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Entscheid

93-3303

Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3303

8. Oktober 1993Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Es trifft zu, dass die Rahmenverträge von der Bundesverwaltung sowie von SBB und PTT gekündigt worden sind, unter Einhaltung der in den Rahmenverträgen vorgesehenen Frist von einem Monat

2.

Vor Jahresfrist haben mit ausgewählten EDV-Firmen sowie mit dem repräsentativsten Verband Aussprachen über die Entwürfe stattgefunden. Aufgrund dieser Gespräche und der erhaltenen Eingaben sind in den Vertragsgrundlagen verschiedene Vorschläge berücksichtigt worden.

3.

Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, das Inkrafttreten der AGB aufzuschieben. Mit verschiedenen Firmen sind Verträge auf deren eigenen Wunsch bereits aufgrund der neuen AGB abgeschlossen worden. Ein Aufschieben des Inkrafttretens wäre der Rechtssicherheit wenig zuträglich. Die Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung und der Regiebetriebe SBB und PTT treten bei Informatikbeschaffungen nicht hoheitlich auf, sondern unterstehen dem Privatrecht Ein gemeinsames Auftreten vermag dabei noch keine «nachfragemonopolähnliche» Position des Bundes zu begründen. Das Bestreben, möglichst günstig einzukaufen, entspricht den Forderungen des Finanzhaushaltgesetzes nach sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung. Es entspricht offensichtlich auch dem Wunsch des Parlamentes, welches unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzlage des Bundes bedeutende Budgetkürzungen vorgenommen hat.

4.

Die AGB orientieren sich am Obligationenrecht und sehen ausgewogene Lösungen vor. Die AGB schaffen bereits mit der Offertanfrage eine klare Rechtslage, was die Abwicklung der Geschäfte in administrativer Hinsicht vereinfacht

5.

Die Beschaffungen des Bundes erfolgen weiterhin aufgrund der Einkaufsverordnung und der Gatt-Bestimmungen. In Zukunft werden keine Rahmenverträge mehr abgeschlossen bzw. Beschaffungen mit Nachträgen getätigt Laufende Geschäfte bleiben aber von den ausgesprochenen Kündigungen unberührt Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 93.3303 Interpellation Haering Binder Internationale Kampagne gegen Landminen Campagne internationale contre les mines terrestres Wortlaut der Interpellation vom 16. Juni 1993 Die Schweiz hat das am 2. Dezember 1983 in Kraft getretene «Uebereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können» mitunterschrieben und sich damit der internationalen Aechtung von Landminen und Sprengfallen angeschlossen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung respektive Verifikation dieses Uebereinkommens stellen wir dem Bundesrat heute folgende Fragen:

1.

Wie beurteilt der Bundesrat die Ergebnisse des IKRK-Symposiums vom Frühjahr 1993 über Anti-Personen-Minen und die Forderung der kürzlich lancierten Internationalen Landminenkampagne der Vietnamveteranen und von Medico International?

2.

Teilt der Bundesrat die Einschätzung des IKRK, wonach das ungelöste Problem der Anti-Personen-Minen als «eine Schande für die Menschheit» und die seit vielen Jahren unternommenen Anstrengungen, die unterschiedslose Verwendung von Anti-Personen-Minen zu ächten, als gescheitert betrachtet werden müssen?

3.

Was hat die Schweiz bisher unternommen, um dem genannten Uebereinkommen auf internationaler Ebene zu verstärkter Verifikation zu verhelfen? Ist der Bundesrat bereit, den Uno-Generalsekretär zu ersuchen, eine Konferenz einzuberufen, um die Tragweite und die Wirkungsweise dieses Uebereinkommens und der dazugehörigen Protokolle zu überprüfen und konkrete Vorschläge zu deren Verschärfung zu unterbreiten?

4.

Welche Doktrin liegt dem Einsatz von Minen durch die Schweizer Armee zugrunde? Was hat der Bundesrat unternommen, damit die militärische Ausbildung das genannte Uebereinkommen und insbesondere das Protokoll II «über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen» gebührend berücksichtigt?

5.

Welche Schweizer Hersteller von Minen und Minenbestandteilen (z. B. Zünder) sind dem Bundesrat bekannt? Ist der Bundesrat bereit, im Sinne einer einseitigen Vorleistung sowie vertrauensbildender Massnahmen wie die USA ein generelles Moratorium für den Export von Landminen und Minenbestandteilen (Zünder usw.) zu erlassen? Texte de l'interpellation du 16 juin 1993 La Suisse est partie à la «Convention sur l'interdiction ou la limitation de l'emploi de certaines armes classiques qui peuvent être considérées comme produisant des effets traumatiques excessifs ou comme frappant sans discrimination», Convention en vigueur depuis le 2 décembre 1983. Notre pays est ainsi associé aux efforts déployés par la communauté internationale pour proscrire les mines terrestres et les pièges. Voici les questions que nous adressons au Conseil fédéral concernant la mise en oeuvre de cette convention ainsi que le contrôle de son application:

1.

