93-3556
Verwaltungsbehörden 13.12.1993 93.3556
13. Dezember 1993Deutsch16 min
Source admin.ch
Dringliche Interpellation Büttiker 994 13 décembre 1993 #ST# Neunte Sitzung - Neuvième séance Montag, 13. Dezember 1993, Nachmittag Lundi 13 décembre 1993, après-midi 17.15h Vorsitz - Présidence: HerrJagmetti Präsident: Ich muss Ihnen mitteilen, dass unser Mitbürger, der am Donnerstag auf der Besuchertribüne einen Herzinfarkt erlitten hat, leider gestorben ist Wir nehmen herzlich Anteil an der Trauer der Familie und haben unser Beileid schriftlich sowie durch ein Blumengebinde zum Ausdruck gebracht Ich kann Ihnen weiter mitteilen, dass uns Herr Bundesrat Delamuraz in einem Brief mitgeteilt hat, die Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde des Gatt könnten nach heutiger Beurteilung voraussichtlich am 15. Dezember abgeschlossen werden. Um über dieses bedeutungsvolle Vertragswerk umfassend zu orientieren, wird er bis nächsten Donnerstag einen ersten Zwischenbericht verfassen. Bevor wir auf die Traktanden eingehen, möchte ich unserem Kollegen Plattner zum Geburtstag gratulieren, den er letzten Freitag begehen durfte. Wir nehmen die Gelegenheit wahr, ihm unsere Glückwünsche auszusprechen. (Beifall) #ST# 93.3556 Dringliche Interpellation Büttiker Rolle der PKK in der Schweiz Interpellation urgente Büttiker Rôle du PKK en Suisse Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1993 Die PKK wurde in Deutschland verboten. In Frankreich steht ein PKK-Verbot unmittelbar bevor. In der Schweiz hat der Bundesrat aber noch keinen Entscheid gefällt. Das wirft Fragen auf:
Erwägungen
1.
Wie beurteilt der Bundesrat die Aktivitäten der PKK in der Schweiz?
2.
Rechnet der Bundesrat nach dem Verbot der PKK in Deutschland mit einem wachsenden Zustrom von PKK-Leuten in der Schweiz?
3.
Warum hat der Bundesrat bis heute auf ein PKK-Verbot verzichtet? Sind andere Massnahmen geplant?
4.
Warum ist die Schweiz in bezug auf ein PKK-Verbot mit seinen Nachbarländern nicht solidarisch? Warum gibt es keine Koordination in Westeuropa im Vorgehen gegen die PKK?
5.
Wäre im Zusammenhang mit der PKK und im Hinblick auf das «Jahr der Sicherheit» 1994 nicht sofort mit dem Staatsschutzgesetz vorwärtszumachen? fexfe de l'interpellation du 30 novembre 1993 II y a peu, l'Allemagne a interdit le PKK et la France est sur le point de le faire. Chez nous, le Conseil fédéral n'a pas encore pris de décision. Cette attitude soulève les questions suivantes:
1.
Que pense le Conseil fédéral des activités du PKK en Suisse?
2.
Après l'interdiction prononcée par l'Allemagne, le Conseil fédéral s'attend-il à un afflux de membres du PKK en Suisse?
3.
Pourquoi le Conseil fédéral s'est-il jusqu'ici abstenu d'interdire le PKK? Prévoit-il d'autres mesures?
4.
Pourquoi la Suisse n'est-elle pas solidaire avec ses voisins, s'agissant d'interdire le PKK? Pourquoi n'y a-t-il pas de coordination entre les pays d'Europe occidentale dans l'action engagée contre le PKK?
5.
Compte tenu des activités du PKK et dans l'optique de ('«année de la sécurité» que sera 1994, ne faudrait-il pas faire avancer sans délai l'élaboration de la loi sur la sécurité de l'Etat? Büttiker: Meine Anliegen sind nicht etwa gegen die berechtigten Interessen des kurdischen Volkes gerichtet.
1.
