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Entscheid

93-3430

Verwaltungsbehörden 01.02.1995 93.3430

1. Februar 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

60.

Jahren eine Tragödie. Sie finden keinen Arbeitsplatz mehr, sondern stehen auf der Strasse und sind - in der heutigen Rezession - nach zwei Jahren ausgesteuert. Es müsste hier dringend etwas passieren. Wenn die heute gültigen Kündigungsschutzbestimmungen beibehalten werden, bedeutet dies konkret, dass die Pensionskassenaufsicht nicht wirksam durchgeführt werden kann, weil die Arbeitnehmervertreter es sich nicht leisten können, im konkreten Fall einer Empfehlung des Arbeitgebers, der gleichzeitig Stiftungsratspräsident ist, nicht zu folgen. Es müsste im OR eine wirksamere Kündigungsbestimmung eingeführt werden, die derjenigen bei Krankheit entspricht, aber auch derjenigen, die beispielsweise bei Zivildienstleistenden im Ausland gilt Es könnte aber auch eine Kündigungsschutzbestimmung eingeführt werden, wie wir sie gerade jetzt mit dem Gleichstellungsgesetz eingeführt haben. Im Unterschied zu dem, was der Bundesrat bei der Beantwortung der Motion sagt, gibt es eben durchaus Fälle, bei welchen jetzt der Kündigungsschutz verbessert wird: Wenn nämlich eine Arbeitnehmerin die Verletzung des Gleichstellungsgesetzes moniert, darf ihr nach der Anrufung der Schlich-tungsstelle, aber auch im Laufe des Gerichtsverfahrens nicht gekündigt werden - dann ist eine solche Rachekündigung des Arbeitgebers anfechtbar. Genau das schlägt meine Motion auch für Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter in Stiftungsräten von Pensionskassen vor. Wenn ein solcher Schutz vor Rachekündigungen für diese Arbeitnehmervertreter nicht existiert, können sie ihre Funktion in den Stiftungsräten der Pensionskassen nicht wahrnehmen. Ich muss Sie deshalb ersuchen, die Motion zu überweisen und diesen Kündigungsschutz so zu verbessern, wie wir es jetzt gerade im Gleichstellungsgesetz fürjene Arbeitnehmerinnen getan haben, die vor der Schlichtungsstelle oder in einem gerichtlichen Verfahren eine Diskriminierung geltend machen. Koller Arnold, Bundesrat: Ich möchte auch hier auf die schriftliche Antwort des Bundesrates verweisen. Wir sind der Meinung, dass der bestehende gesetzliche Kündigungsschutz ich verweise auf Artikel 336 des Obligationenrechts - hier auch genügen muss. Denn wenn wir darüber hinausgingen, müssten wir ja zu einer viel schärferen Sanktion greifen, dann müssten wir die Nichtigkeit vorsehen. Das scheint uns in einem grundsätzlichen System der Kündigungsfreiheit, wo wir bereits Schutzvorkehren gegenüber missbräuchlichen Kündigungen haben, unangemessen. Es kommt dazu, dass gerade neuere Gerichtsentscheide zeigen, dass die Gerichte, wenn tatsächlich entsprechende Umstände vorliegen, durchaus bereit sind, von ihrer Kompetenz zu einer Entschädigung im Umfang bis zu 6 Monatslöhnen Gebrauch zu machen. Das sind im wesentlichen die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen empfiehlt, die Motion abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion 33 Stimmen Dagegen 59 Stimmen #ST# 93.3436 Interpellation Leuba Gewalttätige Demonstrationen vor den Botschaften Manifestations violentes devant les ambassades Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1993, Seite 2588 - Voir année 1993, page 2588 Leuba Jean-François (L, VD): L'interpellation que j'ai eu l'honneur de déposer le 29 septembre 1993 a trait aux incidents regrettables et tragiques du 24 juin 1993 devant l'ambassade de Turquie et aux moyens d'éviter le renouvellement de tels incidents. Je rappellerai très brièvement que, en une action concertée qui s'est déroulée dans plusieurs pays d'Europe simultanément, des manifestants sont venus devant l'ambassade de Turquie et que, depuis le territoire de l'ambassade, des personnes se croyant menacées - à tort ou à raison, là n'est pas la question -, ont tiré des coups de feu qui ont entraîné la mort de l'un des manifestants. Si l'on prend le chiffre 5 de la réponse du Conseil fédéral, je dois dire que je pourrais être entièrement satisfait J'aimerais rappeler ce chiffre 5: «Le Conseil fédéral ne saurait accepter que des étrangers règlent en Suisse dans la violence leurs conflits internes. Il n'entend pas tolérer sur notre territoire de tels extrémistes violents. C'est pourquoi il prendra, dans le ça-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Rechsteiner Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter Motion Rechsteiner Protection contre les congés pour les représentants des travailleurs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3430 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.02.1995 - 15:00 Date Data Seite 262-263 Page Pagina Ref. No 20 025 280 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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