93-3547
Verwaltungsbehörden 29.09.1994 93.3547
29. September 1994Deutsch17 min
Source admin.ch
Postulat Huber 948 29 septembre 1994 - aux moyens de preuves recueillis par les agents en question d'être utilisés à charge dans les procédures d'enquête et de jugement, l'identité des agents infiltrés devant être protégée. Zimmerli Ulrich (V, BE), Berichterstatter: Der Nationalrat möchte den Bundesrat verpflichten, mit einer Motion den Räten möglichst rasch in drei Punkten Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten.
Erwägungen
1.
Er möchte, dass bei den Zentralstellen des Bundes selber Ermittlungskompetenzen geschaffen werden.
2.
Er möchte, dass die Zentralstellen V-Leute in die Kreise des organisierten Verbrechens einschleusen können.
3.
Er möchte, dass Beweismittel, die von solchen V-Leuten gesammelt werden, bei den Ermittlungs- und Gerichtsverfahren verwendet werden können. Das ist ein grundsätzlich legitimes Anliegen; in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates war dies unbestritten. Aber es bewegt sich auf zwei Ebenen: Die eine Ebene ist die Frage der Ermittlungskompetenzen der Zentralstellen. Ihre Kommission hat sich bei der Vorbereitung dieses Geschäftes sowie bei anderen Geschäften, die in das gleiche Umfeld gehören, sehr sorgfältig Gedanken darüber gemacht, ob derartige Ermittlungskompetenzen ohne Verfassungsergänzung verabschiedet werden können. Gestützt auf Berichte ist sie zur Ansicht gekommen, dass eine vertiefte Prüfung angezeigt ist und dass höchstwahrscheinlich eine Verfassungsergänzung nötig ist Die Kantone müssen in diese Abklärungen einbezogen werden. Mit anderen Worten: Dieser erste Bereich ist eigentlich ein klassischer Prüfungsauftrag, der in Postulatsform verabschiedet werden müsste, auch wenn das Anliegen als solches unbestritten ist. Man könnte sich sogar fragen, ob man auch kein Postulat überweisen sollte, weil ja die Abklärungen bereits im Gange sind. Man könnte sich fragen, ob das Ganze abgeschrieben werden müsste. Ich bin aber mit der Kommission der Meinung, dass wir damit ein falsches Zeichen setzen würden. Die Kommission war immer der Auffassung, dass hier ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf-möglicherweise auf Verfassungsstufe-besteht. Deshalb ist die Kommission der Meinung, dass Punkt 1 der Motion in jedem Fall als Postulat überwiesen werden sollte. Die beiden anderen Punkte könnte man durchaus formell als Motion überweisen. Sie hängen aber mit dem ersten Punkt zusammen. Es macht von daher gesehen wirklich keinen Sinn, hier aufzuteilen und die beiden anderen Anliegen, die ebenfalls sehr wichtig sind, in Motionsform zu überweisen. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb Überweisung der nationalrätlichen Motion als Postulat, nicht in der Meinung, diese Art der Überweisung nehme dem Vorstoss die Substanz, ganz im Gegenteil ist sie der Meinung, dass das die stufengerechte Art und Weise der Behandlung dieser wichtigen Anliegen ist. Wir beantragen Ihnen also Überweisung dieser Motion als Postulat Koller Arnold, Bundesrat: Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission folgen. Die Motion rennt bei uns wirklich offene Türen ein. Es ist vor allem auch in Ihrer vorberatenden Kommission immer wieder zu Recht darauf hingewiesen worden, dass es an sich unbefriedigend ist, dass diese neue Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens nicht die gleichen Kompetenzen hat wie die bereits bestehende Zentralstelle zur Bekämpfung des illegalen Betäubungsmittelhandels, welche Ermittlungskompetenzen hat. Der Grund besteht allein darin, dass wir diesen Schritt nicht