Ich habe Verständnis für die berechtigten Klagen der leidgeprüften kurdischen Bevölkerung in Südostanatolien. Auf die menschenrechtlichen, kulturellen und sogar nationalen Bestrebungen der kurdischen Minderheiten nicht nur in der Türkei, sondern auch im Iran und den anderen Staaten der Region muss auch in Zukunft Rücksicht genommen werden, aber für die dortige, beklagenswerte Situation ist gerade auch die PKK mitverantwortlich.
2.
PKK-Verbot auch in der Schweiz? Es ist unbestritten, dass die PKK, die 1978 in der Türkei gegründet wurde, seit 1984 in ganz Westeuropa eine Terrorkampagne in Gang setzte und daher auch in der Schweiz immer wieder Anschläge organisierte. Der Bundesrat hat bereits 1992 im Extremismusbericht seine Sorge über die PKK-Gewalttätigkeit geäussert, so im Hinblick auf das Eintreiben von Spenden- und Schutzgeldern. 1985 wurden in Lausanne ein Mann erschossen und zwei weitere Personen verwundet. Am 4. November dieses Jahres kam es sogar zu einer neuen, europaweiten Anschlagserie. Die PKK ist eine unerfreuliche Realität. Dieser Ausländerextremismus muss in der Schweiz in die Schranken gewiesen werden.
3.
Jede Form von Gewaltanwendung, auch diejenige zur Durchsetzung von berechtigten politischen Forderungen, ist strikte abzulehnen und sofort zu verhindern. Auf die Terrorund Gewaltaktionen der PKK gibt es in einem Rechtsstaat nur eine konsequente Antwort: das Verbot. Wir brauchen ein glaubwürdiges Signal gegen den politischen Terrorismus. Mit einem Verbot geht es heute darum, auch in der Schweiz ein deutliches Signal gegen jede Form von Extremismus seitens ausländischer Extremisten zu setzen. Es braucht eine klare Antwort des Staates auf Terror und Gewalteskalationen. Wir dürfen es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zulassen, dass Konflikte, die ihren Ursprung im Ausland haben, hier mit Gewalt ausgetragen werden und dass politisch Andersdenkende terrorisiert werden. Es geht nicht zuletzt auch darum, alle türkischen und kurdischen Bürgerinnen und Bürger, die in der Schweiz mit der PKK nichts zu tun haben wollen und rechtstreu sowie in Frieden bei uns leben möchten, vor den PKK-Extremisten zu schützen.
4.
Was bringt ein PKK-Verbot? In einem liberalen Rechtsstaat ist bei Verboten gegen politische Gruppierungen äusserste Zurückhaltung zu üben. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die Beurteilung einer Gewaltorganisation wie der PKK wird in der Schweiz aber immer eine Gratwanderung zwischen liberaler Toleranz und der Garantie des Staates für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung sein. Auch die Wirksamkeit von Verboten ist bestritten, und die Kontrolle von solchen Gruppierungen wird anschliessend eher schwieriger. Weil nun aber die PKK mit ihren verbrecherischen Gewaltmethoden bereits weitgehend im Untergrund operiert, kann von einem Ausweichen der PKK aus der öffentlichen Kontrolle nicht mehr gesprochen werden. Diese sonst übliche Argumentation ist im Falle der PKK deshalb nicht stichhaltig. Hingegen darf doch davon ausgegangen werden, dass die Verbotsmassnahme und ihre konsequente, polizeiliche Durchsetzung jede weitere Aktivität der Extremisten wohl erheblich behindern.
5.
Wo bleibt die europäische Solidarität? Wenn nicht alle Länder bei einer solchen Verbotsaktion solidarisch mitmachen, ist mit einem «PKK-Aktivistentourismus» zu rechnen. Deutschland hat ein PKK-Verbotausgesprochen, und in Frankreich hat vier Tage später die französische Regierung zwei kurdische Organisationen verboten, die der PKK als Tarnorganisationen gedient haben sollen. Deshalb muss unser Land jetzt handeln, wenn es nicht zur «PKK-Herberge» werden will. Viele Leute fragen sich auch, wo in bezug auf das PKK-Verbot die vielgerühmte europäische Zusammenarbeit geblieben ist. Ohne ein -- 1 of 4 -13. Dezember 1993 995 Dringliche Interpellation Büttiker PKK-Verbot besteht die echte Gefahr, dass die Schweiz zu einer PKK-Operationsbasis für ganz Europa wird.
