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Entscheid

93-3441

Verwaltungsbehörden 17.12.1993 93.3441

17. Dezember 1993Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Motionär verlangt Bericht und Antrag zu einem Bundes-Rahmengesetz für baurechtliche Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren. Der Vorstoss zielt in eine ähnliche Richtung wie andere vom Bundesrat und teilweise auch vom Parlament angenommene parlamentarische Forderungen zur Revision des Raumplanungsgesetzes (Postulat Portmann vom 20. Juni 1990, «Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen von regionaler und nationaler Bedeutung»; Postulat Leuba vom 5. Oktober 1990, «Vereinfachung der Verwaltungsverfahren»; Postulat Delalay vom 11. Juni 1991, «Vereinfachung der Bewilligungsverfahren bei öffentlichen und privaten Bauten»; Motion Meyer Theo vom 15. Juni 1992, «Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens bei kleinen Objekten»; Motion KöB-SR, «Projektbewilligungsverfahren»; Motion der christlichdemokratischen Fraktion vom 18. Dezember 1992, «Verbesserung der Rahmenbedingungen»; Motion WAK-NR vom 4. März 1993, «Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft. Massnahmen»). In den Bereichen Baupolizei und Planungen sind die Kantone zuständig. Dies ergibt sich aus Artikel 22quater der Bundesverfassung, der bestimmt, dass der Bund auf dem Wege der Gesetzgebung Grundsätze für eine durch die Kantone zu schaffende, derzweckmässigen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes dienende Raumplanung aufzustellen hat. Dementsprechend hat der Bund Zurückhaltung zu üben, was Baubewilligungsverfahren anbelangt Eine vom EJPD beauftragte, unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Arnold Marti stehende Beratergruppe hatte die gesetzlichen Grundlagen und die Abläufe, insbesondere komplexer Bewilligungsverfahren mit Einbezug verschiedener Sachbereiche sowie von Bund und Kantonen, grundsätzlich zu analysieren und Vorschläge zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) auszuarbeiten. Dabei wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, innerhalb des von der Verfassung vorgegebenen Rahmens alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Koordination der kantonalen Baubewilligungsverfahren zu ermöglichen. Die aus der Arbeit der Beratergruppe resultierenden Vorschläge tragen den verfassungsmässigen Anforderungen Rechnung und sind nun Gegenstand eines Entwurfes zur Revision des RPG, welchen der Bundesrat am 20. September 1993 in die Vernehmlassung geschickt hat Der Vernehmlassungsentwurf regelt die Grundsätze eines modernen und beschleunigten Verfahrens. Er hält sich an den gegebenen Verfassungsrahmen. Er verpflichtet die Kantone zur Einführung von Fristen für Verfahren und Verfahrensabschnitte. Für die unterste Bewilligungsstufe wird als bundesrechtliches Minimum die materielle Verfahrenskoordination vorgeschrieben; die Kantone haben dabei die Koordinationsbehörde sowie deren Pflichten und Arbeitsweise zu bestimmen. Für die Rechtsmittelbehörden wird im Sinne einer ganzheitlichen Gesetzesanwendung das Konzentrationsmodell (einheitliche Rechtsmittelinstanzen) vorgeschrieben. Mit seinem Begehren nach einer Vereinheitlichung der kantonalen Baubewilligungs- und Rechtsmittelverfahren geht der Motionär einen Schritt weiter. Eine solche Forderung lässt sich indes schwerlich mit den föderalistischen Prinzipien unseres Landes vereinbaren. Im übrigen gilt es festzuhalten, dass einige Kantone bereits daran sind, die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen im Hinblick auf eine Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Bewilligungsverfahren vorzunehmen. Anzumerken ist, dass der vorliegende Vernehmlassungsentwurf den sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen bereits weitgehend Rechnung trägt.

2.

