93-3370
Verwaltungsbehörden 21.09.1994 93.3370
21. September 1994Deutsch37 min
Source admin.ch
Motion Sieber 1398 N 21 septembre 1994 motions, la première, celle concernant la déclaration obligatoire, la seconde, celle concernant la date à laquelle on doit apposer un label, nous pouvons les accepter comme postulats. Car ces deux motions, prises à la lettre, ne peuvent pas être transmises: la déclaration obligatoire pour les raisons que j'ai évoquées; le label pour la question de la date. En revanche, comme postulats, elles sont acceptables l'une et l'autre. Quant au postulat Ceate, il est accepté. Enfin, en ce qui concerne la motion du Conseil des Etats (Simmen), le Conseil fédéral en avait proposé au Conseil des Etats le rejet de la première partie et la transmission de la seconde. Ces deux parties ont été acceptées l'une et l'autre par le Conseil des Etats. Je ne veux pas chipoter en vous demandant des votes encore fractionnés. Disons que, comme le postulat élaboré par la commission me paraît rejoindre parfaitement les objectifs par des moyens plus raisonnables, je vous propose de ne pas prendre en compte la motion du Conseil des Etats. Quant à la motion Wick, je pourrais là aussi vous suggérer le rejet de la première partie et la transformation en postulat de la deuxième partie. Si une telle proposition était faite, je ne pourrais qu'y souscrire. Le Conseil fédéral est sur ce point tout à fait ouvert, mais, de grâce, ne la transmettez pas, je vous le demande, comme motion dans sa totalité, car cela créerait encore une fois une impossibilité d'exécution. J'essaie, dans l'administration du gouvernement, d'être aussi réaliste que possible. Motion 93.3217 Erste Abstimmung - Premier vote Für Überweisung als Postulat 81 Stimmen Für Überweisung als Motion 68 Stimmen Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für Überweisung des Postulates 104 Stimmen Dagegen 41 Stimmen Motion 94.3167 Erste Abstimmung - Premier vote Für Überweisung als Postulat 83 Stimmen Für Überweisung als Motion 66 Stimmen Zweite, namentliche Abstimmung Deuxième vote, par appel nominal Für Überweisung des Postulates stimmen: Votent pour la transmission du postulat: Aguet, Bär, Baumberger, Bäumlin, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Bodenmann, Borei François, Borradori, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Bührer Gerold, Bundi, Bürgi, Camponovo, Caspar-Hutter, Columberg, Comby, Cornaz, Danuser, David, Deiss, Diener, Dormann, Dünki, Eggenberger, Eggly, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fankhauser, Fehr, von Feiten, Giger, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hari, Heberlein, Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Keller Rudolf, Leemann, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Maeder, Maitre, Maspoli, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Oehler, Ostermann, Philipona, Pini, Poncet, Raggenbass, Rechsteiner, Robert, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Ruffy, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmidhalter, Schnider, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Spielmann, Steffen, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wick, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (106) Dagegen stimmen - Rejettent le postulat: Allenspach, Aregger, Bezzola, Binder, Bonny, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Cavadini Adriano, Cincera, Couchepin, Dettling, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Früh, Hegetschweiler, Hess Otto, Jenni Peter, Kern, Loeb François, Miesch, Moser, Müller, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Scherrer Jürg, Schweingruber, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner (37) Der Stimme enthalten sich -S'abstiennent: Berger, Gros Jean-Michel, Leuba, Mauch Rolf, Neuenschwander, Schwab, Seiler Hanspeter (7) Abwesend sind - Sont absents: Aubry, Baumann, Beguelin, Blocher, Borer Roland, Brügger Cyrill, Caccia, Carobbio, Chevallaz, Darbellay, de Dardel, Dreher, Ducret, Duvoisin, Fasel, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Giezendanner, Gobet, Graber, Gysin, Haller, Hämmerle, Herczog, Hildbrand, Jaeger, Kühne, Ledergerber, Mamie, Marti Werner, Matthey, Maurer, Mühlemann, Nabholz, Marbel, Nebiker, Perey, Pidoux, Savary, Schmid Samuel, Schmied Walter, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Suter, Theubet, Zisyadis, Zwahlen (49) Präsident, stimmt nicht-Président, ne vote pas: Frey Claude Motion 94.3169 (1) Le président: Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 120 Stimmen Dagegen 28 Stimmen Postulat 94.3168 Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 122 Stimmen Dagegen 25 Stimmen Petition 94.2019- Petition 94.2019 Angenommen -Adopté Motion 93.3220 Zurückgezogen - Retiré #ST# 93.3370 Motion Sieber Selbsthilfedorf für ausstiegswillige Drogenabhängige Village en faveur de toxicomanes dépendants désirant s'en sortir Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Schritte zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit Kantonen den Aufbau eines «Selbsthilfedorfes» für ausstiegswillige Süchtige zu fördern. Als geeignete Massnahmen sind zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen: - die Abgabe von bundeseigenem Land; - die finanzielle Unterstützung eines solchen Projekts. Texte de la motion du 18 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessaires pour encourager, avec la collaboration des cantons, la création d'un village dans lequel les toxicomanes désireux de guérir pourraient s'entraider. Il convient d'examiner si les mesures suivantes sont opportunes et de les arrêter le cas échéant:
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21. September 1994 N 1399 Motion Sieber - mise à disposition de biens-fonds appartenant à la Confédération; - soutien financier à accorder à un tel projet Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Aregger, Aubry, Baumberger, Bäumlin, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Bodenmann, Bonny, Borei François, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Brunner Christiane, Bühler Simeon, Bühlmann, Bundi, Bürgi, Caccia, Carobbio, Caspar-Mutter, Cavadini Adriano, Cincera, Columberg, Cotti, Daepp, Danuser, Darbellay, de Dardel, Deiss, Diener, Dormann, Dünki, Eggenberger, Engler, Eymann Christoph, Fankhauser, Fasel, Fehr, von Feiten, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Früh, Gardiol, Giezendanner, Giger, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gros Jean-Michel, Gross Andreas, Grossenbacher, Gysin, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Hari, Heberlein, Herczog, Hess Otto, Hildbrand, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jori, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leu Josef, Leuba, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Loeb François, Maeder, Marti Werner, Maspoli, Maurer, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Miesch, Misteli, Moser, Mühlemann, Müller, Nabholz, Oehler, Philipona, Pini, Raggenbass, Rechsteiner, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruf, Ruffy, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Scheidegger, Scherrer Werner, Schmid Peter, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spielmann, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steiger Hans, Steinegger, Strahm Rudolf, Suter, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Verterli, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Zölch, Züger, Zwahlen.Zwygart (147) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Drogenproblem ist für unser Land zu einem Hauptthema geworden - politisch, sozial, juristisch, medizinisch und menschlich. Das Ausmass der Tragik ist zur Genüge bekannt. Die Sogwirkung wird stärker und zieht immer jüngere Jahrgänge (12jährige) in den Strudel des Ruins. Zwar sind Initiativen unterwegs, welche eine positive Veränderung anstreben. Die Meinungen aber gehen noch immer auseinander, es droht ein Glaubenskrieg zu entstehen. Momentan betreiben die stärker betroffenen Zentren eine Ausschaffungsstrategie mit dem Resultat, dass die Abhängigen, sobald disloziert, sofort wieder in die Szene zurückkehren. Diese Entwicklung scheint zurzeit zwar aussichtslos zu sein, aber nicht ausweglos. Was tun? Wir bauen Dörfer für Drogenkranke und appellieren an den Ausstiegswillen der Betroffenen, der viel stärker vorhanden ist, als meist vermutet wird. Statistisch lässt sich dies nicht erfassen, wohl aber durch persönliche Kontakte. Der von der brutalen, unmenschlichen Szene verschüttete, aber meist bis zum Tod vorhandene Wille zum Ausstieg muss und kann geweckt werden. Wir bauen ein Modelldorf, das den Drogenausstieg zum Ziel hat. In diesem Dorf werden ehemals Drogenabhängige von Fachleuten begleitet Beispiele: Urdörfli/ZH und das Modell San Patrignano bei Rimini. Die Dörfer bieten Gelegenheit für Gemeinschaftsleben - Ehemalige begleiten in kleinen Gruppen neu rekrutierte Ausstiegswillige. Arbeit wird verrichtet zur Selbsterhaltung. Die Dörfer integrieren sich soweit als möglich in das Netz der Wirtschaft Gearbeitet wird nicht nur als therapeutisches Mittel, sondern existentiell zur finanziellen Grundlage der Dörfer. Ich werde mich selber beim Aufbau voll einsetzen und dort leben. Zum Start muss die Infrastruktur bereitgestellt werden. Kosten: Nach unserer Erfahrung brauchen wir pro Dorf (etwa
Erwägungen
60.
Personen) eine Million Franken. Wo aber gibt es einige Parzellen, so dass wir im Herbst beginnen können? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Dezember 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 décembre 1993
1.
Abgabe von bundeseigenem Land Die Suche nach bundeseigenem Land, auf dem die Errichtung eines Selbsthilfedorfes möglich wäre, hat trotz intensiven Abklärungen bei Bund, SBB und PTT nur ein zurzeit unbenutztes Terrain in der entsprechenden Grössenordnung zutage gefördert. Es handelt sich dabei um zwei benachbarte Parzellen Land in der Gemeinde Lutry/VD. Es müssen aber Vorbehalte bezüglich der zonenrechtlichen und der lokalpolitischen Realisierbarkeit angebracht werden. Wenn die Trägerschaft eines zukünftigen Selbsthilfedorfes diese Probleme auf der Grundlage eines Projektes sowie eines Konzeptes für den Betrieb unter Mitwirkung der Schweizerischen Eidgenossenschaft lösen kann, ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Nutzung dieser Parzellen zu prüfen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft verfügt gemäss Auskunft der zuständigen Stellen über keine weiteren Parzellen, die zurzeit zur Verfügung gestellt werden könnten.
2. Finanzielle Unterstützung eines Selbsthilfedorfes durch den Bund Nach der gültigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen liegt die Verantwortung für die Bereitstellung eines adäquaten Betreuungs- und Therapieangebotes für Drogenabhängige in der Verantwortung der Kantone. Der Bund hat zwei Möglichkeiten, die Kantone in dieser Aufgabe zu unterstützen: a Unterstützung im Rahmen der Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme Zum einen ist dies eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des am 20. Februar 1991 vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme. Im Rahmen dieses Massnahmenpaketes können finanzielle Starthilfen auch an Angebote für ausstiegswillige Drogenabhängige geleistet werden. Das Bundesamt für Gesundheitswesen gewährt diese Starthilfen nach festgelegten qualitativen Kriterien und Prioritäten. Obwohl in der Schweiz bereits über 100 stationäre therapeutische Institutionen mit rund 1250 Therapieplätzen existieren, die ausstiegswilligen Drogenabhängigen Hilfe anbieten und deren Ausstiegsprozess begleiten, ist dieses Angebot nicht ausreichend. Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat eine Lückenanalyse im Bereich der stationären therapeutischen Angebote erstellt. Die Ergebnisse zeigen folgendes: - Es bestehen generell grosse Probleme bei der Finanzierung (Kostengutsprachen) von Entzugstherapien und stationären Therapien. - Es besteht ein ungenügendes Angebot an spezialisierten Entzugsplätzen in der Innerschweiz, in der französischsprachigen und der italienischsprachigen Schweiz. - Eine deutliche Angebotslücke klafft zwischen dem körperlichen Entzug und dem später erfolgenden Eintritt in eine Rehabilitationseinrichtung. Die Analyse weist auf die dringliche Einrichtung von Übergangsplätzen hin. - Für Frauen bestehen zu wenige spezifische Therapieplätze. - Für Jugendliche (unter 20 Jahren) bestehen ungenügende spezifische Angebote. In diesem Bereich sind teilweise auch neue Angebote notwendig, z. B. in Form von kurzfristigen Aufnahmemöglichkeiten in Krisenfällen, oder auch halbstationäre Angebote mit dem Ziel, eine soziale Desintegration so lange wie möglich zu verhindern. - Es besteht die Notwendigkeit der Schaffung von mehr flexiblen, individuell gestaltbaren Therapieaufenthalten. - Die Phase des Wiedereintritts in das gesellschaftliche Leben (Wohn- und