6.
Mit dem Staatsschutzgesetz ist vorwärtszumachen. Das Jahr 1994 soll in der Schweiz zum Jahr der inneren Sicherheit ausgerufen werden. Gerade eine Gruppierung wie die PKK beweist, dass der Staat Instrumente braucht, um die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren. Deshalb ist es nun höchste Zeit, mit dem angekündigten neuen Staatsschutzgesetz vorwärtszumachen, denn ohne Staatsschutzgesetz bliebe dem Bundesrat als Rechtsgrundlage für ein PKK-Verbot nur das sogenannte Polizeiverordnungsrecht gemäss Artikel 102 Ziffern 8, 9 und 10 der Bundesverfassung betreffend die Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Eidgenossenschaft Hier ist zuzugeben, dass ohne Staatsschutzgesetz ein PKK-Verbot zurzeit nur eine äusserst fragwürdige Rechtsgrundlage hätte. Weniger Verständnis habe ich hingegen für die Einwände, ein PKK-Verbot könne Vollzugsprobleme mit sich bringen. Es kann doch niemand ernsthaft behaupten, eine Organisation, die Schutz-und Spendengelder erpresst sowie Uebergriffe auf türkische Einrichtungen verübt, könne nicht von Vereinen abgegrenzt werden, deren einziger Zweck die Pflege der Geselligkeit und der kurdischen Kultur ist Das nahe Ausland muss ja auch beweisen, dass ein PKK-Verbot vollzogen werden kann. Ich habe nichts gegen die berechtigten Interessen des kurdischen Volkes. Ich habe aber etwas gegen die Gewaltmethoden der PKK in unserem Land. Ich fordere den Bundesrat auf, mit dem Staatsschutzgesetz vorwärtszumachen, damit Organisationen wie die PKK auch in der Schweiz verboten werden können. Denken wir auch im Zusammenhang mit der PKK daran: Je fester man eine Nessel anfasst, desto weniger brennt sie. Bundesrat Koller: Zu Frage 1: Wie der Interpellant selber ausgeführt hat, haben wir im Bericht zum Extremismus in der Schweiz vom 16. März 1992 bereits ausführlich auf die Gefahren hingewiesen, die von der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) ausgehen. Ich verweise auf unsere Ausführungen auf Seite 45ff. des Extremismusberichtes. Die Gefahr besteht vor allem darin, dass gemäss den Worten des Führers der PKK, Abdullah Oecalan, der bewaffnete revolutionäre Volkskrieg auch in Europa und damit auch in der Schweiz weiterzuführen ist Bekanntlich scheuen kurdische Extremisten zur Verfolgung ihrer Ziele auch in Europa nicht vor Gewalttätigkeiten zurück und erpressen, wie wir heute aufgrund einiger Gerichtsurteile nachweislich wissen, Gelder von Landsleuten. Den Bemerkungen in unserem Extremismusbericht ist eigentlich nichts beizufügen. Die damaligen Feststellungen sind auch heute noch gültig. Mit ihren beiden europaweit durchgeführten Anschlagserien vom 24. Juni und 4. November 1993, welche die Schweiz massgeblich mitbetroffen haben, hat diese Organisation ihre Gefährlichkeit erneut unter Beweis gestellt Der Bundesrat betrachtet die PKK und ihre Tarnorganisationen daher im gegenwärtigen Zeitpunkt als eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes. Zu Frage 2: Nachdem in Deutschland und in Frankreich Verbote ausgesprochen wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die PKKTeile ihrer Führungsstrukturen vermehrt in andere europäische Länder, auch in die Schweiz, verlagern wird. Derzeit ist allerdings noch keine endgültige Beurteilung möglich. Angesichts dieser Gefahren hat der Bundesrat aber am vergangenen 6. Dezember zusätzliche Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und zur Gefahrenabwehr gegenüber der PKK beschlossen. Zu Frage 3: Der Bundesrat hat sich anlässlich seiner Sitzungen vom 