93-359-3
Verwaltungsbehörden 18.03.1994 93.359 3
18. März 1994Deutsch10 min
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18. März 1994 N 581 Motion Goll sammenarbeit mit den Jugendverbänden - welche mit wachsendem Geschick die letzten zwei Jugendsessionen vorbereitet haben - die notwendigen Schritte zur Realisierung dieses Anliegens einzuleiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 février 1994 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Jugendsessionen durchaus eines von mehreren Mitteln sein können, um die politische Integration der Jugendlichen zu fördern und das Verständnis zwischen den Generationen zu verbessern. Deshalb hat er auch seine Bereitschaft erklärt, im Anschluss an die erste Jugendsession im Jahre 1991 eine Nachfolgesession zu unterstützen, die - organisiert von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände - am 4. Dezember 1993 stattgefunden hat Der Bundesrat ist bereit, die von den Jugendverbänden in eigener Initiative und in eigener Verantwortung geplanten und organisierten Jugendsessionen finanziell auch in Zukunft zu unterstützen. Er hat die entsprechenden finanziellen Mittel im Voranschlag und Finanzplan 1994 bis 1997 eingestellt. Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass die in der Motion vorgeschlagene staatliche Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlamentes erhebliche materielle und organisatorische Konsequenzen hätte, die bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes einer sehr sorgfältigen Überprüfung bedürfen. Ein ständiges Jugendparlament ist zudem nur eine Form von Möglichkeiten jugendpolitischer Partizipation und Einflussnahme. Andere Modelle könnten gegebenenfalls die mit der Motion anvisierte Zielsetzung des Meinungsaustausches zwischen den Jugendlichen und der Bundespolitik, der Förderung des demokratischen Bewusstseins und des Verständnisses für die politischen und parlamentarischen Institutionen ebenso gut erfüllen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass - ausgehend von den Erfahrungen der bisher durchgeführten Jugendsessionen-verschiedene Modelle und Formen jugendpolitischer Partizipation (dazu gehört auch die Institutionalisierung eines Jugendparlamentes) geprüft werden müssen. Dabei sollen die Erfahrungen, die mit den in den letzten Jahren durchgeführten Jugendsessionen und institutionalisierten Jugendparlamenten auf kantonaler und lokaler Ebene gemacht worden sind, berücksichtigt werden. Nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten ist der Bundesrat auch bereit, zusammen mit den Jugendverbänden abzuklären, wie Anliegen und Impulse von Jugendsessionen oder anderer Formen jugendpolitischer Partizipation in einer verbindlicheren Form in die eidgenössische Politik Eingang finden könnten. Er wird die Notwendigkeit und Möglichkeiten entsprechender gesetzlicher Grundlagen prüfen. Zur Abklärung aller offenen Fragen beantragt der Bundesrat jedoch, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsidentin: Der Vorstoss wird von Herrn Bischof bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 93.3593 Motion Goll Unterstützung der Frauenhäuser Soutien des maisons pour femmes battues Wortlaut der Motion vom 9. Dezember 1993 Der Bundesrat wird ersucht, die Frauenhäuser in der Schweiz zu unterstützen. Texte de la motion du 9 décembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de subventionner les maisons pour femmes battues en Suisse. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bäumlin, Brunner Christiane, Bühlmann, Caspar-Mutter, Danuser, Diener, Dormann, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Gonseth, Grendelmeier, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Leemann, Lepori Bonetti, Mauch Ursula, Misteli, Robert, Stamm Judith, Wittenwiler (24) Schrittliche Begründung - Développement par écrit Gewalt an Frauen und Kindern ist kein individuelles Problem, sondern gesellschaftlich bedingt Die finanzielle Situation der 13 Frauenhäuser in der Schweiz ist keineswegs befriedigend und für Trägervereine, Stiftungen und Mitarbeiterinnen zunehmend belastend. Jm vergangenen Jahr haben die Frauenhäuser über 42 000 Übernachtungen von Frauen und Kindern verzeichnet. Rund 630 Frauen und fast ebenso viele Kinder wurden aufgenommen, doch mindestens 750 Frauen, die Schutz vor Gewalt suchten, mussten