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Entscheid

93-3537

Verwaltungsbehörden 15.12.1993 93.3537

15. Dezember 1993Deutsch23 min

Source admin.ch

Erwägungen

36.

Prozent gewachsen; die Differenz ist folglich nicht verdient und muss zu einem grossen Teil wieder weg. Was diese Kommissionsmotion will - Herr Kollege Züger -, wird im zweiten Abschnitt sehr klar gesagt: Das mittelfristige Ausgabenwachstum in der jeweils gültigen vierjährigen Planungsperiode ist maximal auf das Wachstum des Bruttoinlandproduktes zu beschränken. Nur das. Man redet nicht einmal vom Nettosparen, also vom Abbauen, vom Rückbauen, von dem, was die Wirtschaft jeden Tag macht - nicht freiwillig, sondern weil sie muss - und was ein verantwortungsbewusster Bund auch machen müsste. Vielleicht noch ein letztes Wort zur Weimarer Republik: Ich habe mich im Laufe meines Lebens auch immer wieder mit Zeitgeschichte befasst; wenn es heute in der Schweiz irgendwo unregierbare Verhältnisse gibt - Herr Kollege Züger -, dann in der Stadt Zürich, wo Ihre Genossen das Sagen haben! Leuenberger Ernst: Es fällt mir nicht leicht, vor den leeren sozialdemokratischen Bänken ein fulminantes sozialdemokratisches Votum abzugeben. Es scheint, dass unsere Partei- und Fraktionsspitze etwas stumpf geworden ist Indessen, der Anlass ist meines Erachtens ernst genug, um Ihnen doch noch einige Punkte in Erinnerung zu rufen, weshalb der hier anwesende Rest der sozialdemokratischen Fraktion dieser Motion nicht zustimmen will. Die Uebung, die wir heute abgehalten haben - genannt Sanierungspaket II -, hat unter dem Titel «Ausgabenbremse» ein Instrument schaffen wollen, bei dem auch die Reduktion von Einnahmen einem gewissen Quorum hätte unterstellt werden sollen. Die Mehrheit dieses Rates hat bedauerlicherweise beschlossen, dieses Element aus diesem Instrument herauszubrechen und hat damit eigentlich für mich eher hämisch auf die ganzen mühsamen, schwierigen, schmerzhaften Sparanstrengungen reagiert; denn eines muss uns ganz klar sein - darauf legt die sozialdemokratische Fraktion ganz grossen Wert -: Wir sind und bleiben der Meinung, dass dieser Bundeshaushalt mittelfristig zu sanieren ist. Wir sind und bleiben der Meinung, dass die Ausgabeneindämmung eine ganz wichtige Rolle spielt, und ich denke, diese Fraktion oder ihre anwesenden Teile haben auch bewiesen, dass es ihnen Ernst ist damit. Aber ich bin nicht ganz sicher, dass es Ihnen auf der Einnahmenseite Ernst ist. Es schleckt keine Geiss weg: Es gibt erstens eine eingereichte Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, und Sie wissen, dass in den bürgerlichen Fraktionen Leute sitzen, die diese Uebung aktiv unterstützen. Allein diese Initiative wischt mit einem einzigen Federstrich alle Sanierungsbestrebungen weg und grinst höchstens hämisch bei all unseren Sparübungen. Es gibt zweitens die auch hier in diesem Rat überwiesenen Motionen Cavadini Adriano/Rüesch, die Steuererleichterungen in Milliardenhöhe anvisieren. Man hat mir gesagt, es sei bloss eine Absichtserklärung. Ich habe im Reglement