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Entscheid

93-357-1

Verwaltungsbehörden 03.10.1995 93.357 1

3. Oktober 1995Deutsch15 min

Source admin.ch

Motion du Conseil national (Brunner Christiane) 976 3 octobre 1995 Es geht darum, durch administrative Massnahmen sicherzustellen, dass Aussagen nicht verwendet werden können, die eindeutig unter das Berufsgeheimnis fallen. Die Triage der abgehörten Informationen könnte beispielsweise durch eine der Untersuchungsbehörde angehörende Person erfolgen, die sich als Untersuchungsrichter nicht mit dem entsprechenden Fall befasst. Diese Person würde dann auch dafür sorgen, dass Berufsgeheimnisse, die durch die Überwachung erkennbar erfasst werden und dem Zeugnisverweigerungsrecht unterliegen, sofort aus den Verfahrensakten ausgeschieden würden. Innerhalb der Bundesanwaltschaft würde beispielsweise eine Triageinstanz eingebaut, die Gespräche von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägem auf die rechtmassige Verwendung im Verfahren beurteilt, wobei diese Funktion zum Beispiel der Leitung des Kontrolldienstes des Isis-Informationssystems übertragen werden könnte, da diese nicht an der Führung von Strafverfahren beteiligt ist. Es muss sich selbstverständlich um eine unabhängige Person handeln, die keine Parteiinteressen vertritt. Die von Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragte Motion macht es möglich, dass Berufsgeheimnisse künftig besser geschützt werden, ohne dass unter dem Deckmantel des Berufsgeheimnisses Straftaten begünstigt werden. Ich bitte Sie, den Entscheid des Nationalrates, der die Motion Stucky ohne grosse materielle Diskussion überwiesen hat, zu korrigieren, die Motion des Nationalrates also in ein Postulat umzuwandeln und dafür die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu überweisen. Die entsprechenden Vorarbeiten wurden in meinem Departement bereits gemacht. Wir werden Ihnen demnächst eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten können. Schmid Carlo (C, AI): Ich möchte keine lange Veranstaltung machen. Ich bin der Auffassung, dass die Anträge der Kommission und die Erklärung des Bundesrates zu vernünftigen Zielen und Ergebnissen führen. Ich stelle Ihnen aber trotzdem den Antrag, die Motion des Nationalrates, ursprünglich eingereicht von Herrn Stucky, abzulehnen. Wenn Sie den Text der Motion 93.3477 lesen und wörtlich nehmen, dann sehen Sie, dass diese Motion derart über das rechtsstaatliche Empfinden von uns allen, auch von Anwälten, hinausschiesst, dass ich gar nicht erkennen kann, wie wir sie überhaupt auch nur in Form eines Postulates überweisen können. Dieser Text macht zum Beispiel Anwälte zu Personen, die sich völlig straflos in wirklich zweifelhaftesten Gewässern aufhalten können. Das gesamte Kommunikationsumfeld von Anwälten wird damit zu einem rechtsfreien Raum. Das kann nicht richtig sein, und selbst wenn Herr Salvioni sagt, das Berufsgeheimnis der Anwälte sei ein Pfeiler unserer Rechtsordnung - ich habe doch meine Bedenken, das in dieser Form zu akzeptieren, auch wenn ich Anwalt bin -, bin ich der Auffassung, dass auf diesen Berufsstand nicht der Schimmer eines russisch-mafiosen oder eines wirtschaftskriminellen Schattens fallen darf. Das ist im Moment das Problem, vor dem wir uns wirklich alle hüten müssen. Daher stelle ich den Antrag, die Motion des Nationalrates abzulehnen. Motion 93.3477 Abstimmung - Vote Für Überweisung als Postulat 10 Stimmen Für Überweisung als Motion 10 Stimmen Mit Stichentscheid des Präsidenten wird die Motion als Postulat überwiesen Avec la voix prépondérante du président la motion est transmise sous forme de postulat Motion 95.3202 Überwiesen - Transmis #ST# 93.3571 Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz Motion du Conseil national (Brunner Christiane) Adoption d'enfants étrangers en Suisse Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1995 Der Bundesrat wird ersucht, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung. Texte de la motion du 1er février 1995 Le Conseil fédéral est invité à prendre toutes les mesures adéquates afin que les enfants étrangers amenés en Suisse en vue d'une adoption soient immédiatement traités comme des enfants ressortissants suisses sous tous les