Arbeitswelt, damit verbundene soziale Kontakte) erweist sich als problematisch. Die Institutionen sollten ihre Reintegrationsbemühungen ausbauen. - Nur das Zusammenspiel der verschiedenen Angebote im zeitlichen Verlauf begünstigt eine erfolgreiche Rehabilitation. Bei den meist komplexen Fragestellungen ist eine Betreuung durch fachlich qualifiziertes Personal sicherzustellen. Mit den beim BAG eingestellten knappen, zum Teil schon gebundenen Mitteln für Starthilfen im Überlebenshilfe- und The-- 2 of 7 -Motion Sieber 1400 N 21 septembre 1994 rapiebereich (1,6 Millionen Franken pro Jahr) können nur Angebote unterstützt werden, die gemäss Lückenanalyse prioritär sind. Ob die Einrichtung eines Selbsthilfedorfes, wie es dem Motionär vorschwebt, angesichts der beschriebenen schwerwiegenden Defizite in vielen wichtigen Bereichen in die erste Priorität eingereiht werden könnte, kann erst aufgrund eines ausgearbeiteten Projektes beurteilt werden. Insbesondere müsste näher geprüft werden, wie sich die angestrebte Grosse von etwa 60 Personen mit einer professionellen Betreuung und den individuellen Bedürfnissen der Dorfbewohner vereinbaren lässt. Zudem müsste die Gefahr der Ghettobildung ausgeschlossen werden können, um die spätere Wiedereingliederung in die übrige Gesellschaft nicht zu gefährden. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen seiner Kompetenz und des Budgets seine Unterstützung bei der Schliessung der aufgezählten Lücken anzubieten. Dabei sind jedoch auch die kantonalen Hoheiten zu respektieren, b. Unterstützung aufgrund der IV-Gesetzgebung Die zweite Möglichkeit für eine finanzielle Unterstützung eines solchen Selbsthilfedorfes durch den Bund ist die Subventionierung von Reintegrationsmassnahmen durch das Bundesamt für Sozialversicherung im Rahmen des IV-Gesetzes. Gemäss Artikel 73 IVG kann die Invalidenversicherung Bauund Betriebsbeiträge an Wohnheime für erwachsene Invalide gewähren, die infolge der Schwere ihres Gebrechens nicht anderweitig untergebracht werden können. Ferner gewährt die Invalidenversicherung Beiträge an geschützte Werkstätten. Wie weit es sich bei den Bewohnern dieses Selbsthilfedorfes um Invalide im Sinne von Artikel 4 IVG handelt, wäre näher abzuklären, wenn ein definitives Konzept und eine Trägerschaft vorliegen. Zu berücksichtigen gilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht mehrfach entschieden hat, dass Drogensucht an sich keine Invalidität darstellt und die Invalidenversicherung nur in Fällen zum Zuge kommt, wo ein erfolgreicher Drogenentzug stattgefunden hat. Eine nähere Beurteilung einer Beitragsberechtigung ist erst möglich, wenn ein konkretes Projekt besteht und die künftigen Nutzniesser der Institution klar definiert werden können. Ein Beitrag der Invalidenversicherung beschränkt sich in jedem Fall auf die invaliditätsbedingten Mehrkosten einer solchen Institution. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Sieber Ernst (U, ZH): Motion, das Wort «Motion», «la motion», «la mozione» bedeutet zu deutsch: Bewegung. Das Wort «Motion» geht zurück auf das lateinische Wort «movere». In diesem Wortstamm liegt auch das andere Wort: motivieren. Motivieren heisst: Jemanden dazu bringen, etwas zu tun, indem man das Interesse weckt Jetzt möchte ich Ihr Interesse wecken für eine Vision, für das Projekt eines Dorfes für drogenkranke, für ausstiegswillige junge Leute. Das Dorf, eine Vision: Die Idee stammt nicht aus meinem Denken oder aus meinen Gedanken, sondern die Vision «Dorf» ist bildlicher Ausdruck der biblischen Botschaft des Alten und Neuen Testamentes, die sich so sehr irdisch auf die Geschichte und auf das soziale Leben bezieht - diesseitig also; eine Stadt, ein Dorf, das sich dieser Erde nähert; nicht dieser Erde entschwebt, sondern auf diese Erde zukommt. Ich denke, dass es, wenn wir von Bewegung reden, auch darum geht, dass wir unser Gewissen bewegen lassen. Haben wir ein sauberes Gewissen? Im Grunde genommen geht es um eine ethische Frage bei diesem Entscheid für ein Dorf. Noch einmal: Haben wir, können wir ein sauberes Gewissen haben, wenn wir uns die Situation in den verschiedenen Szenen unseres Landes vergegenwärtigen? Ich war heute morgen im Waidspital und besuchte dort eine Tochter. Von wenigen Tagen ist sie von der Szene gekommen, war dort einem Dealer begegnet, der sie missbrauchen wollte. Sie verneinte. Der Dealer veranlasste, dass sie verladen ward, und gab ihr in diesem Zustand Salmiak zu trinken. Die ganze Speiseröhre ist kaputt. Nochmals, meine Lieben: Können wir ein sauberes Gewissen haben in Anbetracht einer Situation von verschiedenen Szenen? Es gibt nicht nur den Lettensteg! Es gibt die Rheingasse in Basel, es gibt die Gösgenstrasse in Ölten, es gibt den Stadtpark in Chur und in Winterthur. Können wir es verantworten, dass noch einmal ein Winter vorübergeht, ohne diesen Lazarus vor der Türe tatsächlich in unser Haus hineinzunehmen? Alle Achtung vor den drogenpolitischen Diskussionen, vor den wissenschaftlichen Analysen und den formaljuristischen Fragen, aber wenn es um den Menschen geht, können wir nicht noch einen Winter vorüberziehen lassen! Lazarus liegt vor unserer Tür! Nun die Vision vom Dorf: Ich möchte kurz einige Zielsetzungen auflisten:
2. Finanzielle Unterstützung eines Selbsthilfedorfes durch den Bund Nach der gültigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen liegt die Verantwortung für die Bereitstellung eines adäquaten Betreuungs- und Therapieangebotes für Drogenabhängige in der Verantwortung der Kantone. Der Bund hat zwei Möglichkeiten, die Kantone in dieser Aufgabe zu unterstützen: a Unterstützung im Rahmen der Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme Zum einen ist dies eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des am 20. Februar 1991 vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme. Im Rahmen dieses Massnahmenpaketes können finanzielle Starthilfen auch an Angebote für ausstiegswillige Drogenabhängige geleistet werden. Das Bundesamt für Gesundheitswesen gewährt diese Starthilfen nach festgelegten qualitativen Kriterien und Prioritäten. Obwohl in der Schweiz bereits über 100 stationäre therapeutische Institutionen mit rund 1250 Therapieplätzen existieren, die ausstiegswilligen Drogenabhängigen Hilfe anbieten und deren Ausstiegsprozess begleiten, ist dieses Angebot nicht ausreichend. Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat eine Lückenanalyse im Bereich der stationären therapeutischen Angebote erstellt. Die Ergebnisse zeigen folgendes: - Es bestehen generell grosse Probleme bei der Finanzierung (Kostengutsprachen) von Entzugstherapien und stationären Therapien. - Es besteht ein ungenügendes Angebot an spezialisierten Entzugsplätzen in der Innerschweiz, in der französischsprachigen und der italienischsprachigen Schweiz. - Eine deutliche Angebotslücke klafft zwischen dem körperlichen Entzug und dem später erfolgenden Eintritt in eine Rehabilitationseinrichtung. Die Analyse weist auf die dringliche Einrichtung von Übergangsplätzen hin. - Für Frauen bestehen zu wenige spezifische Therapieplätze. - Für Jugendliche (unter 20 Jahren) bestehen ungenügende spezifische Angebote. In diesem Bereich sind teilweise auch neue Angebote notwendig, z. B. in Form von kurzfristigen Aufnahmemöglichkeiten in Krisenfällen, oder auch halbstationäre Angebote mit dem Ziel, eine soziale Desintegration so lange wie möglich zu verhindern. - Es besteht die Notwendigkeit der Schaffung von mehr flexiblen, individuell gestaltbaren Therapieaufenthalten. - Die Phase des Wiedereintritts in das gesellschaftliche Leben (Wohn- und Arbeitswelt, damit verbundene soziale Kontakte) erweist sich als problematisch. Die Institutionen sollten ihre Reintegrationsbemühungen ausbauen. - Nur das Zusammenspiel der verschiedenen Angebote im zeitlichen Verlauf begünstigt eine erfolgreiche Rehabilitation. Bei den meist komplexen Fragestellungen ist eine Betreuung durch fachlich qualifiziertes Personal sicherzustellen. Mit den beim BAG eingestellten knappen, zum Teil schon gebundenen Mitteln für Starthilfen im Überlebenshilfe- und The-- 2 of 7 -Motion Sieber 1400 N 21 septembre 1994 rapiebereich (1,6 Millionen Franken pro Jahr) können nur Angebote unterstützt werden, die gemäss Lückenanalyse prioritär sind. Ob die Einrichtung eines Selbsthilfedorfes, wie es dem Motionär vorschwebt, angesichts der beschriebenen schwerwiegenden Defizite in vielen wichtigen Bereichen in die erste Priorität eingereiht werden könnte, kann erst aufgrund eines ausgearbeiteten Projektes beurteilt werden. Insbesondere müsste näher geprüft werden, wie sich die angestrebte Grosse von etwa 60 Personen mit einer professionellen Betreuung und den individuellen Bedürfnissen der Dorfbewohner vereinbaren lässt. Zudem müsste die Gefahr der Ghettobildung ausgeschlossen werden können, um die spätere Wiedereingliederung in die übrige Gesellschaft nicht zu gefährden. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen seiner Kompetenz und des Budgets seine Unterstützung bei der Schliessung der aufgezählten Lücken anzubieten. Dabei sind jedoch auch die kantonalen Hoheiten zu respektieren, b. Unterstützung aufgrund der IV-Gesetzgebung Die zweite Möglichkeit für eine finanzielle Unterstützung eines solchen Selbsthilfedorfes durch den Bund ist die Subventionierung von Reintegrationsmassnahmen durch das Bundesamt für Sozialversicherung im Rahmen des IV-Gesetzes. Gemäss Artikel 73 IVG kann die Invalidenversicherung Bauund Betriebsbeiträge an Wohnheime für erwachsene Invalide gewähren, die infolge der Schwere ihres Gebrechens nicht anderweitig untergebracht werden können. Ferner gewährt die Invalidenversicherung Beiträge an geschützte Werkstätten. Wie weit es sich bei den Bewohnern dieses Selbsthilfedorfes um Invalide im Sinne von Artikel 4 IVG handelt, wäre näher abzuklären, wenn ein definitives Konzept und eine Trägerschaft vorliegen. Zu berücksichtigen gilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht mehrfach entschieden hat, dass Drogensucht an sich keine Invalidität darstellt und die Invalidenversicherung nur in Fällen zum Zuge kommt, wo ein erfolgreicher Drogenentzug stattgefunden hat. Eine nähere Beurteilung einer Beitragsberechtigung ist erst möglich, wenn ein konkretes Projekt besteht und die künftigen Nutzniesser der Institution klar definiert werden können. Ein Beitrag der Invalidenversicherung beschränkt sich in jedem Fall auf die invaliditätsbedingten Mehrkosten einer solchen Institution. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Sieber Ernst (U, ZH): Motion, das Wort «Motion», «la motion», «la mozione» bedeutet zu deutsch: Bewegung. Das Wort «Motion» geht zurück auf das lateinische Wort «movere». In diesem Wortstamm liegt auch das andere Wort: motivieren. Motivieren heisst: Jemanden dazu bringen, etwas zu tun, indem man das Interesse weckt Jetzt möchte ich Ihr Interesse wecken für eine Vision, für das Projekt eines Dorfes für drogenkranke, für ausstiegswillige junge Leute. Das Dorf, eine Vision: Die Idee stammt nicht aus meinem Denken oder aus meinen Gedanken, sondern die Vision «Dorf» ist bildlicher Ausdruck der biblischen Botschaft des Alten und Neuen Testamentes, die sich so sehr irdisch auf die Geschichte und auf das soziale Leben bezieht - diesseitig also; eine Stadt, ein Dorf, das sich dieser Erde nähert; nicht dieser Erde entschwebt, sondern auf diese Erde zukommt. Ich denke, dass es, wenn wir von Bewegung reden, auch darum geht, dass wir unser Gewissen bewegen lassen. Haben wir ein sauberes Gewissen? Im Grunde genommen geht es um eine ethische Frage bei diesem Entscheid für ein Dorf. Noch einmal: Haben wir, können wir ein sauberes Gewissen haben, wenn wir uns die Situation in den verschiedenen Szenen unseres Landes vergegenwärtigen? Ich war heute morgen im Waidspital und besuchte dort eine Tochter. Von wenigen Tagen ist sie von der Szene gekommen, war dort einem Dealer begegnet, der sie missbrauchen wollte. Sie verneinte. Der Dealer veranlasste, dass sie verladen ward, und gab ihr in diesem Zustand Salmiak zu trinken. Die ganze Speiseröhre ist kaputt. Nochmals, meine Lieben: Können wir ein sauberes Gewissen haben in Anbetracht einer Situation von verschiedenen Szenen? Es gibt nicht nur den Lettensteg! Es gibt die Rheingasse in Basel, es gibt die Gösgenstrasse in Ölten, es gibt den Stadtpark in Chur und in Winterthur. Können wir es verantworten, dass noch einmal ein Winter vorübergeht, ohne diesen Lazarus vor der Türe tatsächlich in unser Haus hineinzunehmen? Alle Achtung vor den drogenpolitischen Diskussionen, vor den wissenschaftlichen Analysen und den formaljuristischen Fragen, aber wenn es um den Menschen geht, können wir nicht noch einen Winter vorüberziehen lassen! Lazarus liegt vor unserer Tür! Nun die Vision vom Dorf: Ich möchte kurz einige Zielsetzungen auflisten:
1. Das Ausmass an Verwahrlosung, an Verelendung, an Erkrankung, an Entpersönlichung, an Verseuchung ist endlich auf ein Minimum zu reduzieren, wenn nicht aufzuheben.
