93-3544
Verwaltungsbehörden 15.06.1994 93.3544
15. Juni 1994Deutsch43 min
Source admin.ch
15. Juni 1994 N 1081 Motion Bezzola #ST# 93.3544 Motion Bezzola Mehrwertsteuer. Sondersatz für touristische Leistungen Taxe à la valeur ajoutée. Taux particulier applicable aux prestations touristiques Wortlaut der Motion vom 29, November 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten, gestützt auf Artikel 8ter der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung, einen Erlass vorzulegen, der gleichzeitig mit dem Wechsel zur Mehrwertsteuer die Anwendung eines reduzierten Satzes für touristische Leistungen vorsieht. Texte de la motion du 29 novembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé, comme l'y autorise l'article 8ter des dispositions transitoires de la constitution, de présenter aux Chambres un projet qui prévoira l'imposition des prestations touristiques à un taux réduit lors du passage à la taxe sur la valeur ajoutée. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Blatter, Bonny, Bühler Simeon, Bührer Gerold, Bürgi, Caccia, Cavadini Adriano, Cincera, Columberg, Comby, Couchepin, Darbellay, Dettling, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fehr, Frey Walter, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Grossenbacher, Gysin, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hildbrand, Iten Joseph, Miesch, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Philipona, Pidoux, Pini, Reimann Maximilian, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Stalder, Steinegger, Steiner Rudolf, Stucky, Suter, Tschuppert Kart, Wittenwiler, Wyss Paul, Zölch (50) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Hôtellerie und Tourismus sind die Exportwirtschaft der Bergregionen. Eine Alternative besteht nicht. Im Gegensatz zu anderen Branchen steht die Hôtellerie im internationalen Preiskampf. Nicht weniger als 56 Prozent der im Jahr 1991 erbrachten Hoteldienstleistungen hatten Exportcharakter. Bei der Berghotellerie zeichnen sich bezüglich der Preise für das gesamte Leistungsbündel bereits heute Grenzwerte ab, bei deren Überschreitung es zu Abwanderungen ins Ausland kommt. Die Einführung der Mehrwertsteuer ohne reduzierten Satz müsste bei gleichem Betriebsergebnis einen Teuerungsschub von rund 4 Prozent ohne jede für den Gast erkennbare Mehrleistung auslösen. Dies führt zu einem Nachfragerückgang, da das Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zur direkten Konkurrenz im Ausland noch stärker belastet wird. Müssten die Mehrkosten vom Hotel getragen werden, so würden zahlreiche Betriebe, vor allem in den Bergregionen, in ihrer Existenz gefährdet Aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit ist die Hôtellerie deshalb auf einen kostenneutralen, reduzierten Satz zumindest auf dem Hauptexportanteil der Dienstleistung (d. h. dem Logement) angewiesen. Alle wichtigen Konkurrenzländer, innerhalb des EWR (Portugal, Spanien, Österreich, Italien, Frankreich), kennen zudem reduzierte Sätze für die Hôtellerie, welche aufgrund der grösseren Differenz zwischen dem reduzierten und dem Normalsatz sogar zu einer tieferen Nettoabgabe führen, als dies in der Schweiz der Fall wäre. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 mars 1994 Artikel 8ter der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung gemäss Bundesbeschluss vom 18. Juni 1993 über die Finanzordnung gibt dem Bund die Kompetenz, auf dem Wege der Gesetzgebung für bestimmte im Inland erbrachte Tourismusleistungen einen tieferen Satz der Umsatzsteuer festzulegen, sofern diese Dienstleistungen in erheblichem Ausmass durch Ausländer konsumiert werden und die Wettbewerbsfähigkeit es erfordert Im Unterschied zur Mehrwertsteuervorlage, die in der Volksabstimmung vom 2. Juni 1991 verworfen wurde und die einen reduzierten Steuersatz von 4 Prozent für die gastgewerblichen Leistungen während der ersten fünf Jahre vorsah, hat das Parlament diesmal bewusst darauf verzichtet, für bestimmte Branchen, z. B. für das Gastgewerbe oder die Bauwirtschaft, Sondersätze anzuordnen. Was die Leistungen des Gastgewerbes oder, allgemeiner, die Tourismusleistungen anbelangt, waren die Räte der Meinung, bei den beschlossenen tiefen Steuersätzen (2 Prozent als ermässigter Satz und 6,5 Prozent als Normalsatz) sei eine Besteuerung der Tourismusleistungen zum Normalsatz vertretbar; mithin sei eine allfällige Sonderbehandlung dieser Umsätze erst ins Auge zu fassen, wenn eine Erhöhung der erwähnten Steuersätze zur Diskussion stehe. Aus dieser Willenskundgebung des Parlaments kann deshalb geschlossen werden, dass es dem Bundesrat in Artikel 8 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung die Kompetenz hätte geben müssen und auch gegeben hätte, wenn es einen reduzierten Steuersatz für bestimmte Tourismusleistungen, beispielsweise für Übernachtungen und Frühstück, sofort hätte einführen wollen. Es trifft zu, dass einige Länder des EWR für bestimmte gastgewerbliche Leistungen einen reduzierten Steuersatz kennen. Dazu muss jedoch bemerkt werden, dass diese Sätze im wesentlichen dem Normalsatz entsprechen, wie er in der schweizerischen Mehrwertsteuer zur Anwendung kommen soll, oder nur geringfügig darunter liegen. Im weiteren ist festzuhalten, dass die Höhe des Vorsteuerabzuges nicht nur vom Niveau des Normalsatzes, sondern noch viel mehr vom Ausmass der getätigten Investitionen und Betriebsmittelkäufe abhängig ist Der Bundesrat hat für das Anliegen der Hôtellerie zwar sehr grosses Verständnis. Es gilt aber zu bedenken, dass ein reduzierter Steuersatz von z. B. 2 Prozent für Übernachtungen und Frühstück mit Einnahmenausfällen von mindestens 250 Millionen Franken verbunden wäre. Angesichts der heutigen schwierigen Finanzlage des Bundes sind Mindereinnahmen grundsätzlich nicht verkraftbar. Jedenfalls ist die sofortige Einführung eines reduzierten Satzes für touristische Leistungen nicht möglich. Aufgrund der Formulierung von Artikel 8ter der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung sind zusätzliche Abklärungen notwendig. So ist zu untersuchen, welche touristischen Leistungen als Exportleistungen anerkannt werden können. Ferner muss geprüft werden, ob die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus gefährdet ist, bevor endgültig über die Einführung eines Sondersatzes für diesen Wirtschaftszweig entschieden werden kann. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Bezzola Duri (R, GR): Vorerst zu meinen Interessenbindungen. Ich lebe in einer Tourismusregion und bin an einem Hotel beteiligt. Ende November 1993, nachdem Volk und Stände dem Systemwechsel zur Mehrwertsteuer zugestimmt haben, haben Ständerat Küchler und ich gleichlautende Motionen für die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für gewisse touristische Leistungen eingereicht. Die Motion Küchler ist in der Frühjahrssession 1994 im Ständerat klar- mit 20 zu
Erwägungen
9.
Stimmen-überwiesen worden (AB 1994 S 31). Ich bin dankbar, dass diese Diskussion noch während dieser Session stattfinden kann, eine Diskussion - so hoffe ich -, die zugunsten einer bedeutungsvollen Branche in unserem Land verläuft Im Namen der FDP-Fraktion, die meine Motion ohne Gegenstimme unterstützt, bitte ich Sie, meine Motion ebenfalls zu überweisen. Warum einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für touristische Leistungen? Gemäss Artikel 8ter der Übergangsbestimmun-- 1 of 8 -Motion Bezzola 1082 N 15 juin 1994 gen der Bundesverfassung müssen vor allem zwei Bedingungen erfüllt sein, um einen tieferen Satz einführen zu können:
1.
Die touristischen Leistungen müssen einen Exportcharakter beinhalten.
2.
Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Mitkonkurrenten muss gefährdet sein.
10 Prozent der gesamten Exporteinnahmen unseres Landes stammen aus dem Tourismus. Der Exportanteil des schweizerischen Tourismus beträgt 61 Prozent, was immerhin 12,7 Milliarden Franken ausmacht. Tourismus ist also Exportwirtschaft, und zwar nicht nur der Berggebiete. Seine Leistungen werden in erheblichem Masse von Ausländern konsumiert Die Voraussetzung für einen gerechten, reduzierten Satz gemäss Artikel 8ter ist somit gegeben. Nicht zu vergessen ist, dass Kompensationsgeschäfte nicht zugunsten des Tourismus ausgehandelt werden und die Tourismusindustrie ebenfalls nicht von der Exportrisikogarantie profitieren kann. Der Bundesrat hat bekanntlich kürzlich zugunsten des Finanzplatzes Schweiz entschieden, Dienstleistungen, u. a die Vermögensverwaltung für Ausländer, durch die Mehrwertsteuer nicht zu belasten. Persönlich unterstütze ich diesen Entscheid. Auch die Tourismusbranche ist an einem starken Finanzplatz Schweiz interessiert. Der Systemwechsel zur Mehrwertsteuer entlastet bekanntlich vor allem die Industrie, speziell die Exportindustrie. Das ist aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen auch richtig so. Ein Teil unserer Exportindustrie, die gesamte Tourismusbranche, wird aber durch den Systemwechsel zusätzlich stark belastet. Nun, wie steht es mit der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren ausländischen Mitkonkurrenten, der zweiten erforderlichen Voraussetzung? Der schweizerische Marktanteil im Tourismus ging in den letzten drei Jahrzehnten von 7,3 auf 2,7 Prozent zurück, und die Zahl der Logiernächte hat seit 1991 real ständig abgenommen. Allein im Jahr 1993 hat die Zahl der Hotelübernachtungen gegenüber 1992 um 1,16 Millionen abgenommen. Der Grund für diese Abnahme liegt u. a bei den Billigferienangeboten aus dem Ausland und sicher beim Zerfall der Flugtarife. Die Ertragslage der Saisonhotellerie ist bereits heute prekär. Gemäss Statistiken der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit beliefen sich die Nettoergebnisse im Jahre 1992 durchschnittlich auf 0,3 Prozent Die Hauptkonkurrenten aus dem Ausland profitieren von reduzierten Mehrwertsteuersätzen. Ich erwähne einige: In Österreich gilt als Normalsatz 20 Prozent, für die Hôtellerie 10 Prozent; in Italien 19 Prozent, für die Hôtellerie 9 Prozent; in Spanien 15 Prozent, für die Hôtellerie 6 Prozent; in Portugal
10 Prozent der gesamten Exporteinnahmen unseres Landes stammen aus dem Tourismus. Der Exportanteil des schweizerischen Tourismus beträgt 61 Prozent, was immerhin 12,7 Milliarden Franken ausmacht. Tourismus ist also Exportwirtschaft, und zwar nicht nur der Berggebiete. Seine Leistungen werden in erheblichem Masse von Ausländern konsumiert Die Voraussetzung für einen gerechten, reduzierten Satz gemäss Artikel 8ter ist somit gegeben. Nicht zu vergessen ist, dass Kompensationsgeschäfte nicht zugunsten des Tourismus ausgehandelt werden und die Tourismusindustrie ebenfalls nicht von der Exportrisikogarantie profitieren kann. Der Bundesrat hat bekanntlich kürzlich zugunsten des Finanzplatzes Schweiz entschieden, Dienstleistungen, u. a die Vermögensverwaltung für Ausländer, durch die Mehrwertsteuer nicht zu belasten. Persönlich unterstütze ich diesen Entscheid. Auch die Tourismusbranche ist an einem starken Finanzplatz Schweiz interessiert. Der Systemwechsel zur Mehrwertsteuer entlastet bekanntlich vor allem die Industrie, speziell die Exportindustrie. Das ist aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen auch richtig so. Ein Teil unserer Exportindustrie, die gesamte Tourismusbranche, wird aber durch den Systemwechsel zusätzlich stark belastet. Nun, wie steht es mit der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren ausländischen Mitkonkurrenten, der zweiten erforderlichen Voraussetzung? Der schweizerische Marktanteil im Tourismus ging in den letzten drei Jahrzehnten von 7,3 auf 2,7 Prozent zurück, und die Zahl der Logiernächte hat seit 1991 real ständig abgenommen. Allein im Jahr 1993 hat die Zahl der Hotelübernachtungen gegenüber 1992 um 1,16 Millionen abgenommen. Der Grund für diese Abnahme liegt u. a bei den Billigferienangeboten aus dem Ausland und sicher beim Zerfall der Flugtarife. Die Ertragslage der Saisonhotellerie ist bereits heute prekär. Gemäss Statistiken der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit beliefen sich die Nettoergebnisse im Jahre 1992 durchschnittlich auf 0,3 Prozent Die Hauptkonkurrenten aus dem Ausland profitieren von reduzierten Mehrwertsteuersätzen. Ich erwähne einige: In Österreich gilt als Normalsatz 20 Prozent, für die Hôtellerie 10 Prozent; in Italien 19 Prozent, für die Hôtellerie 9 Prozent; in Spanien 15 Prozent, für die Hôtellerie 6 Prozent; in Portugal
16 Prozent, für die Hôtellerie 5 Prozent; in Frankreich 18,6 Prozent, für die Hôtellerie 5,5 Prozent Warum haben die Regierungen von Spanien und Frankreich kürzlich mit sofortiger Wirkung beschlossen, die Sätze für Hotels der oberen Klasse von 15 auf 6 Prozent in Spanien und von 18,6 Prozent auf 5,5 Prozent in Frankreich zu senken? Weil man die Bedeutung der Tourismusbranche in diesen Ländern kennt, weil man einen noch härteren Konkurrenzkampf erwartet und dadurch einen Einbruch im Tourismus befürchtet, weil man nicht gewillt ist, weitere Arbeitsplätze in der Tourismusbranche aufs Spiel zu setzen. In der Schweiz finden immerhin 360 000 Personen ihre Arbeit in touristischen Betrieben. Immer mehr Leute machen immer länger Ferien, und trotzdem hat die Zahl der Übernachtungen in unserem Land abgenommen. Der Feriengast wird immer preisbewusster. Sicherlich auch aus Kostengründen verbringen immer mehr Gäste ihre Ferien in Ferienwohnungen und immer weniger in traditionellen Hotels. Dass die Wertschöpfung in den traditionellen Hotels wesentlich höher ist als bei den Ferienwohnungen, muss ich nicht speziell erwähnen. Eine Preisanpassung von 5 Prozent für die Schweizer Hôtellerie, ohne dass dabei die Angebote verbessert würden, ist für unsere Hotels schlicht und einfach nicht möglich. Kostenreduktionen müssten beim Personal erfolgen (weniger Personal, schlechter ausgebildetes Personal), und auch Reparaturund Unterhaltsarbeiten müssten gestrichen werden. Hier werden das Gewerbe und die Zulieferindustrie angesprochen. Es geht nicht nur um die Exportwirtschaft in den Berggebieten, sondern es geht auch um die Hotels in den Städten. Ich denke da an den Kongresstourismus, an Firmenanlässe, Seminarien usw. Vor der Abstimmung über die Mehrwertsteuer haben Vertreter der Exportindustrie und der Banken immer wieder mit der Verlegung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer gedroht Die Tourismusbranche kann dies nicht. Die Tourismusleistungen müssen vor Ort erbracht werden. Zu den Mindereinnahmen für den Bund: Es wird immer wieder behauptet, die Einnahmenausfälle betrügen 250 Millionen Franken. Das stimmt nicht Gemäss meiner Motion wird in der Hôtellerie ein Sondersatz für Teilleistung (Übernachtungen und Frühstück) verlangt Gemäss Berechnungen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit und gemäss Bundesamtfür Statistik betragen die Mindereinnahmen 134 Millionen Franken - sicher ein hoher Betrag. Die Wertschöpfung der Schweizer Tourismuswirtschaft beträgt 30 Milliarden Franken, und 5 Prozent weniger machen immerhin 1,5 Milliarden Franken