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Entscheid

93-3408

Verwaltungsbehörden 17.12.1993 93.3408

17. Dezember 1993Deutsch12 min

Source admin.ch

Erwägungen

5.

Nach Auffassung des Bundesrates müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um die Energieeffizienz und die Energieversorgung der osteuropäischen Staaten sowie die Sicherheit der Kernanlagen zu verbessern. Das Ausmass der Mittel, die der Bundesrat im Rahmen der Finanzhilfen für die Verbesserung der Energieversorgung und der Sicherheit der Kernanlagen einschliesslich der Entsorgung einsetzen wird, hängt davon ab, welche Bedürfnisse in den einzelnen Ländern bestehen und welche Hilfe siefürdiese Bereiche aus anderen Quellen erhalten. Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht der Bundesrat davon aus, dass Projekte im Energiebereich (inklusive Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke) im Rahmen der Finanzhilfen etwa 5 bis 10 Prozent ausmachen werden. Für die technische Zusammenarbeit im Energiebereich sind die Mittel durch die vom interdepartementalen Programmkomitee vorgenommene prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Kooperationsbereiche vorgegeben. Für den Bereich Energie und Umwelt sind, wie unter Punkt 2 erwähnt, 11 Prozent der verfügbaren Zahlungsmittel vorgesehen. Die Intensität der Zusammenarbeit richtet sich somit nach den Zahlungskrediten, die von den eidgenössischen Räten mit dem jährlichen Voranschlag jeweils genehmigt werden. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 93.3408 Interpellation Reimann Maximilian Diplomatisch beklagtes Aussenseiterdasein der Schweiz Isolement de la Suisse. Critiques émanant des milieux diplomatiques Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1993 Gemäss Presseinformation des EDA verspüren angeblich immer mehr schweizerische Botschafter die Nachteile, die der Schweiz aus ihrer Nichtmitgliedschaft in der EG und in der Uno erwachsen. Entsprechend sollen sie sich darüber anlässlich der diesjährigen Botschafterkonferenz von Ende August in Bern beklagt haben. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1.

Haben die Botschafter nicht auch über Vorteile berichtet, die der Schweiz aus besagten Nichtmitgliedschaften erwachsen?

2.

Falls nein, wäre der Bundesrat bereit, ein breiter als bloss diplomatisch abgestütztes Expertengremium einzusetzen, das auch die positiven Aspekte unserer derzeitigen aussenpolitischen Konfiguration auflisten würde?

3.

Hat der Bundesrat seinen auswärtigen Vertretungen Anweisungen im Sinne einer gemeinsamen Sprachregelung erteilt, wie vor Ort auf Kritiken an unserer Nichtmitgliedschaft in EWR, EG oder Uno zu reagieren ist?

4.

Hält der Bundesrat mit Blick auf weitere aussenpolitische Urnengänge dieses «diplomatisch bejammerte Aussenseiterdasein» abstimmungspsychologisch nicht für kontraproduktiv? Texfe de l'interpellation du 22 septembre 1993 Selon une information communiquée à la presse par le DFAE, lefait que la Suisse n'appartienne ni à la CE ni à l'ONU présenterait des inconvénients aux yeux d'un nombre croissant d'ambassadeurs. Ces derniers s'en seraient d'ailleurs plaints à l'occasion de la Conférence des ambassadeurs à Berne fin août 1993. En conséquence, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Les ambassadeurs n'ont-ils pas également fait remarquer certains avantages découlant de cette non-appartenance de la Suisse aux organisations mentionnées?

2.

Si tel n'est pas le cas, le Conseil fédéral serait-il prêt à mettre en place une commission d'experts qui soit plus largement soutenue que d'une manière purement diplomatique, et qui dresserait également la liste des points positifs de notre politique étrangère actuelle?

3.

Le Conseil fédéral n'a-t-il pas donné les mêmes instructions à tous ses représentants à l'étranger quant à la manière de répondre aux critiques de notre non-appartenance à l'EEE, à la CE ou à l'ONU?

4.

Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que le fait que les diplomates déplorent l'isolement de la Suisse aura une influence néfaste sur l'issue des scrutins à venir portant sur des objets de politique extérieure? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Als seinerzeitiger Befürworter einer EWR-Mitgliedschaft der Schweiz halte ich ein einseitiges Beklagen von Konsequenzen aus missliebigen Entscheiden des Souveräns durch die schweizerische Diplomatie nicht für opportun. Dies um so mehr, als unsere derzeitige aussenpolitische Stellung nebst Nachteilen zweifellos auch Vorteile mit sich bringt. Zu denken wäre beispielsweise an: - den schweizerischen Aktienmarkt, der bekanntlich stark von ausländischen Investoren «gemacht» wird und nach dem «dimanche noir» des 6. Dezember 1992 weit euphorischer nach oben tendiert hat als die übrigen europäischen Aktienbörsen; - die Stärke des Schweizerfrankens im Vergleich zu praktisch allen anderen europäischen und aussereuropäischen Währungen mit positiven Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz; -die Entwicklung der Beschäftigungszahlen ausländischer Firmen in der Schweiz, wo mit Genugtuung zu registrieren ist, dass u. a. die amerikanischen Computer-Konzerne IBM oder Digital Equipment ihre schweizerischen Belegschaften 1993 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht haben; -das Exklusivmandat, das die von 160Staaten beschickte Genfer Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer am 31. August 1993 der Schweiz im Zusammenhang mit der Bildung einer Expertengruppe im Bereich des humanitären Völkerrechts erteilt hat; - die unangefochten starke Stellung von Genf als internationale Konferenzstadt Solch positive Aspekte, die noch verschiedentlich ergänzbar sind, sollten von der «offiziellen Schweiz» doch nicht einfach negiert werden. Ebenso dürfen die Nachteile nicht übersehen werden, die anderen Ländern durch ihre Mitgliedschaften zum Beispiel in EG und EWR erwachsen. Auch diese Aspekte gehören in eine Saldobilanz über die Vor- und Nachteile unserer derzeitigen aussenpolitischen Sonderstellung mit einbezogen. Der Bundesrat täte gut daran, das feinfühlige Schweizervolk nicht mit einseitig gefärbten Stellungnahmen zu berieseln.

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Interpellation Zisyadis 2566 N 17 décembre 1993 Das gilt nachgerade auch für Verlautbarungen unserer Diplomaten. Es wäre deshalb zu begrüssen, wenn der Bundesrat im Sinne dieses Vorstosses angemessen Gegensteuer geben würde. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 novembre 1993 Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass ein einseitiges Beklagen der Folgen eines demokratischen Entscheids durch die schweizerischen Vertreter im Ausland unseren Interessen nicht zuträglich wäre. Die an der diesjährigen Botschafterkonferenz geäusserten Ansichten sind nicht als solche Klagen zu verstehen.

1. Die schweizerischen Vertretungen sind verpflichtet, über die Reaktionen und Kommentare ihrer Gastländer und internationalen Organisationen objektiv Bericht zu erstatten. Im Falle der Ablehnung des EWR waren diese Reaktionen seitens unserer europäischen Partner von Bedauern, aber auch Verständnis für den demokratisch gefällten Entscheid geprägt Das Abwägen der Vor- und Nachteile, die unserem Land aus der Nichtmitgliedschaft in EWR, EG und Uno erwachsen, erfolgt durch Politik und Verwaltung in der Schweiz, wo die Auswirkungen auch spürbar sind. In bezug auf die Folgen der Ablehnung des EWR hat der Bundesrat u. a bereits in seiner Antwort auf das Postulat Eymann Christoph vom 18. Juni 1993 (93.3350) erklärt, dass die Lage umfassender und zuverlässiger erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens beurteilt werden kann. Dies dürfte auch auf die vom Interpellanten in der Begründung des Vorstosses aufgeführten Beispiele zutreffen, zumal die Motive unternehmerischer Entscheide im einzelnen schlecht eingesehen werden können und nicht auf eine einzige Ursache zurückgeführt werden sollten. Genf hat sicher eine lange Tradition als Sitz internationaler Organisationen und als Konferenzort Die aus der finanziellen Lage der Uno entstehenden Zwänge und die aufgrund der weltpolitischen Veränderungen schärfere Konkurrenz haben zur Folge, dass die Stellung Genfs nur um den Preis ständiger diplomatischer und materieller Anstrengungen aufrechterhalten werden kann. Die Uebertragung internationaler Mandate auf die Schweiz - wie das Ende August 1993 von der Internationalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer in Genf unserem Land erteilte Exklusivmandat zur Bildung einer Gruppe von Regierungsexperten mit dem Auftrag, nach praktischen Mitteln für den Respekt des Rechts und seiner Anwendung zu suchen - zeugt vom grossen Vertrauen, das die Schweiz in der Staatengemeinschaft nach wie vor geniesst Dies wird im Inland nicht immer erkannt Dieses Vertrauen ist zu einem wesentlichen Teil auf unser politisches und materielles Engagement sowie die fachliche Kompetenz unserer Vertreter in internationalen Gremien zurückzuführen. Unsere Aussenpolitik muss in der Lage sein, dieses Vertrauenskapital stets neu zu festigen und zu mehren.

