beispielsweise bleibt der Bundesrat auch dann verantwortlich, wenn eine von der Delegation gutgeheissene heikle Aktion schiefläuft Die Delegation nimmt lediglich - aber immerhin - eine politische Mitverantwortung wahr. Einzelprobleme müssen der Delegation offen unterbreitet werden. Die Verwaltung darf nicht passiv bleiben, sondern muss von sich aus der Delegation bestehende Probleme unterbreiten, bei aller Loyalität gegenüber dem Bundesrat Die Delegation muss auch Empfehlungen machen können. Andererseits hört die Delegation den zuständigen Departementsvorsteher bzw. den Bundesrat an, bevor sie Empfehlungen von einer bestimmten Tragweite erlässt und - vor allem - bevor sie einen Bericht an die Geschäftsprüfungskommissionen weiterleitet. In organisatorischer Hinsicht sind als Kontrollgebiete vor allem anvisiert: Die Bundespolizei, die Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr der Gruppe für Generalstabsdienste (UNA), der Nachrichtendienst der Flieger- und Flab-Truppen, aber auch andere Dienste, sofern und soweit sie sich regelmässig mit nachrichtendienstlichen Aufgaben befassen. Der Geschäftsprüfungsdelegation ist ein vielfältiges Instrumentarium zur Erfüllung ihrer Aufgabe zur Verfügung gestellt, was ihre Stellung illustriert. Ihre Befugnisse gehen deutlich über jene der Geschäftsprüfungskommissionen hinaus, kann sie doch auch Zeugeneinvernahmen mit Beamten wie mit Privatpersonen durchführen und die uneingeschränkte Aktenherausgabe veranlassen, ausgenommen die Herausgabe jener Akten, die der unmittelbaren Meinungsbildung des Bundesrates dienen. Selbstverständlich hat sie die Gewaltentrennung gegenüber der Gerichtsbarkeit zu respektieren. Das Verhältnis zum Bundesrat erfolgt bei aller Durchsetzung der Kontrollaufgabe auf der Basis des partnerschaftlichen Gesprächs, womit sich Aufgaben und Befugnisse der GPD ganz klar von jenen einer PUK abgrenzen. Wir wollen kein Inquisitionsklima verbreiten. Im Zentrum steht das regelmässige Gespräch mit den beiden Departementsvorstehern, das von Offenheit und Vertrauen geprägt ist und der GPD inzwischen die Ueberzeugung verschafft hat, dass Bundesrat und Departemente nach der Fichenaffäre klar das Steuer in die Hand genommen und das vom Parlament verlangte, rechtsstaatliche Handeln nunmehr entschlossen durchgesetzt haben. Ein Gefäss für regelmässige Kontakte für derartige Gespräche bildet die periodische Lagebeurteilung über die innere und äussere Sicherheit unseres Landes. Soviel zum Leitbild.

2. Zur Interpretation der neuen Staatsschutzweisungen: In diesem Kontext sind nämlich auch die neuen Staatsschutzweisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und die Interpretation dieser Weisungen durch unsere Delegation zu sehen. Warum braucht es solche Weisungen? Das Recht und die Pflicht des Staates, für die Wahrung seiner inneren und äusseren Sicherheit geeignete Massnahmen zu ergreifen, sind unbestritten. Wer daher jeglichen Staatsschutz ablehnt, negiert letztlich auch die Existenzsicherung dieses Staates. Heute besteht bekanntlich auf Gesetzesstufe in der Schweiz lediglich Artikel 17 Absatz 3 Bundesstrafprozess, der in einer sehr allgemeinen Fassung die rechtlichen wie auch die politischen Leitplanken umschreibt Gestützt auf die Ergebnisse der PUK und deren Beratung in den eidgenössischen Räten hat das Parlament mit grosser Mehrheit eine Konkretisierung im Sinne einer Uebergangsregelung bis zum Erlass eines formellen Staatsschutzgesetzes gefordert Diesem Auftrag sind der Bundesrat bzw. das EJPD mit seinen im vergangenen Herbst erlassenen Weisungen nachgekommen. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich seither sehr intensiv mit diesen Weisungen befasst und sich dabei in Gesprächen mit dem Departementsvorsteher sowie mit den zuständigen Exponenten der Verwaltung Klarheit über Sinn und Gehalt, aber auch über Grenzen der Weisungsbefugnisse verschafft Anlässlich der Medienkonferenz wurden Sinn- und -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat GPK-SR Ersatzrichter Postulat CdG-CE Juges suppléants In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3242 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.06.1993 - 17:15 Date Data Seite 389-391 Page Pagina Ref. No 20 023 037 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 4 of 4 --