93-3540
Verwaltungsbehörden 18.03.1994 93.3540
18. März 1994Deutsch89 min
Source admin.ch
18. März 1994 N 549 Steueramnestie Engler Rolf (C, AI) unterbreitet im Namen der Kommission für Rechtsfragen (RK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Erwägungen
1.
Am 18. Januar 1993 reichte der Kanton Jura eine Standesinitiative ein, welche den Erlass einer Steueramnestie verlangt. Er begründet dies insbesondere mit den grossen Defiziten der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone, Gemeinden) und den enormen Summen auf Treuhandguthaben, unter anderem auch im Ausland, die steuerlich nicht deklariert sind.
2.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, welcher dieses Geschäft zur Beratung zugewiesen wurde, prüfte die Standesinitiative am 23. November 1993. Sie hält fest, dass das vom Kanton Jura vorgebrachte Anliegen bereits aufgrund einer Motion des Ständerates (92.3249) vom 1. März 1993 zur Diskussion steht. Die Mehrheit der Kommission vertrat dabei die Auffassung, die geforderte Amnestie führe einerseits zu mehr Steuergerechtigkeit und andererseits sei auch die Beschaffung von Mehreinnahmen positiv zu werten. Die Minderheit der Kommission hat sich demgegenüber bei der Vorberatung dieser Motion gegen eine Steueramnestie ausgesprochen in der Auffassung, dass ein solches Ausserkraftsetzen des Gesetzes einen Einbruch in die bestehende Rechtsordnung bedeuten und die Defraudanten einseitig begünstigen würde. Im übrigen verweist die Kommission auf die Beratungen zur erwähnten Motion des Ständerates. Engler Rolf (C, AI) présente au nom de la Commission des affaires juridiques (CAJ) le rapport écrit suivant:
1.
Le 18 janvier 1993, le canton du Jura a déposé une initiative demandant une nouvelle amnistie fiscale fédérale. Il a justifié sa demande en invoquant les déficits importants des collectivités publiques (Confédération, cantons, communes) et les sommes énormes non déclarées qui sont investies en placements fiduciaires, entre autres à l'étranger.
2.
La Commission des affaires juridiques du Conseil national, qui a été chargée d'examiner cet objet, s'est penchée sur l'initiative le 23 novembre 1993. Elle a constaté que la demande formulée par le canton du Jura fait déjà l'objet d'une discussion, une motion ayant été transmise à ce sujet le 1er mars 1993 par le Conseil des Etats (92.3249). La majorité de la commission a estimé que l'amnistie demandée rendrait la fiscalité plus équitable et qu'en outre, les recettes supplémentaires qui en résulteraient seraient un élément positif. La minorité de la commission, quant à elle, s'est prononcée contre une amnisitie fiscale lors de l'examen de la motion précitée; elle a en effet estimé qu'une telle modification de la loi ouvrirait une brèche dans le régime juridique actuel et favoriserait les fraudeurs. Pour le reste, la commission renvoie aux délibérations à propos de la motion du Conseil des Etats précitée. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 9 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative abzuschreiben. Proposition de la commission La commission propose, par 9 voix contre 8 et avec 2 abstentions, de classer l'initiative. #ST# 92.3249 Motion des Ständerates (Delalay) Generelle Steueramnestie Motion du Conseil des Etats (Delalay) Amnistie fiscale générale Wortlaut der Motion vom 1, März 1993 Auch eine bessere Einhaltung der Steuergesetze trägt zur Sanierung der Finanzlage bei. Die Amnestien von 1945 im Bereich der Verrechnungssteuer und von 1969 haben diesbezüglich positive Ergebnisse gezeitigt. Eine Amnestie pro Generation (alle 25 Jahre) lässt sich also rechtfertigen. Der Bundesrat wird ersucht, die gesetzlichen Bestimmungen für eine generelle Steueramnestie, die sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern erstreckt, vorzubereiten. In diesen Bestimmungen sollen der Zeitpunkt für die Amnestie zwischen 1993 und 1997 festgelegt und die Voraussetzungen und die Auswirkungen definiert werden. Texte de la motion du 1er mars 1993 L'assainissement des finances passe aussi par un meilleur respect des lois fiscales. Les amnisties de 1945 en matière d'impôt anticipé et de 1969 ont donné à cet égard des résultats positifs et une telle mesure par génération (25 ans) est justifiée. Le Conseil fédéral est prié de préparer la législation instituant une amnistie fiscale générale ayant effet pour les impôts fédéraux, cantonaux et communaux Ces dispositions fixeront le moment de cette amnistie entre 1993 et 1997 et en définiront les conditions et les effets. Antrag der Kommission Mehrheit Überweisung der Motion Minderheit (Rechsteiner, Bär, Bühlmann, de Dardel, von Feiten, Grendelmeier, Herczog, Stamm Judith) Ablehnung der Motion Proposition de la commission Majorité Transmettre la motion Minorité (Rechsteiner, Bär, Bühlmann, de Dardel, von Feiten, Grendelmeier, Herczog, Stamm Judith) Rejeter la motion #ST# 93.3540 Motion RK-NR (92.3249) (Minderheit Rechsteiner) Wirksamere Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens Motion CAJ-CN (92.3249) (minorité Rechsteiner) Forme plus efficace de la procédure en matière de fraude fiscale Wortlaut der Motion vom 23. November 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten Vorschläge für eine wirksamere Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens zu unterbreiten.
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Amnistie fiscale 550 N 18 mars 1994 Texte de la motion du 23 novembre 1993 Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédérales des propositions visant une forme plus efficace de la procédure en matière de fraude fiscale. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bühlmann, de Dardel, von Feiten, Grendelmeier, Herczog (6) Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. Februar 1994 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 février 1994 Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion. Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Gestatten Sie mir als Berichterstatter der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen, einleitend einige Klarstellungen vorzunehmen. Zwischen den drei Steueramnestiegeschäften - Standesinitiativen Wallis und Jura, Motion Ständerat (Delalay) - besteht ein enger sachlicher Zusammenhang. Sie verlangen allesamt eine Steueramnestie, wobei die Motion des Ständerates betreffend den Erlass von gesetzlichen Bestimmungen für eine generelle Steueramnestie wohl am weitesten geht Der Ständerat hat in der Märzsession 1993, also mittlerweile vor Jahresfrist, gegen den Widerstand des Bundesrates die Motion Delalay mit 22 zu 10 Stimmen, d. h. im Verhältnis von 2 zu 1, klar überwiesen und gleichzeitig beschlossen, die beiden Standesinitiativen Wallis und Jura als erfüllt abzuschreiben. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt Ihnen bei einem Stimmenverhältnis von 9 zu 8 dasselbe Vorgehen, d. h. Abschreibung der beiden Standesinitiativen Jura und Wallis, dafür aber Überweisung der Motion des Ständerates. Demgegenüber lehnt die Minderheit Rechsteiner die Motion des Ständerates ab, und wiederum eine Minderheit Rechsteiner will an deren Stelle eine Motion zur wirksameren Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens beliebt machen. Diese Motion wird von der Kommissionsmehrheit bei einem Stimmenverhältnis von 10 zu 8 abgelehnt. Nach dieser Klärung des Verfahrensstandes und der Unterlagen nun zum konkreten Vorhaben einer generellen Steueramnestie. Was versteht man überhaupt darunter? Wie ist diese zu beurteilen, und warum soll der Bundesrat gerade heute mit einer Motion beauftragt werden, eine diesbezügliche Vorlage auszuarbeiten? Unter einer Steueramnestie wird nach schweizerischem Rechtsverständnis die spontane und freiwillige Deklaration bisher unversteuerter Werte zu einem bestimmten Stichtag verstanden, wobei der Fiskus auf die ihm zustehende rückwirkende Strafverfolgung und Nachbesteuerung verzichtet, und zwar auf allen Ebenen, also auf Bundes-, Kantons- und Gemeindestufe. Der Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 1. Juni 1972 über die letzte in der Schweiz durchgeführte generelle Steueramnestie vom Jahre 1969 führt «das erfreuliche Ergebnis» nicht zuletzt auf die Tatsache zurück, dass diese ohne jeglichen äussern Druck auf die Steuerpflichtigen erfolgte, sorgfältig vorbereitet und notabene von Staates wegen mit beachtlichen finanziellen Mitteln und einer kraftvoll geführten Aufklärungskampagne unterstützt wurde. Eine so verstandene Steueramnestie hebt sich demnach sowohl von einer Amnestie im Strafrecht als auch von der im Verwaltungsverfahren und insbesondere von der im Steuerrecht praktizierten Selbstanzeige ab. Während bei der Amnestie im Strafrecht gewöhnlich bereits eine Verurteilung vorliegt oder der Täter zumindest gefasst ist, wird - wie die zurzeit laufenden faktischen Amnestien etwa im Drogenbereich zeigen - im Falle der Steueramnestie die Täterschaft erst durch Selbstanzeige bekannt Man ist ihrer also zum Zeitpunkt der Amnestie überhaupt nicht gewahr. Da haben wir also den wesentlichen Unterschied. Ein Blick zurück zeigt, dass in der Schweiz immer wieder Steueramnestien zur vollständigen Ausschöpf ung des Steuersubstrates angeordnet worden sind. 1945 wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Verrechnungssteuer die erste Steueramnestie auf Bundesebene durchgeführt. Im Zeitraum von 1945 bis 1969 gewährte der Bund im Gefolge von insgesamt nicht weniger als 16 kantonalen Steueramnestieerlassen jeweils für seine Steuer eine beschränkte Anschlussamnestie. Auf den 1. Januar 1969, also vor 25 Jahren, ordnete der Bund, gestützt auf eine klare Zustimmung von Volk und Ständen, die letzte generelle Steueramnestie an, welche sich namentlich auch auf die Steuern der Kantone und Gemeinden erstreckte. Bis zur Realisierung des heutigen Amnestieprojektes werden demnach wieder mehr als 25 Jahre vergangen sein, oder, wenn Sie so wollen, die Hälfte des ganzen Zeitabschnittes, während der ein Steuerpflichtiger für gewöhnlich in seinem Leben Steuern bezahlt Allein dieser Zeitabschnitt von 25 Jahren wäre eigentlich Grund genug - oder er spricht jedenfalls nicht dagegen -, im gegenwärtigen Zeitpunkt wieder eine Steueramnestie in Betracht zu ziehen. Zwei Kantone, nämlich Wallis und Jura, in unterschiedlichen Regionen gelegen und mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Struktur, fordern denn auch heute einen solchen Amnestieerlass zur vollständigen Ausschöpfung des Steuersubstrates. Ein solcher Ruf ist aber auch, wie die Diskussion zur Mehrwertsteuervorlage vom vergangenen November gezeigt hat, in anderen Kantonen laut geworden. Gerade die Kantone und Gemeinden sind es denn auch, welche in erster Linie ein sehr gewichtiges Interesse an der Offenlegung bisher nicht erfasster Vermögenswerte haben. Wie der bereits zitierte Bericht über die Amnestie von 1969 hervorhebt, war das Ergebnis erfreulich. Das damals amnestierte Vermögen betrug nicht weniger als 11,5 Milliarden Franken, was einem heutigen Wert von rund 30 Milliarden Franken entspricht. Solche Vermögen und der Ertrag daraus gelangen zur nachhaltigen Besteuerung, weil sie fiskalisch für gewöhnlich dauernd erfasst bleiben. Es besteht denn auch in Bankkreisen kein Zweifel darüber, dass einer generellen Steueramnestie auch heute ein bedeutender Erfolg beschieden wäre. Unsere öffentlichen Kassen aller Stufen könnten nachhaltig davon profitieren, ohne dass eine neue Steuer eingeführt oder eine bestehende Steuer erhöht werden müsste. Dabei ist es keinesfalls so, dass nur die Kantone und Gemeinden profitieren würden und der Bund via Minderertrag bei der Verrechnungssteuer der Verlierer wäre. Abgesehen davon, dass der Bund an einer korrekten Besteuerung mehr als am Verrechnungssteuerertrag interessiert sein müsste, profitiert er via direkte Steuer infolge der Amnestie ebenfalls vom bisher unversteuerten Vermögensertrag. Zum anderen zeigt der zitierte Bericht, dass der Verrechnungssteuerertrag in der Periode 1968 bis 1971 nicht abgenommen, sondern zugenommen hat, was deutlich macht, dass ein beachtlicher Teil des amnestierten Vermögens beziehungsweise dessen Ertrag an der Verrechnungssteuer vorbeigeschoben worden ist Im übrigen stellt sich die Frage, ob es in moralischer Hinsicht gerechtfertigt ist, dass der Bund seine beachtlichen Steuereinnahmen aus der Verrechnungssteuer via Rückbehalt unversteuerter Erträge und zu einem schönen Teil zu Lasten der Kantone und Gemeinden beziehen soll. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass wir mit den Sparübungen in der Vergangenheit durch Lastenumlagerung nicht zuletzt den Kantonen und Gemeinden den Schwarzen Peter zugeschoben haben. Es steht fest, dass die Amnestie von 1969 fiskalisch gesehen erfolgreich war und dass diese keineswegs ich betone: keineswegs - nachteilige Auswirkungen auf die Steuerdisziplin hatte, im Gegenteil. Der bereits zitierte Bericht hält ausdrücklich fest, dass es für die künftige Entwicklung des Steuerwesens als positiver Faktor zu werten sei, dass dank der -- 2 of 15 -18. März 1994 N 551 Steueramnestie Amnestie die Zahl der Steuerehrlichen zugenommen habe, was im Kampf gegen die Steuerhinterziehung von eminenter Bedeutung sei. Demzufolge werden nicht nur die bisherigen «Schwarzfahrer» profitieren, sondern auch die korrekten Steuerzahler, indem die zusätzlichen Steuereinnahmen längerfristig den Gesamtertrag nachhaltig mehren und damit tendenziell zur Senkung der Steuerbelastung für alle beitragen werden. Auch der volkswirtschaftliche Nutzen einer Steueramnestie ist nicht zu verkennen, indem gerade in Rezessionszeiten die Deblockierung der Schwarzgelder erwünscht und deren Einsatz als Finanzierungsmittelwillkommen ist. Es kommt aber vor allem hinzu, dass wir am 1. Januar 1995 einen Meilenstein erreichen werden, indem sich unsere steuerpolitische Landschaft grundlegend verändern wird. Auf diesen Zeitpunkt hin tritt bekanntlich das totalrevidierte Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Kraft. Zudem werden eine Reihe von Kantonen auf diesen Termin hin im Rahmen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden ihre kantonalen Gesetzgebungen über die Einkommens- und Vermögenssteuern anpassen. In all diesen Erlassen wird es zu einer Verschärfung der steuerrechtlichen Bestimmungen über die Folgen der unrichtigen Versteuerung kommen. Ich nenne hier nur die Ausdehnung der Haftungsbestimmungen auf Liquidatoren, auf Verwaltungsräte und auf Steuervertreter, die massive Erweiterung der Verjährungsvorschriften - alles gesetzliche Massnahmen, die die Selbstkontrolle im Steuerbereich gerade in kritischen Fällen erheblich verstärken dürften. Sodann werden auf den 1. Januar 1995 bekanntlich rund 75000 neue Steuerpflichtige im Dienstleistungsbereich durch die Mehrwertsteuer erfasst. Diese grundlegenden Neuerungen im eidgenössischen Steuerbereich, verbunden mit der damit einhergehenden direkten und indirekten Hinterziehungsbekämpfung, bilden zweifellos eine wichtige Voraussetzung, um gerade jetzt den Erlass einer generellen Steueramnestie ins Auge zu fassen. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass unter diesen besonderen Umständen den reumütigen Defraudanten, wie sie auch genannt werden, die Gelegenheit zu einem Neuanfang geboten werden soll. Auch hier bringt eine Tabula-rasa-Lösung per saldo für alle Beteiligten wesentlich mehr als ein puristisches Rechtsverständnis und stures Festhalten an der Bestrafung der Fehlbaren. Denn es ist klar, dass es die kumulativ ausgestalteten und daher vor allem in ihrer Wirkung nicht selten ruinös wirkenden Steuerstrafbestimmungen selbst dem reumütigen Sünder schwermachen, auf den Pfad der Tugend zurückzukehren. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass eine generelle Steueramnestie einer verfassungsrechtlichen Grundlage bedarf, weil vorab aus Gründen der kantonalen Finanzhoheit eine Ermächtigung in der Verfassung unerlässlich ist Damit wird also der Souverän letzten Endes selbst über die politische Opportunität einer Steueramnestie zu befinden haben und ihr damit zweifellos auch die rechtsstaatliche Legitimität geben oder eben verweigern. Wer also, was durchaus begreiflich ist, Bedenken hat, dass mit einer Steueramnestie bloss begangenes Unrecht nachträglich legitimiert werde, kann sich immerhin auf den Entscheid des Souveräns stützen; indessen muss man dem Souverän erst einmal die Gelegenheit zu einem Entscheid geben. Es ist daher zweifellos falsch, den gerade heute unüberhörbaren Ruf breiter Volkskreise nach einer Steueramnestie durch übersteigerte oder politisch-ideologische Bedenken gleichsam abzuwürgen. Es ist in diesem Zusammenhang immerhin daran zu erinnern, dass in der Volksabstimmung über die letzte Steueramnestie vom 18. Februar 1968 das Volk mit 400 900 Jastimmen gegen
