93-3248
Verwaltungsbehörden 10.06.1993 93.3248
10. Juni 1993Deutsch17 min
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10. Juni 1993 N 1139 Motion SiK-NR 92.071 ner Verordnung verankern - eine Verordnung, die je nachdem an veränderte Umstände angepasst werden könnte. In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Haering Binder abzulehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit offensichtliche Mehrheit Minderheit Art. 6-8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 106Stimmen Dagegen 18 Stimmen Abschreibung - Classement Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 1 du message Angenommen -Adopté An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 93.3248 Motion SiK-NR 92.071 (Minderheit Tschäppät Alexander) Schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen Motion CPS-CN 92.071 (minorité Tschäppät Alexander) Troupes suisses en faveur d'opérations de maintien de la paix Wortlaut der Motion vom 18. Mai 1993 Der Bundesrat wird aufgefordert, auf seinen offenbar getroffenen Vorentscheid bezüglich des Standortes des Ausbildungszentrums der künftigen Blauhelmtruppen zurückzukommen und jene Orte zu berücksichtigen, welche von den realen Kürzungen des EMD-Budgets besonders nachteilig betroffen sind (z. B. Thun). Texte de la motion du 18 mai 1993 Le Conseil fédéral est prié de revenir sur sa décision préalable concernant l'emplacement du centre d'instruction des futures troupes de casques bleus et de tenir compte d'une certaine manière des régions particulièrement touchées par les réductions du budget du DMF (p. ex. Thoune). Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Carobbio, Gross Andreas, Haering Binder, Hari, Hollenstein (6) Tschäppät Alexander, Sprecher der Minderheit: Wie sich aus der Botschaft des Bundesrats ergibt, ist für die Vorbereitung von ganzen Kontingenten die Schaffung eines speziellen Ausbildungszentrums vorgesehen. Dort soll künftig das ganze Personal für den Einsatz in friedenserhaltenden Aktionen ausgebildet werden. Gemäss Bundesrat soll das Ausbildungszentrum auf einem bestehenden Waffenplatz mit möglichst minimalen Anpassungserfordernissen eingerichtet werden. Damit könnten gemäss Botschaft vorhandene Einrichtungen der üblichen militärischen Ausbildung genutzt und die Kosten möglichst tief gehalten werden. Auch steht ein Teil des erforderlichen Personals - ich denke da an Waffenplatzverwaltung, Instruktoren, Hilfspersonal usw. - bereits zur Verfügung. Neben der eigentlichen Ausbildung soll das Zentrum auch der personellen und materiellen Bereitstellung und Entsendung der Kontingente dienen. Entsprechend soll dann auch das Material dort gelagert werden. Gemäss Botschaft stehen nach dem Belegungsplan für die «Armee 95» offenbar mehrere Standorte als Ausbildungszentren zur Diskussion. Wir haben nun aber gehört, dass der Bundesrat anscheinend bereits einen Vorentscheid zugunsten des Waffenplatzes Bière getroffen hat. Wenn wir uns die einmaligen, aber auch die jährlich wiederkehrenden Aufwendungen vor Augen halten, wird klar, dass der Standort der Blauhelmtruppen für die betreffende Region auch Auswjrkungen auf die Arbeitsplatzsituation haben wird. Budgetkürzungen, aber auch die Truppenreduktionen im Rahmen von «Armee 95» haben für bestimmte Regionen sehr einschneidende-und sehr nachteilige Folgen gezeitigt. Ich denke da vor allem an die Gegenden um Altdorf, also an die Innerschweiz, aber auch an das Berner Oberland, vor allem an die Stadt Thun. Die vorliegende Motion will nun nicht etwa die Eignung von Bière als Standort für künftige Blauhelmtruppen anzweifeln. Sie will auch keinen Konflikt Deutschschweiz/Romandie heraufbeschwören, sondern ganz einfach die Tatsache festhalten, dass einzelne