93-3314
Verwaltungsbehörden 09.12.1993 93.3314
9. Dezember 1993Deutsch23 min
Source admin.ch
9. Dezember 1993 989 Empfehlung Frick dort neue Massnahmen suchen müssen; zweitens die neuesten Entwicklungen, die ich Ihnen zitiert habe. Herr Bisig, das sind nicht Zitate eines weltfremden Professors, sondern Zitate eines Bankdirektors, der selber sagt, der Zufluss an Passivgeldern verleite bereits wieder zu einer grosszügigen Bevorschussung. Eine andere Fachinstanz sagt, man habe nichts gelernt, es gebe heute bereits wieder Ausleihungen zu 100 Prozent Gerade das wollen wir nicht Deshalb bitte ich Sie, den Bundesrat arbeiten zu lassen. Wir werden Ihnen hoffentlich nächstes Jahr ein vernünftiges und dauerhaftes Anschlussprogramm präsentieren. Aber vorher und unverzüglich solche Beschlüsse aufzuheben, dafür kann und will der Bundesrat die Verantwortung nicht übernehmen. Motion 91.3383 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 19 Stimmen Dagegen 1 Stimme Empfehlung 93.3525 - Recommandation 93.3525 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Empfehlung 17 Stimmen Dagegen 6 Stimmen #ST# 93.3314 Empfehlung Frick Beseitigung des diskriminierenden Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen Recommandation Frick Elimination du statut discriminatoire des «danseuses» de cabaret Wortlaut der Empfehlung vom 16. Juni 1993 Frauen aus der Dritten Welt und neuerdings auch aus den Oststaaten werden - meist unter falschen Versprechungen - mit einer Artistenbewilligung in die Schweiz gebracht, wo sie während 8 Monaten pro Jahr als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen (Art. 13 Bst c Ziff. 3 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer; BVO) in Nachtlokalen arbeiten. Nebst den Auftritten als Striptease-Tänzerin besteht ihre Aufgabe in aller Regel darin, Gäste zum Konsum von Alkoholika zu animieren und sich ihrer weiteren Unterhaltung zu widmen, was meist mit Prostitution gleichzusetzen ist Weil die Aufenthaltsbewilligung nur als sogenannte Cabaret-Tänzerin gilt und einschlägige Agenturen unter diesem Titel unbeschränkt andere Frauen in die Schweiz holen können, die keine andere Tätigkeit ausüben dürfen, sind sie den Betreibern der Nachtlokale und den Agenturen völlig ausgeliefert. Zudem werden ihnen durchwegs nur einmonatige Verträge angeboten, und die Arbeitsbedingungen sind sehr häufig menschenunwürdig. Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Eine Anzahl parlamentarischer Anfragen und die Aktivitäten interessierter Hilfswerke und Organisationen belegen den Handlungsbedarf seit mehreren Jahren. Insbesondere muss der Status der sogenannten Cabaret-Tänzerin durch ein anderes Aufenthaltsrecht ersetzt werden, das ihre Stellung am Arbeitsmarkt verbessert und ihr auch andere Tätigkeiten ermöglicht, z. B. durch branchenunabhängige Kontingente für Arbeitsuchende aus der Dritten Welt Der Bundesrat wird eingeladen:
Erwägungen
1.
den diskriminierenden Sonderstatus für sogenannte Cabaret-Tänzerinnen gemäss Artikel 13 BVO aufzuheben und durch ein anderes Aufenthaltsrecht zu ersetzen, welches ihnen auch den Zugang zu anderen Erwerbsmöglichkeiten ausserhalb des Animations-, Unterhaltungs- und Sexgewerbes ermöglicht;
2.
