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Entscheid

93-3248

Verwaltungsbehörden 10.06.1993 93.3248

10. Juni 1993Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Enthaltung abgelehnt Herr Hess Otto, Herrn Tschäppät Alexander können Sie nicht in die Kategorie jener einreihen, die Sie sehr gezielt erwähnt haben. Die Motion wäre wahrscheinlich rein formell nicht als Motion zu akzeptieren. Sie ist eher ein «Mostulat». Sie ist keine Motion; man greift in den Kompetenzbereich des Bundesrates ein; diese Frage liegt nämlich an sich in der Kompetenz der Regierung. Ich wiederhole nicht, was gesagt worden ist Es hat in der Kommission von selten des EMD die Erklärung gegeben, dass der Waffenplatz Thun auch nach der «Armee 95» ausgelastet sein werde, eventuell sogar mehr als vorher, und dass das Anliegen von Herrn Tschäppät begreiflich sei. Aber das EMD muss - das ist die Auffassung der Kommissionsmehrheit - Handlungsfreiheit behalten. Es will in Luzern ein Kaderausbildungszentrum einrichten und als Aequivalent dazu in der Romandie einen Standort für die Blauhelmtruppen fixieren, damit auch hier das föderalistische Gleichgewicht gewahrt bleibt In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und die Motion abzulehnen. M. Leuba, rapporteur: Par 14 voix contre 7, la majorité de la commission vous prie de ne pas donner suite à la motion de la minorité Tschäppät Alexander. Tout d'abord, ainsi que l'a dit le président de la commission, il s'agirait d'une fausse motion, car, la compétence étant de toute évidence entre les mains du Conseil fédéral, il est impossible de faire une motion qui intervienne dans cette compétence. En ce qui concerne le choix de la place d'armes, il est clair que le premier critère est évidemment la facilité d'adaptation d'une place d'armes existante aux nécessités de l'instruction des casques bleus. Comme M. Tschäppät, je suis incompétent pour juger de cette question, mais le Département militaire fédéral ayant estimé que la place d'armes de Bière est la plus adaptée à cette instruction, il ne faut véritablement pas l'obliger à aller chercher ailleurs ce qu'il trouve facilement à Bière. Le deuxième argument, c'est naturellement - et je l'ai déjà signalé lors de la discussion de la proposition Pini - la place disponible sur les différentes places d'armes. Cette place disponible n'est pas infinie et, par conséquent, il faut pouvoir installer les casques bleus là où il y a de la place. Or, précisément, l'infanterie mécanisée ne faisant plus son instruction à Bière, elle va quitter cette place d'armes et, par conséquent, il y aura de la place disponible. Je crois que c'est un argument qui tombe parfaitement dans le sens de ceux invoqués par M. Tschäppät, mais qui se retourne contre ses conclusions. En ce qui concerne le troisième argument, M. Tschäppät a invoqué essentiellement des motifs qu'il reconnaît être imprégnés de patriotisme bernois. Permettez-moi donc aussi de faire un peu de patriotisme vaudois pour dire que la situation du chômage en Suisse romande en général et dans le canton de Vaud en particulier est encore plus grave qu'elle ne l'est en Suisse alémanique et dans le canton de Berne; cet argument va aussi dans le sens du choix du Conseil fédéral. Enfin, reste véritablement le dernier problème: va-t-on créer un nouveau litige Suisse romande/Suisse alémanique là où on n'a vraiment pas besoin de le créer? Je crois qu'après avoir annoncé que les casques bleus seraient formés à Bière, venir dire, pour des raisons purement économiques, qu'ils en seraient retirés pour être placés à Thoune, c'est recréer un fossé entre la Suisse alémanique et la Suisse romande. Véritablement, après les belles déclarations d'amour que l'on a pu faire dans cette salle ou ailleurs sur la nécessité de nous comprendre entre les différentes régions de la Suisse, ce sont des coups de canif qui seraient donnés pour des raisons purement en rapport avec la défense d'intérêts locaux. Je vous invite donc à refuser la motion de la minorité Tschäppät Alexander. Bundesrat Villiger: Es handelt sich hier an sich um ein Problem des Vollzugs. Deshalb ist die Motionsform ohnehin fragwürdig. Aber wir müssen diese Frage der Waffenplatzbelegungen in den nächsten Jahren einmal in einem breiteren Rahmen anschauen. Wir werden Ihnen oder den Kommissionen in den nächsten Monaten wieder einen Bericht zum Stand der Waffenplätze unterbreiten, über ihre Zukunft, Auslastung, Planung usw. Jedenfalls wird ein solcher Bericht publiziert werden. Dort können Sie dann sehen, wie es mit der neuen «Armee 95» in