différents aspects, notamment la garantie du séjour en Suisse, la possibilité d'entreprendre immédiatement des demandes en vue d'une adoption et le traitement identique aux autochtones en matière d'assurances sociales. Meier Josi (C, LU), Berichterstatterin: Der Nationalrat hat die Motion Brunner Christiane mit 47 zu 31 Stimmen überwiesen, mit welcher verlangt wird, dass «ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung». Die Kommission beantragt Ihnen, nach der Behandlung des Geschäftes anlässlich von zwei sehr eingehenden Beratungen, die Überweisung des Vorstosses als Postulat beider Räte. Dazu folgendes: Das Haager Übereinkommen von 1993 zum Schütze von Kindern und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist seit Mai 1995 in Kraft. Der Bundesrat hat dieses Abkommen unterzeichnet und ist intensiv daran, seine Ratifikation vorzubereiten. Er hat klar seinen Willen ausgedrückt, unserem Parlament diese Ratifikation zu beantragen. Das hätte vor allem zur Folge, dass die im Heimatstaat des Kindes erfolgte Adoption bei uns sofort anerkannt würde. Die Kinder kämen dann mit Adoptiveltern in die Schweiz, welche volle Elternrechte nach unserem Gesetz hätten. Damit würde unter anderem die Bedingung des schweizerischen Adoptionsrechtes in Frage gestellt, wonach Adoptionen erst nach einem zweijährigen Pflegeverhältnis unter Kontrollbegleitung vorgenommen werden können dies zum Schütze des Kindes. Wenn in solchen Fällen trotzdem Probleme auftauchen, sind Umplazierungen sehr schwierig. Die Folgen der Änderung im internationalen Recht sind insbesondere dann, wenn es schliesslich nicht zur Adoption kommt, vielfältig und müssen besonders im Bereich des Sozialversicherungsrechtes genau untersucht werden. Man denke an die Übernahme der Geburtsgebrechenkosten durch die IV. Sorgfalt bei der Prüfung des Abkommens ist daher am Platze. Mit der eingeleiteten Ratifikation des Abkommens wäre ein Grossteil der Anliegen der Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) verwirklicht, wenn es auch nicht alle Anliegen sind. Die Motion möchte aber, wie ich eingangs sagte, die zur Adoption vorgesehenen Kinder aus dem Ausland sofort den Schweizer Kindern gleichstellen.

Motion du Conseil national (Brunner Christiane) 976 3 octobre 1995 Es geht darum, durch administrative Massnahmen sicherzustellen, dass Aussagen nicht verwendet werden können, die eindeutig unter das Berufsgeheimnis fallen. Die Triage der abgehörten Informationen könnte beispielsweise durch eine der Untersuchungsbehörde angehörende Person erfolgen, die sich als Untersuchungsrichter nicht mit dem entsprechenden Fall befasst. Diese Person würde dann auch dafür sorgen, dass Berufsgeheimnisse, die durch die Überwachung erkennbar erfasst werden und dem Zeugnisverweigerungsrecht unterliegen, sofort aus den Verfahrensakten ausgeschieden würden. Innerhalb der Bundesanwaltschaft würde beispielsweise eine Triageinstanz eingebaut, die Gespräche von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägem auf die rechtmassige Verwendung im Verfahren beurteilt, wobei diese Funktion zum Beispiel der Leitung des Kontrolldienstes des Isis-Informationssystems übertragen werden könnte, da diese nicht an der Führung von Strafverfahren beteiligt ist. Es muss sich selbstverständlich um eine unabhängige Person handeln, die keine Parteiinteressen vertritt. Die von Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragte Motion macht es möglich, dass Berufsgeheimnisse künftig besser geschützt werden, ohne dass unter dem Deckmantel des Berufsgeheimnisses Straftaten begünstigt werden. Ich bitte Sie, den Entscheid des Nationalrates, der die Motion Stucky ohne grosse materielle Diskussion überwiesen hat, zu korrigieren, die Motion des Nationalrates also in ein Postulat umzuwandeln und dafür die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu überweisen. Die entsprechenden Vorarbeiten wurden in meinem Departement bereits gemacht. Wir werden Ihnen demnächst eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten können. Schmid Carlo (C, AI): Ich möchte keine lange Veranstaltung machen. Ich bin der Auffassung, dass die Anträge der Kommission und die Erklärung des Bundesrates zu vernünftigen Zielen und Ergebnissen führen. Ich