93-3512
Verwaltungsbehörden 01.02.1995 93.3512
1. Februar 1995Deutsch9 min
Source admin.ch
Interpellation Bäumlin 248 N 1er février 1995 Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Ref.: 1119) Für Annahme des Entwurfes stimmen -Acceptent le projet: Allenspach, Aregger, Aubry, Baumberger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Bürgi, Caccia, Camponovo, Chevallaz, Cincera, Comby, Couchepin, Dettling, Dreher, Ducret, Duvoisin, Eggly, Engler, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Früh, Gadient, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, Heberlein, Hess Otto, Hildbrand, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Leu Josef, Loeb François, Maeder, Matthey, Maurer, Meier Samuel, Miesch, Moser, Müller, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Ostermann, Philipona, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Sandoz, Schenk, Scheurer Rémy, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schmied Walter, Schweingruber, Seiler Hanspeter, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Theubet, Tschuppert Karl, Verterli, Wanner, Wyss William, Zwahlen (85) Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Borei François, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Dormann, Eggenberger, Fankhauser, Grossenbacher, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Jori, Keller Anton, Leemann, Misteli, Rechsteiner, Seiler Rolf, Stamm Judith, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Zbinden, Zisyadis (32) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Bär, Dünki, Haering Binder, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Schmid Peter, Singeisen, Steiger Hans, Wiederkehr, Züger, Zwygart (12) Stimmen nicht-Ne votent pas: Aguet, Berger, Bischof, Blatter, Blocher, Bodenmann, Brügger Cyrill, Cavadini Adriano, Columberg, Cornaz, Darbellay, David, Deiss, Diener, Epiney, Fasel, von Feiten, Giezendanner, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Hämmerle, Hegetschweiler, Herczog, Hess Peter, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Kühne, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenberger Ernst, Maitre, Mamie, Marti Werner, Maspoli, Mauch Rolf, Meier Hans, Meyer Theo, Mühlemann, Nabholz, Marbel, Perey, Pidoux, Pini, Poncet, Raggenbass, Robert, Ruf, Ruffy, Rychen, Savary, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schnider, Segmüller, Sieber, Spielmann, Spoerry, Stalder, Steffen, Suter, Tschopp, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wick, Wittenwiler, Ziegler Jean (70) Präsident, stimmt nicht-Président, ne vote pas: Frey Claude (1) An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 93.3512 Interpellation Bäumlin Bage (Bundesamt für geistiges Eigentum). Privatisierung Ofpi (Office fédéral de la propriété intellectuelle). Privatisation Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1993, Seite 2585 - Voir année 1993, page 2585 Bäumlin Ursula (S, BE): Noch ein paar Bemerkungen im Anschluss an die Behandlung meiner beiden Anträge zum Gesetzentwurf über Statut und Aufgaben des Instituts für geistiges Eigentum, die aus der früheren Informationseinholung im Zusammenhang mit meiner Interpellation zu diesem Institut entstanden sind, damit Sie mein Grundanliegen in diesem Politikbereich vielleicht ein bisschen besser verstehen: Es ging und geht mir-wie gesagt- um die Kompetenzverteilung in einem Bereich, von dem der Bundesrat selber sagt, es habe sich von einem Randspezialgebietzu einem anerkannten Bestandteil und tragenden Element des modernen Wirtschaftsrechts entwickelt Der Bundesrat wurde im letzten Jahr nicht müde, die Bedeutung der Trips-Verhandlungen innerhalb des Gatt-Werkes herauszustreichen. Von daher stammt mein Interesse - mein Interesse als Aussen- und Aussenwirtschaftspolitikerin -an der Sache, und davon war vorhin die Rede. Ich möchte mich nun noch zu den Antworten des Bundesrates auf die Fragen 3 und 4 äussern: Im zweiten Absatz der Antwort zu Ziffer 3 schreibt der Bundesrat, dass die eidgenössischen Räte diese Gesetzesrevision selbst sistiert