die in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen zu ergreifen, um für diese Frauen den Arbeitnehmer-, Gesundheitsund Persönlichkeitsschutz sicherzustellen. Texte de la recommandation du 16 juin 1993 Des femmes du tiers monde et, récemment, des pays de l'Est sont amenées en Suisse avec une autorisation d'artiste, souvent sur la foi de fausses promesses, pour travailler 8 mois par an dans des boîtes de nuit sous l'appellation de danseuses de cabaret (art 13 let c ch. 3 de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers; OLE). Outre leur activité de strip-teaseuses, elles sont en général chargées d'inciter les clients à consommer de l'alcool et de les distraire, ce qui, le plus souvent, signifie purement et simplement qu'elles se prostituent Comme l'autorisation de séjour ne vaut qu'au titre de danseuse de cabaret, et que les agences spécialisées peuvent user de cette autorisation pour amener en Suisse sans restriction aucune d'autres femmes qui ne pourront pas exercer d'autre activité, les personnes concernées sont totalement livrées aux gérants des boîtes de nuit et à ces agences. En outre, on leur offre toujours des contrats d'un mois et leurs conditions de travail sont très souvent dégradantes. Ces faits ne sont pas nouveaux. Un certain nombre d'interventions parlementaires et les activités des organisations d'entraide concernées soulignent depuis plusieurs années la nécessité de prendre des mesures. En particulier, il faut remplacer le statut de soi-disant danseuse de cabaret par un autre droit de séjour, qui améliore la position de ces femmes sur le marché de l'emploi et qui leur permette d'exercer aussi d'autres activités, par exemple en instaurant des contingents sans attribution à un secteur pour les personnes du tiers monde qui cherchent un emploi. Le Conseil fédéral est invité:
1.
à supprimer le statut particulier et discriminatoire des danseuses de cabaret tel qu'il est fixé à l'article 13 OLE et à le remplacer par un autre droit de séjour qui leur permette d'accéder à d'autres activités professionnelles, en dehors de l'industrie du divertissement et du sexe;
2.
à prendre les mesures relevant de sa compétence, afin d'assurer à ces femmes une protection en matière de santé, de droit du travail et de respect de la personnalité. Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bloetzer, Cottier, Delalay, Huber, Meier Josi, Morniroli, Onken, Petitpierre, Piller, Plattner, Rhinow, Salvioni, Schiesser, Schmid Carlo, Simmen, Weber Monika, Zimmerli (19) Frick: Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Sachverhalt lenken, der unserer Schweiz als humanitärem Rechtsstaat unwürdig ist, sich aber mehr und mehr ausgeweitet hat Es geht um die sogenannten Cabaret-Tänzerinnen, die in unserem Land mit Wissen der Behörden und gesellschaftlich toleriert in unwürdiger Weise ausgebeutet werden. Zuerst einige Worte zu den Tatsachen: Heute leben gegen 2000 Frauen aus Drittweltländern und neuerdings auch aus den ehemaligen Ostblockstaaten - insbesondere aus Russland - als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz, wo sie sich aufgrund eines Sonderstatus jedes Jahr acht Monate aufhalten dürfen. Sie werden in ihrer Heimat mit falschen Versprechungen und mit Aussicht auf ein Leben im westeuropäischen Wohlstandsparadies als Tänzerinnen angeheuert Die Aussicht auf Löhne von 4000 Franken im Monat wird ihnen vorgegaukelt, was in ihrer Heimat vielfach einem Jahreslohn entspricht Doch davon bleibt kaum etwas. Was sie hier in der Schweiz erwartet, wird ihnen in der Heimat bei der Anwerbung verschwiegen. Die schweizerischen Konsulate und Botschaften verhelfen leicht - zu leicht - zu einem Visum. Diese Anwerbung ist nur dank der Naivität dieser Frauen aus der Dritten Welt, dank dem sozialen Gefalle und dank der Hoffnung auf unseren Garten Eden möglich. 