stelle Ihnen aber trotzdem den Antrag, die Motion des Nationalrates, ursprünglich eingereicht von Herrn Stucky, abzulehnen. Wenn Sie den Text der Motion 93.3477 lesen und wörtlich nehmen, dann sehen Sie, dass diese Motion derart über das rechtsstaatliche Empfinden von uns allen, auch von Anwälten, hinausschiesst, dass ich gar nicht erkennen kann, wie wir sie überhaupt auch nur in Form eines Postulates überweisen können. Dieser Text macht zum Beispiel Anwälte zu Personen, die sich völlig straflos in wirklich zweifelhaftesten Gewässern aufhalten können. Das gesamte Kommunikationsumfeld von Anwälten wird damit zu einem rechtsfreien Raum. Das kann nicht richtig sein, und selbst wenn Herr Salvioni sagt, das Berufsgeheimnis der Anwälte sei ein Pfeiler unserer Rechtsordnung - ich habe doch meine Bedenken, das in dieser Form zu akzeptieren, auch wenn ich Anwalt bin -, bin ich der Auffassung, dass auf diesen Berufsstand nicht der Schimmer eines russisch-mafiosen oder eines wirtschaftskriminellen Schattens fallen darf. Das ist im Moment das Problem, vor dem wir uns wirklich alle hüten müssen. Daher stelle ich den Antrag, die Motion des Nationalrates abzulehnen. Motion 93.3477 Abstimmung - Vote Für Überweisung als Postulat 10 Stimmen Für Überweisung als Motion 10 Stimmen Mit Stichentscheid des Präsidenten wird die Motion als Postulat überwiesen Avec la voix prépondérante du président la motion est transmise sous forme de postulat Motion 95.3202 Überwiesen - Transmis #ST# 93.3571 Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz Motion du Conseil national (Brunner Christiane) Adoption d'enfants étrangers en Suisse Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1995 Der Bundesrat wird ersucht, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung. Texte de la motion du 1er février 1995 Le Conseil fédéral est invité à prendre toutes les mesures adéquates afin que les enfants étrangers amenés en Suisse en vue d'une adoption soient immédiatement traités comme des enfants ressortissants suisses sous tous les différents aspects, notamment la garantie du séjour en Suisse, la possibilité d'entreprendre immédiatement des demandes en vue d'une adoption et le traitement identique aux autochtones en matière d'assurances sociales. Meier Josi (C, LU), Berichterstatterin: Der Nationalrat hat die Motion Brunner Christiane mit 47 zu 31 Stimmen überwiesen, mit welcher verlangt wird, dass «ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung». Die Kommission beantragt Ihnen, nach der Behandlung des Geschäftes anlässlich von zwei sehr eingehenden Beratungen, die Überweisung des Vorstosses als Postulat beider Räte. Dazu folgendes: Das Haager Übereinkommen von 1993 zum Schütze von Kindern und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist seit Mai 1995 in Kraft. Der Bundesrat hat dieses Abkommen unterzeichnet und ist intensiv daran, seine Ratifikation vorzubereiten. Er hat klar seinen Willen ausgedrückt, unserem Parlament diese Ratifikation zu beantragen. Das hätte vor allem zur Folge, dass die im Heimatstaat des Kindes erfolgte Adoption bei uns sofort anerkannt würde. Die Kinder kämen dann mit Adoptiveltern in die Schweiz, welche volle Elternrechte nach unserem Gesetz hätten. Damit würde unter anderem die Bedingung des schweizerischen Adoptionsrechtes in Frage gestellt, wonach Adoptionen erst nach einem zweijährigen Pflegeverhältnis unter Kontrollbegleitung vorgenommen werden können dies zum Schütze des Kindes. Wenn in solchen Fällen trotzdem Probleme auftauchen, sind Umplazierungen sehr schwierig. Die Folgen der Änderung im internationalen Recht sind insbesondere dann, wenn es schliesslich nicht zur Adoption kommt, vielfältig und müssen besonders im Bereich des Sozialversicherungsrechtes genau untersucht werden. Man denke an die Übernahme der Geburtsgebrechenkosten durch die IV. Sorgfalt bei der Prüfung des Abkommens ist daher am Platze. Mit der eingeleiteten Ratifikation des Abkommens wäre ein Grossteil der Anliegen der Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) verwirklicht, wenn es auch nicht alle Anliegen sind. Die Motion möchte aber, wie ich eingangs sagte, die zur Adoption vorgesehenen Kinder aus dem Ausland sofort den Schweizer Kindern gleichstellen.