Amnistie fiscale 550 N 18 mars 1994 Texte de la motion du 23 novembre 1993 Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédérales des propositions visant une forme plus efficace de la procédure en matière de fraude fiscale. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bühlmann, de Dardel, von Feiten, Grendelmeier, Herczog (6) Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. Februar 1994 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 février 1994 Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion. Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Gestatten Sie mir als Berichterstatter der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen, einleitend einige Klarstellungen vorzunehmen. Zwischen den drei Steueramnestiegeschäften - Standesinitiativen Wallis und Jura, Motion Ständerat (Delalay) - besteht ein enger sachlicher Zusammenhang. Sie verlangen allesamt eine Steueramnestie, wobei die Motion des Ständerates betreffend den Erlass von gesetzlichen Bestimmungen für eine generelle Steueramnestie wohl am weitesten geht Der Ständerat hat in der Märzsession 1993, also mittlerweile vor Jahresfrist, gegen den Widerstand des Bundesrates die Motion Delalay mit 22 zu 10 Stimmen, d. h. im Verhältnis von 2 zu 1, klar überwiesen und gleichzeitig beschlossen, die beiden Standesinitiativen Wallis und Jura als erfüllt abzuschreiben. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt Ihnen bei einem Stimmenverhältnis von 9 zu 8 dasselbe Vorgehen, d. h. Abschreibung der beiden Standesinitiativen Jura und Wallis, dafür aber Überweisung der Motion des Ständerates. Demgegenüber lehnt die Minderheit Rechsteiner die Motion des Ständerates ab, und wiederum eine Minderheit Rechsteiner will an deren Stelle eine Motion zur wirksameren Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens beliebt machen. Diese Motion wird von der Kommissionsmehrheit bei einem Stimmenverhältnis von 10 zu 8 abgelehnt. Nach dieser Klärung des Verfahrensstandes und der Unterlagen nun zum konkreten Vorhaben einer generellen Steueramnestie. Was versteht man überhaupt darunter? Wie ist diese zu beurteilen, und warum soll der Bundesrat gerade heute mit einer Motion beauftragt werden, eine diesbezügliche Vorlage auszuarbeiten? Unter einer Steueramnestie wird nach schweizerischem Rechtsverständnis die spontane und freiwillige Deklaration bisher unversteuerter Werte zu einem bestimmten Stichtag verstanden, wobei der Fiskus auf die ihm zustehende rückwirkende Strafverfolgung und Nachbesteuerung verzichtet, und zwar auf allen Ebenen, also auf Bundes-, Kantons- und Gemeindestufe. Der Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 1. Juni 1972 über die letzte in der Schweiz durchgeführte generelle Steueramnestie vom Jahre 1969 führt «das erfreuliche Ergebnis» nicht zuletzt auf die Tatsache zurück, dass diese ohne jeglichen äussern Druck auf die Steuerpflichtigen erfolgte, sorgfältig vorbereitet und notabene von Staates wegen mit beachtlichen finanziellen Mitteln und einer kraftvoll geführten Aufklärungskampagne unterstützt wurde. Eine so verstandene Steueramnestie hebt sich demnach sowohl von einer Amnestie im Strafrecht als auch von der im Verwaltungsverfahren und insbesondere von der im Steuerrecht praktizierten Selbstanzeige ab. Während bei der Amnestie im Strafrecht gewöhnlich bereits eine Verurteilung vorliegt oder der Täter zumindest gefasst ist, wird - wie die zurzeit laufenden faktischen Amnestien etwa im Drogenbereich zeigen - im Falle der Steueramnestie die Täterschaft erst durch Selbstanzeige bekannt Man ist ihrer also zum Zeitpunkt der Amnestie überhaupt nicht gewahr. Da haben wir also den wesentlichen Unterschied. Ein Blick zurück zeigt, dass in der Schweiz immer wieder Steueramnestien zur vollständigen Ausschöpf ung des Steuersubstrates angeordnet worden sind. 1945 wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Verrechnungssteuer die erste Steueramnestie auf Bundesebene durchgeführt. Im Zeitraum von 1945 bis 1969 gewährte der Bund im Gefolge von insgesamt nicht weniger als 16 kantonalen Steueramnestieerlassen jeweils für seine Steuer eine beschränkte Anschlussamnestie. Auf den 1. Januar 1969, also vor 25 Jahren, ordnete der Bund, gestützt auf eine klare Zustimmung von Volk und Ständen, die letzte generelle Steueramnestie an, welche sich namentlich auch auf die Steuern der Kantone und Gemeinden erstreckte. Bis zur Realisierung des heutigen Amnestieprojektes werden demnach wieder mehr als 25 Jahre vergangen sein, oder, wenn Sie so wollen, die Hälfte des ganzen Zeitabschnittes, während der ein Steuerpflichtiger für gewöhnlich in seinem Leben Steuern bezahlt Allein dieser Zeitabschnitt von 25 Jahren wäre eigentlich Grund genug - oder er spricht jedenfalls nicht dagegen -, im gegenwärtigen Zeitpunkt wieder eine Steueramnestie in Betracht zu ziehen. Zwei Kantone, nämlich Wallis und Jura, in unterschiedlichen Regionen gelegen und mit unterschiedlicher wirtschaftlicher Struktur, fordern denn auch heute einen solchen Amnestieerlass zur vollständigen Ausschöpfung des Steuersubstrates. Ein solcher Ruf ist aber auch, wie die Diskussion zur Mehrwertsteuervorlage vom vergangenen November gezeigt hat, in anderen Kantonen laut geworden. Gerade die Kantone und Gemeinden sind es denn auch, welche in erster Linie ein sehr gewichtiges Interesse an der Offenlegung bisher nicht erfasster Vermögenswerte haben. Wie der bereits zitierte Bericht über die Amnestie von 1969 hervorhebt, war das Ergebnis erfreulich. Das damals amnestierte Vermögen betrug nicht weniger als 11,5 Milliarden Franken, was einem heutigen Wert von rund 30 Milliarden Franken entspricht. Solche Vermögen und der Ertrag daraus gelangen zur nachhaltigen Besteuerung, weil sie fiskalisch für gewöhnlich dauernd erfasst bleiben. Es besteht denn auch in Bankkreisen kein Zweifel darüber, dass einer generellen Steueramnestie auch heute ein bedeutender Erfolg beschieden wäre. Unsere öffentlichen Kassen aller Stufen könnten nachhaltig davon profitieren, ohne dass eine neue Steuer eingeführt oder eine bestehende Steuer erhöht werden müsste. Dabei ist es keinesfalls so, dass nur die Kantone und Gemeinden profitieren würden und der Bund via Minderertrag bei der Verrechnungssteuer der Verlierer wäre. Abgesehen davon, dass der Bund an einer korrekten Besteuerung mehr als am Verrechnungssteuerertrag interessiert sein müsste, profitiert er via direkte Steuer infolge der Amnestie ebenfalls vom bisher unversteuerten Vermögensertrag. Zum anderen zeigt der zitierte Bericht, dass der Verrechnungssteuerertrag in der Periode 1968 bis 1971 nicht abgenommen, sondern zugenommen hat, was deutlich macht, dass ein beachtlicher Teil des amnestierten Vermögens beziehungsweise dessen Ertrag an der Verrechnungssteuer vorbeigeschoben worden ist Im übrigen stellt sich die Frage, ob es in moralischer Hinsicht gerechtfertigt ist, dass der Bund seine beachtlichen Steuereinnahmen aus der Verrechnungssteuer via Rückbehalt unversteuerter Erträge und zu einem schönen Teil zu Lasten der Kantone und Gemeinden beziehen soll. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass wir mit den Sparübungen in der Vergangenheit durch Lastenumlagerung nicht zuletzt den Kantonen und Gemeinden den Schwarzen Peter zugeschoben haben. Es steht fest, dass die Amnestie von 1969 fiskalisch gesehen erfolgreich war und dass diese keineswegs ich betone: keineswegs - nachteilige Auswirkungen auf die Steuerdisziplin hatte, im Gegenteil. Der bereits zitierte Bericht hält ausdrücklich fest, dass es für die künftige Entwicklung des Steuerwesens als positiver Faktor zu werten sei, dass dank der -- 2 of 15 -18. März 1994 N 551 Steueramnestie Amnestie die Zahl der Steuerehrlichen zugenommen habe, was im Kampf gegen die Steuerhinterziehung von eminenter Bedeutung sei. Demzufolge werden nicht nur die bisherigen «Schwarzfahrer» profitieren, sondern auch die korrekten Steuerzahler, indem die zusätzlichen Steuereinnahmen längerfristig den Gesamtertrag nachhaltig mehren und damit tendenziell zur Senkung der Steuerbelastung für alle beitragen werden. Auch der volkswirtschaftliche Nutzen einer Steueramnestie ist nicht zu verkennen, indem gerade in Rezessionszeiten die Deblockierung der Schwarzgelder erwünscht und deren Einsatz als Finanzierungsmittelwillkommen ist. Es kommt aber vor allem hinzu, dass wir am 1. Januar 1995 einen Meilenstein erreichen werden, indem sich unsere steuerpolitische Landschaft grundlegend verändern wird. Auf diesen Zeitpunkt hin tritt bekanntlich das totalrevidierte Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Kraft. Zudem werden eine Reihe von Kantonen auf diesen Termin hin im Rahmen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden ihre kantonalen Gesetzgebungen über die Einkommens- und Vermögenssteuern anpassen. In all diesen Erlassen wird es zu einer Verschärfung der steuerrechtlichen Bestimmungen über die Folgen der unrichtigen Versteuerung kommen. Ich nenne hier nur die Ausdehnung der Haftungsbestimmungen auf Liquidatoren, auf Verwaltungsräte und auf Steuervertreter, die massive Erweiterung der Verjährungsvorschriften - alles gesetzliche Massnahmen, die die Selbstkontrolle im Steuerbereich gerade in kritischen Fällen erheblich verstärken dürften. Sodann werden auf den 1. Januar 1995 bekanntlich rund 75000 neue Steuerpflichtige im Dienstleistungsbereich durch die Mehrwertsteuer erfasst. Diese grundlegenden Neuerungen im eidgenössischen Steuerbereich, verbunden mit der damit einhergehenden direkten und indirekten Hinterziehungsbekämpfung, bilden zweifellos eine wichtige Voraussetzung, um gerade jetzt den Erlass einer generellen Steueramnestie ins Auge zu fassen. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass unter diesen besonderen Umständen den reumütigen Defraudanten, wie sie auch genannt werden, die Gelegenheit zu einem Neuanfang geboten werden soll. Auch hier bringt eine Tabula-rasa-Lösung per saldo für alle Beteiligten wesentlich mehr als ein puristisches Rechtsverständnis und stures Festhalten an der Bestrafung der Fehlbaren. Denn es ist klar, dass es die kumulativ ausgestalteten und daher vor allem in ihrer Wirkung nicht selten ruinös wirkenden Steuerstrafbestimmungen selbst dem reumütigen Sünder schwermachen, auf den Pfad der Tugend zurückzukehren. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass eine generelle Steueramnestie einer verfassungsrechtlichen Grundlage bedarf, weil vorab aus Gründen der kantonalen Finanzhoheit eine Ermächtigung in der Verfassung unerlässlich ist Damit wird also der Souverän letzten Endes selbst über die politische Opportunität einer Steueramnestie zu befinden haben und ihr damit zweifellos auch die rechtsstaatliche Legitimität geben oder eben verweigern. Wer also, was durchaus begreiflich ist, Bedenken hat, dass mit einer Steueramnestie bloss begangenes Unrecht nachträglich legitimiert werde, kann sich immerhin auf den Entscheid des Souveräns stützen; indessen muss man dem Souverän erst einmal die Gelegenheit zu einem Entscheid geben. Es ist daher zweifellos falsch, den gerade heute unüberhörbaren Ruf breiter Volkskreise nach einer Steueramnestie durch übersteigerte oder politisch-ideologische Bedenken gleichsam abzuwürgen. Es ist in diesem Zusammenhang immerhin daran zu erinnern, dass in der Volksabstimmung über die letzte Steueramnestie vom 18. Februar 1968 das Volk mit 400 900 Jastimmen gegen
247 255 Neinstimmen, oder mit 62 Prozent Jastimmen, und sämtliche Stände die vorgelegte Verfassungsgrundlage genehmigt und abgesegnet haben. Man kann mit Fug und Recht davon ausgehen, dass auch heute eine ähnlich deutliche Zustimmung von Volk und Ständen resultieren würde. Ich fasse hier zusammen und empfehle Ihnen Zustimmung zur Motion des Ständerates (Delalay) und gleichzeitig Abschreibung der Standesinitiativen Wallis und Jura, und zwar aus drei Gründen:
1. weil die auf den 1. Januar 1995 erfolgenden grundlegenden Veränderungen der steuerpolitischen Landschaft in der Schweiz eine Amnestie rechtfertigen und weil zudem mehr als
25 Jahre seit der letzten Amnestie im Jahre 1969 vergangen sind;
2. weil die Steueramnestie eine nachhaltige Verbesserung der Steuereinnahmen aller öffentlichen Haushalte bringen wird und damit gewissermassen auch ein öffentliches Interesse dafür besteht;
3. weil der Souverän bzw. Volk und Stände an der Urne über den Erlass einer Steueramnestie zu befinden haben werden und wir Volk und Ständen hierzu die Gelegenheit bieten sollten. Es geht hier nicht um eine Gesetzesvorlage über eine generelle Amnestie. Vielmehr steht einzig und allein die Frage zur Diskussion, ob ein solches Gesetzgebungsprojekt überhaupt an die Hand genommen werden soll oder ob dies aus Abschied und Traktanden fällt Zur konkreten Ausgestaltung der Steueramnestie, also über die Art und Weise, über den Zeitpunkt, werden wir uns als Parlament wieder äussern können. Angesichts dieser Tatsachen und angesichts der Tatsache, dass der Ständerat - immerhin das juristische Gewissen der Bundesversammlung - mit 22 zu 10 Stimmen und die Kantone Wallis und Jura ein solches Vorgehen nachdrücklich wünschen, empfehlen wir Ihnen, der Motion des Ständerates (Delalay) zuzustimmen und die beiden Standesinitiativen Wallis und Jura, weil diese damit erfüllt sind, abzuschreiben. Ducret Dominique (C, GÈ), rapporteur: Nous sommes saisis de deux initiatives cantonales, l'une du canton du Jura, l'autre du canton du Valais, ainsi que d'une motion du Conseil des Etats (Delalay), ces trois interventions demandant une amnistie fiscale générale. Le Conseil des Etats, dans sa séance du 1 er mars 1993, a accepté la motion Delalay par 22 voix contre 10, donnant ainsi une suite implicite favorable aux deuxinitiatives cantonales. Quanta notre Commission des affaires juridiques, elle s'est, pour sa part, prononcée en faveur de la motion du Conseil des Etats par
9 voix contre 8 et avec 2 abstentions. Elle propose en conséquence, à la même majorité, de classer les deux initiatives jurassienne et valaisanne. La minorité Rechsteiner s'oppose à cette motion et propose en contrepartie une motion destinée à renforcer la lutte contre lafraudefiscale. Celle-ci aété refusée par la majorité de la commission par 10 voix contre 8. L'acte d'amnistie relève de la souveraineté de l'Etat qui renonce à poursuivre et à punir un nombre non déterminé de personnes, mais dont les délits présentent des caractères identiques ou au moins communs. Elle est prononcée lorsqu'il existe des raisons importantes d'intérêt général. Une amnistie, quelle qu'en soit la nature et la portée, dépend toujours de critères politiques. Elle est accordée dans l'intérêt de l'Etat et non en considération des personnes concernées. Ce n'est pas une grâce, c'est une loi d'exception qui doit être décrétée lorsqu'il existe des circonstances exceptionnelles qui la justifient. L'amnistie fiscale aété définie plus précisément par le Tribunal fédéral comme une impunité pour des déclarations d'impôts antérieures insuffisantes. Ainsi, dans le cas où le contribuable déclare de son propre chef des éléments imposables dissimulés auparavant, le fisc ne peut réclamer après coup le paiement des impôts soustraits, ni infliger des pénalités. Elle l'empêche donc de revenir sur des décisions relatives à l'assujettissement et à la taxation. Il est ainsi fait abstraction d'éléments connus et le fisc procède dès lors sciemment à des taxations qu'il sait insuffisantes. Dans un rapport présenté en 1962, le Conseil fédéral avait luimême défini l'amnistie fiscale comme l'acte par lequel l'Etat renonce, pour des raisons d'opportunité, à poursuivre pénalement un certain nombre de personnes désignées individuellement ou à faire exécuter les peines par elles encourues. En Suisse, les trois dernières amnisties fiscales datent de 1940, de 1945 et de 1969. En 1940, elle avait trouvé son origine et sa justification dans le sacrifice demandé aux citoyens en faveur de la défense nationale.