1. Die schweizerischen Vertretungen sind verpflichtet, über die Reaktionen und Kommentare ihrer Gastländer und internationalen Organisationen objektiv Bericht zu erstatten. Im Falle der Ablehnung des EWR waren diese Reaktionen seitens unserer europäischen Partner von Bedauern, aber auch Verständnis für den demokratisch gefällten Entscheid geprägt Das Abwägen der Vor- und Nachteile, die unserem Land aus der Nichtmitgliedschaft in EWR, EG und Uno erwachsen, erfolgt durch Politik und Verwaltung in der Schweiz, wo die Auswirkungen auch spürbar sind. In bezug auf die Folgen der Ablehnung des EWR hat der Bundesrat u. a bereits in seiner Antwort auf das Postulat Eymann Christoph vom 18. Juni 1993 (93.3350) erklärt, dass die Lage umfassender und zuverlässiger erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens beurteilt werden kann. Dies dürfte auch auf die vom Interpellanten in der Begründung des Vorstosses aufgeführten Beispiele zutreffen, zumal die Motive unternehmerischer Entscheide im einzelnen schlecht eingesehen werden können und nicht auf eine einzige Ursache zurückgeführt werden sollten. Genf hat sicher eine lange Tradition als Sitz internationaler Organisationen und als Konferenzort Die aus der finanziellen Lage der Uno entstehenden Zwänge und die aufgrund der weltpolitischen Veränderungen schärfere Konkurrenz haben zur Folge, dass die Stellung Genfs nur um den Preis ständiger diplomatischer und materieller Anstrengungen aufrechterhalten werden kann. Die Uebertragung internationaler Mandate auf die Schweiz - wie das Ende August 1993 von der Internationalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer in Genf unserem Land erteilte Exklusivmandat zur Bildung einer Gruppe von Regierungsexperten mit dem Auftrag, nach praktischen Mitteln für den Respekt des Rechts und seiner Anwendung zu suchen - zeugt vom grossen Vertrauen, das die Schweiz in der Staatengemeinschaft nach wie vor geniesst Dies wird im Inland nicht immer erkannt Dieses Vertrauen ist zu einem wesentlichen Teil auf unser politisches und materielles Engagement sowie die fachliche Kompetenz unserer Vertreter in internationalen Gremien zurückzuführen. Unsere Aussenpolitik muss in der Lage sein, dieses Vertrauenskapital stets neu zu festigen und zu mehren.

2. Nach Entgegennahme eines entsprechenden Postulates Caccia vom 18. März 1993 (93.3167) hat der Bundesrat eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, welche die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ablehnung des EWR darlegen soll. Die Beurteilung aller positiven und negativen Aspekte der aussenpolitischen Gesamtlage ist die Voraussetzung jedes wichtigen Entscheids in der Aussenpolitik. Sie wird vom Bundesrat vorgenommen, der sich dabei auf sämtliche verfügbaren Erkenntnisse - auch solche von Experten ausserhalb der Verwaltung - abstützt Diese Beurteilung ist auch Gegenstand des aussenpolitischen Berichts, der demnächst an die Räte überwiesen wird. Deshalb und aufgrund des unter Ziffer 1 dargestellten Sachverhaltes erübrigt sich die Einsetzung eines Expertengremiums im Sinne der Frage des Interpellanten.