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3. Oktober 1995 977 Motion des Nationalrates (Eymann Christoph) Ihre Kommission hat sich nach Vorlage zusätzlicher Berichte, welche die Komplexität der zu behandelnden Fragen auswiesen, der Meinung des Bundesrates angeschlossen, dass ein verbindlicher Auftrag heute zu weit ginge. Sie teilt aber das Hauptanliegen von Frau Brunner vorbehaltlos, dass Kinder, die ursprünglich zwecks Adoption ins Land kamen, beim Scheitern der Adoption nicht einfach heimgeschickt werden dürfen. Wir haben der Umwandlung in ein Postulat nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass uns der Bundesrat heute noch einmal zusichert, was in den Akten steht, nämlich dass er beförderlich für die Verbesserung der Rechtsstellung dieser Kinder sorgt und entsprechende Vorschläge macht, insbesondere dass er eine Aufenthaltsgarantie für solche Kinder anstrebt. Damit wäre auch der Weg für eine annexweise Lösung der Probleme im Sozialversicherungsrecht offen. Ich beantrage Ihnen, der einstimmigen Kommission zu folgen und diese Motion des Nationalrates als Postulat beider Räte zu überweisen. Koller Arnold, Bundesrat: Mit der Motion verlangte Frau Brunner Christiane, dass ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung. Der Bundesrat bittet Sie aus folgenden Gründen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln: Wie ich schon vor dem Nationalrat ausgeführt habe, wird den Anliegen der Motion heute - oder zumindest in nächster Zukunft - bereits teilweise Rechnung getragen. So erlauben die bestehenden Instrumente im Bereich des Aufenthaltsrechts den eidgenössischen und kantonalen Behörden, den ausländischen Pflegekindern, die im Hinblick auf eine Adoption in die Schweiz einreisen, ein permanentes Aufenthaltsrecht zu gewähren. Ich verweise auf Artikel 8b der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern in Verbindung mit Artikel 13f der Verordnung über die Begrenzung der Zahl von Ausländern. Unsere Behörden sind sich über die spezielle Situation dieser Kinder im klaren, und sie sind sich auch der gravierenden Folgen bewusst, die eine Rückkehr dieser Kinder in ihren Heimatstaat hätte. Entsprechend wurden denn auch keine Fälle bekannt, in denen ausländische Pflegekinder in traumatischer Weise wieder ausgeschafft worden wären, nachdem die ursprünglich geplante Adoption in der Schweiz nicht zustande gekommen war. Dessenungeachtet wird die Ratifizierung des vorgängig erwähnten Haager Übereinkommens, die wir zurzeit vorbereiten - Frau Meier Josi -, Gelegenheit bieten, die Rechtslage im Sinne der Motion nochmals zu prüfen. Hinsichtlich der Adoption selbst ist festzuhalten, dass auch Schweizer Bürger aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen keine Möglichkeit haben, sofort, umgehend ein Adoptionsverfahren einzuleiten. Vielmehr haben sie zwingend eine zweijährige Pflegezeit abzuwarten, während welcher ihre Eignung als künftige Adoptiveltern abgeklärt wird; zudem wird geprüft, ob die Adoption im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt. Den Anliegen der Motion könnte somit nur Rechnung getragen werden, wenn auch die internen Verfahrensabläufe, einschliesslich der Probezeit, neu überdacht würden. Auch diese Prüfung werden wir im Rahmen des Ratifikationsprozesses an die Hand nehmen, möchten aber das Ergebnis nicht vorwegnehmen. Was die Krankenversicherung anbelangt, kann ich darauf verweisen, dass mit der Annahme des neuen KVG und dessen Gültigkeit ab dem 1. Januar des nächsten Jahres alle Pflegekinder den obligatorischen Grundversicherungsschutz gemessen werden und dass damit dieses Anliegen der Motion bereits in sehr naher Zukunft erfüllt sein wird. Im übrigen Bereich der