Regionen überdurchschnittlich stark vom EMD abhängig sind und daher von entsprechenden Budgetkürzungen auch überdurchschnittlich stark betroffen sind. Daher müssen das Parlament und der Bundesrat entsprechende Mittel bereitstellen, um einen Ausgleich zu schaffen und eine Milderung der Situation anzustreben. In der Kommission ist von selten der Militärführung ausgeführt worden, der Standort Bière eigne sich besonders aus finanziellen und logistischen Gründen, alle übrigen Standorte hätten im Vergleich dazu beträchtliche Nachteile aufzuweisen. Ich bin nicht in der Lage, dies zu überprüfen oder allenfalls gar zu bestreiten. Den Standort von Blauhelmtruppen aber in eine Krisenregion zu verlegen, hätte für die betroffene Bevölkerung sicher mehr als nur symbolische Bedeutung. Nachdem das Parlament bei der Budgetdebatte bereits die Aufnahme eines Budgetpostens zur Förderung der Rüstungskonversion abgelehnt hat, würde sich mit der Ueberweisung dieser Motion wenigstens die Chance bieten, der betroffenen Region zu zeigen, dass zugesagte Hilfe kein reines Lippenbekenntnis bleibt. In der Sicherheitspolitischen Kommission hat sich der Bundesrat gegen die Annahme dieser Motion gewandt. Unter anderem hat er es auch damit begründet, dass gerade die Region Thun in absehbarer Zeit von bereits getroffenen Massnahmen des EMD würde profitieren können. Sollte das wirklich der Fall sein, möchte ich Bundesrat Villiger bitten, diesbezüglich konkreter zu werden. Den Vorwurf, dieser Vorstoss sei allein aus lokalpatriotischer Sicht erfolgt, kann man erheben. Ich bin bereit, ihn entgegenzunehmen; er trifft wahrscheinlich auch zu. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass gerade die Region des Berner Oberlandes durch die Budgetkürzungen und die Neustrukturierung des EMD besonders hart betroffen ist, weshalb ich glaube, dass auch Nichtbernerinnen und Nichtberner diese Motion überweisen und ihr zustimmen könnten. Ich bitte Sie daher, der Kommissionsminderheit zu folgen. M. Pini: Voilà le problème. Je dois être reconnaissant à M. Tschäppät Alexander. Je repousse cette motion, car elle avait été présentée ponctuellement au sein de la Commission de la politique de sécurité. J'avais averti - peut-être avec mon ingénuité - que la possibilité de déclencher un litige concernant l'emplacement existait -- 1 of 4 -Motion CPS-CN 92.071 1140 N 10 juin 1993 C'est pour cette raison que j'avais présenté tout à l'heure mais il m'a été dit que ce n'était pas possible dans le cadre de la loi - une proposition à l'article premier de la loi que l'on vient de voter, selon laquelle la formation des casques bleus aurait pu, aurait dû être itinérante parmi les places d'armes. C'était pour surmonter ce litige, que vous voyez ponctuellement décrit par la motion de la minorité Tschäppät Alexander. Je n'avais donc pas tort de dire qu'il y avait litige. Ce dernier existe et pour le surmonter, à mon avis, il faut, tout en repoussant cette motion, inviter le Conseil fédéral à retenir ce que vient de dire M. Tschäppät, et à envisager la possibilité que cette instruction, si on doit la faire, puisse se faire dans le cadre des places d'armes existant en Suisse. C'était ma proposition d'il y a une heure, qui a été déblayée, débarrassée, vagues déferlantes, par ce conseil. Vive la démocratie, vive le Parlement! Mais, pour ma part, je dois revenir en disant que si la motion de la minorité Tschäppät Alexander doit être repoussée, on doit quand même reconnaître qu'elle a mis le doigt sur la plaie. M. Tschäppät dit qu'il y aura un litige entre Bière et Thoune, entre un emplacement et un autre. Alors pour surmonter ce litige, pourquoi ne pas examiner, Monsieur le Conseiller fédéral, la possibilité d'une «soluzione itinerante», «eine