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Entscheid

93-3528

Verwaltungsbehörden 16.12.1993 93.3528

16. Dezember 1993Deutsch19 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Diese Motion widerspricht der Zielsetzung dieser Gesetzesrevision. Wie wir beim Immobilienfonds keinen Mieterschutz betreiben konnten oder wollten, genauso kann es jetzt nicht unsere Aufgabe sein, im Zusammenhang mit dieser Gesetzesrevision noch Steuerschutz zu betreiben.

2.

Es geht nicht an, einerseits eine EG-Kompatibilität auf der Ebene der Verrechnungssteuer - lediglich der Verrechnungssteuer - zu verlangen und andererseits zu verschweigen, wie hoch die Kompatibilität auf der Stufe der Mehrwertsteuer sein würde, zu verschweigen, dass die Mehrwertsteuer im EU-Raum um etliches höher ist als bei uns.

3.

Der Zweck dieser Gesetzesrevision war und ist der Anlegerschutz und die Oeffnung der Anlagemärkte für neue Anlagemöglichkeiten. Aber hier geht nun der Anlegerschutz eindeutig zu weit, indem man wieder einmal, wie vorher auch schon bei den direkten Steuern, Steuergeschenke verteilen will.

4.

Es wird auch von Fachleuten - das wurde in der Kommission klar zum Ausdruck gebracht-betont, dass die Fonds von schweizerischen Gesellschaften bezüglich Kosten und Leistung im internationalen Vergleich absolut konkurrenzfähig sind. Amerikanische Fondsgesellschaften etwa verrechnen wesentlich höhere Kosten.

5.

Die Motion betreibt-das ist politisch eigentlich die wichtige Einschätzung - eine Steuerpolitik mit äusserst einseitigen und sektoriellen Interessen. Denn letztlich geht es - ein bisschen versteckt, so, wie es formuliert ist - darum, an der Verrechnungssteuer bei den Anlagefonds soweit zu «korrigieren», bis sie zumindest reduziert oder gar abgescharrt werden. Ich bitte Sie, jetzt - nach Annahme der Mehrwertsteuer und der entsprechenden sozialen Umlagerung, nach der Budgetdebatte, wo wir teilweise sogar um Tausende von Franken gefeilscht haben, und in der heutigen Wirtschaftslage, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Reallohneinbussen und unsichere Arbeitsplätze haben -, in einer solchen wirtschaftlichen Lage, keine einseitigen Steuerprivilegien für Vermögen zu verteilen. Diese Verteilung der Steuerprivilegien ist politisch falsch und für die Oeffentlichkeit nicht verständlich. Es ist auch, so, wie es die Motion anpeilt, fiskalpolitisch falsch, jetzt einfach sektoriell eine Steuer herauszugreifen und das überprüfen zu wollen. Wir bitten Sie deshalb, die Motion nicht zu überweisen. M. Comby: J'aimerais au nom du groupe radical attirer votre attention sur trois points. Premièrement, nous reconnaissons que des efforts ont déjà été entrepris afin de renforcer la place économique et financière helvétique. Nous faisons notamment référence à la révision de la loi fédérale sur les droits de timbre, entrée en vigueur cette année, qui a apporté des allégements fiscaux en faveur des fonds de placement. Quant à l'introduction de la TVA à partir de 1995, elle aura aussi bien sûr des répercussions économiques bénéfiques pour l'ensemble de notre pays par la suppression de la fameuse taxe occulte. Deuxièmement, il est à notre avis indispensable de prendre de nouvelles mesures afin d'améliorer l'attractivité et la compétitivité de la place financière suisse. La révision de la loi sur les fonds de placement obéit à cette politique. En outre, avec raison, la majorité de la commission a estimé qu'il fallait à l'avenir accorder aussi de nouveaux allégements fiscaux, notamment par le réaménagement de l'impôt anticipé, c'est-à-dire de l'im-- 2 of 5 -16. Dezember 1993 N 2465 Motion RK-NR (92.082) pot à la source. Je répète, Monsieur Herczog, qu'il ne s'agit pas ici de la suppression de l'impôt anticipé, il s'agit d'un réaménagement de cet impôt. Le groupe radical-démocratique rappelle à M. Stich, conseiller fédéral, que les motions Cavadini Adriano (92.3212) et Ruesch (92.3208) ont été transmises respectivement par le Conseil national et le Conseil des Etats. Il y a une année déjà que le Conseil national a transmis la motion Cavadini Adriano intitulée «Politique fiscale propice à l'implantation d'industries en Suisse», qui demandait en particulier de ramener l'impôt anticipé au niveau pratiqué par les grands pays de la Communauté. Troisième et dernier point. Dans un contexte marqué du sceau de l'interdépendance et de la concurrence de plus en plus aiguë sur le plan international, un réaménagement de l'impôt anticipé revêt une importance capitale pour donner plus de chances à la place financière helvétique et à la création de nouveau emplois, bien sûr dans notre pays. C'est pourquoi nous proposons à moyen terme - il ne s'agit pas d'un changement immédiat - de réaliser cette harmonisation de l'impôt anticipé en tenant compte de la pratique des autres pays européens, de l'Allemagne par exemple. En conclusion, le groupe radical-démocratique, à l'unanimité, transmettra la motion de la majorité de la Commission des affaires juridiques. Reimann Maximilian: Nur noch ganz kurz: Ich möchte zunächst doch meiner grossen Genugtuung Ausdruck geben, dass der Bundesrat die Motion der Mehrheit der Kommission immerhin in Form des Postulats entgegenzunehmen bereit ist. Ich beantrage Ihnen aber so oder so, auch im Namen meiner Fraktion, unseren Vorstoss in Motionsform zu überweisen. Zwei Gründe möchte ich dafür ins Feld führen:

1.

Ich appelliere vor allem an die Mitglieder jener bürgerlichen Fraktionen, die vor drei Jahren die Motionen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Schweiz eingereicht hatten, nämlich CVP, FDP und SVP. Unsere Kommissionsmotion liegt ganz auf der Linie jener Vorstösse, nämlich den Finanzplatz Schweiz fiskalisch nicht schlechter als den EG-Standard auszugestalten. Bei der Verrechnungssteuer und teilweise immer noch bei der Stempelsteuer liegen wir klar hinter dem EG-Standard zurück. Wir wollen aber zumindest gleich lange Spiesse, und genau das strebt unsere Motion an.

2.

Bei der Stempelsteuer hatten wir viel zu lange zugewartet. Das trug uns jene Nachteile ein, die von diversen Rednern heute hier beklagt worden sind. Lernen wir aus diesen Fehlern. Eine gute Möglichkeit dazu gibt uns die Ueberweisung der Motion der Mehrheit der Kommission. Präsidentin: Die CVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie für die Ueberweisung der Motion ist. Scherrer Jürg: Die Fraktion der Auto-Partei unterstützt die Motion der Kommissionsmehrheit und bittet Sie, sich nicht auf den Handel mit der Umwandlung in ein Postulat einzulassen. Es ist dringend an der Zeit, den Wirtschaftsstandort Schweiz attraktiver zu gestalten. Ich erinnere daran, dass Luxemburg eine Verrechnungssteuer von 0 Prozent hat. Die Konsequenzen sind uns allen bekannt. Dass natürlich die Sozialisten, wenn es darum geht, die Wirtschaft zu entlasten, von einem Steuergeschenk sprechen, wundert mich nicht - eine Partei und eine Fraktion, die kein eigentliches Wirtschaftsprogramm haben, sondern sich lediglich Gedanken darüber machen, wie das Geld, das andere verdient haben, umverteilt werden kann. Iten Joseph, Berichterstatter: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, den Vorstoss in Form einer Motion zu überweisen. Sie haben gehört, dass der Bundesrat bereit wäre, ihn in Form eines Postulates entgegenzunehmen. Wir haben in der Kommission die Frage Postulat oder Motion nicht diskutiert. Demzufolge geht es für die Kommissionsmehrheit heute nur um ein Festhalten an der Motion. Dies scheint mir für das Abstimmungsverfahren wichtig zu sein, weil dann sehr wahrscheinlich in der Abstimmung nur über die Frage Motion oder nicht entschieden werden kann. Sie haben jetzt aus den Fraktionserklärungen der freisinnigen und der SVP-Fraktion im wesentlichen die Zusammenfassung der für die Kommissionsmehrheit massgeblichen Gründe, an dieser Motion festzuhalten, gehört. Ich will Sie nochmals ausdrücklich auf den Wortlaut der Motion hinweisen. Die Motion ist nämlich so formuliert, dass sie dem Bundesrat jenen Spielraum überlässt, den er von sich aus vorgegeben hat, nämlich durch die Bereitschaft, den Vorstoss als Postulat anzunehmen. Es geht nicht darum, durch diese Motion den verbindlichen Auftrag an den Bundesrat zu erteilen, die erwähnten Steuern, insbesondere die Verrechnungssteuer, ersatzlos oder konzeptlos aufzuheben, sondern es heisst: «.... insbesondere durch eine EG-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer.» Der Kommissionsmehrheit geht es, das haben Sie aus den Darlegungen der Fraktionen gehört, um die wirtschaftlichen Aspekte. Wir haben uns in der Kommission für Rechtsfragen auch darüber unterhalten, ob es besonders sinnvoll sei, wenn diese Kommission eine spezifisch wirtschaftliche Frage in Form eines Kommissionsvorstosses aufs Tapet bringe. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es so richtig ist, weil das Thema an sich keiner weiteren Erörterungen bedarf. Das Thema ist dem Parlament bekannt, es geht jetzt darum, zusätzlich zur Verabschiedung des Anlagefondsgesetzes noch weitere Massnahmen zu verlangen. Eine der weiteren Massnahmen wird in diesem Vorstoss aufgeführt. Wir sind der Ueberzeugung, dass das verabschiedete neue Anlagefondsgesetz allein nicht ausreicht Wir können wahrscheinlich mit dem neuen Anlagefondsgesetz langfristig wieder etwas an Terrain gutmachen. Aber die Kommissionsmehrheit ist der Ueberzeugung, dass das nicht ausreicht, um verlorene Wettbewerbsanteile wieder zurückzugewinnen. Dazu braucht es zusätzliche Massnahmen. Es entspricht auch der Meinung der Kommissionsmehrheit, selbst wenn sie eine EG-kompatible Lösung will, dass damit für das Hauptanliegen, das der Finanzminister gegen diese Motion anführt, nämlich dem Kampf gegen die Steuerhinterziehung im eigenen Land, ohne weiteres noch Raum vorhanden bleibt. Die Kommission hat mit 12 zu 9 Stimmen beschlossen, diesen Vorstoss in Form einer Motion überweisen zu lassen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. M. Poncet, rapporteur: En 1980, il y avait environ 150 fonds de placement créés par des grandes banques suissesren Suisse. En 1991, ce chiffre était de 200 environ, soit une augmentation d'un petit 35 pour cent. Pendant la même période, les grandes banques suisses -je souligne - avaient créé 100 fonds de placement au Luxembourg en 1980. Ces 100 fonds de placement, créés par des banques suisses et gérés par des banques suisses au Luxembourg, étaient devenus 800 en 1991, soit une augmentation de 800 pour cent. Cette détérioration de la compétitivité de notre place financière dans ce domaine était due principalement à deux raisons: d'abord, une loi sur les fonds de placement qui n'était pas eurocompatible et qui manquait de souplesse. Vous y avez remédié par votre vote et par vos discussions de tout à l'heure. Deuxièmement, des conditions fiscales qui ne sont pas attractives. Vous y avez remédié, en partie, par les modifications qui sont intervenues dans le domaine du droit de timbre, mais cela ne suffira pas, il faudra aller plus loin et prévoir des aménagements en matière d'impôt anticipé pour ce qui est des revenus de parts de fonds de placement. Voilà ce que la Commission des affaires juridiques vous demande par 12 voix contre 9. Il s'agit tout simplement de faire un pas de plus pour rétablir la compétitivité de notre place financière qui s'est malheureusement beaucoup érodée ces dernières années. Bundesrat Stich: Sie haben bereits gehört, dass der Bundesrat diese Motion im Prinzip als Postulat entgegennehmen würde. Ich finde es seltsam, dass die Kommission für Rechts-- 3 of 5 -Motion CAJ-CN (92.082) 2466 N 16 décembre 1993 fragen Vorschläge zur Finanzordnung, zur Steuerordnung, zu wirtschaftspolitischen Vorstellungen unterbreitet. Es ist nicht möglich, dass man sich in jeder Kommission mit allem beschäftigt Die Motion will den Bundesrat beauftragen, «ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, insbesondere durch eine