hätten, «weil Fragen rund um den Schutz biotechnologischer Erfindungen, einschliesslich der nicht Gegenstand jener Vorlage bildenden Frage der Patentierbarkeit von Organismen, auf internationaler Ebene im Rahmen der Gatt-Verhandlungen und des EG-Rechts noch nicht geklärt waren». Ich gebe zu, dass es sich da nicht um ein passives Ausgeschaltetwerden unserer Kommission gehandelt hat. Die Kommission hat sich sozusagen aktiv aus der Weiterentwicklung ausgeklinkt Nun wird das schweizerische Patentgesetz international harmonisiert, wozu wir letztlich wenig beizutragen haben. Deshalb versuchte ich vorhin, uns über die Aussenpolitischen Kommissionen wieder einzuklinken. Vielleicht ist da noch nicht aller Tage Abend, und ich muss es noch anders versuchen. Herr Bundesrat Koller hat mir einen Vorschlag dazu gemacht Dieser Vorschlag genügt mir nicht - ich habe es schon vorhin gesagt-, aber vielleicht gibt es noch andere Wege. Zur Antwort unter Ziffer 4 des Bundesrates und zur von mir beanstandeten Uminterpretation von geltendem Rechtauf Amtsstufe: Die Beurteilung des Bundesrates dieser amtsintern veränderten Richtlinie für die Sachprüfung als reines Hilfsmittel kann ich nicht akzeptieren, und ich will erläutern, warum nicht Diese der Spruchpraxis der Beschwerdekammern des Europäischen Parlamentes angepasste Richtlinie ist alles andere als ein harmloses Hilfsmittel zur Sachprüfung, und zwar gerade weil sie sich auf die Biotechnologie bezieht Das geistige Eigentum ist in diesem Bereich eben nicht mehr auf das rein Geistige beschränkt, auf Konstruktionen und Pläne für Maschinen und Sachtechniken. Geistiges Eigentum beschlägt heute und in der Biotechnologie das Leben selber. Der Mensch macht sich mit der Biotechnologie zum Schöpfer und mit dem Patentrecht zum Besitzer von «neuen» Lebewesen. Die im Immaterialgüterrecht angemeldeten Verfahren haben und umfassen immer ein Produkt, das lebt, und das wird dann eben mitpatentiert.
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1. Februar 1995 N 249 Parlamentarische Initiative. Zahl der Bundesrichter Nun haben wir im Bundesgesetz betreffend die Erfindungspatente - wie es übrigens auch im europäischen Patentübereinkommen verankert ist - ein Patentverbot für Tierarten und Pflanzensorten. Die von mir bestrittene Richtlinie versuchte, dieses Verbot mit bezüglich die biologischen Wissenschaften völlig unhaltbaren Sprachregelungen aufzuweichen. Genetisch veränderte Lebewesen - solange sie nicht unter das Verdikt der Sorte oder der Art fielen - sollen schlicht zu Erfindungen gemacht werden, auf die der Erfinder Besitzansprüche stellen kann. Herr Bundesrat Koller hat vorhin in der Diskussion den Gesetzentwurf auf den wichtigen Bereich der Information im Gebiet des geistigen Eigentums und der Erfindungen aufmerksam gemacht. Wie wollen Sie genetisch veränderte Organismen, Pflanzen, Tiere und z B. Teile von Menschen - soweit ist es ja heute - als Teile von Erfindungen oder Erfindungsprozessen hinterlegen und an Lizenznehmer weitervermitteln? Lebewesen sind keine Erfindungen, ob Sorte, Art oder Individuum. Das wiederum können die Biotech-Konzerne nicht akzeptieren. Über solche Konflikte muss endlich öffentlich und mindestens im Parlament eingehend diskutiert werden. Ich betrachte die Behandlung meiner Interpellation zusammen mit der vorhergehenden Behandlung meiner Anträge zum Gesetzentwurf als einen schwachen Anfang dieser Diskussion. Koller Arnold, Bundesrat: Ich kann auf die ausführliche schriftliche Antwort verweisen, die wir zur Interpellation selbst gegeben haben. Ich möchte nur noch etwas betonen: Frau Bäumlin, ich muss akzeptieren, dass Sie Ihre Vorbehalte, die inhaltlicher Natur sind, immer wieder geltend machen; aber ich kann den Vorwurf nicht entgegennehmen, dass wir hier nicht mit offenen Karten spielten. Die Revision des Patentgesetzes im biotechnologischen Bereich ist auf Wunsch des Parlamentes selber sistiert worden. Man hat gesagt, eine Sonderlösung Schweiz sei nicht möglich, und man müsse nun weiterverfolgen, wie die Sache im internationalen Bereich