aus. Diese Einbusse würde sich gesamtwirtschaftlich negativer auswirken als die Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Mit massiven Mindereinnahmen für die öffentliche Hand müsste gerechnet werden. Die Forderung nach einem gerechten Export-Mehrwertsteuersatz für bestimmte touristische Leistungen ist verfassungsrechtlich und auch volkswirtschaftlich gerechtfertigt Die Schweiz ist ein Land, das für den Tourismus bestens geeignet ist In vielen Regionen unseres Landes ist der Tourismus die einzige Branche mit Zukunft Eine Alternative gibt es nicht Die Schaffung gleicher Rahmenbedingungen wie für die Exportindustrie muss deshalb eine Selbstverständlichkeit sein. Ich bitte Sie, meine Motion zu überweisen. Strahm Rudolf (S, BE): Ich bitte Sie dringend, die Motion Bezzola nicht als Motion zu überweisen. Wenn Sie heute zustimmen, liegt der Ertragsausfall - der notabene in der Budgetierung nicht vorgesehen ist-bei 250 Millionen Franken: ein Geschenk an die Hôtellerie! Ich bin hier vorne, weil ich mich zu jenen zähle, die seinerzeit das Mehrwertsteuerpaket geschnürt haben. Es war immer klar, dass man in diesem Mehrwertsteuerpaket keine branchenmässigen Privilegien mehr einbaut wie im ersten Paket 1991; diese Meinung ging quer durch alle Fraktionen. Und schon aus dieser Grundhaltung heraus bekämpfe ich jetzt eine sofortige Einführung eines Sondersatzes. Bevor die Mehrwertsteuer eingeführt ist, will man schon Privilegien. Das ist keine Aversion gegen den Tourismus - ich stamme auch aus einem Kanton mit viel Tourismusindustrie -, aber ich finde: Hier müssen wir jetzt gradlinig die alte Haltung beibehalten, die übrigens auch diejenigen an den Tag legten, die das Mehrwertsteuerpaket in diesem schwierigen Abstimmungskampf verteidigten. Einige Argumente:
1. Ist es gerechtfertigt - rein vom sozialen Standpunkt aus -, Hotelgästen aus dem Ausland, die immerhin das Geld haben, in der Schweiz Ferien zu machen, ein Privileg einzuräumen?
2. Ist es gerechtfertigt, eine solche Ausnahme bei der Steuerbemessung für die ganze Hôtellerie und für das Tourismusgewerbe in globo zu bewilligen, wenn wir wissen, dass 40 Prozent der Hotelgäste in der Schweiz Inländer sind? Also geht es fast zur Hälfte um ein Inländerprivileg.
3. Ist es gerechtfertigt, Herr Bezzola- auch ich komme aus einer Randregion und habe Verständnis dafür -, für die Hôtellerie Privilegien einzubauen und damit Randgebiet- oder Berggebietförderung zu betreiben, wenn wir wissen, dass rund die Hälfte der ausländischen Hotelgäste nicht in den Tourismusregionen, den Tourismusgemeinden ihre Ferien verbringen? Rund die Hälfte des Umsatzes der Schweizer Hôtellerie kommt nämlich von ausländischen Gästen, die in Genf Kongresstourismus betreiben und in Zürich, Basel, Bern usw. ihre Hotelübernachtungen bezahlen. Eine so globale Lösung für eine so kleine Kategorie! Ich frage mich, ob solche Ausnahmen nötig und gerechtfertigt sind.
4. Das Hauptargument: Das Ausland habe auch Sondersätze. Jawohl, das Ausland hat auch Sondersätze. Ich habe hier die Liste über die Mehrwertsteuer in etwa 15 Staaten: Diese haben
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15. Juni 1994 N 1083 Motion Bezzola Sondersatze, die von einem Mehrwertsteuersatz von 15 und
18 Prozent ausgehen, und dann haben sie Verbilligungen; aber praktisch alle Länder haben immer noch höhere Sätze als unsere 6,5 Prozent Ich will hier nicht die ganze Liste herunterlesen, sondern nur unsere vier Nachbarländer erwähnen: Deutschland hat für sämtliche Hotel- und Restaurantleistungen einen Normalsatz von 14 Prozent, in Zukunft von 15 Prozent; Frankreich hat zwei Sätze, nämlich für billige Hotels, Dreisternhotels und tiefere Klassen, 5,5 Prozent, für die anderen gilt ein Mischsatz von etwa 14 Prozent; Italien hat für die Beherbergung in Hotels und in öffentlichen Etablissements 9 Prozent, der Normalsatz wäre 19 Prozent; Österreich hat einen Mehrwertsteuersatz von bisher 20 Prozent, und der reduzierte Satz für die Beherbergung und sämtliche erbrachten Nebenleistungen beträgt
10 Prozent - also immer noch etwa 50 Prozent mehr als der Satz in der Schweiz! Deswegen ist es auch aus diesem Grunde nicht gerechtfertigt. Ich sehe, Herr Bezzola, eine Möglichkeit, wenn Ihr Vorstoss als Postulat überwiesen wird: Es wird ein Signal gegeben, dass bei einer zukünftigen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, die früher oder später ansteht, ein Sondersatz für das Gastgewerbe und den Tourismusbereich gewährt wird. Ich finde, die Motion ist die falsche Form, um hier Privilegien einzuführen. Ich bitte Sie dringend, diesen Vorstoss in Motionsform abzulehnen. Bircher Peter (C, AG): Ich bin gleicher Auffassung wie mein Vorredner; ich bin gegen die Motion Bezzola Wir stehen kurz vor der Einführung der Mehrwertsteuer und sollten nicht jetzt diese Änderung verlangen. Der Satz ist vertretbar. Er stellt auch für die Tourismusbranche keine unbillige Härte dar. Wenn wir jetzt eine Ausnahme einleiten, wird es von Ausnahmebegehren nur so hageln. Dieser Tage verlautete bereits von Seiten des Schriftstellerverbandes das Begehren um Ausnahme beziehungsweise Reduktion des Satzes, um nur ein Beispiel zu nennen. Die Situation rund um die Bundesfinanzen muss ich erst gar nicht darlegen, das ist im Laufe dieser Session bereits genug geschehen. Sie ist äusserst dramatisch und unhaltbar. «Im Chor» wurde erwähnt, es könne nicht mehr so weitergehen. Für eine Gesundung der Bundesfinanzen braucht es Sparwillen, aber auch eine vernünftige Einnahmenpolitik. Im Rahmen der Mehrwertsteuervorlage wurde klar gesagt, dass bei einem Satz von 6,5 Prozent eine Sonderregelung für die Tourismusbranche jetzt nicht zur Diskussion stehen könne. Wir haben aber ausdrücklich eine Regelung in der Kompetenz des Bundesrates vorgesehen, die aus meiner Sicht, sollte der Satz einmal erhöht werden müssen, noch genügend zum Tragen kommen kann. Vor mir liegen zwei kleine Konsumationszettel. Im Österreicher Speisewagen, der täglich durch die Schweiz rollt, wurde eine Mehrwertsteuer von sage und schreibe 20 Prozent auf den Getränken verrechnet. Im Hotel Rebstock, Badisch-Laufenburg, gerade an der Schweizer Grenze, lautete der Mehrwertsteuersatz auf 15 Prozent, direkt auf der gesamten Konsumation. Verschiedenen Publikationen über den Tourismus entnehme ich, wichtigste Einflussfaktoren seien: die Stärke des Schweizer Frankens, die sich negativ auswirke, die allgemein schwache Konjunktur, Billigreiseangebote ins Ausland und die grosse Unbekannte, das Wetter. Alles Faktoren, die mit dem Mehrwertsteuersatz nicht viel zu tun haben. Es trifft zu, dass andere Länder einen spezifischen Tourismussatz kennen. Aber auch eine Publikation von seilen des Präsidenten des Schweizer Hotelier-Vereins, Herrn Alberto Amstutz, zeigt deutlich, dass es ziemlich genau diese 6 Prozent sind, in Belgien, in den Niederlanden, in Portugal, in Spanien und Frankreich; deren massigster Satz liegt in der Höhe von