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Amnistie fiscale 552 N 18 mars 1994 En 1945, c'est l'augmentation de l'impôt anticipé, porté de 15 à 25 pour cent pour permettre de lutter contre la fraude fiscale, qui servit de fondement à l'amnistie. Enfin, en 1969, ce fut l'aggravation des déficits fédéraux, cantonaux et communaux qui motiva l'amnistie générale. Celle-ci fut acceptée en vote populaire par une majorité nette de
400 900 voix contre 247 255. Son résultat financier fut tout aussi clair. La fortune globale amnistiée représenta 11,5 milliards de francs, ce qui équivaut à plus de 30 milliards de nos francs en 1994. Un contribuable sur cinq fit usage de la faculté d'autodénonciation, et les analyses qui ont été faites et publiées à son sujet démontrent qu'elle concerna toutes les classes de revenus et tous les groupes professionnels. Dès lors, et selon les prévisions des spécialistes, ce sont des recettes de l'ordre d'un demi-milliard de francs qui devraient être obtenues par une amnistie sur les revenus, et de
300 millions de francs grâce à une amnistie sur la fortune. On peut estimer à environ 10 pour cent de ce pactole la part qui reviendrait à la Confédération. On connaît l'état des finances publiques dans notre pays. Cumulés, leurs déficits représentent environ 17 milliards de francs, dont 8 pour la Confédération, 5 à 6 pour les cantons, et
3 à 4 pour les communes. A cette situation inquiétante et qui justifierait à elle seule que l'on s'interroge sur l'opportunité d'une amnistie, s'ajoute la réforme fiscale fondamentale qui est en train de se mettre en place: modification de la législation sur l'impôt fédéral direct, adaptation des législations cantonales, adaptation du droit de timbre, entrée en vigueur de la TVA Toutes ces nouvelles mesures fiscales constituent autant de raisons pertinentes pour permettre aux contribuables de «remettre leurs compteurs à zéro», si vous me passez l'expression, et pour les inciter à mettre de l'ordre dans leur fiscalité. A tous ces motifs s'ajoute le fait que la doctrine admet généralement qu'une telle mesure est possible une fois par génération. Or, la dernière amnistie remonte, je vous le rappelle, à 1969, soit il y a vingt-six ans. Enfin, il faut tenir compte de quelques considérations supplémentaires:
1. Dans une conjoncture défavorable, la remise dans le circuit économique d'importants capitaux non déclarés, donc bloqués, est favorable à de nouveaux investissements.
2. Le rapatriement et l'investissement en Suisse de capitaux placés à l'étranger sont favorables à la relance, mais également à la baisse des taux.
3. Une amnistie fiscale n'est pas seulement faite pour les fraudeurs, car certains contribuables sont en infraction sans leur faute - si l'on pense notamment aux cas de successions non déclarées.
4. Les précédentes amnisties, je l'ai déjà dit tout à l'heure, ont démontré qu'elles ne bénéficient pas seulement aux gros contribuables ou aux fraudeurs, mais à toutes les classes de la population.
5. Après une amnistie, il y a, par la force des choses, moins de fraudeurs et l'opinion publique montre dès lors moins de compréhension pour ceux qui persistent à rester en infraction. Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission approuve le principe d'une amnistie fiscale dans les délais les plus brefs, ceci malgré l'hostilité marquée par le Conseil fédéral, tout particulièrement par M. Stich, et malgré les états d'âme, voire les oppositions, compréhensibles d'ailleurs, de la minorité. S'agissant des conditions de fond et des conditions d'accompagnement de l'amnistie - et ceci est important - la motion du Conseil des Etats et les deux initiatives cantonales n'apportent aucune précision. Il appartiendra donc au Conseil fédéral de faire des propositions, toutes les possibilités restant ouvertes - amnistie sur appels, sur pénalités, période fiscale considérée, cercle des contribuables, etc. -, la seule exigence, découlant du contenu de la motion et des initiatives, étant qu'elle doit porter aussi bien sur la fortune que sur les revenus des contribuables. Un mot encore pour dissiper tout malentendu et tout faux espoir. Une amnistie générale, comme celle qui est demandée par le Conseil des Etats, qui porte aussi bien sur la fiscalité cantonale que sur la fiscalité fédérale, suppose, selon la doctrine et comme en 1968, une modification de la constitution. Elle ne pourrait donc pas intervenir, comme certains l'imaginaient, pour le début de l'année 1995. Mais, et ceci est une garantie supplémentaire, ce sont finalement le peuple et les cantons qui devraient avoir le dernier mot puisqu'il s'agirait d'une modification constitutionnelle. Le temps presse, je vous invite donc, au nom de la majorité, à soutenir la motion du Conseil des Etats, respectivement la motion Dettling qui a été déposée dans l'intervalle, et cela fait, de classer les initiatives des cantons du Jura et du Valais. Rechsteiner Paul (S, SG), Sprecher der Minderheit: Dieser Rat hat in den letzten Jahren verschiedene Amnestiebegehren behandelt, und er hat alle diese Amnestiebegehren knallhart abgelehnt: ein Amnestiebegehren für Personen, die kleine Drogendelikte begangen haben, ein Amnestiebegehren für die Jugendlichen nach den Jugendunruhen in den achtziger Jahren, ein Amnestiebegehren für Personen, die kleine Straftaten begangen haben, von Herrn Fischer-Sursee anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft. Alle diese Amnestiebegehren sind abgelehnt worden - mit der Begründung, dass eine Amnestie einen gravierenden Einbruch in die Rechtsstaatlichkeit, in die Rechtsbeständigkeit und in die Rechtssicherheit bedeute. Es wurde argumentiert, dass dieser Einbruch in die Rechtsstaatlichkeit nicht hingenommen werden dürfe, auch gegenüber Kleindelinquentinnen und Kleindelinquenten nicht Nur gegenüber den Steuerhinterziehern und Steuerbetrügern soll dies jetzt anders sein. Diesen soll das gewährt werden, was allen anderen verweigert worden ist: eine generelle Amnestie für ihre Sünden, obwohl diese Sünden dem Staat und der Öffentlichkeit in der Regel weit mehr geschadet haben als die Bagatelldelikte, die bei den früheren Amnestiebegehren zur Diskussion gestanden haben. Warum ist die Mehrheit des Ständerates und die knappe Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates auf diesem Auge plötzlich blind? Warum triefen die Voten der Herren Dettling und Ducret, die wir gerade gehört haben, geradezu vor Mitleid, vor Verständnis für die armen Steuerhinterzieher? Die Vertreter der Kommissionsmehrheit rechtfertigen ihr Eintreten für die Amnestie mit dem Argument, dass die Amnestie zu Mehreinnahmen für den Fiskus führe. Sie behaupten also, dass sie das Schicksal des Fiskus, der Staatsschulden im Auge hätten. Zu diesem Argument der Mehreinnahmen für den Staat drei Bemerkungen:
1. Schon in der Vergangenheit war jeweils umstritten, wieweit eine Steueramnestie dem Staat letztlich Mehreinnahmen gebracht hat. Der fiskalische Erfolg der früheren Amnestien wird in der Literaturals bescheiden betrachtet. Zu berücksichtigen sind nicht einfach nur die neu angegebenen Einkommensund Vermögensbestandteile, sondern beispielsweise auch das, was bei der Verrechnungssteuer wegfällt
2. Die These der Mehreinnahmen für den Fiskus wird brüchig, wenn wir den gegenwärtigen Rhythmus der Steueramnestie, nämlich eine Steueramnestie alle 20 bis 25 Jahre, mit berücksichtigen. Gewisse Vertreter und Anhänger der Steueramnestie vertreten offen die Auffassung, dass jede Generation das Anrecht auf eine Steueramnestie habe, was dem Rhythmus von 20 bis 25 Jahren seit der Amnestie von 1969 entsprechen würde. Alle 20 bis 25 Jahre soll man einmal beichten dürfen, worauf einem die Absolution sicher ist. Was heisst ein solcher Entscheid aber für die Zukunft? Für die Steuerpflichtigen und für ihre professionellen Berater, von denen einige im Rat sitzen und Anhänger der Steueramnestie sind, bedeutet eine solche Steueramnestie, die jeder Generation praktisch zugesichert ist, doch alles andere als eine Aufforderung zur Ehrlichkeit: Es ist eine Einladung, den Fiskus auch in Zukunft übers Ohr zu hauen, weil man damit so gute Erfahrungen gemacht hat. Längerfristig sind also mit einer solchen Amnestie für jede Generation nicht Mehr-, sondern Mindereinnahmen programmiert.
3. Wenn tatsächlich die Mehreinnahmen für den Fiskus das entscheidende Argument sein sollen, dann muss also keine Steueramnestie, sondern etwas ganz anderes gemacht wer-
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18. März 1994 N 553 Steueramnestie den. Es ist unbestritten, dass eine bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung dem Staat bedeutende Mehreinnahmen brächte, und zwar nicht bloss vorübergehend, sondern dauerhaft. Das schweizerische Recht behandelt die Steuerhinterziehung zwar nicht gerade als Volkssport, aber doch als reines Kavaliersdelikt. Die Fiskalbehörden haben kaum Möglichkeiten für eine effiziente Bekämpfung. Sie können praktisch nur Fragen stellen; aber wenn diese Fragen nicht beantwortet werden, sind ihre Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft. Sie können Ermessensveranlagungen durchführen, aber sie haben keine Untersuchungskompetenzen, wie sie beispielsweise im Verwaltungsstrafrecht bestehen. Wenn es um Mehreinnahmen für den Fiskus geht, dann braucht es mehr Kompetenzen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung, aber auch mehr Personal für deren Bekämpfung. Viel brächte übrigens auch die Unterstellung von Anlagen im Ausland unter die Verrechnungssteuer. Das wird aber bezeichnenderweise von genau denselben Kreisen abgelehnt, die jetzt eine Steueramnestie durchsetzen wollen. Überhaupt: Wem nützt denn eine Steueramnestie? Eine Steueramnestie nützt doch nicht all den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Rentnerinnen und Rentnern, die aufgrund eines Lohnausweises oder aufgrund einer Rentenbescheinigung steuern müssen; sie nützt auch nicht all den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Rentnerinnen und Rentnern, die auf dem Schweizer Sparbuch Verrechnungssteuer bezahlen müssen. Alle diese kleinen Leute müssen ihre Steuern schon heute auf Franken und Rappen bezahlen. Eine Amnestie nützt den Leuten mit den grossen Vermögen und den grossen Einkommen ohne Lohnausweis - den Leuten, die soviel Geld haben, dass sie es im Ausland anlegen können - und all den Spekulanten, die im letzten Immobilienboom Schwarzgelder im grossen Stil abkassiert haben und diese jetzt bei erster Gelegenheit legalisieren wollen. Genau für diese Leute will die Kommissionsmehrheit das Gesetz ausser Kraft setzen. Es ist sowieso seltsam, dass die Steueramnestie von denselben Kreisen gefordert wird, die sonst nicht genug die Bedrohung des Rechtsstaates und die Bedrohung der inneren Sicherheit beschwören können. Von Herrn Allenspach beispielsweise liegt jetzt gerade eine Interpellation zur Gewährleistung des Rechtsstaates auf dem Tisch, die selbstverständlich von allen Promotoren der Steueramnestie unterschrieben worden ist, von Herrn Dettling bis zu Herrn Maximilian Reimann. Diese Interpellation Allenspach wendet sich mit harten Worten gegen die Kapitulation des Rechtsstaates. Sie fordert zur Gewährleistung des Rechtsstaates dringliche Massnahmen wie den Bau von Gefängnissen. Es ist mehr als seltsam, dass genau denselben Kreisen die Gewährleistung des Rechtsstaates im Zusammenhang mit den Steuern egal ist. Diese Widersprüchlichkeit sollte nicht noch mit einer Amnestie belohnt werden. Im Ständerat hat die Rechtskommission die Steueramnestie abgelehnt. Sie ist damit im Plenum leider unterlegen. In der Kommission sind wir in der knappen Minderheit geblieben, was hoffen lässt, dass wenigstens das Plenum diese Angelegenheit nun anders beurteilt. Namens der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, die Motion des Ständerates (Delalay) abzulehnen und statt dessen die Motion der Minderheit für die bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu überweisen. Sie tun damit nicht nur etwas für den Fiskus und gegen die Staatsverschuldung, sondern Sie leisten damit einen ganz konkreten und wirksamen Beitrag für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit. Hildbrand Franz-Joseph (C, VS): Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 1992 mit 96 zu
11 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Standesinitiative gutgeheissen, welche die eidgenössischen Behörden auffordert, eine allgemeine Steueramnestie anzuordnen. Diese soll sich auf die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern beziehen und mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und der Einführung der Mehrwertsteuer (Bundesbeschluss vom 18.6.1993 über die Finanzordnung) auf den 1. Januar 1995 koordiniert werden. In der Märzsession 1993 hat der Ständerat eine Motion von Ständerat Edouard Delalay überwiesen, die in die gleiche Richtung zielt wie die Walliser Standesinitiative. Es gibt drei Gründe, die für den Erlass einer generellen Steueramnestie sprechen:
1. die desolate Finanzlage: Amnestie als ein Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Finanzen;
2. die schwierige Wirtschaftslage: Amnestie als ein Beitrag zur Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft;
3. Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und Einführung der Mehrwertsteuer: Gelegenheit zur Flurbereinigung. Zu Punkt 1, Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Finanzen: 1993 wird für alle drei politischen Ebenen - Bund, Kantone und Gemeinden - mit einem kumulierten Defizit von rund
17 Milliarden Franken gerechnet, nämlich 8 Milliarden Franken beim Bund, 5 bis 6 Milliarden Franken bei den Kantonen und 3 bis 4 Milliarden Franken bei den Gemeinden. Das entspricht 5 Prozent des schweizerischen Bruttosozialproduktes. Trotz Sparmassnahmen und Mehreinnahmen, vor allem dank der Annahme der Mehrwertsteuer zum Satz von 6,5 Prozent, bleibt ein hohes strukturelles Defizit. Dieses beträgt allein beim Bund rund 4 Milliarden Franken. Es ist völlig klar, dass dieses Defizit durch Sparen allein nicht beseitigt werden kann. Dazu braucht es auch Mehreinnahmen. Ich will hier nicht behaupten, mit einer Steueramnestie könnten die öffentlichen Finanzen der Schweiz saniert werden. Eine allgemeine Steueramnestie kann aber dazu einen gewissen Beitrag leisten. Dies hat auch die letzte Amnestie vom Jahre 1969 gezeigt. Es wäre politisch unklug, aus dogmatischen Gründen diese Möglichkeit abzulehnen. Zu Punkt 2, Beitrag zur Revitalisierung: Mit einer allgemeinen Steueramnestie kann nicht nur ein Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Finanzen, sondern auch ein Beitrag zur Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft geleistet werden, indem blockiertes Schwarzgeld für neue Investitionen freigesetzt wird. Gerade im Verlauf der Hochkonjunktur und der Bauspekulation der achtziger Jahre hat sich viel Schwarzgeld gebildet, das heute für dringend notwendige Investitionen nicht eingesetzt werden kann. Von einer allgemeinen Steueramnestie dürfte somit ein wesentlicher Impuls zugunsten eines konjunkturellen Aufschwung ausgehen. Im Gegensatz zu anderen Ankurbelungsmassnahmen wie dem Investitionsbonus oder dem zeitlich vorgezogenen Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer brächte die allgemeine Steueramnestie für die öffentliche Hand keine Mehrkosten. Zu Punkts, Flurbereinigung: Eine allgemeine Steueramnestie einmal pro Generation ist meines Erachtens vertretbar. Die letzte allgemeine Steueramnestie geht auf das Jahr 1969 zurück. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und der Einführung der Mehrwertsteuer am 1. Januar 1995 werden in der Schweiz auch die Steuerstrafbestimmungen verschärft. Auch aus diesem Gesichtspunkt erscheint es angemessen, mit einer allgemeinen Steueramnestie die Voraussetzungen zu schaffen, nichtdeklarierte Vermögen und Einkommen anzugeben. Das Inkrafttreten der neuen Bundesfinanzordnung sollte genutzt werden, um eine allgemeine Flurbereinigung vorzunehmen. Die CVP-Fraktion stimmt der Steueramnestie mehrheitlich zu. Bär Rosmarie (G, BE): Seit es auf dieser Welt die Pflicht des Steuerzahlens gibt, gehört sie zu den unbeliebtesten Pflichten der Bürgerinnen und Bürger. Ebensoalt wie diese Pflicht ist das Problem der Steuerhinterziehung und die Frage, wie der Staat dieses Delikt ahnden soll. Seit jeher haben sich deshalb die Rechts- und Staatstheorien mit der Frage der Besteuerung, mit der Rechtfertigung der Besteuerung und mit der ihr zugrundeliegenden Moral auseinandergesetzt. Auch die Theologie beschäftigt sich ja mit diesem Thema - nicht zuletzt gestützt auf die Worte im Matthäusevangelium, wo Jesus auf die Frage der Pharisäer, ob es erlaubt sei, Steuern zu fordern, antwortete: «Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist.» Galt im 19. Jahrhundert noch die Opfertheorie, die in der Steuerpflicht der Bürger eine höhere sittliche Rlicht sah, sind -- 5 of 15 -Amnistie fiscale 554 N 18 mars 1994 Steuerhinterziehung und Steuerbetrug heute an vielen Orten gesellschaftsfähig geworden. Wer Steuern hinterzieht, ist ein planmässiger Staatsschädiger, der dem Staat Mittel vorenthält, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht Das geschützte Rechtsgut ist das Vermögen des Staates, der Steuerbetrüger begeht somit ein Vermögensdelikt Wer Amnestie für Steuerbetrüger verlangt, muss eine Grundsatzdebatte führen - eine Grundsatzdebatte über die Verantwortung gegenüber dem Staat, der ein dem Gemeinwohl verpflichtetes Steuersystem betreibt Er muss eine Grundsatzdebatte über Gerechtigkeit, über die Rechtsgleichheit und über die Rechtssicherheit führen. Es gilt zu definieren, was «höheres öffentliches Interesse» ist. Denn das Instrument der Amnestie ist ein ganz besonderes, das behutsam einzusetzen ist, und dies erst recht, wenn es für Steuersünder eingesetzt wird. Bei der Steueramnestie geht es nicht um einen Akt der Versöhnung und des Neuanfangs wie bei der Amnestierung von Verurteilten. Es geht darum, einer anonymen Masse einen Vorteil gegenüber den Ehrlichen zu verschaffen. Nur nebenbei sei festgehalten, dass Steuerhinterzieher in der Regel nicht Leute mit einem Lohnausweis und ohne Vermögen sind. «Amnestie kann ein Sicherheitsventil des Rechts sein», schrieb der grosse Rechtsgelehrte Rudolf von Ihering. Mit einer Amnestie kann somit ein Rechtsmangel behoben und damit mehr Gerechtigkeit herbeigeführt werden. Bei den hier zur Diskussion stehenden Vorstössen ist dies zweifellos nicht der Fall. Sie werden ja auch nicht so begründet. Zum einen werden sie mit dem Loch in der Bundeskasse begründet, zum anderen mit einer logischen Kadenz von Steueramnestien. «Eine Amnestie pro Generation.... lässt sich also rechtfertigen», heisst es im Wortlaut der Motion des Ständerates (Delalay). Die Sprecher der Kommission und vorhin Herr Hildbrand für die CVF-Fraktion haben dieses Argument wiederholt Damit postulieren sie eine Steueramnestie quasi als Generationengrundrecht: Alle 25 Jahre eine Amnestie als wiederkehrendes, voraussehbares Ritual. Wenn Ihnen damit ernst ist, dann schlage ich vor, dass wir gleich einen neuen Artikel in der Bundesverfassung aufnehmen. Absatz 1 würde dann lauten: Der Bund ist verpflichtet, mindestens alle 25 Jahre eine Steueramnestie durchzuführen. Absatz 2: Wer in der Zwischenzeit sein Geld ehrlich versteuert, ist selber schuld. Amnestie ist und bleibt ein Einbruch in das Rechtssystem und ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie gleichzeitig ein Akt grösserer Staatsklugheit ist. Vorausplanbare und regelmässige Steueramnestien gehören zweifellos nicht dazu. Das grosse Staatsdefizit muss als zweites Argument für das Amnestiebegehren herhalten. Die Lage der öffentlichen Finanzen mache eine Amnestie erforderlich, hat Herr Dettling gesagt. Das ist eine kühne, um nicht zu sagen eine schräge Begründung. Zuerst wird der Staat von einer ganzen Anzahl von Steuerzahlern um seinen rechtmässigen, namhaften Anteil betrogen. Dann werden die fehlenden Mittel beklagt, und zum Schluss verlangt man «GnadefürGeld». Das höhere öffentliche Interesse, das bei einer Amnestie zwingend geboten und verlangt ist, würde sich hier somit auf ein geldmässiges beschränken. Das aber reicht unserer Meinung nach nicht aus. «Auch eine bessere Einhaltung der Steuergesetze trägt zur Sanierung der Finanzlage bei», steht im Wortlaut der Motion des Ständerates (Delalay). Das stimmt zweifellos, nur führt eine Amnestie nicht zwangsläufig zur besseren Einhaltung der Steuergesetze. Sonst würde jetzt nicht bereits 24 Jahre nach der letzten Amnestie wieder eine neue verlangt Wer dem Staat tatsächlich zu mehr Steuereinnahmen verhelfen will, muss die Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens ändern, die Instrumente zur Verhinderung der Steuerhinterziehung bereitstellen und dem Finanzdepartement mehr Personal für die Kontrolle bewilligen. Die Einhaltung der Gesetze soll das Geld bringen, nicht deren Ausserkraftsetzung. «Amnestien sind politische Weisheit oder politische Schwäche», schrieb Professor Haffter in einem Aufsatz. Heute eine Steueramnestie zu beschliessen, wäre nicht bloss eine politische Schwäche, sondern ein rechtsstaatlicher Fehltritt Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, die Motion des Ständerates (Delalay) abzulehnen und die Motion der Kommissionsminderheit zu überweisen. Frey Claude (R, NE): Quels sont les objectifs d'une amnistie fiscale? Ils sont rappelés dans le rapport du Département fédéral des finances qu'on a déjà cité tout à l'heure et qui date de 1972. On attend une amélioration de la morale fiscale, un nombre de contribuables aussi élevé que possible devant retrouver la voie de l'honnêteté fiscale. En deuxième lieu, il s'agit de réinsérer dans le circuit fiscal des revenus et des fortunes jusqu'ici soustraits à l'impôt et, partant, d'assurer des recettes fiscales supplémentaires, notamment aux cantons et aux communes. Le groupe radical fait siens ces deux objectifs, mais pour qu'ils puissent être atteints, il faut deux conditions. La première: l'amnistie ne peut pas être une mesure que l'on galvaude parce qu'on l'utiliserait fréquemment. Une fois par génération, c'est véritablement un maximum. Nous observons que dans ce cas-ci, la condition est respectée. La deuxième condition: il faut des changements importants dans la législation fiscale et nous dirons que c'est le cas ici, et doublement parce que sur le plan fédéral, il y a la TVA et quelque 75 000 contribuables de plus, d'où l'importance de repartir sur des bases saines, d'où la nécessité de donner l'occasion de les assainir. Sur le plan cantonal, observons que la situation financière difficile des cantons les oblige souvent à revoir leurs barèmes fiscaux, à prélever des suppléments d'impôt Alors, Madame Bär, Monsieur Rechsteiner, voulez-vous que seuls les contribuables honnêtes supportent ces charges supplémentaires? A l'évidence, non. Donc, il est important d'accorder une amnistie générale aux trois niveaux fédéral, cantonal et communal. En votant la motion du Conseil des Etats (Delalay), nous permettrons aux cantons de retrouver des contribuables égarés dans la fraude fiscale. Or, la Confédération a un intérêt évident à favoriser l'assainissement des finances cantonales aussi. Il y a interdépendance. La Confédération ne peut pas bien se porter si les cantons s'endettent en s'enfonçant dans les chiffres rouges. Les cantons - Monsieur le Président de la Confédération, vous le savez bien - qui ont des finances équilibrées ont une propension moindre à vous demander toujours plus de subventions. Je veux encore aborder deux questions avant de conclure. La première concerne les bénéfices escomptés. On l'a dit, rappelons que ce sont quelque 500 millions de francs par année. La démonstration de 1972 dans le rapport, les calculs faits aussi à la suite de l'amnistie de 1945 montrent une grande constance, c'est environ, en francs constants, 500 millions de francs de recettes supplémentaires par année. En 1969, la fortune amnistiée atteignait 11 milliards de francs, c'est-à-dire 30 milliards de francs actuels. Donc, c'est important pour les cantons. La deuxième question est fondamentale et vous avez raison, Madame Bär, c'est à ce niveau qu'il faut situer le débat: elle est aussi d'ordre moral. Veut-on par l'amnistie favoriser une catégorie de contribuables? Les gros, bien évidemment, selon vous ou M. Rechsteiner. La réponse est claire, elle est péremptoire. Les analyses qui ont été faites en 1972 par votre département, Monsieur le Président de la Confédération, montrent clairement que pour la fortune, on constate qu'en moyenne un contribuable sur cinq a fait usage de l'amnistie et on observe que les différences, je cite le rapport: «sont étonnamment faibles d'une classe de fortune à l'autre». Qu'est-ce que ça signifie? Entre 50 000 francs de fortune imposable et 1 million de francs, il y a entre 19 et 22 pour cent de contribuables qui ont fait appel à l'amnistie; la différence n'est donc que de 3 pour cent Voilà les résultats chiffrés, la réalité telle qu'elle est, et pas telle que vous l'avez décrite. Il en va de même des groupes professionnels les plus importants. Les contribuables exerçant une activité lucrative indépendante (20 pour cent) ont demandé à bénéficier de l'amnistie, ainsi que ceux qui ont une activité lucrative dépendante (19 pour cent), les rentiers et les retraités (17 pour cent). On voit bien qu'il y a ici aussi une répartition relativement uniforme -- 6 of 15 -18. März 1994 N 555 Steueramnestie des contribuables qui ont fait usage de l'amnistie. Et il en va de même - comme on l'a dit - pour les montants de fortune amnistiés. Pour conclure, nous rappellerons ce qui a été dit par les rapporteurs: «L'amnistiefiscale nécessite un vote populaire.» Alors, moi je vous demande, Madame Bär, Monsieur Rechsteiner, de laisser le peuple trancher. Si c'est vraiment ce que vous avez dit, à savoir que seuls, les gros contribuables en bénéficient, n'ayez aucune crainte, le peuple rejettera la demande d'amnistie. Nous pouvons observer que cela n'a pas été le cas pour l'amnistie de 1969 puisque 400 900 citoyens et citoyennes ont dit oui et seulement 247 255 citoyens et citoyennes ont dit non. Voilà la réalité, C.Q.F.D.! Premièrement, l'amnistie n'est pas un privilège accordé à une riche minorité. Deuxièmement, elle rapporte 500 millions de francs de recettes supplémentaires. Dès lors, Monsieur le Président de la Confédération, responsable des finances fédérales, est-ce bien raisonnable de dire non? Le groupe radical ne le pense pas. Il vous invite à voter la motion. Mesdames et Messieurs, donnez l'occasion au peuple de trancher cette question en dernier recours. Steiner Rudolf (R, SO): Entgegen der Meinung des Bundesrates ist eine Steueramnestie sehr wohl geeignet, die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu steigern. Der Bundesrat kann es drehen, wie er will: Die Steueramnestie von 1969 hat 11,5 Milliarden Franken Vermögen und einen entsprechenden Ertrag zutage gebracht Heute dürfte es ein Mehrfaches sein. Hochrechnungen, welche die Teuerung berücksichtigen, ergeben 30 Milliarden Franken Vermögen - bei
5 Prozent Zins über 1,4 Milliarden steuerbaren Ertrag mit entsprechenden Mehreinnahmen. Der Minderertrag bei der Verrechnungssteuer wird sich demgegenüber bescheiden ausnehmen, da zumindest die sogenannten grossen Fische ihr nichtdeklariertes Vermögen kaum verrechnungssteuerpflich-tig angelegt haben. Aus finanziellen Gründen ist also einer Steueramnestie klar zuzustimmen. Bleibt die Frage, ob ethische Gründe dieses erhebliche öffentliche Interesse aufwiegen. Nach unserer Meinung: nein. Denn anders als der Bundesrat sind wir überzeugt, dass eine Amnestie zu vermehrter Ehrlichkeit führt Denn wer bisher hinterzogenes Vermögen deklariert, wird sich künftig vor erneuter Hinterziehung hüten, hat er doch die Aufmerksamkeit der Steuerbehörden geweckt, was zusätzliche Kontrollen provoziert. Unter dem sogenannten ethischen Aspekt ist auch zu beachten, dass viele unbescholtene, einfache Bürger kleinere Vermögenswerte versteckt halten; Herr Claude Frey hat darauf hingewiesen. Diese Leute handelten nicht schuldhaft als Kriminelle, sondern aus verschiedensten Beweggründen, wie vermeintliche Schlauheit, Zukunftsangst, falsche Beratung durch Dritte, häufig aber auch als Erben von unversteuerten Vermögen. Die Mehrzahl von ihnen hat ein schlechtes Gewissen, sieht sich aber wegen den rigorosen Nach- und Strafsteuern ausserstande, eine Selbstanzeige zu erstatten. Diesen an sich redlichen Leuten kann mit einer Amnestie geholfen werden, zum Nutzen des Staates, aber auch zum Nutzen der ehrlichen Steuerzahler, die ja entsprechend den neuen Steueraufkommen entlastet werden. So ist nach allgemeiner Rechtslehre die Steueramnestie ein durchaus legales Mittel, um Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit zu fördern. Auch die zeitliche Abfolge spricht nicht gegen eine neue Steueramnestie. Zum einen wird ja nicht Gewohnheitsrecht geschaffen, zum anderen sind seit der letzten Amnestie immerhin 25 Jahre verstrichen, darunter viele Jahre des wirtschaftlichen Wohlergehens, das ohne Zweifel zu zusätzlichen Hinterziehungen verlockt hat. Sachliche Anknüpfungspunkte sind unter anderem die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer auf den 1. Januar 1995, das vermehrte Kontrollmöglichkeiten bringt, sowie die neue Finanzordnung milder Mehrwertsteuer. Letztlich: Wir sind nicht das Gewissen des Volkes. Das Volk wird an der Urne entscheiden, und wir sind überzeugt, dass das Volk unseren heutigen positiven Entscheid an der Urne bestätigen wird. Der Ständerat hat einer generellen Steueramnestie bereits vor einem Jahr, im März 1993, zugestimmt Die Mehrheit der FDP-Fraktion bittet Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen. Reimann Maximilian (V, AG): Die SVP-Fraktion stimmt der Durchführung einer Steueramnestie grundsätzlich zu, nicht einstimmig, aber doch grossmehrheitlich. Sie ersehen daraus, dass wir uns den Entscheid nicht leicht gemacht haben, aber ein Ja zur Motion des Ständerates bzw. des Walliser CVP-Ständerates Delalay und zu den beiden Standesinitiativen Wallis und Jura bedeutet ja noch nicht, dass die Amnestie wirklich durchgeführt wird. Ein Ja bedeutet lediglich - das haben die beiden Kommissionssprecher mit aller Klarheit herausgestrichen -, dass der Souverän Gelegenheit erhalten soll, sich an der Urne für oder gegen die Amnestie auszusprechen. Als Volkspartei haben wir nichts dagegen, wenn unser Volk mehr als ein Vierteljahrhundert nach der letzten Steueramnestie erneut zu diesem heiklen Thema Stellung beziehen kann. Sollte sich der Souverän für eine Amnestie entscheiden, dann ist das Balsam auf die tiefen Wunden vieler Finanzdirektoren in den Kantonen und Gemeinden. Gerade die beiden Standesinitiativen aus der Romandie untermauern, dass viele Kantone auf diese Mehreinnahmen angewiesen sind. Es sind ja nachgerade die Kantone und Gemeinden, die unter den Sparübungen und Sanierungsmassnahmen, die wir hier auf Bundesebene durchzuziehen haben, am meisten leiden. Warum können wir in dieser finanzpolitisch einschneidenden Phase den Kantonen von der Bundesebene her nicht auch einmal entgegenkommen? Ich glaube, auch das wäre gelebte eidgenössische Solidarität Es erstaunt mich, dass sich ausgerechnet der Finanzminister des Bundes gegen eine neue Amnestie derart quergelegt hat Schon im Jahre 1988 hatte ich mit einem Vorstoss versucht, den Weg für eine neue Steueramnestie zu ebnen. Damals schrieben wir in der Staatsrechnung noch schwarze Zahlen. Die bundesrätliche Antwort war schroff negativ. Die zu erwartenden Mehreinnahmen beeindruckten den Bundesrat nicht, ja er taxierte die Durchführung einer neuen Amnestie wörtlich als «ein Eingeständnis der Machtlosigkeit des Staates gegenüber Steuerwiderhandlungen». Ich sehe es anders: Ich stelle eine Machtlosigkeit des Staates fest, seine Ausgabenpolitik wieder in den Griff zu bekommen. In Abwägung dieser beiden Rechtsgüter - Straffreiheit für Steuersünder einerseits, Beitrag zur Verbesserung der katastrophalen Finanzlage in Bund, Kantonen und Gemeinden andererseits - tendiert unsere Fraktion dazu, das letztere mehr zu gewichten. Daraus abzuleiten, wir bestraften die steuerehrlichen Bürger und begünstigten die Hinterzieher, trifft aber nicht zu, denn - ich wiederhole -: Das letzte Wort hat der Souverän. Er soll entscheiden, ob er unausgeschöpfte Finanzquellen von vielleicht 30 oder 40 Milliarden Franken neu der Besteuerung anheimstellen will oder ob er zulassen will, dass grosse Vermögensmassen, die einem erbberechtigten Steuerpflichtigen häufig gar wider Willen zufliessen, weiterhin vor dem Fiskus versteckt bleiben sollen. In diese Kategorie, Frau Bär, gehören auch viele Steuerpflichtige mit Lohnausweis. Geben Sie unserem Volk diese Wahlchance! Entscheiden Sie nicht eigenmächtig am Volk vorbei! Stimmen Sie deshalb der Motion des Ständerates (Delalay) und den beiden Standesinitiativen zu! Schliesslich noch ein Wort zur Motion der von Herrn Rechsteiner angeführten Kommissionsminderheit, die wirksamere Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung fordert: Gegen solche Massnahmen haben wir nichts einzuwenden. Aber diese Motion ist als Alternative zur Steueramnestie gedacht, und deshalb müssen wir sie im Zusammenhang mit dieser Vorlage vorsorglich ablehnen. Als flankierende Massnahme nach erfolgter Durchführung einer Amnestie würden solche Massnahmen aber durchaus Sinn machen. Leuba Jean-François (L, VD): Les libéraux sont en principe opposés aux amnisties fiscales, en tout cas aux amnisties fiscales à répétition.