25-S -- 1 of 5 -Recommandation Frick 990 9 décembre 1993 In der Schweiz wird folgende Ernüchterung Tatsache: Diese Frauen müssen in Nachtlokalen der billigsten Sorte zwei- bis dreimal pro Abend auftreten und der Kundschaft einen Strip intégral von ungefähr je 6 Minuten darbieten. Daneben werden sie zur Animation verpflichtet - ich sage: verpflichtet Sie werden gehalten, mit den Gästen Champagner zu konsumieren und sie zum Konsum anzuhalten. Sie werden auch gehalten, den Gästen andere Unterhaltung zu bieten, die sich in der Nähe oder ganz im Bereich der Prostitution bewegt. Nach den Angaben der Kantonspolizei Zürich müssen dies in Zürich rund 90 Prozent der Frauen so machen; im Tessin und in anderen Kantonen sind die Zahlen - Schätzungen - ungefähr gleich. Wer glaubt, dass sich diese Frauen diesem Zustand und Gewerbe freiwillig hingeben, täuscht sich gewaltig. Denn diese Tänzerinnen sind erstens den Agenturen, die sie angeworben haben, und zweitens den Betreibern der Nachtlokale vollständig ausgeliefert Das hat eine rechtliche und eine faktische Grundlage. Ich gehe auf beide ein. Zuerst die rechtliche Grundlage: Artikel 13 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) legt fest, dass sich jede Frau für acht Monate ausserhalb jedes Ausländerkontingentes in der Schweiz aufhalten darf, vorausgesetzt, sie besitzt einen Agenturvertrag, wonach ihr in der Schweiz eine Anstellung als Tänzerin in Aussicht gestellt ist. Unsere Konsulate verteilen die Visa ohne Probleme, auch über Agenten; nicht einmal persönliches Erscheinen ist erforderlich! Die faktischen Grundlagen und die Praxis, die sich in der Wirklichkeit herausgebildet haben, sind folgende: Jede Frau wird nicht nur zum Strip intégral verpflichtet, sie wird auch verpflich-tet, zum Alkoholkonsum zu animieren, selber Getränke zu konsumieren und Handlungen mitzuvollziehen, die in den Bereich der Prostitution gehören. Die Agenturen und Dancing-Betreiber haben sich auf einen Modus vivendi verständigt, wonach die Frauen jeden Monat von einem Dancing an das nächste weitergeleitet werden. Sie erhalten Arbeitsverträge von jeweils nur einem Monat Dauer; der Jargon in dieser Branche heisst: «Wir brauchen jeden Monat frisches Fleisch.» So geht es jeweils acht Monate, bis diese Frauen wieder ins europäische Ausland ausreisen müssen. Dort geht es gleich weiter, im gleichen System, bis sie allenfalls später wieder einmal für acht Monate in die Schweiz zurückkommen. Wer sich diesem System nicht fügt, dem drohen der Verlust des neuen Vertrags für den nächsten Monat oder die sofortige Entlassung wegen ungenügender Leistung. Es werden auch mindestens ungefähr 12 000 Franken Alkoholkonsum im Monat als Animationsregel festgelegt. Wer keinen Arbeitsvertrag mehr hat, hat keine Arbeit, kein Geld und muss aus der Schweiz ausgewiesen werden. Für die Rückkehr ins eigene Land fehlt das Geld, und neben der Rückkehr in die Armut kommt die Schande vor der eigenen Familie zu Hause. Auf diese Weise werden diese Frauen in unserem Lande zu gesundheitsschädigendem Verhalten und zur Prostitution gezwungen. Die Lebensbedingungen, die wir in unseren Dancings bieten, sind sehr schlecht: schlechte Zimmer, für die horrende Mietzinse verlangt werden, schlechte Anstellungsbedingungen und menschenunwürdige Behandlung durch die Arbeitgeber. Der finanzielle Traum vom Wohlstand löst sich in der Realität auf, und zur persönlichen Erniedrigung kommt die finanzielle Ausbeutung. Ich habe viele Abrechnungen gesehen, seit ich mich mit dieser Angelegenheit befasse. Ich möchte nur ein Beispiel nennen, wenn auch ein krasses: Eine Tänzerin verdient im Tessin pro Nacht 150 Franken. 25 Tage werden bezahlt, die Menstruationstage gelten in diesem Gewerbe selbstverständlich nicht als arbeitsfähige Tage. Hinzu kommt eine fünfprozentige Prämie aus dem Alkoholkonsum. Das ergibt 4100 Franken brutto - eine Abrechnung aus dem Jahre 1993! Davon werden alle Arten von Abzügen zurückbehalten: für ein Zimmer, in diesem Fall von 10 Quadratmetern und ohne eigenes WC, 1200 Franken; für unerklärliche Agenturspesen; für überbezahlte Transportdienste; für andere Pauschalspesen; für Krankenkassen usw. Am Schluss sind dieser Frau sage und schreibe 787 Franken ausbezahlt worden! Von diesem Betrag hat sie alle persönlichen Bedürfnisse wie Kleider, Nahrung, Freizeit usw. zu decken. Hinzu kommen in letzter Zeit die Erkenntnisse, dass diese Frauen, vor allem jene aus Russland, noch durch Kriminelle zusätzlich ausgebeutet werden, welche sie zu Zahlungen verpflichten. Diese Frauen werden in der Schweiz zum grossen Teil in menschenunwürdiger Weise erniedrigt und ausgenutzt. Es ist nichts anderes als ein entwürdigender Menschenhandel, der sich hier in der Schweiz abspielt, ein Sklavenhandel des
20.
