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Entscheid

93-3487

Verwaltungsbehörden 10.03.1994 93.3487

10. März 1994Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

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Millionen Franken zu beantragen. Die Aufstockung hat im Zusammenhang mit dem Budget zu erfolgen. Texfe de la motion du 7 octobre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de demander aux Chambres une augmentation immédiate de 100 à 200 millions de francs du bonus à l'investissement, cette augmentation devant être opérée dans le cadre du budget. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Blatter, Columberg, Fehr, Fischer-Sursee, Fritschi Oscar, Giezendanner, Giger, Gysin, Mühlemann, Neuenschwander, Steffen, Steinemann, Steiner Rudolf, Tschuppert Karl, Verterli, Wanner, Wittenwiler, Wyss Paul (20) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Lage auf dem Baumarkt stagniert weiter. Gemäss neuesten Statistiken des Schweizerischen Baumeisterverbandes ist der Auftragsbestand nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bau gegenüber dem Vorjahr weiter zurückgegangen. In diesem Jahr sind auch wieder weniger Baugesuche eingereicht worden als im Vorjahr. Der leichten Erholung in der Deutschschweiz und im Tessin steht ein zweistelliger prozentualer Rückgang in der Romandie gegenüber. Nach Genehmigung eines Investitionsbonus von 200 Millionen Franken durch die Räte in der Frühjahrssession sind bis Ende August 1025 Gesuche für 235 Millionen Franken beim zuständigen Bundesamt eingegangen. Bis Ende August haben somit alle Kantone ihre Kontingente überschritten. Der Investitionsbonus hat sich als äusserst erfolgreich erwiesen. Er entspricht einem Bauvolumen von rund 2 Milliarden Franken. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Konjunkturfragen können mit einem Investitionsbonus von 200 Millionen Franken rund 350 bis 400 Millionen Franken an Arbeitslosengeldern eingespart werden. Der Bonus wird nicht gemäss «Giesskannenprinzip» auf die Kantone verteilt, sondern im Verhältnis der aktuellen Arbeitslosenzahlen zur kantonalen Bevölkerung aufgeschlüsselt. Dank dem Investitionsbonus können rund 10 000 qualifizierte Arbeitsplätze in der Bauproduktion aufrechterhalten werden, bis die Baukonjunktur wiederanzieht. Trotz einer gewissen ordnungspolitischen Problematik ist antizyklisches Verhalten des Staates in der gegenwärtigen Situation dringend gefragt. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die verlangte Massnahme im gewünschten Sinne Impulse auslöst. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1994 Der Nationalrat hat im Rahmen der Budgetberatungen am 13. Dezember 1993 mit 76 zu 49 Stimmen einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt, den Investitionsbonus um 200 Millionen Franken aufzustocken. Zuvor hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates bereits mit Beschluss vom 23. November 1993 die Behandlung einer allfälligen Kommissionsinitiative mit dem Ziel einer Aufstockung des Investitionsbonus auf Anfang Jahr verschoben. An ihren Sitzungen vom 11. Januar und vom 1. Februar 1994 beriet und verabschiedete die WAK des Nationalrates einen Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss. Dieser sieht unter anderem eine Aufstockung des Verpflichtungskredites um 100 Millionen Franken vor. Von der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen sind Neubauten. Der maximale Betrag pro Vorhaben wird auf 500 000 Franken beschränkt und die Geltungsdauer um sechs Monate verlängert. Der Bundesbeschluss soll nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat auf den 1. Juli 1994 den Vorsteuerabzug gewährt. Das EVD veröffentlichte im letzten November einen Bericht über die Beschäftigungswirkungen der Massnahmen zur Belebung der Konjunktur. Die damals gemachten Ausführungen sind im Lichte neuer Daten zu ergänzen. Sie betreffen die konjunkturellen Aussichten und die finanzpolitischen Gegebenheiten. Wie der Motionär feststellt, wurde die Bauwirtschaft überdurchschnittlich stark von der Rezession getroffen. Sie musste sowohl Verluste an Arbeitsplätzen wie auch beim Kapitaleinsatz verzeichnen. 1991 bildeten sich die Bauinvestitionen real um 3,1 Prozent, 1992 um 2,3 Prozent und 1993 schätzungsweise um 3 Prozent zurück. Bei diesem überdurchschnittlichen Rückgang ist in Rechnung zu stellen, dass dieser in einzelnen Regionen auf eine Phase mehrjährigen Baubooms mit zweistelligen Wachstumsraten gefolgt ist. Im Verlauf des letzten Jahres haben sich Faktoren, welche die Bauinvestitionen massgeblich beeinflussen, spürbar verbessert. Insbesondere sind die Zinsen stark gesunken und erreichen nunmehr einen vergleichsweise niedrigen Stand. Die Bauwirtschaft hat im Sommer 1993 die konjunkturelle Talsohle durchschritten. Im dritten Quartal stagnierten die Bauinvestitionen im Vorquartalsvergleich; den Vorjahresstand unterschritten sie noch um 3,8 Prozent, nach Rückgängen von rund