Sozialversicherung, insbesondere im Bereich der Invalidenversicherung, hängt die Gleichbehandlung tatsächlich davon ab, ob ausländische Kinder rechtsgültig adoptiert worden sind, sei es, dass die Adoption nach zweijähriger Pflegezeit in der Schweiz ausgesprochen wurde, oder sei es, dass die Kinder bereits in ihrem Herkunftsstaat adoptiert wurden und dass diese ausländischen Adoptionen in der Schweiz anerkannt wurden. Nimmt die Schweiz eine liberalere Haltung gegenüber im Ausland ausgesprochenen Adoptionen ein und anerkennt sie auch Adoptionen, die im Herkunftsstaat von Adoptivkindern ausgesprochen werden, wie das übrigens die Haager Konvention vorsieht, so werden diese Unterschiede hinfällig. Genau dies ist jedoch eines der massgeblichen Ziele der Haager Konvention über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Mit diesem Staatsvertrag werden die Vertragsstaaten verpflich-tet, die in den anderen Vertragsstaaten konventionskonform ausgesprochenen Adoptionen automatisch, also ohne diese zweijährige Pflegezeit anzuerkennen. Damit würden ausländische Kinder, welche von Schweizerbürgern adoptiert werden, künftig bereits mit dem Schweizer Bürgerrecht in die Schweiz einreisen. Allerdings wird hierfür vorausgesetzt, dass die Adoption unter Mitwirkung und mit Zustimmung der schweizerischen Behörden im Herkunftsstaat des Adoptivkindes ausgesprochen wird und dass es sich dabei um eine Volladoption handelt. Dort, wo das Pflegekind im Ausland noch nicht adoptiert wurde oder wo es aus einem Nichtvertragsstaat zum Haager Übereinkommen stammt, würde der sozialversicherungsrechtliche Schutz weiterhin erst mit der rechtskräftigen Adoption in der Schweiz voll zum Tragen kommen. Wie Sie wissen, hat der Bundesrat die Unterzeichnung des Übereinkommens beschlossen und damit seine Absicht bekundet, den Ratifikationsprozess einzuleiten. Das Bundesamt für Justiz ist zurzeit daran, die entsprechende Vorlage vorzubereiten und in nächster Zeit in die Vernehmlassung zu geben. Gleichzeitig mit der Ratifizierung wird der Bundesrat auch eine Überprüfung des schweizerischen Adoptionsverfahrens an die Hand nehmen müssen, um ein allzu grosses Auseinanderklaffen zwischen internen und internationalen Adoptionen zu vermeiden. Aus all diesen Gründen sind wir der Meinung, dass mit der in Aussicht genommenen Ratifikation des erwähnten Haager Übereinkommens und der damit verbundenen Überprüfung unseres eigenen Adoptionsverfahrens das Nötige getan wird. Wir möchten aber den Ergebnissen nicht vorgreifen und bitten Sie daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.3666 Motion des Nationalrates (Eymann Christoph) Haager Adoptionsübereinkommen. Ratifikation Motion du Conseil national (Eymann Christoph) Convention de La Haye sur l'adoption. Ratification Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1995 Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament Bericht und Antrag für eine Ratifizierung des Haager Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit und den Schutz von Kindern auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Adoption sowie die dafür notwendigen Anpassungen des schweizerischen Rechts vorzulegen. Texte de la motion du 1er février 1995 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un rapport assorti d'une proposition relatif à la ratification de la -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz Motion du Conseil national (Brunner Christiane) Adoption d'enfants étrangers en Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3571 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 976-977 Page Pagina Ref. No 20 026 369 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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