Friedenslösung», une solution de paix, en considérant toutes les places d'armes qui peuvent entrer en ligne de compte, et je ne parle pas seulement du canton du Tessin. Hess Otto: Es berührt mich schon etwas seltsam, dass genau jene Parlamentarierinnen und Parlamentarier - nicht alle, die die Motion unterschrieben haben -, die jede Gelegenheit wahrnehmen, um unsere Armee zu reduzieren und auf irgendeine Art zu schwächen, nun plötzlich die Armee zur Arbeitsbeschaffung heranziehen wollen. Vom EMD, von der Armee werden gerade von einzelnen Mitunterzeichnern dieser Motion immer und immer wieder mehr Effizienz und mehr Sparen gefordert. Wenn wir diesem Grundsatz wirklich nachleben wollen, können wir die Zusatzausbildung für Blauhelmtruppen nicht wie eine Wanderausstellung - je nach Beschäftigungslage - im ganzen Land herum installieren. Nein, wir sind uns einig, dass Blauhelmeinsätze an Truppe und Ausbildung höchste Anforderungen stellen. Wenn wir in der ohnehin kurzen Ausbildungszeit, die zur Verfügung steht, das Maximum herausholen wollen, müssen wir uns für einen - für den bestgeeigneten - Standort entscheiden. Halbheiten sind auch in der Standortfrage nicht gefragt Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Hubacher, Berichterstatter: Die Mehrheit der Kommission hat diese Motion - ich muss den Motionär an dieses für ihn schmerzliche Ergebnis erinnern - mit 14 zu 7 Stimmen bei
Erwägungen
1.
Enthaltung abgelehnt Herr Hess Otto, Herrn Tschäppät Alexander können Sie nicht in die Kategorie jener einreihen, die Sie sehr gezielt erwähnt haben. Die Motion wäre wahrscheinlich rein formell nicht als Motion zu akzeptieren. Sie ist eher ein «Mostulat». Sie ist keine Motion; man greift in den Kompetenzbereich des Bundesrates ein; diese Frage liegt nämlich an sich in der Kompetenz der Regierung. Ich wiederhole nicht, was gesagt worden ist Es hat in der Kommission von selten des EMD die Erklärung gegeben, dass der Waffenplatz Thun auch nach der «Armee 95» ausgelastet sein werde, eventuell sogar mehr als vorher, und dass das Anliegen von Herrn Tschäppät begreiflich sei. Aber das EMD muss - das ist die Auffassung der Kommissionsmehrheit - Handlungsfreiheit behalten. Es will in Luzern ein Kaderausbildungszentrum einrichten und als Aequivalent dazu in der Romandie einen Standort für die Blauhelmtruppen fixieren, damit auch hier das föderalistische Gleichgewicht gewahrt bleibt In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und die Motion abzulehnen. M. Leuba, rapporteur: Par 14 voix contre 7, la majorité de la commission vous prie de ne pas donner suite à la motion de la minorité Tschäppät Alexander. Tout d'abord, ainsi que l'a dit le président de la commission, il s'agirait d'une fausse motion, car, la compétence étant de toute évidence entre les mains du Conseil fédéral, il est impossible de faire une motion qui intervienne dans cette compétence. En ce qui concerne le choix de la place d'armes, il est clair que le premier critère est évidemment la facilité d'adaptation d'une place d'armes existante aux nécessités de l'instruction des casques bleus. Comme M. Tschäppät, je suis incompétent pour juger de cette question, mais le Département militaire fédéral ayant estimé que la place d'armes de Bière est la plus adaptée à cette instruction, il ne faut véritablement pas l'obliger à aller chercher ailleurs ce qu'il trouve facilement à Bière. Le deuxième argument, c'est naturellement - et je l'ai déjà signalé lors de la discussion de la proposition Pini - la place disponible sur les différentes places d'armes. Cette place disponible n'est pas infinie et, par conséquent, il faut pouvoir installer les casques bleus là où il y a de la place. Or, précisément, l'infanterie