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Prozent in den beiden ersten Quartalen. Der Bestellungseingang bei den Baumeistern, welcher einen Indikator für die zukünftige Bautätigkeit darstellt, lag im zweiten Quartal 1993 um

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Prozent und im dritten Quartal um fast 11 Prozent über dem Vorjahresstand; erstmals seit langer Zeit übertraf der frankenmässige Auftragsbestand im dritten Quartal 1993 wieder jenen des entsprechenden Vorjahresquartals. Der gesamtwirtschaftliche Rahmen spricht dafür, dass sich die in der zweiten Jahreshälfte 1993 eingetretene Erholung bei den Bauinvestitionen in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen wird.

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März 1994 N 295 Militärorganisation und Truppenordnung Die Angaben über das mutmassliche Defizit in der Finanzrechnung mussten im Laufe des letzten Jahres ständig nach oben korrigiert werden. Anstelle der budgetierten 3 Milliarden Franken wird das Defizit der Finanzrechnung 1993 gegen 8 Milliarden Franken betragen. Mit Blick auf die finanzpolitischen Engpässe hat der Bundesrat im letzten Jahr bewusst darauf verzichtet, den eidgenössischen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredites zu beantragen. Die seither eingetretene Entwicklung bestärkt ihn in seiner Haltung. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach: Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen meine Motion doch zur Abstimmung vorlegen möchte. Die Taube auf dem Dach ist das, was Sie jetzt beschlossen haben, nämlich den Investitionsbonus gekoppelt mit dem Vorsteuerabzug. Der Bundesrat hat aber unmissverständlich durchblicken lassen, dass er weder das eine noch das andere will. Beim Investitionsbonus hat er es nur etwas klarer gesagt als beim Vorsteuerabzug. Beim Vorsteuerabzug spielt er offensichtlich auf Zeit: Wenn er erst im April entscheiden will, ist die Wirkung dieses Abzugs so gering, dass man ihn auch vergessen könnte. Gerade aus diesem Grunde ist es wichtig, dass wir dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, auch den Investitionsbonus auf diesem eleganten Weg unter den Tisch fallen zu lassen. Deshalb stelle ich Ihnen den Antrag, meine Motion trotzdem zu unterstützen. So stellen Sie sicher, dass dieser Investitionsbonus von 100 Millionen Franken gewährt werden muss und wir es nicht dem Bundesrat überlassen, die Sache gekoppelt mit dem Vorsteuerabzug in der Schublade verschwinden zu lassen. Ich bitte Sie im Hinblick auf die Beibehaltung der Beschäftigungslage im Baugewerbe dringend, meiner Motion zuzustimmen. Stucky Georg (R, ZG), Berichterstatter: Wir haben die Motion wohl in der Kommission vorliegen gehabt, haben sie aber nicht behandelt, weil wir Ihnen den Investitionsbonus ja als Beschlussentwurf vorlegen. Den Vorstoss halten wir deshalb für «konsumiert». Nun fürchtet natürlich Herr Hegetschweiler, dass der Bundesrat die Bedingung mit dem Vorsteuerabzug nicht in Kraft setzt. Ich mache aber immerhin darauf aufmerksam, dass das Resultat mit einem Stimmenverhältnis von mehr als 2 zu 1 ganz klar ausgefallen war. Wenn das Wort des Parlamentes etwas gelten soll, muss der Bundesrat davon Kenntnis nehmen und sich danach richten. Ich halte damit die Motion Hegetschweiler eigentlich für überflüssig. Matthey Francis (S, NE), rapporteur: Cette motion n'a pas été discutée au sein de la commission, mais il faut relever qu'elle demande en fait une augmentation de 100 millions de francs à