tun konnten, weil wir hier eine ganz andere Verfassungslage haben. Im Bereich des Betäubungsmittelhandels haben wir eine klare Bundeskompetenz, währenddem uns hier eine solche fehlt. Allein deshalb haben wir von dieser Möglichkeit Abstand nehmen müssen. Wir werden sie zusammen mit den Kantonen aber so rasch als möglich realisieren müssen. Die Frage ist jetzt, auf welchem Weg. Es steht uns aus föderalistischen Gründen auch gut an, wenn wir gegenüber den Kantonen nicht mit einem Diktat kommen, sondern mit einem klaren politischen Willen, Lösungen in dieser Richtung zu suchen. Danioth Hans (C, UR): Ich unterstütze diesen Vorstoss, sei es in der Form der Motion oder des Postulates. Dabei erinnere ich daran, dass ich vor einiger Zeit selber eine Motion zur Einführung gesetzlicher Grundlagen für die verdeckte Fahndung eingereicht habe. Die Motion ist, überwiesen als Postulat, irgendwo verschwunden. Bemerkenswerterweise hat nun die Bundesanwältin Del Ponte selber diese Idee aufgenommen und verlangt sogar ein eigenes Gesetz für die verdeckte Fahndung generell, also nicht nur für den Einsatz der V-Leute, sondern auch für die Observation, das Telefonabhören usw. Irgendwie müsste der Bundesrat das ganze Gesetzgebungsprogramm situieren, vor allem, weil wir uns in diesem Falle auch noch mit dem Staatsschutzgesetz zu befassen haben werden. Insofern scheint es mir richtig, wenn diese Arbeiten koordiniert werden. Koller Arnold, Bundesrat: Ich weiss nicht, ob ich Herrn Danioth richtig verstanden habe. Sind Sie der Ansicht, Ihr Vorstoss sei vergessen worden? Das ist eindeutig nicht der.Fall! Aufgrund Ihrer Motion, die wir als Postulat entgegengenommen haben, hat eine Arbeitsgruppe meines Departements bereits fast fertige Entwürfe betreffend den Einsatz von V-Leute erarbeitet; diese Entwürfe werden noch dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen. Wir nehmen auch Postulate ernst, Herr Danioth! Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.3547 Postulat Huber Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität Collaboration internationale dans la lutte contre la criminalité Wortlaut des Postulates vom 29. November 1993 Soeben haben die Bundesrepublik Deutschland und Italien ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des organisierten Verbrechens und des Terrorismus durch eine Vereinbarung ausgeweitet und vertieft Der Bundesrat wird aufgefordert: - mit beiden Staaten den Beitritt der Schweiz zum deutsch-italienischen Abkommen zu realisieren; oder - mit jedem Staat bilateral ein entsprechendes Abkommen zu realisieren; - allenfalls die Anregung des deutschen Bundeskanzlers aufzunehmen und die sektorielle Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auf diesem Gebiet in die Wege zu leiten. Texte du postulat du 29 novembre 1993 La République fédérale d'Allemagne et l'Italie viennent de conclure un accord visant à élargir et à approfondir leur collaboration en matière de lutte contre la criminalité internationale, le crime organisé et le terrorisme. Le Conseil fédéral est invité: - à faire en sorte que la Suisse adhère à cet accord, - ou à négocier avec chacun de ces pays un accord bilatéral en la matière; - enfin à suivre, quoi qu'il arrive, la suggestion du chancelier allemand et à mettre en oeuvre la collaboration sectorielle avec l'Union Européenne. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bloetzer, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Frick, Gemperli, Küchler, Kündig, Meier Josi, Roth, Schallberger, Schmid Carlo, Seiler Bernhard, Ziegler Oswald (15)
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29.