wegen Platzmangels abgewiesen werden. Die Jahresberichte zeigen, dass die Frauenhäuser unter Geld- und Personalknappheitleiden. Nicht jeder Kanton verfügt über ein Frauenhaus, weshalb schutzsuchende Frauen und Kinder auch auf entsprechende ausserkantonale Einrichtungen angewiesen sind. Je nach Standortkanton werden individuelle Finanzierungsmöglich-keiten und unterschiedliche Subventions- oder Defizitverträge ausgehandelt Aufgrund der unbestrittenen Notwendigkeit und der finanziell bedrohlichen Situation der Frauenhäuser in der Schweiz muss der Bund in die Verantwortung mit einbezogen werden. Frauenorganisationen haben heute (9. Dezember 1993) Unterschriftenbogen ihrer Petition «Stopp der Gewalt» eingereicht, in der sie den Bundesrat zu einer breit angelegten Kampagne gegen Gewalt auffordern. Die Finanzierung der Frauenhäuser in der Schweiz wäre ein konkreter Beitrag. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 février 1994 Der Bundesrat anerkennt ausdrücklich die immense Aufbau-, Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäuser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit den siebziger Jahren vollbracht haben. Ohne ihren - in den Anfangszeiten fast ausschliesslich unentgeltlich geleisteten Einsatz wäre die Gewalt gegen Frauen und Kinder nach wie vor ein Tabuthema Dank der Öffentlichkeitsarbeit der Frauenorganisationen, der Frauenbewegung und nicht zuletzt der Frauenhäuser ist heute anerkannt, dass es sich bei dieser Art von Gewalt nicht um ein Randphänomen, sondern um ein gesellschaftliches und deshalb gesamtschweizerisch politisch anzugehendes Problem handelt Die dritte Europäische Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann im Oktober 1993, an der auch die Schweiz vertreten war, verabschiedete eine Deklaration über die Politik zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Ein wichtiger Punkt des Aktionsprogrammes, -- 1 of 3 -Motion Gonseth 582 N 18 mars 1994 das einen Bestandteil der Schlussdeklaration bildet, ist die materielle und sonstige Unterstützung von Frauenhäusern, Nottelefonen und ähnlichen Institutionen durch den Staat Die Bekämpfung der Gewalt und Hilfe für Gewaltopfer sind ein Bestandteil der Sozialpolitik und deshalb von gesamtschweizerischer Bedeutung. Nach Artikel 64ter der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone dafür, dass die Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben Hilfe erhalten. Gestützt auf diese Bestimmung wurde 1991 das Opferhilfegesetz (OHG, SR 312.5, AS 1992 2465) erlassen, das seit 1. Januar 1993 in Kraft ist Nach Artikel 3 OHG sorgen die Kantone für Beratungsstellen. Der Bund gewährt nach Artikel 18 OHG den Kantonen während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge in Form einer Pauschale für den Aufbau der Opferhilfe. Einige Kantone (z. B. Schaffhausen) haben die Frauenhäuser als Beratungsstellen nach OHG anerkannt Die vom Bund nach Artikel 18 OHG ausgerichtete Aufbauhilfe kann in einem solchen Fall für die Finanzierung eines Teilbereichs der von den Frauenhäusern wahrgenommenen Aufgaben verwendet werden. Ob die Frauenhäuser bei der Durchführung ihrer ausserordentlich wichtigen Aufgabe allenfalls noch in anderer Form unterstützt werden können, bedarf noch der Prüfung. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat-Transmis comme postulat #ST# 93.3663 Motion Gonseth Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Respect de l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair) Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1993 Der Bundesrat wird gebeten,
Erwägungen
1.
umgehend eine konkrete Nachfolgestrategie bzw. eine Aktualisierung des Luftreinhalte-Konzepts (LRK) vom Oktober 1986 vorzulegen, mit konkreten Schritten und Massnahmen, die alle die LRV betreffenden Bereiche (nicht nur stationäre Anlagen) mit einbezieht;
2.
einen konkreten Fahrplan zu erstellen, bis wann er die neuen Umsetzungsstrategien erreichen will. Texte de la motion du 17 décembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé
1.
de soumettre au plus vite aux Chambres une stratégie complémentaire, à savoir un projet d'actualisation delà SLPA d'octobre 1986, qui soit assorti de mesures et d'étapes concrètes et qui prenne en compte tous les domaines relevant de l'OPair (et non uniquement les installations stationnaires);
2.