Zukunft auf den verschiedenen Waffenplätzen weitergehen wird. Wir haben das nicht jetzt schon getan, weil wir zuerst den Volksentscheid vom 6. Juni über die Waffenplatz-Initiative abwarten wollten, der doch zum Teil auf die Gestaltung dieser Waffenplatzbelegung Einfluss gehabt hätte. Ich habe Ihnen schon bei der Behandlung des Antrags Pini erklärt, dass wir für die Blauhelme nichteine Wanderkaserne haben können, sondern dass wir, um professionell ausbilden zu können, eine klar definierte, gute Infrastruktur brauchen. Das ist für diesen neuen Auftrag um so wichtiger, weil - wie Sie hier auch festgestellt haben - es für eine Milizarmee entscheidender ist als für eine Berufsarmee, wie sie ausgebildet wird. Ich habe schon dargelegt, warum sich Bière dafür ausgesprochen gut eignet Jetzt möchte ich Ihnen noch erklären, warum sich Thun weniger gut eignet. Man muss vielleicht in Thun noch unterscheiden zwischen dem Waffenplatz und den Rüstungsbetrieben. Ich verstehe natürlich die Probleme von Thun. Das tut auch mir weh, das muss ich Ihnen sagen. Aber wir können auf diesem -- 2 of 4 -10. Juni 1993 N 1141 Voranschlag 1993. Nachtrag l Waffenplatz nicht voll kompensieren, was vielleicht in anderen Bereichen wegfällt. Wir haben ja mit der Ansiedlung des TÜV den Tatbeweis erbracht, dass wir im Industriebereich etwas tun wollen. Thun wurde in den letzten 15 Jahren in einigen Etappen zum eigentlichen Ausbildungszentrum für die mechanisierten Truppen ausgebaut, mit modernsten Ausbildungsanlagen und Simulatoren; ganze Hallenkomplexe wurden erstellt. Diese Anlagen werden den mechanisierten Truppen auch in Zukunft uneingeschränkt für ihre Schulen und Kurse zur Verfügung stehen, nämlich jährlich für sechs Rekrutenschulen, zwei Offiziersschulen und zahlreiche Wiederholungskurse. Die Nichtberücksichtigung des Waffenplatzes Thun stellt also kein Problem für diese Region dar. Die Auslastung kann auch für die Zukunft garantiert werden, und die Bevölkerung wird weiterhin wirtschaftlich im gleichen Ausmass von der Armee profitieren. Wir haben schon heute zwei weitere Rekrutenschulen der Materialtruppen sowie die Feldweibel- und Küchenchefschulen auf dem Waffenplatz Thun. Nach 1995 wird noch die dritte Rekrutenschule der Materialtruppen von Worblaufen nach Thun verlegt werden. Es ist deshalb kaum einzusehen, dass man die Blauhelmtruppen in Thun überhaupt noch unterbringen könnte, sogar wenn man das wollte. Schliesslich haben wir entschieden, zwei Tätigkeitsbereiche von Bern nach Thun zu verlagern, nämlich den militärischen Sicherheitsdienst und das Bundesamt für mechanisierte und leichte Truppen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Bereiche sind alle nicht sehr erfreut darüber, weil das natürlich Umtriebe gibt, aber dieser Entscheid ist schon gefällt worden. Also werden wieder einige Arbeitsplätze in Thun geschaffen. Das andere will ich nicht wiederholen. Die beiden Kommissionssprecher haben sich bereits dazu geäussert. Gerade in einer Gegend wie Bière, die sicherlich wirtschaftlich nicht überentwickelt ist, besteht ein ebenso legitimes Interesse für Arbeitsplätze wie in der Region Thun. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, die Motion abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 37 Stimmen Dagegen 76 Stimmen #ST# 93.026 Voranschlag 1993. Nachtrag l Budget 1993. Supplément l Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. März 1993 Message et projet d'arrêté du 31 mars 1993 Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachenund Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne Beschluss des Ständerates vom 3. Juni 1993 Décision du Conseil des Etats du 3 juin 1993 Kategorie III, Art. 68GRN -Catégorie III, art. 68 RCN Oehler, Berichterstatter: Wir haben letztes Jahr beschlossen, dass wir uns mit den Nachtragskrediten etwas schwerer tun und vor allem schärfere Vorgaben machen sollen, falls wir jemals wieder über Nachtragskredite nicht nur diskutieren, sondern auch beschliessen sollten. Nun hat der Bundesrat uns mit Botschaft vom 31. März 1993, also knappe 100 Tage nach Jahresbeginn, einen Nachtragskredit in der Höhe von 1459 Millionen Franken nachgeschickt Das lässt für das laufende Jahr wenig Gutes erahnen. Damit ist gleich die Frage verbunden, warum die Landesregierung offenbar nicht besser budgetiert und so die Nachtragskredite auf ein verantwortbares Mass reduziert hatte. Wir haben uns aber auch als Parlament zu fragen, warum wir als Plenum oder die Finanzkommissionen in ihrer ureigenen Aufgabenstellung nicht dafür sorgten, dass es nicht so weit kommen musste. Der