29. November und 6. Dezember dieses Jahres eingehend mit der PKK befasst Er hat die Frage eines Verbotes diskutiert, ist aber zum Schluss gekommen, dass die gegenwärtige Bedrohungslage eine solch schwerwiegende und für die Schweiz unübliche Massnahme nicht rechtfertigt. Der Bundesrat hat bekanntlich seit Ende des Zweiten Weltkrieges keinerlei staatsgefährdende Organisationen mehr verboten. Der Bundesrat hält aber auch ausdrücklich fest, dass er es nicht zulassen will, dass Ausländer - namentlich Türken und Kurden - ihre internen Auseinandersetzungen auf unserem Gebiet gewaltsam austragen. Er hat deshalb eine ganze Reihe zusätzlicher Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit beschlossen. Er hat die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen angewiesen, vermehrte Einreisesperren gegen identifizierte PKK-Kader zu erlassen. Er hat sodann beschlossen, die Informationslage durch internationale und innerschweizerische Kontakte wesentlich zu verbessern. So fand letzte Woche in der Bundesrepublik Deutschland eine internationale Tagung zu diesem Zwecke statt Heute hat der Chef der Bundespolizei die in den Kantonen zuständigen Polizeiorgane zu einer Sitzung in Bern versammelt Wir haben weiter angeordnet, dass vermehrt Personenkontrollen durchgeführt werden sollen, damit auch das bereits im Sommer erlassene Waffentragverbot für Türken besser durchgesetzt werden kann. Ferner haben wir verfügt, dass Propagandamaterial, das eindeutig zu Gewalt aufruft, beschlagnahmt werden soll. Wir haben ferner einige weitere Massnahmen beschlossen, die aus Gründen der Geheimhaltung hier aber nicht bekanntgegeben werden können. Sollte sich die Lage weiter verschärfen und sollte es namentlich mit den ergriffenen Massnahmen nicht möglich sein, zu verhindern, dass die PKK ihre Führungsstrukturen vermehrt in die Schweiz verlagert und ihren Kampf von der Schweiz aus weiterführt, würde der Bundesrat selbstverständlich eine neue Lagebeurteilung vornehmen. Wir sind aber überzeugt - gerade auch aufgrund der Erfahrungen in Deutschland, wo sich gezeigt hat, dass die Implementation, also die Durchsetzung des Verbotes, auf erhebliche Schwierigkeiten gestossen ist-, dass der Bundesrat mit seinen Massnahmen, die vor allem auf eine intensivere Ueberwachung hinauslaufen, richtig gehandelt hat. In Deutschland kam es in mehreren Bundesländern zu Besetzungen, die nicht sofort beendet werden konnten, und vor allem mussten auch jene Lokalitäten, die nicht eindeutig von der PKK und ihren Tarnorganisationen benützt werden, den Angehörigen des kurdischen Volkes wieder überlassen werden. Zu Frage 4: Was die internationale Koordination anbetrifft, habe ich mich am Ratstreffen der Justiz- und Innenminister der EU über die Haltung der übrigen europäischen Staaten hinsichtlich der PKK informieren können. Der Rat hat im Rahmen seiner Terrorismusaussprache das von der Bundesrepublik Deutschland erlassene Verbot zur Kenntnis genommen, aber weder Entscheide gefällt noch gemeinsame Strategien festgelegt. Ausser Deutschland und Frankreich haben bisher keine anderen Staaten der Europäischen Union oder der Efta ein Verbot ausgesprochen, im Gegenteil: Die meisten von der PKK-Problematik mitbetroffenen europäischen Staaten haben sich vielmehr wie die Schweiz für eine Strategie der intensiveren Ueberwachung der PKK entschieden. Man kann also in keiner Weise davon sprechen, dass die zusätzlichen Massnahmen gegenüber der PKK Ausdruck einer mangelnden Solidarität mit den anderen europäischen Staaten wären. Zu