Jahrhunderts in einem humanitären Staat - und dies mit Duldung der Behörden und mit Billigung einer breiten Oeffentlichkeit! Das Problem wurde verschiedentlich an unsere Bundesbehörden und kantonalen Behörden herangetragen und ist durch Hilfswerke, durch Organisationen, die diesen Frauen helfen wollen, bekanntgemacht worden. Aber nichts ist geschehen. Auch das Bundesamt für Ausländerfragen wurde angegangen. Doch die Probleme wurden bei den Verantwortlichen dieses Bundesamtes nicht ernst genommen; diese Largeheiten sind unverständlich. Ob es Naivität oder bewusste Toleranz ist, bleibe hier dahingestellt. Auf jeden Fall spottet der heutige Zustand der Menschenwürde und ist unseres Staates unwürdig. Diese Frauen aus der Dritten Welt haben keine politische Lobby und stellen kein mögliches Elektorat dar. Es ist daher an uns, sich für die Menschenwürde in der Schweiz einzusetzen. Nun zu den Massnahmen, die zu treffen sind: Ich habe vor einem halben Jahr meinen Vorstoss eingereicht. Seither sind vor allem zwei Dinge passiert:
1.
Das Problem hat sich verschärft. Ich erinnere Sie an verschiedene Artikel in den Zeitungen der letzten Wochen, an einen heutigen Artikel im «Hebdo», auch an ausländische Zeitschriften.
2.
Seit das Problem Ihnen, Herr Bundesrat, unterbreitet worden ist, hat man offenbar gehandelt. Ich stelle erfreut fest, dass Sie das Problem ernst nehmen und handeln. Bereits die heutige Beratung hat eine Vorwirkung entfaltet, indem Sie vor wenigen Tagen Sofortmassnahmen bekanntgegeben haben. Ich freue mich, dass das Problem angegangen wird. Es ist aber noch lange nicht gelöst Zuerst erwähne ich eine Massnahme, die wir auf keinen Fall treffen dürfen: Wir dürfen die Tätigkeit der sogenannten Gogo-Girls, Cabaret-Tänzerinnen, oder wie wir sie nennen wollen, nicht verbieten. Es liegt mir fern, zu moralisieren. Ein Verbot würde das Problem auch nicht lösen, sondern diese Frauen nur in den Untergrund und in die Illegalität drängen und sie vollends den Agenturen und Cabaret-Besitzern und ihrem getarnten Sklavenhandel ausliefern. Zwei Gruppen von Massnahmen, meine ich, sind zu treffen:
1. Der diskriminierende Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen ist abzuschaffen. Er ist durch ein anderes Aufenthaltsrecht zu ersetzen, durch ein Recht, das die Stellung dieser Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, das ihnen ermöglicht, aus dieser Tätigkeit zu einem anderen Beruf überzuwechseln, auch wenn es nur für eine beschränkte Zeit ist, um das Geld für die Rückkehr und einen Grundstock für die neue Existenz in der Heimat aufzubauen. Das ist dann möglich, wenn wir auch für Frauen aus der Dritten Welt Kontingente für Einreise und eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz vorsehen. Eine solche Massnahme gibt diesen Frauen eine Chancengleichheit Sie sind ihren «Arbeitgebern» nicht ausgeliefert, sondern müssen wieder als Arbeitskräfte geschätzt und respektiert werden. Das ist heute nicht der Fall. Mein Kanton wollte den Betrieb eines solchen Dancings nicht gestatten, weil die menschenwürdigen Anstellungsbedingungen nicht garantiert seien. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid, auch gestützt auf Artikel 13 BVO, kassiert und den Kanton zurückgepfiffen, obwohl der Kanton Schwyz nur menschenwürdige Anstellungsbedingungen für diese Frauen gewährleisten wollte.
1. Der diskriminierende Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen ist abzuschaffen. Er ist durch ein anderes Aufenthaltsrecht zu ersetzen, durch ein Recht, das die Stellung dieser Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, das ihnen ermöglicht, aus dieser Tätigkeit zu einem anderen Beruf überzuwechseln, auch wenn es nur für eine beschränkte Zeit ist, um das Geld für die Rückkehr und einen Grundstock für die neue Existenz in der Heimat aufzubauen. Das ist dann möglich, wenn wir auch für Frauen aus der Dritten Welt Kontingente für Einreise und eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz vorsehen. Eine solche Massnahme gibt diesen Frauen eine Chancengleichheit Sie sind ihren «Arbeitgebern» nicht ausgeliefert, sondern müssen wieder als Arbeitskräfte geschätzt und respektiert werden. Das ist heute nicht der Fall. Mein Kanton wollte den Betrieb eines solchen Dancings nicht gestatten, weil die menschenwürdigen Anstellungsbedingungen nicht garantiert seien. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid, auch gestützt auf Artikel 13 BVO, kassiert und den Kanton zurückgepfiffen, obwohl der Kanton Schwyz nur menschenwürdige Anstellungsbedingungen für diese Frauen gewährleisten wollte.
