93-3558
Verwaltungsbehörden 01.02.1995 93.3558
1. Februar 1995Deutsch10 min
Source admin.ch
1. Februar 1995 N 269 Motion Zbinden lungstätern, welche frühzeitig aus der Haft entlassen wurden, leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie in schwerster Art und Weise rückfällig wurden. Es geht hier selbstverständlich - wie eigentlich immer, wenn es um eine Strafgesetzbuchrevision geht - nur um eine sehr kleine Minderheit von Mördern, welche absolut nicht mehr integrierbar ist; unsere Gesellschaft hat ein Anrecht darauf, vor diesen geschützt zu werden. Leider hat es - wie schon erwähnt-in letzter Zeit einige Fälle von Wiederholungstätern gegeben. Ich bin sicher, dass die meisten dieser Morde hätten vermieden werden können, wenn die gesetzlichen Bestimmungen für diese Leute härter gewesen wären. Manches Opferwürde heute noch leben. Ich stelle also fest: Es geht nicht um alle, die je einen Mord verübt haben, sondern nur um einige wenige. Der Bundesrat ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, und der Motionär ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Da wundere ich mich, weshalb Herr Rechsteiner diesen Vorstoss bekämpft. Er sollte vielleicht einmal seinen Parteiund unseren Ratskollegen Moritz Leuenberger fragen, wieviel Ärger er genau mit dieser Problematik gehabt hat und vielleicht auch noch haben wird. Man würde es auch kaum verstehen, wenn dieser Vorstoss abgelehnt würde. Es ist unseres Erachtens unabdingbar notwendig, dass die kommende Revision des Strafgesetzbuches sich dieses Themas annehmen muss. Helfen Sie mit, dass in diesem Bereich der Druck auf den Gesetzgeber verstärkt wird. Wir sollten heute keine falschen Signale aussenden. Detaillierte rechtliche Erwägungen sind deshalb erst dann anzustellen, wenn die Strafgesetzrevision ansteht, sicher nicht heute. Koller Arnold, Bundesrat: Diese Motion von Herrn Keller ist, wie angeführt wird, auf dem Hintergrund dieser bedenklichen Tötungsdelikte in Zürich und in Bremgarten/Bern eingereicht worden. Das ist denn auch der Grund, weshalb der Bundesrat bereit ist, ein Postulat entgegenzunehmen. Ich darf Sie auch daran erinnern, dass auf diesem Gebiet inzwischen einiges geschehen ist Die Kantone haben ihre ganze Urlaubspraxis überprüft Praktisch alle Kantone haben - vor allem in bezug auf Triebtäter - heute eine eindeutig strengere Urlaubspraxis mit viel mehr Kautelen als früher eingeführt. An sich besteht ja schon heute die Praxis-sowohl in bezug auf die lebenslängliche Zuchthausstrafe als auch in bezug auf die Verwahrung -, einen Täter, solange er ein Sicherheitsrisiko darstellt, tatsächlich lebenslänglich in Gefangenschaft zu behalten. Den Grund, weshalb wir die Motion als solche ablehnen, finden Sie in der schriftlichen Stellungnahme des Bundesrates. Das würde nämlich dazu führen, dass der Richter im Zeitpunkt des Urteils die ganze Verantwortung für eine lebenslängliche Freiheitsentziehung übernehmen müsste. Da wäre der Richter im Zeitpunkt des Urteils zweifellos überfordert. Wir müssen den Menschen eine Chance geben. Wir müssen noch mehr die Gesellschaft schützen. Diesbezüglich bin ich mit dem Antragsteller einverstanden. Deshalb werden wir Ihnen neben den Massnahmen, die die Kantone bereits jetzt getroffen haben, im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches auch adäquate Reformvorschläge unterbreiten. Das ist der Sinn unseres Antrages, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ich möchte Sie bitten, das Postulat zu überweisen. Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
Erwägungen
45.
Stimmen
38.