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Amnistie fiscale 556 N 18 mars 1994
1. L'amnistie fiscale énerve, au sens premier du terme, la conscience civique et l'honnêteté du contribuable.
2. Elle paraît foncièrement injuste au contribuable honnête qui, année après année, a déclaré correctement ses ressources et qui voit que son voisin qui ne l'a pas fait bénéficie tout d'un coup d'une exemption pour des impôts qu'il aurait dû payer. Ces deux sentiments sont d'autant plus forts que les amnisties se répètent à espaces rapprochés.
3. Enfin, troisième argument qui s'oppose à l'amnistie fiscale: en proclamant une amnistie, l'Etat reconnaît ouvertement son incapacité à faire respecter les règles qu'il pose lui-même pour le traitement équitable des citoyens devant la loi. Dans ces conditions, l'Etat reconnaît qu'il n'est pas capable d'appliquer la loi qu'il s'est pourtant donnée. Il y a donc un aspect moral au problème de l'amnistie fiscale. Nous sommes peu enclins à accorder des amnisties pénales, même pour des délits relativement minimes, et on donne l'impression, avec l'amnistie fiscale, selon une formule répandue que nous réprouvons, que «voler l'Etat, ce n'est pas voler». L'honnêteté à nos yeux est indivisible. Mais comment se pose la question aujourd'hui? Pour qu'on puisse se déclarer néanmoins d'accord avec une amnistie fiscale, il faut trois conditions à nos yeux La première, c'est qu'un long espace de temps se soit déjà écoulé depuis la dernière amnistie fiscale. L'allongement de ce délai diminue les inconvénients que je viens de souligner. Deuxième condition, l'amnistie doit être liée à une modification de la loi fiscale ou des lois fiscales, ou en tout cas à une modification de la pratique fiscale, notamment en ce qui concerne les contrôles. Troisième condition, l'amnistie doit intervenir dans une époque qui a vu une sensible modification de la situation économique et - mais c'est un élément qui à nos yeux est tout de même secondaire - une sensible modification de la situation financière de la collectivité qui accorde l'amnistie fiscale. A nos yeux, le problème des finances fédérales n'est pas le problème fondamental de l'amnistie fiscale, mais c'est simplement un effet: l'effet de l'amnistie fiscale peut être l'amélioration des ressources pour l'Etat. A l'égard de ces trois conditions, nous constatons que la dernière amnistie fiscale remonte à vingt-cinq ans. Cela nous paraît être un délai minimum - jusqu'au moment où l'amnistie entrera en vigueur, le délai se sera allongé - mais c'est un minimum. Contrairement à ce qu'a dit tout à l'heure Mme Bär, j'aimerais rappeler que la particularité, c'est que l'on n'est jamais assuré d'avoir une amnistie fiscale à l'avenir, et aucun contribuable ne peut compter qu'on lui accordera une telle amnistie. L'amnistie fiscale doit être une décision prise de cas en cas, en ne donnant naturellement aucune assurance au contribuable qu'il en bénéficiera, ce qui en atténue aussi les effets. En ce qui concerne la deuxième condition, nous constatons que nous allons avoir l'entrée en vigueur de la loi révisée sur l'impôt fédéral direct, ainsi que l'entrée en vigueur de la TVA A première vue, la TVA ne joue pas un rôle décisif s'agissant des impôts directs. Néanmoins, étant donné l'augmentation considérable du nombre de contribuables soumis à la TVA, cette augmentation permettra à l'administration fiscale - et c'était d'ailleurs un argument que nous avions aussi évoqué à l'égard de la TVA - de procéder à des recoupements qui devraient aider à lutter contre la fraude fiscale, raison pour laquelle c'est probablement le bon moment d'introduire une amnistie fiscale. Enfin, en ce qui concerne la situation économique, personne ne peut contester qu'elle a été bouleversée depuis 1969. Nous avons d'abord vécu, durant les années 1980, une période d'expansion et d'enrichissement considérable - il faut bien le dire - de la majorité de nos concitoyens, puis ensuite, depuis 1990, une dépression, voire même une crise qui a modifié considérablement la situation financière de nombreux de nos concitoyens. Dès lors, face à ce bouleversement de la situation économique, il est parfaitement compréhensible qu'un certain nombre de contribuables souhaite remettre leur situation financière et leur situation fiscale en ordre après ces bouleversements. L'amnistie fiscale ne pourra intervenir-on l'a dit à plusieurs reprises ici - qu'après un vote du peuple et des cantons. Nous faisons le raisonnement suivant: si 20 ou un peu moins de
20 pour cent des contribuables, comme cela a été le cas en 1969, bénéficient de l'amnistie fiscale, mais que plus de
50 pour cent des votants sont d'accord avec une amnistie fiscale, cela signifie donc qu'un certain nombre de contribuables honnêtes admettent qu'on peut voter une amnistie fiscale et ne s'opposent pas à celle-ci. C'est la différence entre la majorité acceptante et le nombre de contribuables qui, véritablement, bénéficient de l'amnistie fiscale. Cet élément nous paraît devoir être pris en compte dans l'appréciation morale que l'on doit faire de l'amnistie. Tout cela pour vous dire que les libéraux, sans enthousiasme, mais parce qu'ils considèrent que c'est un acte politique raisonnable dans la situation actuelle, voteront pour l'adoption de la motion. Borradori Marco (D, TI): II nostro gruppo è favorevole ad un'amnistia fiscale generale, applicabile dunque alle imposte federali, cantonali e comunali. Una misura simile, dalla portata però più limitata, è già intervenutauna prima voltanel1945ehacondotto-percosìdire-alla luce, all'epoca, una somma imponibile di 6,5 miliardi di franchi, corrispondenti a circa 30 miliardi di franchi indicizzati ad oggi. Nel 1968 il decreto federale riguardante un'amnistia fiscale generale è stato accolto in modo inequivocabile da tutti i Cantoni e in modo altrettanto netto dal popolo, con 400 900 voti contro
247 255. La dottrina ammette che una circostanza eccezionale com'è, un'amnistia fiscale, si giustifica una volta per generazione, quindi pressapoco ogni 25 anni. Non deve infatti intervenire troppo sovente per non incitare a commettere l'illecito, speculando su un perdono facile e programmato. D'altro canto si deve poter far capo all'amnistia con una frequenza tale da consentire a quei cittadini che si trovano in uno stato di infrazione senza loro colpa, per esempio nei casi di successione, di rimettersi in regola Scopo principale dell'amnistia è infatti quello di riportare, per così dire, sulla «retta via» coloro che, per un motivo o per l'altro, si sono allontanati dall'onestà fiscale. Nel contempo si concretizza però la possibilità di apportare nuovi introiti e nuova linfa alle casse pubbliche che, come ben sappiamo, sono purtroppo del tutto agonizzanti nell'attuale periodo di «vacche magre». L'amnistia fiscale possiede inoltre un vantaggio decisivo. Con essa non viene introdotta nessuna nuova imposta e neppure viene aumentata un'imposta già esistente. Con i tempi che corrono, difficilissimi per tutti, la circostanza non è certo da sottovalutare. Non dobbiamo inoltre dimenticare che, mai come negli ultimi anni, la congiuntura internazionale e le banche svizzere hanno facilitato e incoraggiato investimenti in obbligazioni che non soggiacciono all'imposta preventiva, e che quindi sfuggono dalle mani della Confederazione, poiché sono effettuati all'estero. Pur non volendo con ciò dire che tutti i contribuenti che hanno investito all'estero sono degli evasori fiscali, dobbiamo cionondimeno ritenere che fra essi ve ne siano alcuni che, considerato il non-assoggettamento di questi particolari investimenti all'imposta preventiva, non dichiarano i redditi che ne derivano. Dobbiamo tenere bene in considerazione gli aspetti congiunturali legati al possibile rientro in patria di capitali non dichiarati nonché la pressione al ribasso sui tassi d'interesse che ne conseguirebbe. I capitali neri che vengono sottratti al fisco sono infatti al tempo stesso dei mezzi finanziari considerevoli che non possono essere mobilitati e liberati per investimenti qui da noi. Beneficiando di un'amnistia, essi potrebbero rientrare nel circuito economico del nostro Paese e dare così una bella spinta al rilancio. Si può ben dire che non capita tutti i giorni di riuscire a fare coincidere - in una situazione congiunturale sfavorevole per giunta - dei vantaggi per le casse pubbliche con una politica economica di rilancio degli investimenti e di diminuzione dei tassi d'interesse, aumentando nel contempo e in modo duraturo la massa fiscale. La nostra economia asfittica non può permettersi di rinunciare ad una simile boccata di ossigeno.