d'établir un calendrier concret indiquant le délai dans lequel il entend réaliser les objectifs de cette stratégie complémentaire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bischof, Bühlmann, Dormann, Fasel, Gardiol, Gross Andreas, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Jöri, Keller Rudolf, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Rebeaud, Schmid Peter, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Oktober 1986, ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), hat der Bundesrat das Luftreinhalte-Konzept (LRK) verabschiedet. Damit sollten bis 1. März 1994 die Vorgaben der LRV erreicht werden. Heute zeichnet sich ab, dass der Bundesrat die gesteckten Ziele des LRK bei weitem nicht erreicht. Durch eine mutlose und inkohärente Politik besonders bei der Umsetzung der Anträge der Kantone ist er für das Scheitern des LRK massgeblich verantwortlich. Der Bundesrat wurde deswegen auch wiederholt von den Kantonen gerügt Lediglich bei den Schwefeldioxiden konnte die notwendige Reduktion (annähernd?) erreicht werden. Dagegen besteht nach wie vor ein grosser Handlungsbedarf zur Beseitigung der übermässigen Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung. Weiterhin hauptverantwortlich für die übermässigen Stickstoffdioxidwerte sind der zunehmende Schwerverkehr und auch der Individualverkehr, trotz Katalysator. Die Anstrengungen von Industrie und Gewerbe zur Reduktion der VOC als Mitverantwortlichefürdie Ozonbildung führen nurdann zum Erfolg, wenn endlich auch Massnahmen beim Verkehr ergriffen werden. Die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Mensch (zum Beispiel massive Zunahme der Atemwegsallergien), Tier- und Pflanzenwelt (zum Beispiel Ernte-Einbussen bis zu 15 Prozent, Waldsterben nach neuem Sanasilva-Bericht), die Verschmutzung und Schädigung historischer Kulturgüter und anderer Gebäude usw. bleiben weiterhin bestehen und stellen ein ernstes gesundheitliches, ökologisches und auch ökonomisches Problem dar, auch im Hinblick auf Langzeitauswirkungen. Bisher haben zahlreiche Kantone weiter gehende Massnahmen, soweit sie in die Kompetenz der Kantone fielen, entsprechend ihren Massnahmenplänen, realisiert. Zur Senkung der Luftschadstoffe auf das für Mensch und Umwelt unschädliche Niveau der LRV bedarf es aber weiterer Anstrengungen. Wesentliche Aufgaben muss der Bund endlich anpacken. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 février 1994 Die vom Bundesrat in seinem Luftreinhalte-Konzept festgelegte Strategie zur Reduktion der Luftverschmutzung ist weiterhin gültig. Die hierfür notwendigen Massnahmen sind allerdings erst teilweise realisiert, so dass die 1986 festgelegten Fristen nur teilweise eingehalten werden können. So befindet sich die Änderung des Umweltschutzgesetzes, mit der unter anderem eine VOC-Abgabe eingeführt werden soll, noch in der parlamentarischen Beratung. Auch bei der Erstellung und Umsetzung der Massnahmenpläne auf Kantonsebene haben sich in unterschiedlichem Ausmass Verzögerungen ergeben. Insbesondere bei den Stickoxid- und den VOC-Emissionen bestehen noch erhebliche Ziellücken. Eine vom EDI eingesetzte interdépartementale Arbeitsgruppe «Luft» hat den Auftrag, die noch ausstehenden Massnahmen auf Bundesebene so rasch wie möglich voranzutreiben und die Anträge, die die Kantonsregierungen im Rahmen ihrer Massnahmenpläne gestellt haben, zu koordinieren und zu bearbeiten. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 1994 über ein drittes Paket von kantonalen Anträgen entscheiden und dabei auch das weitere Vorgehen mit entsprechendem Zeitplan für konkrete Massnahmen vorlegen. Die Bemühungen, die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu erreichen, sind auf verschiedenen Ebenen im Gange. Die vorhandenen Lücken müssen dabei so rasch als möglich geschlossen werden. Der Bundesrat hält deshalb an seiner bestehenden Strategie fest Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Goll Unterstützung der Frauenhäuser Motion Goll Soutien des maisons pour femmes battues In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 18 Séance Seduta Geschäftsnummer 93.3593 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.03.1994 - 08:00 Date Data Seite 581-582 Page Pagina Ref. No 20 023 843 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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