September 1994 949 Postulat Huber Huber Hans Jörg (C, AG): Beim letzten Geschäft hat Herr Bundesrat Koller die Bemerkung gemacht, dass unsere Vorstösse ernst genommen würden. Dies ist nun bereits mein zweiter Vorstoss auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität Der Regierungsrat meines Kantons hat sich seinerzeit gezwungen gesehen, sich mit einem Brief an den Bundesrat zu wenden. Ich habe am 1. März 1993 eine Interpellation betreffend die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Kriminalität eingereicht Die Antwortwurde mir von Herrn Bundesrat Stich, dem obersten Chef des Grenzwachtkorps, gegeben. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich war von dieser Antwort nicht überzeugt, und ich habe mich auch nur als «teilweise befriedigt» erklärt. Unterdessen haben wesentliche Entwicklungen stattgefunden. Die von mir in meinem Vorstoss erwähnte Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien betreffend die Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des organisierten Verbrechens und des Terrorismus ist durch eine weitere Vereinbarung ausgeweitet und vertieft worden. Ihr Departement, Herr Bundesrat Koller, ist nicht untätig geblieben. Es hat das Aktionsprogramm «Innere Sicherheit 1994» vorgelegt und arbeitet danach. Die Vorlage, die wir soeben behandelt haben, die Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, wirkt nicht nur nach aussen, sondern auch nach innen. Wissenschaft und Praxis beschäftigen sich intensiver als früher mit diesem Thema Ich verweise darauf, dass vom Bundesamt für Justiz ein Bericht über die Bedeutung des organisierten Verbrechens in der Schweiz in Auftrag gegeben worden ist. Der Bericht ist im Oktober 1993 erschienen, die Konklusion daraus ist folgende: «Es ist festzuhalten, dass die Schweiz in erster Linie als Drehscheibe und logistisches Zentrum missbraucht wird. Demgegenüber tritt organisierte Basiskriminalität nur vereinzelt und vor allem in den grossen städtischen Zentren auf. Im Vordergrund stehen der Drogenhandel, Schutzgelderpressungen, Fahrzeugdiebstähle. So kann bis heute weder von einer systematischen Durchdringung und Kontrolle der kriminellen Szene noch von einer eigentlichen Unterwanderung der staatlichen Institutionen durch das organisierte Verbrechen gesprochen werden. Hinsichtlich der dritten Funktionsebene, die Schweiz als Anlage- und Investitionsort von Kapital aus organisiertem Verbrechen, besteht ein massives Informationsdefizit Es ist um so schwerer, als es sich um die, längerfristig betrachtet, gefährlichste Ebene handelt Dem sollte in Zukunft besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.» Gleichzeitig hat der Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, Herr Mohler, in einem sehr beachteten Aufsatz in der «NZZ» darauf hingewiesen, dass die Schweiz durch den bekannten Ausgang der Abstimmung über den EWR-Beitritt auch in eine gewisse Informationsbeschaffungslücke hineingeraten ist. Ich zitiere ihn: «Es war absehbar, dass den EWR-Staaten besondere Angebote auf dem Gebiet der inneren Sicherheit bzw. der polizeilichen Zusammenarbeit gemacht würden, und umgekehrt, dass bei einem EWR-Nein sich unsere Distanzen zu Europa in sensiblen Bereichen rasch vergrössern würden. So wurden unseren bisher gleich behandelten Efta-Partnern und jetzigen EWR-Staaten der Beobachterstatus beim Schengener Abkommen und zusätzlich bedeutend bessere Mitwirkungsmöglichkeiten bei derTrevi-Organisation angeboten. Von all dem ist die Schweiz ausgeschlossen. Sie erhält keine substantiellen Informationen aus den Trevi-Gremien, sie hat keinen Zugang zum Europol und zum Schengener Informationssystem Isis.» Ob das heute noch zutrifft oder ob die Diplomatie nach aussen bereits Verbesserungen herbeiführen konnte, weiss ich nicht. Ich stelle nur fest, das heute morgen «Le Nouveau Quotidien» ein Exklusivinterview mit Bundeskanzler Kohl auf der ersten Seite präsentiert unter dem Titel «Kohl en appelle à la Suisse pour lutter