EG-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer». Wenn wir den Finanzplatz Schweiz stärken wollen, müssen wir zuerst den Haushalt sanieren; das ist das Wichtigste. Die Erfahrung hat gezeigt, dass alle verschuldeten Länder- Musterbeispiel Belgien, Sie können auch andere Länder nehmen schlicht und einfach an Wettbewerbskraft verlieren. Die Folge der Verschuldung: Man muss nachher zuviel Substanz, zu viele Steuern aufwenden, damit man die Zinsen bezahlen kann. Es ist seltsam, dass Sie wieder mit einer Motion kommen. Ich habe immer noch die gleichlautenden Motionen Cavadini Adriano (92.3212) und Ruesch (92.3208) in der Schublade, die insgesamt dasselbe möchten. Sie möchten die Kapitalerträge grundsätzlich von allen Belastungen befreien. Diesen Auftrag haben wir bereits, den müssen Sie uns nicht mehr geben. Es ist zu sagen, dass das Stempelsteuergesetz, das am 1. April 1993 in Kraft getreten ist, eine massive Erleichterung für die Anlagefonds mit sich bringt. Die Ausgabe von Anteilen an einem Anlagefonds ist beispielsweise nicht mehr der Emissionsabgabe unterstellt Das ist schon eine sehr starke Erleichterung. In bezug auf die zweite Forderung, die Anpassung an eine EG-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer, muss ich Ihnen sagen: Es gibt noch keine Verrechnungssteuer, die in der EG akzeptiert ist Vielleicht ist es gut, wenn ich Sie wieder einmal daran erinnere, was das Gegenstück zur Verrechnungssteuer ist, was die EG möchte: Die EG möchte nichteine Verrechnungssteuer, sondern die Amtshilfe in Fiskalsachen. Das ist viel zweckmässiger. Ich selbst habe dafür keine Vorliebe, das muss ich Ihnen gestehen, und zwar weil das erstens eine riesige Bürokratie braucht und zweitens der Erfolg noch davon abhängt, wie einzelne Länder diese Amtshilfe durchführen. Ich möchte lieber eine Verrechnungssteuer haben als Amtshilfe in Steuersachen. Aber das wäre die Alternative. Sie können noch Motionen bis dahin und dorthin überweisen, aber am letzten Dreiertreffen hat mich der Finanzminister Deutschlands, Theo Waigel, darauf angesprochen und gesagt, er möchte gerne mit der Schweiz darüber diskutieren. Ich habe ihm zugesagt, dass wir bereit seien, darüber zu diskutieren. Sie können die Weichen jetzt schon stellen, auch für mich. Wenn Sie eine Verrechnungssteuer grundsätzlich ablehnen oder sie unmöglich machen wollen, können Sie das tun; aber das ist nicht sehr sinnvoll. Sie sollten nicht so voreilig sein und alle diese guten Gründe, die wir haben, von vornherein verkaufen. Ich bitte Sie, die Motion im besten Fall als Postulat zu überweisen. Der Bundesrat wäre bereit, das zu akzeptieren. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 58 Stimmen Dagegen 49 Stimmen Schluss der Sitzung um 13,05 Uhr La séance est levée à 13 h 05 -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion RK-NR (92.082) Fiskalische Massnahmen im Bereich der Anlagefonds Motion CAJ-CN (92.082) Allégements fiscaux dans le domaine des placements In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3528 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 16.12.1993 - 08:00 Date Data Seite 2463-2466 Page Pagina Ref. No 20 023 501 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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