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Entscheid

93-3260

Verwaltungsbehörden 30.09.1993 93.3260

30. September 1993Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

16.

Stimmen

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Stimmen #ST# 93.3260 Motion Bühler Robert Geschäftsbericht im Zweijahresrhythmus Rapport de gestion bisannuel Wortlaut der Motion vom 1. Juni 1993 Das Ratsbüro wird beauftragt, eine Vorlage für eine Verfassungsänderung auszuarbeiten, wonach nur noch alle zwei Jahre ein Geschäftsbericht zu erstellen ist. Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung regelt, dass der Bundesrat jeweilen bei der ordentlichen Sitzung des Parlamentes, d. h. jährlich einmal, Rechenschaft (Geschäftsbericht) über seine Verrichtungen sowie Bericht über den Zustand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach aussen zu erstatten hat. Nachdem der Bundesrat seine Zielsetzungen im Vierjahresrhythmus (Legislaturplanung) darlegt, genügt es und ist sinnvoll, wenn er in der Mitte und am Ende einer Legislatur seine Berichterstattung vornimmt. Gleichzeitig bringt der Zweijahresrhythmus eine Verwaltungsentlastung. Texte de la motion du 1er juin 1993 Le Bureau du Conseil est chargé d'élaborer une proposition de modification de la constitution selon laquelle le Conseil fédéral n'aura plus à remettre de rapport de gestion à l'Assemblée fédérale que tous les deux ans. L'article 102 chiffre 16 est. précise que le Conseil fédéral «rend compte de sa gestion à l'Assemblée fédérale à chaque session ordinaire» (soit une fois tous les ans, sous la forme d'un rapport de gestion), «lui présente un rapport sur la situation de la Confédération tant à l'intérieur qu'au-dehors...». Or, depuis que le Conseil fédéral publie tous les quatre ans un rapport sur le Programme de la législature, il suffit amplement qu'il fasse rapport à l'Assemblée tous les deux ans, soit au milieu et à la fin d'une législature. De plus, ce rythme bisannuel allégerait la tâche de l'administration. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bisig, Danioth, Iten Andréas, Rhyner, Roth, Schallberger, Schiesser, Seiler Bernhard (8) Bühler Robert: Artikel 102 Einleitung und Ziffer 16 der Bundesverfassung lauten: «Der Bundesrat hat innert den Schranken der gegenwärtigen Verfassung vorzüglich folgende Bedürfnisse und Obliegenheiten:.... 16. Er erstattet der Bundesversammlung jeweilen bei ihrer ordentlichen Sitzung Rechenschaft über seine Verrichtungen, sowie Bericht über den Zustand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach aussen, und wird ihrer Aufmerksamkeit diejenigen Massregeln empfehlen, welche er zur Beförderung gemeinsamer Wohlfahrt für dienlich erachtet.» Der Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung stammt aus dem letzten Jahrhundert, das verrät schon die Formulierung. Heute ist er überholt, vor allem, weil die Bedürfnisse aus verschiedenen Gründen nicht mehr dieselben sind, die ordentliche Sitzung nicht mehr nur einmal pro Jahr stattfindet, sondern viermal für drei Wochen, und der Bericht des Bundesrates über den Zustand der Nation nicht nur im Geschäftsbericht vorgenommen wird, vielmehr in der Legislaturplanung. Der Geschäftsbericht wird ausserhalb der GPK weder vom Parlament noch von der Oeffentlichkeit - den Medien - besonders wahrgenommen. Für die GPK, die zur Verbesserung der Behandlung verschiedene Anläufe genommen hat, blieb die Behandlung des Geschäftsberichtes im grossen und ganzen eine unbefriedigende Pflichtübung ohne grosse Ausbeute. Die Verwaltung empfindet die jährliche Berichterstattung zum Teil als Leerlauf, und sie geschieht oft in einer blossen Fortschreibung. Das Sekretariat der GPK und das Büro der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) der GPK sind überlastet Konzentration auf das Wesentliche ist notwendig, sonst muss personell aufgestockt werden.