Zu den Problemen, welche mit den kantonalen Bewilligungsverfahren verbunden sind, kommen jene hinzu, welche sich auf Bundesebene stellen. Aus diesem Grund beauftragte der Bundesrat am 7. April 1993 seine Verwaltungskontrolle (VKB), Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren auf Bundesebene auszuarbeiten. Dem Bundesrat ist bis im Sommer 1994 ein Bericht mit den Ergebnissen dieser Arbeiten zu unterbreiten. Mit diesem Bericht wird aufzuzeigen sein, welche Verfassungs- und Gesetzesänderungen anzustreben sind, um eine genügende Koordination zwischen den Bundesverfahren sowie zwischen parallellaufenden Verfahren zwischen Bund und Kantonen sicherstellen zu können. Die Anliegen des Motionärs können erst auf diesen Grundlagen umfassend gewürdigt werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsidentin: Der Vorstoss wird von Frau Haering Binder bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 93.3441 Motion Leu Josef EG. Verhandlung im Agrarbereich CE. Négociation dans le domaine agricole Wortlaut der Motion vom 30. September 1993 Die schweizerische Ernährungswirtschaft (Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel) ist auf genügend hohe Marktanteile angewiesen, wenn sie ihre unternehmerische Kompetenz bestätigen soll. Wenn die Ernährungswirtschaft nicht einen besseren Marktzutritt zur EG und zu anderen nationalen und regionalen Märkten für schweizerische Produkte erhält, wird sie Marktanteile verlieren. Die Landwirtschaft wird als Folge davon Produktionsmöglichkeiten einbüssen, was längerfristig die flächendeckende Bewirtschaftung des Landes und damit auch die agrarpolitischen Ziele in Frage stellt. Der Bundesrat wird gebeten, zusammen mit der gesamten Ernährungswirtschaft ein offensives Verhandlungspaket im Agrarbereich zu schnüren mit dem Ziel, von der EG mehr Marktzutritt für schweizerische Produkte zu erhalten. Im Vordergrund soll dabei vor allem der Marktzutritt für Milch- und Fleischprodukte stehen. Texte de la motion du 30 septembre 1993 Le secteur agroalimentaire suisse (agriculture, transformation et commerce) doit pouvoir compter sur des parts de marché suffisantes s'il doit confirmer sa compétitivité. Si ce secteur n'obtient pas un meilleur accès au marché de la CE et à d'autres marchés nationaux et régionaux pour les produits suisses, il perdra des parts de marché. Il en résultera pour l'agriculture une réduction des possibilités de production, ce qui remet en question, à long terme, l'exploitation des surfaces agricoles utiles et, par là, les objectifs de la politique agricole. Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer, avec la collaboration des responsables de tout le secteur agroalimentaire, un ensemble de propositions offensives en vue de négociations dans le domaine agricole, dans le but d'obtenir un plus large accès à la CE pour les produits agricoles suisses, et surtout pour les produits laitiers et la viande.

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17.