2. Ein weiterer Bereich dieser Massnahmen ist präventiver und polizeilicher Natur: Teilweise, Herr Bundesrat, haben Sie sie angekündigt, teilweise sind sie noch zusätzlich zu treffen.
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9. Dezember 1993 991 Empfehlung Frick Die erste Massnahme dieser Gruppe ist, dass diese Frauen die Visa auf den Konsulaten persönlich abholen müssen und nicht mehr durch Agenten abholen lassen können. Die zweite Massnahme dieser Gruppe besteht darin, dass die Frauen auch durch unsere Konsulate mündlich und schriftlich zu informieren sind. Das kann in Form eines Merkblattes geschehen. Aber es ist klarzustellen, dass diese Frauen der schriftlichen Sprache kaum mächtig sind, und deshalb auch mündliche Erklärungen erhalten müssen. Vielleicht wäre es auch von gutem, wenn diese Frauen ihren Vertrag mit der Agentur auf einem Schweizer Konsulat unterschreiben müssten, wo sie ganz klar auf die Konsequenzen und möglichen Situationen in der Schweiz hingewiesen würden. Das ist eine präventive Massnahme, die einem humanitären Rechtsstaat gut ansteht. Hier muss das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten über seine Konsulate und Botschaften handeln. Die dritte Massnahme dieser Gruppe: Die Verträge müssen durch das Biga kontrolliert werden; die Polizei muss die Einhaltung dieser Arbeitsbedingungen und Verträge auf allen Ebenen, auch auf kantonaler Ebene, prüfen. Auch bei der Polizei fehlt in vielen Fällen die Bereitschaft, menschenwürdigen Arbeitsbedingungen zum Durchbruch zu verhelfen. Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat, die Empfehlung entgegenzunehmen, entsprechend zu handeln und die angeregten Massnahmen zu treffen, soweit Sie sie nicht bereits vor kurzem angekündigt haben. Bundesrat Koller: Herr Frick macht tatsächlich auf eine sehr bedauernswerte und unmenschliche Erscheinung aufmerksam; wir müssen zudem feststellen, dass diese Entwicklung in der letzten Zeit stark zugenommen hat. Es kam nicht nur zu verschiedenen Neueröffnungen von Nachtklubs, sondern wir müssen auch eine spürbare Zunahme der Anzahl Cabaret-Tänzerinnen pro Lokal und Kanton feststellen. Wir müssen leider davon ausgehen, dass ein gewisser Teil dieser Tänzerinnen überhaupt nicht, wie es unsere Vorschriften vorsehen, wegen künstlerischer Darbietungen engagiert werden, sondern dass sie ausschliesslich zur Animation der Gäste eingesetzt werden, was einer offensichtlichen Umgehung der geltenden Bestimmungen gleichkommt. Der Bundesrat anerkennt daher durchaus einen Handlungsbedarf, und zwar kurz- und mittelfristiger Art. Wie Sie bereits selber ausgeführt haben, wollen wir Ihre Empfehlungen, soweit es sich um kurzfristige Massnahmen handelt, dieser Tage realisieren, indem wir sowohl an die Fremdenpolizeichefs der Kantone wie auch an unsere schweizerischen Auslandvertretungen ein Kreisschreiben richten. Im Kreisschreiben an die Fremdenpolizeichefs der Kantone halten wir fest, dass diese Umgehungen künftig verhindert werden müssen, indem allen Verträgen ein ausgefülltes Vertragsformular beigelegt sein muss, welches die von der Ascodas ist die zuständige Berufsorganisation - ausgearbeiteten und vom Biga anerkannten Vertragsklauseln beinhaltet Dabei ist darauf zu achten, dass die Verträge korrekt ausgefüllt und von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden. Wir fordern zudem die kantonalen Fremdenpolizeichefs auf, zur Vermeidung von Umgehungen vermehrte Kontrollen in den fraglichen Lokalen durchzuführen, damit die von Ihnen geschilderten, gravierenden Missbräuche seitens gewisser Arbeitgeber verhindert werden können. Es ist auch ausdrücklich zu kontrollieren, ob die angestellten Tänzerinnen wirklich für künstlerische Darbietungen engagiert sind oder eben im Sinne der Umgehungsbestimmungen nur zur Animation der Gäste eingesetzt werden. Wir weisen zudem unsere schweizerischen Auslandvertretungen an, dass sie künftig, gestützt auf die Ermächtigung der kantonalen Fremdenpolizei, Visa nur noch ausstellen dürfen, wenn die Tänzerin persönlich bei ihnen vorspricht, damit sie entsprechend über die Rechtslage orientiert werden kann. Wir