Stimmen #ST# 93.3558 Motion Zbinden Presseartikel in der Bundesverfassung Constitution fédérale. Article sur la presse Wortlaut der Motion vom 1. Dezember 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu einem Presseartikel in der Bundesverfassung und zu einem Anschlussgesetz zu unterbreiten. Damit sollen öffentliche Massnahmen möglich werden, welche eine vielfältige, qualitativ anspruchsvolle und unabhängige Presse direkt und indirekt unterstützen helfen, die ihrerseits staatspolitisch und demokratisch für unsere offene Gesellschaft unverzichtbar ist. Zum Beispiel durch: - direkte und indirekte Fördermassnahmen; - Fusionskontrollen; - Wissenschaftliche Presseforschung; - Ausbildung von Journalisten und Journalistinnen; - Offenlegungspflichten; - Schutz der Redaktionsfreiheit; - Garantierte «Fenster» für Minderheiten in Monopolregionen. Texte de la motion du 1er décembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un projet d'article constitutionnel sur la presse ainsi qu'une loi d'exécution. Ces dispositions permettraient de prendre des mesures directes ou indirectes visant à soutenir une presse indépendante, diversifiée et de qualité. Du reste, notre société libérale ne saurait se passer d'une telle presse tant d'un point de vue démocratique que politique. Ces mesures pourraient porter sur les domaines suivants: - mesures d'encouragement directes ou indirectes; - contrôle des fusions; - recherche scientifique dans le domaine de la presse; - formation des journalistes; - obligation de signaler les intérêts; - protection de la liberté de rédaction; - garantie d'une tribune pour les minorités dans les régions où régnent des monopoles. Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bodenmann, Carobbio, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Jeanprêtre, Jori, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Matthey, Meyer Theo, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Ziegler Jean, Züger (24) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Dieser Vorstoss ist in wesentlichen Teilen eine Wiederauflage einer zwischenzeitlich verjährten Motion aus dem Jahre 1991 vom gleichen Motionär. Er ist eine logische Fortsetzung zweier Vorstösse zur gleichen Sache: - Interpellation Zbinden zur Konzentration im Pressewesen vom 20. Juni 1991; - Postulat Zbinden zum Auftrag an die Kartellkommission betreffend Pressekonzentration vom 19. September 1991. In der Zwischenzeit ist dieser Auftrag von der Kartellkommission erfüllt worden. Sie hat einen entsprechenden Bericht veröffentlicht, der widersprüchlich beurteilt worden ist Kurzfazit: «Die heutige Konzentration hat besorgniserregende Folgen für das Informationsangebot.» Die Zahl den Zeitungstitel schrumpft; letztes Jahr beispielsweise allein um 8 Prozent Für die Kommission ist der Konzentrationsprozess «unvermeidlich». Sie schlägt aber Massnahmen zu dessen Abfederung vor.
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Motion Brunner Christiane 270 N 1er février 1995 Der staatspolitische Stellenwert von lebendigen und farbigen Printmedien für die demokratische und freiheitliche Kultur unserer Gesellschaft ist deklamatorisch nach wie vor unbestritten. Um so beängstigender ist deshalb die Äusserung eines offiziellen Gremiums, dass dieses notwendige Informationsinstrument unvermeidlicherweise nur noch eingeschränkt funktionieren kann. Es wird damit quasi akzeptiert, dass die Konzentration (Text, Bild, intermediär), Kommerzialisierung, Internationalisierung und Banalisierung der Presse politischöffentlich weitgehend unbeeinflussbar geworden ist Wir arbeiten hier an der Regierungs-, Verwaltungs- und Parlamentsreform, d. h. wir revidieren mit Mühe und Not zwei staatliche Gewalten, während sich gleichzeitig ein wichtiger Teil der «vierten Gewalt» unter Ausschluss der Öffentlichkeit selbst revidiert Und zwar mit grossen Konsequenzen für das Funktionieren aller anderen Gewalten. Das ist gesamtgesellschaftlich nicht zu verantworten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Die Kartellkommission hat in ihrem Bericht «Pressekonzentration in der Schweiz» (Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission und des Preisüberwachers, Nr. 4, 1993, Seite 1ff. und 21ff.) tatsächlich Schwächen im Pressebereich festgestellt und kartellrechtliche wie auch strukturelle Massnahmen zur Vorbeugung und Begrenzung der negativen Auswirkungen der Pressekonzentration aufgezeigt Zurzeit bemüht sich die Kartellkommission darum, mit grösseren Medienunternehmen Verhaltenskodizes auszuhandeln. Mit der Frage, ob in die Bundesverfassung ein Presseartikel aufgenommen werden soll, hat sich die Kartellkommission nicht befasst; diese Frage war auch nicht Gegenstand ihrer Untersuchung. Der Bundesrat ist sich der grundlegenden Bedeutung einer vielfältigen und unabhängigen Presse für einen demokratischen und pluralistischen Staat bewusst Deshalb hat er auch den in jüngerer Zeit im Pressewesen stattfindenden