contre le crime organisé». Ich zitiere aus dem Artikel: «J'imagine que même les Suisses qui montrent une extrême réticence dans la question de l'adhésion ont un autre avis pour ce qui touche à la lutte contre les réseaux mondiaux du crime organisé. C'est tout simplement un acte de raison.» Dieses offenbar auch über die Télévision Romande ausgestrahlte Interview hat einen besonderen Eindruck hinterlassen. Der Hinweis von Bundeskanzler Kohl entspricht genau dem, was die Grundlage meines Vorstosses sein soll. Aufgrund der Ausgangslage und der Entwicklung bin ich der Auffassung, dass wir uns in der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität besonders engagieren sollten. Der äussere Anlass des Vorstosses ist die Vereinbarung, die zwischen Deutschland und Italien abgeschlossen worden ist und die ganz klar die Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des organisierten Verbrechens und des Terrorismus zum Ziel hat. Ich fordere den Bundesrat auf, mit beiden Staaten einen Beitritt der Schweiz zum deutsch-italienischen Abkommen auszuhandeln oder mit jedem Staat bilateral den Abschluss eines entsprechenden Abkommens in die Wege zu leiten, allenfalls die Anregungen des deutschen Bundeskanzlers aufzunehmen und die sektorielle Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auf diesem Gebiet an die Hand zu nehmen. Es ist mir bekannt, dass aufgrund der Konventionen des Europarates Vereinbarungen abgeschlossen worden sind; 1983 bezüglich des Terrorismus, 1992 bezüglich des Kampfes gegen die Drogen. Es ist aber doch beachtlich, dass sich zwei Länder, die dem Europarat mit bestimmender Kraft angehören, nicht gescheut haben, separat ein zusätzliches bilaterales Abkommen abzuschliessen. Ich bin der Meinung, dass wir uns aufgrund unserer geographischen und polizeilichen Lage zwischen diesen beiden Ländern mit aller Kraft darum bemühen müssen, uns der Vereinbarung, die sie zusätzlich abgeschlossen haben, oder der Zusammenarbeit, die aus dieser Vereinbarung resultiert, in irgendeiner Form anschliessen zu können. Mein Vorstoss ist von 15 Mitgliedern unseres Rates unterstützt worden. Das zeigt, dass auch hier ein grosses Interesse am vorgelegten Thema sowie an dessen Lösung besteht, nämlich an einer bilateralen Zusammenarbeit mit zwei unserer Nachbarstaaten auf dem Gebiet der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie bei dieser überaus aktuellen Thematik namens des Bundesrates bekanntgeben könnten, dass das Postulat entgegengenommen wird und in seinen einzelnen Teilen realisiert werden kann. Koller Arnold, Bundesrat: Dass wir gegen das international organisierte Verbrechen nur eine Chance haben, wenn wir auch auf der Abwehrseite intensiv zwischenstaatlich zusammenarbeiten, ist unbestritten und erklärtes Ziel des Bundesrates. Der Bundesrat ist auf diesem Gebiet verschiedentlich aktiv geworden. Er bemüht sich ständig, von der internationalen Zusammenarbeit - vor allem in Europa - nicht abgekoppelt zu werden. Die Lage ist jedoch durch unsere integrationspolitische Situation nicht erleichtert worden. So haben wir zwar anlässlich der halbjährlichen Treffen der Innen- und Justizminister der Europäischen Union nach wie vor die Möglichkeit, angehört zu werden. Dieses Gremium möchte aufgrund des Maastrichter Vertrages den dritten Pfeiler, den sogenannten Sicherheitspfeiler, ausbauen; der nächste wichtige Schritt wäre die Realisierung von Europol, einer Organisation also, die in einer ersten Phase vor allem die intereuropäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels realisieren will. Auch hier sind wir gegenüber der Europäischen Union bereits vorstellig geworden; wir haben geltend gemacht, wir möchten unbedingt den Anschluss finden, und zwar am liebsten ähnlich wie im Asylwesen, wo die Europäische Union ein Parallelabkommen zum sogenannten Dubliner Abkommen in Aussicht gestellt hat Erfreulicherweise kann ich vermelden, dass von selten der Europäischen Union ein eminentes Interesse an