93-3359
Verwaltungsbehörden 08.10.1993 93.3359
8. Oktober 1993Deutsch10 min
Source admin.ch
Motion Grossenbacher 1962 N 8 octobre 1993
Erwägungen
3.1
la reconnaissance due, au titre d'expérience professionnelle, des tâches familiales dont s'est chargé le candidat adulte désireux de se présenter aux examens professionnels ou à ceux des hautes écoles spécialisées;
3.2
la possibilité pour lui de passer les examens professionnels, les examens professionnels supérieurs ou ceux des hautes écoles spécialisées par tranches qui compteront comme autant d'examens partiels. Le Conseil fédéral est prié d'assurer le financement des mesures que je propose. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bäumlin, Bircher Peter, Blatter, Brunner Christiane, Bühlmann, Bürgi, Caspar-Mutter, Cincera, Columberg, Cotti, Daepp, Danuser, Darbellay, David, Deiss, Diener, Dormann, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fankhauser, Fasel, Fischer-Sursee, Gobet, Goll, Grendelmeier, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Ursula, Heberlein, Hildbrand, Hubacher, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jöri, Keller Anton, Kühne, Leemann, Leu Josef, Mühlemann, Raggenbass, Ruckstuhl, Schnider, Segmüller, Seiler Rolf, Theubet, Wanner, Wick, Wittenwiler, Wyss Paul, Zbinden, Zwahlen (53) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die rasche Veränderung unserer Gesellschaft und Arbeitswelt verlangt eine breite, ganzheitliche Ausbildung, die über die fachliche Kompetenz hinausgeht und die durch wiederholtes Weiter-, Um- und Neulernen ständig à jour gehalten wird. Lernwillige Frauen und Männer sind auf Bildungsangebote und damit verbundene Anerkennungssysteme angewiesen, die die heutigen Berufs- und Lebensbedingungen Erwachsener brücksichtigen. Die fehlende Anerkennung von Teilabschlüssen, die fehlende Anerkennung der Familienarbeit und der Erwachsenenbildung im ausserschulischen Bereich als qualifizierende Leistungen für die berufliche Weiterbildung, die vielerorts geforderte (zu) lange Berufspraxis erschweren Personen mit Familien- und Betreuungspflichten - vor allem Frauen - eine individuelle, den eigenen Möglichkeiten angepasste Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der Erwerb notwendiger Zusatzqualifikationen, die Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit, die Verwirklichung des zweiten Bildungswegs oder der Wiedereinstieg in eine anspruchsvolle Berufstätigkeit werden dadurch oft verunmöglicht Gefordert sind modulare Ausbildungswege für Erwachsene, die den Grundsatz der ganzheitlichen Bildung und die in Stufen zu anerkannten Abschlüssen führen. Voraussetzung dazu sind aufeinander abgestimmte Bildungsbausteine («unités capitalisables») als Elemente einer qualifizierten Aus-, Fort- und Weiterbildung, die nach dem Prinzip des Baukastensystems individuell kombiniert werden können. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993 Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) erarbeitet zusammen mit externen Experten ein modulares Aus-, Fort- und Weiterbildungssystem für Erwachsene. Dabei wird auch die Einführung eines «Berufsbildungsbuchs» geprüft Die Koordinationskonferenz Erwachsenenbildung, in der die betroffenen Bundesämter, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die Schweizerische Hochschulkonferenz, die Schweizer Kulturstiftung «Pro Helvetia» und die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung vertreten sind, hat ein Rechtsgutachten über die Verantwortlichkeiten für die Förderung der Erwachsenenbildung in Auftrag gegeben. Im Lichte des Ergebnisses wird zu entscheiden sein, ob eine Aenderung der Subventionspraxis zugunsten der allgemeinen Erwachsenenbildung vorzunehmen ist oder ob diese in einer anderen Form gefördert werden kann. Das EVD beabsichtigt, ein Reglement über die Lehrabschlussprüfung auf dem zweiten Bildungsweg (nach Artikel 41 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung [BBG]) zu erlassen. Darin sollen Bestimmungen enthalten sein, die dieses Anliegen der Motionärin erfüllen. In einem Kreisschreiben, das sich an die Kantone und an die Berufsverbände, welche Berufs- und höhere Fachprüfungen durchführen, sowie an die höheren Schulen der Berufsbildung richtet, wird das Biga dazu auffordern, die Familien- und Betreuungsarbeit in einem angemessenen Ausmass als Berufspraxis zu anerkennen. Die Berufsverbände sollen im weiteren dazu angehalten werden, auch Prüfungen durchzuführen, die in Etappen abgelegt werden können, die als Teilabschlüsse gelten. Da noch nicht feststeht, inwiefern die erwähnten Massnahmen im Rahmen der geltenden verfassungsmässigen und gesetzlichen Zuständigkeiten verwirklicht werden