Frage 5: Der Gesetzgebung im Bereiche des Staatsschutzes kommt aus der Sicht des Bundesrates vor allem aus staatspolitischen Gründen eine hohe Priorität zu. Wir sehen allerdings nicht vor, dass wir irgendwelche Verbotsbestimmungen in das Staatsschutzgesetz aufnehmen, weil wir überzeugt sind, dass Verbote von Organisationen nach unserer schweizerischen Tradition zu Recht Ultima ratio bleiben und dann im Sinne von Polizeinotrecht direkt auf die Verfassung abgestützt werden können. Das Staatsschutzgesetz, das in derVernehmlassung bekanntlich sowohl generell als auch in vielen einzelnen Punkten zu Kontroversen geführt hat, hat leider in der Schlussphase wegen Problemen des Datenschutzes nochmals eine Verzögerung erfahren. Der Gesetzentwurf soll dem Parlament aber vor der Märzsession des nächsten Jahres zugeleitet werden. Zusammenfassend: Unsere Massnahmen gegenüber der PKK richten sich - offenbar in Uebereinstimmung mit dem Interpellanten - nicht gegen das kurdische Volk. Hingegen können wir in keiner Weise dulden, dass Türken und Kurden ihre internen Auseinandersetzungen gewaltsam in unserem Land -- 2 of 4 -Accord généraux d'emprunt Participation de la Suisse 996 13 décembre 1993 austragen. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass wir mit den Massnahmen, die wir schon im Sommer dieses Jahres getroffen, und mit den zusätzlichen Vorkehren, die wir jetzt Anfang Dezember eingeleitet haben, die notwendigen Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit getroffen haben Neuentwicklungen und Neubeurteilungen der Lage natürlich immer vorbehalten. Buttiker: Ich möchte Herrn Bundesrat Koller für die Antwort danken. Ich teile die Beurteilung des Bundesrates über die Gefährlichkeit der PKK Ich danke Herrn Bundesrat Koller für die eingeleiteten Massnahmen, vermisse allerdings etwas die europäische Solidarität Hier hätte man etwas mehr erwarten können. Ich bin dankbar, dass es anscheinend mit dem Staatsschutzgesetz vorwärtsgeht Was das Verbot anbetrifft: Es ist kontraproduktiv - heute, aber auch morgen -, das Verbot auf die Zukunft zu verschieben. Ich hätte hier eigentlich eine etwas konsequentere Haltung erwartet Ich bin von der Antwort deshalb teilweise befriedigt #ST# 93.052 Zivile Baubotschaft 1993 Constructions civiles 1993 Differenzen - Divergences Siehe Seite 755 hiervor-Voir page 755 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 2. Dezember 1993 Décision du Conseil national du 2 décembre 1993 Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 1 al. 2, art. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Bisig, Berichterstatter: Ich Übernehmeden Part von Herrn Uhlmann und kann mich kurz fassen. Die Kommission für öffentliche Bauten (KöB) Ihres Rates empfiehlt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Das heisst konkret, dass in Artikel 1 der Gesamtbetrag des Verpflichtungskredites um
10.
Millionen Franken gekürzt wird und sinngemäss die Buchstaben a und b von Absatz 2 gestrichen werden. Bei den 10 Millionen Franken als Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten vertreten der Bundesrat und die KöB die Meinung, dass ein Handlungsspielraum gewährt werden soll, wenn es darum geht, teuerungsbedingte Mehrkosten, die so oder so anfallen und bewilligt werden müssen, in einem administrativ einfachen Verfahren abzuwickeln. Das ist bis heute nicht möglich gewesen, weil dem Bundesrat dafür der Kredit gefehlt hat Wir haben dem in einer ersten Lesung zugestimmt Der Nationalrat lehnt dies ab, in der irrigen Meinung, damit
10.
