93-3336
Verwaltungsbehörden 27.09.1993 93.3336
27. September 1993Deutsch7 min
Source admin.ch
Motion d'ordre 1626 N 27 septembre 1993 #ST# 93.3336 Motion Fasel Beratung von Arbeitslosen Service de consultation à l'intention des chômeurs Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken. Texte de la motion du 17 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-chômage, de faire figurer dans la liste des mesures préventives les conseils aux chômeurs en tant qu'instruments autonomes et de développer ces services. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann, Bircher Peter, Blatter, Bühlmann, Columberg, David, Diener, Dormann, Dünki, Eggenberger, Gardiol, Gonseth, Grossenbacher, Höllenstein, Misteli, Seiler Rolf, Sieber, Stamm Judith, Zwygart (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die zunehmende Arbeitslosigkeit macht deutlich, dass viele Arbeitslose nach ihrer Entlassung grosse Mühe haben, neue Beschäftigungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt zu erkennen und wahrzunehmen. Insbesondere bei struktureller Arbeitslosigkeit, die für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oft eine berufliche Neurorientierung bedeutet, sind viele Arbeitslose unsicher und ratlos, in welchen beruflichen Bereichen sie inskünftig am ehesten eine Chance haben, wieder eine Stelle zu finden. Sie sind dringend auf gute und qualifizierte Beratung angewiesen. Die bisherigen Erfahrungen mit Arbeitslosen zeigen zudem, dass eine gute Beratung die Dauer der Arbeitslosigkeit entscheidend verkürzen kann und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung darstellt Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993 Die den Arbeitsmarktbehörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel für die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen stehen in einem ungünstigen Verhältnis zur herrschenden Arbeitslosigkeit Vielfach kann die Aufgabe der Arbeitsvermittlung von den personell unterdotierten Amtsstellen nicht mehr wahrgenommen werden. Die heute schonungslos zutage tretenden Schwachstellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung werden gegenwärtig in einer Felduntersuchung dokumentiert In einer aktiven, lagegerechten Arbeitsmarktpolitik sind Beratung und Vermittlung prioritär und müssen präventiv eingesetzt werden. Die Menschen in unserem Lande erwarten fachkundige, effiziente und unbürokratische Hilfe bei ihrer Stellensuche. Volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch könnte es fatal sein, wenn der Staat in der heutigen Lage die ihm zugewiesene Aufgabe der öffentlichen Arbeitsvermittlung nicht wirksam wahrnähme. Der aus Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit entstehende Schaden ist unabsehbar und könnte irreparabel werden. Die an die Beratung und Vermittlung gestellten Anforderungen sind jedoch ohne zusätzliche Mittel nicht mehr erfüllbar. Der Einsatz dieser Mittel kommt uns schlussendlich günstiger zu stehen. Die Vermeidung bzw. die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch echte Prävention mit Beratung und Vermittlung führt zu Einsparungen von Arbeitslosengeldern und anderen sozialen Kosten. Abgestützt auf die Erkenntnisse der oben erwähnten Felduntersuchung wird die öffentliche Arbeitsvermittlung daher einer Reform unterzogen, in deren Zentrum die Beratung und Vermittlung, nicht die Administrierung der Arbeitslosigkeit steht Diese Reform soll zum einen im Rahmen der laufenden zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, zum anderen durch ein Bündel weiterer Massnahmen ausserhalb dieser Teilrevision erreicht werden. Folgende Ansatzpunkte zu einer solchen Reform sind Bestandteil der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes: - Das wenig effiziente Stempelkontrollsystem mit seinem administrativen Aufwand soll durch weniger häufige, aber intensive Beratungs- und Vermittlungsgespräche ersetzt werden. - Die Zahl der verfügbaren Berater/Vermittlersoll in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen stehen. Dabei anfallende Mehrkosten sollen durch die Arbeitslosenversicherung mitfinanziert werden. - Die Ausbildung des Beraters/Vermittlers soll konsequenter gefördert werden. Ein entsprechendes Berufsbild mit Lehrgang ist bereitzustellen. In Prüfung bzw. zum Teil bereits verwirklicht sind weitere Elemente der angestrebten Reform: - Die Beratung und Vermittlung soll zwecks Entlastung der Arbeitsämter auf Gemeinde- und Kantonsebene durch regionale Stellen gestärkt werden. Diese regionalen Beratungs- und Vermittlungszentren sind soweit möglich interinstitutionell aufzubauen und zu organisieren. Sie sollen den Ratsuchenden fachlich qualifizierte, abgestimmte Dienstleistungen in den Bereichen Vermittlung, Berufsberatung, Weiterbildung, Umschulung, Rechtsberatung usw. anbieten. - Die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der privaten Arbeitsvermittlung ist durch geeignete Massnahmen zu fördern und zu institutionalisieren. Entsprechende Versuche laufen in einzelnen Kantonen bereits. Erste Erfahrungen dürften demnächst vorliegen. - Geeignete Instrumente für die Akquisition von Stellenangeboten (auf freiwilliger Basis) sollen bereitgestellt werden. - Das bestehende Avam-System ist verstärkt auszubauen und auf die angestrebte interinstitutionelle Zusammenarbeit auszurichten. Die oben skizzierten Ansatzpunkte zu einer Reform der öffentlichen Arbeitsvermittlung zeigen, dass der Bundesrat bereits verschiedene Schritte in die Wege geleitet hat, die der Stossrichtung der vorliegenden Motion entsprechen. Der Bundesrat ist zuversichtlich, mit diesem Massnahmenbündel den Weg zu einer wesentlichen Stärkung der Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen bereiten zu können. Schrittliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
Erwägungen
82.