Que pense-t-il des résultats du symposium du CICR qui s'est tenu le printemps dernier et qui était consacré aux mines antipersonnel? Que pense-t-il des revendications des vétérans de la guerre du Vietnam et de «Medico International», qui viennent de lancer une campagne internationale contre les mines terrestres?

2.

Partage-t-il l'opinion du CICR, qui pense que le problème, non résolu, des mines antipersonnel est une honte pour l'humanité et que les efforts entrepris depuis de nombreuses années en vue d'interdire l'usage aveugle de ce type de mines se sont soldés par un échec?

3.

Qu'a fait la Suisse jusqu'à présent pour contribuer à un meilleur contrôle de l'application de cette convention sur le plan international? Le Conseil fédéral est-il disposé à intervenir auprès du secrétaire général de l'ONU pour que ce dernier mette sur pied une conférence qui serait chargée d'examiner la portée et le mode de fonctionnement de la convention et de ses protocoles, mais aussi de formuler des propositions concrètes destinées à rendre ces textes plus contraignants?

4.

Quelle doctrine est à la base de l'utilisation des mines par l'armée suisse? Qu'a fait le Conseil fédéral pour que l'on tienne dûment compte, dans l'instruction militaire, de la convention précitée et plus particulièrement de son Protocole II «sur l'interdiction ou la limitation de l'emploi des mines, pièges et autres dispositifs»?

5.

Le Conseil fédéral connaît-il des fabricants suisses de mines ou décomposants de mines (détonateurs par exemple)? Si oui, lesquels? Est-il prêt, en vue d'instaurer un climat de confiance, à décréter unilatéralement un moratoire général sur l'exportation des mines terrestres et des composants de mines (détonateurs par exemple), comme l'ont fait les Etats-Unis?

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8.

Oktober 1993 N 2011 Interpellation Haering Binder Mitunterzeichner - Cosignataires: Brunner Christiane, Bundi, Eggenberger, Hafner Ursula, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Vollmer (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993

1.

Das IKRK-Symposium über Anti-Personen-Minen vom Frühjahr 1993 diente einer Bestandesaufnahme, zu welcher das IKRK Experten aus verschiedenen Staaten eingeladen hatte. Die Mitgliedstaaten des «Uebereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen» (das «Uebereinkommen») wurden dazu nicht eingeladen. Der umfangreiche Bericht, den das IKRK über jene Veranstaltung veröffentlicht hat, stellt auf eindrückliche Weise das Ausmass des weltweit durch Minen verursachten Leidens vor allem unter Zivilpersonen dar und weist auf die unbefriedigende völkerrechtliche Situation in diesem Bereich hin (so sind beispielsweise die bestehenden konventionellen Bestimmungen auf interne bewaffnete Konflikte weitgehend unanwendbar). Er enthält aber auch Lösungsansätze sowohl rechtlicher als auch praktischer Natur. Der Bundesrat begrüsst die diesbezüglichen Bemühungen des IKRK wie auch der zahlreichen nichtgouvernementalen Organisationen, welche auf eine bessere Einhaltung der im Uebereinkommen enthaltenen Bestimmungen insbesondere über den unterschiedslosen Einsatz von Minen abzielen.

2.

Zweifellos stellen die Abermillionen von plan- und wahllos ausgelegten Minen, die heute in über zwanzig Ländern der Welt die Zivilbevölkerungen auch noch Jahre nach dem Ende bewaffneter Feindseligkeiten akut gefährden, ein nur schwer, bestenfalls aber langsam lösbares Problem dar. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, jegliche Resignation ob der Grosse der Aufgabe wäre für die direkt betroffenen Menschen fatal. Er weigert sich deshalb, von einem «Scheitern» der Anstrengungen zur Aechtung der im Uebereinkommen umschriebenen Anwendungen von Anti-Personen-Minen zu sprechen. Im Gegenteil, die entsprechenden Bemühungen der Staatengemeinschaft müssen weitergehen. Wie bereits angedeutet, darf aber auch in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass in den heute überwiegend internen bewaffneten Konflikten der für die Zivilbevölkerung verheerende Einsatz von Minen oft von Kriegsparteien erfolgt, die von den einschlägigen internationalen Regelwerken nur ungenügend, wenn überhaupt, erfasst werden.

3.