mécanisée ne faisant plus son instruction à Bière, elle va quitter cette place d'armes et, par conséquent, il y aura de la place disponible. Je crois que c'est un argument qui tombe parfaitement dans le sens de ceux invoqués par M. Tschäppät, mais qui se retourne contre ses conclusions. En ce qui concerne le troisième argument, M. Tschäppät a invoqué essentiellement des motifs qu'il reconnaît être imprégnés de patriotisme bernois. Permettez-moi donc aussi de faire un peu de patriotisme vaudois pour dire que la situation du chômage en Suisse romande en général et dans le canton de Vaud en particulier est encore plus grave qu'elle ne l'est en Suisse alémanique et dans le canton de Berne; cet argument va aussi dans le sens du choix du Conseil fédéral. Enfin, reste véritablement le dernier problème: va-t-on créer un nouveau litige Suisse romande/Suisse alémanique là où on n'a vraiment pas besoin de le créer? Je crois qu'après avoir annoncé que les casques bleus seraient formés à Bière, venir dire, pour des raisons purement économiques, qu'ils en seraient retirés pour être placés à Thoune, c'est recréer un fossé entre la Suisse alémanique et la Suisse romande. Véritablement, après les belles déclarations d'amour que l'on a pu faire dans cette salle ou ailleurs sur la nécessité de nous comprendre entre les différentes régions de la Suisse, ce sont des coups de canif qui seraient donnés pour des raisons purement en rapport avec la défense d'intérêts locaux. Je vous invite donc à refuser la motion de la minorité Tschäppät Alexander. Bundesrat Villiger: Es handelt sich hier an sich um ein Problem des Vollzugs. Deshalb ist die Motionsform ohnehin fragwürdig. Aber wir müssen diese Frage der Waffenplatzbelegungen in den nächsten Jahren einmal in einem breiteren Rahmen anschauen. Wir werden Ihnen oder den Kommissionen in den nächsten Monaten wieder einen Bericht zum Stand der Waffenplätze unterbreiten, über ihre Zukunft, Auslastung, Planung usw. Jedenfalls wird ein solcher Bericht publiziert werden. Dort können Sie dann sehen, wie es mit der neuen «Armee 95» in Zukunft auf den verschiedenen Waffenplätzen weitergehen wird. Wir haben das nicht jetzt schon getan, weil wir zuerst den Volksentscheid vom 6. Juni über die Waffenplatz-Initiative abwarten wollten, der doch zum Teil auf die Gestaltung dieser Waffenplatzbelegung Einfluss gehabt hätte. Ich habe Ihnen schon bei der Behandlung des Antrags Pini erklärt, dass wir für die Blauhelme nichteine Wanderkaserne haben können, sondern dass wir, um professionell ausbilden zu können, eine klar definierte, gute Infrastruktur brauchen. Das ist für diesen neuen Auftrag um so wichtiger, weil - wie Sie hier auch festgestellt haben - es für eine Milizarmee entscheidender ist als für eine Berufsarmee, wie sie ausgebildet wird. Ich habe schon dargelegt, warum sich Bière dafür ausgesprochen gut eignet Jetzt möchte ich Ihnen noch erklären, warum sich Thun weniger gut eignet. Man muss vielleicht in Thun noch unterscheiden zwischen dem Waffenplatz und den Rüstungsbetrieben. Ich verstehe natürlich die Probleme von Thun. Das tut auch mir weh, das muss ich Ihnen sagen. Aber wir können auf diesem -- 2 of 4 -10. Juni 1993 N 1141 Voranschlag 1993. Nachtrag l Waffenplatz nicht voll kompensieren, was vielleicht in anderen Bereichen wegfällt. Wir haben ja mit der Ansiedlung des TÜV den Tatbeweis erbracht, dass wir im Industriebereich etwas tun wollen. Thun wurde in den letzten 15 Jahren in einigen Etappen zum eigentlichen Ausbildungszentrum für die mechanisierten Truppen ausgebaut, mit modernsten Ausbildungsanlagen und Simulatoren; ganze Hallenkomplexe wurden erstellt. Diese Anlagen werden den mechanisierten Truppen auch in Zukunft uneingeschränkt für ihre