6 Prozent. Ich sehe in erster Linie den Einnahmenausfall. Aber ich sehe auch administrative Ungerechtigkeiten und Barrieren. Ist es zum Beispiel vertretbar, dass das Hotel Viktoria-Jungfrau in Interlaken einen Sondersatz verrechnen kann und der Landgasthof Rössli in Kienberg als Dorfwirtschaft nur den Normalsatz? Welchem Bürger kann man so etwas erklären? Soll die Ermässigung nur für den ausländischen Reisetourismus gelten und für die Schweizer nicht? Wem soll man das dann erklären? Warum soll die Ermässigung nurfür das Logement gelten und für die anderen Konsumationen in einem Hotel nicht? Was soll diese Differenzierung? Unterstützen Sie den Antrag des Bundesrates, schaffen Sie nicht neue Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten; öffnen Sie nicht Tür und Tor für unzählige Sonder- und Ausnahmeregelungen, jetzt kurz vor der Einführung der Mehrwertsteuer. Cavadini Adriano (R, TI): Au moment où on avait discuté l'introduction de la taxe sur la valeur ajoutée, on avait introduit cet article pour laisser ouverte une possibilité d'un taux réduit pour l'hôtellerie. La motion Bezzola demande l'application de cette disposition; le groupe radical-démocratique a décidé de transmettre la motion Bezzola en tant que telle. I motivi principali che ci spingono a questa decisione sono i seguenti: II turismo è un settore che esporta il 60 percento delle sue prestazioni, e quindi va un po' nella direzione di una industria d'esportazione che abbiamo voluto facilitare con l'introduzione dell'IVA II turismo è un settore vitale per l'economia svizzera e specialmente per certe regioni periferiche e regioni di montagna: 34 milioni di pernottamenti nel 1992,30 miliardi di franchi di valore aggiunto ogni anno. Il turismo è soggetto a una forte concorrenza internazionale, soprattutto sui prezzi, e va detto che nel 1993 purtroppo i pernottamenti negli alberghi sono diminuiti di poco più di un milione. Una tendenza negativa che è cominciata nel 1991, che è proseguita nel 1992 e che si è confermata nel 1993. Ora, un calo del 5 percento dei pernottamenti significa un miliardo e mezzo di franchi di entrate in meno. E' vero che il nostro tasso di IVA è un tasso relativamente contenuto; però non dimentichiamo che il settore turistico, come dicevo, è un settore importante. La Svizzera è un Paese caro, un Paese considerato con prestazioni particolarmente costose e quindi questo spiega in parte anche il calo dei nostri pernottamenti. E anche se il settore alberghiero con l'introduzione dell'IVA ha un beneficio dal profilo degli investimenti perché può recuperare l'IVA, dobbiamo far sì che il settore turistico rimanga competitivo nei prezzi nei confronti dell'estero. Purtroppo, al di là del fatto che siamo un Paese caro, negli ultimi anni il franco svizzero si è rivalutato rispetto alle valute di nazioni a noi vicine, e ciò ha determinato un ulteriore rincaro delle nostre prestazioni alberghiere. Infine l'ultimo argomento è un argomento di politica regionale: Anche un Cantone come il Ticino, che realizza circa il 10 percento dei pernottamenti svizzeri, è interessato ad avere un settore turistico forte e concorrenziale. Un calo del movimento turistico, perché vi è una perdita di concorrenzialità, si farebbe sentire maggiormente nelle regioni periferiche e di montagna, le quali pagheranno in parte le conseguenze di una maggiorazione dei prezzi provocata dall'introduzione dell'IVA Pure per evitare un ulteriore peggioramento della situazione e nuove disparità a livello regionale, il gruppo radicale ha deciso di sostenere la mozione Bezzola, certo che nella ricerca di una soluzione per la sua applicazione il Consiglio federale potrà trovare, d'accordo con il settore interessato, una formula semplice dal profilo dell'applicazione, equilibrata e anche abbastanza ridotta dal punto di vista del suo contenuto burocratico. Per questi motivi, vi invito a sostenere la mozione Bezzola come mozione e non come postulato come lo chiede il Consiglio federale. Chevallaz Olivier (R, VD): Si je partage, comme la plupart d'entre vous, les préoccupations du président de la Confédération, notre ministre des finances, je fais plus que partager les soucis et les préoccupations du tourisme helvétique, des hôteliers dans le cas présent, en particulier. Vous me permettrez, Monsieur le grand Argentier, d'enfoncer une porte ouverte et de préciser, à toutes fins utiles, que dans la motion Bezzola, on n'incite pas à une augmentation des dépenses de la Confédération, tout au plus à quelques recettes en moins de l'ordre de 134 millions de francs, et non de -- 3 of 8 -Motion Bezzola 1084 N 15 juin 1994
250 millions de francs comme veulent le croire certains, M. Strahm Rudolf en particulier, d'autant plus qu'il s'agit d'estimations: recettes supputées - est-il utile de le préciser? - et recettes générées - rappelons-le - par plus de 20 millions de nuitées imputables aux seuls hôtes venant de l'étranger, répondant ainsi à l'article 8ter des dispositions transitoires de la constitution, qui stipule pour mémoire que: «La Confédération peut, par la voie législative, fixer un taux inférieur de l'impôt sur le chiffre d'affaires pour les prestations touristiques fournies sur territoire suisse, pour autant qu'elles soient consommées dans une large mesure par des étrangers et pour autant que la situation concurrentielle l'exige.» Honnêtement, la situation concurrentielle l'exige, et ce, même de manière imperative! Non seulement nous avons perdu certaines parts du marché touristique - dans l'hôtellerie à caractère saisonnier tout particulièrement -, non seulement les résultats d'exploitation, et les rendements par conséquent, sont moins bons qu'auparavant, mais encore, et surtout, nos voisins, très compétitifs sur le plan de la concurrence, ont introduit des taux réduits de la TVA pour les nuitées hôtelières ou ont même, pour certains d'entre eux, diminué les taux appliqués jusqu'alors. Ces mesures entraînent en moyenne pour certains pays concurrents du nôtre des diminutions de prix de l'ordre de 13 pour cent. Faut-il faire la douloureuse et délicate expérience d'un recul encore plus marqué des nuitées hôtelières, qui souffrent déjà d'une réputation de cherté, avant d'avoir la volonté, certainement trop tardive, le cas échéant, de réduire le taux de la TVA appliqué à l'hôtellerie, comme le suggèrent ceux qui s'opposent à la motion ou qui proposent, par politesse, de latransformer en postulat? Ou alors, sagesse et raison obligent, voulons-nous nous rendre compte de la réalité du marché touristique, de l'importance économique de cette branche d'activité vitale pour notre pays, et, en conséquence, accepter la concession parfaitement fondée, objet de la motion Bezzola? C'est, vous l'aurez compris, vers la voie de la raison, mais aussi de la réflexion, que le groupe radical-démocratique vous convie en vous invitant à soutenir et à transmettre la motion qui vous est présentée. Borradori Marco (D, TI): La discussione odierna, una volta di più, affonda le sue radici nella coesione nazionale, nella solidarietà tra le diverse regioni. Il turismo costituisce per molti Cantoni periferici, tra cui il Ticino, un pilastro essenziale, di importanza vitale. Vari settori della nostra economia devono confrontarsi oggi con mercati di ampiezza mondiale. Diviene necessario rafforzare su scala internazionale la competitivita, in particolare della nostra industria di esportazione, all'interno della quale vanno annoverate anche le attività turistiche, i cui introiti - si badi bene - provengono nella misura del 61 percento dall'estero, e più precisamente da ospiti stranieri. Ora, per una parte della nostra economia di esportazione, un progresso, un passo avanti in tale direzione è già stato attuato con l'adozione dell'IVA e la contestuale soppressione della tassa occulta, che sempre