Das Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen (Protokoll II zum Uebereinkommen; im folgenden «Protokoll» genannt) sieht keine Verifikation der Einhaltung der Vertragspflichten im eigentlichen Sinne vor. Dagegen besteht nach Artikel 7 und 8 des Protokolls die Pflicht zur Aufzeichnung und Veröffentlichung der Lage von Minenfeldern, Minen und Sprengfallen. Diese Informationen müssen den gegnerischen Parteien und dem Uno-Generalsekretär nach Beendigung der Feindseligkeiten zugestellt werden. Eine «Freigabe» der Information hat nur «soweit irgend möglich» zu geschehen. Das Protokoll berechtigt weder die Konfliktparteien selbst noch die Uno, die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht zu überprüfen. Zur Frage, ob der Bundesrat bereit sei, den Uno-Generalsekretär als Depositar des Uebereinkommens um Einberufung einer Konferenz zur Ueberprüfung von dessen «Tragweite und Wirkungsweise» zu ersuchen, ist zu bemerken, dass Frankreich bereits einen entsprechenden Vorstoss unternommen hat, wonach eine solche «Review-Conference» in zwei Sessionen, nämlich im Frühjahr und Herbst 1994, stattfinden soll. An dieser Konferenz wird es sinnvollerweise zunächst darum gehen müssen, Mittel und Wege zu finden, um den nach wie vor kleinen Kreis der (gegenwärtig 36) Mitgliedstaaten des Uebereinkommens erweitern und durch geeignete Ausbildung in den Armeen die Einhaltung der bestehenden Normen verbessern zu können. Dann wird aber auch zu prüfen sein, ob eine allfällige Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Uebereinkommens auf nichtinternationale Konflikte oder die Verschärfung der Bestimmungen über die Aufzeichnung und Räumung von Minenfeldern konsensfähig wäre.

4.

Die schweizerische Doktrin über den Einsatz von Minen verzichtet auf deren unterschiedslose Verwendung und deshalb auch auf die Fernverlegung (durch Flugzeuge, Artillerie und Raketen) sowie auf den Einsatz von Sprengfallen («booby traps») und Mehrfachminen. Die Schweiz geht sogar weiter als das Protokoll und eliminiert gegenwärtig die gegen Personen wirkenden Sprengminen, welche auch von Unbeteiligten ausgelöst werden können. Wir verzichten also nicht nur auf den (im Protokoll II geächteten) Einsatz solcher Minen, sondern bereits auf deren blossen Besitz Da die Schweiz in ihrer defensiven Verteidigungskonzeption davon ausgehen muss, im eigenen Land zu kämpfen, werden alle Massnahmen ergriffen, um militärisch nicht zu rechtfertigenden Schaden zu vermeiden. Deshalb kennt die Schweizer Armee nur die Minenverlegung nach Plan und unter Einhaltung genauer Vorschriften über die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Unterlagen sowie der Absicherung von Minenfeldern. Damit werden die gefahrlose Entminung nach Beendigung von Feindseligkeiten und die Sicherheit der Zivilbevölkerung gewährleistet. Der Bundesrat und die Armee haben durch gezielte Massnahmen sichergestellt, dass die Anwendung der im Protokoll enthaltenen Bestimmungen in die militärische Ausbildung Eingangfindet. Bereits auf den 1. Januar 1983 wurde der Text des Protokolls in das Armeereglement betreffend «Staats vertrag e über bewaffnete Konflikte und Neutralität» (51.7) aufgenommen. Zusätzlich wurde eine spezielle Lehrschrift über die entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen verfasst, welche an jeden Angehörigen der Armee seit dem 1. Januar 1984 als persönliches Exemplar abgegeben wird. Die Unterweisung in den Regeln des humanitären Völkerrechts, inklusive die Bestimmungen über den Einsatz von Minen, gehört zur Grundausbildung in der Schweizer Armee und erfolgt sowohl theoretisch als auch praktisch.

5.

Fertige Landminen werden in der Schweiz keine hergestellt Zwei Firmen produzieren Zünder für Minen im Bereich der Artillerie, ein Unternehmen stellt Zünder für Panzerminen, ein weiteres solche für Seeminen her. Eine fünfte Firma schliesslich produziert Zünderbestandteile. Weitere auf diesem Gebiet tätige Unternehmen sind dem Bundesrat nicht bekannt Im übrigen informiert das EMD in seinen jährlichen Berichten die Geschäftsprüfungskommissionen über die Ausfuhr von Waren, die, wie die Minenzünder, dem Kriegsmaterialgesetz unterstelltsind. Quantitativ sind die schweizerischen Ausfuhren von Minenzündern und -bestandteilen praktisch bedeutungslos. Ein gänzlicher Verzicht der Schweiz als einseitige Vorleistung hätte wohl Symbolcharakter, wäre darüber hinaus aber kaum geeignet, die wichtigen Hersteller- und Lieferländer zu einem generellen Moratorium zu bewegen. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé

43.

Stimmen

40.

Stimmen

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Haering Binder Internationale Kampagne gegen Landminen Interpellation Haering Binder Campagne internationale contre les mines terrestres In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3303 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 2010-2011 Page Pagina Ref. No 20 023 285 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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