2. Ein Exodus, ein Auszug aus dieser Hölle! Viele Menschen werden in dieser Hölle verheizt; Auszug in eine neue Welt und damit auch eine Entspannung für die betroffene Bevölkerung, für die Kinder, für unser Volk da und dort in diesen Regionen. Eindeutig!
3. Schaffung einer Gemeinschaft mit peripher angeordneten niederschwelligen Einrichtungen wie zum Beispiel Auffangstationen, sozialmedizinische Stationen. Seit einigen Jahren steht unser Spital in Zürich, der «Sune-Egge», in Betrieb. Was ist das für eine Erfahrung? Jahr für Jahr etwa an die 40 junge Menschen, die dem Tod entgegengehen. Ich muss Ihnen sagen: Durch diese Sterbeseelsorge identifiziere ich mich mit diesen Sterbenden und schreie und rufe um Hilfe! Ich rechne mit dieser Hilfe hier! Also: niederschwellige Einrichtungen, peripher angeordnet in diesem Dorf, Methadonabgabe. Heute habe ich mit dem Arzt im «Sune-Egge» gesprochen, und er hat mir bezeugt, dass pro Tag beinahe 100 junge Menschen vom Lettensteg dorthin kommen und um Methadon bitten! Wir haben zu wenige Therapieplätze! Junge Leute kommen und sagen: Ich komme mit, Pfarrer, aber hast du mir einen Platz? Wohin bringen wir sie? Wenn irgendwo Raum geschaffen wird, sagt man in bezug auf den Lazarus: Bitte, es ist gut, was du machst, nur ja nicht vor meiner Türe! Das geht schon jahrelang so. Ein Jahr lang versuchte man jetzt in der Stadt Zürich, ein Haus zu finden für eine Gassenstube. Bis heute: nichts! Noch einmal also: Diese niederschwelligen Einrichtungen mit Methadonabgabe, um diese Menschen zurückzuhalten, damit sie nicht wieder in den Dreck gehen - allerdings mit dem absoluten Willen zum Ausstieg, mit dem absoluten Willen, sie von dieser Suchtabhängigkeit zu befreien. Im Kern dieses Dorfes eine Einrichtung, ein kulturelles Leben, drogenfrei; es sage niemand, das sei nicht möglich. Ich könnte jetzt von einigen Dörfern in der Schweiz erzählen, die drogenfrei sind. Ich mache es nicht, denn wenn ich eines Tages zum Lieben Gott komme, muss er von mir auch noch etwas hören, was noch nicht in den Zeitungen und den Medien gebracht worden ist. (Beifall) Der Kern des Dorfes drogenfrei - das gibt es. Wir haben eine Höllen-Neurose. Wir müssen etwas Neues entwickeln, uns nämlich einmal auf jene Orte beziehen, wo tatsächlich Neues geschieht und neues Leben blüht. Diese Gemeinschaft muss durch eine Wohn-, Arbeits- und Lebensgemeinschaft getragen sein. Hören Sie zu: Eine Lebensgemeinschaft, in die hinein auch die jungen Menschen mit ihrer Aktivität gerufen werden. Wir machen immer zuviel für die Abhängigen und zuwenig mit ihnen. Glauben wir denn, sie könnten keine Partner sein, diese Elenden? Doch! In der Sterbeseelsorge erlebe ich Tag für Tag das eine: Menschen, die nur noch einige Stunden zu leben haben, drücken immer noch Hoffnung aus - bis zum Tod. Wenn am Lettensteg ein Grab zu sehen ist, darf ich wissen, dass selbst noch dort junge Leute sind, die mit aufbauen wollen, auch mit schwachen Kräften. Das ist unsere tägliche Erfahrung. Dieses Dorf soll sich natürlich in die ganze Therapiekette in der Schweiz integrieren; es soll mithelfen, Lücken zu füllen. Mütter mit Kindern kommen in unserem Lande zum Beispiel nirgendwo unter; Jugendliche streunen im Land herum. Ein Dorf mit einer soziologisch-therapeutischen Vielgestaltigkeit, ein Pluralismus auch hier. Wirklich - wenn in unserem Land das -- 3 of 7 -21. September 1994 N 1401 Motion Sieber Dorf die Grundzelle des Lebens ist, ist es auch hier möglich, eine Grundzelle des Lebens anzubieten, mit echten sozialen Kontakten. Aber immer wieder mit der Hilfe, dem Angebot, an der äusseren Grenze zu beginnen, mit einem klaren Ziel: der Motivation zum Ausstieg. Dieses Dorf soll keine Masse darstellen; eine amorphe, eine anonyme Masse - das geht niemals. Aber wir kennen in der Schweiz das Pestalozzidorf; da bestehen kleine Wohn- und Arbeitsgemeinschaften. So wird das Ganze durchstrukturiert, und durch die Beziehung, das soziale Feld, kann der eine und andere sich an jenem Arbeitsplatz, Wohnort auch besser entdecken und seine Identität finden. Die meisten Drogenabhängigen sagen immer wieder: «Du, Pfarrer, ich bi doch an Versager.» Also geben wir ihnen die Möglichkeit der Identitätsfindung im sozialen Umfeld ebenso wie in der Arbeit - mit einer geistigen Mitte. Dazu muss ich Ihnen sagen - ich stehe dazu -: «Da ghört d'Chile tatsächlich zmittst is Dorf, und de Bode ghört under d'Füess wie d'Buurenärde under en Arbet», wo Menschen sich erfahren können. Nicht nur wir sollen uns bewegen, motivieren lassen, sondern auch diese Jugend soll sich motivieren und bewegen lassen und mithelfen, den Ausstieg zu ermöglichen. Aber wir müssen sie in die Gespräche mit einbeziehen. Wo sind die Betroffenen bei den drogenpolitischen Diskussionen? Ich rede in ihrem Namen, im Namen der Betroffenen - auch sie sind jemand. Soviel zur Konzeption. Am Anfang war die Konzeption. Natürlich heisst es nicht so in der Bibel. Noch einige Gedanken: Sie werden sagen, es gibt nur einen schmalen Rückhalt, was das Gesetz anbetrifft. Ich könnte Sie jetzt an die bundesrätliche Stellungnahme vom 7. September 1994 zu den aktuellen Drogenproblemen erinnern. Dort hat der Bundesrat die Bereitschaft formuliert, einen Antrag des EDI für Massnahmen zur Förderung stationärer Drogentherapien und derer Kosten zu prüfen. Wir könnten auch, wenn das Gesetz zur Sprache kommt, das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel mit Artikel 15c Absatz 3 erwähnen, wo expressis verbis steht: «Der Bund unterstützt Kantone und private Organisationen bei der Durchführung des Gesetzes durch Dienstleistungen.» Was bedeuten aber Gesetze, und was bedeuten formaljuristische Fragen in Anbetracht dessen, dass der Lazarus vor unserer Türe ist? Er ist nicht ein Quantum von wissenschaftlichen Analysen und Papieren, sondern er ist ein Mensch - zuerst ein Mensch! Noch ein Gedanke: Man wird sagen: Das liebe Geld, das liebe Geld, das liebe Geld - Am Golde hängt, nach Golde drängt doch alles. Ach, wir Armen! Sollte es sein, dass unsere Bevölkerung und die Betroffenen ein wenig