Vorwurf an die Adresse von Herrn Bundesrat Stich, dass er die Verantwortung für diesen hohen Nachtragskredit zu übernehmen habe, ist angesichts der heute etwas ungemütlichen finanzpolitischen Diskussion rasch zur Hand. Aus diesem Grund haben die Finanzkommission und die entsprechende Subkommission untersucht, warum wir aus diesem Nachtragskredit 1300 Millionen Franken in die Arbeitslosenkasse einzuschiessen bzw. vorzuschiessen haben. Die Frage war also, warum wir nicht rechtzeitig den gesetzlichen Auftrag erfüllten, die Arbeitslosenkasse über Lohnprozente der Sozialpartner zu finanzieren. Das Ergebnis unserer Arbeit ist klar, und die damit verbundene Frage ist rasch beantwortet: Die Anpassung der Bezugsgrössen ist nicht rechtzeitig erfolgt. In der Folge ist die Frage berechtigt, ob der Bundesrat und damit namentlich das Finanzdepartement die Zeichen der Zeit nicht erkannt und die Vorlage eines entsprechenden Antrages verpasst haben. Wäre dem so, dann hätten Bundesrat und Finanzdepartement, zusammen mit den zuständigen Verwaltungsstellen, ihre Aufgaben nicht erfüllt Das Ergebnis unserer Abklärungen ist ebenso eindeutig: Bundesrat Stich hat zusammen mit dem Finanzdepartement die Anträge rechtzeitig und im entsprechenden Umfang gestellt. Wäre der Bundesrat und wären die Expertenkommissionen den Anträgen des Finanzdepartementes und von Herrn Bundesrat Stich gefolgt, so müssten wir heute diesen Nachtragskredit von 1,3 Milliarden Franken weder diskutieren noch bewilligen. Daraus ziehen wir die Schlussfolgerung, dass das Biga mit den entsprechenden Beratungs- oder Expertenkommissionen - oder wie Sie diese auch immer nennen mögen - die Aufgabe nicht erkannt, die Zeichen der Zeit nicht gesehen und damit, anstatt die Prämien zu erhöhen, in einer Vorgabe die Prämien sogar abgesenkt hat, so dass wir heute vor diesem Riesenloch von derzeit 1,3 Milliarden Franken stehen. Sie alle wissen aufgrund der Diskussionen der vergangenen Wochen, dass es nicht bei diesen 1,3 Milliarden Franken bleiben wird, dass es nicht damit getan sein wird, auf 3 Lohnprozente zu erhöhen, sondern dass wir in absehbarer Zeit noch weitere Gelder heranzuziehen haben, um die Arbeitslosenkassen und damit die Bezugsberechtigten bei guter Laune zu halten und vor allem die entsprechenden Zahlungen sicherzustellen. Aus diesem Grunde, Herr Bundesrat Stich, möchte ich an dieser Stelle unmissverständlich festhalten, dass die Verantwortung für diesen Nachtragskredit von 1,3 Milliarden Franken für die Arbeitslosenkasse nicht auf Ihre Schultern abgeladen werden kann, sondern dass andere hierfür die Verantwortung zu übernehmen haben. Im weiteren haben Sie die Frage zu beantworten, ob Sie über diesen Nachtragskredit 30 zusätzliche Stellen, 10 aus der Alkoholverwaltung und 20 aus den PTT-Betrieben in Genf, auf die allgemeine Bundesverwaltung übertragen möchten. Die Finanzkommission beantragt Ihnen, nur gerade 10 Stellen zu übertragen. Der Grund dafür ist folgender: Wir sind der Auffassung, dass es nicht unsere Aufgabe in diesem Parlament sein kann, über einzelne Stellen zu beraten, sondern dass wir den Gesamtrahmen abzustecken haben. Den Gesamtrahmen haben wir abgesteckt, als wir den Beschluss fassten, dass eine Personalplafonierung die Zukunft bestimmen soll. Wir sind nun der Meinung, dass überall Sparanstrengungen zu machen sind. Wenn die Alkoholverwaltung zehn Stellen nicht benötigt, dann hat sie gut gearbeitet Wenn die PTT in Genf 20 oder 35 Stellen nicht benötigen, dann sind das die Folgen von Rationalisierungsmassnahmen, die wir nicht mit Uebertragungen unterlaufen können. Wenn die Bundesverwaltung - sei es im Eidgenössischen Finanzdepartement, bei der Steuerverwaltung oder bei der ZAS in Genf - zusätzliche Arbeiten übertragen erhält, die ausgeführt werden müssen, dann ist diese Personalaufstockung anders zu lösen, über Rationalisierungsmassnahmen an anderen Orten. Wenn Sie weiter in der Nachtragskreditbotschaft lesen, dass auch für das Kommunikationsnetz in der Bundesverwaltung -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion SiK-NR 92.071 (Minderheit Tschäppät Alexander) Schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen Motion CPS-CN 92.071 (minorité Tschäppät Alexander) Troupes suisses en faveur d'opérations de maintien de la paix In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3248 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.06.1993 - 08:00 Date Data Seite 1139-1141 Page Pagina Ref. No 20 022 822 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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