nachgesehen: Motionen sind keine Absichtserklärungen, sie sind verbindliche Aufträge an die Regierung. Diesen Auftrag erteilt, wer hinter diesen Motionen steht und heute angesichts der schlechten Finanzlage des Bundes noch nicht bereit ist, hier mutig, winkelriedhaft nach vorne zu treten und zu sagen: «Jawohl, wir haben diese Motionen verabschiedet. Wir schreiben sie nun ab. Es geht so nicht.» Ich sage jetzt kein Wort über die ganzen Uebungen, die in diesen Stunden und Tagen in diesem Haus, hinter und vor den Kulissen, laufen; die ganze Uebung des Vorsteuerabzuges im Hinblick auf die Einführung der Mehrwertsteuer: Mehrere hundert Millionen Franken des Vorsteuerabzuges im Hinblick auf die Einführung der Mehrwertsteuer, mehrere hundert Millionen Franken will man möglicherweise mit einem Federstrich auf der Einnahmenseite wegnehmen. Ich wollte Ihnen das sagen. Und ich will Ihnen noch ein mehreres sagen. Ich will Ihnen sagen: Nach dieser schwierigen, schmerzhaften Uebung, die wir jetzt hinter uns haben, einer unter dem finanzpolitischen Sparaspekt nicht besonders erfolgreichen Uebung, ist es vermessen, heute eine Motion zu überweisen, mit dem Auftrag - ich hoffe, Sie lesen gelegentlich die Texte der Motionen -, der Bundesrat müsse auf die Herbstsession 1994 - das ist am Montag nach dem Bettag, und es gibt Leute, die nicht im Kalender nachsehen müssen, wann Bettag ist, die wissen das auswendig - die Aenderung von Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen vorlegen und Dauerrecht vorschlagen. Und im übrigen: Dort, wo es nicht anders gehe, müsse er gleich wieder mit Dringlichkeitsrecht operieren. Ich denke, nach den Budgeterfahrungen der vergangenen Tage, nach den Diskussionen um dieses Sanierungspaket II wäre jetzt eigentlich die Stunde gekommen, wo die Verwaltung, die Regierung, die Parteien, die Kantone und die Wirtschaftsorganisationen zusammensitzen und sich ganz genau überlegen, wo denn eine sinnvolle mittlere Mitte liegen kann, wenn es darum geht, mittelfristig diesen Bundeshaushalt zu sanieren. Da braucht es Gemeinsamkeiten, da braucht es keine Uebungen, wo eine Mehrheit, die sich im Saal schon abzeichnet, versucht, einer Minderheit irgend etwas aufzuzwingen. Im Moment sind wir nicht in der Lage, mit einem Paket III sinnvoll weiterzusparen. Das braucht gehörige Vorarbeiten, die wir zuerst leisten müssen. Bitte lehnen Sie heute diese Motion ab. Sie bringt nichts. Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Wir haben uns in der Finanzkommission sehr eingehend mit dieser Motion auseinandergesetzt. Zum formellen Vorgehen: Wir haben sie in der Kommission beraten unter dem Vorbehalt, dass der Ständerat diese Motion überweist. Der Ständerat hat in der Zwischenzeit bei der Beratung des Voranschlages die Motion überwiesen, und der Bundesrat hat sie entgegengenommen. Darum ist es aus ökonomischer Ueberlegung richtig, dass wir diese Motion heute überweisen und keine Differenz schaffen. Wenn wir sie nicht überweisen, würde sie trotz Ueberweisung durch den Ständerat nicht in Kraft treten.