Millionen Franken gespart zu haben. Selbstverständlich hat er das nicht getan. Es passiert das gleiche wie bis anhin: Diese teuerungsbedingten Mehrkosten werden einfach im Rahmen von Nachtragskrediten wieder auftauchen. Ein kleiner Vorteil ist mit der Streichung der Kredite allerdings verbunden: Man muss sich jedesmal vertieft Rechenschaft darüber geben, ob die teuerungsbedingten Mehrkosten tatsächlich sachlich begründet sind oder ob es verdeckte Mehrauslagen sind. Im Sinn einer Vereinfachung haben wir in der KöB beschlossen, Ihnen zu beantragen, dem Nationalrat zu folgen und diesem Streichungsantrag zuzustimmen. Angenommen -Adopté An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 93.076 Allgemeine Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds. Teilnahme der Schweiz Accords généraux d'emprunt du Fonds monétaire international. Participation de la Suisse Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. September 1993 (BBIIII625) Message et projet d'arrêté du 15 septembre 1993 (FF III 585) Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 1993 Décision du Conseil national du 6 décembre 1993 Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat die Verlängerung der schweizerischen Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) um weitere fünf Jahre. Der Verlängerungsbeschluss war in der Zehnergruppe und im IWF unumstritten. Die Schweizerische Nationalbank soll sich mit einer unveränderten Kreditzusage von 1020 Millionen Sonderziehungsrechten (2135 Millionen Franken) an den AKV beteiligen.
1.
Entstehung der AKV Die AKV wurden 1962 in einer Zeit erhöhter Währungsinstabilität vom IWF mit den zehn wichtigsten Industrieländern zwecks Schaffung zusätzlicher Mittel zur Ueberbrückung ihrer Zahlungsbilanzschwierigkeiten für vorerst vier Jahre abgeschlossen. Dabei ging es um die Schaffung eines eigentlichen «Sicherheitsnetzes». Die Vereinbarungen wurden in der Folge viermal (1966, 1970, 1975, 1980) ohne inhaltliche Aenderungen verlängert. 1964 assoziierte sich die Schweiz mit den AKV; im Frühjahr 1984 wurde sie Vollmitglied bei den AKV und damit auch in der Zehnergruppe. In den ersten zwanzig Jahren ihres Bestehens wurden die AKV neunmal wie folgt in Anspruch genommen: Grossbritannien 1964,1965,1967,1969 und 1977; Frankreich 1968 und 1969; Italien 1977 und USA 1978. Die Schweiz erteilte unter den AKV insgesamt vier Kredite (1964,1965 und 1976 an Grossbritannien, 1977 an Italien). Aus diesen Engagements erwuchsen ihr keine Verluste.
2.
Revision der AKV von 1983 Nachdem im gleichen Zeitraum die AKV kaum aufgestockt wurden, verloren sie als Sicherheitsnetz für das internationale Währungssystem zusehends an Bedeutung. Nachdem im Zusammenhang mit der Schuldenkrise Anfang der achtziger Jahre die Ziehungen auf den IWF Rekordbeträge erreichten und sich die normalen Fondsreserven zu erschöpfen begannen, einigte man sich 1983 darauf, die AKV als Abwehrdispositiv wie folgt substantiell zu verstärken: einmal über die Erhöhung des Gesamtbetrages der AKV auf 17 Milliarden Sonderziehungsrechte (35,6 Milliarden Franken) und durch die Ausweitung der Verwendungsmöglichkeiten auf Länder ausserhalb der Zehnergruppe unter genau festgelegten Bedingungen.
3.
Entwicklung seit 1983 Seit der Revision von 1983 und der ohne Aenderung vollzogenen Verlängerung im Jahre 1988 wurden die AKV nicht mehr in
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation Büttiker Rolle der PKK in der Schweiz Interpellation urgente Büttiker Rôle du PKK en Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3556 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1993 - 17:15 Date Data Seite 994-996 Page Pagina Ref. No 20 023 693 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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