aveva costituito un elemento fortemente penalizzante. In tale occasione il popolo svizzero ha dato prova di enorme solidarietà, non da ultimo nei confronti delle finanze federali e del difficile momento che le stesse stanno vivendo. Una decisione sofferta che - quando verrà messa in vigore - non mancherà di creare notevoli ripercussioni all'interno di molti nuclei familiari. Il settore del turismo, con tutti i rami che lo compongono, e le regioni che vivono grazie ad esso rivendicano ora un segnale analogo di solidarietà da parte di Berna La questione oltrepassa, e di molto, gli interessi particolari e settoriali. Essa tocca direttamente il substrato economico delle regioni più sfavorite. E', non da ultimo, una questione di coerenza Non si può condurre una politica, peraltro giustissima, intesa a garantire un migliore equilibrio tra le regioni centrali e periferiche, e contemporaneamente adottare un sistema fiscale che penalizza pesantemente queste ultime. In un contesto segnato dalla crescente concorrenza, aumentare la pressione, il carico fiscale sulle aziende turistiche può voler dire porre in pericolo l'esistenza medesima di alcune di esse. Non dimentichiamo che il turismo è la principale industria e il serbatoio di posti di lavoro più importante nelle regioni periferiche, segnatamente in quelle di montagna, regioni in cui non esiste attualmente nessuna valida alternativa economica A differenza dell'esportazione vera e propria, tradizionale, il settore del turismo non può né razionalizzare o spostare a piacimento i posti di lavoro, né cambiare il genere di prodotto. Anzi: le nostre aziende turistiche devono offrire le loro prestazioni partendo da una posizione già oggi di svantaggio, dovuta ad una produzione interna ad alto costo. La conseguenza è che esse non sono in grado di realizzare che un utile estremamente basso, dato che i costi supplementari non possono essere caricati integralmente sui prezzi e quindi sul cliente. La situazione di mercato, assai precaria, non lo consente. Al proposito basti rammentare che i pernottamenti sono in continua diminuzione. L'IVA complicherà ulteriormente le cose, anche perché non è collegata ad un miglioramento della qualità delle prestazioni. Molti Paesi a noi vicini - che, non dimentichiamolo, sono anche i nostri principali concorrenti - hanno introdotto delle aliquote privilegiate sull'IVA per il settore dell'economia turistica Soltanto se verrà accordato anche da noi un tasso preferenziale, la competitivita delle nostre aziende turistiche non peggiorerà eccessivamente per rapporto alla spietata concorrenza internazionale. Mai come oggi tale rivendicazione risulta necessaria e vitale per il mantenimento e la sicurezza dei posti di lavoro, che in questo campo sono tantissimi. Nel settore alberghiero l'introduzione di un tasso IVA al 6,5 percento determinerebbe un aumento dei prezzi, a parità di prestazioni offerte, non inferiore al
4 percento. La riduzione della domanda sarebbe, sempre nel settore alberghiero, dell'ordine del 5 percento, il che significherebbe una perdita di introiti pari a 1,5 miliardi di franchi. Sull'economia generale, questo «ammanco» produrrà degli effetti ben più negativi dei minori introiti previsti, pari a poco meno di 150 milioni di franchi. Se oggi appoggeremo la mozione, daremo la dimostrazione concreta di avere a cuore, di avere un occhio di riguardo per l'economia, spesso vacillante, dei Cantoni turistici e periferici. Nel periodo congiunturale ne va dell'avvenire della nostra terza industria Comby Bernard (R, VS): La motion Bezzola appelle de ma part cinq remarques. Premièrement, le secteur touristique représente un apport considérable pour notre pays, en général, et pour les villes et les régions de montagne en particulier. J'aimerais insister aussi sur le fait que, dans notre pays, les villes exercent aussi une attractivité touristique remarquable. Les effets multiplicateurs du tourisme ne sont plus à démontrer et, à l'instar des économistes, on peut dire qu'il s'agit ici d'une activité économique motrice fondamentale qui engendre toute une série d'autres activités économiques. En Valais, par exemple, l'importance économique du tourisme se traduit par les chiffres suivants: une personne active sur trois, quelque 15 millions de nuitées hôtelières et parahôtelières et environ 4 milliards de francs de revenus annuels. Deuxièmement, la croissance, c'est un peu comme l'argent dans les dictons populaires: elle ne fait pas le bonheur, mais elle y contribue. Or, il faut bien admettre que le tourisme est le secteur économique qui a le mieux résisté à la crise économique la plus grave que nous ayons connue depuis l'aprèsguerre. Troisièmement, faut-il rappeler que le tourisme est une activité d'exportation par excellence? Plus de la moitié des revenus générés proviennent de l'extérieur. Quatrièmement, dans cette optique, la motion Bezzola demandant un taux de la TVA réduit pour l'hôtellerie revêt une importance capitale, car cette disposition constituerait une mesure d'encouragement au développement indispensable de l'hôtellerie dans notre pays et contribuerait aussi à maintenir à notre tourisme sa capacité compétitive sur le plan international. Tous les pays européens importants en matière touristique n'accordent-ils pas, comme on l'a relevé, des taux de TVA préférentiels? Il est certain toutefois que, dans le cadre des dispositions d'application, on pourrait trouver d'autres modalités -- 4 of 8 -15. Juni 1994 N 1085 Motion Bezzola pratiques, par exemple exonérer de la TVA les touristes étrangers par souci de logique et de cohérence. Enfin, cinquièmement, contrairement à l'industrie d'exportation qui dispose de plusieurs mesures d'encouragement, le tourisme, activité d'exportation lui aussi, ne jouit d'aucun soutien spécial pour sa contribution à l'obtention de devises étrangères. Un taux réduit pour l'hôtellerie est donc une mesure qui s'impose. Dans cet esprit, je vous invite vivement à transmettre la motion Bezzola Seiler Hanspeter (V, BE): Nach der Volkswirtschaftslehre werden Teile der Tourismuswirtschaft, die in unserem Land zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen zählt, allgemein der Exportwirtschaft zugeordnet Rund drei von fünf Übernachtungen, d. h. drei Fünftel des Gesamtertrags, stammen aus dem Ausland. Diese Tatsache ist unbestritten. Wie die Maschinen-, Uhrenindustrie und andere Industriezweige steht der Tourismus damit in direktem Wettbewerb mit dem Ausland, insbesondere mit den entsprechenden Unternehmungen in den Ländern des west- und mitteleuropäischen Raums. Dass Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit relative Begriffe sind, zeigt wieder einmal diese Diskussion. Die Forderung des Motionärs, analog zu den anderen Exportzweigen für gewisse Tourismusbereiche einen reduzierten Satz für die Mehrwertsteuer anzusetzen, erscheint eigentlich als eine absolut natürliche Sache. Einer Gesetzgebung, die Wirtschaftszweige mit genau gleichen volkswirtschaftlichen Funktionen mit verschiedenen Ellen messen würde, müsste von Anfang an der Makel rechtsungleicher Behandlung anhaften. Das ist für mich ein wesentlicher Aspekt, der mich bewogen hat, für die Überweisung der Motion Bezzola einzutreten. Bei allen wirtschaftlichen Betrachtungsweisen haben wir- EU, EWR und Gatt hin oder her- auch die Brillengläser aufzusetzen, die uns über die Landesgrenzen hinaus