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18. März 1994 557 Steueramnestie Certo, è vero che la Confederazione non ha un interesse particolarmente grande a decretare un'amnistia fiscale. Ciò che essa guadagna a titolo d'imposta federale diretta, grazie alla messa in luce dei capitali dissimulati, lo perde infatti in gran parte nell'ambito dell'imposta preventiva Ben altra è invece la posizione dei Cantoni e dei Comuni, che da un'amnistia generale trarrebbero dei notevoli vantaggi sotto forma di un considerevole volume di entrate supplementari. Si può ben dire che i Cantoni e i Comuni sarebbero i veri beneficiari di questa operazione. La Confederazione, per solidarietà nei confronti di questi ultimi, dovrebbe permettere loro di conseguire da un'amnistia fiscale generale quei vantaggi sostanziali di cui essi, specialmente di questi tempi, necessitano. Teniamo conto del fatto che gli sforzi di risparmio, recentemente intrapresi dalla Confederazione, si concretizzano principalmente negli ormai famigerati e temutissimi trasferimenti di oneri sulle spalle di Cantoni e Comuni. Un atto di solidarietà a loro favore, quasi una sorta di compensazione nei loro riguardi da parte della Confederazione, si giustifica e si impone in ogni caso. Quanto alle varie obiezioni che vengono sollevate, va detto quanto segue: trovo perlomeno curioso il fatto che il Consiglio federale abbia sostenuto l'abolizione del divieto delle case da gioco e che si opponga ora ad un'amnistia fiscale, quasi per delle ragioni morali. Si intrawede qui una contraddizione difficile da spiegare. Comprendo invece maggiormente le riserve formulate a proposito dei principi del nostro Stato di diritto e della loro messa in discussione con un'amnistia fiscale generale. Si dice infatti, non a torto, che con questo strumento si legittima a posteriori un illecito commesso precedentemente. Vi sono però delle circostanze particolari: sono trascorsi ormai 25 anni dall'ultima amnistia e un interesse pubblico predominante giustifica questo passo. Nell'interesse pubblico va annoverato principalmente il reperimento di nuove entrate e lo sfruttamento integrale di tutte le potenziali fonti d'introito, tenendo conto che di ciò e del benessere che ne deriva approfitta in ultima analisi anche e in particolare il contribuente medio che onestamente ha sempre dichiarato i suoi redditi. Considerato poi che un'amnistia fiscale generale richiede una modifica costituzionale, il popolo potrà e dovrà comunque dire la sua e, se del caso, conferire legittimazione a questo strumento e a questa opportunità politica Maspoli Flavio (D, TI): Eine Minderheit unserer Fraktion stimmt dieser Amnestie ohne grossen Enthusiasmus zu. Die Fraktion ist geteilt in solche Mitglieder, die enthusiastisch, und in solche, die weniger enthusiastisch sind, aber wir stimmen einer Überweisung der Motion alle zu. Der Hauptgrund, welcher zu diesem unserem Entschluss geführt hat, ist vor allem die Ebbe in den Kassen des Staates eine Ebbe, die ausschliesslich die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu spüren bekommen. Die Besteuerung durch die Gemeinden, die Kantone und den Bund hat den ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes arg zugesetzt. Wir haben mit unserem Steuersystem die Mittelklasse angegriffen, ihr Substanz entzogen. Heute spricht man von einer Welle der neuen Armut in der Schweiz; denken Sie zudem an die ständig steigenden Kosten bei der Krankenversicherung, bei den Dienstleistungen usw. Mit diesem einen Instrument der Steueramnestie können wir dazu beitragen, die Lage unserer Bundesfinanzen etwas zu verbessern. Bei einigen Massnahmen, die seitens des Bundesrates gross angepriesen worden sind - zum Beispiel bei der Treibstoffzollerhöhung -, ist ja «de Schuss hinden use», wie man Schweizerdeutsch sagt. Hier wäre nun also die Möglichkeit gegeben, einen Schuss nach vorne abzufeuern. Dann ist es auch eine Sache der Moral: Ich glaube, es ist so, wie Morgenstern sagte: «Moral ist, wenn man moralisch ist.» Ich meine, dass es mindestens so moralisch ist, wenn man die Steuerhinterzieher-auch über Umwege-zur Kasse bittet, wie wenn man sie einfach weiter gewähren lässt. Es ist natürlich auch eine Sache der Instrumente, die der Staat zur Verfügung hat, um diese Steuerhinterziehungen zu unterbinden. Zum Schluss möchte ich ein sehr prominentes Mitglied unseres Rates zitieren. Der Name ist mir gerade entfallen - doch, Herr Leuenberger Ernst! Vor zwei Tagen hat er an diesem Rednerpult gesagt: «Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.» Das ist ein Satz von Bertolt Brecht; Herr Leuenberger hat das zugegeben, er hat sich nicht mit fremden Federn geschmückt. Aber dieser eine Satz hat mich eigentlich überzeugt, dass man hier ja stimmen muss. (Heiterkeit) Steinemann Walter (A, SG): Eine Steueramnestie kann sich zweifellos, wie wir schon oft gehört haben, als Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen auswirken. Neu wäre übrigens ein solcher Erlass für unseres Land auch nicht. Wie wir wissen, wurden schon 1940,1945 und 1969 allgemeine Steueramnestien durchgeführt. Schon damals stufte der Gesetzgeber die Vorteile einer Amnestie höher ein als gewisse Bedenken gegenüber der Ahndung der Steuerdelikte. Eine Amnestie ist aber jedenfalls jeder Steuererhöhung vorzuziehen, da der ehrliche Steuerzahlerauch von einer Amnestie profitiert. Schon in der Fragestunde vom 7. Dezember 1992 wollte ich die Vorteile einer Steueramnestie zur Sanierung der leeren Bundeskasse nicht unberücksichtigt lassen. Immerhin brachte die Amnestie 1969 einen Betrag von etwa 11,5 Milliarden Franken neu zur Besteuerung, so dass gemäss Schätzung dem Fiskus etwa 300 Millionen Franken jährlich neu zugute kamen. Die Fraktion der Auto-Partei wird eine Steueramnestie unterstützen, da es dabei keinesfalls um eine Belohnung von Steuerhinterziehung geht. Die Vorbehalte gegenüber der vielleicht von manchen als fragwürdig dargestellten Massnahme welche einerseits die Defraudanten, andererseits, wie erwähnt, die Bundeskasse begünstigen würde, die sich in einem desolaten Zustand befindet-können als zuwenig stichhaltig beurteilt werden. Neuen Schätzungen zufolge würde die Amnestie Bund, Kantonen und Gemeinden - das haben wir auch schon gehört zusätzliche Einnahmen von rund 1 Milliarde Franken aus bislang unversteuertem Vermögen bringen. Zu holen wäre einiges, und es würde allen reuigen Sündern und vor allem den Erben von nichtversteuerten Vermögen erlauben, ihre Gelder endlich korrekt zu deklarieren. Dass Gelder, die jetzt irgendwo schwarz «herumvagabundieren», für Investitionen und Konsum eingesetzt werden könnten, darf in der heutigen Zeit nicht unberücksichtigt bleiben. Eine Steueramnestie ist gerechtfertigt und weder ein politischer Fehltritt noch eine Schwäche. Wir bitten Sie, die Vorstösse zugunsten einer Steueramnestie zu unterstützen. Dreher Michael (A, ZH): Wir reden hier nicht über die legale Steuervermeidung, die durch Voraussicht, Planung, Standortwahl usw. professionell erfolgt und ein Element der Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik ist, das gewisse Kantone mit allergrösstem Erfolg praktizieren. Wir reden von der Steuerhinterziehung. Wir reden davon, dass zu versteuerndes Einkommen einfach beiseite geschafft wurde und sich der Hinterzieher schlechten Gewissens an diesem kleineren oder grössere n Haufen freut. Dieses Vorgehen ist jedoch ganz und gar nicht auf den grossen Mann beschränkt. Auch die Putzfrau, die sich «na liewo» (auf die linke Hand) bezahlen lässt, wie der stehende russische Ausdruck aus dem realen Sozialismus gelautet hat, und dieses Einkommen nicht deklariert, hinterzieht. Werregelmässig kleine Arbeiten verrichtet und das Geld am Fiskus vorbeiführt, ist genauso ein Defraudant Das Gesetz der grossen Zahl gilt insbesondere auch hier, denn so kommen die grossen Beträge zusammen. Probleme entstehen dann, wenn ein Defraudant langsam das Rentenalter erreicht und etwa beim Anblick der goldenen Harfe im Tonhalleorchester zu Zürich daran denken könnte, seinen Nachlass regeln zu müssen. Denn Sie wissen, des Menschen Leben währt nur eine kurze Zeit. Es kommt zu Erbgängen und dem oft damit verbundenen Streit-falls die Nachkommen, wie das in anständigen Familien der Fall ist, ein gesundes, diesseitsbezogenes Verhältnis zum Geld haben und damit nicht selten auch zu einer kleineren oder grösseren -- 9 of 15 -Amnistie fiscale 558 N 18 mars 1994 Katastrophe. Man sollte daher die Gelegenheit schaffen, diese Mittel in den Kreislauf des Fiskus zurückzuführen, sonst läuft man Gefahr, dass sie für alle Zeiten in einer liechtensteinischen Anstalt oder «off shore» verschwinden. Ich will die Wirkung einer Amnestie nicht überschätzen. Ich weiss nicht, ob die Zahlen, die heute genannt wurden, stimmen; wir würden es gegebenenfalls post festum wissen. Dieses hinterzogene Geld ist aber auch eine Art stille Reserve des Fiskus, die mit der Amnestie aktiviert wird. Das geht ein einziges Mal. Ich bin nämlich nicht überzeugt, dass sie ein Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen sein wird, weil das Geld ja von der bürgerlichen Mehrheit in diesem Parlament unbekümmert des Milliardendefizits zum Fenster hinausgeworfen wird: hier eine Million mehr, dort eine mehr, dort 86 Millionen Franken für ein Umwelthaus - diese Vorlage kommt in der Junisession, wenn ich richtig orientiert bin! Oder was Sie mit der Krankenversicherung beschlossen haben, den Gleichstellungsbüros, den Blauhelmen usw. Das kostet doch alles einen zusätzlichen Haufen Geld, den wir nicht haben! Wir müssen den Sozialisten Gerechtigkeit widerfahren lassen: In diesem Staat sind von 46 Ständeräten 42 bürgerlich, und in einem Zweikammersystem kann keine Ausgabe beschlossen werden, ohne dass diese auf dem Papier bürgerliche Mehrheit im Ständerat zustimmt. Mit anderen Worten: Diese aufgelösten «stillen Reserven» werden sie in kurzer Zeit verprassen, und für die Bundeskasse bleibt herzlich wenig übrig; man könnte also auf die Übung auch verzichten. Die Steuerpolitik in diesem eigentumsfeindlichen Land Schweiz, im eigentumsfeindlichen Kanton Zürich erreicht mittlerweile Höhen, welche zur Defraudation einladen müssen ich kenne Leute, die das tun; ich selber verurteile es! Eine anständige Steuerpolitik dagegen war noch immer der beste Garant, um die Defraudation zu verhindern. Aber wenn Sie mal mit der AHV irgendwo im Bereich von 50 bis 60 Prozent Steuern angelangt sind, wenn Sie im Kanton Zürich bei einer Liegenschaft, die Sie nach 100 Jahren verkaufen, noch
20 Prozent vom Gewinn abführen müssen, dann ist das kein Umfeld, das die Steuerharmonie zwischen Pflichtigem und Staat begünstigt. Sie wissen, dass die Zürcher Sozialisten wieder einmal die Übung mit der Reichtumssteuer probieren. Wie ich höre, ist man im Kanton Schwyz vorsorglich am Überlegen, ob man die Bauzonen erweitern soll, um all die Zürcher Millionäre aufzunehmen, die damit vertrieben werden. Dann werden im Kanton Zürich die Steuern wieder steigen, und es wird wieder neue Pflichtige geben, die defraudieren. Das ist ein teuflischer Kreislauf, der weitgehend durch die Dummheit der Gesetzgeber bestimmt ist. Grendelmeier Verena (U, ZH): Ich wundere mich über die vielen ernsten Gesichter in diesem Saal. Eigentlich müsste eine Lachsalve die andere ablösen. Was hier stattfindet, ist ein Stück echter Realsatire, ein Kabarett - dessen Titel, Herr Dreher, aber keineswegs von den goldenen Harfen in der Zürcher Tonhalle künden müsste. Sondern der Titel müsste etwa heissen: «Staat und Steuergauner im kollusiven Lotterbett!» So könnte man das doch bezeichnen. Natürlich habe ich Verständnis für das Anliegen, natürlich habe ich Verständnis zuerst einmal für den Staat, der dringend Geld braucht - das Geld nämlich, um das man ihn zuerst «beschissen» hat Natürlich kann ich mir vorstellen, dass Herr Stich froh wäre, endlich einmal etwas aufatmen zu können ich höre jetzt schon seinen Erleichterungsseufzer. Immerhin, Herr Dettling hat es gesagt: Heute würden die damaligen 11,5 Milliarden 30 Milliarden Franken ausmachen. Da kommt einem wirklich das Augenwasser. Dann habe ich aber auch Verständnis für die reuigen Steuersünder - «Pentiti» heissen die ja neuerdings -: Sie könnten so ihr rabenschwarzes Gewissen entlasten, dem Staat ungestraft - ohne Strafe, ohne Nachsteuern usw. - das zukommen lassen, was diesem eben zusteht. Alle wären also glücklich, vor allem, wenn man daraus eine Tradition macht Das finde ich das Pikante an der Geschichte: Alle 20 bis 25 Jahre feiern wir demnach das Fest der Landessteueramnestie, analog zur Landesausstellung odersonsteinemfröhlichen Fest. Es hat nur einen Haken: So ein 25-Jahre-Steuerfest würde kein echtes Volksfest werden. Denn ein Volk besteht ja - wie wir alle wissen - auch noch aus der dummen Mehrheit, jener Mehrheit nämlich, die bezahlt hat und um keinen einzigen Rappen schummeln konnte. Dieses dumme Volk wäre dann nicht dabei; es wäre also nicht ein Volksfest, sondern etwas elitärer. Freuen könnten sich vor allem diejenigen mit dem schwärzesten Gewissen, mindestens jene, welche den Unterschied zwischen Bedrücktheit und Erleichterung dazu benützen könnten, weiter zu defraudieren. Die Kleinen - ich gebe es zu, da gibt es bestimmt welche, die mal ein Nebeneinkünftchen «vergessen» haben oder bei denen eine kleine Erbschaft irgendwie unters Eis geriet-haben nur ein dunkelweisses Gewissen, und da ist die Freude auch nicht so gross - die Gewissenserleichterung auch nicht. Spass beiseite: Ich finde es überhaupt nicht witzig, was hier diskutiert wird. Die Begründung, weshalb wir von der LdU/ EVP-Fraktion gegen eine Steueramnestie sind, heisst: Es ist ein Einbruch in die bestehende Rechtsordnung. Das tönt sehr abstrakt und ein bisschen vornehm; wir sind schlicht dagegen, dass man den Steuerbetrug letztlich legalisiert Was hier eingeführt werden soll, ist nichts anderes als die Belohnung einer kriminellen Handlung. Dies passt schlecht in die heutige Landschaft, wo doch allerorten nach einer härteren Gangart bezüglich des Anfassens von Kriminellen geschrien wird! Aber Kriminelle im weissen Kragen sind offenbar ein bisschen etwas anderes. Hier handelt es sich eigentlich um die Einführung einer Betrugserlaubnis pro Generation. Mir verschlägt es die Sprache, wenn ich mir vorstelle, mit welchem Beschönigungsvokabular Steuerbetrug angepriesen wird, als handelte es sich um ganz normale Gesetzgebung, ganz normale Überlegungen, wie denn dieser geplagte Staat zu seinen gerechten Einkünften kommt Vollendet absurd aber wird es da, wo eine Amnestie nicht mehr als allenfalls einmalige, völlig unerwartete - d. h. überraschende und daher nicht berechenbare - Massnahme in Erwägung gezogen wird, sondern wo man die Amnestie institutionalisiert und damit auch noch berechenbar macht. Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor: Ein junger Mensch tritt mit 20 Jahren ins Erwerbsleben ein und plant nun nicht nur, wie dies bisher üblich war, seine Karriere, sondern er plant auch gleich seine Steuerbetrügereien, seine Hinterziehungen, bis er 40 oder 45 Jahre alt sein wird. Bei guter Gesundheit wird er es locker schaffen, ein-, zwei-, dreimal amnestiert zu werden, d. h. ein Leben lang keine Steuern zu bezahlen. Phantastisch! Das nenne ich eine kriminelle Karriere von der feineren Art: Staat und Gauner unter einer Decke - eine neue Form von «Tangentopoly». Das planen wir hier und reden ganz ernsthaft darüber. Ich finde das skandalös! Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen LdU/EVP-Fraktion, diese Attacke auf den Rechtsstaat abzulehnen und einen allerletzten Hauch von Anstand zu wahren. Züger Arthur (S, SZ): Seit 19 Jahren bin ich Gemeindekassier. In dieser ganzen Zeit habe ich nicht einen einzigen Menschen getroffen, der gerne Steuern bezahlt - nicht einmal ich selbst tue das gern! Darum meine Annahme: Wenn Steuern bezahlen freiwillig wäre, würde vermutlich kein Schnauz einen Franken abliefern. Also braucht es einen gewissen Druck, damit dieser Staat zu seinen Einnahmen kommt. Natürlich gibt es auch solche, die praktisch keine Wahl haben, Sanktionen hin oder her. Das sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Lohnausweis. Aber lassen wir diese; sprechen wir von den ändern - von jenen, die eine Amnestie wünschen, die eine Amnestie brauchen, um das gehortete Schwarzgeld weisswaschen zu können. Denn Geld, das man nicht frei einsetzen kann, vermehrt sich so schlecht und macht auch wenig Freude. Also eilt man zum gleichen Staat, den man eben hemmungslos betrogen hat, und bittet ihn um die totale Absolution. Ja, man probiert ruchlos, diesem Staat weiszumachen, er profitiere auch davon, und sagt mit keinem Wort, dass der Staat gar nicht darauf angewiesen wäre, wenn man ihn vorher nicht nach allen Regeln der Kunst «beschissen» hätte!