weitergeht. Sie kennen unterdessen das Resultat der Gatt-Verhandlungen; sie haben diesbezüglich gegenüber dem Rechtsstand in unserem Land nichts Neues gebracht. Wir haben seitens des Bundesrates, das möchte ich doch betonen, in einem sehr ausführlichen Bericht über Biotechnologie und Patentrecht - das geht weit über das Normale hinaus -vollständig offengelegt, welche Position wir im Rahmen künftiger internationaler Verhandlungen einnehmen werden. Damit spielen wir wirklich mit offenen Karten. Aber es ist uns auch klar, dass wahrscheinlich nicht alle die gleiche Position vertreten. Wir werden demnächst Gelegenheit haben, hier in den Räten anhand der Genschutz-Initiative diese sicher sehr wichtige Problematik zu diskutieren. Aber ich muss den Vorwurf, dass wir nicht mit offenen Karten spielen, entschieden zurückweisen. Wir haben in diesem Bericht unsere Position, unsere Haltung in diesem sehr delikaten Bereich für jedermann öffentlich dargelegt. #ST# 94.412 Parlamentarische Initiative (GPK-SR) Erhöhung der Zahl der Bundesrichter Initiative parlementaire (CdG-CE) Augmentation du nombre des juges fédéraux Bericht und Gesetzentwurf der GPK-SR vom 24. Mai 1994 (BBIII11240) Rapport et projet de loi de la CdG-CE du 24 mai 1994 (FF II11221) Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 1994 (BBI V 388) Avis du Conseil fédéral du 24 août 1994 (FF V 384) Beschluss des Ständerates vom 5. Oktober 1994 Décision du Conseil des Etats du 5 octobre 1994 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Miesch, Graber, Jenni Peter, Maurer, Müller, Stalder, Tschopp, Tschuppert Karl) Nichteintreten Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Miesch, Graber, Jenni Peter, Tschopp, Tschuppert Karl) Ne pas entrer en matière Maurer, Müller, Stalder, Seiler Rolf (C, ZH), Berichterstatter: Der Ständerat hat eine parlamentarische Initiative seiner Geschäftsprüfungskommission gutgeheissen und die folgenden Gesetzesänderungen beschlossen:
Erwägungen
1.
Das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) wird wie folgt geändert: Die Richterzahl in Lausanne - es geht nur um Lausanne - wird von heute 30 auf höchstens 36 erhöht. Für die Staats- und verwaltungsrechtlichen Geschäfte wird eine III. öffentlich-rechtliche Abteilung geschaffen.
2.
Der Bundesbeschluss vom 23. März 1984 über die Erhöhung der Zahl der nebenamtlichen Richter und Urteilsredaktoren des Bundesgerichtes wird aufgehoben. Die Zahl der nebenamtlichen Richter wird damit wieder auf 15 reduziert Ihre Kommission und insbesondere die zuständige Sektion hat sich intensiv mit dieser Angelegenheit, mit der Arbeitsbelastung am Bundesgericht, befasst. Mit 12 zu 8 Stimmen beantragt sie Ihnen, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Für diesen Antrag waren die folgenden Gründe massgebend: Die Geschäftsprüfungskommissionen mussten feststellen, dass sich die Geschäftslast des Bundesgerichtes in Lausanne in den letzten Jahren durch die stete Zunahme der an das Bundesgericht getragenen Fälle zunehmend vergrössert hat. Während im Jahre 1987 noch 3921 neue Zugänge registriert wurden, beträgt die entsprechende Zahl im vergangenen Jahr, also 1994, bereits 5268. Das bedeutet für den Zeitraum von 1987 bis 1994, dass die Zahl der Fälle um 1347 oder um
34.
Prozent zugenommen hat. Wenn die Zahl der erledigten Fälle im genannten Zeitraum von 4074 im Jahre 1987 auf 5562 im Jahre 1994 zugenommen hat, mussten jährlich immer mehr Fälle auf das neue Jahr übertragen werden. Auch 1994 wurden wieder 2048 Fälle auf das Jahr 1995 übertragen. Zum Vergleich: 1987 waren es noch 1429.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bäumlin Bage (Bundesamt für geistiges Eigentum). Privatisierung Interpellation Bäumlin Ofpi (Office fédéral de la propriété intellectuelle). Privatisation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3512 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.02.1995 - 15:00 Date Data Seite 248-249 Page Pagina Ref. No 20 025 273 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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