blicken lassen. Wir sprechen soviel von Europakompatibilität und haben in einer Swisslex-Runde aus vorwiegend volkswirtschaftlichen Überlegungen eine ganze Reihe von Gesetzgebungen angepasst Konsequenterweise wäre das auch hier zu tun. Die meisten touristisch tätigen Staaten des europäischen Raums mit Mehrwertsteuersystem - wir haben das bereits gehört - haben längst erkannt, dass man Bereiche des Tourismus als Teil der Exportwirtschaft mit einem Sondersatz besteuern muss; wir denken insbesondere an das Logement in der Hôtellerie. Dabei ist für die Steuerbelastung, Herr Strahm Rudolf und Herr Bircher Peter, nicht der dortige Steuersatz massgebend, sondern entscheidend ist die Differenz zwischen Normalsatz und reduziertem Steuersatz. Nur dieser Vergleich ist anwendbar. In den erwähnten Staaten macht dieser Sondersatz für touristische Leistungen im Schnitt etwa ein Drittel bis die Hälfte des Normalsatzes aus. Europakompatibilität darf nicht im einen Fall angewendet und im anderen nicht gültig sein, sonst machen wir mit «europakompatibel» hüst und hott. Wer im Bereich der Exportwirtschaft dem Grundsatz «Konsequenz» verpflichtet ist, muss zur Motion Bezzola ja sagen. Schliesslich: Wozu all die zeitraubenden Diskussionen über Impulsprogramme, über Hilfe fürwirtschaftlich bedrohte Regionen, über Revitalisierung, wenn wir im gleichen Atemzug die Leitindustrie, vor allem der Berggebiete - ohne die die anderen Wirtschaftszweige wie Berglandwirtschaft, Gewerbe und allgemeine Dienstleistungen nicht überlebensfähig wären-.gegenüber der stets stärkeren ausländischen Konkurrenz benachteiligen? Es ist doch widersinnig, mit zu hohen und neuen Steuerbelastungen wirtschaftliche Hürden aufzubauen, die wir danach mit anderen Staatsmitteln wieder abbauen. Das erinnert mich viel eheran einen Schildbürgerstreich. Ich bitte Sie, keine volkswirtschaftlichen Eigengoals zu schiessen. Die überlassen wir den Fussballern. Herr Bircher Peter, ich erkläre Ihnen sehr gerne den Unterschied zwischen dem Hotel «Viktoria-Jungfrau» und Ihrem «Rössli» - Unterschiede, die nämlichgar keinesind, wenn man esganzgenau betrachtet Es handelt sich nur um das Logement Ich bitte Sie, der Überweisung der Motion Bezzola zuzustimmen. Columberg Dumeni (C, GR): Privilegien, Herr Strahm Rudolf, Herr Bircher Peter, fordern wir nicht, sondern eine rechtsgleiche Behandlung in diesem Staat! Der Tourismus ist unsere drittwichtigste Exportindustrie. An erster Stelle stehen die Metall- und die Maschinenindustrie, an zweiter Stelle die chemische Industrie, an vierter und fünfter Stelle die Uhren- und die Textilindustrie. Vier davon sind der Verpflichtung, eine Mehrwertsteuer zu entrichten, enthoben; der Tourismus nicht. Das ist doch eine rechtsungleiche Behandlung. Ich betone es: Es geht nicht um Privilegien für den Tourismus, sondern um eine Gleichstellung mit der Exportindustrie. Sie wissen, wie wenig der Staat für den Tourismus leistet; das ist ausserordentlich gering. Die staatlichen Leistungen an den Tourismus sind im Vergleich zu den Förderungsmassnahmen für andere Branchen ausserordentlich gering! Was wir heute fordern, sind nur vernünftige Rahmenbedingungen. Wir sind sehr bescheiden, wir fordern keine Befreiung für den ganzen Tourismussektor, und wir fordern keinen Verzicht auf eine Besteuerung, sondern nur einen reduzierten Satz. Wie man dazu kommen kann, Herr Strahm, von einem Geschenk an die Hôtellerie zu sprechen, verstehe ich überhaupt nicht, denn von einem Geschenk kann keine Rede sein. Wie genaue Berechnungen ergeben haben, geht es auch nicht um eine Viertelmilliarde Franken, sondern bei diesem reduzierten Satz geht es lediglich um 135 Millionen Franken. Das ist durchaus tragbar. Jahrelang hat man zu Recht und mit Nachdruck hier und überall auf den Verzicht der Taxe occulte gepocht Dies, um die Konkurrenzfähigkeit unserer Exportwirtschaft nicht massiv zu beeinträchtigen. Erfreulicherweise haben wir nun dieses schwerwiegende Hindernis beseitigen können und eine wesentliche Erleichterung und Entlastung für den Exportbereich Industrie erzielt. Genau Sie, Herr Bircher, kommen aus einer Region, die wesentlich von dieser Befreiung profitiert hat Nun, da es um eine Gleichstellung ähnlich gelagerter Betriebe in der Schweiz geht, sind Sie dagegen. Das verstehe ich wirklich nicht. Wir befreien zu Recht gewisse Industriezweige, und gleichzeitig führen wir eine deutliche Erschwernis für den Tourismus ein, d. h. für jene Aktivitäten, die sich zu zwei Drittel in Bergund Randgebieten abwickeln. Diese Ungereimtheiten müssen wir nun schleunigst beseitigen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind vorhanden. Ich ersuche Sie dringend, im Sinne einer rechtsgleichen Behandlung wie der Ständerat zu entscheiden (vgl. gleichlautende Motion Küchler; AB 1994 S 31 ) und also die Motion Bezzola zu überweisen. Es ist eine gerechtfertigte Forderung, die den Staat eigentlich nichts kostet Oehler Edgar (C, SG): Sie müssen nicht meinen, dass der nächste Redner von der CVP nun das Gegenteil von dem erzählt, was sein Vorredner gesagt hat. Ich spreche hier im Namen der CVP-Fraktion und möchte Ihnen mitteilen, dass eine sehr grosse Mehrheit unserer Fraktion der Überweisung der Motion zustimmt Eine gleichlautende Motion wurde von Herrn Küchler im Ständerat eingereicht Der Vorstoss - dessen «geistiger Vater» Herr Blatter ist-wird hiervon Herrn Bezzola vorgelegt. Wir haben unsere Gründe für die Unterstützung, sie wurden zum Teil von Herrn Columberg bereits dargelegt Man kann Kühe nicht melken, wenn sie nicht zuvor auf der Wiese gestanden sind. In diesem Fall heisst das: Es wird im Tourismus keine Mehrwertsteuer in dem Ausmass geben, wie Sie es erwarten, Herr Stich, wenn der Tourismus nicht mehr die Summen erwirtschaftet, die er heute vorweisen kann. Wir wissen alle, dass es in unserem Land Regionen gibt, wo verschiedene Industrien ansässig sind; es gibt jedoch auch Regionen, in denen weder eine Maschinenindustrie noch eine Uhrenindustrie Hauptträger der Volkswirtschaft ist, sondern der Tourismus. Unserer Meinung nach sind hier die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass Regionen mit dieser Wirtschaft eine solche Entwicklung vor sich haben und nehmen können, wie wir es erwarten. Es wurden Vergleiche mit dem Ausland gemacht, vor allem Herr Strahm Rudolf hat dargelegt, dass Österreich eine Mehr-- 5 of 8 -Motion Bezzola 1086 N 15 juin 1994 wertsteuer von 20 Prozent habe und der reduzierte Satz
