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Entscheid

93-3350

Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3350

8. Oktober 1993Deutsch14 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

in der Schweiz domizilierte Firmen gebeten werden könnten, die eigene Betroffenheit nach dem EWR-Nein des Schweizervolkes darzulegen;

2.

die Auswertung dieser Befragung nach EWR-bedingten Vorteilen oder Erschwernissen sowie nach EWR-unabhängigen Behinderungen gegliedert werden kann;

3.

geeignete Massnahmen - z. B. die Schaffung einer Anlaufstelle - getroffen oder initiiert werden könnten, um negativ betroffenen Unternehmen zu helfen, die Folgen allfälliger Behinderungen zu eliminieren oder zu mildern. Texte du postulat du 18 juin 1993 Le Conseil fédéral est invité à examiner les questions suivantes et à élaborer un rapport à ce sujet:

1.

Pourrait-on demander aux entreprises établies en Suisse d'exposer dans quelle mesure elles sont affectées par le rejet de l'EEE en votation populaire?

2.

Après le dépouillement de leurs réponses, pourrait-on établir une classification des avantages et des inconvénients dus au rejet de l'EEE ainsi que des handicaps indépendants de cette décision?

3. Pourrait-on prendre ou mettre en chantier des mesures adéquates - notamment créer un point de contact- pour aider les entreprises affectées à supprimer ou du moins à atténuer, le cas échéant, les difficultés auxquelles elles se heurtent? Mitunterzeichner - Cosignataires: David, Epiney, Friderici Charles, Gros Jean-Michel, Guinand, Loeb François, Maître, Mühlemann, Narbel, Poncet, Raggenbass, Sandoz, Scheurer Rémy, Stamm Judith, Stamm Luzi, Suter, Tschopp, Wanner, Wick,WyssPaul,Zwahlen (21) Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der EWR-Entscheid des Schweizervolkes hat bereits Auswirkungen für zahlreiche Unternehmen gezeigt. Bei einigen Firmen sind die Folgen des Schweizer Alleingangs schon heute bekannt (z. B. Swissair). Bei anderen beginnen sie sich abzuzeichnen, und eine dritte Kategorie von Unternehmen wird erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens eine Lagebeurteilung vornehmen können. Es ist denkbar, dass das eine oder andere Unternehmen durch das EWR-Nein mit Schwierigkeiten konfrontiert wird, die aus eigener Kraft - auf Bundes- oder Kantonsebene - beseitigt -- 1 of 3 -Postulat Mistel i 1976 N 8 octobre 1993 werden können (z. B. Zollvorschriften, Importbeschränkungen, agrarpolitische Vorschriften usw.). Es gibt auch Firmen, die vom Nichtbeitritt der Schweiz zum EWR profitieren. Obwohl in solchen Fällen kaum Handlungsbedarf gegeben sein wird, gilt es, auch diese Erfahrungen auszuwerten, um eine objektive Lagebeurteilung durchführen zu können. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, ob Schweizer Firmen negativ oder positiv betroffen sind, wie gross das Ausmass der Betroffenheit ist, ob Gegenmassnahmen im eigenen Handlungsspielraum nötig und möglich sind, die über Swisslex hinausgehen. Wohl beschäftigen sich grössere Firmen selbst oder deren Branchenorganisationen mit dieser Thematik. Sicher gibt es auch Unternehmen, die sich in diesem Zusammenhang bereits bei den Behörden gemeldet haben. Dennoch ist es wichtig, als Massnahme zur Bestandespflege offensiv zu werden und zu versuchen, die genauen Probleme in Erfahrung zu bringen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du lerseptembre 1993 Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten über die Auswirkungen des EWR-Entscheids auf die Wirtschaft im gegenwärtigen Zeitpunkt. Einzelne Unternehmen spüren schon erste Wirkungen; umfassender und zuverlässiger lässt sich die Lage jedoch erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens beurteilen. Der Bundesrat und verschiedene Amtsstellen erhalten seit dem EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 vermehrt Meldungen von Firmen und einzelnen Personen, in denen diese hauptsächlich Erschwernisse im grenzüberschreitenden Warenverkehr schildern und Abhilfe fordern. Die so gewonnenen Informationen bilden nicht Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, sondern werden von den fachlich zuständigen Stellen problemlösungsorientiert bearbeitet Der Bundesrat ist damit bereits heute mit den aktuellen Problemen der Schweizer Unternehmer bestens vertraut. Mit dem Postulanten ist der Bundesrat aber der Ansicht, dass eine zusätzliche, systematische Sammlung und Analyse solcher Informationen wertvoll ist Darüber hinaus hält es der Bundesrat für angebracht, diese Aufgabe einer verwaltungsexternen Stelle anzuvertrauen. Er hat deshalb eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, welche ebenfalls Umfragen bei und Beobachtungen von Unternehmen umfassen wird. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung dürften nicht vor 1995 vorliegen. Im Rahmen der Integrationspolitik ist es das erklärte Ziel des Bundesrates, eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen zur Europäischen Gemeinschaft zu verhindern. Das «Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens» (Botschaft vom 24. Februar 1993) schafft dafür grundlegende Voraussetzungen. Die obgenannten eingeleiteten Untersuchungen werden zeigen, wo weitere Massnahmen zu treffen sind, um den negativen Wirkungen des EWR-Neins auf Schweizer Unternehmen wirksam zu begegnen. Im weiteren steht das Integrationsbüro EDA/ EVD als interdepartementaler Dienstleistungs- und Koordinationsbetrieb für sämtliche Fragen betreffend die Beziehungen der Schweiz zur EG und zur Efta zur Verfügung und funktioniert somit als die vom Postulanten geforderte.Anlaufstelle. Aus den vorausgehenden Darlegungen ergibt sich, dass die Anliegen des Postulanten vom Bundesrat anerkannt und bereits weitgehend erfüllt werden, weshalb das Postulat abgeschrieben werden kann. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 93.3237 Postulat Mistel! Weltbankreformen nach dem Wapenhans-Bericht Banque mondiale. Réformes suite au rapport Wapenhans Wortlaut des Postulates vom 29. April 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, die schweizerische Vertretung bei der Weltbank anzuweisen, im Exekutivrat folgende Massnahmen zu vertreten:

3. Pourrait-on prendre ou mettre en chantier des mesures adéquates - notamment créer un point de contact- pour aider les entreprises affectées à supprimer ou du moins à atténuer, le cas échéant, les difficultés auxquelles elles se heurtent? Mitunterzeichner - Cosignataires: David, Epiney, Friderici Charles, Gros Jean-Michel, Guinand, Loeb François, Maître, Mühlemann, Narbel, Poncet, Raggenbass, Sandoz, Scheurer Rémy, Stamm Judith, Stamm Luzi, Suter, Tschopp, Wanner, Wick,WyssPaul,Zwahlen (21) Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der EWR-Entscheid des Schweizervolkes hat bereits Auswirkungen für zahlreiche Unternehmen gezeigt. Bei einigen Firmen sind die Folgen des Schweizer Alleingangs schon heute bekannt (z. B. Swissair). Bei anderen beginnen sie sich abzuzeichnen, und eine dritte Kategorie von Unternehmen wird erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens eine Lagebeurteilung vornehmen können. Es ist denkbar, dass das eine oder andere Unternehmen durch das EWR-Nein mit Schwierigkeiten konfrontiert wird, die aus eigener Kraft - auf Bundes- oder Kantonsebene - beseitigt -- 1 of 3 -Postulat Mistel i 1976 N 8 octobre 1993 werden können (z. B. Zollvorschriften, Importbeschränkungen, agrarpolitische Vorschriften usw.). Es gibt auch Firmen, die vom Nichtbeitritt der Schweiz zum EWR profitieren. Obwohl in solchen Fällen kaum Handlungsbedarf gegeben sein wird, gilt es, auch diese Erfahrungen auszuwerten, um eine objektive Lagebeurteilung durchführen zu können. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, ob Schweizer Firmen negativ oder positiv betroffen sind, wie gross das Ausmass der Betroffenheit ist, ob Gegenmassnahmen im eigenen Handlungsspielraum nötig und möglich sind, die über Swisslex hinausgehen. Wohl beschäftigen sich grössere Firmen selbst oder deren Branchenorganisationen mit dieser Thematik. Sicher gibt es auch Unternehmen, die sich in diesem Zusammenhang bereits bei den Behörden gemeldet haben. Dennoch ist es wichtig, als Massnahme zur Bestandespflege offensiv zu werden und zu versuchen, die genauen Probleme in Erfahrung zu bringen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du lerseptembre 1993 Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten über die Auswirkungen des EWR-Entscheids auf die Wirtschaft im gegenwärtigen Zeitpunkt. Einzelne Unternehmen spüren schon erste Wirkungen; umfassender und zuverlässiger lässt sich die Lage jedoch erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens beurteilen. Der Bundesrat und verschiedene Amtsstellen erhalten seit dem EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 vermehrt Meldungen von Firmen und einzelnen Personen, in denen diese hauptsächlich Erschwernisse im grenzüberschreitenden Warenverkehr schildern und Abhilfe fordern. Die so gewonnenen Informationen bilden nicht Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, sondern werden von den fachlich zuständigen Stellen problemlösungsorientiert bearbeitet Der Bundesrat ist damit bereits heute mit den aktuellen Problemen der Schweizer Unternehmer bestens vertraut. Mit dem Postulanten ist der Bundesrat aber der Ansicht, dass eine zusätzliche, systematische Sammlung und Analyse solcher Informationen wertvoll ist Darüber hinaus hält es der Bundesrat für angebracht, diese Aufgabe einer verwaltungsexternen Stelle anzuvertrauen. Er hat deshalb eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, welche ebenfalls Umfragen bei und Beobachtungen von Unternehmen umfassen wird. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung dürften nicht vor 1995 vorliegen. Im Rahmen der Integrationspolitik ist es das erklärte Ziel des Bundesrates, eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen zur Europäischen Gemeinschaft zu verhindern. Das «Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens» (Botschaft vom 24. Februar 1993) schafft dafür grundlegende Voraussetzungen. Die obgenannten eingeleiteten Untersuchungen werden zeigen, wo weitere Massnahmen zu treffen sind, um den negativen Wirkungen des EWR-Neins auf Schweizer Unternehmen wirksam zu begegnen. Im weiteren steht das Integrationsbüro EDA/ EVD als interdepartementaler Dienstleistungs- und Koordinationsbetrieb für sämtliche Fragen betreffend die Beziehungen der Schweiz zur EG und zur Efta zur Verfügung und funktioniert somit als die vom Postulanten geforderte.Anlaufstelle. Aus den vorausgehenden Darlegungen ergibt sich, dass die Anliegen des Postulanten vom Bundesrat anerkannt und bereits weitgehend erfüllt werden, weshalb das Postulat abgeschrieben werden kann. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 93.3237 Postulat Mistel! Weltbankreformen nach dem Wapenhans-Bericht Banque mondiale. Réformes suite au rapport Wapenhans Wortlaut des Postulates vom 29. April 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, die schweizerische Vertretung bei der Weltbank anzuweisen, im Exekutivrat folgende Massnahmen zu vertreten:

1. Die Empfehlungen des Wapenhans-Berichtes und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Restrukturierung der Weltbank sollen rasch umgesetzt und nicht durch weitere Gutachten auf die lange Bank geschoben werden. Insbesondere soll die Weltbank in der Projekterarbeitung neben den lokalen Regierungen die ausführenden Institutionen und Bevölkerungsgruppen mit einbeziehen und die lokalen Voraussetzungen und den institutionellen Rahmen für die Ausführung der Projekte gemeinsam mit ihnen erstellen und abstimmen.

2. Alle von Bevölkerungsgruppen oder ihren Vertretern angefochtenen und für diese und die Umwelt risikoreichen Projekte der Weltbank sollen zukünftig von weltbankunabhängigen Gremien in Zusammenarbeit mit den Betroffenen vor der Kreditvergabe beurteilt und anschliessend evaluiert werden.

3. Die Mitglieder der Weltbank sollen eine unabhängige Instanz scharfen, bei welcher betroffene Bevölkerungsgruppen oder ihre Vertreter Rekurs gegen Projekt- und Programmentscheide der Weltbank einreichen können. Dies bedingt eine entsprechende Informationspolitik mit Zugang der betroffenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Vertreter zu allen Projektdokumenten der Weltbank. Ein erster Schritt zu einer Rekursinstanz könnte die Schaffung einer gut ausgebauten und unabhängig finanzierten Ombudsstelle bei der Weltbank im Sinn einer permanenten Morse-Kommission bilden. 7exfe du postulat du 29 avril 1993 J'invite le Conseil fédéral à donner l'ordre à la représentation suisse auprès de la Banque mondiale de défendre la position suivante devant le conseil d'administration:

1. Les recommandations du rapport Wapenhans doivent être rapidement appliquées, avec les conséquences qu'elles entraînent pour la restructuration de la Banque mondiale, et non pas reportées à un lointain avenir par des expertises supplémentaires. Notamment, la Banque mondiale doit associer à l'élaboration des projets, outre les gouvernements, les institutions chargées de l'exécution et les populations concernées; elle doit également déterminer avec eux le cadre institutionnel et les conditions particulières qui présideront à l'exécution des projets.

2. Tous les projets de la Banque mondiale présentant un risque pour l'environnement et la population, du moment qu'ils sont contestés par celle-ci ou par ses représentants, devront être évalués, avant l'attribution du crédit, par des organes qui ne dépendent pas de la Banque mondiale, en collaboration avec les intéressés.

3. Les membres de la Banque mondiale doivent créer une instance indépendante auprès de laquelle les populations concernées ou leurs représentants pourront recourir contre les projets et les programmes lancés par la Banque mondiale. Ces mesures requièrent une politique d'information assurant l'accès des populations concernées et de leurs représentants à tous les documents de la Banque mondiale concernant les projets. Afin de faire un premier pas vers la création d'une instance de recours, on pourrait instaurer un organe de médiation perma-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Eymann Christoph Auswirkungen des EWR-Entscheides auf die Wirtschaft Postulat Eymann Christoph Rejet de I'EEE. Conséquences pour l'économie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3350 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 1975-1976 Page Pagina Ref. No 20 023 253 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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