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September 1993 735 Delegation bei der Interparlamentarischen Union Die Oberaufsicht über die Verwaltung durch das Parlament ist notwendig. Der Geschäftsbericht ist aber längst nicht mehr das Hauptmittel, um diese Oberaufsicht wahrnehmen zu können. Das dauernde Gespräch zwischen Parlament und Verwaltung, die vertieften Inspektionen, die wissenschaftlich geführten Evaluationen der PVK und die in die Geheimsphäre eindringende Kontrolle der Geschäftsprüfungsdelegation sind effizienter und vertrauenschaffender als eine langwierige, oft langweilige Behandlung des einjährigen Geschäftsberichtes. Es genügt vollauf, wenn der Bundesrat seine Berichterstattung im Zweijahresrhythmus vornimmt. Es hat dies dann allerdings in engem Zusammenhang mit der Legislaturplanung zu geschehen, in der Zwischenzeit mit einem Zwischenbericht, deshalb zweijähriger Turnus. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen die Ueberweisung meines Vorstosses. Es ist ein kleiner Beitrag zur Entlastung der Verwaltung und des Parlamentes und gleichzeitig zur Effizienzsteigerung. Im Kanton Luzern machte ich mit dem zweijährigen Staatsverwaltungsbericht, identisch mit unserem Geschäftsbericht, nur gute Erfahrungen. Küchler, Berichterstatter: Das Büro hat sich am 3. September 1993 mit der Motion unseres Kollegen Bühler Robert befasst, und es beantragt Ihnen, die Motion in der Form eines Postulates zu überweisen, und zwar aus folgenden Ueberlegungen: Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat der Bundesversammlung nur noch alle zwei Jahre einen Geschäftsbericht vorlegt. Der Motionär verspricht sich davon eine Entlastung des Parlamentes und der Verwaltung. Das Büro ist grundsätzlich mit dem Motionär der Auffassung, dass die Oberaufsicht der Bundesversammlung über den Bundesrat und die Bundesverwaltung so effizient und rationell wie nur möglich zu geschehen hat Deshalb sind auch alle Anstrengungen und Vorschläge zu prüfen, die eine Entlastung der betroffenen Personen und Instanzen bringen könnten. Es geht aber auch bei der Thematik Oberaufsicht des Parlamentes nicht bloss um den Geschäftsbericht des Bundesrates. Dies möchte ich betonen. Grundsätzlich aber hat sich der Jahresrhythmus bewährt. Ebenso wie viele private Betriebe arbeitet auch die Verwaltung mit ganz klaren Jahreszielen, und der Bundesrat hat jährlich über die Geschäftstätigkeit der Bundesverwaltung Rechenschaft abzulegen. Auch die SBB, die PTT, die Eidgenössische Alkoholverwaltung oder das Bundesgericht legen jährlich Geschäftsberichte vor. Man kann sich im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates höchstens fragen, ob die Berichterstattung jedes Jahr derart detailliert und umfangreich ausfallen muss, wie dies heute der Fall ist. Doch muss klar darauf hingewiesen werden, dass die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates am