einer solchen bilateralen Zusammenarbeit besteht. Die Europäische Union hat kein Interesse daran, dass die Schweiz mitten in Europa zur Insel der Unsicherheit wird. Anderseits machen wir auf diesem Gebiet zwei Erfahrungen: Die Fortschritte in der Europäischen Union selber sind hier sehr, sehr langsam. Es liegt in der Natur der Sache, dass die innere Sicherheit nach wie vor als ein derartig sensibler und zentraler Bereich der staatlichen Souveränität, der Gewährlei-- 2 of 4 -Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite 950 29 septembre 1994 stung von Ruhe und Ordnung, betrachtet wird, dass selbst in der Europäischen Union das Zusammenspannen der polizeilichen Arbeit relativ langsame Fortschritte macht Wir haben das mit dem Dubliner Abkommen erlebt, das aus dem Jahre 1990 stammt und immer noch nicht in Kraft gesetzt ist Leider kommen auch die Arbeiten in bezug auf die Realisierung von Europol nicht mit der von der Sache her notwendigen Geschwindigkeit voran. Es wäre falsch, wenn dies für uns einen Trost bedeuten würde, kennen wir doch die Europäische Union gut genug: Es dauert oft sehr lange, bis innere Widerstände überwunden sind, aber plötzlich werden sprunghaft Fortschritte realisiert, und dann ist es jeweils entscheidend, dass wir nicht abgekoppelt werden. Bis heute habe ich keinerlei Anlass, solches anzunehmen - vielmehr wird von seilen der Europäischen Union immer wieder erklärt, sobald die internen Probleme gelöst seien, sobald das Dubliner Abkommen im Asylbereich in Kraft getreten sei und sobald Europol und sein Datensystem, das analog zu unserem Datensystem Dosis funktioniert, operativ geworden seien, sei man bereit, auch mit uns in Verhandlungen zu treten. Sie sehen die Kooperationsbereitschaft der Europäischen Union; wir waren zwar ständig zweite und sind jetzt gegenüber den beitrittswilligen Efta-Staaten erst dritte Priorität; das können wir der Europäischen Union nicht übelnehmen. Ich finde es jedoch positiv, dass man - bisher ist das nie durch Fakten Lügen gestraft worden - bereit ist, auch in diesem sicherheitspolitischen Bereich nach jedem intern realisierten Schritt nach bilateralen Lösungen mit uns zu suchen. Demselben Ziel diente meine jüngste Reise nach Russland; dort wurden zwei Memoranden unterzeichnet: ein Memorandum betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit und ein anderes Memorandum in bezug auf die Auslieferung. In bezug auf die weitere wichtige Zusammenarbeit mit Russland - Sie wissen, dass Russland vom organisierten Verbrechen in ganz besonderer Weise herausgefordert ist - wird nun sehr entscheidend sein, ob Russland demnächst Mitglied des Europarates wird oder nicht Ich bin mit meinem Kollegen so übereingekommen: Wird Russland demnächst Mitglied des Europarates, dann haben wir natürlich den eminenten Vorteil, dass wir das Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen des Europarates als eine wichtige gemeinsame Basis unserer künftigen Zusammenarbeit verwenden können; sollte das nicht der Fall sein, werden später diese Memoranden durch bilaterale Verträge abgelöst werden müssen. Ich glaube, diese Beispiele zeigen, dass wir uns wirklich sehr, sehr intensiv um internationale Zusammenarbeit bemühen, aber ich sage es Ihnen ganz offen: Wir müssen das auch tun. Wir müssen jedes halbe Jahr bei jeder neuen Präsidentschaft der Europäischen Union vorstellig werden. Die einzige Gefahr, die uns vorderhand eigentlich droht, ist, dass wir schlicht vergessen werden. Die Europäische Union hat so viele interne Probleme, dass sie natürlich nicht in erster Linie an die Schweiz denkt, und deshalb müssen wir auf diesem Gebiete wenn Sie mir den sportlichen Ausdruck erlauben - immer «am Ball bleiben», und die Initiativen müssen von unserer Seite kommen. Diese Bemühungen um internationale Zusammenarbeit beschränken sich aber nicht auf die politische Ebene, sondern sie sind auch heute schon auf der Ebene unserer Beamten sehr intensiv - ganz im Sinne übrigens dieses