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18. März 1994 N 559 Steueramnestie Schauen Sie, ich rede nicht vom alten Mütterchen, das irgendwo ein unversteuertes Kassenbüchlein liegen hat; es kommt ja mit der Verrechnungssteuer gebührend zur Kasse. Vielmehr denke ich an die vielen Spekulanten, die sich in den fetten achtziger Jahren im Immobilienhandel und in ähnlichen Schattenfeldern auf Kosten von uns Bürgern und Mitbürgern «dumm und dämlich» verdient haben - denn es lässt sich nicht nur kassieren, irgend jemand muss dieses Geld auch verdienen, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn sich also diese Amnestien in regelmässigem Abstand folgen, wenn man sich sozusagen darauf verlassen kann, ist das nichts anderes als eine inoffizielle, staatliche Einladung zur Steuerhinterziehung. Das ist doch klar kontraproduktiv. So fördert man die Rechtsunsicherheit und stempelt den ehrlichen Steuerzahler zum Idioten der Nation. Ich frage Sie: Wollen Sie das wirklich? Warum wählen wir nicht den offenstehenden gesetzlichen Weg, den einer effizienten Kontrolle? Haben Sie Angst vor dieser Kontrolle? Wenn ja, warum? Drei Amnestien innert 50 Jahren, das ist mehr als eine pro Generation! Das ist des Guten - oder eher des Schlechten - zuviel. Das finden nicht nur ich und meine Fraktion, Herr Dettling: Das finden
22 der 26 kantonalen Finanzdirektoren. Und das sind weiss Gott nicht alles Rotgrüne und vor allem keine Puritaner! Die packen doch in der Regel jede Gelegenheit, um ihre notleidenden Kassen zu füllen. Doch hier haben auch diese ihre Hemmungen, Herr Dettling, auch unser Schwyzer Finanzdirektor Marty. Merken Sie etwas? «Ehrliche Steuerzahler werden für dumm verkauft» Das ist nicht von mir, Herr Dettling, das stammt aus der Feder von Franz Marty, und der hat immer recht, ist er doch die grosse Hoffnung der Schwyzer Mehrheitspartei - das für das Stimmverhalten der CVF gedacht Nun zurück auf die Bundesebene: Wir Sozialdemokraten lehnen diese Ungerechtigkeitsmotion ab, selbstverständlich auch alle Standesinitiativen, und empfehlen, die Motion der Minderheit Rechsteiner zu überweisen. Jetzt spreche ich noch mit dem Bundespräsidenten: Sollte allerdings die generelle Steueramnestie in diesem Rate trotzdem mehrheitsfähig sein - was ich nicht hoffe, wir sind ja alles Ehrenfrauen und -männer -, dann bitte ich den Bundesrat, diese Amnestie im Rahmen des Sanierungsprogrammes III durchzuführen und mit einer rückwirkenden Besteuerung von mindestens vier Jahren zu optimieren, sozusagen als angemessene Schadensbegrenzung, fiskalisch und psychologisch! Herr Stich, Sie finden diesen Dreh dann schon. Abschliessend noch eine Bemerkung zu den Sprechern der befürwortenden Fraktionen. Alle, das habe ich gehört, alle wollen dem «armen Staat» und dem «ehrlichen Steuerzahler» helfen. Ich frage Sie: Wer hat denn den Staat arm gemacht? Und wer stempelt den armen ehrlichen Steuerzahler zum Trottel? Meine Herren - die Befürworter waren alles Herren -, Ihr seid Rosstäuscher! Euch geht es nicht um den Staat, Euch geht es nicht um den ehrlichen Steuerzahler, Euch geht es um die dicken Fische, um die Steuergauner! (Beifall) Bonny Jean-Pierre (R, BE): Lieber Arthur Züger, wir haben Dich ja alle gern, und auch Deine sehr temperamentvollen Ausbrüche tragen durchaus zur Belebung bei; Du musst allerdings wegen der Herztätigkeit ein wenig aufpassen. Wenn ich hier das Wort ergreife, dann nur, um einen einzigen Satz zu sagen: Dieses Votum stammt von einem sehr ehrenwerten Gemeindefunktionär aus dem Kanton Schwyz, und wir alle wissen, dass sich der Kanton Schwyz- ich will jetzt keine Reklame machen - ausgezeichnet als Fiskaldomizil eignet. Man muss nur sehen, wer alles aus dem Raum Zürich in den Kanton Schwyz abgewandert ist Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Nach diesem-mit Verlaub gesagt - eher kabarettistischen Auftritt von Kollega Züger, den ich noch sehr gut aus dem Kantonsrat in Schwyz kenne, möchte ich wiederum zur Sache zurückkehren. Verschiedene Sprecher haben ausgeführt, es würde nichts gegen die Steuerhinterziehung gemacht. Herr Rechsteiner er ist zwar nicht im Saale - hat deshalb eine Motion deponiert, die die Kommission mit 10 zu 8 Stimmen abgelehnt hat Was will die Minderheit Rechsteiner?. Ich möchte doch noch kurz auf dieses Vorhaben eingehen. Er will eine «wirksamere Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens». Er glaubt also, dass durch eine Änderung der Gesetzgebung bezüglich Steuerhinterziehung mehr Steuern eingenommen werden könnten und dass unsere heutige Gesetzgebung ungenügend sei. Ich darf in diesem Zusammenhang immerhin darauf hinweisen, dass wir auf den 1. Januar1995ein neues, totalrevidiertes Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Kraft setzen und daselbst auch wirksamere Instrumente bezüglich Steuerhinterziehung vorsehen werden. Ich darf ferner daran erinnern, dass wir per 1. Januar 1995 die Mehrwertsteuer in Kraft setzen und auch dort das Konzept bezüglich Steuerhinterziehung neu ausgestalten werden. Zudem besteht kein Zweifel, dass zwischen diesen beiden wichtigen Steuerarten in Zukunft auch der Durchgriff erfolgt, indem das Meldewessn entsprechend ausgestaltet wird. Endlich möchte ich in bezug auf die Motion der Minderheit Rechsteiner auf die Antwort verweisen, die der Bundesrat am 1. September 1993 - sie ist also brandaktuell - gegeben hat. Der Bundesrat hat in der Beantwortung meiner Motion auf seinen Bericht vom 19. Dezember 1983 über Massnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung hingewiesen. Er hat dort festgestellt, dass verschiedene neue Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung geschaffen worden sind. Ich zitiere hier nur den entscheidenden Schlusssatz, den ich vor allem auch Herrn Rechsteiner in Erinnerung rufen möchte: «Die Aussage im erwähnten Bericht» - nämlich im Bericht von 1983, an dem ja der Herr Bundespräsident auch massgeblich mitgearbeitet hat - «über Massnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, wonach die gesetzlichen Möglichkeiten weitgehend genügen, um erfolgreich gegen die Steuerhinterziehung angehen zu können, trifft somit noch vermehrt zu.» Das ist die Aussage des Bundesrates, weiss Gott ein unverdächtiger Zeuge. Wir haben also hinreichende gesetzliche Instrumente. Immerhin trifft zu, dass die personelle Situation noch verbessert werden kann. Und wir sind auch durchaus der Meinung, dass nach Durchführung der Amnestie die Personalfrage neu anzugehen ist. Es wurden in erster Linie rechtsstaatliche Bedenken gegen die Steueramnestie angeführt Ich will dieses Problem keinesfalls vom Tisch wischen. Diese Bedenken bestehen, das ist ganz klar, und sie können auch nicht leichtfertig übergangen werden. Aber ich will hier noch einmal klar sagen, warum wir zum Instrument der Amnestie gekommen sind. Die steuerpolitische Landschaft verändert sich auf den 1. Januar 1995 grundlegend. Deshalb ist auch die Überlegung angezeigt, zu diesem Zeitpunkt eine solche Amnestie in Aussicht zu nehmen. Das ist einer der zentralen Punkte. Nicht so sehr der Zeitablauf, sondern diese grundlegende Veränderung an der steuerpolitischen Front steht im Vordergrund. Das ist auch meines Erachtens der eigentliche Rechtfertigungsgrund für die Steueramnestie. Ich darf immerhin darauf hinweisen, dass der Bund im Jahre 1969, bei der letzten Steueramnestie,
700 000 Franken eingesetzt hat, um eine Aufklärungskampagne zu betreiben. Was damals, im Jahre 1969, recht war, kann uns doch heute nur billig sein, weil zudem noch veränderte Umstände vorliegen. Ich gehe nicht davon aus, dass der Bund 1969 ein unmoralisches Institut finanziert hat, sondern dass sich auch damals die Einsicht der Realpolitik durchgesetzt hat; deshalb wurde diese Amnestie damals auch gewährt Es ist eine Behauptung aus dem hohlen Bauch, wenn man heute ins Feld führt, es seien nur Leute mit grossen Vermögen, die von einer Amnestie profitierten. Wenn Sie im Bericht des Finanzdepartementes vom 1. Juli 1972 nachlesen, dann finden Sie dort die folgenden Zahlen: Damals besassen 87,2 Prozent der Amnestiebenützer bis zu
200 000 Franken Vermögen. Mit anderen Worten: Die Pflichtigen in der unteren Vermögenskategorie haben in erster Linie von dieser Amnestie profitiert Ebenso muss man sich die Ergebnisse vor Augen halten, wenn man jetzt wieder ausführt, es seien nur die Selbständigerwerbenden Nutzniessergewesen. Ich gebe Ihnen auch hier die Zahlen. Damals waren 20,4 Prozent der Amnestiebenützer Selbständigerwerbende, 18,5 Pro-- 11 of 15 -Amnistie fiscale 560 N 18 mars 1994 zent Unselbständigerwerbende und 17 Prozent Rentner. Aufgrund dieser Erhebungen kann man doch nicht sagen, es sei nur eine gewisse Klasse, die profitieren würde! Vielmehr ist festzuhalten, dass Personen aus allen Klassen und Bevölkerungskreisen von der letzten Steueramnestie profitiert haben. Ich möchte nochmals feststellen: Wir beraten heute keine-ich muss das unterstreichen - konkrete Vorlage, sondern es geht lediglich um die Zustimmung zu einer Motion, die der Ständerat bereits überwiesen hat Es geht also um einen Auftrag an den Bundesrat zur Ausarbeitung einer Vorlage. Wir werden diese Vorlage hier beraten und die Möglichkeit haben, dazu unsere Meinung zu sagen. Letzten Endes - das muss hier betont werden - wird es der Souverän - also Volk und Stände sein, der darüber zu befinden hat Es ist hier immer wieder gesagt worden, man institutionalisiere eine Steueramnestie alle 25 Jahre. In diesem Zusammenhang möchte ich zum Abschluss meiner Ausführungen doch ein sehr unverdächtiges Zitat anbringen: Herr Nationalrat Matthias Eggenberger, seines Zeichens Sankt Galler Nationalrat und Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion, Vorgänger von Herrn Rechsteiner - und, wenn ich richtig orientiert bin, war er sogar mit Herrn Bundespräsident Stich im Rat -, hat als Berichterstatter zu der Vorlage für die Steueramnestie 1969 ausgeführt - dies zeigt, wie die damalige Steueramnestie beurteilt wurde -: «Ich bin überzeugt, dass es auch durchaus im Interesse des ehrlichen Steuerzahlers liegt, wenn er jetzt, nach
23 Jahren, wiederum einmal dem unehrlichen Steuerzahler das Tor zur Ehrlichkeit aufmacht.» Herr Eggenberger kommt dann zum Schluss: «Ich habe die Auffassung, dass jetzt, nach
23 Jahren, eine neue Steueramnestie allgemeiner Art wieder notwendig geworden ist Auch ich bin der Überzeugung: man soll mit dem Gedanken der Amnestie nicht spielen, man soll nicht alle Augenblicke Gelegenheit geben, seine Steuersünden durch eine Amnestie aus der Welt zu schaffen. Aber in gewissen langen Zeiträumen, glaube ich, ist es doch notwendig, dass man die Amnestie auf diesem Gebiete gewährt.» (AB 1967 N 158). Diesen Ausführungen eines Sozialdemokraten habe ich nichts mehr beizufügen. Ich ersuche Sie, die Motion des Ständerates (Delalay) zu überweisen, als ein Akt - wie Herr Leuba es treffend gesagt hat der Realpolitik. Gleichzeitig bitte ich Sie, die Motion der Minderheit Rechsteiner abzulehnen. Ducret Dominique (C, GÈ), rapporteur: Je ferai au préalable une brève remarque personnelle à M. Züger. J'aimerais qu'il fasse preuve d'autant de vigueur, d'enthousiasme et de foi lorsqu'il parle des devoirs du citoyen et de l'Etat de droit dans le cadre du débat sur l'objection de conscience! Cela étant, et puisque l'on a parlé de la motion de la minorité Rechsteiner concernant de la fraude fiscale, je voudrais tout d'abord soutenir la remarque de M. Leuba selon laquelle une amnistie fiscale s'entend toujours avec des mesures d'accompagnement, principalement en matière de lutte contre la fraude. C'est au demeurant une des tâches essentielles de l'Etat, une de ses tâches permanentes que de lutter contre la fraude fiscale. A Genève, c'est d'ailleurs un conseiller d'Etat libéral qui, récemment, a pris des mesures pour renforcer cette lutte. S'agissant de la motion de la minorité Rechsteiner, c'est le Conseil fédéral lui-même qui a donné des arguments à la majorité de la commission pour rejeter cette proposition. Dans la réponse qu'il donne à la motion Dettling, il indique en effet qu'il n'est pas nécessaire, en l'état actuel des choses, de prendre des mesures supplémentaires pour lutter contre la fraude fiscale. Les administrations, qu'elles soient fédérales ou cantonales, disposent déjà de moyens suffisants pour mener ce combat En conclusion, le jour où le peuple et les cantons auront décidé cette amnistie, il s'agira, parallèlement, de prendre un certain nombre de mesures de contrôle et de répression, nous en sommes tous convaincus. Stich Otto, Bundespräsident: Es ist zu Recht gesagt worden, die Motion des Ständerates (Delalay) stelle einen Auftrag an den Bundesrat dar, es sei noch kein definitiver Entscheid. Ich muss ganz klar festhalten: Der Bundesrat wünscht keinen solchen Auftrag. Der Bundesrat ist eindeutig gegen eine Steueramnestie; er lehnt also die Motion ab. Er wäre allenfalls bereit und hat sich auch bereit erklärt, die Motion der Minderheit Rechsteiner zu akzeptieren. Diese wird vom Bundesrat nicht bestritten. Warum ist der Bundesrat dagegen? Vorerst muss man sich einmal bewusst sein, dass eine Steueramnestie einen schweren Eingriff in die, eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit darstellt Sie müssen sich darüber im klaren sein, was es bedeuten würde, wenn man bei Steuerzahlern, die den Staat bis heute betrogen haben, alles vergessen würde, nur weil der Staat dadurch mehr Geld erhielte. Selbst wenn dem so wäre, ist der Bundesrat überzeugt, dass man die Rechtsstaatlichkeit nicht preisgeben kann, um sich Geld zu beschaffen; die Rechtsstaatlichkeit ist ein höheres Gut Ich bin erstaunt, wenn ich daran danke, wie hoch in den letzten Monaten die Rechtsstaatlichkeit gehandelt worden ist, wieviel Gewicht man darauf gelegt hat, dass man Leute einsperren soll; dass man harte Massnahmen gegen Gesetzesbrecher durchsetzen soll. Aber hier, wenn es um Vermögensdelikte geht, will man Gnade vor Recht ergehen lassen. Es ist die gleiche Rechtsstaatlichkeit - es ist keine andere. Die Rechtstaatlichkeit ist nicht teilbar. Betrug ist Betrug, ob Sie einen Ladendiebstahl begehen oder den Staat betrügen. Der Unterschied ist nicht so gross; vielleicht im Ausmass, aber nicht in der Sache. Es ist zu Recht gesagt worden: Wir haben 1945 eine Steueramnestie gehabt. Damals hat man gleichzeitig die Verrechnungssteuer von 15 auf 25 Prozent erhöht Wir haben 1969 eine Steueramnestie gehabt, und nun will die Kommission auf den 1. Januar 1995 eine neue Steueramnestie. Das ist auf den 1. Januar 1995 nicht mehr möglich! Es wird also ein späterer Zeitpunkt sein. Wenn die Motion des Ständerates (Delalay) überwiesen wird, stellt sich für uns die Frage: Aufweichen Zeitpunkt sollen wir das machen? Wenn sämtliche Steuerzahler in der Schweiz wissen, dass es eine Amnestie gibt? Die Zeit vom Zeitpunkt der Überweisung der Motion bis zur Durchführung der Amnestie ist für die Steuerverwaltung eine schwierige Zeit, weil im Grunde genommen jeder versucht zu sagen: «Es gibt ja eine Amnestie, also warten wir darauf und versteuern jetzt nichts mehr.» Das ist die Wirkung. Deshalb werden wir dafür sorgen müssen, dass wir diese Amnestie nicht wie beim letzten Mal mit der ordentlichen Steuererklärung zusammenlegen. 1969 hat man die Amnestie mit der Steuererklärung durchgeführt. Sie können sich heute lange über diesen Bericht aus dem Jahre 1972 über die Auswirkungen der Amnestie unterhalten; es sind letztlich nur Schätzungen, die man gemacht hat, und nichts anderes. Niemand hat angeben müssen, wieviel er bis jetzt hinterzogen hat und nun in dieser Steuererklärung deklariert. Man musste also schauen, wo mehr versteuert wurde, und dann einschätzen, ob dies vorher hinterzogen worden war oder ob dies nun plötzlich neues Einkommen war. Aber es war eine blosse Schätzung und sagt deshalb auch nichts aus. Wenn wir eine neue Amnestie durchführen müssten, wenn sie also beschlossen würde, dann musste man sich überlegen, ob man diese Amnestie nicht zwischen der Veranlagung durchführt und, statt 700 000 Franken für die Propaganda auszugeben - es ist richtig, Herr Dettling, das hat man damals gemacht; ich würde das heute nicht tun -, den Steuerpflichtigen Formulare sendet, in denen sie deklarieren können, was sie bis jetzt hinterzogen haben. Dann wissen wir in Zukunft auch, was die Amnestie wirklich gebracht hat und welche Gruppen sie betroffen hat Wir können also hier noch etwas sparen, wenn wir die Amnestie durchführen müssen. Aber das setzt voraus, dass der Betreffende eine Schulderklärung unterschreiben muss. Hier muss ich noch beifügen, damit es keine Missverständnisse gibt: Wenn im Zeitpunkt, in dem die Steueramnestie in Kraft tritt, bereits ein Strafverfahren über Steuerhinterziehung eingeleitet worden ist, wirkt die Amnestie nicht rückwirkend; die Strafverfahren, die zu diesem Zeitpunkt im Gang sind, werden auch nach Annahme einer Amnestie durchgeführt Das ist selbstverständlich.