Schulen und Kurse zur Verfügung stehen, nämlich jährlich für sechs Rekrutenschulen, zwei Offiziersschulen und zahlreiche Wiederholungskurse. Die Nichtberücksichtigung des Waffenplatzes Thun stellt also kein Problem für diese Region dar. Die Auslastung kann auch für die Zukunft garantiert werden, und die Bevölkerung wird weiterhin wirtschaftlich im gleichen Ausmass von der Armee profitieren. Wir haben schon heute zwei weitere Rekrutenschulen der Materialtruppen sowie die Feldweibel- und Küchenchefschulen auf dem Waffenplatz Thun. Nach 1995 wird noch die dritte Rekrutenschule der Materialtruppen von Worblaufen nach Thun verlegt werden. Es ist deshalb kaum einzusehen, dass man die Blauhelmtruppen in Thun überhaupt noch unterbringen könnte, sogar wenn man das wollte. Schliesslich haben wir entschieden, zwei Tätigkeitsbereiche von Bern nach Thun zu verlagern, nämlich den militärischen Sicherheitsdienst und das Bundesamt für mechanisierte und leichte Truppen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Bereiche sind alle nicht sehr erfreut darüber, weil das natürlich Umtriebe gibt, aber dieser Entscheid ist schon gefällt worden. Also werden wieder einige Arbeitsplätze in Thun geschaffen. Das andere will ich nicht wiederholen. Die beiden Kommissionssprecher haben sich bereits dazu geäussert. Gerade in einer Gegend wie Bière, die sicherlich wirtschaftlich nicht überentwickelt ist, besteht ein ebenso legitimes Interesse für Arbeitsplätze wie in der Region Thun. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, die Motion abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 37 Stimmen Dagegen 76 Stimmen #ST# 93.026 Voranschlag 1993. Nachtrag l Budget 1993. Supplément l Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. März 1993 Message et projet d'arrêté du 31 mars 1993 Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachenund Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne Beschluss des Ständerates vom 3. Juni 1993 Décision du Conseil des Etats du 3 juin 1993 Kategorie III, Art. 68GRN -Catégorie III, art. 68 RCN Oehler, Berichterstatter: Wir haben letztes Jahr beschlossen, dass wir uns mit den Nachtragskrediten etwas schwerer tun und vor allem schärfere Vorgaben machen sollen, falls wir jemals wieder über Nachtragskredite nicht nur diskutieren, sondern auch beschliessen sollten. Nun hat der Bundesrat uns mit Botschaft vom 31. März 1993, also knappe 100 Tage nach Jahresbeginn, einen Nachtragskredit in der Höhe von 1459 Millionen Franken nachgeschickt Das lässt für das laufende Jahr wenig Gutes erahnen. Damit ist gleich die Frage verbunden, warum die Landesregierung offenbar nicht besser budgetiert und so die Nachtragskredite auf ein verantwortbares Mass reduziert hatte. Wir haben uns aber auch als Parlament zu fragen, warum wir als Plenum oder die Finanzkommissionen in ihrer ureigenen Aufgabenstellung nicht dafür sorgten, dass es nicht so weit kommen musste. Der Vorwurf an die Adresse von Herrn Bundesrat Stich, dass er die Verantwortung für diesen hohen Nachtragskredit zu übernehmen habe, ist angesichts der heute etwas ungemütlichen finanzpolitischen Diskussion rasch zur Hand. Aus diesem Grund haben die Finanzkommission und die entsprechende Subkommission untersucht, warum wir aus diesem Nachtragskredit 1300 Millionen Franken in die Arbeitslosenkasse einzuschiessen bzw. vorzuschiessen haben. Die Frage war also, warum wir nicht rechtzeitig den gesetzlichen Auftrag erfüllten, die Arbeitslosenkasse über Lohnprozente der Sozialpartner zu finanzieren. Das Ergebnis unserer Arbeit ist klar, und die damit verbundene Frage ist rasch beantwortet: Die Anpassung der Bezugsgrössen ist nicht rechtzeitig erfolgt. In der Folge ist die Frage berechtigt, ob der Bundesrat