Lexipedia

Entscheid

93-3511

Verwaltungsbehörden 17.06.1994 93.3511

17. Juni 1994Deutsch6 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Bundesrat ist über die konkrete Verwirklichung seiner Absicht bisher sehr vage geblieben. In welchen Schritten und in welchem Zeitraum sieht er den vorgesehenen Abbau?

2.

Welche Kosten verursacht die freiwillige AHV/IVfür Auslandschweizer heute, und welche Summe will der Bundesrat mit einer Aufhebung sparen?

3.

Wie gedenkt der Bundesrat die entstehende soziale Lücke für die Auslandschweizer auszufüllen? Welche Massnahmen werden ergriffen, um soziale Härten auszugleichen? Texte de l'interpellation du 8 octobre 1993 Selon ses explications relatives aux mesures d'assainissement prévues pour 1993, le Conseil fédéral veut abolir l'assurance facultative AVS et Al pour les Suisses résidant à l'étranger. Un grand nombre de citoyens suisses vivant à l'étranger dépendent pourtant de cette forme de prévoyance vieillesse. Dans ce contexte, j'aimerais poser les questions suivantes au Conseil fédéral:

1.

Jusqu'à aujourd'hui, le Conseil fédéral est resté très vague quant à la réalisation de son intention. Quelles étapes et quel laps de temps prévoit-il pour abolir les dispositions en question?

2.

Quels coûts l'assurance facultative AVS et Al pour les Suisses résidant à l'étranger occasionne-t-elle aujourd'hui et quelle somme le Conseil fédéral entend-il économiser par cette abolition?

3.

Comment le Conseil fédéral a-t-il l'intention de combler la lacune sociale qui découlera de sa décision pour les Suisses résidant à l'étranger? Quelles mesures prendra-t-il pour aider les personnes qui pourraient se retrouver dans une situation précaire? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bortoluzzi, Bühler Simeon, Daepp, Fehr, Hari, Müller, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rychen, Seiler Hanspeter, Vetterli, Wyss William, Zölch (14) Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1994

1.

Der Bundesrat beantragte dem Parlament am 4. Oktober 1993 im Rahmen der Botschaft über die Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt eine Aufhebung der freiwilligen AHV/IVfür Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Dabei sah er vor, dass ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung keine Neubeitritte mehr zulässig sein sollten. Für Personen, die zu diesem Zeitpunkt der freiwilligen Versicherung angehört hätten, wäre die Versicherung nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren endgültig abgeschafft worden. Nationalrat und Ständerat haben die Vorlage inzwischen an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser wird prüfen, ob und allenfalls in welcher Form er das Geschäft im dritten Sanierungspaket erneut den eidgenössischen Räten unterbreiten will.

2.

Die effektiven Kosten der freiwilligen Versicherung sind nicht bekannt, da bei der Rentenfestsetzung keine Unterscheidung zwischen Beiträgen an die obligatorische und solchen an die freiwillige Versicherung gemacht wird. Mittels einer Modellrechnung schätzen wir die heutigen Ausgaben aber auf

130.

Millionen Franken pro Jahr. Das Defizit geht grösstenteils zu Lasten der obligatorischen AHV/IV. Der Beitrag der Eidgenossenschaft an die AHV beträgt 17,5 Prozent der jährlichen Ausgaben und jener an die IV 37,5 Prozent Der Staat trägt ausserdem die Durchführungskosten der freiwilligen Versicherung (personell und materiell). Im Ausmass der zunächst progressiven Abschaffung der freiwilligen Versicherung machen sich die finanziellen Auswirkungen für den Bund nicht sofort bemerkbar. Je nach Modell kann der Wegfall von Beitragszahlungen dem Bund kurzfristig sogar Mehrkosten verursachen. Langfristig rechnete der Bundesrat bei seinem Vorschlag mit Einsparungen ansteigend bis 40 Millionen Franken im Jahr.

3.

Ob und inwieweit soziale Lücken für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer entstehen, hängt von den weiteren Anträgen des Bundesrates bzw. den Beschlüssen des Parlaments ab. Bei sozialen Härtefällen besteht gemäss Bundesgesetz vom 21. März 1973 über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer die Möglichkeit, Personen, die sich in einer Notlage befinden, Fürsorgebeiträge des Bundes zu entrichten. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 93.3658 Interpellation Steinemann Heroinversuche und Krankenkassen Distribution d'héroïne et caisses-maladie Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993 Die gesetzlich fragwürdigen Heroinversuche des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) sind vom Bund finanziert Diese Bundesmittel decken aber nur einen Bruchteil der Kosten (bis 20 000 Franken pro Person und Jahr). Die Durchführung der Versuche ist daher von wesentlichen Leistungen der Krankenkassen respektive der Kantone und der Städte abhängig. Viele Krankenkassenmitglieder verlangen von den Kassen, dass mit ihren einbezahlten Geldern für die Hilfe und Unterstützung in kranken Tagen keine wissenschaftlich unhaltbaren Versuche finanziert werden. Das Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen hat bekanntlich die Mitfinanzierung der Heroinversuche abgelehnt Wir sind der Auffassung, dass aus Rücksicht auf die Prämienzahler die Krankenkassen keinesfalls zu Leistungen in einem höchst fragwürdigen Bereich gezwungen werden dürfen. Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage können die Krankenkassen in irgendeiner Form zur Mitfinanzierung von umstrittenen Versuchen mit Heroinabgabe gezwungen werden, die nicht nur den im Betäubungsmittelgesetz eng definierten medizinischen Zwecken dienen?

2.

Ist dem Bundesrat bekannt, dass einzelne Krankenkassen bereits Versuchskosten auf Druck von Kantonsregierungen übernehmen sollen?

3.

Wer bezahlt die entsprechenden Kosten für Versuchspersonen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht?

-- 1 of 2 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Fischer-Hägglingen Freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer Interpellation Fischer-Hägglingen Assurance facultative AVS/AI pour les ressortissants suisses à l'étranger In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3511 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1994 - 08:00 Date Data Seite 1202-1202 Page Pagina Ref. No 20 024 200 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 2 of 2 --