Konzentrationsprozess aufmerksam verfolgt Bereits 1983 schlug der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative über die Verfassungsgrundlagen im Bereich des Presserechts und der Presseförderung einen Verfassungsartikel vor, wonach der Bund Massnahmen hätte treffen können für eine vielfältige und unabhängige Presse und gegen den Missbrauch von Vormachtstellungen (vgl. BB11983 III 799ff). Der Nationalrat trat jedoch nicht auf die Vorlage ein (vgl. AB 1986 N 135). In seinem Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 hat der Bundesratfestgehalten, dass erdie Konzentrationserscheinungen im Pressewesen beobachten und untersuchen wird; gestützt auf die entsprechenden Erkenntnisse werde er nötigenfalls Massnahmen für die Erhaltung der Vielfalt und Unabhängigkeit der Presse und der Information treffen (vgl. BB11992 II1119). Eine positive Auswirkung auf das Pressewesen wird insbesondere von der eingeleiteten Revision des Kartellrechts erwartet, mit der eine wirksame Fusionskontrolle geschaffen werdensoll. Der Bundesrat ist auch bereit, im Rahmen der nun laufenden Arbeiten anderTotalrevision der Bundesverfassung die Notwendigkeit eines Presseartikels zu prüfen und eine entsprechende Verfassungsbestimmung zur Diskussion zu stellen oder zu beantragen. Eine vorgängige Partialrevision der Bundesverfassung wäre zeitlich nicht opportun. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Le président: M. Zbinden accepte la transformation de sa motion en postulat Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 93.3571 Motion Brunner Christiane Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz Adoption d'enfants étrangers en Suisse Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1993 Der Bundesrat wird ersucht, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung. Texte de la motion du 7 décembre 1993 Le Conseil fédéral est invité à prendre toutes les mesures adéquates afin que les enfants étrangers amenés en Suisse en vue d'une adoption soient immédiatement traités comme des enfants ressortissants suisses sous tous les différents aspects, notamment la garantie du séjour en Suisse, la possibilité d'entreprendre immédiatement des demandes en vue d'une adoption et le traitement identique aux autochtones en matière d'assurances sociales. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann Ruedi, Béguelin, Bodenmann, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Darbellay, de Dardel, Deiss, Dormann, Epiney, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Gobet, Goll, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Jeanprêtre, Jori, Ledergerber, Leemann, Matthey, Rebeaud, Robert, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Theubet, Tschäppät Alexander, Vollmer, Zbinden, Ziegler Jean.Zwahlen (37) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Une éventuelle ratification par la Suisse de la future Convention de La Haye relative à l'adoption transnationale pourrait fournir à la Suisse l'occasion de revoir certains aspects du droit suisse de l'adoption. Toutefois, ces procédures internationales, ainsi que les procédures de ratification, sont particulièrement lentes. C'est pourquoi il nous paraît nécessaire d'entreprendre immédiatement les premières démarches qui s'imposent et qui ne dépendent que de notre volonté politique à les réaliser en Suisse. Tant en ce qui concerne la couverture par les assurances sociales que la fragilité du statut de certains enfants lorsqu'ils atteignent l'adolescence ou l'âge adulte, nous connaissons en Suisse de nombreux cas dramatiques qui se heurtent aux barrières administratives et légales. Il est donc urgent de tout entreprendre, particulièrement dans le cadre de l'Année de la famille, pour que ces enfants puissent être accueillis dans notre pays de la manière la plus simple et la plus juste qui soit Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 février 1994 Le Conseil fédéral estime que la plupart des objectifs auxquels tend la motion Brunner Christiane peuvent être atteints par la mise en oeuvre des mécanismes procéduraux prévus par la Convention de la Haye du 29 mai 1993 sur la protection des enfants et la coopération en matière d'adoption internationale. Cette convention constitue le seul instrument juridique qui soit à même d'assurer une protection optimale de l'enfant en matière d'adoption internationale. C'est pourquoi le Conseil fédéral a chargé l'Office fédéral de la justice d'entreprendre une étude approfondie des modifications du droit suisse que né-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Zbinden Presseartikel in der Bundesverfassung Motion Zbinden Constitution fédérale. Article sur la presse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3558 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.02.1995 - 15:00 Date Data Seite 269-270 Page Pagina Ref. No 20 025 285 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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