haben vor, den Tänzerinnen ein Merkblatt zu übergeben, in welchem ihre Rechtsstellung eindeutig festgehalten ist; eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Ausländerfragen (EJPD) prüft zurzeit den möglichen Inhalt dieses Merkblattes, das den Tänzerinnen in unseren ausländischen Vertretungen überreicht werden soll. Das sind die kurzfristigen Massnahmen. Was die mittelfristigen Massnahmen anbelangt, so ist Ihnen selber auch bewusst, dass natürlich die Ziffer 2, also der Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Persönlichkeitsschutz, in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt Wir erinnern die Kantone mit diesem Kreisschreiben an diese Pflicht. Bedenken hat der Bundesrat eigentlich nur gegenüber einer Empfehlung: Das ist jene, dass wir den Cabaret-Tänzerinnen ohne weiteres andere Arbeitsmöglichkeiten gewähren sollten; das ist an sich mit unserem Dreikreisemodell nicht vereinbar. Aber wir sind auch hier bereit, die Frage der Aenderung der entsprechenden Bestimmung, also von Artikel 13 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO), zu prüfen. Mit den kurzfristigen Massnahmen, die wir sofort realisieren, werden wir die gröbsten Missbräuche sicher beseitigen können, Welche Lösung wir dann für das längerfristige Problem, also bezüglich der Aenderung von Artikel 13 BVO finden werden, kann ich Ihnen heute noch nicht verbindlich sagen. Vor allem nicht verbindlich in jenem Sinne, wie Sie es hier andeuten: in bezug auf den Ersatz durch einen anderen Aufenthaltsstatus. Frau Simmen: Ich möchte die Sitzung nicht verlängern. Herr Frick hat seine Empfehlung sehr ausführlich begründet. Ich möchte lediglich Herrn Bundesrat Koller für seine Ausführungen danken. Ich stelle fest, dass in dieser Beziehung das Problembewusstsein in den letzten zwei Jahren auch beim Bundesrat gewachsen ist und dass heute Herr Bundesrat Koller zum ersten Mal konkrete Massnahmen im Inland ankündigt, im Unterschied zur Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation (91.3189) am3. Oktober1991 (AB1991 S894),inwelchersich der Bundesrat darauf beschränkte, die Massnahmen in den Herkunftsländern der Tänzerinnen zu erläutern. Es hat sich gezeigt, dass diese Aufklärungsschriften und Aufklärungsmassnahmen in den Herkunftsländern der Frauen ungenügend sind, sei es, dass die Frauen nicht in der Lage sind, diese Merkblätter zu lesen, sei es, dass sie ganz einfach trotzdem hierherkommen wollen, weil sie den Versprechen der Agenten mehr Glauben schenken. Es mutet zynisch an, wenn heute zum Teil argumentiert wird, diese Frauen hätten sich halt besser erkundigen müssen, bevor sie abgereist seien. Wir in der Schweiz sind für die Verhältnisse, die bei uns herrschen, verantwortlich. Wir sind ein Rechtsstaat, und nichts dispensiert uns von Massnahmen, die wir selber im Landesinnern ergreifen müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Aufhebung von Artikel 13 BVO, wie dies Herr Kollege Frick angeregt hat. Ich unterstütze deshalb mit Nachdruck seine Empfehlung, und ich bitte Sie, sie zu überweisen. Frick: Ich möchte kurz auf die Ausführungen von Herrn Bundesrat Koller eingehen. Ich danke Ihnen, dass Sie das Problem erkannt haben, den Handlungsbedarf ausdrücklich anerkennen und Massnahmen treffen wollen. Ich freue mich, dass bereits gewisse Vorkehrungen in Kraft getreten sind, aber ich meine, es muss mehr geschehen. Vor allem möchte ich Sie bitten, beim Bundesamt für Ausländerfragen darauf hinzuwirken, dass diese Probleme in ihrer Tragweite erkannt und nicht bagatellisiert und verniedlicht werden. Die kurzfristigen Massnahmen unterstütze ich. Ich frage mich aber, ob ein schriftlicher Vertrag, für den man bloss Blätter abgeben und unterschreiben lässt, die richtige Massnahme ist. Ich habe Akten gesehen: Diese Frauen unterschreiben immer alles. Es braucht auch eine Belehrung. Darum dürften die Konsulate eben solche Visa nur nach einem kurzen persönlichen Gespräch abgeben. Das ist mit vertretbarem Aufwand möglich. So kann auch auf die Konsequenzen hingewiesen werden. Schriftlichkeit genügt aufgrund der mangelnden Schulbildung der meisten Frauen nicht.