Wind von den eidgenössischen Räten, von dieser Ebene her spüren - Wind heisst auf hebräisch Ruach, Geist. Sollte unsere Bevölkerung den entschiedenen Geist der Politiker und Politikerinnen spüren, dass da etwas getan wird, dann müssen wir keine Angst haben, dass diese Bevölkerung nicht merkt, dass einige Hunderte von der Szene weggehen; dann müssen wir keine Angst haben, dass diese Bevölkerung nicht mitträgt und mitkämpft, weil ein Zeichen der Hoffnung gesetzt wird. Berechnen Sie einmal: Wie viele Menschen haben einen Herzinfarkt wegen diesen Drogenszenen und diesem Aufruhr im Land? Was sparen wir da an Geldern, die der Staat bezahlen muss, wenn solche Dörfer, solche Einrichtungen bestehen? Lassen Sie den Geist- Ihren Geist! - spüren, er ist nötig! Wissen Sie, man sagt, die Landesregierung, der Nationalrat sind so regungslos, da ist keine Bewegung. Ich bin anderer Meinung. Mit Galileo Galilei würde ich sagen: Der Nationalrat wie die Landesregierung bewegen sich doch. Ich danke Ihnen und bitte Sie, der Motion zuzustimmen. Ich rede im Namen der Betroffenen, und ich verspreche, in Ihrem Namen in diesem Dorf auch zu wirken - voll und ganz und hoffentlich auch im Namen Gottes. Wick Hugo (C, BS): Was soll man da noch sagen? Nachdem der Geist gewirkt hat und ich von der vorherigen Debatte noch immer einigermassen entgeistert bin, möchte ich Ihnen vor allem sagen: Die CVP-Fraktion stimmt der Überweisung als Motion zu. Ich möchte Sie auf ein kleines Faktum hinweisen, das in dieser Dokumentation «Selbsthilfedorf» steht: Ich habe die Zahlen zusammengerechnet. Ich habe den Kapitalzins dazugezählt. Ich habe das durch die Anzahl Personen geteilt, also etwas ganz Gewöhnliches, das wir hier in diesem Haus immer machen. Ich habe mich tatsächlich mit dem Geld befasst und habe festgestellt: Wenn das stimmt - bis jetzt hat immer alles gestimmt, was Kollege Sieber gesagt hat -, dann kostet ein solcher Insasse, Patient, Mensch in diesem Selbsthilfedorf etwa 30 000 Franken im Jahr. Wenn Sie diesen Betrag mit dem für einen Knaben oder ein Mädchen in einem staatlichen Waisenhaus vergleichen - bedeutend weniger problematische Menschen -, dann ist das weniger als die Hälfte, denn diese kosten in Basel über 80 000 Franken pro Jahr. Wenn man also diese Rechnung macht und sich überlegt, was uns die Drogensüchtigen sonst kosten, muss man sagen: Auch von einer knallharten Kosten-Nutzen-Rechnung her gesehen ist es berechtigt, dass wir der Motion Sieber zustimmen. Ein zweiter Punkt: Wir wissen, dass es Therapieplätze braucht, und es braucht ein breitgefächertes Angebot an Therapieplätzen. Ich habe mit Herrn Sieber gesprochen. Es ist selbstverständlich, dass diese Therapieplätze nicht für alle geeignet sind. Aber es ist klar, dass es für viele eine Chance ist, wenn sie irgendwo unterkommen können. In diesem Rahmen derbreitgefächerten Therapieplätze hat dieses Selbsthilfedorf Platz. Auch dies ein Grund, warum ich Sie bitte, die Motion Sieber zu unterstützen. Keller Rudolf (D, BL): Wir haben es vorher gehört: Manchmal braucht es in einem Land auch Leute, die ein schwieriges Problem auf ihre Art und Weise couragiert an die Hand nehmen, Leute, die etwas riskieren. Der Motionär, Kollega Ernst Sieber, verlangt die Errichtung eines grossen Drogenselbsthilfedorfes für ausstiegswillige Drogenabhängige. Es soll so konzipiert sein, dass den betroffenen Menschen eine sinnvolle Arbeit gegeben wird, dass sie eingebettet in eine tragende Gemeinschaft von ihrer Sucht loskommen können. Es ist der Versuch, ein Problem an der Wurzel zu packen, also nicht einfach Symptombekämpfung zu machen, bei der man den kranken Drogenabhängigen bis an ihr nahes Lebensende von Staates wegen Drogen abgibt, wie das jetzt versucht wird. Wir haben einen nationalen Drogennotstand. Einem Notstand kann man nicht mit Pflästerlipolitik begegnen, wie das heute versucht wird, sondern nur mit einem grossen Wurf. Grosse Würfe kosten Geld; deshalb wohl der Widerstand von einigen, welche den vorliegenden Vorstoss nur als Postulat überweisenwollen! Wenn man allerdings die Gesamtrechnung macht, dürfte ein Drogenselbsthilfedorf für ausstiegswillige Drogenabhängige letzten Endes der kostengünstigere Weg sein, als die heutige verfahrene Situation in der Drogenpolitik weiterbestehen zu lassen. Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi stimmt deshalb einstimmig der Überweisung der Motion zu. Wir sind der Meinung, dass wir etwas Mutiges unternehmen müssen und Nägel mit Köpfen machen sollten. Wir appellieren an den Gesamtbundesrat, an Frau Bundesrätin Dreifuss - ich weiss es, es ist ein schwieriger Appell -; unser Appell lautet so: Möglichst schnell handeln, nachdem unser Rat diesen Vorstoss als Motion überwiesen hat. Vetterli Werner (V, ZH): Kollege Sieber, ich bin beeindruckt. Wir haben ja gestern lange über dieses Projekt gesprochen, und ich möchte Ihnen helfen, Vorurteile abzubauen. Nur bin ich etwas stutzig geworden. Sie haben vorhin gesagt, Ihr Selbsthilfedorf sei drogenfrei. Das würde dem System entsprechen, das wir als kleine Parlamentariergruppe in Les Rives du Rhône bei Pierre-Yves Albrecht in Sion gesehen haben. Wenn ich aber Ihr Konzept anschaue, lese ich auf der Seite 6, dass ärztlich kontrollierte Methadonabgabe und Abgabe von Drogen unter strenger ärztlicher Aufsicht geplant sind. Gestern sagtest Du mir, Kollege Sieber, es sei keine Abgabe von Drogen geplant Wenn dem so ist, antworte bitte gemäss der Bibel: «Eure Rede sei: ja, ja; nein, nein!» Wenn Du hier öffent-- 4 of 7 -Motion Sieber 1402 N 21 septembre 1994 lieh erklären kannst, dass keine Drogenabgaben in diesem Selbsthilfedorf geplant sind, dann würden viele Widerstände und Dämme gebrochen, und Du hättest auch unsere Unterstützung. Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Monsieur le Pasteur, en effet, «Au commencement était le verbe», et il est difficile de résister bien sûr à un verbe aussi enflammé, aussi enthousiaste, aussi inspiré que le vôtre. Cependant, j'aimerais expliquer pourquoi le Conseil fédéral souhaite recevoir vos propositions sous forme de postulat et non pas de motion. Il faut se rendre compte que notre Office fédéral de la santé publique, de même d'ailleurs que les offices compétents des cantons, reçoivent un très grand nombre de demandes, de projets, qu'il y a des centaines d'institutions thérapeutiques dans ce pays qui demandent, et qui reçoivent ou ne reçoivent pas selon les critères appliqués, une aide de la Confédération ou des cantons. La procédure pour obtenir ces soutiens est toujours la même: il faut qu'un dossier détaillé soit présenté, qu'une proposition concrète soit faite, que ce dossier puisse être examiné très attentivement, et que l'on puisse ainsi prendre une décision en toute connaissance des intentions concrètes, et pas seulement sur la base de visions. Je dois vous dire mon admiration et mon respect: votre vision humaniste de la lutte contre la drogue et contre le sida, votre aide aux mourants reçoivent pleinement le soutien non seulement de la population, mais certainement de tout ce que ce pays compte également d'autorités. Votre vision est une vision à laquelle j'adhère à cause de son humanisme, de sa tolérance, de sa compassion envers ceux qui souffrent Mais la question posée par M. Verterli montre bien que cette vision telle que vous l'avez exprimée n'est pas une politique concrète qui répondrait à toutes les questions que l'on peut se poser. Vous le savez, lorsque vous vous êtes adressé d'abord, par cette motion, au Conseil fédéral, il était question à l'époque de trouver un terrain, et après bien des efforts nous avons trouvé un seul terrain: c'est bien sûr dans le contact avec les autorités de cette région et de cette commune qu'il aurait fallu aller de l'avant Depuis, nous avons reçu en juin 1994 le dossier présentant le concept d'un village pour ex-toxicomanes, à l'appui de cette motion que vous avez déposée. Mais ce dossier reste encore à l'état d'esquisse. Il ne mentionne pas le lieu où cela peut se faire. Aucun contact préalable avec les autorités locales ou cantonales n'est mentionné, et le budget que M. Wick a examiné n'est qu'un ordre de grandeur des coûts, un simple ordre de grandeur, avec une demande pour une contribution financière attendue de la Confédération de l'ordre de 2,5 millions de francs par année. A ce propos, et nous cesserons ensuite de parler d'argent, permettez-moi tout simplement de dire que le budget total de la Confédération, pour toutes les activités dans le domaine de la drogue est d'environ 12 millions de francs par an, que cela inclut la prévention, la réduction des risques, l'assistance, la thérapie, la formation, la recherche, la coordination et la documentation; dans ce sens-là, un budget de 2,5 millions de francs par année reviendrait à dire que c'est le Parlement, non pas qui fait quelque chose en plus, mais qui choisit, parmi les nombreuses offres de thérapie qui sont faites, sans connaître les autres, celle qui lui semble avoir le plus de chances de satisfaire sa vision des choses. Or, nous n'avons pas pu voir, parce qu'il n'est pas assez concret, dans quelle mesure ce projet correspond effectivement à l'analyse des besoins telle qu'elle a été faite dans le rapport «REHA 2000». Ce qu'on a vu quant aux lacunes qui existent, c'est que les plus importantes concernent toutes les phases de la chaîne de traitement Ces lacunes sont importantes en ce qui concerne le sevrage physique, la thérapie psychosociale de la dépendance, qui correspond sans doute le mieux à ce que ce village pourrait offrir, et elles sont également immenses; je dirais même que c'est le plus important dans le domaine de la réintégration socioprofessionnelle. Ce qui est frappant aussi, c'est que ce qui manque, ce sont souvent les éléments de liaison entre ces différentes phases. Combien de jeunes font des sevrages physiques sans avoir ensuite l'enchaînement immédiat qui serait nécessaire dans des offres de thérapie! Et vous le savez, Monsieur Sieber, les besoins concernent surtout les jeunes, les femmes, qui nécessitent une prise en charge souvent adaptée à leur situation particulière. Les lacunes sont particulièrement grandes pour les personnes souffrant de toxicomanie et de troubles psychiques, et pour celles qui ont une très longue carrière de toxicomanie. Nous ne pensons pas que l'on puisse prendre en charge et apporter le traitement souhaitable à toutes ces personnes dans une seule structure telle que celle du village que vous proposez de réaliser. J'aimerais ajouter un autre point critique, puisque nous devons débattre ici des détails d'un projet présenté dans ses grands traits et non pas dans sa réalisation concrète, c'est malgré tout le doute que nous éprouvons face à la taille du projet: 150 toxicomanes, plus le personnel qui vivra sur place. Du point de vue professionnel, il est difficile de garantir une approche thérapeutique différenciée et individualisée dans une institution de cette taille, et cela d'autant plus si les intervenants professionnels sont peu nombreux et si l'on fait appel, pour l'essentiel, à des ex-toxicomanes pour encadrer les nouveaux arrivants. La grande taille du village est aussi un obstacle à une collaboration intensive avec l'entourage familial, avec les autres institutions et avec le monde extérieur. Un certain risque de formation de ghetto n'est certainement pas à écarter. Nous le savons aussi par des expériences faites à l'étranger. L'analyse que nous avons faite des lacunes, l'analyse «REHA 2000», a montré que les institutions de taille moyenne de 15 à 25 places étaient certainement celles qui avaient eu les plus grands succès jusqu'à présent A la suite de cette analyse des lacunes, nous préférerions pouvoir mettre à disposition les moyens très rares que nous avons - encore une fois, je dois me battre pour chaque centaine de milliers de francs pour permettre de réaliser quelque chose répondant au mieux aux lacunes que je viens d'évoquer à très grands traits. Je regrette d'être aussi précise dans les critiques qu'il faut bien émettre par rapport à ce projet. Une motion qui devrait nous amener à