und damit namentlich das Finanzdepartement die Zeichen der Zeit nicht erkannt und die Vorlage eines entsprechenden Antrages verpasst haben. Wäre dem so, dann hätten Bundesrat und Finanzdepartement, zusammen mit den zuständigen Verwaltungsstellen, ihre Aufgaben nicht erfüllt Das Ergebnis unserer Abklärungen ist ebenso eindeutig: Bundesrat Stich hat zusammen mit dem Finanzdepartement die Anträge rechtzeitig und im entsprechenden Umfang gestellt. Wäre der Bundesrat und wären die Expertenkommissionen den Anträgen des Finanzdepartementes und von Herrn Bundesrat Stich gefolgt, so müssten wir heute diesen Nachtragskredit von 1,3 Milliarden Franken weder diskutieren noch bewilligen. Daraus ziehen wir die Schlussfolgerung, dass das Biga mit den entsprechenden Beratungs- oder Expertenkommissionen - oder wie Sie diese auch immer nennen mögen - die Aufgabe nicht erkannt, die Zeichen der Zeit nicht gesehen und damit, anstatt die Prämien zu erhöhen, in einer Vorgabe die Prämien sogar abgesenkt hat, so dass wir heute vor diesem Riesenloch von derzeit 1,3 Milliarden Franken stehen. Sie alle wissen aufgrund der Diskussionen der vergangenen Wochen, dass es nicht bei diesen 1,3 Milliarden Franken bleiben wird, dass es nicht damit getan sein wird, auf 3 Lohnprozente zu erhöhen, sondern dass wir in absehbarer Zeit noch weitere Gelder heranzuziehen haben, um die Arbeitslosenkassen und damit die Bezugsberechtigten bei guter Laune zu halten und vor allem die entsprechenden Zahlungen sicherzustellen. Aus diesem Grunde, Herr Bundesrat Stich, möchte ich an dieser Stelle unmissverständlich festhalten, dass die Verantwortung für diesen Nachtragskredit von 1,3 Milliarden Franken für die Arbeitslosenkasse nicht auf Ihre Schultern abgeladen werden kann, sondern dass andere hierfür die Verantwortung zu übernehmen haben. Im weiteren haben Sie die Frage zu beantworten, ob Sie über diesen Nachtragskredit 30 zusätzliche Stellen, 10 aus der Alkoholverwaltung und 20 aus den PTT-Betrieben in Genf, auf die allgemeine Bundesverwaltung übertragen möchten. Die Finanzkommission beantragt Ihnen, nur gerade 10 Stellen zu übertragen. Der Grund dafür ist folgender: Wir sind der Auffassung, dass es nicht unsere Aufgabe in diesem Parlament sein kann, über einzelne Stellen zu beraten, sondern dass wir den Gesamtrahmen abzustecken haben. Den Gesamtrahmen haben wir abgesteckt, als wir den Beschluss fassten, dass eine Personalplafonierung die Zukunft bestimmen soll. Wir sind nun der Meinung, dass überall Sparanstrengungen zu machen sind. Wenn die Alkoholverwaltung zehn Stellen nicht benötigt, dann hat sie gut gearbeitet Wenn die PTT in Genf 20 oder 35 Stellen nicht benötigen, dann sind das die Folgen von Rationalisierungsmassnahmen, die wir nicht mit Uebertragungen unterlaufen können. Wenn die Bundesverwaltung - sei es im Eidgenössischen Finanzdepartement, bei der Steuerverwaltung oder bei der ZAS in Genf - zusätzliche Arbeiten übertragen erhält, die ausgeführt werden müssen, dann ist diese Personalaufstockung anders zu lösen, über Rationalisierungsmassnahmen an anderen Orten. Wenn Sie weiter in der Nachtragskreditbotschaft lesen, dass auch für das Kommunikationsnetz in der Bundesverwaltung -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion SiK-NR 92.071 (Minderheit Tschäppät Alexander) Schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen Motion CPS-CN 92.071 (minorité Tschäppät Alexander) Troupes suisses en faveur d'opérations de maintien de la paix In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3248 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1139-1141 Page Pagina Ref. No 20 022 822 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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