Stimmen
54.
Stimmen Ordnungsantrag Suter Verschiebung der Europadebatte Die nationalrätliche Debatte über die Europapolitik ist bis zum Vorliegen der Botschaft zur Volksinitiative «Geboren am 7. Dezember» und/oder bis zur Behandlung des bundesrätlichen Berichts zur Aussenpolitik zu verschieben. Motion d'ordre Suter Renvoi du débat sur l'Europe Le débat du Conseil national sur la politique européenne doit être repoussé jusqu'à la présentation du message sur l'initiative populaire «né le 7 décembre» et/ou jusqu'au traitement du rapport du Conseil fédéral sur la politique extérieure.
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27.
September 1993 N 1627 Ordnungsantrag Suter: Ich spreche zu Ihnen als überzeugter Europäer, der die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EG unterstützt ich habe deshalb auch die Motion Rebeaud unterschrieben und der auch dafür ist, dass in unserem Land bald eine zweite EWR-Abstimmung stattfindet. Diese dringend nötige Europadebatte möchte ich nicht ad Calendas graecas verschieben, ihr auch nicht ausweichen; aber ich möchte sie dann stattfinden lassen, wenn sie vorbereitet ist, und ihr damit auch das Gewicht zukommen lassen, das sie verdient. Seit dem 6. Dezember 1992 wird viel geredet, bewegt hat sich aber nichts. Nun will der Nationalrat wieder reden, viel heisse Luft erzeugen, aber bewegen wird er damit nichts. Diese Debatte wird zunächst Hoffnungen wecken, wird dann aber Verwirrung stiften und Illusionen übriglassen. Es hat keinen Sinn, ohne Vorbereitung in die Europadebatte einzusteigen. Diese Europadebatte muss bald stattfinden, simultan in beiden Räten und aufgrund klarer Anträge und Begründungen. Anhand von Interpellationen indes können keine konkreten Ergebnisse erzielt werden. Die CVF hat in ihrem kürzlich erschienenen Pressecommuniqué zu Recht festgestellt, dass zurzeit kein parlamentarischer Handlungsbedarf bestehe. Dieser Handlungsbedarf ist dann gegeben, wenn erstens die Botschaft zur Initiative «Geboren am 7. Dezember» vorliegt, wenn zweitens die eingereichten Motionen - bereits erwähnt habe ich die von Herrn Rebeaud, aber es geht auch um jene der CVP-Fraktion - zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Abstimmung gelangen, wenn drittens der längst überfällige Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik vorliegt und wenn viertens über die Initiative der Lega dei Ticinesi befunden werden kann. Bei aller Sympathie für Genf sollten wir nicht, wie unser hochgeschätztes Büro, dem Genius loci erliegen; damit würden wir der Sache einen Bärendienst erweisen. Ich bitte Sie, meinen Ordnungsantrag auf Verschiebung zu unterstützen. Sie geben uns damit Gelegenheit, die dringend nötige Europadebatte zur richtigen Zeit, gut vorbereitet und verantwortungsbewusst sowie gestützt auf klare Anträge zu führen, um so auch konkrete, nachvollziehbare Entscheide fällen zu können. Präsident: Das Büro hat nach längerer Diskussion die Durchführung einer Europadebatte aus zwei Gründen beschlossen:
1.
Die von der EG aufgestellten Forderungen an die Schweiz für bilaterale Verhandlungen haben eine neue Ausgangslage geschaffen.
2.
Der Ständerat führt morgen ebenfalls eine Europadebatte durch. Es wäre daher sicher nicht angezeigt, dass wir nicht ein Gleiches tun. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Suter 90 Stimmen Dagegen 52 Stimmen Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr La séance est levée à 19 h 25
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Fasel Beratung von Arbeitslosen Motion Fasel Service de consultation à l'intention des chômeurs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3336 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.09.1993 - 15:30 Date Data Seite 1626-1627 Page Pagina Ref. No 20 023 167 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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