10 Prozent sei, was man nicht verleugnen kann. Aber als Anrainer von Österreich, Herr Stich, möchte ich Ihnen sagen, dass beispielsweise Preissteigerungen wegen der Mehrwertsteuer diesseits des Rheins, also auf unserer Seite, wegen des Preisgefälles zwischen der Schweiz und Österreich, nicht mehr möglich sind. Wenn wir das durchrechnen, sieht das wie folgt aus: Hat ein Unternehmen ein Logement von 100000 Franken, so muss es, gemäss Vorstellungen des Bundesrates, 6500 Franken bezahlen; kann es hiervon einen Vorabzug, also beispielsweise 2000 Franken, machen, so liegt letztlich für dieses Unternehmen die Mehrbelastung bei rund 5000 Franken. Ein jeder von Ihnen weiss, dass es weder der Hôtellerie noch dem Gastgewerbe in unserem Land so gutgeht, dass sie es sich leisten könnten, neben den anderen zusätzlichen Abgaben zusätzliche Steuern zu entrichten. Es sei denn, es werde auf Dienstleistungen verzichtet, was angesichts der Entwicklung des Tourismus in den vergangenen Jahren nicht möglich ist An die Adresse der Landwirtschaft, die offenbar damit liebäugelt, zur Auffüllung der Bundeskasse den Normalsatz von 6,5 Prozent einzuverlangen, möchte ich einfach sagen: Es ist nicht möglich, die Produktion der Landwirtschaft in unserem Land zu vermarkten, wenn nicht die entsprechenden Leistungen des Tourismus angeboten werden, damit die Gäste aus dem Ausland auch kommen. Irgend jemand muss diese Leistungen der Landwirtschaft ja auch wieder als Speis und Trank anbieten und so dem zuführen, für den sie produziert werden, nämlich für den Magen. Aus diesem Grunde glauben wir in unserer Fraktion, dass es angebracht ist, wenn der Satz, den Herr Blatter im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuervorlage anvisiert hatte, auch von diesem Rat verlangt wird, und zwar sollte der Vorstoss nicht, wie es der Bundesrat gerne hätte, als Postulat, sondern als Motion überwiesen werden. Gros Jean-Michel (L, GE): Le groupe libéral partage les préoccupations du motionnaire quant à l'avenir du secteur hôtelier dans notre pays. Il est totalement conscient du rôle important de l'industrie touristique dans la création globale de richesses au sein de l'économie suisse, ainsi que des difficultés actuelles traversées par l'hôtellerie. Même s'il considère l'argumentation de M. Bezzola quelque peu apocalyptique, le groupe libéral partage les inquiétudes exprimées. Il accepte ainsi l'idée qui nous est soumise. Comme le rappelle le Conseil fédéral, en prévoyant dans les dispositions transitoires de la constitution la possibilité d'introduire dans la loi un taux inférieur pour l'hôtellerie, le Parlement avait clairement affirmé que cette mesure ne serait envisagée que lorsqu'il serait question d'une majoration du taux. Le Parlement considérait ainsi que le taux de 6,5 pour cent correspondait à peu près au taux réduit consenti par les pays voisins, donc concurrents, à leur secteur hôtelier. Il n'y a dès lors pas lieu, dans la situation actuelle, de prévoir un taux encore inférieur. Nous sommes cependant d'accord de réexaminer la question lors de la discussion sur la loi d'application de la TVA, comme semble d'ailleurs le demander la motion Bezzola Nous pensons que la solution préconisée d'un taux réduit uniforme pour tous les clients des hôtels n'est pas forcément la meilleure. Les libéraux suggèrent au Conseil fédéral - hélas, il n'est pas là pour nous entendre, mais nous espérons qu'il lira le Bulletin officiel - la possibilité suivante: pour déterminer quelles prestations hôtelières constituent réellement une prestation exportée, nous proposons de prendre en considération le domicile du client des établissements. Puisque les fiches d'hôtel sont encore obligatoires dans notre pays, ce pourrait être assez simple. L'idée serait la suivante: exonérer totalement de la TVA les clients domiciliés à l'étranger, tandis que les touristes suisses seraient soumis au taux normal. On pourrait ainsi séparer de manière précise les prestations exportées des prestations indigènes. On respecterait une certaine analogie avec la décision, prise récemment par le Conseil fédéral au niveau de l'ordonnance, d'exonérer les clients bénéficiaires de prestations de services domiciliés à l'étranger. Ce parallélisme entre les diverses prestations de services exportées permettrait, outre de garantir une certaine égalité de traitement avec les prestataires de services financiers, de respecter la volonté du Parlement et du peuple exprimée lors de l'acceptation de l'article constitutionnel. C'est seulement dans l'objectif de trouver une solution qui favorise la compétitivité de notre hôtellerie que nous accepterons de transmettre la motion Bezzola, même si nous rediscuterons de la forme à lui donner lorsque la loi nous sera soumise. Maître Jean-Philippe (C, GE): La motion Bezzola nous propose, en réalité, une pure mesure de politique économique. Cette mesure a été, d'ores et déjà, prévue lorsque nous avons débattu du principe même du régime de la TVA La preuve, c'est que les dispositions transitoires de la constitution le mentionnent expressément II était donc assez surprenant que M. Strahm Rudolf, en particulier, déclare lui-même être surpris que cette motion soit présentée. C'est une pure question de bonne foi. De deux choses l'une: ou bien on devait prévoir cela dans les dispositions transitoires pour un débat futur et, à ce moment-là, il est logique qu'on en débatte; ou bien, alors, c'était une sorte de trompe-l'oeil destiné à calmer le secteur touristique et cela ne serait tout simplement pas correct Les conditions des dispositions transitoires sont au nombre de deux: il s'agit, d'une part, d'admettre qu'il faut être en présence de prestations touristiques qui sont consommées dans une large mesure par des étrangers et, d'autre part, il faut qu'il y ait une situation concurrentielle qui l'exige. Ces deux conditions sont incontestablement réunies et il est dès lors logique que nous ayons ce débat maintenant et qu'il ne soit pas reporté à plus tard. La situation concurrentielle -je voudrais m'y attarder un bref instant - existe de toute évidence. Tous les pays concernés, comparables à un titre ou à un autre au nôtre sur le plan touristique, agissent de la même manière. On a entendu dire, il y a quelques instants par des orateurs qui sont opposés à la motion Bezzola, qu'en réalité ces pays connaîtraient un taux de TVA général beaucoup plus élevé que le nôtre. Mais cet argument n'est pas pertinent Ce qui est pertinent, c'est d'examiner le différentiel qui existe entre le taux de TVA global et le taux préférentiel qui serait réservé aux activités touristiques. Or, quand on prend quelques exemples, on est édifié. Prenons l'Espagne qui a un taux de 18,6 pour cent: ce taux est ramené pour les hôtels à 6 pour cent La France, qui est très directement en situation concurrentielle avec notre pays, voit son taux passer de 18,6 pour cent à 5,5 pour cent, parfois même à 2,1 pour cent dans certaines régions du paysl On voit donc que la pertinence de l'argument qui a été évoqué concernant le taux de la TVA, plus élevé dans d'autres pays, n'est manifestement pas vérifiée. Le tourisme est une des rares matières premières de notre pays. Il est donc absolument logique, et afortiori dans la situation concurrentielle que nous connaissons, de prendre les mesures nécessaires pour le développer. Ce n'est rien d'autre que d'adopter ce qu'on nous dit souvent: une des conditionscadres permettant à ce secteur économique de se développer valablement Je voudrais ajouter, en conclusion, que peu d'activités autant que le tourisme dégagent des effets induits aussi positifs dans l'économie. Les études économiques permettent d'admettre, d'une manière générale, que lorsqu'on investit 1 franc dans le tourisme, c'est en réalité 4 francs qui sont dégagés dans l'économie à titre de répercussion. Il y a donc un intérêt évident à réserver pour le tourisme - une de nos rares matières premières-un traitement préférentiel dans le cadre de la TVA C'est la santé d'un secteur économique tout à fait capital pour notre pays qui l'exige. Bodenmann Peter (S, VS): Wie Sie unschwer feststellen werden, sind in dieser Frage die Meinungen in unserer Fraktion leicht geteilt Wahr ist sicher, dass die Hôtellerie im wesentlichen eine Exportindustrie ist, die in einem internationalen Wettbewerb