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Postulat Plattner 992 9 décembre 1993 Was die Kontrollen in den Cabarets und Dancings betrifft: Das ist ein gangbarer Weg, aber wir dürfen nicht in eine Art Sittenpolizei verfallen, wo wir hingehen und bewerten: Ist das nun künstlerisch genug oder nicht? Die Frauen werden nicht für künstlerische Zwecke geholt, auch wenn das in einer Tanzdarbietung verlangt wird. Zu den mittel- und längerfristigen Massnahmen, Herr Bundesrat: Sie haben das Problem zwischen dem Dreikreisemodell und unserer Aufenthaltsregelung angesprochen. In der Tat gibt das Probleme. Aber ich bin der Ueberzeugung, dass wir die Menschenwürde in unserem Staat über ein Dreikreisemodell stellen müssen-die ist in Gottes Namen ein höherer Wert. Heute werden diese Frauen auch nicht nach dem Dreikreisemodell, sondern in beliebiger Zahl in die Schweiz gelassen. Wir müssen eine Lösung finden, die die Ausbeutung der Frauen verhindert. Die Ausbeutung der Frauen verhindern wir vor allem, indem wir erstens die Zahl limitieren, so dass weniger einreisen können und wodurch ihre Position verbessert wird, und indem sie zweitens auch eine andere Tätigkeit annehmen können. Das ist heute nicht möglich. Ich danke Ihnen, dass Sie bereit sind, die Empfehlung entgegenzunehmen. Sie ist aktuell. Sie anerkennen sie, aber ich bitte Sie, auf die genannten Punkte mehr Gewicht zu legen und auf ein rasches Ergebnis betreffend die Aenderung von Artikel 13 BVO zu drängen. Ich werde die Angelegenheit im Auge behalten. Frau Weber Monika: Ich kann mich erinnern, dass Frau Simmen vor zwei Jahren einen Vorstoss in dieser Sache unternommen hat Ich bin Herrn Frick sehr dankbar, dass er jetzt nachgestossen hat. Ich weiss nicht, was dieses Gesäusel hier soll - erlauben Sie mir diesen Ausdruck! Hier gibt es niemanden, der gegen das Handeln wäre. Deshalb bitte ich den Bundesrat, dringend zu handeln. Ich sehe gar nicht, wer den Bundesrat daran hindern könnte, hier zu handeln. Deshalb verstehe ich nicht, was wir hier hin und her reden und grosses Lob austeilen. Ich glaube, hier muss einfach gehandelt werden! Ich bitte den Bundesrat darum! Bundesrat Koller: Frau Weber Monika, ich habe gesagt, dass ich zu handeln bereit bin, aber man darf jetzt natürlich nicht so tun, als ob es das Einfachste auf der Welt wäre. Herr Frick hat selber gesagt, dass auch er kein Verbot von Tänzerinnen und von entsprechenden Darstellungen will. Wenn wir aber kein Verbot wollen, dann bleibt uns natürlich nur die Missbrauchsbekämpfung. Wie wir diese Missbrauchsbekämpfung angehen wollen, habe ich bereits ausgeführt. Ich glaube, dass in den Ausführungen von Herrn Frick noch ein Missverständnis vorlag. Wenn ich sage, wir weisen die Kantone an, vermehrt Kontrollen zu machen, dann geht es natürlich nicht um eine Beurteilung, ob Vorführungen künstlerisch seien oder nicht; aber offenbar gibt es heute sehr, sehr viele Tänzerinnen, die überhaupt keine Vorführungen machen, die tatsächlich exklusiv zur Animation angestellt werden. Das ist natürlich ein klarer Missbrauch, den wir beheben müssen. Noch ein letztes Problem: Wir können natürlich nicht jede Frau, die sich als Tänzerin meldet, nachher einfach ohne weiteres in unseren Arbeitsmarkt aufnehmen; dies wäre eine Möglichkeit, unkontrolliert zu einer Arbeit in der Schweiz zu kommen. Das geht natürlich auch nicht Deshalb geht es wirklich darum, die Missbräuche effizienter zu bekämpfen; da bin ich entschieden dafür. Aber es wäre falsch, wenn man so täte, als ob wir überhaupt die Patentlösung auf den Tisch des Hauses legen könnten. Das trifft nicht zu. Schmid Carlo: Ich will nicht säuseln - ich hätte auch gesäuselt. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3356 Postulat Plattner Kantonale Freizügigkeit für EWR-Angehörige Effectif des ressortissants de I'EEE. Libre décision des cantons Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1993 Unter Bezugnahme der Anregung eines Basler Juristen (Stephan Breitenmoser, «NZZ», Nr. 136, 16.6.1993) bitte ich den Bundesrat, zu prüfen und zu berichten, wie im Sinne einer Aufwertung der grenzüberschreitenden Regionen möglichst bald die Kompetenzen der Kantone bei der Regelung von Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern so erweitert werden können, dass die einzelnen Kantone oder regionale Gruppen von Kantonen zusammen den Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus EWR-Ländern an ihrer Wohnbevölkerung selbständig bestimmen dürfen. Mit einer entsprechenden «kleinen Reföderalisierung der Ausländerpolitik» ohne Einschränkung der bereits bestehenden gesamtschweizerischen Freizügigkeitsrechte von Ausländern könnten insbesondere die Grenzkantone ihrer wirtschaftlichen Abschnürung vom grenznahen Ausland wirksam begegnen. Texte du postulat du 18 juin 1993 Me fondant sur une proposition faite par un juriste bâlois, M. Stephan Breitenmoser, dans la «NZZ» No 136 du 16 juin 1993 et pour donner plus de poids aux régions frontalières, je prie le Conseil fédéral d'étudier la possibilité d'étendre au plus vite la compétence des cantons en matière de séjour et d'établissement des étrangers, en permettant à chacun d'eux ou aux groupes régionaux qu'ils formeraient de fixer en toute autonomie le pourcentage de ressortissants des pays de l'EEE qu'ils souhaiteraient compter dans leur population résidante. Grâce à cette décentralisation, minirelance du fédéralisme, qui n'entrave pas la liberté d'établissement des étrangers au plan fédéral, les cantons frontaliers, surtout eux, pourraient venir à bout de l'isolement économique dont ils souffrent, face aux pays étrangers limitrophes. Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Büttiker, Coutau, Delalay, Gemperli, Loretan, Martin Jacques, Onken, Reymond, Rhinow, Roth, Salvioni, Schule, Seiler Bernhard, Weber Monika (15) Plattnenlch habe in meinem Vorstoss den Gedanken eines Basler Juristen, Herrn Stephan Breitenmoser, aufgenommen. Ich stütze mich auch in meiner Begründung stark auf seinen Gedankengang, den er seinerzeit in der «NZZ» publiziert hat. Nachdem das Schweizervolk am 6. Dezember 1992 den EWR-Beitritt abgelehnt hatte, wurden vor allem in den Grenzkantonen verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die befürchteten negativen Auswirkungen vermieden oder wenigstens gemindert werden könnten. Solche Bestrebungen führen immer wieder zur Frage, ob die im EWR gewährleisteten Grundfreiheiten, auf die wir dann verzichtet haben, im regionalen oder im föderalen Rahmen verwirklicht werden könnten. Von den vier Grundfreiheiten des EWR-Vertrags bietet sich als solche grenzüberschreitende Regelung der Kantone insbesondere die Freizügigkeit der Personen an. Die Idee wäre, den einzelnen Kantonen die Möglichkeit zu geben, ihren Anteil an gewissen Kategorien von Ausländern -weil es um den EWR-Vertrag geht; von EWR-ansässigen Ausländern - selbständig zu bestimmen. Den kantonalen Arbeitsmarktbehörden würde dadurch ein Instrument in die Hand gegeben, um auf die Bedürfnisse der auf ihrem Gebiet angesiedelten Unternehmen zu reagieren.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Empfehlung Frick Beseitigung des diskriminierenden Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen Recommandation Frick Elimination du statut discriminatoire des «danseuses» de cabaret In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3314 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 989-992 Page Pagina Ref. No 20 023 690 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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