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PTT. Budget 1994 2414 N 15 décembre 1993 Wir haben in der Finanzkommission auch festgestellt, dass trotz Sparbudget und trotz diesem zweiten Sanierungsprogramm weiterhin ein strukturelles Defizit bestehenbleibt. Es ist das Ziel des Bundesrates wie auch der Finanzkommission, dieses strukturelle Defizit im Laufe der nächsten vier Jahre wenn immer möglich zu beseitigen. Darum können wir diese Motion überweisen, weil sie gewisse Zielrichtungen beinhaltet:

1.

Das Wachstum der Ausgaben soll in der vierjährigen Planungsperiode auf das Wachstum des Bruttoinlandproduktes beschränkt sein - eine Forderung, die im Zusammenhang mit der Budgetberatung von sehr vielen Leuten in diesem Rat erhoben wurde.

2.

Der Voranschlag 1995 ist auf der Basis des korrigierten Voranschlages 1994 zu erstellen. Auch das ist ein Thema, das wir in der Finanzkommission diskutiert haben. Wir sind dort zum Schluss gekommen, dass wir von seiten des Parlaments frühzeitiger in die Budgetierung eingreifen sollten, nicht erst bei der Budgetberatung, wo wir meistens zu spät sind und Uebungen durchführen müssen, wie wir sie in der letzten Woche durchgeführt haben. Es ist also der Sinn dieses Abschnittes, dass im Hinblick auf das Budget 1995 bereits gewisse Jalons gesetzt werden, damit wir ein akzeptables Budget erhalten.

3.

Im Rahmen eines dritten Programms sollen die Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse abgeändert werden, in denen Leistungen zurückgenommen werden können. Ich weiss, dass das ein sehr schwieriges Unterfangen ist; wir haben das heute gesehen. Ich hoffe, dass die CVP-Fraktion, die sich vehementfür ein drittes Sanierungsprogramm eingesetzt hat, im Herbst oder wenn es bei uns zur Diskussion steht, dieses dritte Sanierungsprogramm gut aufnimmt und es nicht im Stich lässt, wie das heute beim zweiten Programm vielfach der Fall war. Wenn wir von der Herbstsession 1994 sprechen, so heisst es «möglichst». Die Motion ist flexibel und braucht Dringlichkeitsrecht, wo es unumgänglich ist. Es ist richtig, dass wir eine zeitliche Zielsetzung haben, damit die notwendigen Vorarbeiten geleistet werden können. Die Finanzkommission hat im Januar 1994 eine Sitzung, und sie möchte, dass sich bis zu dieser Sitzung sämtliche Parteien und Fraktionen, die in diesem Rat vertreten sind, gemeinsam Ueberlegungen machen, in welche Richtung ein drittes Sanierungsprogramm gehen könnte. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion zu überweisen. M. Borei François, rapporteur: Si nous mettons en relation les déclarations des groupes à propos de cette motion et le comportement de ces mêmes groupes lors du débat que nous venons de vivre, nous pouvons dire qu'il est facile de réclamer des économies, mais qu'il est plus difficile de voter ces économies. Au Conseil des Etats, le Conseil fédéral a déclaré accepter cette motion. Le Conseil des Etats, sans discussion, a transmis cette motion. Je vous propose, au nom de la commission, de vous rallier à la décision du Conseil des Etats. Bundesrat Stich: Der Bundesrat hat beschlossen, diese Motion entgegenzunehmen. Ich muss Ihnen dazu sagen: Wenn ich heute dem Bundesrat Antrag stellen müsste, dann würde ich das vermutlich nicht mehr tun; dann würde ich nämlich dem Bundesrat sagen, es wäre viel, viel gespart, wenn das Parlament weniger persönliche Vorstösse, Motionen, Postulate und dergleichen, einreichen würde. Vermutlich würde mir der Bundesrat zustimmen, wenn es um die Wurst geht! Das wäre etwas. Mit Postulaten und Motionen ist mir nicht geholfen. Wir können diese Politik auch vom Bundesrat aus vorschlagen. Aber der Bundesrat hat ja beschlossen - ich habe das auch so beantragt -, das anzunehmen: allerdings mit Vorbehalten, das muss ich Ihnen auch sagen. Vorbehalt Nummer 1: «Allfällige Lastenverschiebungen auf die Kantone dürfen an die Zielvorgabe des Bundes nicht angerechnet werden.» Das ist meines Erachtens eine Illusion! Vorbehalt Nummer 2: «Die für die notwendigen Ausgabenkürzungen erforderlichen Aenderungen von Bundesgesetzen oder Bundesbeschlüssen sind möglichst auf die Herbstsession 1994 hin und vorzugsweise als Dauerrecht vorzuschlagen.» Ich lege hier Wert auf das Wort «möglichst», denn verpflichten können wir uns nicht dazu. Vorbehalt Nummer 3: «Wo unumgänglich, ist Dringlichkeitsrecht vorzusehen.» Dringlichkeitsrecht ist dem Finanzminister von Herzen zuwider! Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 84 Stimmen Dagegen 34 Stimmen #ST# 93.043 PTT. Voranschlag 1994 PTT. Budget 1994 Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Oktober 1993 Message et projet d'arrêté du 20 octobre 1993 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Berne Beschluss des Ständerates vom 1. Dezember 1993 Décision du Conseil des Etats du 1 er décembre 1993 Kategorie III, Art. 68 GRIM - Catégorie III, art. 68 RCN Züger, Berichterstatter: Eine positive Feststellung zur Einleitung: Die für 1994 budgetierten und im laufenden Jahr zu erwartenden Unternehmungsgewinne und Cash-flows sind ein grosser Schritt zur Gesundung der PTT. Die eingeleiteten Sanierungs- und Optimierungsmassnahmen in allen drei Departementen beginnen zu greifen. Nach wie vor ist der budgetierte Gewinn im Vergleich zum Umsatz nicht riesig, und es fehlt eine Dreiviertelmilliarde zur Finanzierung der Investitionen aus eigenen Mitteln. Auch die Eigenkapitalbasis ist mit