steht Es ist unzweifelhaft richtig und wichtig, dass wir in der -- 6 of 8 -15. Juni 1994 N 1087 Motion Bezzola Schweiz eine konkurrenzfähige Hôtellerie haben, weil die Hôtellerie von den verschiedenen Formen des Tourismus sowohl ökonomisch wie ökologisch an und für sich mit Abstand die sinnvollste ist Nun sind alle Argumente, die von bürgerlicher Seite vorgebracht wurden, längst bekannt. Wir haben in der Kommission, die entsprechende Vorlage vorbereitet hat, ausführlich darüber diskutiert Am meisten erstaunte mich, dass in dieser Kommission die CVP und auch die Mehrheit des Freisinns geschlossen keine Entlastung der Hôtellerie wollten. Wir haben das ist noch nicht so lange her-den genau gleichen Sachverhalt diskutiert, und da haben die Vertreter der FDP und die Vertreter der CVP gesagt, sie wollten vorläufig keinen Sondersatz, denn wenn wir einen Sondersatz einführen würden, müssten wir ja gesamthaft auch den Mehrwertsteuersatz erhöhen, damit der Bund nicht die Kosten dieser Übung trägt Richtig ist natürlich nach wie vor, dass die Hôtellerie die Entlastung braucht, richtig ist aber auch, dass der Bund es sich nicht erlauben kann, dass ein so grosses Loch in seine Kasse «geschossen» wird. Von daher gibt es nach meiner Meinung nur einen Ausweg aus der Situation, nämlich: dass dieses Anliegen bei der nächsten Erhöhung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Sanierung der Bundeskasse berücksichtigt wird. Denn es geht nicht - meine Damen und Herren von der CVP und der FDP -, dass Sie zuerst in der Kommission sagen, Sie wollten die Entlastung nicht, dann die blosse Möglichkeit schaffen, diese Entlastung später vorzunehmen, und diese Entlastung dann noch vor Inkrafttreten realisieren wollen. Hier haben Sie nicht mit offenen Karten gespielt Das Anliegen ist berechtigt, das halte ich noch einmal fest; aber realisierbar ist es erst, wenn wir effektiv auch für diesen Sektor die entsprechenden Mehreinnahmen über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer realisieren. Meier Hans (G, ZH): Ich durfte gestern auch beim parlamentarischen Ausflug nach Sörenberg mit dabeisein. Ich bin von den Leistungen unserer Berglandwirtschaft und vom Tourismus beeindruckt. Ich kann aber nicht verstehen, dass man jetzt der Bundeskasse nochmals 250 Millionen Franken oder sogar mehr entziehen will mit der Begründung, im Ausland habe man auch eine Reduktion des Steuersatzes. Das Ausland hat 15 Prozent Mehrwertsteuer; wir haben 6,5 Prozent Das ist doch bereits ein reduzierter Satz, und dieser ist verkraftbar, auch für unseren Tourismus! Eine Herabsetzung des Steuersatzes wird überall Begehrlichkeiten wecken. Die grüne Fraktion wird die Überweisung der Motion Bezzola geschlossen ablehnen. Stich Otto, Bundespräsident: Damit Sie wissen, worum es geht, möchte ich Ihnen die Motion Bezzola vorlesen. Die Motion vom 29. November 1993 lautet: «Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten, gestützt auf Artikel 8ter der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung, einen Erlass vorzulegen, der gleichzeitig mit dem Wechsel zur Mehrwertsteuer die Anwendung eines reduzierten Satzes für touristische Leistungen vorsieht» Einen «Erlass»: Was ist ein Erlass, Herr Bezzola? Ich muss Ihnen sagen, mit einer Verordnung kann der Bundesrat die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung nicht ändern. Das ist nicht möglich, sondern dazu braucht es ein Gesetz. Wenn Sie bedenken, dass wir jetzt im Juni sind - wir haben eigentlich vorgesehen, die Verordnung gelegentlich zu verabschieden, damit sie auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten kann -, sind Sie sicher mit mir einverstanden, dass wir die ganze Mehrwertsteuergesetzgebung nicht in einigen Wochen erlassen können; in dieser kurzen Zeit ist es nicht möglich, den Gesetzentwurf dem Parlament vorzulegen, das zu beschliessen hätte, die Referendumsfrist abzuwarten und das Gesetz auf den 1. Januar 1995 in Kraft zu setzen. Das ist nicht möglich, Herr Bezzola! Ich muss Sie bitten, die Motion, an der Herr Bezzola festhält, nicht zu überweisen. Es gibt aber auch andere Gründe. Wir haben seinerzeit, am 2. Juni 1991, eine Abstimmung über eine Mehrwertsteuer gehabt Dort war für die Hôtellerie und das Gastgewerbe ein reduzierter Satz vorgesehen. Das Ergebnis war, dass ausgerechnet der Schweizerische Gewerbeverband uns vorwarf, wir würden das Gewerbe rechtsungleich behandeln. Das Schicksal dieser Vorlage kennen Sie; sie ist abgelehnt worden. Aufgrund dieser Situation haben wir in diesem Rat lange darüber diskutiert, Herr Bezzola, ob man einen reduzierten Satz haben soll. In diesem Rat und im Ständerat ist dieser reduzierte Satz abgelehnt worden. Woher nehmen Sie nun die Kompetenz, zu verlangen, dass wir das Gegenteil von dem tun sollten, was Sie beschlossen haben? Wissen Sie, bei Vorlagen, die aus meinem Departement kommen, gilt vor der Abstimmung das gleiche wie nach der Abstimmung. (Teilweiser Beifall) Dazu kommt, dass man gesagt hat, wenn der Steuersatz in Zukunft erhöht werde, sei es Zeit, eine Vergünstigung für die Hôtellerie zu prüfen. Auch das gilt für die Zukunft, aber erst, wenn der Satz erhöht wird. Soweit sind wir noch nicht Das Geld hätten wir nötig, aber wir sind nicht soweit. Ich empfehle Ihnen daher, abzuwarten und auf Ihre Motion zu verzichten. Den Anliegen der Motion können wir ohnehin nicht Rechnung tragen. Das Ausland hat tiefere Sätze für die Hôtellerie, das ist richtig, aber sie sind im Prinzip gleich hoch wie unser Höchstsatz; deshalb ist auch der internationale Vergleich kein Argument Wenn Sie, Herr Bezzola, die Kostensituation im Hotelgewerbe beklagen, könnte man wahrscheinlich hoffen, dass die Bauleistungen etwas billiger werden, wenn wir im Baugewerbe einmal mehr Wettbewerb haben. Sie sagen, die Leistungen, die Hotels in der Schweiz erbringen, seien zu teuer: Wenn Sie auf diese 250 Millionen Franken verzichten, müssen wir dafür sorgen, dass wir für die Landwirtschaft etwas weniger ausgeben und dort die Preise senken. Dann geht es der Hôtellerie wahrscheinlich besser. Das ist die Konsequenz. (Heiterkeit) Sie können ruhig lachen. Aber ich lese dauernd Fragen der Art: Wann tritt der Bundespräsident, der 8 Milliarden Franken Defizit produziert hat, zurück? Ich könnte den Journalisten einmal empfehlen, zu fragen, wann endlich jene Leute aus dem National- und Ständerat zurücktreten, die den Bund aushöhlen und immer nur für sich etwas haben wollen. Dann wäre dieser Rat nämlich bedeutend kleiner, bzw. es würde wahrscheinlich verschiedene neue Gesichter geben. Wenn Sie an die ganze Diskussion denken, die wir hier geführt haben, müssen Sie sich nun die Frage der Glaubwürdigkeit des Parlaments stellen. Wenn das Parlament-wenigstens in diesem Fall - einigermassen glaubwürdig bleiben will, muss es diese Motion ablehnen. Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
67 Stimmen
76 Stimmen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bezzola Mehrwertsteuer. Sondersatz für touristische Leistungen Motion Bezzola Taxe à la valeur ajoutée. Taux particulier applicable aux prestations touristiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3544 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.06.1994 - 15:00 Date Data Seite 1081-1087 Page Pagina Ref. No 20 024 144 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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