3. Es ist eine ständige Aufgabe der schweizerischen Vertretungen, den ausländischen Partnern unsere Nichtmitgliedschaft in EWR, EG und Uno verständlich zu machen. Besondere Sprachregelungen sind dort vonnöten, wo ein spezifischer Erklärungsbedarf besteht Wie bereits erwähnt, können wir bei unseren europäischen Partnern auf das Verständnis für demokratisch gefällte Entscheide zählen.

4. Bereits mit der Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens hat der Bundesrat klargestellt, dass er entschlossen ist, eine Isolation der Schweiz in Europa und in der Welt zu verhindern und sich damit gegen die Abdrängung unseres Landes in ein Aussenseiterdasein entschieden zur Wehr zu setzen. Der seither von den Mitgliedern des Bundesrates gesuchte und gepflegte Dialog mit Vertretern europäischer Staaten auf höchster Ebene - zuletzt am Rande des Europaratgipfels in Wien vom8./9. Oktober 1993, beim Besuch des deutschen Bundeskanzlers Kohl in der Schweiz am 18. Oktober 1993 und beim Staatsbesuch von Königin Beatrix der Niederlande vom 3. bis 5. November 1993 - ist Ausdruck dieser Entschlossenheit; in zahlreichen öffentlichen Auftritten hat der Bundesrat zudem engagiert gegen Mutlosigkeit und Schwarzmalerei Stellung bezogen. Diese Haltung ist auch für unsere Vertreter im Ausland massgebend. Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt und verzichtet auf Diskussion. #ST# 93.3454 Interpellation Zisyadis Beziehungen Schweiz-Türkei Relations Suisse-Turquie Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1993 Ein Staat, ja sogar ein Mitglied des Europarates, verstösst gegen unsere Ueberzeugungen und verletzt die demokratischen Werte, die uns so am Herzen liegen: die Türkei. Der Völkermord, der erste in diesem Jahrhundert, an 1,6 Millionen Armeniern und Griechen darf nicht aus unseren Gedächtnissen verschwinden. Das Militär verstösst noch immer gegen die demokratischen Regeln - man denke nur an die Eroberung Zyperns im Jahre 1974 und an die Teilung der Insel und zerstört systematisch kulturelles, archäologisches oder religiöses Erbe. Die Türkei im Jahre 1993 steht auch für politische und kulturelle Unterdrückung eines Teils ihrer Bevölkerung, der Kurden, die ins Exil, namentlich auch in unser Land, gehen müssen. Zudem kommt es nicht selten vor, dass türkische Drogenkreise unser Land für den Drogenhandel und für den Transfer von Drogengeldern benutzen. Nach der Schiesserei vom 24. Juni 1993, die mit der Erschiessung eines Kurden von der türkischen Botschaft aus endete, konnte der Bundesrat feststellen, welche Methoden die Türkei anwendet Es ist nun an der Zeit, sich die Frage zu stellen, ob die Schweiz ihre Unterstützungs- und Investitionspolitik nicht überdenken sollte. Die Augen unter dem Vorwand «unserer guten wirtschaftlichen Beziehungen» zu verschliessen wäre für unsere Institutionen eine gefährliche Politik und käme einer Komplizenschaft gleich. Kann der Bundesrat folgende Fragen beantworten:

1. Wie hoch sind die Gelder und Finanzsicherheiten, die der Türkei aus der Bundeskasse gewährt werden?

2. Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten aus Fonds, die die Schweizerische Nationalbank führt und überwacht?

3. Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten von Banken oder anderen halbstaatlichen Unternehmungen?

4. Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten von Handelsbanken oder von Privaten?

5. Hat die Türkei in der Schweiz Obligationenanleihen aufgelegt?

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Reimann Maximilian Diplomatisch beklagtes Aussenseiterdasein der Schweiz Interpellation Reimann Maximilian Isolement de la Suisse. Critiques émanant des milieux diplomatiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3408 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2565-2566 Page Pagina Ref. No 20 023 560 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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