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millions de francs du bonus à l'investissement dans le cadre du budget. Il n'y a pas d'autres propositions; il n'y a pas d'autres compléments. En conséquence de quoi on ne nous dit pas si ces 100 millions de francs ou 200 millions de francs devraient faire l'objet d'une demande de crédits supplémentaires devant notre Parlement ou bien s'il doit y avoir une compensation dans le cadre du budget qui a été présenté. Toute la discussion que nous avons eue aujourd'hui démontre queleParlementavouluuneprolongationdubonusàl'investissement Vous en avez ainsi décidé. Si le Conseil fédéral devait renonceràladéduction de l'impôt préalableet ne pas lacoupler avec le bonus II, il n'y aurait alors-aux yeux de la commissionpas lieu d'entrer en matière sur le bonus II à l'investissement non plus, ce que nous regretterions en fonction de ce qui s'est passé dans notre Parlement et aussi du fait que nous avons voulu lier les deux choses. Dans l'argumentation de la majorité de la commission, il y avait incontestablement la volonté de présenter à lafois un bonus à l'investissement dans le domaine de la construction et du bâtiment, mais aussi de l'industrie. Nous vous proposons donc, en fonction des discussions qui ont eu lieu dans la commission, de ne pas soutenir la motion Hegetschweiler. Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je prends la parole pour dire que je confirme la déclaration écrite du Conseil fédéral, dûment motivée, qui demande le rejet de cette motion, comme le proposent les rapporteurs de la commission. Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion 41 Stimmen Dagegen Bestimmen #ST# 93.072 Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision Organisation de l'armée et administration militaire. Révision totale Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 8. September 1993 (BBIIV1) Message, projets de loi et d'arrêtés du 8 septembre 1993 (FF IV1) Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1993 Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1993 KategorieIII, Art. 68GRN-CatégorieIII, art. 68 RCN Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Carobbio, de Dardel, Gross Andreas, Hollenstein, Tschäppät Alexander) Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, einen Entwurf vorzulegen, der eine Armee mit kleinerem Bestand vorsieht (Herabsetzung der oberen Altersgrenzen für die Militärpflicht und der Zahl der insgesamt zu leistenden Diensttage). Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Carobbio, de Dardel, Gross Andreas, Hollenstein, Tschäppät Alexander) Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral avec mandat de présenter un projet qui prévoit une armée aux effectifs plus réduits (réduction de l'âge limite pour l'obligation de servir et diminution du nombre total de jours de service). Meier Hans (G, ZH), Berichterstatter: Wir stehen vor der grössten Armeereform, die unser Land je durchgeführt hat Diese Armeereform basiert auf dem Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz sowie dem Armeeleitbild 95, die beide von National- und Ständerat mit grossem Mehr positiv zur Kenntnis genommen wurden. Im Bericht 90 werden vom Bundesrat neue Bedrohungen aufgezeigt Er nennt das Elend und das Bevölkerungswachstum in der Dritten Welt und die damit verbundenen Flüchtlingsströme, die Auswirkungen der Industrialisierung und der schrankenlosen Mobilität auf die Biosphäre sowie die Ungewissheit der künftigen Verfügbarkeit sicherer Energievorräte. Das sind nur die grössten der anstehenden Probleme. Die neue Armee soll deshalb durch Multifunktionalität geprägt sein, das heisst durch ihre vielseitige Ersetzbarkeit Vermehrt soll sie ein Instrument der Hilfeleistungen für Behörden und Volk sowie der internationalen Friedensförderung werden.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Hegetschweiler Investitionsbonus. Aufstockung Motion Hegetschweiler Bonus à l'investissement. Augmentation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3487 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.03.1994 - 08:00 Date Data Seite 294-295 Page Pagina Ref. No 20 023 768 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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