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beziehungsweise 18. November 1991 detaillierte Anforderungen an den Geschäftsbericht formuliert haben. Diese Richtlinien sind nach wie vor gültig. Bei einem Uebergang von der einjährigen zur zweijährigen Berichterstattung würden sich verschiedene Fragen stellen, die nach Auffassung des Büros zuerst sorgfältig und umfassend abzuklären sind. Dazu gehört beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsprüfungskommissionen und den Finanzkommissionen, die ihre Aufsichtstätigkeit koordinieren und zum Teil auch gemeinsame Arbeitsgruppen haben. Staatsrechnung und Budget werden ebenfalls im Jahresrhythmus vorgelegt Es muss auch geprüft werden, ob die erwähnten Geschäftsberichte von SBB, PTT und Eidgenössischer Alkoholverwaltung nur noch in einem Zweijahresrhythmus vorzulegen wären. Eine weitere Frage schliesslich betrifft die Aufsichtsbeschwerden gegen den Bundesrat, über deren Behandlung die Geschäftsprüfungskommission heute ebenfalls jährlich berichtet. Dies sind nur einige wenige der verschiedenen Grundsatzfragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit einer Aenderung der jährlichen Berichterstattung sofort und unweigerlich stellen. Das Büro ist darüber informiert, dass unsere Staatspolitische Kommission bereits im Mai 1993 grundsätzlich beschlossen hat, im Rahmen einer zweiten Phase der Parlamentsreform unter anderem auch die Frage der Oberaufsicht des Parlamentes über Bundesrat und Verwaltung zu überprüfen. So soll zum Beispiel abgeklärt werden, ob zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat allenfalls eine stärkere Arbeitsteilung gesucht werden soll, ob zum Beispiel die verschiedenen Geschäftsberichte alternierend - in einem Jahr nur vom Ständerat, im anderen Jahr nur vom Nationalrat - behandelt werden sollen. In diesen Rahmen der allgemeinen, umfassenden Ueberprüfung der parlamentarischen Oberaufsicht über Bundesrat und Verwaltung passt die Anregung unseres Kollegen Bühler Robert. Das Büro beantragt Ihnen daher, die Motion als Postulat zu überweisen und unsere Staatspolitische Kommission damit zu beauftragen, die aufgeworfenen und weiteren Fragen zusammen mit den betroffenen Kommissionen zu klären und dem Rat alsdann ausführlich Bericht zu erstatten. Ich bitte Sie, der Ueberweisung als Postulat zuzustimmen. Bühler Robert: Ich bin damit einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird, jedoch nicht mit der Begründung, wie sie jetzt abgegeben wurde. Ich zweifle etwas daran, dass dieses Problem wirklich ernsthaft angegangen wird. Ich wäre schon froh, wenn noch zugesichert werden könnte, dass man das Problem auch tatsächlich ernst nimmt Denn was Sie sagten, stimmt zum Teil nicht: Die Anforderungen, die wir formulierten - an den Geschäftsbericht, an die Behandlung des Geschäftsberichtes -, konnten wir nicht durchhalten. Die Sache wurde auch vom Bundesrat und von der Verwaltung nicht so gehandhabt, wie wir das wollten. Das zeigt auf, dass hier etwas geschehen muss. Also muss die Sache ernsthaft überprüft werden; Deregulieren tut in diesem Falle gut. Küchler, Berichterstatter: Ich kann Herrn Bühler Robert versichern, dass die ganze Frage, die ganze Thematik, in unserer Staatspolitischen Kommission ernsthaft geprüft wird, wenn wir ihr das Ganze zuweisen, und zwar in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommissionen, seien es die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte, die Finanzkommissionen beider Räte oder die entsprechenden Delegationen. In diesem Sinne kann ich also eine Zusicherung abgeben. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.040 Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport Beschluss des Natipnalrates vom 23. September 1993 Décision du Conseil national du 23 septembre 1993 Herr Rhinow unterbreitet im Namen der Delegation bei der Interparlamentarischen Union den folgenden schriftlichen Bericht (texte français voir Bulletin officiel du Conseil national, session d'automne 1993):

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Ueberblick Die Interparlamentarische Union (IPU) hat im Jahre 1992 vier Konferenzen abgehalten. Die 87. Konferenz fand vom 6. bis zum 11. April 1992 in Yaounde (Kamerun) statt, die Interparlamentarische Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum vom 15. bis zum 20. Juni in Malaga (Spanien), die 88. Konferenz vom 7. bis zum 12. September in Stockholm (Schweden) und die Interparlamentarische Konferenz über Umwelt und Entwicklung vom 23. bis zum 27. November in Brasilia (Brasilien).

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bühler Robert Geschäftsbericht im Zweijahresrhythmus Motion Bühler Robert Rapport de gestion bisannuel In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3260 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 30.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 734-735 Page Pagina Ref. No 20 023 388 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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