Vertrages, den Sie nennen, dieses deutsch-italienischen Abkommens. Ich möchte Ihnen einige Beispiele geben: Im Drogenbereich geschieht dies etwa dadurch, dass heute praktisch wöchentlich fallbezogene polizeiliche Kontakte zwischen den schweizerischen, deutschen und italienischen Polizeidienststellen bestehen. Alle erfolgreichen Aktionen, die wir im Bereiche des illegalen Betäubungsmittelhandels in letzter Zeit durchgeführt haben, beruhten auf solchen durch die Zentralstelle beim Bundesamt für Polizeiwesen koordinierten internationalen Aktionen. Im übrigen habe ich hier auch sehr positive Erfahrungen aufgrund der Osthilfe gemacht, die wir auf diesem Gebiet geleistet haben. Sie wissen: Wir haben ein Pilotprojekt mit Ungarn realisiert, das so weit gegangen ist, dass ungarische Polizisten für Ausbildungszwecke in schweizerische kantonale Polizeikorps aufgenommen worden sind. Das hat sich auch für uns sehr positiv ausgewirkt, indem es uns hier - beispielsweise jetzt auf dem Gebiete des illegalen Betäubungsmittelhandels - mehrmals aufgrund von Informationen über die Balkanroute, die wir durch die ungarische Polizei erhalten haben, wesentliche Konfiskationen von Heroin und ändern illegalen Betäubungsmitteln erlaubt hat Es ist zweifellos ein ganz zentrales Anliegen, das auch auf der Stufe der Beamten nun fast alltäglich geworden ist Im Bereich der Arbeitsgruppen Südost und Südwest findet zudem ein- bis zweimal jährlich sowie anlässlich der alljährlichen Tagungen der Chefs der nationalen Rauschgiftzentralstellen ein solcher intensiver Informationsaustausch statt Zu Deutschland: Ich verrate hier kein Geheimnis. Zu Deutschland haben wir besonders intensive Beziehungen, und ich habe vor allem auch mit grosser Genugtuung erfahren, dass Herr Innenminister Kanther uns auch im Rahmen der Europäischen Union immer wieder die Türen öffnet, wofür ich vielleicht auch hier einmal in aller Öffentlichkeit danken darf. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, Ihr Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 91.034 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Änderung Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite. Modification Differenzen - Divergences Siehe Seite 729 hiervor - Voir page 729 ci-devant Beschluss des Nationalisâtes vom 22. September 1994 Décision du Conseil national du 22 septembre 1994 Art.5Abs.4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 5 al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Salvioni Sergio (R, TI), rapporteur: Je vous prie de m'excuser, parce que c'est une situation inhabituelle et j'espère qu'elle ne se répétera pas. On reçoit les documents le soir, et on doit discuter des divergences le matin à 7 heures au sein de la commission, puis tout de suite après en plénum. Ce n'est pas une façon défaire qui nous permet de travailler sérieusement, et je m'excuse si j'ai dû aller chercher les documents. Je souhaite, au nom de la commission dans son ensemble, que cette situation ne se répète pas. Quant à la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite, elle fait l'objet de divergences que votre commission a examinées. Avant tout, à l'article 5, le Conseil national a décidé d'ajouter un alinéa 4 qui stipule: «La réparation morale est en outre due lorsque la gravité de l'atteinte le justifie.» Votre commission, à l'unanimité, vous invite à vous rallier à la décision du Conseil national. Angenommen -Adopté -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Huber Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität Postulat Huber Collaboration internationale dans la lutte contre la criminalité In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band III Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3547 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.09.1994 - 08:00 Date Data Seite 948-950 Page Pagina Ref. No 20 024 738 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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