8.

Prozent der Bilanzsumme zu schwach. Der Abbau des Ertragsungleichgewichtes zwischen Telecom und Post ist vordringlich und die Quersubventionierung von Wettbewerbsdiensten durch Monopoldienste ist marktwirtschaftlich falsch. Der Gesamtertrag nimmt gegenüber dem Voranschlag 1993 um 165 Millionen Franken oder 1,2 Prozent zu. Die PTT wollen einen Verkehrszuwachs erzielen, der mit 2,4 Prozent etwas über dem Wirtschaftswachstum liegt. Durch die geplanten Tariferhöhungen sollen Mehrerträge von 90 Millionen Franken erzielt werden. Der Gesamtaufwand hingegen stagniert, was auf einen realen Rückgang der Personalausgaben zurückzuführen ist Die Abschreibungen steigen um satte 244 Millionen Franken. Trotz einer prognostizierten Steigerung bei den PTT-Dienstleistungen ist eine weitere Reduktion des Mitarbeiterstabes um ungefähr 1200 Stellen geplant. Diese bittere, aber anscheinend notwendige Pille wird etwas durch die Zusicherung versüsst, wonach keine Entlassungen vorgenommen werden sollen. Die Investitionen verharren auf einem hohen Niveau von über

4.

Milliarden Franken und beinhalten erstmals, mit 359 Millionen Franken, einen wesentlichen Anteil für Beteiligungen und Kooperationen mit Dritten. Der budgetierte Cash-flow von annähernd 3,3 Milliarden Franken deckt das Investitionsvolumen mit über 80 Prozent. Die Selbstfinanzierungslücke verringert sich auf etwa 750 Millionen Franken und soll gemäss Finanzplan in den nächsten zwei Jahren vollends zum Verschwinden gebracht werden. Ein Sorgenkind ist und bleibt das finanzielle Ungleichgewicht zwischen Post und Telecom. Während Telecom einen Gewinn von fast einer Milliarde Franken ausweist, kämpft die Post nach wie vor gegen ein Defizit Dazu tragen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Post in der Grössenordnung von -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Ständerates (FK-SR 93.069) Bremsung des Ausgabenwachstums Motion du Conseil des Etats (CdF-CE 93.069) Frein à la croissance des dépenses In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3537 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1993 - 15:00 Date Data Seite 2411-2414 Page Pagina Ref. No 20 023 493 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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