können und ob einzelne Vorschläge zu wesentlichen Mehrausgaben des Bundes führen würden, möchte der Bundesrat davon absehen, den Vorstoss als Motion entgegenzunehmen. Er beabsichtigt aber, die Massnahmen, die keine finanziellen Auswirkungen haben und keine Aenderung des BBG erfordern, rasch in die Tat umzusetzen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.3359 Motion Grossenbacher Berufliche Aus- und Weiterbildung der Frauen Formation et perfectionnement professionnels des femmes Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, - mit geeigneten Massnahmen und zielgerichteten Instrumenten die jungen Frauen, die in oder vor der beruflichen Ausbildung stehen, für die Wichtigkeit einer guten Aus- und Weiterbildung zu sensibilisieren; - die Einführung der Berufsmaturitäten zu nutzen, um mit geeigneten Massnahmen den Anteil der Berufsmittelschulabsolventinnen zu erhöhen; - mit geeigneten Massnahmen den Frauenanteil an den technischen Fachhochschulen zu erhöhen; sowie - die spezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten der zweijährigen Berufslehren zu prüfen, gegebenenfalls auszubauen oder zu schaffen. Texte de la motion du 18 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé: -de prendre des mesures appropriées et d'utiliser des moyens adéquats en vue de sensibiliser les jeunes femmes qui suivent une formation professionnelle ou qui sont en passe de le faire à l'importance que revêtent une formation et un perfectionnement professionnels de qualité; - de prendre des mesures, lors de l'introduction de la maturité professionnelle, en vue de faire augmenter la proportion de femmes ayant suivi une formation dans une école professionnelle supérieure; - de prendre des mesures appropriées pour faire augmenter la proportion de femmes dans les hautes écoles spécialisées du domaine technique; - d'examiner les possibilités spécifiques de perfectionnement offertes par les apprentissages de deux ans, et, le cas échéant, de les étendre ou de les créer. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun -- 1 of 3 -8. Oktober 1993 N 1963 Motion Wyss Paul Schriftliche Begründung - Développement par écrit Statistische Zahlen beweisen immer wieder, dass das Verständnis der Frauen für die Berufsbildung in den letzten zehn Jahren zwar gestiegen ist, dass aber die Berufswahl noch stark von der traditionellen Aufteilung in «Frauen- und Männerberufe» geprägt ist. Entscheidend ist dabei, dass die Ausbildungszeiten der Frauen oft kürzer sind und dass der Frauenanteil in der beruflichen Weiterbildung erheblich tiefer ist. Bei der kaufmännischen Ausbildung zum Beispiel sind zwar rund zwei Drittel der Stellen durch Lehrtöchter besetzt, hingegen beträgt in der kaufmännischen Weiterbildung der Frauenanteil nur zehn Prozent. Weitere Statistiken beweisen zudem, dass der Frauenanteil der Absolventen von technischen Berufsmittelschulen bei rund einem Prozent liegt und dass sich nur zehn Prozent der Lehrtöchterfür eine vierjährige Lehre entscheiden. Mit der Einführung der Berufsmaturitäten wird ein neuer Weg der Berufsausbildung ermöglicht, der die optimale Vorbereitung auf die spätere Berufsausübung ermöglicht und zugleich eine gute Allgemeinbildung vermittelt. Der Zugang zu den Fachhochschulen soll vereinheitlicht werden und eine europaweite Anerkennung der schweizerischen Diplome bringen. Angesichts der geschlechtsspezifischen Unterschiede bezüglich der Wahl der Aus- und Weiterbildung ist der Zeitpunkt der Einführung der Berufsmaturitäten besonders geeignet, sich dieser Problematik anzunehmen und durch Massnahmen und zielgerichtete Instrumente die Frauenanteile gewisser Berufsmaturitäten, vor allem aber auch in der beruflichen Weiterbildung, zu erhöhen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Berufsmaturitäten muss eine besondere Aufmerksamkeit den zweijährigen Lehren geschenkt werden, die traditionellerweise eher von Frauen besucht werden, und spezifische Weiterbildungsmöglichkeiten geprüft, gegebenenfalls geschaffen werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993 Im Kompetenzbereich des Bundes ist es vor allem die Berufsberatung, die die Frauen im Sinne der Motionärin auf die Bedeutung von Aus- und Weiterbildung aufmerksam machen kann. Berufsberaterinnen und Berufsberater weisen daher Mädchen immer wieder darauf hin, dass ihnen alle Berufe, also auch die sogenannt «männlichen», offenstehen. Im Rahmen der Sondermassnahmen zugunsten der beruflichen Weiterbildung unterstützt der Bund mehrere Projekte, die die Frauenförderung auf allen Ebenen der beruflichen Weiterbildung bezwecken. Die dabei gemachten Erfahrungen werden beim ordentlichen Vollzug der Berufsbildung berücksichtigt. Sie sollen helfen, Barrieren beim Zugang der Frauen zur höheren Berufsbildung abzubauen und damit eine verbesserte Integration der Frauen in die Berufswelt zu fördern. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit führt in diesem Sommer bei den Neudiplomierten der höheren beruflichen Fachschulen erstmals eine Untersuchung zum Uebergang vom Studium ins Berufsleben durch. In einer Evaluationsgruppe, die die Untersuchung begleitet, wird auch die Konferenz der schweizerischen Gleichstellungsbeauftragten vertreten sein. Eine interdépartementale Arbeitsgruppe wird untersuchen, mit welchen Mitteln der Frauenanteil an den Berufsmaturitätsschulen und an den Fachhochschulen erhöht werden kann. Auch soll geprüft werden, wie die spezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten der Personen mit einer zweijährigen Berufslehre zu verbessern sind. Das Biga wird die Ergebnisse und Vorschläge der Arbeitsgruppe bei seiner künftigen Tätigkeit mit berücksichtigen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.3327 Motion Wyss Paul Lockerung des Netzmonopols der PTT-Betriebe PTT. Assouplissement du monopole de réseau Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Aenderung des Fernmeldegesetzes zu unterbreiten. Insbesondere sollen die PTT-Betriebe verpflichtet werden, bestehende Infrastrukturen von Dritten im Bereiche der Grunddienste, die zur Erfüllung ihres Auftrages geeignet sind, zu nutzen. Dritte haben den PTT-Betrieben eine Gebühr zu entrichten, die die PTT-Betriebe für die interne Subventionierung von Benutzergruppen mit hohen Kosten, insbesondere der Berggebiete, einzusetzen haben. Texte de la motion du 17 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fédérales un projet de modification de la loi sur les télécommunications. L'Entreprise des PTT doit notamment être obligée à faire usage de l'infrastructure dont des tiers disposent dans le domaine des services généraux et qui l'aiderait à exécuter son mandat Les particuliers devraient verser une indemnité à l'Entreprise des PTT pour lui permettre de subventionner, sur le plan interne, les prestations coûteuses offertes à certains groupes d'usagers, notamment à ceux des régions de montagne. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Bortoluzzi, Bührer Gerald, Columberg, Eggly, Eymann Christoph, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Gros Jean-Michel, Iten Joseph, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Maurer, Meyer Theo, Mühlemann, Rychen, Steinegger, Stucky, Verterli, Wick, Wyss William, Zölch (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die SBB und andere Bahnen verfügen über ein national flächendeckendes automatisches Telefonnetz von hohem professionellem Standard. Im Rahmen des Projektes Difonet rüsten die SBB ihr Netz vom Coaxialkabel auf Lichtwellenleiter um. Im Rahmen der Erneuerung der Kabelnetze bauen private Kabelnetzbetreiber ihre Netze ebenfalls mit zweiwegtauglichen Lichtwellenleitern aus. Damit werden Netzkapazitäten geschaffen, die wegen dem im FMG statuierten Netzmonopol nicht genutzt werden können. Auf der anderen Seite bauen die PTT-Betriebe Kabelkanäle parallel zu Netzen der Bahnen und Privaten. Diese Doppelspurigkeiten sind ökonomisch nicht sinnvoll und stellen einen Widerspruch dar zum in Artikel 1 des FMG statuierten Zweck, die Fernmeldebedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft in allen Landesteilen zuverlässig, preiswert und nach gleichen Grundsätzen zu befriedigen. Ein Monopol ist nur zu rechtfertigen, wenn damit die Kosten minimiert werden können. Durch die Doppelspurigkeiten und die Nichtausnützung vorhandener Netzkapazitäten werden aber die Kosten nicht minimiert, sondern maximiert. Das Monopol führt in diesem Fall zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft. Die volle Liberalisierung im Bereich der Fernmeldenetze soll in der EG bis spätestens 1998 abgeschlossen sein. Damit die schweizerischen Firmen in der EG an diesem Markt teilnehmen können, ist die Schweiz gezwungen, Gegenrecht zu halten. Die vorgeschlagene Aenderung des Fernmeldegesetzes stellt eine den schweizerischen Gegebenheiten angepasste Lösung dar. Der mit der Zulassung von Dritten bei Fernmeldenetzen ver-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Grossenbacher Berufliche Aus- und Weiterbildung der Frauen Motion Grossenbacher Formation et perfectionnement professionnels des femmes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3359 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.10.1993 - 08:00 Date Data Seite 1962-1963 Page Pagina Ref. No 20 023 240 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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