agir dans le sens où vous le proposez, revient quasiment à accepter un projet à l'état d'esquisse, et sans que le Parlement ait la possibilité de voir quels sont les autres projets, les autres lacunes, les autres thérapies, cantonales d'ailleurs aussi, et quelles places dans un réseau général doivent être trouvées. C'est en regrettant surtout le manque de moyens, au niveau de la Confédération et des cantons - que nous pouvons consacrer à la thérapie -, que j'aimerais conclure. Je lance un appel: suivez le pasteur Sieber en nous aidant à avoir les moyens d'une prise en charge et d'une thérapie en matière de drogue. Jusqu'à présent - y compris dans les discussions actuelles sur les restrictions budgétaires, y compris dans les propositions que nous avons reçues de la part d'un grand nombre de partis de sabrer dans les dépenses de la Confédération -, nous avons été obligés de sabrer également dans ce domaine où je dois faire des efforts surhumains pour maintenir tout simplement un misérable budget de 12 millions de francs. Suivez le pasteur Sieber dans ses appels au moment des discussions budgétaires, mais laissez-nous faire un travail qui, en collaboration avec les cantons et avec les thérapeutes, nous permet la meilleure utilisation possible des ressources, de façon à combler nos lacunes. Je considérerai, permettez-moi de le dire avec une certaine virulence, comme hypocrite de choisir un projet, alors que je sais que lors de la discussion du budget 1995 en décembre prochain, nous ne recevrons pas un centime de plus pour la thérapie en matière de drogue. Sieber Ernst (U, ZH): Zuerst, Werner Verterli, eine Antwort für Dich: In der Konzeption steht im Grunde genommen das - so habe ich es verstanden -, was wir gestern besprochen haben, nämlich: An der Peripherie niederschwellige Einrichtungen, Methadonabgaben, die aber eindeutig zum Ziel haben, die Leute aufzunehmen, um sie dann weiterzuführen; dies, weil sie sonst zurückgehen, was wir am Lettensteg erlebt haben. Das heisst nicht, dass für die ganze Dauer des Aufenthaltes -- 5 of 7 -21. September 1994 N 1403 Ordnungsantrag solcher Leute eine solche Therapie weitergeführt wird. Es ist der Einstieg zum Ausstieg. Als Zweites darf ich Ihnen, Frau Bundesrätin, meine Erfahrung schildern: Wir haben jetzt in der Schweiz 22 Stationen aufgebaut Wenn irgendwo der Wind bläst und die Bevölkerung wahrnimmt, dass etwas geschieht, bevor z. B. die finanzielle Situation geregelt ist - jetzt auch hier, bevor das Ja durch die Motion gegeben ist-, gibt es eine Opposition, die nicht mehr zu überwinden ist Darum habe ich mir gesagt, bevor ich den Flecken Erde habe, kann ich nicht weiterreden, zuerst muss ich von hier die Unterstützung haben, und dann kann ich das Land auch beanspruchen. In derVernehmlassung wurde mir gesagt, dass kein geeignetes Stück Land hätte gefunden werden können. Dort hat man gesagt, das Land in Lutry sei «bewegter Boden». Das Bundesamt für Gesundheitswesen erklärte, dies sei Land, das sich nicht eigne, wie es auch in der Antwort des Bundesrates steht: «bewegter Boden gegen den Genfersee hin». Also habe ich mir gedacht: Zuerst die Vorgespräche, die Sicherheit, das Abgesegnetsein durch das Parlament, und dann die Schritte in Richtung jener Landflecken unternehmen, die mir jetzt angeboten worden sind. Es sind zwei in der Schweiz. Ein weiterer Punkt: Die Therapiekette können wir, nach
30 Jahren Arbeit, ergänzen oder schliessen. Wir haben eine Entzugsstation. Wir haben im Grunde genommen alle diese Einrichtungen, aber ich denke schon in Ihrem Sinn, die Kohärenz muss da sein, es muss eine Beziehung sein zu anderen Netzen. Das ist ein Punkt, in dem ich Ihnen voll zustimme. Ich nehme jedoch an, dass die Gespräche folgen werden. Noch etwas: Ich rechne mit 2000 Menschen. Haben Sie von San Patrignano schon gehört? Dort sind mehr als 2000 Menschen. Es hat Parlamentarier, die mit mir dort einen Besuch gemacht haben. Dort klappt es, weil die Zellenbildung extrem gepflegt wird, das heisst: über eine breite Region hin peripher die niederschwelligen Einrichtungen bis zum Kern. Ich stimme auch hier zu. Am liebsten würde ich sagen: 5000 Menschen in Anbetracht der Not, aber es ist eindeutig so, dass die Grosse dieser Zellen ein Problem ist Das letzte noch, das Geld. Hier darf ich Sie beruhigen. Wenn die Bevölkerung das durch das Parlament gegebene Zeichen hat, werden wir wegen den Finanzen kein Problem haben. Da bin ich sicher und kann Sie beruhigen und Ihnen eine gute Ruhe wünschen. Das wird die Bevölkerung mittragen. Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Ordnungsantrag - Motion d'ordre Bär Rosmarie (G, BE): Ich möchte den Vizepräsidenten nicht bitten, das Quorum auszuzählen, das können wir selber feststellen. Es ist offensichtlich: Das Experiment, das wir gestern gestartet haben, ist schon gescheitert. Der Aufruf von Herrn Früh, wir sollten am Abend die «Familienpflichten» wahrnehmen, wurde in grosser Zahl befolgt Ich wusste gar nicht, wie viele Familienväter wir in diesem Saal haben! Sie wissen, dass es absolut verfassungswidrig ist, was wir hier tun. Artikel 87 und der Kommentar dazu sind eindeutig. Wir diskutieren hier ganz brennende gesellschaftspolitische Fragen: z. B. das Drogenproblem, Gen-Fragen. Wir sind dabei fast unter uns, «kleine Familie»! Frau Bundesrätin sitzt da, spricht vor leeren Sesseln. Ich finde das unwürdig. Ich finde das kein Selbstverständnis eines Parlamentes mehr, und ich bitte Sie, diese Übung abzubrechen, Herr Vizepräsident (Beifall) Schluss der Sitzung um 20.25 Uhr La séance est levée à 20 h 25 -- 6 of 7 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Sieber Selbsthilfedorf für ausstiegswillige Drogenabhängige Motion Sieber Village en faveur de toxicomanes dépendants désirant s'en sortir In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3370 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1994 - 15:00 Date Data Seite 1398-1403 Page Pagina Ref. No 20 024 438 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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