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18. März 1994 N 561 Steueramnestie Man kann davon ausgehen - das ist auch gesagt worden -, dass es überall Steuerhinterziehung gibt. Es gibt sie im Kleinen; vielleicht die Putzfrau, die einige Stunden arbeitet und die Entschädigung dafür nicht deklariert. Es gibt aber auch andere: z. B. Steuerhinterzieher, die einfach 10 Millionen Franken vergessen oder am Bund vorbeischmuggeln wollen. Man muss sehen: Das sind doch erhebliche Unterschiede. Meines Erachtens ist es nicht richtig, wenn man sagt, es betreffe alle; die Wirkung ist nämlich sehr unterschiedlich, aber bestraft sollen grundsätzlich alle werden. Wenn wir aber nur alle 25 oder 30 Jahre eine Amnestie durchführen, und das würde genau in diese Zeitordnung hineinpassen, könnten wir dem Vorschlag von Frau Bär folgen und sagen: Wir schreiben es gerade in die Bundesverfassung hinein - das wäre eine Rationalisierungsmassnahme -: Die nächste Amnestie kommt in 25 Jahren. Es würde einige Inserate mehr geben; heute schon machen Banken und Versicherungsgesellschaften ohnehin immer wieder grosse Reklamen: «Wir helfen Ihnen Steuern sparen!» Wenn man alle
25 Jahre eine Amnestie durchführt, kann man auf längere Frist effektiv planen. Es ist aber nicht richtig, wenn man davon ausgeht, dass jede Generation Anrecht auf eine Amnestie habe. Es ist nicht so, dass man für jede Generation einen Rechtsbruch begehen soll. Eine Amnestie einzuführen wäre nur dann zulässig, wenn gravierende Dinge verändert würden, wenn also wirklich etwas Gravierendes passieren würde. Das ist aber nicht der Fall. Das Bundesgesetz, das auf den 1. Januar 1995 in Kraft tritt, ist zwar nicht ein totalrevidiertes Bundesgesetz, sondern es ist das erste Bundesgesetz, das die Eidgenossenschaft dafür überhaupt hat. Aber im wesentlichen hat man doch den bisherigen Bundesbeschluss über die direkte Bundessteuer übernommen. Es ist also trotz allem nicht sehr viel Neues darin enthalten. Die Mehrwertsteuer ist eine neue Steuer, aber sie betrifft ein ganz anderes Gebiet. Das muss man auch sehen. Dass gewisse Leute Angst haben, man könnte vielleicht ihr Vermögen und ihr Einkommen etwas exakter berechnen, ist an sich richtig. Aber das richtet sich in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit Deshalb kann die Vorlage über die Mehrwertsteuer nichteinen solch gravierenden Rechtsbruch sanktionieren. Es wurde auch behauptet, in den Kantonen seien die Gesetze verschärft worden. Dem ist nicht so. Wenn Sie einen Bericht von 1983 zitiert haben -falls ich Sie richtig verstanden habe, Herr Dettling -, so habe ich an diesem Bericht sicher nicht mitgewirkt. Ich war nie Bundesbeamter, und 1983 war ich noch nicht im Bundesrat. Ich bin erst am 7. Dezember 1983 gewählt worden und infolgedessen an diesem Bericht völlig unschuldig, ob er gut ist oder schlecht Diesen können Sie mir nicht anlasten. Seither hat sich verschiedenes geändert Beispielsweise hat das Bundesgericht am 11. Oktober 1993 in einem Rekursfall entschieden, dass auch im Steuerrecht Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention anzuwenden sei. Das bedeutet konkret, dass in einem Hinterziehungsverfahren der Angeschuldigte nicht mehr gezwungen ist, mitzuwirken und sich selbst zu belasten. Vielmehr muss der Bund bzw. die Steuerverwaltung den Nachweis erbringen, dass der Angeschuldigte hinterzogen hat. Das ist ein wesentlicher Unterschied, und die Wirkung ist die, dass im Kanton Zürich die behandelten Hinterziehungsfälle rapid zurückgegangen sind. Es ist also nicht so, dass eine Verschärfung eingetreten ist, sondern durch die Rechtsprechung ist eine Milderung eingetreten. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat die Motion der Kommissionsminderheit akzeptiert Selbst wenn Sie diese ablehnen, werden wir uns überlegen müssen, was wir tun können. Wir müssen auch daran denken, dass die Steuergesetzgebung letztlich nicht nur eine interne Angelegenheit ist, sondern sie hat auch eine grosse Wirkung nach aussen. Darüber haben wir - das habe ich Ihnen schon bei einer anderen Gelegenheit gesagt - auch Diskussionen mit der Europäischen Union geführt. Die Frage war, ob man nicht Amtshilfe in Steuersachen leisten solle. Das sind dann andere Begehren, und deshalb wäre es auch von dieser Warte aus zweifellos besser, wenn Sie hier dem Bundesrat folgen und nicht diese Amnestie beschliessen würden. Es ist gesagt worden, die Amnestie sei ein Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen. Täuschen Sie sich bitte nicht! Ich habe es bereits gesagt: Was man das letzte Mal beim Kapital ausgewiesen hat, das sind Schätzungen. Die Vermögenserträge sind nicht geschätzt worden, weil man gesehen hat, dass das völlig willkürlich gewesen wäre. Herr Züger hat bereits darauf hingewiesen: Die kantonalen Finanzdirektoren haben mir gesagt, dass sie sich in ihrer Diskussion über die Amnestie grossmehrheitlich, mit 22 von 26 Stimmen, dagegen entschieden hätten. Daraus können Sie auch schliessen, dass die kantonalen Finanzdirektoren nicht erwarten, dass es Mehreinnahmen gibt, sonst hätten sie vermutlich zugestimmt. Aber die kantonalen Finanzdirektoren überlegen sich genau das gleiche wie ich. Eine Steueramnestie bringt nicht mehr Geld, sondern führt dazu, dass ältere Leute vielleicht eine Abrechnung machen. Aber alle übrigen werden natürlich direkt eingeladen, die Steuern in Zukunft zu hinterziehen. So ist die Situation und nicht anders, und deshalb sind die kantonalen Finanzdirektoren auch ganz klar dieser Ansicht. Herr Hildbrand hat noch davon gesprochen, das sei eine Massnahme zur Revitalisierung. Eine Revitalisierungsmassnahme wäre es, wenn wir endlich einmal die direkten Steuern jährlich veranschlagen und auch eine gewisse Harmonisierung durchführen würden; das ergäbe eine gewisse Vereinfachung. Aber es ist nicht so, dass mehr Geld in den Kapitalmarkt fliesst, wenn Sie eine Steueramnestie durchführen. Ich denke, wenn ein Steuerhinterzieher 10 Millionen Franken hinterzogen hat, dann legt er diese 10 Millionen nicht zu Hause hinter den Ofen, sondern er legt sie trotzdem an; das Geld ist trotzdem im Wirtschaftskreislauf. Das sind alles keine Argumente, die für die Durchführung einer Amnestie sprechen. Es kommt noch etwas Weiteres dazu, und ich möchte Sie bitten, auch daran zu denken: Man spricht in letzter Zeit ja sehr viel vom Föderalismus, und man spricht davon, dass man die Kantone stärken solle, dass man die Gliedstaaten stärken solle. Heute wollen Sie mit einer Motion erzwingen, dass wir die Kantone verpflichten, eine Steueramnestie durchzuführen, also einen Rechtsbruch zu begehen. Es kann aber nicht die Aufgabe des Bundesstaates sein, die Kantone zu einem Rechtsbruch zu verführen oder sie sogar dazu zu zwingen. Das ist nicht möglich! Ich bitte Sie, die Motion des Ständerates (Delalay) und auch alle anderen Vorstösse, die eine Amnestie verlangen, abzulehnen. Letztlich geht es hier um die Rechtsstaatlichkeit Es geht darum, ob wir einen Rechtsstaat haben wollen oder ob wir für die Zukunft ein Zeichen setzen wollen, dass es in der Schweiz straflos möglich und selbstverständlich ist, Steuern zu hinterziehen. Das kann nicht unsere Aufgabe sein. Ich bitte Sie: Folgen Sie dem Bundesrat, und lehnen Sie diese Begehren nach einer Steueramnestie ab! Motion 92.3249 Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal Für Überweisung der Motion stimmen: Votent pour la transmission de la motion: Allenspach, Aregger, Aubry, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Blocher, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Burgi, Caccia, Camponovo, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Comby, Daepp, Deiss, Dettling, Dreher, Ducret, Engler, Epiney, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Früh, Giezendanner, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Lepori Bonetti, Leuba, Maître, Mamie, Maspoli, Maurer, Moser, Mühlemann, Müller, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Philipona, Pini, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Sandoz, Savary, Scheurer Rémy, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Schweingruber, Seiler -- 13 of 15 -Amnistie fiscale 562 N 18 mars 1994 Hanspeter, Stalder, Steffen, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Theubet, Tschuppert Karl, Vetterli, Wittenwiler, Wyss Paul, Zölch (95) Dagegen stimmen - Rejettent la motion: Aguet, Bär, Baumann, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bühler Simeon, Bühlmann, Carobbio, Caspar-Mutter, Couchepin, Danuser, de Dardel, David, Diener, Dormann, Dünki, Eggenberger, Eymann Christoph, Fasel, von Feiten, Fischer-Sursee, Fritschi Oscar, Gardiol, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Gysin, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jeanprêtre, Jori, Ledergerber, Leemann, Leu Josef, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Loeb François, Maeder, Marti Werner, Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Miesch, Misteli, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Rychen, Scherrer Werner, Schmid Peter, Schmied Walter, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Spielmann, Spoerry, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steiger Hans, Stucky, Suter, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hansjürg, Wick, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Züger, Zwygart (87) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Poncet, Strahm Rudolf, Wanner (3) Abwesend sind - Sont absents: Bührer Gerold, Bundi, Darbellay, Duvoisin, Eggly, Fankhauser, Herczog, Mauch Rolf, Nabholz, Pidoux, Scherrer Jürg, Tschopp, Wiederkehr, Zwahlen (14) Präsidentin, stimmt nicht - Présidente, ne vote pas: Haller (1) Motion 93.3540 Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal Für Überweisung der Motion stimmen: Votent pour la transmission de la motion: Aguet, Bär, Baumann, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bühlmann, Camponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Chevallaz, Comby, Couchepin, Danuser, de Dardel, Deiss, Diener, Dünki, Eggenberger, Eymann Christoph, Fasel, von Feiten, Friderici Charles, Gardiol, Gobet, Goll, Gonseth, Graber, Grendelmeier, Gros Jean-Michel, Gross Andreas, Gysin, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Hollenstein, Hubacher, Jaeger, Jeanprêtre, Jori, Ledergerber, Leemann, Lepori Bonetti, Leuba, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Maeder, Mamie, Marti Werner, Matthey, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Marbel, Nebiker, Philipona, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Rohrbasser, Ruf, Ruffy, Sandoz, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schweingruber, Sieber, Spielmann, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Vetterli, Vollmer, Weder Hansjürg, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Züger, Zwygart (89) Dagegen stimmen - Rejettent la motion: Allenspach, Aregger, Aubry, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Blocher, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Bürgi, Caccia, Cavadini Adriano, Cincera, Columberg, Daepp, David, Dettling, Dreher, Engler, Epiney, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner, Giger, Grossenbacher, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leu Josef, Loeb François, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Oehler, Perey, Pini, Raggenbass, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Savary, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Suter, Tschuppert Karl, Wanner, Wick, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zölch (91 ) Der Stimme enthalten sich -S'abstiennent: Dormann, Ducret, Maitre, Poncet, Seiler Rolf (5) Abwesend sind - Sont absents: Bührer Gerold, Bundi, Darbellay, Duvoisin, Eggly, Fankhauser, Herczog, Mauch Rolf, Nabholz, Pidoux, Scherrer Jürg, Tschopp, Wiederkehr, Zwahlen (14) Präsidentin, stimmt nicht-Présidente, ne vote pas: Haller (1) Initiativen 92.304,93.301 -Initiatives 92.304,93.301 Abgeschrieben - Classé #ST# 92.3456 Postulat Pini Allgemeine Steueramnestie Postulato Pini Amnistia fiscale generale Postulat Pini Amnistie fiscale générale Wortlaut des Postulates vom 30. November 1992 Der Urheber dieses Postulates ruft sein Postulat und die entsprechende Begründung vom 2. März 1983 in Erinnerung und ersucht den Bundesrat, unter Berücksichtigung folgender Punkte, die Durchführung einer allgemeinen Steueramnestie zu prüfen: a starke Verschlechterung der Wirtschaftslage in unserem Land; b. alarmierender Anstieg der Arbeitslosigkeit; c. Notwendigkeit, die versteckten, dem Fiskus wahrscheinlich hinterzogenen Gelder wieder dem aktiven Wirtschaftskreislauf zuzuführen, mit dem Ziel, insbesondere im öffentlichen Interesse einen neuen Investitionsschub auszulösen. Testo del postulato del 30 novembre 1992 II postulante richiamando il medesimo atto parlamentare e la sua motivazione presentata il 2 marzo 1983, presenta al lodevole Consiglio federale la proposta di studiare l'introduzione di una amnistia fiscale generale tenendo conto, oggi, dei seguenti rilievi: a grave degrado della congiuntura economica nel Paese; b. aumento allarmante della disoccupazione; c. opportunità, di rimettere nel circuito attivo dell'economia del Paese, quella porzione di capitali finanziari, verosimilmente sommersi perché sottratti al fisco, allo scopo di permettere un apporto nuovo di forza d'investimenti, soprattutto nel quadro dei pubblici interessi. Texfe du postulat du 30 novembre 1992 L'intervenant rappelle son postulat (accompagné d'un développement) du 2 mars 1983 concernant le même objet et propose au Conseil fédéral d'examiner la possibilité de déclarer une amnistie fiscale générale en tenant compte des circonstances actuelles suivantes: a grave dégradation de la conjoncture économique dans le pays; b. augmentation alarmante du chômage;
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion RK-NR (92.3249) (Minderheit Rechsteiner) Wirksamere Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens Motion CAJ-CN (92.3249) (minorité Rechsteiner) Forme plus efficace de la procédure en matière de fraude fiscale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 18 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3540 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1994 - 08:00 Date Data Seite 549-562 Page Pagina Ref. No 20 023 833 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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