Dezember 1993 2529 Motion Caccia Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Binder, Bircher Peter, Bürgi, Chevallaz, Daepp, David, Deiss, Dormann, Ducret, Eggly, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fischer-Sursee, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Hess Otto, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jöri, Kühne, Leuba, Maitre, Manie, Meyer Theo, Müller, Narbel, Oehler, Philipona, Poncet, Raggenbass, Ruckstuhl, Rutishauser, Savary, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Stamm Judith, Theubet, Tschopp, Wyss William, Zölch, Zwahlen (47) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 novembre 1993 Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach die Erhaltung beziehungsweise die Verbesserung des Absatzmarktes EG für schweizerische Agrarprodukte wichtig ist. Er ist denn auch bereit, entsprechende Rahmenbedingungen zur Sicherung beziehungsweise Verbesserung dieser Exportmärkte auszuhandeln. Dies ist ein prioritäres Ziel, das auch im Rahmen der laufenden Gatt-Verhandlungen verfolgt wird. Die Absatzförderung im engeren Sinn ist hingegen die Aufgabe der Privatwirtschaft. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es der Ernährungswirtschaft selbst obliegt, qualitativ und preislich konkurrenzfähige Produkte zu liefern und einzuführen und sich auf den Märkten zu behaupten. Der grösste Teil der schweizerischen Agrarexporte entfällt auf verarbeitete Produkte. An erster Stelle stehen dabei Milchprodukte (insbesondere Käse). Mehr als 50 Prozent der exportierten landwirtschaftlichen Produkte der Schweiz gehen in die EG. Damit ist die Gemeinschaft der mit Abstand wichtigste Agrarhandelspartner der Schweiz. Im Bereich von Vieh und Milchprodukten bestehen infolge ihrer Bedeutung für die schweizerische Landwirtschaft seit langem bilaterale Agrarvereinbarungen mit unseren Nachbarstaaten und auch mit der EG, die den Zugang dieser Erzeugnisse zu diesen Märkten regeln. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (FHA) vom 22. Juli 1972 (SR 0.632.401) bildet eine Grundlage für eine harmonische Ausdehnung des Freihandels auf gegenseitiger Basis und unter Berücksichtigung der Agrarpolitiken. Ueberdies sichern im Gatt notifizierte, gegenseitige Vereinbarungen mit der EG im Bereich des Handels mit landwirtschaftlichen Produkten unsere Exporte in die Gemeinschaft ab. Die Ausfuhr schweizerischer landwirtschaftlicher Produkte in die EG wird durch das zurzeit bestehende grosse Preisgefälle erschwert. Die angelaufenen Reformen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik bezwecken u. a, dieses Hindernis abzubauen. Die unter EG-Mitgliedländern geltende «préférence communautaire» ist nur durch den vom Bundesrat angestrebten EG-Beitritt zu erreichen. Inzwischen ist von der Tatsache auszugehen, dass ein verbesserter Marktzutritt sowohl der Schweiz als auch der EG Vorteile bringen muss. Der Bundesrat ist bestrebt, ausgewogene, punktuelle Agrarkonzessionen von beidseitigem Interesse auszuhandeln, die mit den Resultaten der Uruguay-Runde im Einklang sein werden. Die gegenwärtige Evaluation der Verhandlungsgegenstände und die Formulierung der schweizerischen Anliegen unter Berücksichtigung der von der schweizerischen Ernährungswirtschaft vorgebrachten Argumente tragen dem Anliegen des Motionärs bereits Rechnung. Im übrigen gilt es darauf hinzuweisen, dass die Resultate der Uruguay-Runde eine generelle Disziplinierung der Agrarhandelspolitiken aller Vertragsparteien und eine Reduzierung handelsverzerrender Praktiken (vor allem Exportsubventionen, aber auch Marktzutrittsrestriktionen und produktionsgebundene interne Stützung) bewirken. Davon würden auch die schweizerischen Exporteure gegenüber ihren Konkurrenten aus Drittländern und auf dem EG-Markt profitieren. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.3488 Motion Caccia Politik der Grenzregionen Mozione Caccia Nuovi strumenti per la politica delle regioni di frontiera Motion Caccia Politique concernant les régions frontalières Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1993 Der Bundesrat ist aufgefordert, einen Bundesbeschluss vorzubereiten, welcher die Grundlagen für eine neue Wirtschaftspolitik in den Grenzregionen legt. Dieser Bundesbeschluss soll die strukturellen Wirtschaftsreformen unterstützen und fördern, welche durch die Aenderung der Rolle der Grenze bedingt sind. Dieser Bundesbeschluss soll auch die negativen Folgen der zu starken oder zu häufigen konjunkturellen Schwankungen mildern. Bei der Erarbeitung der Massnahmen ist der Bundesrat aufgefordert, die Möglichkeiten der Bildung eines Ausgleichsfonds abzuschätzen, welcher in den günstigen Zeiten mit Mitteln zu speisen wäre, die dann zur Ueberbrückung der ungünstigen Zeiten zur Verfügung ständen. Testo della mozione del 7 ottobre 1993 II Consiglio federale è invitato a preparare un progetto di decreto per dare avvio a una nuova politica per le zone di frontiera, onde assecondare le riforme strutturali che impone il cambiamento in atto del ruolo della frontiera e attenuare le oscillazioni troppo forti o repentine, di tipo congiunturale. Studiando gli strumenti per attuarla il Consiglio federale è invitato a valutare la possibilità di creare un fondo di compensazione, alimentato nei periodi favorevoli e da utilizzare nei periodi sfavorevoli. Texte de la motion du 7 octobre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de préparer un projet d'arrêté visant à mettre en place une nouvelle politique concernant les zones frontalières, afin de favoriser les réformes structurelles qu'imposé le changement de rôle des frontières, et d'atténuer les fluctuations trop fortes ou trop brusques de type conjoncturel. Le Conseil fédéral est prié d'étudier les instruments propres à appliquer cette politique et d'examiner en particulier la possibilité d'instituer un fonds de compensation qui sera alimenté pendant les périodes favorables et utilisé au cours des périodes défavorables. Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Columberg, Cotti, Darbellay, David, Deiss, Ducret, Epiney, Grossenbacher, Maitre, Theubet, Wick, Zwahlen (12) Schriftliche Begründung - Motivazione scritta Développement par écrit La situazione delle regioni di frontiera è sottoposta a due tipi di dinamiche: - quella congiunturale, che comporta assai frequenti oscillazioni delle condizioni economiche a cavallo della frontiera, da situazioni di forti rendite di posizione fino a situazioni di «perdite», a seconda delle disposizioni legali che vengono intra-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Leu Josef EG. Verhandlung im Agrarbereich Motion Leu Josef CE. Négociation dans le domaine agricole In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3441 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2528-2529 Page Pagina Ref. No 20 023 520 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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