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Entscheid

93-344-7

Verwaltungsbehörden 07.10.1994 93.344 7

7. Oktober 1994Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

9.

Millionen Franken. Kommt eine solche Kapitalerhöhung nicht oder nur unvollständig zustande, so hat die Alpar AG erklärt, sie werde bloss technische Gebäulichkeiten erstellen und auf einen neuen Passagierterminal verzichten. Gerade aber der Passagiertrakt ist für das Image eines Flughafens und des damit verbundenen Landes von entscheidender Bedeutung. Denn die Flughafengebäude stellen den ersten Kontakt eines anreisenden Gastes zu einem Land dar. Aus Kreisen des diplomatischen Korps wurde denn auch immer wieder auf das negative Image hingewiesen, welches die Berner Flughafenbauten der Schweiz verpassen. Angesichts dieser Ausgangslage, des besonderen Interesses der Eidgenossenschaft am Zustand des Berner Flughafens für Staatsbesuche, aber auch für normalen diplomatischen Reiseverkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in denen durch die Integration Europas dieser Reiseverkehr wesentlich intensiviert werden wird - drängt sich eine Anwendung von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes auf, welcher dem Bund die Kompetenz gibt, sich an Flughafengesellschaften zu beteiligen. In der Annahme, dass auch die bernische Privatwirtschaft an einer Aktienkapitalerhöhung mitmacht, kann mit einem Beitrag von 3 Millionen Franken eine Beteiligung von ungefähr

33.

Prozent an der Flughafengesellschaft erworben werden. Damit werden die finanziellen Voraussetzungen zu einer modernen Infrastruktur auf dem Flughafen Bern-Belp gesetzt. Mittelfristig dürfte sich zudem die Investition wegen der zu erwartenden Dividenden auch kommerziell bezahlt machen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1994 Das Luftfahrtgesetz sieht in Artikel 102 vor, dass sich der Bund an Flugplatzunternehmungen beteiligen kann, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Von dieser Bestimmung wurde jedoch bis heute nie Gebrauch gemacht. Hingegen wurden, gestützt auf einen inzwischen aufgehobenen Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945, für den Ausbau der Zivilflugplätze Bundesbeiträge à fonds perdu (Subventionen) bis 35 Prozent der Baukosten gewährt. Die drei Landesflughäfen, Basel-Mülhausen, Genf und Zürich, haben mit diesem Subventionssystem rund 665 Millionen Franken Subventionen erhalten. Neben den Landesflughäfen wurden auch den Regionalflugplätzen Ecuvillens, Les Eplatures (La Chaux-de-Fonds), Grenchen und Sitten Beiträge gewährt. Die Bundesbeiträge an die Infrastruktur des Flughafens Bern-Belp beschränken sich auf eine einmalige Leistung von 200 000 Franken an dessen Bau im Jahre 1929. Mit dem Bundesgesetz über die Sparmassnahmen 1984 wurde der Bundesbeschluss von 1945 aufgehoben und die Subventionsregelung mit einer befristeten Übergangsbestimmung durch ein Darlehenssystem ersetzt. Nachdem dieses mit dem vom Schweizervolk am 20. Februar 1994 angenommenen revidierten Luftfahrtgesetz übernommen wurde, kann der Bund weiterhin günstige Darlehen bis zu 25 Prozent der Baukosten für die Verbesserung oder Erweiterung gewisser Infrastrukturanlagen der Luftfahrt gewähren. Bern-Belp dient seit seiner Gründung als Stützpunkt für die Flugzeuge und Helikopter des EVED und des EMD, und der Flughafenhalter ist seit jeher verpflichtet, die dauernde Benützung des Flughafens für die Zwecke des Bundes sicherzustellen. Für dringende Flüge, namentlich Flüge des Such- und Rettungsdienstes, Flüge in Zusammenhang mit Flugunfalluntersuchungen, Flüge in Krisensituationen und dringende Transportflüge, muss der Flughafenhalter überdies mit einem Pikettdienst sicherstellen, dass die Benützung auch ausserhalb der normalen Öffnungszeiten, gegebenenfalls auch nachts, möglich ist. Der Bund entrichtet dem Flughafen Bern-Belp eine jährliche Benützungsentschädigung. Diese soll auch die besonderen Leistungen des Flughafens für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit des Bundes abgelten. Neben dieser Benützungsentschädigung ist in Betracht zu ziehen, dass dem Flughafen Bern-Belp am 12. September 1990 für die in Planung stehenden Ersatzbauten ein zinsgünstiges Darlehen bis 3,5 Millionen Franken zugesichert wurde. Berücksichtigt man die finanziellen Leistungen, die der Bund für den Flughafen Bern-Belp bereits heute erbringt, die gegenwärtig prekäre Lage der Bundesfinanzen und die angestrebte Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen einschliesslich der Flugplätze, dann ist eine Bundesbeteiligung im Sinne von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes nicht angezeigt, auch wenn es dabei um den Flughafen der Bundesstadt geht. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Loeb François (R, BE): Ich habe dieses Postulat vor drei Jahren schon einmal eingereicht. Es ist aus Abschied und Traktanden gefallen; damals wollte es der Bundesrat entgegennehmen. Jetzt ist er nicht bereit, es entgegenzunehmen. Ich verstehe das im Hinblick auf die Lage der Bundesfinanzen, bin aber froh, dass der Bundesrat bereit ist, einerseits die heute geleistete Pauschalabgabe für die Benützung des Flughafens nicht nur bei der Anzahl der Bewegungen des Bundes abzugelten, sondern der besonderen Leistung des Flughafens für die Bundestätigkeit Rechnung zu tragen. Es geht hier insbesondere um längere Öffnungszeiten und um die Infrastruktur bei Staatsempfängen. Ebenfalls möchte ich dem Bundesrat für seine Bereitschaft danken, für die in Planung stehenden Ersatzbauten ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 3,5 Millionen Franken zu gewähren. Abgelehnt - Rejeté #ST# 94.3192 Postulat Pini SBB-Kraftwerkam Ritomsee. Konzessionserneuerung Postulato Pini Rinnovo concessione forze idriche FFS lago Ritom Postulat Pini Concession des forces motrices des CFF au lac Ritom Wortlaut des Postulates vom 31. Mai 1994 Gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen des Geschäftsverkehrsgesetzes ersuche ich den Bundesrat, im Zusammenhang mit der Erneuerung der Konzession an das SBB-Kraftwerk am Ritomsee folgende Anliegen eingehend zu prüfen: a. Erhaltung der Standseilbahnverbindung zwischen Fiotta und dem Gebiet von Piora (etwa 1800 m. ü. M.) für den öffentlichen Verkehr; b. Erhaltung der bestehenden Arbeitsplätze bei der Ritom-Standseilbahn;

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Loeb François Beteiligung des Bundes an der Alpar AG Postulat Loeb François Participation de la Confédération à l'Alpar SA In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3447 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.10.1994 - 08:00 Date Data Seite 1906-1907 Page Pagina Ref. No 20 024 575 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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